Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung



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Transkript:

Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung 2011

2 Formulare Januar/Februar 2011 Eigene Notizen Antrag gestellt am gesandt an

Januar/Februar 2011 Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare Formulare 3 Werte Damen und Herren Vorstände, in dieser FSZ-Ausgabe erhalten Sie, als die Verantwortlichen unserer Mitgliedervereine, nicht nur alle wichtigen Vordrucke sondern auch erläuternde Texte und Ab - gabetermine dazu. Wir hoffen damit sowohl alte Hasen, vor allem aber allen neu gewählten Vorstandsmitgliedern eine wertvolle Arbeitsgrundlage zur Hand zu geben, um die Zusammenarbeit mit der Bundes - geschäftsstelle effektiver und reibungsloser zu machen. Trennen Sie diese Formularsammlung heraus oder kopieren Sie die benötigten An - träge bei Bedarf und geben Sie diese auch an Ihren Schatzmeister/Kassier weiter. Auf jeden Fall sollten Sie diese wichtige Arbeitsunterlage gut aufheben. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie die Formularsammlung auf Papier nutzen, Ihre ausgefüllten Anträge, Mel dungen usw. auf dem Postweg nach Coburg bzw. nach Hirschaid schicken oder ob Sie Portokosten sparen wollen und das Internet nutzen. Alle Formulare sind in elektronischer Form (als Word-Datei oder als pdf-datei) ins Netz gestellt. Wählen Sie dazu www.fsb-online.de und klicken dann auf der Informationsleiste <Service> an. Nun klicken Sie auf der Navigationsleiste das Feld <Formulare> an und schon stehen Ihnen alle benötigten Vordrucke zur Bearbeitung zur Verfügung. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Geschäftsstelle des FSB Postfach 1661 96406 Coburg Telefon: 09561 94499 E-Mail: fsb.coburg@t-online.de Oder falls es um die Betreuung eines Jugendchores geht an: Geschäftsstelle der Chorjugend im FSB Keltenweg 5 96114 Hirschaid Telefon 09543 851885 E-Mail chorjugend-fsb@t-online.de Inhalt der Formularsammlung: Abbuchungserlaubnis (Seite 33/34) Anmeldung Chorleiterprüfung in Kronach (Seite 8) Aufnahmeantrag für Kinder- und Jugendchöre (Seite 29/30) Beitrittserklärung Chorakademie des FSB-Fördervereins (Seite 31/32) Bezuschussung staatlich anerkannter Chorleiter 2011 (Seite 17/18) Ehrungsantrag für ChorleiterInnen DCV (Seite 13/14) Ehrungsantrag für ChorleiterInnen FSB neu (Seite 11/12) Ehrungsantrag für SängerInnen (Seite 9/10) Ehrungsantrag für SängerInnen Chorjugend (Seite 25/26) Eilmeldung bei Vorstandswechsel (Seite 33/34) GEMA-Meldung (Seite 27/28) Konzertmeldung (Seite 35/36) Meldung verstorbener Sänger/innen (Seite 35/36) Namentliche Mitgliederliste 2011 (Seite 15/16) Versicherungsschutz Neuerung ab 2011 bzw. 2012 (Seite 6/7) Zuschussantrag Konzert/ Chorseminar (Seite 21/22) Zuschussantrag Notenneukauf/ Instrumentenneukauf (Seite 19/20) Zuschussantrag Chorjugend (Seite 23/24) Hinweise zu den Anträgen/ Meldungen Abbuchungserlaubnis Ein großer Teil unserer Mitgliedervereine hat sich inzwischen dazu durchgerungen, am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. Das hat für die Verantwortlichen eigentlich nur Vorteile. Weder Sie noch die FSB- Geschäftsstelle muss sich um die Über - weisung der fälligen Jahresrechnung kümmern. Und der Verein kann diese lästige Zahlungspflicht auch nicht vergessen. Natürlich kaufen Sie keinesfalls die Katze im Sack. Denn zunächst erhalten Sie Ihre detaillierte Rechnung, können in aller Ruhe deren Richtigkeit prüfen und falls nötig Einspruch anmelden. Erst nach einer Frist von vier Wochen erfolgt dann die automatische Abbuchung. Bestandserhebung Die AO-Bögen und AN-Bögen wurden zum Jahresende 2010 allen Vereinen zugesandt. Prüfen, ergänzen oder korrigieren Sie bitte die ausgedruckten Adressen auf beiden Bögen. Aktualisieren Sie die Zahlen für aktive bzw. fördernde Mitglieder (Stand 31.12.2010). Die Bestandserhebung sollte spätestens am 15. Februar 2011 beim verantwortlichen Sachbearbeiter in Ihrem Sängerkreis vorliegen falls auch die Sängergruppe zwischengeschaltet ist, muss dort ein früherer Abgabetermin vereinbart werden. Die Bestandserhebung bitte nicht direkt nach Coburg schicken. Das kostet nur zusätz liche Zeit und zudem unnötiges Geld, da die Bögen wieder an die einzelnen Sängerkreise zurückgeschickt werden müssen!! Ihr Verein kann sich aber auch für die Online-Methode entscheiden. Schicken Sie dazu von Ihrer Mail-Adresse eine Nachricht an fsb.coburg@t-online.de, dann werden Ihre Zugangsdaten incl. Passwort zurück gemailt. Die bereits registrierten etwa 50 % der Vereine müssen ihre Bestandserhebung (AOund AN-Bögen) online bis zum 15. Februar selbst aktualisieren. Chorakademie des FSB-Fördervereins Der Förderverein Chorakademie Weißen - ohe e.v. arbeitet zielstrebig am geplanten Vorhaben, das Kloster in Weißenohe einer Nutzung als Schulungszentrum zuzuführen. Ein detailliertes Nutzungskonzept liegt vor. Darunter fallen Fortbildungsmaßnahmen auf allen Ebenen vom Sängerbund über die Sängerkreise und Sängergruppen bis zu den Schulungsmaßnahmen in den Vereinen, zudem Tagungen und Sitzungen von Sängerbund, Sängerkreisen und Sängergruppen. Auch überregionale FSB-Chöre sollen, wegen ihres Vorbildcharakters und ihrer Multiplikatorenfunktion als permanente Schulungsaktivität, dort ihre Heimat finden. Die Finanzierung dieses ehrgeizigen Vor habens ist der Hauptzweck des För - dervereins. Zu seiner Realisierung werden 1.000 Fördermitglieder Einzelper - sonen, Sänger kreise, Sängergruppen, Vereine als Wunschzahl angestrebt, über 160 sind bereits beigetreten. Werden auch Sie Mitglied. Sie unterstützen damit ein bahnbrechendes zukunftweisendes Konzept. Ehrenanträge Vereinsjubiläen, Chorleiter- und Sänger Füllen Sie die Anträge bitte lesbar, am besten in Maschinenschrift aus. Vergessen Sie nicht den geplanten Ehrungstermin einzutragen, weil dieses Datum in die Urkunde aufgenommen wird. Der Ehrenantrag muss mindestens 6 Wochen vor dem Tag der Ehrung bzw. des Jubiläums in der Geschäftsstelle des FSB vorliegen. Senden Sie Ihren Ehrungsantrag (DCV und FSB) bitte nicht direkt nach Coburg (!!), sondern rechtzeitig an Ihren Sängerkreis (je nach regionaler Regelung an den Sängerkreisvorsitzenden, den Schriftführer oder den Geschäftsführer). Dort wird der Antrag geprüft und nach Coburg weitergeleitet. Ehrungen durch den Fränkischen Sängerbund FSB Vereinsjubiläen erstmals nach 50 Jahren, danach alle 25 Jahre. Ab 100 Jahre gibt es als Jubiläumsgabe einen Chorsatz

4 Formulare Januar/Februar 2011 in gemeldeter Mitgliederzahl nach eigener Wahl. Die Formulare für Vereinsjubiläen werden direkt von der Geschäftsstelle an die betreffenden Vereine verschickt. für Chorleitertätigkeit 10; 25; 40; 50 Jahre für Singen im Chor 10; 25; 40; 50; 60... Jahre. Ehrungen durch den Deutschen Chorverband DCV Vereinsjubiläen ab 75 Jahre, danach alle 25 Jahre für Chorleitertätigkeit 25; 40; 50 Jahre für Singen im Chor ab 50; 60; 70; 75; 80 Jahre Ehrungen durch die Chorjugend im FSB Eilmeldung (Wechsel von Vorstand/Chorleitung) In dem AO-Bogen der Bestandserhebung sind die organisatorisch und musikalisch Verantwortlichen im Verein zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres erfasst. Die Jahresversammlungen der Mitgliedervereine finden jedoch meist im ersten Jahresdrittel, also später statt. Sollte es dann zu einer Umbesetzung in der Vorstandschaft, der Chorleitung kommen oder sollte sich der Bezieher von FSZ bzw. von NEUE CHOR- ZEIT ändern, bitte die FSB-Geschäftsstelle über Ihren Sängerkreis möglichst rasch informieren. Nur so können die Versandadressen für beide Verbandspublikationen auf den neuesten, aktuellen Stand gebracht werden. GEMA-Meldung Nur das elektronische oder hier abgedruckte Formular verwenden!! nur dieses wird von der GEMA akzeptiert. Für jedes Konzert, jeden öffentlichen Auftritt ist GEMA-Gebühr fällig. Der DCV hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag ausgehandelt, der alle anfallenden Kosten für konzertante Aktivitäten seiner angeschlossenen Mitgliederbünde abdeckt. Den anfallenden, beachtlichen Pauschalbetrag übernimmt der FSB. Obschon die GEMA pauschaliert wurde, muss, wie in der Vergangenheit, die GEMA- Meldung sorgfältig ausgefüllt und zusammen mit einem Programm (auch die Zu - gabe/n angeben!!) unmittelbar nach dem Konzert nach Coburg geschickt werden. Einzelvereine haben, übrigens wie in der Vergangenheit auch schon praktiziert, lediglich geselligen Veranstaltungen ohne Chorgesang, also Tanzvergnügen, Unterhaltungsmusik in Festzelten usw. der örtlichen GEMA-Agentur direkt zu melden und mit der GEMA abzurechnen. Zweifelsfälle sollten bereits im Vorfeld besprochen und abgeklärt werden. Konzertmeldungen Ihre geplanten Konzerte werden auf der Homepage des FSB im Konzertpodium veröffentlicht. Senden Sie dazu die Konzertmeldungen immer mit allen benötigten Angaben per Mail an fsb.coburg@t-online.de oder per Meldeformular Konzertmeldungen ebenfalls komplett ausgefüllt an die FSB- Geschäftsstelle, Postfach 1661, 96406 Coburg. Meldungen, die nicht komplett sind, bleiben unberücksichtigt. Schulungsmaßnahmen von Einzelvereinen werden unter Chorakademie nur auf der Homepage des FSB aufgenommen. Meldungen verstorbener Sänger Von November bis Mai sind die Ehrenbücher aus dem Altarschrein am Ehrenmal ausgelagert. In dieser Zeit werden die im Vorjahr verstorbenen (und gemeldeten) aktiven Sänger/innen vom Grafiker nachgetragen. Zur namentlichen Meldung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und senden es entweder über Ihren Sängerkreis oder besser noch direkt an die Geschäftsstelle nach Coburg. Füllen Sie Ihre Meldung bitte lesbar in Großbuchstaben aus, vergessen Sie nicht den Sängerkreis und vor allem Ihren Verein zu vermerken. Noch eine weitere Bitte, all zu flotte Unterschriften sind oft nicht zu entziffern, der/die Unterzeichnende sollte seinen/ihren Namen in Druckschrift dazuschreiben. Namentliche Mitgliederliste 2011 2010 wurde mit einem enormen Zeitaufwand die namentliche Mitgliederliste um das Geburtsjahr aller Einzelmitglieder erweitert. Einige Sängerkreise haben diese Fleißarbeit in Eigenregie erledigt, die Hauptlast hat jedoch Frau Susanne Osmani an der FSB-Geschäftsstelle gestemmt ; herzlichen Dank für diese immense Mehr arbeit! Mit diesen Daten konnten wir unsere nahezu 45.000 Aktiven nach Altersgruppen ordnen und damit einer Auflage des Kultusministeriums genügen. Ab 2010 und künftig berechnen sich die Staatszuschüsse aus einem Sockelbetrag und der bewerteten Mitgliederzahl (je nach Alter mit einem Faktor zwischen 1; 1,5 oder 2 bewertet). Es ist daher unabdingbar, die namentliche Mitgliederliste jährlich und sehr gewissenhaft (Stand 31. Dezember 2010) zu aktualisieren. Senden Sie die aktualisierte namentliche Mitgliederliste 2011 bitte unbedingt an die zuständige Stelle in ihrem Sängerkreis, nur so können ihre Ehrungsanträge zügig bearbeitet werden. Der Sängerkreis leitet die Daten nach Coburg weiter. Versicherungsschutz Neuerung ab 2011 bzw. 2012 Der DCV hat mit der ARAG den obligaten Basisschutz ausgehandelt und einen wesentlich verbesserten und erweiterten pauschalen Versicherungsschutz vereinbart. In seiner 2010- Klausurtagung hat das Präsidium einstimmig beschlossen, dieses Versicherungspaket in zwei Schritten zu übernehmen. Dadurch kommen auf den FSB zwar Mehrkosten zu (2011 sind dies 0,08 pro Sänger; ab 2012 sind dies vor allem wegen des integrierten Unfallschutzes 0,37 pro Sänger). Aber die Versicherungsleistungen sind ganz entscheidend erweitert, wie Sie der Übersicht auf Seite 6/7 entnehmen können. Vor allem für das Jubiläumsjahr 2012 mit seinen vielen Veranstaltungen auf Bundes-, Sängerkreis-, Sängergruppen- und Vereinsebene schlägt das zu Buche. Nun gibt es eine ganze Reihe von Einzelvereinen, die für ihre Mitglieder bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Um eine (durchaus zulässige) Doppelversicherung zu vermeiden, sollte die bestehende Versicherung rechtzeitig aufgekündigt werden (was in den meisten Fällen sogar Kosten einspart!). Zuschussanträge und Zuschussrichtlinien Staatliche Zuschüsse zur Vereinsarbeit Der Fränkische Sängerbund kann Zuschüsse zur Förderung und Pflege des Chorgesanges und der Jugendarbeit aus bereitgestellten Mitteln des Landes Bayern weiterbewilligen. Zuschüsse aus Landesmitteln dürfen nur an Vereine weiterbewilligt werden, die von der Körperschaftssteuer befreit sind, die also als gemeinnützig anerkannt sind. Daher muss die Steuernummer im Antrag stets eingetragen werden. Für die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse gelten folgende Richtlinien: Antragsberechtigt sind die Sängerkreise, Sängergruppen und Mitgliedschöre im Fränkischen Sängerbund (FSB-Mitglieder) bzw. Mitglieder der Chorjugend im Frän - kischen Sängerbund (CJ-Mitglieder). Die Anträge sind auf den vom Fränkischen Sängerbund bzw. der Chorjugend im FSB herausgegebenen Formblättern in einfacher Ausfertigung einzureichen. Für jede Zuschussart Notenneukauf, Ins - trumentenkauf, Konzertdefizit, Schulungskosten ist das entsprechende Formblatt (bei Bedarf Formblatt kopieren) zu ver - wenden. Dem Formblatt sind Original - abrechnungen und der Zahlungsnachweis in Kopie bei zufügen. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Zuschussantrages ist das vollständige und gewissenhafte Ausfüllen des Formblattes. Bezuschusst werden grundsätzlich nur Chornoten, für Instrumentalnoten werden keine Zuschüsse gewährt. Die Anzahl der beschafften Noten muss mit den Mitgliederzahlen in der Bestandsmeldung übereinstimmen, Abweichungen sind zu begründen. Bezuschusst wird die Neuanschaffung von Instrumenten, die Beschaffung von gebrauchten Instrumenten sowie Stimmen/ Reparatur von Instrumenten werden in der Regel nicht bezuschusst. Zuschüsse für Konzerte und Chorseminare

Januar/Februar 2011 Formulare 5 von Einzelvereinen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese mit einem Kostenvoranschlag über den Sängerkreis vorher angemeldet und vom Vergabeausschuss als zuschussfähig genehmigt wurden. Diese Zuschussanträge müssen auch vom Sängerkreis genehmigt werden. Für Chorfeste, Konzerte und Schulungsveranstaltungen auf Kreis- und Gruppenebene gelten be sondere Absprachen. Zuschusshöhe Für Noten und Liederbücher bis zu 40 % der Beschaffungskosten, Jahreshöchstbetrag 7 pro SängerIn für FSB-Mitgliedsvereine, Jahreshöchstbetrag 14 pro SängerIn für CJ-Mitgliedsvereine. Instrumenten bis zu 15 % der Beschaffungskosten, höchstens 750. Nicht bezuschusst werden Anschaffungen wie Notenständer, Notenmappen, Chorkleidung, Reparaturen/Stimmen von Instrumenten usw. Die Zuschusshöhe zu Konzerten und Chorseminaren und Schulungsmaßnahmen legt ein Vergabeausschuss indivi - duell fest. Die Zuschüsse sind variabel, sie werden maßgeblich bestimmt vom bereitgestellten jährlichen Gesamtstaatszuschuss. Wo sind Zuschussanträge vorzulegen? Mitgliedsvereine im Fränkischen Sängerbund senden Noten- und Instrumenten- Zuschussanträge an die FSB-Geschäftsstelle Seminar- und Konzertzuschussanträge sind zur Vorprüfung zunächst an den jeweiligen Sängerkreis zu senden. Von dort werden sie an die FSB-Geschäftsstelle weitergeleitet. Mitgliedschöre bei der Chorjugend im Fränkischen Sängerbund senden die Anträge an die CJ-Geschäftsstelle in Hirschaid. Abgabetermine Zuschussanträge zur Notenbeschaffung im 1. Halbjahr sind bis zum 30.06. des lfd. Jahres, für Notenbeschaffung im 2. Halbjahr bis spätestens 31.01. des folgenden Jahres vorzulegen. Alle anderen Zuschussanträge sind bis spätestens 31.12. des Beschaffungsjahres einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zuschuss für staatlich anerkannte Chorleiter Im Bereich des Laiensports werden ausschließlich geprüfte Übungsleiter (mit Trainerlizenz) bezuschusst, im Falle der Laienmusik gilt dies analog für staatlich anerkannte Ensembleleiter. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist ein entsprechender qualifizierter Abschluss, z. B. ein bestandenes Musik - studium, Orgelprüfung C, erfolgreicher Abschluss an einer Fachschule für Musik oder eine Qualifikation auf dem zweiten Bildungsweg. Dazu bieten die Sängerkreise und der FSB für Nachwuchschorleiter Basiskurse auf Sängerkreisebene, FSB Fortbildungs- und Prüfungsvorbereitungskurse an, die mit einer staatlich anerkannten Prüfung abschließen. Wer an der Prüfung erfolgreich teilnimmt, erfüllt die geforderte Voraussetzung und muss danach die staatliche Anerkennung beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragen. Anfragen können dazu an Bundes-Chorleiter Karl-Heinz Malzer (Telefon 09602 6753) oder an den jeweiligen Kreis-Chorleiter gerichtet werden. Die Zuschusshöhe wird jährlich neu festgelegt. Sie orientiert sich an den für das laufende Jahr bereit gestellten Staatsmitteln und der Gesamtzahl der Zuschussanträge, die am Stichtag, dem 31. Oktober vorliegen. Chorleiter von FSB-Leistungs-Chören erhalten einen Zusatzbonus. Der Chorleiter-Zuschuss muss jedes Jahr erneut beantragt werden, und rechtzeitig zum Stichtag, dem 31. Oktober in der FSB- Geschäftsstelle vorliegen.

6 Formulare Januar/Februar 2011 Deutscher Chorverband Versicherungsschutz Neue Regelung vorgesehen ab 2011 vorgesehen ab 2012 bestehender oblikatorischer Basisschutz Haftpflicht- und Rechtsschutz-versicherung nur bei Chorveranstaltungen erweiterter Basisschutz Haftpflicht- und Rechtsschutz-versicherung bei allen Veranstaltungen Rundumschutz Haftpflicht- Rechtsschutzund Unfasllversicherung bei allen Veranstaltungen Haftplicht Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetriebs und in diesem Rahmen die Durchführung von Veranstaltungen wie insbesondere: Konzerte, Freundschaftssingen, Chorwettbewerbe, Proben, Chortreffen und - fahrten, Chorfeste. Bei Kinder- und Jugend - chören sind außerdem versichert: Instrumental-, Tanz-, Laienspiel, Werkunterricht. Bei Neigungsgruppen ist mitversichert: Sportliche Betätigung ohne Wettkampfcharakter. Satzungsgemäße und vereinsinterne Veranstaltungen sind generell eingeschlossen: Vorstands- und Ausschuss- Sitzungen, Mitgliederversammlungen, Vereinsinterne Feste, wie z.b. Weihnachtsfeiern. Kein Versicherungsschutz besteht für öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter, die nicht unter den o.g. satzungsmäßigen Betrieb fallen. Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/ Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands-/ Vereinsbetrieb fallen, wie z.b. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volks- und Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrtveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/ Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands-/ Vereinsbetrieb fallen, wie z.b. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volks- und Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrtveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. Deckungssummen Versicherungsleistungen Die Deckungssummen betragen: 2.000.000, für Personen und/oder Sachschäden 10.000,- für Vermögensschäden, max. 30.000, für alle Vermögensschäden im Versicherungsjahr 500.000, für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen 2.000, für Schlüsselverlust Die Deckungssummen betragen: 5.000.000, für Personen und/oder Sachschäden 15.000, für Vermögensschäden, max. 45.000, für alle Vermögensschäden im Versicherungsjahr 500.000, für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen 50.000, für Mietsachschäden an beweglichen Sachen 2000, für Schlüsselverlust. Die Deckungssummen betragen: 5.000.000, für Personen und/oder Sachschäden 15.000, für Vermögensschäden, max. 45.000, für alle Vermögensschäden im Versicherungsjahr 500.000, für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen 50.000, für Mietsachschäden an beweglichen Sachen 2000, für Schlüsselverlust.

Januar/Februar 2011 Formulare 7 Rechtsschutz Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetriebs und in diesem Rahmen die Durchführung von Veranstaltungen analog zur Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/ Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands- /Vereinsbetrieb fallen, wie z.b. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volksund Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrtveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/ Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands- /Vereinsbetrieb fallen, wie z.b. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volksund Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrtveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. Deckungssummen Versicherungsleistungen Die Versicherungsleistungen betragen: 50.000, je Rechtsschutzfall 26.000, für Kautionen Die Versicherungsleistungen betragen: 50.000, je Rechtsschutzfall 26.000, für Kautionen Die Versicherungsleistungen betragen: 50.000, je Rechtsschutzfall 26.000, für Kautionen Unfallversicherung kein Versicherungsschutz kein Versicherungsschutz Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb fallen, wie z.b. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volks- und Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrtveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. versicherte Personen Versichert sind: alle aktiven Mitglieder, Chorleiter, offiziell beauftragte Helfer (auch Nichtmitglieder), ehrenamtlich und haupt-berufliche Mitarbeiter Deckungssummen Versicherungsleistungen 7.500, für den Todesfall, zzgl. 1.500, je unterhaltsberechtigtes Kind 30.000, Grundsumme für den Invaliditätsfall (200 % Progression, bis zu 60.000, Invaliditäts-Höchstleistung) 500, Übergangsleistung nach 6 Monaten 10, Krankenhaus-Tagegeld ab dem 1. Tag 10, Genesungsgeld 15.000, Reha-Management 5.000, Sevice-Leistungen Beitrag incl. 19% gesetz - licher Versicherungssteuer Beitrag für Haftpflicht- und Rechtsschutz beträgt 0,20 je Mitglied Der Mehrbeitrag für die Einzelverbände für die erweiterte Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung beträgt 0,08 je Mitglied. Der Mehrbeitrag für die Einzelverbände für die erweiterte Haftpflicht-, Rechtsschutzund Unfallversicherung beträgt 0,37 je Mitglied.

8 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 9

10 Formulare Januar/Februar 2011 An den Sängerkreis

Januar/Februar 2011 Formulare 11

12 Formulare Januar/Februar 2011 An den Sängerkreis

Januar/Februar 2011 Formulare 13 Fränkischer Sängerbund e. V. Pöstfach 1661 96406 Coburg

14 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 15 Namentliche Mitgliederliste (Stand 31.12.2010) An den Sängerkreis Mitgliedsnr: Vereinsname: Sängerkreis Lfd. Nr. Name und Vorname Nach dem Alphabet Sänger und Sängerinnen getrennt Geburtsjahr Mitgliedschaft in Gesangsvereinen von bis Verein Ehrennadel des FSB 10 25 40 50 60 erhalten im Jahre In Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine

16 Formulare Januar/Februar 2011 An den Sängerkreis

Januar/Februar 2011 Formulare 17

18 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 19

20 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 21

22 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 23 Chorjugend im Fränkischen Sängerbund - Geschäftsstelle - Keltenweg 5 96114 HIRSCHAID

24 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 25

26 Formulare Januar/Februar 2011 Chorjugend im Fränkischen Sängerbund Geschäftsstelle Keltenweg 5 96114 Hirschaid

Januar/Februar 2011 Formulare 27 Fränkischer Sängerbund e.v. Geschäftsstelle Coburg Postfach 1661 96406 Coburg

28 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 29

30 Formulare Januar/Februar 2011

Januar/Februar 2011 Formulare 31

32 Formulare Januar/Februar 2011 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach 1661 96406 Coburg

Januar/Februar 2011 Formulare 33 Verein:... Mitgliedsnr. 14... Sängerkreis:... Einzugsbevollmächtigung zum Lastschrifteinzug Der Unterzeichnende erteilt dem Fränkischen Sängerbund bis auf Widerruf die Ermächtigung, den Jahresbeitrag vom nachstehenden Konto abzubuchen. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Bankverbindung stimmt. Bitte kein Sparkonto!!!! Verein bzw. Kontoinhaber:... Kontonummer:... BLZ:... Bank:... Datum:... Unterschrift:... Eilmeldung eines Wechsels des/der 1. Vorsitzenden oder Chorleiters/in Verein:... Mitgliedsnr. 14... Name:... Vorname:... Straße:... PLZ:... Wohnort:... Funktion:... Tel. priv:... geschäftl.:... Fax priv:... geschäftl.:... Handy:... E-Mail:... Mit der Veröffentlichung in der Sängerkreis-Internetpräsentation einverstanden nicht einverstanden Dafür entfällt:......... Datum Unterschrift

34 Formulare Januar/Februar 2011 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach 1661 96406 Coburg An die FSB-Geschäftsstelle Postfach 1661 96406 Coburg

Januar/Februar 2011 Formulare 35 Fränkischer Sängerbund e. V. Meldebogen verstorbener Sängerinnen und Sänger Name des Vereins:... Mitgliedsnr. 14... Sängerkreis Ansbach Bamberg Bayreuth Coburg-Kronach-Lichtenfels Erlangen-Forchheim Fürth Hersbruck Nord-Oberpfalz Nürnberg Oberpfälzer Jura Schwabach Schweinfurt Würzburg Sängergruppe:... Angaben über die Verstorbenen: Name Vorname Sterbetag Ort, Datum...... Unterschrift des/der Vorsitzenden Der Meldebogen ist mit der Bestandserhebung einzureichen Bitte deutlich, möglichst in Maschinenschrift bzw. Blockschrift ausfüllen Konzertmeldungen 2011 Zur Veröffentlichung im Internet Sängerkreis... Wochentag Datum Beginn Gemeinde, Stadt Verantalter Konzert/Motto Ansprechpartner Tag und Halle/Konzertsaal Nach- und Vornamen Monat mit Telefonnummer Bitte möglichst frühzeitig und komplett ausgefüllt melden an Geschäftsstelle in Coburg

36 Formulare Januar/Februar 2011 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach 1661 96406 Coburg An die FSB-Geschäftsstelle Postfach 1661 96406 Coburg