Konzept einer ziel- und zeitgleichen Integration / Inklusion für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler an der Fichtenberg-Oberschule (Gymnasium)



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Transkript:

Konzept einer ziel- und zeitgleichen Integration / Inklusion für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler an der Fichtenberg-Oberschule (Gymnasium) 1. Spezifische Fördermaßnahmen Um der besonderen Lernsituation in einer Lerngruppe mit Sehgeschädigten Rechnung zu tragen, ist eine substantielle Absenkung der Klassenfrequenz und eine Verringerung der Zahl der Kursteilnehmer in der Oberstufe, besonders in den Leistungskursen, unabdingbar. Darüber hinaus ist ein Einzelunterricht, erteilt durch die jeweiligen Fachlehrer, notwendig, um Unterrichtsinhalte für die Sehgeschädigten vor- bzw. nachzubereiten. Dies ist insbesondere in Fächern unentbehrlich, die entweder in besonderem Maße auf das Sehen ausgerichtet sind oder einer besonderen Anleitung bedürfen (Geografie, Biologie, Chemie, Physik und z. T. Mathematik).

Im Rahmen des Nachteilsausgleichs wird eine individuell zwischen Fachleitung für Integration, Fachlehrer und Schulleitung abgestimmte Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten, Tests und Klausuren gewährt. Der gemeinsame Unterricht muss von einer speziellen sonderpädagogischen Unterstützung flankiert werden. Die sonderpädagogische Beratung richtet sich an die sehgeschädigten Schüler, ihre Eltern, an die Lehrkräfte, an die MitschülerInnen und Kooperationspartner. In Bezug auf die sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler ergeben sich folgende Aufgabenbereiche: Die Unterstützung der sehgeschädigten Schüler in ihrem schulischen Lernen und ihrer sozialen Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben, die Entwicklung eines selbstverantwortlichen Umgangs mit der eigenen Behinderung und eines adäquaten Annehmens von Hilfen, die Vermittlung sehgeschädigtenspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Arbeitstechniken, die Vermittlung der Punktschriftsysteme, Umgang mit Audiosystemen und der Einsatz des PCs im schulischen Bereich, die Vermittlung spezifischer Kompetenzen im IT-Bereich durch zusätzliche Angebote zum allgemeinen Unterricht - für die blinden und sehbehinderten Schüler stellt die IT-Kompetenz den Schlüssel zum Zugang zu Informationen dar, die Unterstützung der sozialen Integration durch die Förderung sozialer Kompetenzen, die Förderung von Orientierung und Mobilität (Schulgebäude, Schulumgebung, Schulwege, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Erreichen von Treffpunkten bei Wandertagen, Exkursionen etc.) sowie lebenspraktischer Fähigkeiten (z. B. Nutzung des Handys), das Angebot besonderer Kurse und Fahrten speziell für die sehgeschädigten Fichtenberg-Schüler: Kanufahrten, Kletter- und Segelkurse (mit außerschulischen Partnern), gemeinsame Treffen etc. die Beratung für den Übergang von Schule zum Beruf / Studium in Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten der Universitäten und Arbeitsagenturen 2. Qualifikation des Kollegiums Alle an der Fichtenberg-Oberschule tätigen Kollegen unterrichten in Klassen mit sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern. Um sie auf diese Aufgabe vorzubereiten und den gegenseitigen Austausch zu fördern, ist eine kontinuierliche Fortbildung unerlässlich. Ziel der verschiedenen Fortbildungen ist es, die Kollegen zunehmend mehr in die Lage zu versetzen, professionell blinden- und sehbehindertenspezifische Anforderungen im Unterricht umzusetzen und die Lernbedürfnisse dieser Schüler zu berücksichtigen. Seit dem Jahr 2001 findet ein halbtägiger Lehrerstudientag für alle Kolleginnen und Kollegen statt: 2001: Unterrichtsformen im Gemeinsamen Unterricht 2002: Soziale Integration: Gut gemeint ist nicht immer gut. - eine Diskussion mit ehemaligen Schülern der Fichtenberg-Oberschule 2003: Besuch verschiedener Einrichtungen des Blinden- und Sehbehindertenwesens in Berlin und Brandenburg 2004: Veranstaltung 25 Jahre Integration an der Fichte 2005: Fachspezifische Methoden und Materialien 2006: Einzelfallberatungen 2007: Augenerkrankungen, unterschiedliche Sichtweisen und Auswirkungen auf den Unterricht. Vorstellung von Hilfsmitteln durch verschiedene Reha-Firmen 2008/9: Zielgleichheit und Binnendifferenzierung im Unterricht mit sehgeschädigten Schülern? 2010: Zwei Fortbildungen für Lehrer / eine Fortbildung für SchülerInnen: LaTeX und seine Anwendung im Mathematik- und naturwissenschaftlichen Unterricht mit blinden (und hochgradig sehbehinderten) Schülern

2011: Arbeit in Workshops u.a. zu folgenden Themen: Einsatz von Filmen mit Audiodeskription im Unterricht, Scannen und Herstellen von taktilem Unterrichtsmaterial Besuch in Königs Wusterhausen: Erfahrungsaustausch mit Kollegen der Blinden- und Sehbehindertenschule; Austausch von Unterrichtsmaterialien 2012: Besuch der Reinfelder-Schule für Schwerhörige Arbeit in Workshops u.a. zu folgenden Themen: Pädagogen erleben den Schulalltag aus Schülersicht, Was heißt Binnendifferenzierung am Beispiel der 7c in Englisch, L R S, Sehbehindert im Chemie-Unterricht wie man Chemie (trotzdem) erleben und lernen kann, die psychosoziale Situation der IntegrationsschülerInnen (Schwerpunkt Selbstentwicklung, Autonomie, Lernen und die Rolle der Familie). Zunehmend notwendig und von den Kolleginnen und Kollegen gewünscht werden Fortbildungen zu fachspezifischen Themen. So sind weitere Veranstaltungen für die Kollegen der naturwissenschaftlichen Fächer geplant, und für den Fachbereich Sprachen ist eine weitere Fortbildung zu Filmen im Unterricht und Audiodeskription vorgesehen. Am Beginn eines jeden Schuljahres (bis zu den Herbstferien) werden für alle Klassen und Kurse mit sehgeschädigten SchülerInnen Klassen- und Tutorenkonferenzen angesetzt. Ihre Aufgabe ist es, die Bedürfnisse des einzelnen sehgeschädigten Schülers festzuhalten und in Unterrichtsarbeit umzusetzen sowie Förderpläne zu erstellen, zu modifizieren bzw. weiterzuführen. Eine Einführung für alle neuen Kolleginnen und Kollegen der Fichtenberg-Oberschule findet regelmäßig durch die Ambulanzlehrer statt. In einer 2-stündigen Veranstaltung erhalten die Kollegen erste Einblicke in das Integrationskonzept der Fichtenberg Oberschule, verbunden mit praktischen Erfahrungen. 3. Schulorganisation Im Schuljahr 2007/8 wurde eine in der Schule integrierte Fachleitungsstelle Integration / Inklusion an der Fichtenberg-Oberschule eingerichtet. Die Schaffung dieser Stelle erfolgte aus der Erfahrung heraus, dass eine Weiterentwicklung der Fichtenberg-Oberschule als Integrationsschule nur wirksam und nachhaltig sein kann, wenn eine für diesen Bereich verantwortliche Stelle geschaffen wird. Die vor der Schule stehenden Aufgaben auch angesichts wachsender Zahlen von SchülerInnen mit einer Behinderung waren mit ausschließlich ambulanter Beratung und Begleitung der betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht zu bewältigen. Folgende Aufgabenbereiche wurden im Rahmen der Ausschreibung der Stelle u. a. festgelegt: Unterstützung der Schulleitung, des Kollegiums und der Schulaufsicht in Grundfragen der Integration, Beratung bei Neuaufnahmen, Unterstützung der Kollegen bei den Abschlussprüfungen, Beratung in der behindertenspezifischen sächlichen Ausstattung der Schule, Beratung des Kollegiums bei der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit im Rahmen der Integration, insbesondere Einführung neuer Lehrkräfte, Organisation von Fortbildung, Koordination der Arbeit mit weiteren Fachkräften, Leitung des Integrationsbeirates der Schule als Steuerungsgremium.

Seit dem Jahr 2003 besteht der Integrationsbeirat, der sich zusammensetzt aus Vertretern der Schulleitung, der Fachleitung Inklusion, mindestens zwei Lehrern und den an der Fichtenberg-Oberschule arbeitenden Ambulanzlehrern sowie seit 2011 auch zwei sehgeschädigten Schülern. Themen der Beiratssitzungen sind u. a. die besonderen Maßnahmen bei der Aufnahme von sehgeschädigten SchülerInnen, die spezifischen Klassenzusammensetzungen, die Berücksichtigung der Besonderheiten bei zentralen Prüfungen, die Vorbereitung und Durchführung der schulinternen Veranstaltungen und die Anschaffungen und Ausstattung der Schule. Für jeden sehgeschädigten Schüler wird von den Ambulanzlehrern eine sonderpädagogische Akte geführt, die von Kollegen der Schule eingesehen werden kann. Die Akte gibt Auskunft über Augenerkrankung, Hilfsmittel, Anforderungen an das spezifische Unterrichtsmaterial, den jeweiligen Nachteilsausgleich und spezielle Besonderheiten bei außerschulischen Unternehmungen. Am Beginn eines jeden Schuljahres bzw. bei einer Veränderung des behinderungsbedingten Bedarfs erhalten die Klassen- und Fachlehrer zu jedem sehgeschädigten Schüler eine kurz gefasste Übersicht zu den erforderlichen sonderpädagogischen Maßnahmen. Tagtäglich ist die Schülerschaft der Fichtenberg-Oberschule mit Fragen der Inklusion befasst Themen, die das tägliche Miteinander betreffen, werden, wie auch sonst üblich, im Klassenrat, mit den Fachlehrern und den Gremien besprochen, in seltenen Fällen werden die Streitschlichter einbezogen. Um die SchülerInnen für das Thema Inklusion Sehgeschädigter zu sensibilisieren, wird in allen 7. Klassen mit Unterstützung der Ambulanzlehrer je ein Wandertag genutzt, damit die SchülerInnen sich durch vielfältige eigene Erfahrungen mit den Themen Blindheit und Sehbehinderung auseinandersetzen. Die Homepage der Schule ist barrierefrei gestaltet, somit auch für Sehgeschädigte zugänglich. Die sehbehinderten Schüler werden über den Stunden- und Vertretungsplan durch einen speziellen Aushang informiert. 4. Hilfsmittel Notwendig, wenn auch noch nicht durchgehend realisiert, ist folgende Ausstattung der Klassen- und Fachräume: spezielle, blendfreie Lichtleisten und entsprechende Tafelleuchten, Jalousien gegen zu starke Sonneneinstrahlung, ein besonderer, blendfreier Tafelanstrich. In den Unterrichts- sowie den Fachräumen Chemie/Biologie und Physik arbeitet der Großteil der sehbehinderten SchülerInnen mit Bildschirmlesegeräten, die mit einer Tafelkamera ausgestattet sind. Die Schule stellt Laptops mit blinden- und sehbehindertenspezifischer Software für Klausuren, den MSA und die Abiturprüfungen zur Verfügung. Während die laufenden Kosten (spezielles Papier, Reparaturen etc.) aus dem Schuletat finanziert werden, ist die Schule bei der Beschaffung der technischen Geräte auf finanzielle Unterstützung von außen angewiesen (u. a. Blindenhilfswerk). 5. Medienerstellung Eine zentrale Voraussetzung für die gleichberechtigte Mitarbeit ist die Bereitstellung des individuell erforderlichen barrierefreien Arbeits- und Unterrichtsmaterials, einschließlich der Schulbücher.

Aufgabe der Fachlehrer ist es, für die sehbehinderten Schüler gut lesbare vergrößerte Kopien bzw. Arbeitsblätter in der benötigten Größe anzufertigen bzw. eigenes Arbeitsmaterial in entsprechender Schriftart und -größe herzustellen. Alle Materialien für blinde Schüler werden von einer an der Schule tätigen Fachkraft in Punktschrift übertragen. In zunehmendem Maße müssen auch Unterrichtsmaterialien für hochgradig sehbehinderte SchülerInnen, bei denen vergrößerte Kopien nicht mehr ausreichen, in Großdruck übertragen werden. Darüber hinaus werden den sehgeschädigten SchülerInnen alle Unterrichtsmaterialien zusätzlich zu Punktschrift und Großdruck in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Schule überträgt fortlaufend Schulbücher und Lektüren in Brailleschrift, sie verfügt über taktile Karten und Globen für die Fächer Erdkunde und Geschichte, taktile Abbildungen und Modelle für die naturwissenschaftlichen Fächer. 6. Netzwerk Mit folgenden Bildungseinrichtungen bzw. Institutionen besteht eine enge Zusammenarbeit: Johann-August-Zeune Schule für Blinde. Die verschiedenen Bereiche sind in einem Kooperationsvertrag festgehalten. Sehbehindertenberatungsstelle in allen ophtalmologischen Fragen und der Anpassung von Sehhilfen. Blindenhilfswerk (BHW): Unterstützung der Schule in der o Finanzierung hochwertiger Hilfsmittel z. B. Bildschirmlesegeräte; o Förderung sehgeschädigter Schüler durch die Bereitstellung von Laptops; o Finanzierung von Lehrgängen und Auslandsaufenthalten von Schülern; o Bereitstellung von Wohnungen für Oberstufenschüler. Paul-und-Charlotte-Kniese Schule: Zusammenarbeit bei der Übertragung der zentralen Prüfungsaufgaben beim MSA. Brandenburgische Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königs Wusterhausen: Zusam-menarbeit bei der Erstellung von Unterrichtsmaterial sowie der zentralen Prüfungsaufga-ben im Abitur. Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) im Hinblick auf sozialrechtliche Beratung und Versorgung von Hilfsmitteln. Universität Karlsruhe: Teilnahme von Fichtenberg-Schülern an den IT-Kursen für Sehgeschädigte. 7. Evaluation Bei einer Evaluation der bisher geleisteten Arbeit im Bereich der Integration spielt der schulische Erfolg (oder auch Nichterfolg) der sehgeschädigten Schüler eine besondere Rolle. Im Schuljahr 2007/2008 haben zwei blinde und drei sehbehinderte Schüler ihr Abitur, drei sehbehinderte Schülerinnen den MSA erfolgreich abgelegt. Ihre Lernergebnisse waren mit den Ergebnissen ihrer Mitschüler vergleichbar. Im Schuljahr 2008/09 bestand eine sehbehinderte Schülerin ihr Abitur erfolgreich, zwei sehbehinderte Schüler und eine hochgradig sehbehinderte Schülerin legten den MSA mit sehr guten Ergebnissen ab. Im Schuljahr 2009/10 bestand eine sehbehinderte Schülerin ihr Abitur mit einer dem Schuldurchschnitt entsprechenden Leistung. Als besonderer Erfolg ist es zu werten, dass eine blinde Schülerin, die zu Beginn des Schuljahres zur Fichtenberg-Oberschule kam, erfolgreich die Einführungsphase absolvieren konnte, obwohl sich anfangs große Lücken in den naturwissenschaftlichen Fächern offenbarten. Diese Defizite konnten durch ein speziell abgestimmtes Programm in weiten Teilen kompensiert werden.

In den letzten Jahren haben nur zwei Schüler ihre Schulkarriere an der Fichtenberg-Oberschule vorzeitig abgebrochen, ein Schüler am Ende der 7. Klasse, einer am Ende der 8. Klasse. Bei beiden Schülern stellte sich heraus, dass trotz vielfältiger Fördermaßnahmen (u. a. verstärkter Einzelunterricht) die Voraussetzungen für einen Schulerfolg auf einem Gymnasium nicht gegeben waren, da elementare Techniken nicht ausreichend beherrscht wurden und diese Defizite nicht behoben werden konnten. Einzelne Maßnahmen bzw. Neuerungen werden im Rahmen der laufenden Arbeit des Beirats evaluiert und ggf. verändert. 1.3.2012