Stadtentwicklungsfonds Sachsen. Abt. Justitiariat, Grundsatz Scheuermann / Seidel



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Transkript:

Stadtentwicklungsfonds Sachsen Abt. Justitiariat, Grundsatz Scheuermann / Seidel 1

Sächsische Aufbaubank - Förderbank des Freistaates Sachsen (SAB) 1991 1996 2001 2002 Gründung der SAB Zweiganstalt der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) Gründung der SAB GmbH (49% der Anteile L-Bank, 51% der Anteile Sachsen LB*) Übertragung aller Anteile auf die Sachsen LB* Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Anteile von der Sachsen LB direkt auf den Freistaat Sachsen Sächsische Staatsregierung bringt im Dezember 2002 das Förderbankgesetz in den Sächsischen Landtag ein 2003 Errichtung der Sächsischen Aufbaubank Förderbank als Anstalt des öffentlichen Rechts und zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen durch Gesetz vom 19. Juni 2003 *treuhänderisch für den Freistaat Sachsen 2

Auszug FördbankG 2 Aufgaben und Zuständigkeiten in der Fördermittelverwaltung Die Bank ist das zentrale Förderinstitut des Freistaats. Sie kann im staatlichen Auftrag Förderaufgaben, die im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft stehen, in den in Satz 3 genannten Bereichen durchführen. Sie ist, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zuständig für die Durchführung bei der 1. Förderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung; 2. Förderung des Wohnungs- und Siedlungswesens; 3. Förderung der Wohnungswirtschaft; 16. Förderung des Gesundheitswesens 3

Programmvollzug SAB - Wohnungs- und Städtebauförderung - SAB-Wohneigentumsprogramm (Darlehen) - SAB-Eigenheimzulagedarlehen (Darlehen) - SAB-Förderergänzungsdarlehen (Darlehen) - Ersatzwohnraumprogramm - Aufwendungszuschüsse (Zuschuss, Eigentumsförderprogramme ab 1997 bis 2002) - Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost (Zuschuss) - Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (Zuschuss) - Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (Zuschuss) - Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt" (Zuschuss) - KfW-Wohneigentumsprogramm (Darlehen) - KfW-Programm Ökologisch Bauen (Darlehen) - KfW-Programm Wohnraum Modernisieren (STANDARD; ÖKO-PLUS) (Darlehen) - KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Darlehen) - KfW-Programm Solarstrom Erzeugen (Darlehen) 4

Beispiele der Vielfalt der Programmübertragungen auf die SAB seit In-Kraft-Treten des FörderbankG am 12. Juli 2003 SMI SMWA SMS SK SMUL SMWK SMK - Städtebauförderung Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Städtebauförderung Städtebaulicher Denkmalschutz - Städtebauförderung Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt - Ergänzung Mittelstandsförderung (2 weitere Programme mit 6 Förderbereichen) - Ergänzung Europäischer Sozialfonds (11 weitere Programmteile) - Durchführung von Beratungs- und Konsolidierungsleistungen für sächsische Unternehmen - Fonds Krisenbewältigung und Neustart - Mikrodarlehen - Regionales Wachstum - Planung, Vorbereitung, Durchführung d. Business-Wettbewerbs "futuresax 2005/2006" und ~ 2006/2007 - Investive Förderung von Einrichtungen der Behindertenhilfe - Interreg III A - Gemeinsames Technisches Sekretariat sowie Fördervollzug, grenzüberschreitende Förderung - Siedlungswasserwirtschaft - Verbesserung der Infrastruktur im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung an der BA Sachsen - Infrastrukturförderung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen - Schulhausbauförderung - Sportstättenförderung 5

Die Stadtentwicklung im Vergleich zur allgemeinen Fördersituation Verteilung der Fördermittel in Sachsen 2000-2006 und 2007-2013 (gerundet): Verteilung des Bewilligungsvolumens bei der SAB (in sämtlichen übertragenen Programmbereichen) in Mio. Euro: in Mio. Euro 3000 2500 3300 3091 6.000 5.000 Darlehen Zuschüsse Bürgschaften 4.000 2000 insgesamt EFRE 3.000 1500 1000 500 0 1407 151 110 EFRE 2000-2006 EFRE 2007-2013 Stadtentwicklung EFRE Städtebauförderung national 2.000 1.000 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 6

Solidarpakt II Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten (27,47 Mrd. ) - Freistaat Sachsen - 2,5 2,0 2,25 2,24 2,21 2,17 1,99 1,79 Zuweisungen für unterproportionale kommunale Steuerkraft (7,41 Mrd. ) 1,5 1,0 1,6 1,4 1,21 1,01 0,83 Zuweisungen zum Abbau der Infrastrukturlücke (20,06 Mrd. ) 0,5 0,0 0,63 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,49 0,44 0,24 0,05 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 7

Pilotpartner Stadt Leipzig SAB-Standort-Rating 2006 Teilnehmer an der Gemeinschaftsinitiative URBAN II (Zeitraum 2000 2006): 20 Mio. Euro für das Gebiet Leipziger Westen (inkl. kommunaler Eigenanteil) für eine Fläche von ca. 800 ha mit ca. 30.588 Einwohnern gemischt strukturierte Gründerzeitquartiere mit großem Anteil an überwiegend ungenutzten Industriegebäuden und Brachflächen, Wohnungsleerstand ab 2007 wird URBAN in der bisherigen Form nicht weitergeführt Fortführung des integrierten Ansatzes der GI URBAN (d. h. Verknüpfung der physischen Maßnahmen der Stadtsanierung bzw. entwicklung mit wirtschaftlichen, sozialen, arbeitsmarktund umweltpolitischen sowie kulturellen Interventionen) in der nächsten EU-Strukturfondsperiode im EFRE? 8

JESSICA ein neues Förderinstrument? Strategie: - Beschränkung auf das Machbare - Beschränkung auf ein Ressort / einen Zuständigkeitsbereich - Beschränkung vorerst auf ein Pilotprojekt (Leipzig) 9

Stadtentwicklungsfonds Sachsen Hauptziel : Initiierung, Projektierung und Begleitung für eine zielgerichtete, integrierte und kombinierte Förderung der Stadtentwicklung durch EU, Bund und Land Ergänzung des bestehenden Förderangebots (Zuschuss Städtebauförderung, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung) durch Finanzierungsangebote im Darlehensbereich, Vermeidung von Förderkonkurrenz, Ausnutzung von Förderlücken Errichtung und Betrieb von Förderagenturen vor Ort Adressaten: kommunale Aufgabenträger und davon abgeleitet auch lokale Unternehmen Instrumente Aufgaben: Informationsbereitstellung, Beratung Vermittlung/Verzahnung der Vielzahl von bestehenden Förderprogrammen Hilfestellung bei Mobilisierung von Finanzierungsmitteln Privater 10

mögliche Förderschwerpunkte SAB-Beratungsangebot über Förderagentur vor Ort projektbezogene Information und Beratung zu wirtschafts-, arbeitsmarkt-, bildungs- und integrationspolitischen Fördermöglichkeiten im Freistaat; Lotsenfunktion; Begleitung der Projektträger Schwerpunkt 1 Gründer und wachstumsorientierte Unternehmen im Stadtentwicklungsgebiet Schwerpunkt 2 Investitionen der Stadt im Stadtentwicklungsgebiet Schwerpunkt 3 Sonstige Investitionen und Private Schwerpunkt 4 nicht-investive Maßnahmen 11

Konstruktion des Stadtentwicklungsfonds Sachsen Freistaat Sachsen EFRE- Mittel Garantien Zinsverbilligungsmittel Stadtentwicklungsfonds Sachsen bei der SAB Refinanzierung Stadt z. B. Leipzig Projektantrag EFRE 75 % nat. Kofi Finanzblock EFRE sonstige Mittel EIB, SAB, KfW oder Markt Beratung Planung, Koordinierung zinsverbilligte Darlehen oder Beteiligungen zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse Tilgung und Rückflüsse Förderagentur Leipzig Beratung Schwerpunkt 1 Schwerpunkt 2 und 4 Schwerpunkt 3 Grafik: Abt. JG/SAB 12

Die Leistungen der Stadt Leipzig bzw. deren Stadtentwicklungsgesellschaft Entgegennahme des Antrags und Prüfung des Förderprojekts Abgabe einer Finanzierungsempfehlung an die SAB / Stadtentwicklungsfonds Sachsen laufende Begleitung des Kreditengagements Kooperation mit der SAB / Stadtentwicklungsfonds Sachsen für die Kreditverwaltung Unterstützung beim Aufbau der Kreditorganisation Aufbau von regionalen Netzwerken Organisation der Lernerfahrungen / von guten Praxismodellen Monitoring / Benchmarking zur Weiterentwicklung der Methodik und für einen effektiven Mitteleinsatz ggfs. Risikobeteiligung 13

Die Leistungen der SAB Akquirierung und Verwaltung des Fondskapitals Koordination der Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) Angebot eines Rechtsrahmens für die Kreditvergabe Kreditbearbeitung Kontrolle der Auflageneinhaltung von Förderadressaten / bzw. der Vorgaben des EU-Rechts Auszahlung der Kredite Krisenintervention, wenn die Ausfälle der Projekte einen bestimmten Prozentsatz übersteigen 14