Jahresbericht 2006/2007 des Deutschen ReiseVerbandes e.v. (DRV) zur Umsetzung des Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus Die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus ist ein Problem, das nicht allein die Ferienländer (hauptsächlich Südostasien, Lateinamerika, Afrika und Osteuropa) sondern auch die Entsendeländer, wie Deutschland, betrifft. Denn für die zunehmende Nachfrage sorgt vornehmlich die westliche Welt. Da nicht selten touristische Infrastrukturen wie Hotels und Fluglinien missbraucht werden, hat die Tourismusbranche Maßnahmen ergriffen, um ihrem Teil der Verantwortung Rechnung zu tragen und mitzuhelfen, die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen im Tourismus einzudämmen. In einer gemeinsamen Kampagne haben ECPAT (End Child Prostitution, Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes), UNICEF (United Nations Education, Science and Development Organization), die UNWTO (United Nations World Tourism Organization) und die Europäische Kommission im Jahre 2000 den Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung entwickelt. Ein Jahr später wurde der Kodex vom DRV unterzeichnet. Bei dem Code of Conduct, der im Jahr 2003 mit dem British Airways Tourism for Tomorrow- Preis ausgezeichnet wurde, handelt es sich um einen 6-Punkte-Maßnahmenkatalog: 1. Einführung einer Firmenphilosophie (Leitbild), welche sich eindeutig gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ausspricht. 2. Sensibilisierung und Ausbildung der Mitarbeiter im Herkunftsland und im Zielland. 3. Aufnahme von Klauseln in die Verträge mit Leistungsträgern, welche die gemeinsame Ablehnung von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern deutlich machen. Seite 1
4. Informationsvermittlung an die Kunden zur Sensibilisierung der Reisenden für die Thematik 5. Zusammenarbeit mit den Destinationen. 6. Jährliche Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen an das Steering Committee der internationalen Nichtregierungsorganisation The Code mit Sitz in New York. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hat der DRV gemeinsam mit ECPAT-Deutschland im Berichtszeitraum März 2006 bis März 2007 insbesondere eine Destinationsschulung und eine Train the Trainer Schulung durchgeführt. Die Unternehmen haben ihr Engagement weitergeführt und zusätzliche Aktivitäten zur Umsetzung des Verhaltenskodex ergriffen. I. Aktivitäten seitens DRV und ECPAT-Deutschland: 1. Destinationsschulung in der Dominikanischen Republik zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der Tourismusbranche und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Entsendeländern und Destinationen In Kooperation mit der GTZ (Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) organisierten DRV und ECPAT-Deutschland einen Destinationsworkshop in Puerto Plato in der Dominikanischen Republik, der im Mai 2006 stattfand. An der Schulung nahmen 25 Mitarbeiter der Tourismusbranche teil insbesondere Vertreter der Reiseveranstalter, Hotels und Incoming-Agenturen. Auf dem Programm standen u.a.: der Stand der Umsetzung der Maßnahmen zum Verhaltenskodex durch die Reisebranche und durch die einheimischen Behörden, Good Practises, Kommunikation des Verhaltenskodex im unternehmerischen Umfeld, Strafrechtliche Verfolgung der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie die Optimierung der Zusammenarbeit. Die Teilnehmer bewerteten die Veranstaltung als eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger im Tourismus. Seite 2
2. Train the Trainer Schulung in Köln zur Ausbildung der Verantwortlichen in den einzelnen Reiseunternehmen als Inhouse-Trainer Ferner organisierten der DRV und ECPAT-Deutschland in Kooperation mit der GTZ eine Train the Trainer Schulung, die im Oktober 2006 stattfand. Die Schulungsveranstaltung umfasste eine öffentliche Veranstaltung im WDR in Köln sowie den Workshop bei der REWE-Touristik in Köln. Die Auftaktveranstaltung diente der inhaltlichen Einführung in die Problematik der Kinderprostitution in den Destinationen am Beispiel des Films von Wolfgang Luck Die Rückkehr der Sextouristen. Der Train the Trainer Workshop richtet sich an die für diesen Bereich Verantwortlichen in den Reiseunternehmen. Sie sollten in die Lage versetzt werden in ihren Unternehmen zukünftig selbst Schulungen auf Grundlage entsprechender Qualitätsstandards durchzuführen. Das Tagungsprogramm sah eine Bestandsaufnahme über die Schulungsaktivitäten in deutschen Reiseunternehmen, Trainingsmethoden, Good Practise, Einsatz audiovisueller Medien, Konzeption für zukünftige Schulungen in Unternehmen, sowie Informationen zur Strafverfolgung vor. Der Workshop sollte damit zum einen Trainingsmethodik und didaktik vermitteln, Konzepte für Sensibilisierungsveranstaltungen für unterschiedliche Beschäftigungsgruppen liefern und das ECPAT-Schulungsmaterial vorstellen sowie zum anderen den Erfahrungsaustausch fördern. Der Workshop wurde von den Teilnehmern als sehr hilfreich und motivierend bewertet. 3. Unterstützung des Modellprojektes in Baden-Württemberg zur Sensibilisierung von Auszubildenden Der DRV unterstützte das von ECPAT-Deutschland im Winter 2006 durchgeführte Modellprojekt zur Sensibilisierung von Auszubildenden und Studierenden der Tourismus-relevanten Fächer für den Kinderschutz im Tourismus. Das Projekt umfasste Vorträge und Workshops sowie einen kreativen Ideenwettbewerb. 4. Rundbrief zum Verhaltenskodex zur Information über die weltweite Umsetzung des Verhaltenskodex Der DRV versandte im Sommer 2006 den von ECPAT erstellten Rundbrief zum Verhaltenskodex an alle ordentlichen Mitglieder des Verbandes. Mit dem Rundbrief sollte Seite 3
über die weltweite Umsetzung des Verhaltendkodex unterrichtet und weitere Unterstützer für den Kodex gefunden werden. II. Aktivitäten der deutschen Reiseunternehmen: 1. Folgende Aktivitäten der Unternehmen zur Umsetzung des Verhaltenskodex wurden fortgeführt: Vermittlung von Informationen zur Thematik an die Mitarbeiter via Intranet o- der durch monatlich erscheinende Informationsblätter. Schulung der Reiseleitung und anderen Mitarbeiter in den Zielgebieten und der Reisebüros. Sensibilisierung der Reisebüromitarbeiter für die Thematik z.b. auf den jährlichen Messen anlässlich der Programmvorstellung sowie im Rahmen von Schulungen. Aufnahme von Klauseln in die Rahmenverträge mit den Hotels, welche die Veranstalter berechtigen, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn in dem Hotel Kinderprostitution stattfindet und nicht dagegen vorgegangen wird. Präsentation und Verteilung des Faltblattes Kleine Seelen, große Gefahr im Rahmen der Informationsgespräche durch die Reiseleiter in den Zielgebieten. Aufnahme des Faltblattes Kleine Seelen, große Gefahr in die auf den Hotelzimmern liegenden Informationsmappen der Reiseveranstalter. Ausführliche Darstellung der Thematik in den Gästebroschüren (z.b. auf einer Doppelseite), in denen die Aktivitäten der Reiseveranstalter vorgestellt werden. Seite 4
Kommunikation des Engagements in den Katalogen (auf der inneren Umschlagseite oder im allgemeinen Preisteil-Bereich unter Wichtige Hinweise und bei den Fernreisen zusätzlich bei den einzelnen Zielgebieten, teilweise mehrfarbig). Kommunikation des Engagements auf den Websites (z.b. unter Umwelt & Soziales). Teilweise können dort der Verhaltenskodex und der Flyer Kleine Seelen, große Gefahr heruntergeladen werden. 2. Folgende zusätzliche Aktivitäten wurden von den Unternehmen im Berichtszeitraum unternommen: Weitere Reiseveranstalter thematisieren die Kinderprostitution erstmals zusätzlich im Rahmen ihrer Fernschulungen. Die Fernschulungen, die in der Regel in Papierform oder Online angeboten werden, sind ein beliebtes Fortbildungsangebot für Mitarbeiter der Reisebüros und Reiseveranstalter. Aktive Teilnahme an der Destinationsschulung und der Train the Trainer Schulung von DRV/ECPAT/GTZ im Jahr 2006. Beteiligung an der Organisation und Sponsoring dieser Veranstaltungen. Immer mehr Unternehmen integrieren ein entsprechendes Inflight Aufklärungsvideo in das Bordvideo wie z.b. den Spot der Hilfsorganisation Terre des hommes gegen Kinderprostitution auf allen internationalen Flügen. Darstellung des Engagements im Geschäftsbericht 2005 im Kapitel Nachhaltigkeit/Gesellschaftliche Verantwortung Seit dem 1.1.2005 ist der Nachhaltigkeitsbericht Pflicht für börsennotierte Unternehmen. Teilnahme an den Veranstaltungen von UNWTO und The Code im Jahr 2006. Seite 5