Einladung zur 26. ordentlichen Generalversammlung der Sonova Holding AG Dienstag, 21. Juni 2011, Hallenstadion Zürich, Wallisellenstrasse 45, 8050 Zürich Sehr geehrte Sonova Aktionärinnen und Aktionäre Wir laden Sie herzlich an unsere diesjährige Generalversammlung ein. Diese findet statt am: Dienstag, 21. Juni 2011, 15.30 Uhr (Türöffnung um 14.00 Uhr) im Hallenstadion Zürich, Wallisellenstrasse 45, 8050 Zürich Anbei finden Sie Ihre offizielle Einladung sowie die Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats. Sollten Sie nicht persönlich teilnehmen, können Sie Ihr Stimmrecht durch eine andere Person, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder die Sonova Holding AG ausüben lassen. Wir freuen uns, Sie an unserer Generalversammlung begrüssen zu dürfen. Robert Spoerry Präsident des Verwaltungsrates Sonova Holding AG Laubisrütistrasse 28 8712 Stäfa Schweiz Telefon +41 58 928 33 33 Fax +41 58 928 33 99 www.sonova.com
Traktanden 1. Finanzberichterstattung 2010/2011; Konsultativabstimmung über den Entschädigungsbericht 2010/2011 1.1 Genehmigung des Geschäftsberichts, der Konzern-Jahresrechnung und der Jahresrechnung der Sonova Holding AG für das Geschäftsjahr 2010/2011; Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die Konzern-Jahresrechnung und die Jahresrechnung der Sonova Holding AG für das Geschäftsjahr 2010/11 zu genehmigen. 1.2 Konsultativabstimmung über den Entschädigungsbericht 2010/2011 Antrag des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, den Entschädigungsbericht 2010/2011 in einer nichtbindenden Konsultativabstimmung zu genehmigen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes / Zuweisungen und Verwendung von gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen 2.1 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes und Zuweisung in gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: in CHF 1 000 Vortrag vom Vorjahr 498 858 Zuweisung aus Reserve für eigene Aktien 21 047 Jahresgewinn 231 131 Bilanzgewinn 751 036 Zuweisung in gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen 108 233 Zuweisung aus den allgemeinen gesetzlichen Reserven 30 643 Vortrag auf neue Rechnung 673 446 b. Erklärung des Verwaltungsrates Falls die Generalversammlung diesem Antrag zustimmt, wird den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen aus dem Bilanzgewinn ein Betrag von CHF 108 232 664 zugewiesen, so dass die gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen, zusammen mit den bestehenden gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 116 055 076, insgesamt CHF 224 287 740 betragen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung genehmigten Betrag von CHF 187 505 664 (Stand 31. März 2010) sowie den im Geschäftsjahr 2010/2011 durch Kapitalerhöhung aus dem verfügbaren bedingten Aktienkapital zusätzlich geschaffenen gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen von CHF 36 482 076. 2.2 Zuweisung in freie Reserven und Verwendung von gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen Der Verwaltungsrat beantragt, den Betrag von CHF 79 760 800 aus den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen den freien Reserven zuzuweisen und wie folgt an die Aktionäre auszuschütten:
Zuweisung eines Betrags von CHF 1.20 pro Aktie auf 66 467 333 Aktien* aus den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen in die freien Reserven zur Ausschüttung an die Aktionäre Ausschüttung eines Betrags von CHF 1.20 pro Aktie auf 66 467 333 Aktien* für das Geschäftsjahr 2010/2011 aus den gesetzlichen Reserven für Kapitaleinlagen, durch die oben geschaffenen freien Reserven, an die Aktionäre CHF 79 760 800 CHF 79 760 800 * Auf die von der Sonova Holding AG und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen eigenen Aktien erfolgt keine Ausschüttung. Die dargestellten Zahlen werden deshalb allenfalls noch entsprechend angepasst. b. Erklärung des Verwaltungsrates Aufgrund der Unternehmenssteuerreform II, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, können Ausschüttungen an die Aktionäre aus den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35% vorgenommen werden. Wird der Antrag des Verwaltungsrates angenommen, erfolgt eine Ausschüttung aus den gesetzlichen Reserven aus Kapitaleinlagen, durch die freien Reserven, im Betrag von CHF 1.20 pro Aktie mit Valuta Datum 28. Juni 2011. 3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates Antrag des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, den nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010/11 die Entlastung zu erteilen. 4. Wiederwahlen in den Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat beantragt, Heliane Canepa für die statutarisch vorgesehene Amtszeit von drei Jahren als Mitglied des Verwaltungsrates wieder zu wählen. b. Erläuterung des Verwaltungsrates Heliane Canepa (geb. 1948, Schweizer Staatsangehörige) war bis zum 1. September 2007 Präsidentin und CEO von Nobel Biocare AB, Schweden, sowie CEO der Muttergesellschaft der Gruppe, der Nobel Biocare Holding AG. Bevor Heliane Canepa zu Nobel Biocare stiess, war sie 20 Jahre lang CEO des schweizerisch-us-amerikanischen Kardiologie-Medizintechnikunternehmens Schneider Worldwide, welches Ballonkatheter herstellt. Heliane Canepa studierte in Dornbirn, Österreich, am West London College in London, an der Sorbonne in Paris sowie an der Universität in Princeton, New Jersey (USA), wo sie das Foreign Executive Development Program absolvierte. Heliane Canepas fundierte Kenntnis der Medtech / Implantate-Industrie ist von grossem Wert für das Geschäft von Sonova und insbesondere für die neu geschaffene Implantate Division. Wiliam D. Dearstyne: Dem Jahresbericht 2009/2010 ist zu entnehmen, dass William D. Dearstyne, in Anwendung des Organisationsreglements der Sonova Holding AG, an der Generalversammlung im Juni 2011 als Mitglied des Verwaltungsrates ausscheiden wird. Artikel 7 Ziff. b des Organisationsreglements der Sonova Holding AG lautet: Zum Datum der auf den Abschluss des 70. Lebensjahres folgenden Generalversammlung scheiden sie [die Verwaltungsräte] automatisch aus ihrem Amt aus. In begründeten Einzelfällen kann der Verwaltungsrat eine Ausnahmeregelung treffen. Der Verwaltungsrat beschloss an seiner Sitzung vom 10. Mai 2011 eine Ausnahme, die es William D. Dearstyne ermög-
licht, seine statutarische Amtszeit von 3 Jahren zu beenden. Diese läuft an der ordentlichen Generalversammlung 2012 ab. Die Erfahrung von William D. Dearstyne, gepaart mit seiner fundierten Kenntnis der Sonova Holding AG, sowie die Erkenntnisse, die William D. Dearstyne als ein Mitglied der Task Force des Verwaltungsrates gewonnen hat, sind instrumental um die während der Untersuchung im Zusammenhang mit der Gewinnwarnung festgestellten Mängel zu beheben. 5. Wahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle zu bestätigen. b. Erläuterungen des Verwaltungsrates PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, wird auf Antrag des Audit-Komitees des Verwaltungsrates für eine weitere Amtszeit von einem Jahr als Revisionsstelle vorgeschlagen. PricewaterhouseCoopers bestätigt zuhanden des Audit-Komitees des Verwaltungsrates, dass sie die für die Ausübung des Mandates geforderte Unabhängigkeit besitzt und dass die Unabhängigkeit durch die zusätzlich zum Revisionsmandat für Sonova erbrachten Dienstleistungen nicht beeinträchtigt wurde. Stäfa, 24. Mai 2011 Für den Verwaltungsrat Der Präsident: Robert Spoerry
Organisatorische Hinweise Unterlagen Der Geschäftsbericht 2010/2011, die Konzern-Jahresrechnung, die Jahresrechnung der Sonova Holding AG für 2010/2011, der Entschädigungsbericht sowie die Originalberichte der Revisionsstelle liegen ab dem 24. Mai 2011 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in CH-8712 Stäfa, Laubisrütistrasse 28, auf. Diese Unterlagen können auch mittels Antwortschein beim Aktienregister bestellt oder auf der Internetseite www.sonova.com eingesehen werden. Zutrittskarten Stimmberechtigte Aktionäre, die bis zum 15. Juni 2011 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten diese Einladung zur ordentlichen Generalversammlung mit den Traktanden und Anträgen des Verwaltungsrates direkt zugeschickt. Gegen Rücksendung des Antwortscheins wird ihnen die Zutritts- und Stimmkarte zugestellt. Vom 16. bis zum 21. Juni 2011 werden keine Eintragungen im Aktienregister vorgenommen. Namenaktionäre, die ihre Aktien vor der ordentlichen Generalversammlung veräussern, sind nicht mehr stimmberechtigt. Stellvertretung/Vollmacht Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen, können sich wie folgt vertreten lassen: durch eine andere Person, die nicht Aktionär sein muss oder durch einen Depotvertreter: Dazu muss eine Zutrittskarte bestellt werden. Die Vollmacht auf der Rückseite der ausgefüllten und unterzeichneten Zutrittskarte muss dann der bevollmächtigten Person oder dem Depotvertreter übergeben werden. durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, Gehrenholzpark 2g, Postfach 2924, CH-8021 Zürich: Zur Vollmachterteilung genügt der entsprechend ausgefüllte Antwortschein (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Bei fehlenden schriftlichen Weisungen des Aktionärs hinsichtlich aller oder einzelner Traktanden übt der unabhängige Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates aus. durch die Sonova Holding AG: Zur Vollmachterteilung genügt der entsprechend ausgefüllte Antwortschein (die Zutrittskarte muss nicht angefordert werden). Die Stimmabgabe erfolgt gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates. Vollmachten mit anders lautenden Instruktionen werden an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter weitergeleitet und werden so behandelt, als wären sie direkte Bevollmächtigungen des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten der ShareCommService AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, frühzeitig, jedoch bis spätestens 21. Juni 2011, 15.30 Uhr (MEZ), die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien bekannt zu geben. Stimmrechts- und Vertretungsbeschränkungen Die Aktionäre werden auf Artikel 14 der Statuten aufmerksam gemacht. Danach darf kein Aktionär bei der Ausübung des Stimmrechts für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% der im Handelsregister ausgewiesenen Gesamtzahl der Aktien auf sich vereinigen. Sprache Die ordentliche Generalversammlung wird in deutscher Sprache und teilweise in englischer Sprache mit Simultanübersetzung in die deutsche Sprache - durchgeführt. Für Personen mit einer Hörminderung ist eine FM Anlage eingerichtet. FM Empfänger werden am Eingang kostenlos ausgeliehen.
Anreise zum Hallenstadion Öffentliche Verkehrsmittel Mit dem Auto Ab Zürich Hauptbahnhof Mit der S2, S5, S6, S7, S8, S14 oder S16 bis Bahnhof Oerlikon Anschluss Bus 63/94, Tram 11 bis Messe/Hallenstadion Aus Richtung Bern/Basel (A1) Fahren Sie via N20 ( Zürich Nordring ) bis zur Ausfahrt Zürich-Seebach. Folgen Sie den Zeichen Messe Zürich. Ab Zürich Flughafen Mit der S2 bis Bahnhof Oerlikon Anschluss Bus 63/94, Tram 11 bis Messe/Hallenstadion Aus Richtung St. Gallen/Winterthur (A1) Benützen Sie die Ausfahrt Wallisellen. Folgen Sie der Signalisation Messe Zürich durch die Überland- bis in die Aubruggstrasse. An deren Ende biegen Sie nach links in die Hagenholzstrasse ein. Aus Richtung Chur (A3) Folgen Sie zunächst den Autobahnwegweisern Winterthur/Flughafen. Benützen Sie nach der Hardbrücke die rechte Spur und verlassen Sie die Hauptstrasse vor der Tunneleinfahrt beim Bucheggplatz. Dann folgen Sie stets dem Zeichen Messe Zürich. Parkmöglichkeit (Parkhaus Messe Zürich, Andreastrasse 65, 8050 Zürich) Folgen Sie der Beschilderung Messe Zürich bis zur Kreuzung Thurgauerstrasse - Binzmühlenstrasse/ Hagenholzstrasse. Die Zufahrt zum Parkhaus Messe Zürich erfolgt von der Hagenholzstrasse. Vom Parkhaus Messe Zürich führt ein Fussweg (ca. 500m) direkt zum Hallenstadion.