DRGs in der Hals- Nasen-Ohrenheilkunde

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Transkript:

DRGs in der Hals- Nasen-Ohrenheilkunde 7. Arbeitstreffen Mannheim, 27. 11. 2008 Dominik Franz DRG-Research-Group, Leiter: Prof. Dr. N. Roeder

Folie 2

Quantitative DRG-Entwicklung 1200 1000 bewertet unbewertet 41 46 47 45 800 18 33 600 400 22 806 845 913 1036 1090 1147 642 200 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Folie 3

Veränderungen in den MDCs (nur MDCs mit veränderter DRG-Zahl) MDC 2008 2009 Pre-MDC 55 59 4 MDC 01 Nervensystem 101 103 2 MDC 02 Auge 30 33 3 MDC 04 Atmungsorgane 58 60 2 MDC 05 Kreislaufsystems 126 140 14 MDC 06 Verdauungsorgane 74 78 4 MDC 07 hepatobiliäres System und Pankreas 32 34 2 MDC 08 Muskel-Skelett-System und Bindegewebe 127 138 11 MDC 09 Haut, Unterhaut und Mamma 47 52 5 MDC 10 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten 37 39 2 MDC 11 Harnorgane 61 64 3 MDC 12 männliche Geschlechtsorgane 24 25 1 MDC 13 weibliche Geschlechtsorgane 35 37 2 MDC 15 Neugeborene 42 43 1 MDC 20 Alkohol- und Drogengebrauch 7 8 1 Folie 4

Erweiterung des DRG-Kataloges 3 3 3 3 14 5 5 6 11 neues Split-Kriteriums aufwändige Konstellationen Förderung von Transparenz und Entkondensation Erweiterung in der Pädiatrie weitere Differenzierung in der Intensivmedizin weitere Differenzierung bei Querschnittslähmung Differenzierung in der Onkologie Differenzierung in der rekonstruktiven Chirurgie Begegnung von Extremkosten Mehrzeitige/Mehrfach-Eingriffe Folie 5

Quantitative Entwicklung Zusatzentgelte 140 120 bewertet unbewertet 100 53 80 46 51 60 36 42 40 59 64 74 20 25 35 40 0 0 1 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Folie 6

Neue (bewertete) Zusatzentgelte für 2009 - Anlage 2 Fallpauschalenkatalog 2009 - ZE ZE95* ZE96* ZE97* ZE98 ZE99** ZE100* ZE101** ZE102** ZE103** ZE104** ZE106 Bezeichnung Gabe von Palifermin, parenteral Gabe von Carmustin-Implantaten, intrathekal Gabe von Natalizumab, parenteral Gabe von Palivizumab, parenteral Distraktionsmarknagel, nicht motorisiert Implantation eines endobronchialen Klappensystems Medikamente-freisetzende Koronarstents Vagusnervstimulationssysteme Hämofiltration, kontinuierlich, venovenös. pumpengetrieben Peritonealdialyse, kontinuierlich, nicht maschinell unterstützt Selektive Embolisation mit Coils an Lungengefäßen (bestehendem Zusatzentgelt zugeordnet) * NUB Status 1 2008 ** unbewertetes ZE 2008 Folie 7

Neue (unbewertete) Zusatzentgelte für 2009 - Anlage 4 Fallpauschalenkatalog 2009 - ZE ZE2009-69 ZE2009-70* ZE2009-71* Bezeichnung Gabe von Hämin, parenteral Radioimmuntherapie mit 90Y-Ibritumomab-Tiuxetan, parenteral Radiorezeptortherapie mit DOTA-konjugierten Somatostatinanaloga * NUB Status 1 2008 Folie 8

Kalkulationsstichprobe 2009 Krankenhäuser mit Vereinbarung: 332 (+47) Krankenhäuser mit Datenlieferung: 251 (76%) Ausschluss aufgrund Plausibilitätsprüfung 33 (13%) 605.404 Fälle (14% aller Fälle) Stichprobe 218 (- 3) davon Universitätskliniken 10 (+ 2) Folie 9

Quelle: InEK Fallpauschalenkatalog - Qualitätsbetrachtung Folie 10

Quelle: InEK Getroffene DRGs je Krankenhaus Folie 11

Hauptpunkte der Bearbeitung 2009 Apoplex Pädiatrie Anpassungsbedarf Para- /Tetraplegie Besonders aufwändige Konstellationen Intensivmedizin Extremkosten Folie 12

I08D I08E I08F I09A I39Z I95Z Sammeln von Extremkostenfällen I08C I08B I08A I07B I07A I02D I02C I37Z Folie 13

Bewertungsrelation Verbesserung der Vergütung der Extremkostenfälle der DRG I37Z (2009) 5,816 6,466 1,793 2008 2009 Folie 14

Pädiatrie jährliches Pflichtprogramm reine Kinder-DRGs 97 + 5 = 102 166 DRGs mit Kinder-Alterssplits 184 Misch-DRGs 69 + 13 = 82 Folie 15

Intensivmedizin bei Kindern OPS-Kode für intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter ab 2008 Analyse durch ergänzende Datenbereitstellung für 2009 möglich Aufwertung innerhalb der Basis-DRG E40 Aufwertung innerhalb der Basis-DRG E77 Weitere Berücksichtigungen für die Kalkulation des Systems 2010 zu erwarten Folie 16

Veränderung der CCL-Matrix für 2009 4 Kodestreichungen (Zystitis, Alkalose, Flüssigkeitsüberschuss) 22 Kodeabwertungen (Elektrolytstörungen, Hypertone HI/NI) 272 Kodeaufnahmen (ausschließlich angeborene Fehlbildungen! 32 Kodeaufwertungen (ausschl. angeborene Fehlbildungen!) Wenig datengetriebene Änderungen! Überwiegend analoge Aufnahmen (extrem seltene Fehlbildungen) Keine Aufnahme unspezifischer Kodes ( n.n.bez. ) Außer für spezialisierte Leistungserbringer und Kodierstrategen des letzten Jahres wenig Einfluss auf PCCL-Verteilung zu erwarten! Folie 17

Modifizierte DRG-Darstellung Folie 18

Modifizierte DRG-Darstellung UND ODER Folie 19

Folie 20

Der ordnungspolitische Rahmen ab 2009 Was ist sicher? Die Konvergenzphase geht wie vorgesehen am 31.12.2008 zu Ende! es wird keine zeitliche Streckung o. ä. geben Ab dem 1.1.2009 gelten einheitliche Preise je Bundesland bundeseinheitl. BWR x Landesbasisfallwert Alle Besonderheiten werden über krankenhausindividuelle Zu- oder Abschläge vom LBFW berechnet Folie 21

Der ordnungspolitische Rahmen ab 2009 Aus der Perspektive der Krankenhäuser existiert ein leistungsgerechtes Vergütungssystem aber kein leistungsgerechtes Vergütungsvolumen! Quelle: DKG Folie 22

Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) Technische Regelungen für Übergangszeit Ordnungspolitische Fortentwicklung Hilfsprogramm für Krankenhäuser Folie 23

Technische Regelungen Abschaffung krankenhausindividueller Basisfallwert DRG-Bewertung nur noch mit LBFW Dieser steht frühzeitig im Kalenderjahr fest, daher Verringerung bisher häufig hoher Erlösabweichungen durch verspätete krankenhausindividueller Budgetverhandlungen Bei Krankenhäusern, die 2009 noch durch Kappungsgrenze ein ( 4 Abs. 2 KHEntgG) abweichendes Erlösbudget haben, erfolgt Finanzierung der Differenz zum LBFW durch Zu- / Abschläge nach 5 Abs. 4 KHEntgG 3-jährige Konvergenzphase für besondere Einrichtungen, die ins DRG-System eingegliedert werden, Verrechnung mit Hilfe von Zu- oder Abschlägen Folie 24

Nutzung der G-DRGs nach der Konvergenz (KHRG) Landesweit gleicher Basisfallwert, aber weiterhin werden Budgets für jedes Krankenhaus verhandelt werden Abweichungen von der Vereinbarung ausgeglichen müssen die Leistungen sehr genau prospektiv geplant werden Folie 25

Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) Technische Regelungen für Übergangszeit Ordnungspolitische Fortentwicklung Hilfsprogramm für Krankenhäuser Folie 26

Ordnungspolitische Fortentwicklung Investitionspauschalen Belange der Bundesländer Ziel: Ab 2012 Förderung von Krankenhausinvestitionen grundsätzlich über leistungsorientierte Investitionspauschalen Unikliniken inkl. (Psychiatrie/Psychosomatik ab 2014) Bis Ende 2009 Ermittlung von Grundsätze und Kriterien für bundeslandbezogene Investitionsfallwerte Detailregelungen noch offen Weiterhin Wahlmöglichkeit der Länder zwischen Investitionspauschalen vs. Einzelförderung Folie 27

Konvergenz auf Basisfallwertkorridor Basisfallwertkorridor von + 2,5/- 1,5 % um bundeseinheitlichen BFW Konvergenz in fünf gleichen Schritten (20%) von 2010-2014 an die Außengrenze des Korridors InEK ermittelt bundeseinheitlichen Basisfallwert bis 30.09. jeden Jahres Grundlage: aktuellen Landesbasisfallwerte einschließlich Berichtigungen und ohne Ausgleiche Gewichtung mit effektivem Casemix, die bei ihrer Vereinbarung zu Grunde gelegt wurde Berechnung des Bundesbasisfallwertes aus LBFW des Vorjahrs Aber Berücksichtigung der Veränderungsrate/des Veränderungswerts Schiedsstelle entscheidet bei Nichteinigung Folie 28

Das neue Konvergenzzeitalter 20% 20% 20% 20% 20% 2010 2010 2011 2012 2013 2014 20% 20% 20% 20% 20% Folie 29

Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) Technische Regelungen für Übergangszeit Ordnungspolitische Fortentwicklung Hilfsprogramm für Krankenhäuser Folie 30

Hilfsprogramm Krankenhaus Sonderprogramm Pflegepersonal Innerhalb von 3 Jahren Aufbau einer anteiligen Finanzierung (70%) von ca. 21.000 zusätzlichen Pflegestellen (Budgeterhöhung bis 0,48%/a) Ausgangsbasis: Bestand am 30. Juni 2008 Verwendung bis 5 % der Summe zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationen in der Pflege Krankenhaus kann Zuschlag bereits vor Vereinbarung mit Vertragsparteien vorläufig festsetzen und berechnen ungenutzte Mittel sind zurückzuzahlen Nach Auslaufen der Förderung ab 2012 Berücksichtigung über LBFW ( 10 Abs. 12 KHEntgG) Auftrag an InEK: zielgerichtete Zuordnung von Finanzmittel im DRG-System in Bereichen mit erhöhten pflegerischen Aufwand Folie 31