EN SYS Unbundling bei Stadtwerken und Regionalversorgern Vortragsreihe Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Fabian Sandau, Fakultät III Berlin, 27. Februar 2009
Agenda 1 Ziel und Begriffsdefinition Unbundling 2 Der Markt der Stadtwerke und Regionalversorger 3 Vertragsmodelle und konkrete Ausgestaltung der Wertschöpfungsketten 4 Thesen zur Zukunft der Stadtwerke und Regionalversorger Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 2
1.1 Ziele des Unbundling Wettbewerbsbelebung - Vereinfachter Einstieg für Newcomer - Netzzugang für Stromhändler ohne eigenes Netz Regionales Monopol soll durchbrochen werden - Diskriminierungsfreier Netzzugang - Gleichbehandlung fremder Energiehändler hinsichtlich Prozessen, Fristen, IT-Services Transparenz - Missbrauch der Sonderstellung des Netzbetreibers verhindern - Quersubventionierung des Vertriebs verhindern - Klare Zuordnung und Abgrenzung der Netzkosten Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 3
1.2 Kurze Charakterisierung der Arten des Unbundling (1 Informatorisches Unbundling Legal Unbundling Ownership Unbundling Nach 9 EnWG muss Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen gewahrt werden (Kunden- und Verbrauchsdaten; Durchleitungsgebühren) Über Tätigkeiten als Netzbetreiber, z.b. Netzausbau und Anzahl Netzkunden muss diskriminierungsfrei berichtet werden Erzegung einer Schnittstelle zwischen Handel und Netzbetrieb Operationelles & Rechtliches Unbundling Entscheidungen zu Betrieb, Wartung und Ausbau müssen vom Netzbetreiber getroffen werden Für diese Aufgaben müssen ausreichende monetäre, personelle und physische Ressourcen zur Verfügung stehen Keine personellen Doppelbesetzungen überwachtes Gleichbehandlungsprogramm Eigentumsrechtliche Trennung des Netzbetriebs vom Vertikal Integrierten Energieversorger (VIE) Eigenständige gewinnorientierte Gesellschaft Problematik: Finanzstarker Investor benötigt Nur mit Netzbetrieb kaum Gewinn möglich Investitionen zur Versorgungssicherheit gewährleistet? Rolle des Netzbetreibers wird vom Versorger wahrgenommen. durch eigene Gesellschaft des Versorgers wahrgenommen. wird durch eine unabhängige Netzgesellschaft wahrgenommen. 1) In der nachfolgenden Betrachtung wird das Buchhalterisches Unbundling nicht detailliert betrachtet. Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 4
1.3 Zeitlicher Verlauf des Unbundling (1 Fazit Der Entflechtungsprozess begann mit großem Vorlauf im Strombereich (Yello Strom war 1999 einer der ersten überregionalen Stromanbieter für Endkunden) Verzögerung in der Gaswirtschaft durch die Gasphysik und die daraus notwendige Messtechnik gegeben 1) Quelle: PA Consulting Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 5
2.1 Geltungsbereich Unbundling Unternehmensart Netzart Angeschlossene Kunden Entflechtungsbestimmungen Rechtl. Operat. Inform. Buchhalt. Übertragungsnetz Fernleitungsnetz Vertikal integrierte Energieversorgungsunterne hmen (VIE) E-Verteilnetz >100.000 < 100.000 G-Verteilnetz > 100.000 < 100.000 Übertragungsnetz Rechtlich selbstständiger Betreiber von Energieversorgungsnetzen, der mit einem VIE verbunden ist Fernleitungsnetz E-Verteilnetz G-Verteilnetz >100.000 < 100.000 > 100.000 < 100.000 Mit VIE verbundener Betreiber von Speicheranlagen Mit VIE verbundener Betreiber von LNG-Anlagen Energielieferanten Fazit Keine weitere Differenzierung zwischen Strom und Gas Umsatz durch Handel oder Netzbetrieb muss immer gesondert ausgezeichnet werden Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 6
2.2 Geltungsbereich Legal Unbundling (1 De-Minimis- Regel: Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden werden vom Operationellen und Legal Unbundling befreit. Bei Kontrolle durch ein anderes VIE und zusammen mehr als 100.000 Kunden müssen beide Legal Unbundling umsetzen. Kontrolle: zu >50% Eigentümer durch Sonderrechte (Stimmrechte anderer Anleger oder Recht auf Bestimmung des Geschäftsführers) erlangte Kontrolle 1) Quelle: VDEW Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 7
2.3 Unterschiede zwischen Stadtwerken und Regionalversorgern Stadtwerke Regionalversorger Kundenstruktur Mittlere- bis Großstädte Ländliche Regionen, Kleinstädte Sparten In der Regel Mehrspartenunternehmen Eher Spartenunternehmen, zunehmend auch Mehrspartenunternehmen Beispiele > 100.000 SW Leipzig, MVV (Mannheim) Kunden RheinEnergie (Köln und Umland), München Ausnahmen sind Berlin (GASAG und Vattenfall) sowie Hamburg (E.ON Hanse und Vattenfall) ENSO (Energie Sachsen Ost, Envia E.on EDIS Nur Gas: EMB (Erdgas Mark Brandenburg), MITGAS < 100.000 Kunden SW Potsdam, SW Frankfurt (Oder), SW Cottbus, SW Wittenberg, SW Hoyerswerda SpreeGas (Umland CB) Fazit Regionalversorger entwickeln sich zunehmend zu Mehrspartenversorgern Große Versorgungsunternehmen dringen mittels Beteiligung an Regionalversorgern in den Endkundenbereich ein (z. B. E.ON edis oder RWE mittels envia M) Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 8
3.1 Einfaches Modell eines Stadtwerks VOR der Liberalisierung (1 Einkauf Verkauf / Abrechnung Alle Geschäftsprozesse sind integriert und werden auf das Gesamtergebnis optimiert Vorlieferanten Netzmanagement Wasser Gas Abrechnung Kunde Keine Schnittstelle zwischen Netz und Vertrieb vorhanden, welche von anderen Händlern genutzt werden kann Strom Übernahme Speicherung / Verteilung Übergabe Fazit Wettbewerb war weder im Preis noch im Service möglich Monopolbildung 1) Quelle: 4C GROUP AG Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 9
3.2 Die neuen Rollen Energiehandel und Energietransport und deren Kernprozesse (1 Erzeugung / Großhandel Einkauf Energiebeschaffung organisieren Netzvertrieb Energiebeschaffung planen Energietransport organisieren Netznutzungsabrechnung Netzsteuerung Netzmanagement Technischer Netzservice Kundenbeziehung managen Verkauf Abrechnung / Kundenservice EDM / Datenlogistik Kunden abrechnen Messdatenerfassung Privat-, Gewerbe- und Großkunden Übernahme Transport / Speicherung / Verteilung Übergabe Definition Der Kernprozess beginnt und endet beim Kunden Der Kunde im Handelsprozess ist der Verbraucher Der Kunde im Transportprozess ist der Händler. 1) Quelle: 4C GROUP AG Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 10
3.4 Mit dem Zwei-Mandanten-Modell wird der Wettbewerb möglich Einkauf Energie- Liefervertrag Netznutzungsvetrag Netzmgmt. Verkauf Abrechnung / Service) Netzservice Energiehändler Netzbetreiber Der Kunde tritt nur mit dem Händler in Kontakt, dieser ist für den Transport und die Rechnungsstellung verantwortlich Für Privatkunden die einzige Möglichkeit, einen Zugang zu alternativen Lieferanten zu bekommen Beispielhafte Anwendung Überregionaler Anbieter Liefervertrag Tarif- und Gewerbe Allerdings muss sich der Mehraufwand der ja beim Händler liegt lohnen. Konkret muss der Kunde in einem für ihn attraktiven Versorgungsgebiet liegen. Netzvertrag Netzvertrag Netzvertrag Netz A Netz B Lokales Netz Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 11
1 3.3 Das Zwei-Vertrags-Modell ist nicht für Tarifkunden geeignet Energiehändler Einkauf Verkauf Abrechnung / Service) Energie- Liefervertrag Der Kunde schließt jeweils einen Vertrag mit dem Netzbetreiber und dem Energiehändler Netzbetreiber Netzmanagement Technischer Netzservice Netznutzungsvetrag Es findet keine direkte Kommunikation zwischen Händler und Netzbetreiber statt. Die Koordination des Transports erfolgt nur durch den Endkunden. Beispielhafte Anwendung Großabnehmer Internationaler Anbieter Liefervertrag Deshalb ist dieses Modell nur für Großverbraucher oder Weiterverteiler geeignet, die entsprechendes technisches, juristisches und energiewirtschaftliches Know how vorhalten können Netzvertrag Netzvertrag Netzvertrag Netz A Netz B Lokales Netz Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 12
3.5 Kunden haben Lieferantenwahl und Anbieter können in neue Märkte Wettbewerber Wettbewerber Wettbewerber Lokaler Energieversorger Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Tarifsystemen und Preisen Wahlfreiheit zwischen Arten der Energiebereitstellung Lokaler Netzbetreiber Versorger Hat die Möglichkeit mehr Kunden zu erreichen Ist stärkerem Preis- und Wettbewerbsdruck unterworfen Anderer Netzbetreiber Anderer Netzbetreiber Anderer Netzbetreiber Lokaler Netzbetreiber Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 13
3.6 Beispielfall für einen Kunden im Versorgungsgnetz der SpreeGas E wie einfach (100% E.ON AG) VNG, Leipzig SpreeGas, Cottbus (< 100.000 Kunden) Shareholder: RWE (33,3%, VNG 24,8%, SaarFerngas 23,5%, GASAG 18%) Ruhrgas (100% E.ON AG) ontras, Leipzig (100% VNG, Leipzig) Fernnetz Ruhrgas Fernnetz ontras Versorgungsnetz SpreeGas Netzzugang unter: www.ontras.de unter Netzzugang Netzzugang unter: www.spreegas.de Ein-/ Ausspeisungen Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 14
4. Konsequenzen für Stadtwerke und Regionalversorger Stadtwerke stehen am Ende der Wertschöpfungskette Mehraufwand in Technik und Administration - Eigene Netzgesellschaft oft zu teuer - Gemeinsame Shared Services Neukunden können nur mit ausreichend Kapital und einem starken Partner gewonnen werden - z.b. Stadtwerk Barmstedt nähe Hamburg - Sonst Konkurrenz und Druck durch große EVU - Unter Umständen keine Ausbreitungsmöglichkeiten durch Eigentumsstruktur Fazit Von den sinkenden Preisen durch Wetbewerb soll der Kunde profitieren. Eine Chance durch Ausweitung des Absatzmarktes können große, finanzstarke EVU sehen. Große Herausforderungen warten auf kleine Stadtwerke mit geringem Eigenkapital. Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 15
Quellen Kerber, Markus C.: Mehr Wettbewerb durch Entflechtung?, 2008, TU Berlin Wirtschaftswiss.Dokumentation Erdmann, Georg: Energieökonomik, 2008, Springer Dr.-Ing.Thomas Hiller: Praktische Umsetzung des Legal Unbundling von Energieversorgungsunternehmen, 2007, PA Consulting Group Dr. Ulrike C. Strasser: Stand und Fortgang von informatorischem und Legal Unbundling in deutschen Stadwerken,2006, Lexta Consult.Gr. Bundesnetzagentur: Gemeinsame Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in 6-10 EnWG 4C Consulting SpreeGas, Cottbus:www.spreegas.de Ontras, Leipzig: www.ontras.de E wie einfach:www.e-wie-einfach.de Stadtwerke Leipzig:www.swl.de; www.swl-netz.de Stadtwerke Barmstedt:www.stadtwerke-barmstedt.de Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Fabian Sandau: sandau@mailbox.tu-berlin.de Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 17
Anhang A Beispielkarte Netzkopplungspunkte B Möglichkeiten der Ausgliederung eines Netzunternehmens C Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 18
Netzkopplungspunkte Leipzig Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 19
Aufbau eines unbundleten EVU Fabian Sandau; Berlin, 27.02.2009 20