Anfertigung von Abschlussarbeiten in den Studiengängen Master of Science (M.Sc.) Psychologie Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institut für Psychologie Sascha Krause, Mitglied der Studienkommission Psychologie Vera Mayer, Studienfachberatung Psychologie Almut Löhrmann, Prüfungsamt Psychologie Stefan Schmukle, Studiendekan
Regelfall: Insituts-interne Masterarbeiten Themenvergabe am Institut für Psychologie in Anbindung an das Forschungsprogramm einer der neun Arbeitsgruppen Vorgehen selbstständige Suche nach einer betreuenden Arbeitsgruppe Platzvergabe nach Entscheidung des verantwortlichen Hochschullehrers Nach Studienordnung ist vorgesehen, die Arbeit im 3. Semester anzumelden (studienbegleitende Bearbeitung im 3./4. Semester) Bearbeitungszeit sind maximal 46 Wochen Betreuung und Begutachtung der Arbeit wird von Mitgliedern des Instituts für Psychologie übernommen
Betreuung und Begutachtung interner Arbeiten Arbeit wird von 2 Gutachtern bewertet Begutachter müssen Prüfungsberechtigung haben (Hochschullehrer + promovierte Mitarbeiter der Abteilungen auf Haushaltsstellen, i.d.r. nicht Drittmittelstellen) Auf Antrag an Prüfungsausschuss können auch promovierte Mitarbeiter des Instituts ohne Prüfungsberechtigung die Arbeit begutachten Reihenfolge Erst- und Zweitgutachter ist egal (gleichberechtigt) Achtung: Begutachtung Betreuung es kommt (durchaus nicht selten) vor, dass der unmittelbare Betreuer der Arbeit weder Erst- noch Zweitgutachter sein darf (typischerweise bei nichtpromovierten Mitarbeitern) strenge Regeln für Begutachtung (Vergleichbarkeit, rechtliche Hintergründe...)
Anmeldung der Masterarbeit Voraussetzungen: keine Anmeldung der Masterarbeit ist zugleich Antrag auf Genehmigung des Themas und der beiden Gutachter Formulare im Prüfungsamt bei Frau Löhrmann abholen oder hier runterladen: http://www.biphaps.uni-leipzig.de/de/ordnungen-und-formulare/studium/psychologie.html
Formular Arbeitsthema = vorläufiger Titel der Arbeit endgültiger Titel muss nicht identisch, aber erkennbar ähnlich sein
Anmeldung der Masterarbeit Anmeldung der Masterarbeit ist zugleich Antrag auf Genehmigung des Themas und der beiden Gutachter Formulare im Prüfungsamt bei Frau Löhrmann abholen oder hier runterladen: http://www.biphaps.uni-leipzig.de/de/ordnungen-und-formulare/studium/psychologie.html beide Gutachter müssen den Antrag unterschreiben Wenn Sie die Arbeit auf Englisch anfertigen wollen, so müssen Sie das nicht gesondert beantragen, sondern geben einfach einen englischen Titel an Genehmigung durch Unterschrift der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Frau Prof. Kunzmann. Bearbeitungszeit läuft ab dem Tag der Genehmigung Nach Anmeldung erhalten Sie eine Kopie des Anmeldungsformulars mit Ihrer Abgabefrist per Post zurück
Bearbeitungszeit der Masterarbeiten Bearbeitungszeit: vorgesehen im dritten und vierten Semester (studienbegleitend) 46 Wochen ab Zeitpunkt der Genehmigung (Arbeitsumfang = 30 LP) auf Antrag um 6 Wochen verlängerbar (Begründung muss vorliegen) Thema muss in dieser Zeit zu bewältigen sein inkl.: Literaturrecherche, Einarbeitung in das Thema Konzeption der Untersuchung Probandenakquise Datenerhebung Datenauswertung Befundinterpretation Verschriftlichung
Gestaltung Titelblatt Download auf Homepage der Studienfachberatung: http://home.uni-leipzig.de/diffdiag/pppd/?page_id=3245
Allgemeine Anmerkungen zur Anmeldung und Abgabe Nach Anmeldung der Arbeit ist Abgabefrist bindend innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung kann Thema zurückgegeben werde bei längerer Krankheit während der Bearbeitungszeit Krankenschein im Prüfungsamt einreichen Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend unter Angabe der Matrikelnummer und des Hinweises, dass die Krankschreibung für die Masterarbeit geltend gemacht wird während der Zeit der Krankschreibung dürfen keine sonstigen Studienleistungen (z.b. Prüfungen, Praktika) erbracht werden Wichtige Fristen: nach Abgabe 6 Wochen für die Korrektur einplanen, weitere 2-3 Wochen zur Ausstellung des M.Sc.-Zeugnisses mit allen Unterschriften Gutachter können Arbeiten vor Benotung annehmen (Ausstellung einer Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss möglich)
Allgemeine Anmerkungen zur Anmeldung und Abgabe Wichtige Hinweise: Sie bestimmen, wann die Arbeit angemeldet wird. Beachten Sie jedoch auch interne Regelungen der Abteilungen. Melden Sie erst an, wenn Sie auch effektiv beginnen können Arbeiten können vor Ablauf der Abgabefrist abgegeben werden (allerdings sollte Bearbeitungszeit plausibel sein) unter Umständen ist eine spätere Anmeldung nötig, um bis einschließlich September BaFöG zu erhalten; bitte erkundigen Sie sich nach den aktuellen Regelungen. Die Arbeit ist einfach in elektronischer Form (als CD) und in zweifach gedruckter Ausführung im Prüfungsamt abzugeben Selbständigkeitserklärung nicht vergessen (siehe Prüfungsordnung) Bitte zusätzlich ein Deckblatt für Frau Löhrmann mit abgeben Sprechzeiten und Hinweise auf Prüfungsamt-Homepage beachten Es können auch Gruppenarbeiten geschrieben werden -> getrennte Bewertung (Übersicht mit individueller Abschnittszuweisung) -> separate Anmeldung der Arbeit (Gruppenverweis auf Formular)
Ausnahmefall: Betreuung und Begutachtung externer Masterarbeiten Die Arbeit betreut ein Mitarbeiter einer externen Institution (=unmittelbarer Ansprechpartner); z.b. MPI, Universitätsklinikum Leipzig, andere Universitäten, nichtwissenschaftliche Institutionen wie Fachkliniken, Schulpsychologischer Dienst etc. Auch hier gilt: Betreuung Begutachtung Stellen Sie sicher, dass Sie bei externen Arbeiten 2 geeignete Gutachter finden (am besten im Vorfeld) Es gilt: der Erstgutachter ist Hochschullehrer (Prof.) am Institut für Psychologie oder HonorarprofessorIn unserer Fakultät (hier aktuell Prof. Friederici, Prof. Tomasello vom MPI erlaubt) Zweitgutachter: - anderer Hochschullehrer am Institut für Psychologie ODER - Mitarbeiter des Instituts für Psychologie mit Prüfungsberechtigung ODER - externer Zweitgutachter (unter besonderen Bedingungen)
Regelungen externer Zweitgutachter in der Regel werden Univ.-Professoren unbedenklich als Zweitgutachter akzeptiert und es muss kein gesonderter Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden Bei allen anderen Personen muss ein Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Prüfungsausschuss kann entscheiden, dass bei hinreichender Qualifikation auch ein nichtprüfungsberechtigter Mitarbeiter zum Gutachter bestellt werden kann. Er kann aber auch entscheiden, dass die Begutachtung komplett psychologie-intern erfolgen soll Antrag enthält akademischen Lebenslauf des externen Gutachters und kurze Erklärung, warum Arbeit nur durch diese Person begutachtet werden kann Empfehlung: Erst nach Bestätigung des zweiten Gutachters Abschlussarbeit anmelden Sollte Erstgutachter Prof. Friederici oder Prof. Tomasello sein, muss Zweitgutachter vom Institut kommen (entw. Prof. oder Person mit Begutachtungserlaubnis)