Weiterbildung Palliative Care für Pflegende



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Transkript:

Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Franziskus Hospital Bielefeld Kiskerstraße 26 33615 Bielefeld www.franziskus.de Weiterbildung Palliative Care für Pflegende gemäß des Basiscurriculums Palliative Care von Martina Kern, Monika Müller und Klaus Aurnhammer und unter Berücksichtigung der Zertifizierungsvoraussetzungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Franziskus Hospital Bielefeld Mathilden Hospital Herford Sankt Vinzenz Hospital Rheda-Wiedenbrück Das Franziskus Hospital Bielefeld ist zertifiziert: Damit verpflichten wir uns, hohe Maßstäbe an die Qualität unserer Arbeit zu stellen. Gestaltung: www.visio-kommunikation.de Fotos: Veit Mette, Bielefeld 023163 Gesundheit persönlich

Allgemeine Informationen Kein Mensch kann den anderen von seinem Leid befreien; Aber er kann ihm Mut machen, das Leid zu tragen. Selma Lagerlöf Palliative Care steht für die ganzheitliche Betreuung von Menschen, die sich im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung befinden. Es beinhaltet das Bemühen, die individuelle Lebensqualität Sterbender zu erhalten, zu fördern bzw. wiederherzustellen, da, wo kurative Maßnahmen scheitern und Heilung nicht mehr möglich ist. Erforderlich ist eine symptomorientierte, kreative, individuelle, ganzheitliche Therapie und Pflege unter der Berücksichtigung physischer, psychischer, sozialer und spiritueller Aspekte mit der Einbindung von Bezugspersonen. Da palliative Pflege immer in einem mehrdimensionalen Raum stattfindet, wird auch das Dozententeam aus Mitgliedern der unterschiedlichsten therapeutischen Berufsgruppen zusammengesetzt. Diese werden kurz vor Weiterbildungsbeginn bekannt gegeben. 3 Weiterbildung

Weiterbildung Palliative Care für Pflegende Zielgruppen und Ziele Ablauf der Weiterbildung Zielgruppen Examinierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger Examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern/-pfleger AltenpflegerInnen Ziele der Weiterbildung Einführung in das Konzept der Palliativpflege Reflexion der eigenen Haltung gegenüber Sterben, Tod und Trauer Fachkompetenter Umgang mit sterbenden Menschen und deren Bezugspersonen Bewerbungsverfahren Die Anmeldung zur Weiterbildung erfolgt ganzjährig mittels schriftlicher Bewerbung. Diese beinhaltet neben dem Anschreiben: ffeinen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild ffdas Prüfungszeugnis über die staatliche Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege ffeine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und KrankenrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen oder AltenpflegerInnen ffeinen Nachweis über eine mindestens einjährige Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege nach Erhalt der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung; Berufserfahrung im Bereich der Palliativpflege bzw. Hospizarbeit ist von Vorteil. 4 Weiterbildung 5 Weiterbildung

Weiterbildung Palliative Care für Pflegende Inhalte der Weiterbildung Inhalte der Weiterbildung Die Inhalte basieren auf dem Curriculum»Palliative Care«von Martina Kern, Monika Müller und Klaus Aurnhammer. Die Weiterbildung entspricht den in der»rahmenvereinbarung nach 39 a SGB V zur Finanzierung stationärer Hospize«festgeschriebenen Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Pflegepersonal. 1. Körperliche Aspekte der Pflege Krankheitsbild Krebs im fortgeschrittenen Stadium Schmerztherapie Mundpflege Ernährung Übelkeit und Erbrechen Obstipation Respiratorische Symptome Juckreiz und Ikterus Neurologische Symptome Demenz Lymphödem Dekubitus und (ex)ulcerierende Tumore Basale Stimulation Ätherische Öle in der Pflege 3. Spirituelle und kulturelle Aspekte der Pflege Lebensbilanz Krankheit, Leid und Tod aus spiritueller Sicht Vorstellung über ein Leben nach dem Tod Multikulturelle Sichtweisen von Sterben und Tod 4. Ethische Aspekte der Pflege Euthanasie Wahrheit am Krankenbett Umgang mit Verstorbenen 5. Organisatorische Aspekte der pflege Team Qualitätssicherung und -kontrolle Rechtliche Fragen 2. Psychosoziale Aspekte der Pflege Wahrnehmung und Kommunikation Psychische Reaktionen Familiärer und sozialer Hintergrund Sexualität Trauer Sozialberatende Maßnahmen Salutogenese 6 Weiterbildung 7 Weiterbildung

Weiterbildung Palliative Care für Pflegende Finanzierung Förderungsmöglichkeiten KOSTEN Die Kosten der Weiterbildung entnehmen Sie dem beigelegten Infoblatt»Aktuelle Termine und Fakten«. Sie können ab Kursbeginn die Kosten in monatlichen Teilbeträgen begleichen. Stornierung Eine Stornierung der Kursteilnahme hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt folgende Regelung: Bis 28 Tage vor Weiterbildungsbeginn kostenlos 28 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltung 50 % der Bruttokursgebühr nach Beginn der Weiterbildung ist keine Stornierung oder Umbuchung mehr möglich Bitte prüfen Sie im Vorfeld der Weiterbildung, ob eine der nachfolgenden Förderungsmöglichkeiten für Sie zutrifft. So kann für Sie unser Bildungsangebot preisgünstiger werden. Bildungs- und Qualifizierungsschecks Mit dem Bildungsscheck unterstützt eine Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt bis zur Hälfte der anfallenden Kosten, beispielsweise für Seminargebühren. Eine Beratung vor Anmeldung zu einem Seminar in einer Beratungsstelle in Ihrer Region ist Pflicht. Die Beratungsstelle stellt den Bildungsscheck aus. Informationen finden Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de für NRW www.qualifizierungsschecks.de für Hessen www.bildungsscheck.brandenburg.de für Brandenburg www.qualischeck.rlp.de für Rheinland-Pfalz (Zielgruppe 45 plus) Eine besondere Förderung für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich; bitte informieren Sie sich unter: www.bildungsscheck.nrw.de für NRW www.qualifizierungsschecks.de für Hessen www.bildungsscheck.brandenburg.de für Brandenburg www.qualischeck.rlp.de für Rheinland-Pfalz (Zielgruppe 45 plus) Bildungsscheck für Berufsrückkehrende (gültig nur für NRW): Seit dem 1. Februar 2008 können auch Berufsrückkehrende einen Bildungsscheck erhalten. Unterstützt werden Frauen und Männer, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines/einer Angehörigen mindestens 1 Jahr unterbrochen haben. Weitere Informationen unter: www.bildungsscheck.nrw.de. 8 Weiterbildung 9 Weiterbildung

Weiterbildung Palliative Care für Pflegende Förderungsmöglichkeiten Förderungsmöglichkeiten Meister-BAföG Die Förderbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Bezirksregierung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info, www.bmbf.de oder unter der Hotline des Ministeriums für Bildung und Forschung 0800 6223634. Bildungsprämie mit zwei Komponenten Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Welche Fördermöglichkeiten infrage kommen, klärt eine kostenlose Beratung. 1. Prämiengutschein neu seit 1. Januar 2010: Diesen erhalten Erwerbstätige in Höhe von max. 500 Euro. Mindestens die gleiche Summe muss von den TeilnehmerInnen übernommen werden. Gefördert werden Personen, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro, für gemeinsam veranlagte von bis zu 51.200 Euro. 2. Weiterbildungssparen: Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sparguthaben aus dem Vermögensbildungsgesetz. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000. WeGebAU: Förderung nach SGB III für Erwerbstätige Das Programm WeGebAU (= Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen von 2007) ist auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifiziert oder älter (ab 45 Jahre) sind. Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschuss und/oder die Förderung beruflicher Weiterbildung mit Weiterbildungskosten für Ältere oder Ungelernte. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt; die Weiterbildungskosten werden an den/die ArbeitnehmerIn gezahlt. Rechtsgrundlage 77 Abs. 2 SGB III. Weitere Informationen finden sie unter www.arbeitsagentur.de. Bildungsgutschein: Förderung nach SGB III und SGB II für erwerbslose Leistungsbezieher/-Innen Liegen die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert werden. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Weitere Informationen finden sie unter www.arbeitsagentur.de. Förderung über die Deutsche Rentenversicherung Unter bestimmten Voraussetzungen fördert auch die Deutsche Rentenversicherung eine Weiterbildung. Voraussetzung hierfür ist meist eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Weitere Informationen erteilt die jeweils zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort. Diese finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. 10 Weiterbildung 11 Weiterbildung

Anfahrt Ansprechpartner/-in Interessieren Sie sich für diese Weiterbildung? Möchten Sie weitere Informationen bekommen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung und freuen uns auf Sie. Leitung des Bildungszentrums Jens Albrecht Telefon 0521 589-3700 Telefax 0521 589-3704 jens.albrecht@franziskus.de Leitung der Weiterbildung Monika Riepe und Kirsten Preik-Schmidt Telefon 0521 589-3722 Telefax 0521 589-3704 monika.riepe@franziskus.de kirsten.preik-schmid@franziskus.de 12 Weiterbildung

NOTIZEN NOTIZEN

Weiterbildung Palliative Care Kursleitung Monika Riepe Kirsten Preik-Schmidt Gesamtstunden mindestens 176 Kosten 1.400 Euro*, inklusive zwei Übernachtungen in einem Seminarhaus Ort Bildungszentrum Bielefeld Weitere Infos Für diese Weiterbildung wird mindestens eine einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Es können Leistungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Bildungsurlaub) in Anspruch genommen werden. Das Bildungszentrum behält sich vor, aus wichtigen Gründen Ersatzreferenten zu stellen, Veranstaltungen abzusetzen oder zeitlich zu verschieben. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Referenten behält sich das Bildungszentrum vor, die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden erstattet. Das Bildungszentrum ist in diesem Fall bemüht, Ersatztermine für das ausgefallene Bildungs angebot zu benennen. Max. 25 TeilnehmerInnen. Weitere Kosten, die im Zusammen-hang mit der Kursbuchung stehen (Reisekosten, Hotelkosten), kann das Bildungszentrum nicht übernehmen. Aktuelle Termine Und Fakten Fortsetzung u

Weiterbildung Palliative Care Punkte 18 Die Weiterbildung ist zertifiziert und damit punktefähig. Termine jeweils von 8:00 bis 15:25 Uhr 13.01. 17.01.2014 07.04. 11.04.2014 23.06. 27.06.2014 15.09. 23.09.2014 Alle Module bauen aufeinander auf. Eine Buchung einzelnder Module ist nicht möglich. *Bank für Kirche und Caritas BLZ 472 603 07 Konto 13 211 800 Stichwort: Palliative Care 2013 Zertifiziert durch: www.dgpalliativmedizin.de Die Weiterbildung schließt mit dem Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ab. 023162