WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BETRIEBLICHE DATENVERARBEITUNG



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Transkript:

WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BETRIEBLICHE DATENVERARBEITUNG Grundzüge der Wirtschaftsinformatik Anwendungen der Wirtschaftsinformatik Ordnung der Prüfungen Stand: 5. Oktober 2009 1. Allgemeines Grundzüge der Wirtschaftsinformatik besteht aus zwei Teilen: Einführung in die Wirtschaftsinformatik Kenntnisse über die Funktionsweise und Infrastruktur von Informationssystemen werden in einer Vorlesung theoretisch vermittelt und in einer Online-Klausur mit Hilfe des Systems LPLUS geprüft. Anwendungen der Wirtschaftsinformatik Grundkenntnisse in Excel, Java und Access/SQL werden im Hörsaal vermittelt und dann selbstständig durch eigene Arbeit am PC erarbeitet (Tutorium am PC zu Anwendungen der Wirtschaftsinformatik). Diese Kenntnisse werden durch Tests am Computer geprüft. Jeder Teil wird als eigenständige Teilleistung im System des Prüfungsamtes verwaltet und erhält eine Note. Die beiden Noten werden im Verhältnis 4 (LPLUS) zu 6 (Testate) zur Fachnote Grundzüge der Wirtschaftsinformatik zusammengefasst. 2. Prüfungen zu Einführung in die Wirtschaftsinformatik / LPLUS Die Vorlesung findet im Wintersemester statt. Sie gehört zum 1. Semester des BWL- und VWL- Bachelorstudiums. Bei Studienbeginn im Sommersemester zählt sie zum 2. Semester. Sie läuft über die gesamte Vorlesungszeit, d.h. 15 Vorlesungstage. Die Prüfung wird wie eine gewöhnliche Klausur organisiert. Sie wird mit dem System LPLUS abgenommen. Pro Semester werden jeweils zwei Prüfungstermine angeboten: o Wintersemester Beginn der Vorlesungszeit: Oktober (für die unmittelbaren Wiederholer) Ende der Vorlesungszeit: Februar (für die Studierenden, die ihr Studium regulär durchlaufen) o Sommersemester Beginn der Vorlesungszeit: April (für die unmittelbaren Wiederholer) Ende der Vorlesungszeit: Juli (für die Wiederholer bzw. die Studierenden mit regulärem Beginn im SS) Der Prüfungstermin zu Beginn der Vorlesungszeit soll denjenigen entgegenkommen, die die Prüfung am Ende der Vorlesungszeit im Semester davor nicht bestanden haben und die Prüfung rasch erneut ablegen wollen. Alle Prüfungstermine sind aber für alle geöffnet und bieten somit eine größere Flexibilität bei der Prüfungsplanung und Quereinstiegsmöglichkeiten. Der Prüfungsstoff umfasst den Stoff der letzten Vorlesung im Wintersemester. Er gilt auch für die folgenden Prüfungstermine solange, bis die Vorlesung wieder gehalten wurde und sich dabei Änderungen im vermittelten Stoff ergeben haben. Zu den Prüfungen muss man sich im System des Prüfungsamtes wie zu einer Klausur anmelden. Das Prüfungsamt gibt die dafür eingerichteten Fristen bekannt. Eine Abmeldung ist innerhalb der vom Prüfungsamt für Abmeldungen vorgesehenen Fristen möglich.

Das Prüfungsergebnis wird mit Prozentpunkten bewertet, die veröffentlicht werden. Diese Punkte werden anhand einer Notenskala in eine Note umgerechnet. Wer durch die Prüfung durchgefallen ist, muss sich wie bei gewöhnlichen Klausuren erneut zur Prüfung anmelden. Das ist zum zweiten Termin im selben Semester möglich, aber nur wenn die Ergebnisse dieser Prüfung VOR dem Anmeldezeitraum der neuen Prüfung im Prüfungsamt eingetragen und verbucht wurden. Wer zur Prüfung nicht erscheint, ist wegen Versäumnisses durchgefallen, es sei denn, er kann das Versäumnis entschuldigen (Attest usw.). Es gelten die Regeln des Prüfungsamtes. 3. Prüfungen zu Anwendungen der Wirtschaftsinformatik / Tests / Testate Allgemeines o Kenntnisse, die in der praktischen Arbeit am PC erforderlich sind, dürfen nicht in theoretischer Form auf dem Papier geprüft werden. Vielmehr sollen die integrierten Hilfsmittel zur Erleichterung der täglichen Arbeit, z.b. das Hilfesystem, die Auswahl aus Menüs etc. auch in der Prüfung zur Verfügung stehen. Bestimmte Teile des Lehrstoffes sind daher in Form praktischer Tests am Computer zu überprüfen. Das Ergebnis dieser praktischen Prüfungen wird durch Testate dokumentiert. Beide Begriffe werden oft synonym benutzt. o Da der vermittelte Stoff selber am Computer eingeübt werden muss, muss zwischen der Vermittlung im Hörsaal und der Prüfung mittels eines Tests ein längerer Zeitraum zum Üben geschaffen werden. Als Folge davon muss der Vorlesungsteil am Anfang der Vorlesungszeit konzentriert werden, und die Tests werden nicht nur einmal zum Ende des Semesters, sondern im Semester an vielen Terminen angeboten. o Die Lehrveranstaltung Anwendungen der WI mit der Vermittlung der Kenntnisse in Excel, Java und Access/SQL wird in den ersten sechs Wochen der Vorlesungszeit mit vier Wochenstunden angeboten. Sie liegt im Sommersemester. Danach besteht die Möglichkeit, selbstständig am eigenen Rechner oder in den Pools das Vermittelte zu üben und sich auf die Tests vorzubereiten. In den Pools stehen Tutoren im Rahmen der Veranstaltung Tutorium am PC zu Anwendungen der Wirtschaftsinformatik zur Unterstützung bereit; im Testate-Portal gibt es zahlreiche Übungsaufgaben. Prüfungsleistungen o Die Prüfungsleistung ist durch das Bestehen eines Tests in Excel, eines Tests in Java und eines Tests in Access/SQL zu erbringen. o Jeder Test muss für sich bestanden werden; die Ergebnisse können nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Die Tests werden mit Punkten zwischen 0 und 100 bewertet. In der Regel gilt ein Test mit 50 Punkten als bestanden. o Wer einen Test nicht bestanden hat, kann die Option der zweiten Aufgabenstellung in Anspruch nehmen und innerhalb des gleichen Semesters erneut an einem Test der gleichen Testart teilnehmen. Dies gilt für jede Testart getrennt. Fällt man zweimal in der gleichen Testart in einem Semester durch, so gilt dies als nicht bestandene Prüfungsleistung in Anwendungen der Wirtschaftsinformatik und wird im Prüfungsamtssystem mit der Note 5,0 ( nicht bestanden ) eingetragen. An Tests anderer Testarten kann man noch teilnehmen, sofern man sich zu diesen Tests im Testatesystem der BDV noch anmelden kann. o Wer in einem Semester durch die Prüfung in Anwendungen der Wirtschaftsinformatik durch Nichtbestehen oder Versäumnis durchgefallen ist, muss sich erneut zu Beginn des Semesters, in dem er die Tests absolvieren möchte, im Prüfungsamtssystem anmelden. Dabei gelten die Regeln des Prüfungsamtes zur Prüfungsanmeldung für Wiederholer. Diese zuvor notwendige Anmeldung im Prüfungsamtsystem wird bei der Anmeldung zu Tests im Testatesystem der BDV wie gewohnt überprüft. o Bestandene Tests aus vorigen Semestern werden in das aktuelle Semester übernommen. Eine erneute Teilnahme in einer solchen Testart ist nicht möglich und wird vom Testatesystem der BDV nicht zugelassen. Nicht bestandene Teilleistungen werden nicht über-

nommen, aber auf der vom Testatesystem der BDV erzeugten Bescheinigung ausgewiesen. Die Option der zwei Aufgabenstellungen für jede nicht bestandene Testart gilt in diesem Versuch erneut. Termine der Tests o Die Tests finden in den Computerpools der Fakultät statt. Nach Abschluss des Meldetermins für vorgezogene Prüfungen im Prüfungsamt werden die Testtermine für das gesamte Semester festgelegt und veröffentlicht. Danach ist eine Anmeldung zu einzelnen Tests möglich, wenn die persönlichen Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllt sind (s. unten). o Weitere Termine werden nicht angeboten. o Ist die Kapazität der Poolräume ausgeschöpft, so werden die verfügbaren Plätze gemäß der Reihenfolge der Anmeldungen zugeteilt. Welchen Platz man auf der Anmeldeliste einnimmt, wird bei der Anmeldung im Testate-System (s. unten) zusammen mit der Kapazität mitgeteilt. Durch Abmeldungen oder Nicht-Erschienene werden in der Regel auch Anmeldungen berücksichtigt, deren Listenplatz deutlich über der Kapazitätsgrenze liegt. o Es werden so viele Testtermine angeboten, dass jeder im Verlauf des Semesters die Testate erbringen kann, die er benötigt. Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Testtermin besteht nicht. Es wird geraten, die Tests frühzeitig im Semester zu erbringen. Anmeldungen o Zu Beginn des Semesters, in dem man die Prüfung zu Anwendungen der Wirtschaftsinformatik ablegen will, muss man sich im System des Prüfungsamtes für diese Veranstaltung anmelden. Ohne diese Anmeldung ist eine Teilnahme an den Tests nicht möglich. Das Prüfungsamt legt die Fristen für diese Anmeldungen und evtl. Abmeldungen fest. o Zur Verwaltung der Teilnahme an den einzelnen Tests wird ein eigenes System eingesetzt, das Testate-System der BDV. Hier muss man sich zu den einzelnen Tests anmelden und erhält auch eine Auskunft incl. Bescheinigung über die in den Tests erbrachten Leistungen. Eine Anmeldung zu Tests wird vom Testate-System der BDV nur zugelassen, wenn man sich im Prüfungsamtsystem im betreffenden Semester zur Prüfung in Anwendungen der Wirtschaftsinformatik (Testate) angemeldet hat. o Eine Anmeldung zu mehreren Testterminen der gleichen Testart ist ausgeschlossen. Eine Anmeldung zu einem anderen Termin ist nur möglich, wenn man sich zuvor von dem Test abgemeldet hat (s. unten). o Vor Beginn eines Tests wird geprüft, ob sich die erschienenen Teilnehmer im Testatsystem der BDV angemeldet haben. Damit wird auch indirekt die Anmeldung im Prüfungsamtsystem überprüft, da man sich im Testatesystem der BDV nur anmelden kann, wenn man sich im Prüfungsamt für das betreffende Semester zu Anwendungen der Wirtschaftsinformatik angemeldet hat. Wer nicht auf der Anmeldeliste des Testatesystems der BDV steht, wird nicht zum Test zugelassen: Keine Prüfungsleistung ohne Anmeldung. Eine Anmeldung im Testatesystem der BDV ist aber bis kurz vor Testbeginn möglich, aber nur (s. oben), wenn man im Prüfungsamt angemeldet war. o Im Testatesystem der BDV ist eine Anmeldung zum Test nur möglich, wenn die betreffende Testart noch nicht bestanden wurde und man sich noch nicht zu der betreffenden Testart angemeldet hat. Das Testatesystem der BDV bietet zur Anmeldung nur die Testtermine an, zu denen man sich gemäß dieser Regelung auch anmelden kann. Abmeldungen / Nicht-Erscheinen o Im Testatesystem der BDV kann man sich jederzeit ohne weiteres von einzelnen Tests wieder abmelden. Dies hat keinen Einfluss auf die Meldung im Prüfungsamt. o Erscheint ein Angemeldeter nicht zum Test, so hat dies keine unmittelbaren Folgen (s. aber nächster Absatz). Eine erneute Anmeldung ist aber erst möglich, wenn der betreffende Termin im Testatesystem der BDV abgearbeitet ist.

o Um an einem anderen Test teilzunehmen, muss man sich zu diesem Test wieder anmelden. Dabei erhält man einen entsprechenden Platz auf der Teilnehmerliste. Dass man bereits einmal angemeldet war, wird dabei nicht berücksichtigt. Wenn es dadurch nicht mehr möglich sein sollte, alle Tests in einem Semester zu bestehen, geht das zu Lasten des Kandidaten. Bestanden / Nicht bestanden o Nach dem letzten Testtermin im Semester (Mitte September / Mitte März) wird ermittelt, ob jemand beide Aufgabenstellungen einer Testart nicht erfolgreich gelöst hat. Dann wird eine Note 5,0 ( nicht bestanden ) in das Prüfungsamtssystem eingetragen. o Außerdem wird ermittelt, wer alle drei Tests in den Testarten bestanden hat. Dann wird aus den Prozentpunkten der einzelnen Testergebnisse gleichgewichtig eine Punktzahl ermittelt, die mit Hilfe einer Notenskala in eine Note umgerechnet wird. Diese Note wird ebenfalls in das Prüfungsamtssystem eingetragen. o Schließlich wird ermittelt, wer in diesem Semester beim Prüfungsamt angemeldet war, aber nicht alle drei Tests bestanden hat. Dies wird als Note 5,0 ins Prüfungsamtssystem eingetragen. o Alle diese Noten, insbesondere auch die Note 5,0, werden in der Notenübersicht des Prüfungsamtes ausgewiesen. Krankmeldungen o Wer aus Krankheitsgründen zu einem Test nicht erscheint, wird behandelt wie jemand, der sich abgemeldet hat oder nicht erschienen ist (s. oben). Er kann sich dann zu einem späteren Termin erneut anmelden. Es gelten dafür die o.a. Regelungen. o Die Nichtteilnahme am letzten Prüfungstermin würde automatisch dazu führen, dass nicht alle Tests erbracht werden konnten. Daher gilt hier eine Sonderreglung. o Wer am letzten Termin nicht teilnehmen kann, muss die Nichtteilnahme mit einem Attest beim Prüfungsamt entschuldigen. Das Prüfungsamt teilt mit, wessen Attest anerkannt worden ist. Für diese und nur für diese Kandidaten wird ein weiterer Termin ca. 14 Tage später angeboten. Wer hier nicht erscheint, dem wird im Prüfungsamt ein Rücktritt aus Krankheitsgründen eingetragen. Alle bisher in diesem Semester erbrachten Testate werden gestrichen. Bescheinigungen o Bescheinigungen über die im Einzelnen erbrachten Testergebnisse können im Testatesystem der BDV als PDF-Datei in Selbstbedienung erzeugt werden. Hierbei wird keine Kontrolle der Anmeldung im Prüfungsamt vorgenommen. o Diese Bescheinigung ersetzt nicht die Nachweise des Prüfungsamtes. 4. Anerkennungen Anerkennungen des Fachs Grundzüge der Wirtschaftsinformatik als Ganzes nimmt das Prüfungsamt vor. Wegen der Anerkennung der fachlichen Gleichwertigkeit wird bei Bedarf der Dozent hinzugezogen. Eine Fachnote wird in diesem Fall nicht vergeben. Die Leistung in Einführung in die Wirtschaftsinformatik / LPLUS und Anwendungen der Wirtschaftsinformatik / Testate können ebenfalls als Ganzes anerkannt werden. Diese Anerkennungen nimmt ebenfalls das Prüfungsamt vor. In diesem Fall wird die Fachnote aus der an der WWU erbrachten anderen Leistung ermittelt. Einzelne Testate können ebenfalls anerkannt werden. Diese Anerkennungen sind direkt beim Dozenten zu beantragen, der über die fachliche Gleichwertigkeit entscheidet. Die anerkannte erbrachte Leistung wird dem Semester zugerechnet, in dem die Anerkennung beim Dozenten beantragt wurde. Die noch fehlenden Tests sind in diesem Semester zu erbringen; andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Note zu Anwendungen der Wirtschaftsinformatik lautet anerkannt, sobald auch nur eine Teilleistung, also ein Testat, anerkannt wurde. 5. Übergangsregelung

Die neue Regelung gilt für alle Studierenden, die bis zum 1. Oktober 2008 noch keine Leistung in einem Test (bestanden oder nicht bestanden) erbracht haben. Für alle anderen gilt folgende Übergangsregelung. Die Teilnahme an Tests ist auch in diesen Fällen NUR mit Anmeldung im Prüfungsamtssystem möglich. Bereits vorgenommene Anmeldungen im BDV-System sind nicht mehr gültig. Vorhandene offene Anmeldungen im System des Prüfungsamtes werden von Amts wegen gelöscht, weil sonst eine Neuanmeldung nach dem neuen Standard nicht möglich wäre. Meldungen nach einem Verfahren, bei dem man sich durch eine Anmeldung sowohl für die LPLUS- Prüfung als auch die Testate angemeldet hat, werden dabei aufgespalten. Erbrachte Leistungen in der LPLUS-Prüfung werden dabei in den LPLUS-Teil übernommen. Eine automatische Anmeldung erfolgt NICHT. Die zuvor erbrachten Leistungen, insbesondere die Leistungen in den Tests, (bestanden mit entsprechender Punktzahl oder nicht bestanden) bleiben erhalten. Die Regelung, nach der am Semesterende alle Angemeldeten durchgefallen sind, die bis dahin nicht alle Tests bestanden haben, ist auch für die Studierenden gültig, die unter diese Übergangsregelung fallen.