Südwestdeutsches Tumorzentrum - Comprehensive Cancer Center Tübingen-Stuttgart (CCC-TS) Statut verabschiedet von Klinikums- und Fakultätsvorstand am 22.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele... 1 2. Struktur... 2 2.1. Sprecher und Geschäftsführer... 2 2.2. Geschäftsführender Vorstand... 3 2.3. Vorstand... 3 2.4. Aufgaben des Vorstands... 4 2.5. Patientenbeirat... 5 2.6. Wissenschaftlicher Beirat... 5 2.7. Scientific Review Board (SRB)... 5 2.8. Mitgliederversammlung... 6 2.9. Mitgliedschaft... 6 2.10. Geschäftsstelle... 6 2.11. Tumorspezifische Zentren... 7 2.12. Interdisziplinäre Funktionseinheiten... 8 3. Inkrafttreten... 8 1. Ziele Hauptziel des Südwestdeutschen Tumorzentrums - Comprehensive Cancer Center Tübingen-Stuttgart (CCC-TS), einem Onkologischen Zentrum nach den Richtlinien der Dt. Krebsgesellschaft, ist die kontinuierliche Verbesserung von interdisziplinärer Diagnose, Behandlung und Nachsorge von Tumorpatienten. Dazu gehören Versorgung, Prävention, Qualitätsmanagement und sicherung u.a. durch Umsetzung von Zertifizierungsmaßnahmen, translationale und klinische Forschung sowie Fort- und Weiterbildung. Dazu sollen vorrangig möglichst viele Patienten im Rahmen von klinischen Studien betreut werden, um den Erfolg der translationalen Krebsforschung zu gewährleisten. Ziele in der Zusammenarbeit und die Ausgestaltung derselben mit dem Kooperationspartner Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart (RBK) sind in einer gesonderten Kooperationsvereinbarung vom März 2014 festgelegt. Seite 1
2. Struktur Das Südwestdeutsche Tumorzentrum - Comprehensive Cancer Center Tübingen-Stuttgart (CCC-TS) ist eine Einrichtung des Universitätsklinikums Tübingen gemäß 7 Satzung UKT und besteht aus folgenden Einheiten: Sprecher und Geschäftsführer Geschäftsführender Vorstand Vorstand Patientenbeirat Wissenschaftlicher Beirat Scientific Review Board Mitgliederversammlung Geschäftsstelle Tumorspezifische Zentren Interdisziplinäre Funktionseinheiten 2.1. Sprecher und Geschäftsführer 2.1.1. Sprecher Der Sprecher ist ein auf dem Gebiet der Onkologie ausgewiesener Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Tübingen, der zusammen mit einem Stellvertreter vom Klinikumsvorstand im Einvernehmen mit dem Fakultätsvorstand für die Dauer von jeweils drei Jahren bestellt wird. Der Vorstand des CCC-TS reicht hierzu Vorschläge ein. Die Bestellung ist jederzeit auch vorzeitig - unter Angabe von sachlichen Gründen widerruflich. Dies gilt auch für bereits laufende und zeitlich befristete Bestellungen. Befristete Bestellungen können mehrfach verlängert werden. Aufgabe des Sprechers ist die Leitung der Sitzungen des Vorstands und des Geschäftsführenden Vorstandes sowie die Vertretung des CCC-TS nach außen gemeinsam mit dem Geschäftsführer. 2.1.2. Geschäftsführer Der Klinikumsvorstand bestellt im Einvernehmen mit dem Fakultätsvorstand auf Vorschlag des CCC-TS-Vorstands für jeweils fünf Jahre einen hauptamtlichen Geschäftsführer mit Bewirtschaftungsbefugnis für die Wirtschaftende Einheit des Tumorzentrums. Die Bestellung ist jederzeit auch vorzeitig - unter Angabe von sachlichen Gründen widerruflich. Dies gilt auch für bereits laufende und zeitlich befristete Bestellungen. Befristete Bestellungen können mehrfach verlängert werden. Der Geschäftsführer wird in Abwesenheit von einem stellvertretenden Geschäftsführer vertreten. Die Aufgaben des Geschäftsführers sind die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse von Vorstand und Geschäftsführendem Vorstand des CCC-TS, die Personalführung (administrative Weisungsbefugnis) auf der Basis der Beschlüsse von CCC- TS-Vorstand und Geschäftsführendem Vorstand und die Vertretung des CCC-TS nach außen gemeinsam mit dem Sprecher. Seite 2
2.2. Geschäftsführender Vorstand Der Geschäftsführende Vorstand ist die Task Force des CCC-TS-Vorstands und besteht aus dem Sprecher, dem Stellvertretenden Sprecher und dem Geschäftsführer sowie vier bis sechs weiteren Mitgliedern mit besonderen Aufgaben in den Bereichen: Translationale Forschung Lehre Klinische Studien/Phase I/II Tumorspezifische Zentren Outreach / Veranstaltungen / PR Wissenschaftliche Infrastruktur Die weiteren Mitglieder werden für jeweils drei Jahre vom CCC-TS-Vorstand gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Zwei stellvertretende Sprecher werden vom Kooperationspartner RBK benannt. Der Geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Sprecher oder der Stv. Sprecher und mindestens die Hälfte der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands anwesend sind. Zu den Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstands können bei Bedarf externe Kooperationspartner hinzugezogen werden. Der Geschäftsführende Vorstand ist insbesondere zuständig für folgende Aufgaben: Erarbeitung der langfristigen strategischen Ausrichtung und der medizinischen und wissenschaftlichen Schwerpunkte des CCC-TS im Einvernehmen mit Klinikums- und Fakultätsvorstand Erarbeitung von Curricula für die studentische Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat Erarbeitung von Veranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten für Ärzte, Pflegepersonal, andere onkologisch tätige Berufe und Dokumentationsassistenten, Öffentlichkeit und Patienten Erarbeitung von Konzepten über Inhalte und Partner von Kooperationen in Wissenschaft und Krankenversorgung, einschließlich Prävention und Komplementärmedizin Erarbeitung von Konzepten für die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur Der Geschäftsführende Vorstand berichtet dem Klinikumsvorstand und dem Fakultätsvorstand mindestens jährlich über die Aktivitäten und die Verwendung der Mittel. 2.3. Vorstand Der Vorstand besteht aus: den Ärztlichen Direktoren bzw. Repräsentanten der Seite 3
Abteilung Innere Medizin I, Medizinische Universitätsklinik und Poliklinik (Department) Abteilung Innere Medizin II, Medizinische Universitätsklinik und Poliklinik (Department) Universitätsklinik für Radioonkologie mit Poliklinik Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Department für Frauengesundheit Abteilung Kinderheilkunde I mit Poliklinik, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin (Department) Abteilung Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie, Department Pathologie und Neuropathologie Abteilung Klinische Pharmakologie, Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie Universitäts-Hautklinik Universitätsklinik für Urologie Universitätsklinik für Neurochirurgie Universitätsklinik für Neurologie Universitätsklinik für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin Bereich Psychoonkologie den Sprechern der Tumorspezifischen Zentren dem Sprecher und dem Stellvertretenden Sprecher des CCC-TS, soweit diese nicht mit den vorgenannten identisch sind, und dem Geschäftsführer. Der Kooperationspartner RBK hat entsprechend der auf seiner Seite beteiligten Hauptabteilungen sechs Sitze im Vorstand. Der CCC-TS-Vorstand kann weitere Vorstandsmitglieder benennen. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden im Einvernehmen mit Klinikums- und Fakultätsvorstand vom CCC-TS-Vorstand für jeweils drei Jahre bestellt. Die Bestellung ist jederzeit auch vorzeitig - unter Angabe von sachlichen Gründen widerruflich. Dies gilt auch für bereits laufende und zeitlich befristete Bestellungen. Befristete Bestellungen können mehrfach verlängert werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Sprecher des CCC-TS oder sein Stellvertreter und mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. 2.4. Aufgaben des Vorstands Aufgaben des Vorstands sind insbesondere: Diskussion und Verabschiedung der langfristigen strategischen Ausrichtung und der medizinischen und wissenschaftlichen Schwerpunkte des CCC-TS im Einvernehmen mit Klinikums- und Fakultätsvorstand Einrichtung und Schließung Tumorspezifischer Zentren Fachliche Aufsicht über die Arbeit der Tumorspezifischen Zentren Seite 4
Verabschiedung von verbindlichen Leitlinien für Diagnostik, Therapie und Nachsorge und Festlegung der für den jeweiligen Behandlungsabschnitt federführenden Abteilung Kontrolle der Einhaltung der verbindlichen Leitlinien und festgelegten individuellen Behandlungspfade. Bei Nichteinhaltung ist der Sprecher des betreffenden Tumorspezifischen Zentrums, in Folge der CCC-TS-Vorstand und zuletzt der Klinikumsvorstand zur Weisung einzuschalten. Diskussion und Verabschiedung von Curricula für die studentische Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat Diskussion, Verabschiedung und Durchführung von Veranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten für Ärzte, Pflegepersonal, andere onkologisch tätige Berufe und Dokumentationsassistenten, Öffentlichkeit und Patienten Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern Diskussion und Verabschiedung von Konzepten über Inhalte und Partner von Kooperationen in Wissenschaft und Krankenversorgung, einschließlich Prävention und Komplementärmedizin 2.5. Patientenbeirat Der Patientenbeirat besteht aus bis zu vier leitenden Vertretern von Selbsthilfegruppen und wird von Selbsthilfegruppenverantwortlichen in der Region im Rahmen des Forums Krebsselbsthilfe und Klinik im Dialog für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Patientenbeirat fungiert als Anlaufstelle für Patienten- und Selbsthilfeanliegen, tauscht sich regelmäßig mit der CCC-TS Leitung aus und berichtet in der Mitgliederversammlung. 2.6. Wissenschaftlicher Beirat Der wissenschaftliche Beirat besteht aus externen Mitgliedern und hat die Aufgabe, die wissenschaftlichen Aktivitäten des CCC-TS und seiner tragenden Mitglieder jährlich zu evaluieren, die Gremien zu beraten mit dem Ziel, die Qualität und Effizienz der onkologischen Forschung zu verbessern. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus jeweils mindestens einem international renommierten Vertreter der Grundlagenforschung, der translationalen Forschung und der klinischen Forschung. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden auf Vorschlag und vom Vorstand des CCC-TS für jeweils fünf Jahre bestellt. Die Bestellung ist jederzeit auch vorzeitig - unter Angabe von sachlichen Gründen widerruflich. Dies gilt auch für bereits laufende und zeitlich befristete Bestellungen. Befristete Bestellungen können mehrfach verlängert werden. 2.7. Scientific Review Board (SRB) Aufgabe des Scientific Review Board (SRB) ist die Beurteilung klinischer Studien an den Tumorspezifischen Zentren hinsichtlich wissenschaftlicher Fragestellung, Realisierbarkeit und tatsächlicher Umsetzung. Seite 5
Der Vorsitzende des SRB und ein Stellvertreter werden vom Vorstand des CCC-TS ernannt. Die übrigen Mitglieder des SRB werden vom Vorsitzenden des SRB vorgeschlagen und vom Vorstand bestätigt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederbenennung ist möglich. Das Scientific Review Board gibt sich eine Geschäftsordnung. 2.8. Mitgliederversammlung Mit der Mitgliederversammlung verfolgt das CCC-TS das Ziel, regionale Strukturen aufzubauen und die onkologischen Akteure (Onkologische Schwerpunkte, periphere Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Schwerpunktpraxen, Patientenorganisationen, Krankenkassen, Rehabilitationseinrichtungen, etc.) in die Strukturen des CCC-TS einzubinden und zu vernetzen. Eine Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Sprecher des CCC-TS einberufen. 2.9. Mitgliedschaft Mitglied im CCC kann eine natürliche Person oder eine Institution sein. Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind oder sowie überwiegend onkologische Tätigkeit oder onkologische Tätigkeit in verantwortlicher Position (im Einzugsgebiet des CCC-TS) leitende Funktion in einer onkologisch relevanten Organisation im Einzugsgebiet des CCC-TS (z.b. Krankenkasse, Selbsthilfeorganisation für Krebskranke, etc.) Bereitschaft, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv im CCC-TS mitzuarbeiten. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Der CCC-TS- Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern. Die Mitgliedschaft ist an die Person gebunden und endet bei Wegfall einer der o.g. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft. 2.10. Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle unter der Leitung der Geschäftsführung unterstützt den Vorstand und die weiteren Einrichtungen des CCC-TS bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Seite 6
2.11. Tumorspezifische Zentren Kernelemente des CCC-TS sind die Tumorspezifischen Zentren. Der CCC-TS-Vorstand beschließt über Einrichtung und Schließung von Tumorspezifischen Zentren. Die Einrichtung von Tumorspezifischen Zentren erfolgt unter Beachtung des gültigen Musterstatuts. Die Schließung von Zentren erfolgt unter Einbeziehung der inhaltlichen Evaluation. Innerhalb des CCC-TS sind die Tumorspezifischen Zentren maßgebliche Träger von Diagnostik und Therapie onkologischer Patienten am UKT. Zentrale Aufgaben der Tumorspezifischen Zentren sind: Mitwirkung an der Erarbeitung von verbindlichen Leitlinien für Patienten mit den häufigsten Tumorarten bzgl. Diagnose, Therapie, Nachsorge und Begleittherapien Mitwirkung an der interdisziplinären Festlegung der individuellen Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Patienten Mindestens einmal wöchentlich Durchführung von interdisziplinären Tumorkonferenzen, in denen Patienten, die nicht einem definierten Standard in Diagnostik und Therapie entsprechen, besprochen und individuelle Diagnose- und Therapieprozeduren festgelegt werden. Dokumentation aller im jeweiligen Verantwortungsbereich behandelten Patienten unter Einbeziehung des Klinischen Krebsregisters Entwurf, Initiation und Durchführung eigener klinischer Studien Initiation und Koordinierung der jeweils relevanten translationalen Forschungsprojekte Erarbeitung von Curricula für die studentische Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat Erarbeitung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Ärzte, Pflegepersonal, andere onkologisch tätige Berufe und Dokumentationsassistenten gemäß der Beschlüsse des CCC-TS-Vorstandes Umsetzung von Zertifizierungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen Jedes Tumorspezifische Zentrum hat dem Vorstand jährlich einen Bericht über die geleistete Arbeit vorzulegen. Die Behandlung der Patienten mit den spezifischen Erkrankungen erfolgt in den jeweiligen Fachabteilungen. Seite 7
2.12. Interdisziplinäre Funktionseinheiten Das CCC-TS unterhält zur Erfüllung seiner Ziele unter anderem folgende Einrichtungen: Klinisches Krebsregister (als Abteilung des CCC-TS) Krebsberatungs-Hotline ( Krebswegweiser ) Psychoonkologie unter der Fach-, Dienst- und Personalaufsicht der Abteilung Innere Medizin VI (Schwerpunkt: Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie) der Medizinischen Universitätsklinik und Poliklinik). Dieser untergliedert sich in die Bereiche a) Psychoonkologischer Dienst b) Psychosoziale Krebsberatungsstelle c) Psychoonkologische Forschung und Evaluation Biobank (mit separatem Statut unter der Aufsicht der Abteilung Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie des Departments Pathologie und Neuropathologie) Tübinger Projekt: Häusliche Betreuung Schwerkranker (in gemeinsamer Trägerschaft mit der Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus ggmbh) Palliativeinheit des CCC-TS an der Klinik für Radioonkologie Fachweiterbildung Onkologische Pflege / Palliative Care (unter der fachlichen, disziplinarischen und wirtschaftlichen Verantwortung der Akademie für Bildung und Personalentwicklung) 3. Inkrafttreten Das Statut tritt mit Verabschiedung durch Klinikums- und Fakultätsvorstand in Kraft. Seite 8