Internatsordnung. Internatsrat: der Internatsleiter, weitere Erzieher, die Internatssprecher, die Gruppensprecher.



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Transkript:

Internatsordnung Das Zusammenleben im Internat soll durch diese Internatsordnung geregelt werden. Sie ist ein Rahmen für das Handeln der an der Schloß-Schule lebenden Internatsschüler, ihrer Gäste und Besucher. Mit dem Eintritt in die Schloß-Schule verpflichten sich die Schüler, die Regeln des Schul- und Internatslebens einzuhalten. Änderungen sind nach Beratung im Internatsrat und in der Erzieherkonferenz möglich. Jeder ist dabei zur eigenen Aktivität aufgefordert und trägt Verantwortung für sich und die Gemeinschaft. 1. Internatssprecher und Gremien Vollversammlung: alle Internatsschüler treffen sich mindestens vierteljährlich, sie wählen zu Beginn des Schuljahres die beiden Internatssprecher. Gruppensprecher und deren Stellvertreter: jährlich gewählt, vertreten die Gruppe nach außen, übernehmen spezielle Aufgaben innerhalb der Gruppe. Internatsrat: der Internatsleiter, weitere Erzieher, die Internatssprecher, die Gruppensprecher. Erzieherkonferenz: Internatsleiter, Erzieher, Internatssprecher. Disziplinarausschuss: Internatsleiter, Internatssprecher, der betroffene Schüler, sein Erzieher und ein Freund des Schülers. Näheres regelt eine eigene Ordnung. 2. Allgemeine Regeln An der Schloß-Schule leben die Internatsschüler in alters- und geschlechtergetrennten Gruppen mit ihren Erziehern zusammen. Der Umgang miteinander soll von Respekt, Wertschätzung und Achtung getragen sein. Konflikte werden in Gesprächen geklärt. Die Zimmer sind normalerweise mit zwei Internatsschülern belegt. Sie können ihren Raum frei gestalten, sofern durch den Erzieher keine Einwände erhoben werden. Wenn das Zimmer abgeschlossen wird, darf der Schlüssel in keinem Fall von innen stecken bleiben. Das Zimmer wird von den Bewohnern sauber gehalten und aufgeräumt. Schrauben, Nägel o.ä. dürfen nur mit Zustimmung des Erziehers angebracht werden. Wöchentlich erfolgt ein großer Zimmerdurchgang. Für Schäden haftet der Verursacher materiell, aber auch durch eigene praktische Arbeit. Verantwortlich sind die Bewohner. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden, ist der Gebrauch elektrischer Geräte einzuschränken: erlaubt sind Radio und Föhn, ab Kl. 7 Wasserkocher, ab Kl. 9 Kaffeemaschine, ab Kl.10 Kühlschrank. Haustiere sind nicht erlaubt. Waffen und Chemikalien aller Art sind verboten! 1

3. Wochenablauf: Unser Schul- und Internatsleben unterliegt einem zweiwöchentlichen Rhythmus: In der Regel folgt nach den Ferien ein kurzes Wochenende mit Unterricht am Samstag bis 11.00 Uhr. An diesen Wochenenden können die Internatsschüler im Internat bleiben und werden betreut oder sie können nach Unterrichtsschluss heimfahren. Am folgenden langen Wochenenden müssen alle Internatsschüler nach Unterrichtsschluss am Freitag abreisen. Anreise ist am Sonntag Abend ab 18.00 Uhr bis zur altersgemäßen Zimmerzeit, spätestens bis um 22.00 Uhr. Ist ein Internatsschüler krank oder aus anderen Gründen bei der Schule entschuldigt, bitten wir die Eltern, dies spätestens am Sonntag Abend dem Erzieher oder der Internatsleitung mitzuteilen. Können Internatsschüler nicht von den Eltern gebracht oder geholt werden, können sie mit der Bahn (der Transport von und nach Crailsheim erfolgt zu festgelegten Zeiten mit internatseigenen Bussen) oder mit dem eigenen Auto fahren und Fahrgemeinschaften bilden. Dazu bedarf es der schriftlichen Einverständnis der Eltern. Der Autoschlüssel muss nach Anreise bei der Internatsleitung abgegeben werden. Fährt ein Internatsschüler am Wochenende nicht nach Hause und bleibt auch nicht im Internat, muss er dies seinem Erzieher mitteilen, der bei Bedarf Rücksprache mit den Eltern hält. Am Anfang der Woche teilt der Erzieher das Taschengeld aus. Die Höhe entspricht der Klassenstufe (also 5,- in Klasse 5, 6,- in Klasse 6....), in der Oberstufe werden 15,- ausgegeben. Bis zu einem Alter von 16 Jahren sollen die Schülerinnen und Schüler über kein weiteres Geld während ihres Internatsaufenthaltes verfügen, es sei denn, sie hinterlegen das zusätzliche Geld beim Erzieher. Am Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag kann Unterricht stattfinden. Mittwoch- und Freitag Nachmittag bleiben unterrichtsfrei und können für Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Basiskurse genutzt werden. Auch an den Abenden finden Arbeitsgemeinschaften statt. Zu Wochenbeginn trifft sich der Internatsrat nach dem Abendessen. Alternativ tagt die Vollversammlung. Dienstag und Donnerstag Abend können von 20.00 bis 22.00 Uhr die C-Haus-Abende stattfinden. Am Freitag Abend einer langen Woche findet der Gruppenabend statt, an denen der Erzieher mit seiner Gruppe eine gemeinsame Aktion unternimmt. An diesem Abend stehen alle Räumlichkeiten der Schule und des Internats zur Verfügung, also die fabrik, das C-Haus, die Küchen und Aufenthaltsräume der Gruppen. Auch die Busse können genutzt werden, um kulturelle und kulinarische Angebote der Region nutzen zu können. Um Aktuelles, z.b. den Gruppenabend zu besprechen oder zu planen, trifft sich jede Gruppe einmal in der Woche an einem selbst gewählten Termin. Gruppenabend und Gruppentreff sollen auch der Zusammenführung der Gruppe dienen. Ende der Woche wird bei einem großen Zimmerdurchgang die Ordnung der Zimmer überprüft. Bei Anwesenheit des Internatsschülers hat der Erzieher auch das Recht, die Schränke zu kontrollieren. 2

4. Tagesablauf Die uns anvertrauten Internatsschüler kommen mit dem Ziel, einen ordentlichen Schulabschluss zu machen und sich persönlich weiter zu entwickeln. Ein geregelter Tagesablauf, in dem sich Arbeits- und Freizeitphasen abwechseln, soll die äußere Struktur geben diese Ziele zu erreichen. Beim gemeinsamen Mittagessen, bei dem es eine feste Sitzordnung gibt, ist Gelegenheit, Aktuelles in den Gruppen zu besprechen oder am Ende für alle bekannt zu geben. Mahlzeiten auf den Zimmern sind nicht erlaubt. Geschirr, Gläser und Bestecke bleiben grundsätzlich im Speisesaal. Die Arbeitsstunde und die Stille Stunde sind für alle Internatsschüler Pflicht. Während dieser Zeiten muss der Schüler die Möglichkeit haben, ungestört zu arbeiten. Gewährleistet wird dies durch die aufsichtführenden Lehrer und Erzieher. 6.30 Uhr Wecken bis Klasse 10 6.45-7.25 Uhr Frühstück im Speisesaal. Pflicht bis einschließlich Klasse 8 Bis 7.25 Uhr Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Betten gemacht, das Zimmer gelüftet und aufgeräumt. Elektrische Geräte werden ausgeschaltet und die Heizung ist zurückgedreht, Fenster sind geschlossen. 9.55 Uhr 2. Frühstück für alle Schüler im Speisesaal. In der Pause sind die Schulgebäude zu verlassen, Ortsschüler dürfen sich vormittags nicht im Internat aufhalten! 12.50 Uhr Mittagessen Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Internatsschüler Pflicht. Mittagessen am Freitag bei Heimfahrt ab 12.00 Uhr. 15.20-15.40 Uhr Nachmittagskaffee freiwillig 16.30-18.00 Uhr Arbeitsstunde, sofern keine Sonderregelungen bekannt gegeben werden 18.00 Uhr Abendessen, Pflicht bis einschließlich Klasse 8 18.45-19.15Uhr Stille Stunde Zimmer- / Bettzeiten: Klasse 5 und 6: Klasse 7 und 8: Klasse 9: Klasse 10: Klasse 11 und 12: 20.30 / 21.00 Uhr 21.15 / 21.45 Uhr 21.30 / 22.00 Uhr 22.00 / 22.30 Uhr 22.30 / 23.00 Uhr Fühlt sich ein Internatsschüler krank, meldet er sich vor 7.30 Uhr beim Weckdienst oder der Internatsleitung. Dieser trägt den Betreffenden in die Krankenliste im Lehrerzimmer und der Küche ein und vereinbart bei Bedarf einen Arzttermin in Kirchberg. Längere Krankheiten und krankheitsbedingte Heimfahrten müssen vom Arzt attestiert werden, er empfiehlt auch die Überweisung zum Facharzt nach Crailsheim oder Schwäbisch Hall. Während der Unterrichtszeit kann eine Krankmeldung nur im Sekretariat oder beim Lehrer der folgenden Stunde erfolgen. Der erkrankte Internatsschüler verbringt den ganzen Tag auf seinem Zimmer und wird von der Küche mit Essen versorgt. 3

5. Freizeitregelungen Um eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu gewährleisten, ist die Teilnahme an zwei Arbeitsgemeinschaften Pflicht. Dies kann nach Absprache auch eine Volkshochschulveranstaltung oder dergleichen sein. Auch die Übernahme eines regelmäßigen Dienstes kann als Arbeitsgemeinschaft angerechnet werden. Gruppenveranstaltungen und zentrale Veranstaltungen des Internats sind Pflicht. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Erzieher. Zur Feizeitgestaltung stehen C-Haus, Sauna und Kraftraum, Sporthalle und Sportplätze, die Gruppenräume und Gruppenküchen und die fabrik zur Verfügung. Sofern nicht besondere Regelungen, wie die C-Haus- Ordnung gelten, werden mit den betreffenden Schülern die Bedingungen durch den jeweils verantwortlichen Erzieher besprochen. In ihrer Freizeit können die Internatsschüler das Gelände verlassen. Die Internatsschüler müssen bis zur Klasse 6 dies immer ihrem Erzieher mitteilen, die der 7. und 8. Klasse nur am Abend. Alle Internatsschüler müssen längere Abwesenheiten, z.b. Besuch bei Ortsschülern oder Erledigungen in Crailsheim, ihrem Erzieher melden. Elektronische Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und gehören zum Handwerkszeug moderner Menschen. Der maßvolle Umgang damit muss gelernt werden, deshalb sollen die Erzieher hier steuernd eingreifen. Alle Internatsschüler dürfen ein Handy besitzen, bis in Klasse 10 kann dies vor dem Zubettgehen eingesammelt werden. Mit Erlaubnis des Erziehers sind tragbare Spielkonsolen ab Klasse 7, Laptops und stationäre Konsolen ab Klasse 8 erlaubt. Die Benutzung der Medien kann vom Erzieher eingeschränkt werden, gegebenenfalls können die Geräte auch eingezogen werden. Auch die Fernsehgeräte in den Gruppenräumen dürfen tagsüber nur mit Genehmigung des Erziehers eingeschalten sein. Indizierte Filme und Spiele sind verboten, Altersbeschränkungen müssen eingehalten werden. Die Erzieher haben die Möglichkeit, die Inhalte auf Rechnern und Handys zu kontrollieren Gesundheit und Wohlergehen unserer Internatsschüler und der Schutz der Jüngeren sind uns ein besonderes Anliegen. Deswegen muss auch der Umgang mit Nikotin, Alkohol und anderen Drogen streng kontrolliert werden. Rauchen ist im Internat nur für 18-jährige ab der 11.Klasse und an besonderen Raucherplätzen geduldet. Ausnahmen für 18-jährige 10.Klässler müssen vom Internatsrat genehmigt werden. Der Konsum von Alkohol ist auf den Zimmern, dem Gelände und auch außerhalb verboten. Nur an festgelegten Abenden ist im C-Haus der Konsum von geringprozentigem Alkohol (Bier) erlaubt. Dieser Alkohol darf nicht mitgebracht werden! Es gilt eine Obergrenze von 0,5 für die über 18jährigen Schüler, eine Obergrenze von 0,3 für die 16- und 17-jährigen Schüler. Alkohol- und Drogentests werden durchgeführt. Alle Internatsschüler und ihre Eltern müssen eine von Erzieherkonferenz und Internatsrat entwickelte Vereinbarung zum Gebrauch von Sucht- und Rauschmitteln unterschreiben. Wird diese Vereinbarung nicht eingehalten, kommen Konsequenzen zum Tragen, die in einer gesonderten Alkohol- und Raucherregelung formuliert sind. Die bei uns lebenden Internatsschüler sollen lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Außer der Tätigkeit in den Internatsgremien können und sollen Dienste übernommen werden, z.b. Postverteilung, Schlüssel- und Fahrdienste, Patenschaften. Jeder Internatsschüler von Klasse 7 bis Klasse 10 muss an mindestens zwei Tagen im Jahr Küchendienst übernehmen. 4

6. Regelungen am Wochenende Schüler, die am Wochenende nicht abreisen, werden durch Lehrer und Erzieher betreut. An kurzen Wochenenden gelten folgende Regelungen: Samstag: Tagesablauf: 12.00 Uhr Mittagessen Pflicht für alle, Ansage des Wochenendprogrammes 15.00 Uhr Kaffee 17.45 Uhr Abendessen Ausgangszeiten: Klasse 8 bis 22.15 Uhr Klasse 9 bis 22.30 Uhr Klasse 10 bis 23.00 Uhr Klasse 11 bis 23.30 Uhr Klasse 12 bis 24.00 Uhr Alle Internatsschüler, die abends das Gelände verlassen, teilen dies dem Wochenddienst mit. Bettzeiten: Klassen 5 und 6 22.00 Uhr Klassen 7 und 8 22.30 Uhr Klasse 9 23.00 Uhr Klasse 10 23.30 Uhr Klassen 11 und 12 24.00 Uhr Sonntag: Tagesablauf: 8.30 Uhr Wecken 9.00 Uhr Frühstück Pflicht bis einschl. Klasse 7 10.30 11.30 Uhr Brunch oder 12.00 Uhr Mittagessen Pflicht bis Klasse 10 15.00 Uhr Kaffee 17.45 Uhr Abendessen Im Laufe des Tages erfolgt ein Zimmerdurchgang. Es werden in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern am Wochenende verschiedene Freizeitaktivitäten angeboten. Diese werden am Mittwoch vorher schriftlich am Schwarzen Brett und am Samstag beim Mittagessen mündlich bekannt gegeben. Für die Internatsschüler sind diese Angebote bis einschließlich Klasse 7 verpflichtend. Die Ausgabe eines halben Wochenendtaschengeldes ist möglich. Der Aufwand für Veranstaltungen wird über Nebenkosten abgerechnet. Private PKW dürfen von Volljährigen am Wochenende nach Absprache mit dem Wochenenddienst und der Internatsleitung benutzt werden. Die Fahrzeugschlüssel sind anschließend sofort wieder abzugeben. Mitschüler dürfen nur bei vorliegender Genehmigung durch die Eltern mitfahren. 5