Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin



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Transkript:

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 8/200 vom 1. Juli 200 Ordnung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Business Administration am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Studienordnung Business Administration StO BA) Ordnung der Prüfungen in dem Bachelor-Studiengang Business Administration am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Prüfungsordnung Business Administration) Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Herausgeber: Der Rektor der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Badensche Straße 0/1. 1082 Berlin Telefon: 0 30/8 78 92 01. Telefax: 0 30/8 78 93 19

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 2 Ordnung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Business Administration am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Studienordnung Business Administration StO BA) vom 19. Mai 200 Übersicht: A. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Geltungsbereich...3 2 Zugangsvoraussetzungen...3 3 Studienbeginn...3 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen...3 Allgemeine Studienziele...3 6 Gliederung des Studiums... 7 Studieneinheiten... 8 erngebiete...6 9 Module und ehrveranstaltungen...7 10 Studienorganisation... 7 11 Studienfachberatung...8 B. Erster Studienabschnitt... 8 12 Ziele des Ersten Studienabschnitts... 8 13 Orientierungsveranstaltung im Ersten Studienabschnitt...9 1 erngebiete und Module des Ersten Studienabschnitts...9 1 Tutorien...10 C. Zweiter Studienabschnitt... 10 16 Ziele des Zweiten Studienabschnitts... 10 17 erngebiete und Module des Zweiten Studienabschnitts... 11 18 ehrformen und Unterrichtssprachen...13 D. Schlussbestimmungen...1 19 Inkrafttreten... 1 Anlagen...1 Anlage 1 Musterstudienplan des gemeinsamen Ersten Studienabschnitts (Vollzeitform)...1 Anlage 2 Musterstudienplan für den zweiten Studienabschnitt im Bachelor-Studiengang Business Administration (Vollzeitform)... 16 Anlage 3 Musterstudienplan des Ersten Studienabschnitts (Teilzeitform)... 17 Anlage Musterstudienplan für den Zweiten Studienabschnitt im Bachelor-Studiengang Business Administration (Teilzeitform)... 18 Anlage Übersicht zu den Berufsausbildungen und Beruflichen Weiterbildungen gem. 11 BerlHG... 19

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 3 A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt die Durchführung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Business Administration am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I); sie ergänzt die Prüfungsordnung (PrO BA) im Bachelor-Studiengang Business Administration vom 19.0.200. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes. Die für eine Zulassung gemäß 11 BerlHG besonders geeigneten bzw. geeigneten Berufsausbildungen bzw. beruflichen Weiterbildungen werden in Anlage dieser Ordnung aufgeführt. (2) Gute Englischkenntnisse sind insbesondere für die Belegung der Wahlpflichtkurse in englischer Sprache und somit für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich. Soweit diesbezüglich Defizite in der Vorbildung gegeben sind, sollen die Studierenden die notwendigen Kenntnisse während des Ersten Studienabschnitts durch Belegung von Unterstützungskursen nachholen. (3) Ebenso sind gute Mathematikkenntnisse für ein erfolgreiches Studium erforderlich. Soweit hier Defizite in der Vorbildung gegeben sind, haben sich die Studierenden die notwendigen Kenntnisse während des Ersten Studienabschnitts anzueignen. Die Studienfachberatung gibt Auskunft über spezielle ehrveranstaltungen und das allgemeine ehrangebot, die geeignet sind, spezifische Defizite auszugleichen. 3 Studienbeginn Die Immatrikulation von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern erfolgt jeweils zum Winterund zum Sommersemester. Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen und/oder in anderen Studiengängen erbracht wurden, erfolgt gemäß 18 der Prüfungsordnung. Allgemeine Studienziele (1) ehre und Studium sollen die Studierenden auf eine Berufstätigkeit in Unternehmen und Verwaltungen unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Berufswelt und des gesellschaftlichen Wandels vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Die Studierenden sollen zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischem Denken und zu freiem verantwortlichen, nachhaltigkeitsorientierten, demokratischen und sozialen Handeln befähigt werden. Dies schließt den Erwerb sowohl fachlicher als auch überfachlicher (extrafunktionaler) Qualifikationen ein. (2) In fachlicher Hinsicht soll den Studierenden eine wissenschaftliche und praktische Ausbildung vermittelt werden, die sie bei einer maßvollen Vertiefung in einzelnen unternehmensbezogenen Tätigkeitsfeldern langfristig für unterschiedliche berufliche Einsatzbereiche befähigt.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite (3) Die überfachlichen Qualifikationen schließen sowohl kognitive als auch soziale Fähigkeiten ein. Unter den kognitiven Fähigkeiten kommt den Kompetenzen besondere Bedeutung zu, die es ermöglichen, Probleme und ihre Bedeutung zu erkennen und in Zusammenhänge einzuordnen sowie analytisch zu denken. Zu den sozialen Kompetenzen gehören die Kommunikationsfähigkeit, insbesondere die Diskussions-, Kooperations- und Führungsfähigkeit (Schlüsselqualifikationen). Daneben wird auch auf die Sensibilisierung für Genderfragen Wert gelegt. () ehre und Studium sollen insbesondere auch auf berufliche Tätigkeiten in international orientierten Unternehmen vorbereiten. Ferner sollen die Studierenden den Umgang mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten kennen lernen und befähigt werden, aktuelle Probleme im Kontext der internationalen Wirtschaft beschreiben und selbstständig analysieren zu können, sowie ösungsoptionen mit wissenschaftlichen Mitteln zu erarbeiten. Dieser Anwendungsbezug des Studiums soll u.a. durch die Integration von Projekten und Fallstudien sowie vermittels neuer ehr- und ernformen hergestellt werden. Während des Praxissemesters erworbene Kenntnisse und Erfahrungen werden in das Studium integriert, die Praxissemester werden wissenschaftlich begleitet. () Bei der Einrichtung des Bachelor-Studiengangs Business Administration war der Gedanke einer internationalen Öffnung des Curriculums handlungsleitend. Zum Ausdruck kommt diese Orientierung in der durchgängigen Modularisierung des Studiums, der Bewertung der Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend des European Credit Transfer Systems (ECTS), der internationalen Ausrichtung vieler Modulinhalte, der Einrichtung englischsprachiger ehrveranstaltungen als Wahlpflichtfächer und wirtschaftssprachlicher Kurse. Außerdem besteht die Möglichkeit des Studiums an einer ausländischen Partnerhochschule und der Absolvierung des obligatorischen Praxissemesters im Ausland. 6 Gliederung des Studiums (1) Das Studium wird in Vollzeit- und in Teilzeitform angeboten. Es umfasst in Vollzeitform insgesamt sieben Semester (Regelstudienzeit) und in der Form des Teilzeitstudiums (Abendstudium) acht Semester (Regelstudienzeit). In zeitlicher Hinsicht gliedert sich das Studium in den Ersten Studienabschnitt und den Zweiten Studienabschnitt. In fachlich-curricularer Hinsicht gliedert sich das Studium in sieben Studieneinheiten bei der Vollzeitform und sechs Studieneinheiten bei der Teilzeitform, denen jeweils thematisch bzw. strukturell aufeinander bezogene erngebiete zugeordnet sind. Die erngebiete gliedern sich in inhaltlich bzw. strukturell aufeinander bezogene Module. Module können mehrere ehrveranstaltungen enthalten. (2) Der Erste Studienabschnitt umfasst in der Vollzeitform drei Semester (Teilzeitform vier Semester) und wird studienbegleitend abgeschlossen. Der Zweite Studienabschnitt umfasst - einschließlich der Studieneinheit Praxissemester in der Vollzeitform - vier Semester. Das Studium wird mit der Studieneinheit Abschlussprüfung abgeschlossen. (3) Die Studieneinheit Praxissemester wird in einer Ordnung zur Durchführung der integrierten Praxisphase in den Bachelor-Studiengängen an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin geregelt. Ebenfalls wird in genannter Ordnung geregelt, in welcher Weise den Studierenden der Teilzeitform die Studieneinheit Praxissemester durch Nachweis von Praxiserfahrungen angerechnet wird. 7 Studieneinheiten Das Studium gliedert sich in die folgenden Studieneinheiten, die sich weiter in erngebiete unterteilen: (1) Studieneinheit Grundlagen : Die Studieneinheit umfasst die erngebiete Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Betriebliches Rechnungswesen, Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und Sozialwissenschaften, wobei die Kerndisziplin - die Betriebswirtschafts-

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite lehre - die Studienrichtung vorgibt. Der multidisziplinäre Ansatz spiegelt die Intention der FHW Berlin wider, den Erwerb einer breit angelegten Grundqualifikation zu ermöglichen. (2) Studieneinheit Instrumente : In der Studieneinheit werden methodische und instrumentelle Kenntnisse vermittelt, die für die in den Studieneinheiten Grundlagen sowie Kern zu studierenden Module erforderlich sind. (3) Studieneinheit Praxissemester : Die Studieneinheit / das Modul besteht aus dem Praktikum, dem Praxisseminar sowie der Anfertigung des Praxisberichts. Die Studierenden lernen hier insbesondere die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf konkrete Situationen in der Praxis anzuwenden. () Studieneinheit Kern : Die Studieneinheit umfasst die erngebiete Strategischer Fokus sowie Operativer Fokus. Diese erngebiete bauen auf den Inhalten der Studieneinheit Grundlagen auf und erweitern diese in Kernbereichen der Betriebswirtschaftslehre. () Studieneinheit Vertiefung : In der Studieneinheit sollen die Studierenden die im ersten Studienabschnitt erworbenen Kenntnisse in ausgewählten Feldern vertiefen. Die Studieneinheit unterteilt sich in Tätigkeitsfeld, Themenfeld und Ergänzung. (6) Studieneinheit Abschlussprüfung : Im 7. Semester werden in der Studieneinheit / dem Modul die Abschlussarbeit sowie die Mündliche Abschlussprüfung absolviert. (7) Studieneinheit Schlüsselqualifikationen : Die Studieneinheit soll dem Aspekt Rechnung tragen, dass von künftigen Absolventinnen und Absolventen über die Fachqualifikation hinaus außerfachliche Kompetenzen sowie gute Kenntnisse mindestens der englischen Sprache erwartet werden.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 6 8 erngebiete Verteilt über den Ersten und den Zweiten Studienabschnitt sind die folgenden erngebiete mit den aufgeführten Semesterwochenstunden und eistungspunkten zu studieren: ERSTER S TUDIENABSCHNITT ZWEITER S TUDIENABSCHNITT Studieneinheit erngebiet (sws) P erngebiet (sws) P Summe (sws) P GRUND- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (12) 1 AGEN Betriebl. Rechnungswesen ( 8) 10 Allgemeine Volkswirtschaftslehre (12) 1 Wirtschaftsrecht ( 8) 10 Sozialwissenschaften ( 8) 10 Summe (8) 60 INSTRU- Quantitative Methoden ( 10) 10 MENTE Wirtschaftsinformatik ( 8) 10 Summe (18) 20 SCHÜSSE- Schlüsselqualifikationen: ( 8) 10 QUAIFI- Grundlagenkurse KATIONEN Schlüsselqualifikationen: ( 8) 10 Aufbaukurse Summe ( 8) 10 ( 8) 10 KERN Strategischer Fokus (10) 10 Operativer Fokus (12) 1 Summe (22) 2 VERTIEFUNG Tätigkeitsfeld (16) 20 Ergänzung ( 8) 10 Themenfeld (12) 1 Summe (36) PRAXIS- Praktikum (23) 30 SEMESTER Praxisseminar, Praxisbericht ( 1) Summe (2) 30 ABSCHUSS- Abschlussarbeit + ( 8) 10 PRÜFUNG Mündliche Abschlussprüfung Summe ( 8) 10 Summe Erster Studienabschnitt (7) 90 Zweiter Studienabschnitt (98) 120 Insgesamt (172) 210

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 7 9 Module und ehrveranstaltungen (1) Ein Modul ist eine zusammenhängende ehr- und erneinheit, die durch eine Prüfungs- oder eine überprüfbare Studienleistung abgeschlossen wird. Ein Modul kann aus mehreren ehrveranstaltungen bestehen, die in einem inhaltlichen Kontext stehen bzw. ein übergeordnetes Qualifikationsziel verfolgen. Die ehrveranstaltungen eines Moduls können unterschiedlichen Disziplinen zugehören und können unterschiedliche ehr- und ernformen umfassen. (2) Im Studiengang vorgesehen sind Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule sind Module, die alternativ angeboten und von den Studierenden alternativ gewählt werden. Einzelne ehrveranstaltungen eines Moduls können nicht separat gewählt werden. (3) Gegenstand und zeitlicher Umfang der Module werden in der Studienordnung durch Festlegung der Modultitel und der Semesterwochenstunden bestimmt ( 1, 17). () An den Wahlveranstaltungen im Studium Generale kann teilgenommen werden. Über Gegentand und zeitlichen Umfang der Wahlveranstaltungen beschließt der Fachbereichsrat jeweils für ein Semester oder ein Studienjahr. 10 Studienorganisation (1) Der ehrbetrieb im Ersten und Zweiten Studienabschnitt ist hinsichtlich der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der ehrveranstaltungsform grundsätzlich seminaristisch organisiert (seminaristischer Unterricht). Am seminaristischen Unterricht nehmen im Regelfall 3 Studierende teil (Kleingruppenprinzip). Werden ehrveranstaltungen in der Form der Übung durchgeführt, ist die Teilnehmerzahl im Regelfall auf 20 Studierende beschränkt. Werden ehrveranstaltungen in der Form des Seminars angeboten, ist die Teilnehmerzahl im Regelfall auf 1 Studierende beschränkt. (2) Für Studierende, denen die Personensorge für Kinder bis zu 12 Jahren obliegt, sollen in jeder ehrveranstaltung fünf Plätze freigehalten werden. Werden mehr Plätze für diese Gruppe der Studierenden benötigt, soll eine Verlosung der Plätze innerhalb dieser Gruppe erfolgen. (3) Die ehrveranstaltungen erstrecken sich im Regelfall über die gesamte Vorlesungszeit eines Semesters. In didaktisch begründeten Ausnahmefällen können ehrveranstaltungen oder einzelne ehrveranstaltungsabschnitte zeitlich zu Kompaktkursen konzentriert werden; die Entscheidung trifft der Fachbereichsrat. () Alle ehrveranstaltungen werden grundsätzlich in Hörsälen des Hochschulgebäudes der FHW Berlin hochschulöffentlich durchgeführt und hochschulöffentlich angekündigt; über Ausnahmen entscheidet der Fachbereichsrat. () Zur Studienorganisation gehört auch die Durchführung von Exkursionen (Studienfahrten und Wochenendseminare). Studienfahrten dienen der Orientierung der Studierenden über fachliche Probleme durch den Besuch auswärtiger Betriebe oder anderer einschlägiger Einrichtungen der gesellschaftlichen Praxis; sie sollen konkrete Anschauungen über die Praxisfelder der Absolventinnen und Absolventen vermitteln. Wochenendseminare dienen der kompakten Vertiefung eines Teils einer ehrveranstaltung; dabei sollen auch Kommunikations- und ernschwierigkeiten thematisiert und Gruppenprozesse gefördert werden. (6) Die zeitliche Organisation des Studienablaufs im Ersten und Zweiten Studienabschnitt wird durch empfehlende Studienpläne (Musterstudienpläne) geregelt; sie sind der Studienordnung als Anlage beigefügt. Die Studienpläne geben an, in welchen Fachsemestern die Module des Ersten Studienabschnitts sowie des Zweiten Studienabschnitts zweckmäßigerweise absolviert werden sollten, um den ernerfolg zu optimieren und das Studienziel im Rahmen der Regelstudienzeit zu errei-

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 8 chen; sie bilden in Verbindung mit den planmäßigen Gruppengrößen zugleich die Grundlage für die ehrplanung der Hochschule. (7) Die ehrenden der jeweiligen Module sind angehalten, die ehrziele, Inhalte, Methoden, Prüfungsanforderungen und die erwarteten ernergebnisse innerhalb des Moduls abzustimmen. 11 Studienfachberatung (1) Für die Studienfachberatung wird eine Professorin bzw. ein Professor gemäß 28 Abs. 2 BerlHG beauftragt. Sie bzw. er ist für die Koordination des Studienangebots, die internationalen Kooperationen sowie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig. (2) Unbeschadet dessen ist jede Dozentin und jeder Dozent gehalten, Studienfachberatungen für die von ihr bzw. ihm vertretenen speziellen Fachgebiete durchzuführen. B. Erster Studienabschnitt 12 Ziele des Ersten Studienabschnitts (1) In fachlicher Hinsicht soll der Erste Studienabschnitt eine disziplinorientierte und systematisch angelegte wissenschaftliche Grundausbildung vermitteln. Dabei sollen die Disziplinen hinreichend zur Geltung kommen, deren Zusammenwirken die anzustrebende breite Berufsbefähigung bewirkt. Hierzu gehören: - die Kerndisziplin Betriebswirtschaftslehre, - die ergänzende Kerndisziplin Volkswirtschaftslehre sowie die Disziplinen Sozial- und Rechtswissenschaft, insoweit sie den historisch-gesellschaftlichen und rechtlichen Kontext vermitteln, in dem ökonomische Strukturen und Prozesse stehen, - die instrumentellen Disziplinen Wirtschaftsmathematik, Statistik und Wirtschaftsinformatik insoweit, als sie unerlässliche Hilfsmittel für Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspraxis zur Verfügung stellen sowie - die Schlüsselqualifikationen, die sich unterteilen in die Wirtschaftssprachen und dieextrafuntionalen Qualifikationen. (2) Bei der arbeitsteiligen Vermittlung dieser Disziplinen sollen vor allem ihre Praxisbezüge verdeutlicht werden. Die Studierenden sollen erkennen, welche Bedeutung Wissenschaft für die Analyse und ösung von Problemen des Unternehmens und der öffentlichen Einrichtungen hat und dass wissenschaftliches Arbeiten innerhalb und außerhalb der Hochschule Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung beinhaltet. (3) Zu diesem Zweck sollen die Theorien, Verfahrensweisen und Rechtsnormen praxisnah vermittelt werden. Da es die Absolventinnen und Absolventen in ihrer späteren Berufspraxis mit Problemen zu tun haben, bei denen Ziel- und Interessenkonflikte eine Rolle spielen, sollen die Studierenden auch mit den typischen Konflikten und Konflikthandhabungen in den behandelten Problembereichen vertraut gemacht werden. Ferner sollen sie innerhalb der vermittelten Disziplinen unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze kennen lernen, die hinsichtlich ihrer Erkenntnisinteressen, Methoden und Ergebnisse miteinander im Widerstreit stehen und aus denen sich entsprechend unterschiedliche praktische Problemlösungen herleiten. () Die Module des Ersten Studienabschnitts sollen grundsätzlich so gestaltet werden, dass die Studierenden möglichst frühzeitig lernen, selbstständig zu arbeiten, und dass autonome ernmotivation gefördert wird.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 9 13 Orientierungsveranstaltung im Ersten Studienabschnitt (1) Für alle Studierenden, die für das erste Fachsemester zugelassen sind, sollen Orientierungsveranstaltungen angeboten werden. (2) Im Rahmen der Orientierungsveranstaltungen sollen die Studierenden auch mit den institutionellen Gegebenheiten an der Hochschule, insbesondere mit der Benutzung der Bibliothek und der EDV-Einrichtungen, bekannt gemacht werden. 1 erngebiete und Module des Ersten Studienabschnitts (1) Die erngebiete und Module des Ersten Studienabschnitts für den Bachelor-Studiengang Business Administration und den Bachelor-Studiengang Economics sind inhaltlich identisch. (2) Im Ersten Studienabschnitt ( 23 PrO) wird in folgenden erngebieten studiert: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen Allgemeine Volkswirtschaftslehre Wirtschaftsrecht Sozialwissenschaften Quantitative Methoden Wirtschaftsinformatik Schlüsselqualifikationen: Grundlagenkurse (3) Für das erngebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Personal und Organisation Umfang: sws eistungspunkte 2. Investition und Finanzierung Umfang: sws eistungspunkte 3. Marketing Umfang: sws eistungspunkte () Für das erngebiet Betriebliches Rechnungswesen werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Grundlagen des externen Rechnungswesens Umfang: sws eistungspunkte 2. Grundlagen des internen Rechnungswesens / Controllings Umfang: sws eistungspunkte () Für das erngebiet Allgemeine Volkswirtschaftslehre werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Mikroökonomie: Allokation und Verteilung Umfang: sws - eistungspunkte 2. Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung Umfang: sws - eistungspunkte 3. Makroökonomie II: Weltmarkt und Währung Umfang: sws eistungspunkte (6) Für das erngebiet Wirtschaftsrecht werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Privates Wirtschaftsrecht Umfang: sws - eistungspunkte 2. Recht im Unternehmen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) Umfang: sws - eistungspunkte

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 10 (7) Für das erngebiet Sozialwissenschaften werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historisch-sozialwissenschaftlicher Perspektive Umfang: sws eistungspunkte 2. Politische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft Umfang: sws eistungspunkte (8) Für das erngebiet Quantitative Methoden werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Wirtschaftsmathematik Umfang: sws eistungspunkte 2. Statistik Umfang: 6 sws eistungspunkte (9) Für das erngebiet Wirtschaftsinformatik werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Umfang: sws eistungspunkte 2. Betriebliche Informationssysteme Umfang: sws eistungspunkte (10) Für das erngebiet Schlüsselqualifikationen: Grundlagenkurse werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Kommunikation in Studium und Beruf Umfang: sws eistungspunkte 2. English for Management, English for Marketing Umfang: sws eistungspunkte (12) Die Module der Absätze 3 bis 8, Ziffer 1 werden als seminaristischer Unterricht () eingerichtet. In dem Modul gemäß Abs. 8 Ziffer 2 werden sws in Form des seminaristischen Unterrichts und 2 sws in Form der Übung eingerichtet. In den Modulen gemäß Abs. 9 werden jeweils 2 sws in Form des seminaristischen Unterrichts und 2 sws in Form der Übung eingerichtet. Die Module des Abs. 10 werden in Form der Übung eingerichtet. 1 Tutorien Die ehrveranstaltungen des Ersten Studienabschnitts können im Rahmen der Haushaltsmittel durch Tutorien begleitet werden. C. Zweiter Studienabschnitt 16 Ziele des Zweiten Studienabschnitts (1) Im Zweiten Studienabschnitt sollen Kenntnisse und Fähigkeiten anhand des Studiums ausgewählter Praxisfelder vertieft werden. (2) In fachlicher Hinsicht soll der Zweite Studienabschnitt eine betriebswirtschaftlich orientierte wissenschaftliche Berufsqualifizierung vermitteln. Die angestrebte Breite der Ausbildung schlägt sich in der Vertiefung sowohl nach betrieblichen Einsatzgebieten (Tätigkeitsfeldern) als auch nach Themenfeldern nieder. Eine Einengung auf unterschiedliche Wirtschaftszweige und Branchen ist dabei nicht vorgesehen. (3) Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, die in ihrer Berufstätigkeit auftretenden Probleme wissenschaftlich zu durchdringen, auf dieser Grundlage praktikable, auch innovative ösungen sozial verantwortlich zu entwickeln und entsprechend zu handeln. Dies erfordert, dass die Studierenden lernen, wie von unterschiedlichen Disziplinen entwickelte Analysen auf praktische Fragestellungen anzuwenden und zu diesem Zweck problemorientiert zu verknüpfen sind. Die Studierenden sollen mithin lernen, problemorientiert und fächerübergreifend zu denken.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 11 () Der Praxisorientierung des Zweiten Studienabschnitts sollen ferner praxisbezogene ehrformen (Fallstudien, Plan- und Rollenspiele, projektorientierter Unterricht) dienen, in denen praktische Berufssituationen im Hochschulunterricht simuliert werden. () Ein weiteres Ziel des Zweiten Studienabschnitts besteht darin, den Studierenden direkte Praxiskontakte zu eröffnen. Diesem Ziel sollen - neben der obligatorischen integrierten Praxisphase - Praxiserkundungen, Projektstudien im Praxisverbund, Berufspraxisseminare und lehrveranstaltungsübergreifende Praxisveranstaltungen dienen. 17 erngebiete und Module des zweiten Studienabschnitts (1) Im Zweiten Studienabschnitt wird in folgenden erngebieten studiert: Strategischer Fokus Operativer Fokus Tätigkeitsfeld Ergänzung Themenfeld Schlüsselqualifikationen: Aufbaukurse Praxisphase Abschlussarbeit + Mündliche Abschlussprüfung. In den erngebieten gemäß Abs. 2 und sollen die betriebswirtschaftlichen ehrveranstaltungen mit ehrveranstaltungen aus anderen Fächern im Umfang von mindestens 2 sws kombiniert werden. Das Themenfeld gemäß Abs. 6 ist insgesamt interdisziplinär auszugestalten. (2) Für das erngebiet Strategischer Fokus werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Modul Strategisches Management Umfang: 6 sws eistungspunkte 2. Modul Unternehmensplanspiel und Teamentwicklung Umfang: sws eistungspunkte Das Modul Strategisches Management umfasst die ehrveranstaltung Strategisches Management mit einem Umfang von sws sowie eine ehrveranstaltung außerhalb der Betriebswirtschaftslehre mit einem Umfang von 2 sws. Beide ehrveranstaltungen sind curricular so aufeinander zu beziehen, dass sie eine Einheit bilden. Die in einem Modul lehrenden Dozentinnen und Dozenten sind zur Koordination verpflichtet. (3) Für das erngebiet Operativer Fokus werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Modul Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Umfang: sws eistungspunkte 2. Modul Instrumente des Controllings Umfang: sws eistungspunkte 3. Modul Operations Management Umfang: sws eistungspunkte () Für das erngebiet Tätigkeitsfeld werden Tätigkeitsfelder mit folgenden Modulen eingerichtet: 1. Tätigkeitsfeld Marketing-Management Modul Produkt- und Vertriebsmanagement Umfang: sws eistungspunkte Modul Marktforschung

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 12 Umfang: sws eistungspunkte Modul Kommunikation und Käuferverhalten Umfang: sws eistungspunkte Modul Ausgewählte Fragen des Marketings Umfang: sws eistungspunkte 2. Tätigkeitsfeld Finanzwirtschaft Modul Finanzierungs- und Investitionspolitik der Unternehmen Umfang: sws eistungspunkte Modul Finanzwirtschaftliche Analyse und Bewertung Umfang: sws eistungspunkte Modul Finanzwirtschaft der Kapitalmärkte Umfang: sws eistungspunkte Modul Ausgewählte Probleme der Finanzwirtschaft Umfang: sws eistungspunkte 3. Tätigkeitsfeld Rechnungswesen / Controlling Modul Bilanzierung und Recht der Rechnungslegung Umfang: sws eistungspunkte Modul Internationale Rechnungslegung Umfang: sws eistungspunkte Modul Konzernrechnungslegung Umfang: sws eistungspunkte Modul Wahlpflichtmodul Rechnungslegung/Controlling Umfang: sws eistungspunkte. Tätigkeitsfeld Personalmanagement und Organisationsgestaltung Modul Personalmanagement Umfang: sws eistungspunkte Modul Organisationsgestaltung Umfang: sws eistungspunkte Modul Rechtliche Aspekte von Personal und Organisation Umfang: sws eistungspunkte Modul Arbeit im Wandel: ökonomische, gesellschaftliche und betriebliche Aspekte Umfang: sws eistungspunkte. Tätigkeitsfeld Betriebliche Steuern Modul Einkommensteuer Umfang: sws eistungspunkte Modul Unternehmensbesteuerung und Rechtsform Umfang: sws eistungspunkte Modul Steuerbilanzen und Steuerbilanzpolitik, Gewerbesteuer Umfang: sws eistungspunkte Modul Umsatzsteuer und Verfahrenslehre Umfang: sws eistungspunkte () Der Fachbereichsrat richtet Module für das erngebiet Ergänzung ein. Jedes einzurichtende erngebiet besteht aus jeweils zwei Modulen. Jedes Modul hat einen Umfang von sws eistungspunkten. Insgesamt umfasst das erngebiet Ergänzung 8 sws 10 eistungspunkte. Bestandteil des Ergänzungsstudiums sind die unter Abs., Ziffer 1 bis genannten Module der Tätigkeitsfelder. Näheres regelt der Fachbereichsrat. (6) Für das erngebiet Themenfeld werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Modul Internationalisierung von Wirtschaftsprozessen (Umfang: 12 sws 1 eistungspunkte )

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 13 2. Modul Wirtschaft und Umwelt (Umfang: 12 sws 1 eistungspunkte ) 3. Modul Ökonomie und Geschlechterverhältnis (Umfang: 12 sws 1 eistungspunkte ). Modul Strukturwandel und Modernisierung (Umfang: 12 sws 1 eistungspunkte ).Modul Wirtschaft und Gesellschaft (Umfang: 12 sws 1 eistungspunkte ). Jedem der genannten Module werden Pflichtveranstaltungen zugeordnet. Dabei werden ehrveranstaltungen aus unterschiedlichen Disziplinen zu einem fächerübergreifenden multidisziplinären Themenfeld zusammengefasst, das inhaltlich zusammenhängende Gegenstände umschließt. Beim Studium des Themenfeldes soll erkennbar werden, welchen Beitrag die beteiligten Disziplinen zur Analyse sowie zur ösung komplexer Probleme der beruflichen und gesellschaftlichen Praxis leisten; zu diesem Zweck wirken die Dozentinnen und Dozenten innerhalb der Themenfelder zusammen. Eine Dozentin bzw. ein Dozent ist jeweils als Koordinatorin bzw. als Koordinator des Moduls zu benennen. (7) Für das erngebiet Schlüsselqualifikationen: Aufbaukurse werden die folgenden Module eingerichtet: 1. Modul Selbstkompetenz Umfang: sws eistungspunkte 2. Modul English for Finance & Accounting / 2. Fremdsprache I + English for Int. Business & Economics / 2. Fremdsprache II Umfang: sws eistungspunkte (8) Das erngebiet Praxisphase umfasst die Elemente Praktikum, Praxisseminar und Praxisbericht Umfang: 2 sws 30 eistungspunkte (9) Das erngebiet Abschlussarbeit + Mündliche Abschlussprüfung umfasst die Elemente Abschlussarbeit und Mündliche Abschlussprüfung Umfang: 8 sws 10 eistungspunkte (10) Die Module der Absätze 2 bis 6 werden in Form des seminaristischen Unterrichts () durchgeführt, die Module des Absatzes 7 werden in Form der Übung (Ü) durchgeführt, die ehrveranstaltung Praxisseminar wird als Seminar (S) eingerichtet. (11) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften kann nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten beschließen, dass die Vertiefungen Wirtschaftsinformatik (Studiengang Wirtschaftsinformatik), Öffentlicher und privater Non-Profit-Sektor (Studiengang Economics), Unternehmensgründung (Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge) sowie Unternehmensnachfolge (Studiengang Unternehmensgründung und Unternehmens-nachfolge) als weitere Tätigkeitsfelder von den Studierenden des Studiengangs Business Administration gewählt werden können. Module und eistungspunkte müssen den Modulen und eistungspunkten der Tätigkeitsfelder gem. Abs. 2 entsprechen. In jedem der genannten Tätigkeitsfelder sind vier Module mit jeweils P zu absolvieren. Der Fachbereichsrat kann ferner neben den im Abs. aufgeführten Tätigkeitsfeldern weitere Tätigkeitsfelder einrichten. Ferner kann er beschließen, dass das zu wählende Tätigkeitsfeld durch geeignete Module weiterer Bachelor-Studiengänge ersetzt werden kann. Die Module aus einem anderen Bachelor-Studiengang müssen den Modulen eines Tätigkeitsfeldes gleichwertig sein. 18 ehrformen und Unterrichtssprachen (1) In den Modulen des Zweiten Studienabschnitts sollen in dafür geeigneten Bereichen nach Möglichkeit praxisbezogene ehrformen zur Anwendung kommen. Hierzu gehören insbesondere: a) Fallstudien, b) Planspiele, c) Rollenspiele, d) projektorientierter Unterricht.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 1 (2) Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch. Es können Module ausschließlich in englischer Sprache abgehalten werden. D. Schlussbestimmungen 19 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 200/2006 oder später aufnehmen.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 1 Anlage 1 Musterstudienplan Module des gemeinsamen Ersten Studienabschnitts in den Bachelor-Studiengängen (Vollzeitform) B u s i n e s s A d m i n i s t r a t i o n und E c o n o m i c s Studieneinheit Grundlagen Erster Studienabschnitt 1. Semester 2. Semester 3. Semester Summe je erngebiet erngebiet Modul Art sws P sws P sws P sws P Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen Allgemeine Volkswirtschaftslehre Wirtschaftsrecht Sozialwissenschaften Personal und Organisation Investition und Finanzierung Marketing Grundlagen des externen Rechnungswesens Grundlagen des internen Rechnungswesen / Controlling Mikroökonomie: Allokation und Verteilung Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung Makroökonomie II: Weltmarkt und Währung Privates Wirtschaftsrecht Recht im Unternehmen (Ge sellschaftsrecht, Arbeitsrecht) Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historisch-sozialwissenschaftlicher Perspektive Politische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft 12 1 8 10 12 1 8 10 8 10 Summe Grundlagen 16 20 16 20 16 20 8 60 Quantitative Methoden Instrumente Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsmathematik Statistik +Ü +Ü +2 2+2 10 10 +Ü 2+2 8 10 Summe Instrumente 10 10 18 20 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Betriebliche Informationssysteme Schlüsselqualifikationen Schlüsselquali-fikationen: Grundlagenkurse Kommunikation in Studium und Beruf English for Management, English for Marketing Ü Ü Ü 2 0 2 8 10 Summe Schlüsselqualifikationen 2 0 2 8 10 Summe Erster Studienabschnitt 2 30 28 30 22 30 7 90 sws: Semesterwochenstunden; P: eistungspunkte; : seminaristischer Unterricht; S: Seminar; Ü: Übung

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 16 Anlage 2 Musterstudienplan Module des Zweiten Studienabschnitts im Bachelor-Studiengang B u s i n e s s A d m i n i s t r a t i o n (Vollzeitform) Studieneinheit Kern Zweiter Studienabschnitt. Semester. Semester 6. Semester 7. Semester Summe je erngebiet erngebiet Modul Art sws P sws P sws P sws P sws P Strategischer Fokus Operativer Fokus Strategisches Management Unternehmensplanspiel und Teamentwicklung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Instrumente des Controllings Operations Management 6 10 10 12 1 Summe Kern 18 20 0 0 22 2 Tätigkeitsfeld Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul Vertiefung (Wahlpflicht) Ergänzung Modul 1 Modul 2 16 20 Themenfeld Themenfeld 12 1 8 10 12 1 Schlüsselqualifikationen Summe Vertiefung 8 10 20 2 8 10 36 Schlüsselqualifikationen: Ü Ü 2 0 Aufbaukurse Selbstkompetenz English for Finance & Accounting / 2. Fremdsprache I + English for Int. Business & Economics / 2. Fremdsprache II Ü 2 8 10 Summe Schlüsselqualifikationen 2 0 2 8 10 Praxisphase Praktikum, Praxisseminar, P 23 30 Praxissemester Praxisbericht + S +1 Summe Praxissemester 2 30 2 30 Ab- Abschlussarbeit + 8 10 schluss- prüfung Mündliche Abschlussprüfung Summe BA-Abschluss 8 10 8 10 Summe Zweiter Studienabschnitt 28 30 22 30 2 30 2 30 98 120 sws: Semesterwochenstunden; P: eistungspunkte; : seminaristischer Unterricht; S: Seminar; Ü : Übung

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 17 Anlage 3 Musterstudienplan Module des ersten Studienabschnitts im Bachelor-Studiengang Business Administration (Teilzeitform) Studieneinheit Erster Studienabschnitt 1. Semester 2. Semester 3. Semester. Semester erngebiet Modul Art sws P sws P sws P sws P Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Personal und Organisation Investition u. Finanzierung Marketing Betriebliches Rechnungswesen und Steuern Grundlagen des externen- Rechnungswesens Grundlagen des internen Rechnungswesens / Controllings Grundlagen Allgemeine Volkswirtschaftslehre Mikroökonomie: Allokation und Verteilung Makroökonomie I: Konjunktur und Beschäftigung Makroökonomie II: Weltmarkt und Währung Wirtschaftsrecht Privates Wirtschaftsrecht Recht im Unternehmen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) Sozialwissenschaften Summe Grundlagen 12 1 12 1 12 1 12 1 Quantitative Wirtschaftsmathematik Methoden Statistik +Ü +2 Unternehmen, Betrieb, Arbeit aus historischsozialwissenschaftlicher Perspektive Politische Ökonomie und Sozialstruktur der modernen Gesellschaft Instrumente Wirtschaftsinformatik +Ü +Ü 2+2 2+2 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Betriebliche Informationssysteme Schlüsselqualifikationen Summe Instrumente 6 Schlüssel- Kommunikation in Studium Ü 2 0 qualifika- tionen: und Beruf Ü 2 Grundlagenkurse 2 0 English for Management, English for Marketing Ü Ü 2 Summe Schlüsselqualifikationen u Wirtschaftssprachen 2 0 2 2 0 2 Summe Erster Studienabschnitt 18 20 20 2 18 20 18 2 sws: Semesterwochenstunden; P: eistungspunkte; : seminaristischer Unterricht; S: Seminar; Ü : Übung

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 18 Anlage Musterstudienplan Module des zweiten Studienabschnitts im Bachelor-Studiengang Business Administration (Teilzeitform) Zweiter Studienabschnitt.Semeser 6. Semester 7. Semester 8. Semester Studieneinheit erngebiet Modul Art sws P sws P sws P sws P Strategischer Fokus Strategisches Management Unternehmensplanspiel und Teamentwicklung 6 Kern Operativer Fokus Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Instrumente des Controlling Operations Management Summe Kern 10 10 8 10 Tätigkeitsfeld Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul Vertiefung (Wahlpflicht) Ergänzung Modul 1 Modul 2 Themenfeld Themenfeld 12 1 Schlüsselqualifikationen Summe Vertiefung 8 10 8 10 16 20 Schlüsselqualifikationen: Ü 2 Selbstkompetenz Ü 2 0 Aufbaukurse English for Finance & Accounting / 2. Fremdsprache I + English for Int. Business & Economics / 2. Fremdsprache II Ü Ü 2 0 2 0 Summe Schlüsselqualifikationen 2 0 2 2 0 2 Abschlussprüfung Abschlussarbeit + Mündliche Abschlussprüfung 8 10 Summe Abschluss 20 20 18 2 18 20 18 2 Summe Zweiter Studienabschnitt sws: Semesterwochenstunden; P: eistungspunkte; : seminaristischer Unterricht; S: Seminar; Ü : Übung

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 19 Anlage zur Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Business Administration am Fachbereich Wirtschafts-wissenschaften der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Fachgebundene Studienberechtigung Für Bewerbungen auf der Grundlage von 11 BerlHG werden für den Bachelor-Studiengang Business Administration insbesondere folgende abgeschlossene Berufsausbildungen/Weiterbildungen als besonders geeignet bzw. geeignet angesehen: Automobilkaufmann/ Automobilkauffrau Bankkaufmann/ Bankkauffrau Bürokaufmann/ Bürokauffrau Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Industriekaufmann/ Industriekauffrau Informatikkaufmann/ Informatikkauffrau Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/ Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau Kaufmann im Gesundheitswesen/ Kauffrau im Gesundheitswesen Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ Kauffrau im Groß- und Außenhandel Kaufmann/ Kauffrau für audiovisuelle Medien Kaufmann/ Kauffrau Bürokommunikation Kaufmann/ Kauffrau Verkehrsservice Kaufmann/ Kauffrau Einzelhandel Kaufmann/ Kauffrau Eisenbahn- und Straßenverkehr uftverkehrskaufmann/ uftverkehrskauffrau Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r Postverkehrskaufmann/ Postverkehrskauffrau Reiseverkehrskaufmann/ Reiseverkehrskauffrau Schifffahrtskaufmann/ Schifffahrtskauffrau Servicekaufmann/ Servicekauffrau Speditionskaufmann/ Speditionskauffrau Sport- und Fitnesskaufmann/ Sport- und Fitnesskauffrau Steuerfachangestellte/r Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau Verlagskaufmann/ Verlagskauffrau Versicherungskaufmann/ Versicherungskauffrau Werbekaufmann/ Werbekauffrau Handwerksmeister/ in Staatlich geprüfter Betriebswirt/ in Über die inhaltliche Vergleichbarkeit von Berufsausbildungen/ Weiterbildungen mit einer anderen Bezeichnung als den genannten, entscheidet der Zulassungsausschuss.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 20 Ordnung der Prüfungen in dem Bachelor-Studiengang Business Administration am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Prüfungsordnung Business Administration) vom 19. Mai 200 * Übersicht: A. Allgemeine Bestimmungen... 22 1 Geltungsbereich...22 2 Abschlussgrad... 22 3 Regelstudienzeit, Prüfungsabschnitte...22 Zweck der Prüfungen... 22 Prüfungsausschuss...22 6 Studienbegleitende Prüfungsleistungen...23 7 Klausuren... 2 8 Mündliche Prüfungen... 2 9 Hausarbeiten...2 10 Erweiterte Hausarbeit... 26 11 Kombinierte Prüfung...26 12 Prüferin bzw. Prüfer sowie Beisitzerin bzw. Beisitzer in studienbegleitenden Prüfungen...26 13 Studienleistungen... 27 1 Wiederholung studienbegleitender Prüfungs- und Studienleistungen...27 1 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß...27 16 Bewertung von Prüfungsleistungen...28 17 Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten...29 18 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen...29 19 Anerkennungsprüfung...29 20 Einwendungen gegen Prüfungsmängel...30 B. Abschluss des Ersten Studienabschnitts...30 21 Charakter des Abschlusses des Ersten Studienabschnitts...30 22 Voraussetzungen für die Teilnahme...30 23 Prüfungsmodule... 30 2 Prüfungs- und Studienleistungen...31 C. Abschluss des Zweiten Studienabschnitts...32 2 Zulassung zum Zweiten Studienabschnitt...32 26 Struktur und Prüfungen des Zweiten Studienabschnitts...32 27 Studienbegleitende Prüfungsleistungen in den Modulen der Studieneinheit Kern...... 33 28 Studienbegleitende Prüfungsleistungen in den Modulen der Studieneinheit Vertiefung...33 29 Studienbegleitende Studienleistungen in den Modulen der Studieneinheit * bestätigt druch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur am. Juli 200

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 21 Schlüsselqualifikationen...3 30 Studieneinheit Praxissemester...3 31 Zulassung zur Studieneinheit Abschlussprüfung...3 32 Abschlussarbeit... 36 33 Mündliche Abschlussprüfung...37 3 Wiederholung der Abschlussprüfung...37 3 Freiversuch... 38 36 Gesamtnote...38 37 Bestehen der Abschlussprüfung, Zeugnis, Diploma Supplement...39 D. Schlussbestimmungen...0 38 Inkrafttreten... 0 Anlagen... 1 Anlage 1: Studien- und Prüfungsformen in den Modulen des Ersten Studienabschnitts in den Bachelor-Studiengängen (Vollzeitform) Business Administration und Ecomics... 1 Anlage 2: Studien- und Prüfungsformen in den Modulen des Zweiten Studienabschnitts in dem Bachelor-Studiengang (Vollzeitform) Business Administration...2 Anlage 3: Studien- und Prüfungsformen in den Modulen des Ersten Studienabschnitts in dem Bachelor-Studiengang (Teilzeitform) Business Administration... 3 Anlage : Studien- und Prüfungsformen in den Modulen des Zweiten Studienabschnitts in dem Bachelor-Studiengang (Teilzeitform) Business Administration...

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 22 A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung der studienbegleitenden Prüfungen und der Abschlussprüfung in dem Bachelor-Studiengang Business Administration am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I); sie wird durch die auf ihrer Grundlage beruhende Ordnung des Studiums in dem Bachelor-Studiengang Business Administration (Studienordnung StO BA) vom 19.0.200 ergänzt. 2 Abschlussgrad Nach Bestehen der studienbegleitenden Prüfungen und der Abschlussprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts verliehen. 3 Regelstudienzeit, Prüfungsabschnitte (1) Das modularisierte Studium in der Form des Vollzeitstudiums umfasst - einschließlich der Studieneinheit Praxissemester - sieben Semester (Regelstudienzeit), das Studium in der Form des Teilzeitstudiums (Abendstudium) umfasst acht Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Studium wird in der Studienordnung in zeitlicher Hinsicht in den Ersten Studienabschnitt und den Zweiten Studienabschnitt gegliedert. In fachlich-curricularer Hinsicht gliedert sich das Studium in sieben Studieneinheiten (Vollzeitform) bzw. sechs Studieneinheiten (Teilzeitform), denen jeweils thematisch bzw. strukturell aufeinander bezogene erngebiete zugeordnet sind. Die erngebiete gliedern sich in inhaltlich bzw. strukturell aufeinander bezogene Module. Module können mehrere ehrveranstaltungen enthalten. (2) Der Erste Studienabschnitt umfasst drei Semester (Vollzeitform) bzw. vier Semester (Teilzeitform) und wird studienbegleitend abgeschlossen. Der Zweite Studienabschnitt umfasst - einschließlich der Studieneinheit Praxissemester in der Vollzeitform - vier Semester; es wird mit der Studieneinheit Abschlussprüfung abgeschlossen. (3) Die Studieneinheit Praxissemester wird in einer Ordnung zur Durchführung der integrierten Praxisphase in den Bachelor-Studiengängen an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin geregelt. Ebenfalls wird in der genannten Ordnung geregelt, in welcher Weise den Studierenden der Teilzeitform die Studieneinheit Praxissemester durch Nachweis von Praxiserfahrungen angerechnet wird. Zweck der Prüfungen (1) Die studienbegleitenden Prüfungen und die Abschlussprüfung dienen der Feststellung, ob die Kandidatin bzw. der Kandidat das jeweilige ernziel des Moduls erreicht hat; in diesen Prüfungen soll die Kandidatin bzw. der Kandidat exemplarisch nachweisen, dass sie bzw. er diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die den in den Modulbeschreibungen gesetzten Studienzielen entsprechen. Prüfungsausschuss (1) Für die Organisation und die verantwortliche Durchführung der Prüfungen sowie für die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen besonderen Aufgaben wird am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (FB I) der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin ein Prüfungsausschuss gebildet.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 23 (2) Mitglieder des Prüfungsausschusses sind: 1. drei Professorinnen bzw. Professoren, 2. eine ehrbeauftragte bzw. ein ehrbeauftragter, 3. eine Studentin bzw. ein Student. Die eiterin bzw. der eiter des Studienbüros nimmt an den Sitzungen des Prüfungsausschusses mit Rederecht teil. (3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie je eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat gewählt; die Amtszeiten der Mitglieder zu 1. und 2. betragen zwei a- kademische Jahre, die Amtszeit zu 3. beträgt ein akademisches Jahr. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren gewählt. () Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind; die Mitglieder nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter müssen die Mehrheit der Anwesenden bilden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der bzw. des Vorsitzenden. () Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze für Prüfungen eingehalten werden und trifft die dafür erforderlichen Entscheidungen. Er berichtet regelmäßig dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform des Studiengangs und der Prüfungsordnung. (6) Der Prüfungsausschuss achtet ferner darauf, dass die Anforderungen in den Prüfungen gleichwertig sind, nach Art und Umfang den Studienzielen gerecht werden und den Modulbeschreibungen entsprechen; er trifft die dafür erforderlichen Entscheidungen. Er veröffentlicht nach jedem Semester die Themen der Abschlussarbeiten. (7) Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Prüfungsausschuss sowie jedes seiner Mitglieder ein umfassendes Informationsrecht bezüglich der am Fachbereich I der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin durchgeführten Prüfungen in diesem Studiengang; insbesondere kann jedes Mitglied des Prüfungsausschusses jederzeit bei mündlichen Prüfungen zuhören und Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten und Bewertungen nehmen. (8) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter unterliegen der Amtsverschwiegenheit oder sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten. (9) Der Prüfungsausschuss soll die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, der bzw. dem Vorsitzenden oder der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter zur Erledigung übertragen. Näheres ist in einer Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses zu regeln. 6 Studienbegleitende Prüfungsleistungen (1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen werden im Zusammenhang mit den einzelnen Modulen in Gestalt: 1. der Themen- und / oder Fragenklausur gemäß 7, 2. der protokollierten mündlichen Prüfung gemäß 8, 1. der Hausarbeit gemäß 9, 2. der erweiterten Hausarbeit gemäß 10,. der Kombinierten Prüfungsform gemäß 11 erbracht; sie sollen exemplarisch die Befähigung der bzw. des Studierenden in dem Fachgebiet des jeweiligen Moduls nachweisen. Darüber hinaus sollen außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden.

Mitteilungsblatt Nr. 8/200 Seite 2 (2) Macht eine Kandidatin bzw. ein Kandidat durch ein ärztliches Attest glaubhaft, dass sie bzw. er wegen ständiger körperlicher Behinderung oder wegen Schwangerschaft nicht in der age ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form und/oder zum festgesetzten Termin abzulegen, kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form und/oder zu einem anderen Termin zu erbringen. Das Nähere regelt der Prüfungsausschuss. (3) In jedem Modul ist nur eine Prüfungsleistung zu erbringen, wobei die Prüfungsleistung aus Teilleistungen bestehen kann. Die zu erlangenden eistungspunkte eines Moduls werden bei Teilleistungen innerhalb eines Moduls erst nach erfolgreich abgelegter letzter Teilleistung vergeben. Alle Teilleistungen müssen erbracht und erfolgreich abgeschlossen werden. Besteht ein Modul aus zwei ehrveranstaltungen, in denen für die jeweilige ehrveranstaltung eigene eistungen (Teilleistungen) erbracht werden, gilt abweichend von Satz 3 die Teilleistung, die sich auf eine ehrveranstaltung bezieht, als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurde; in diesem Fall muss nur die eistung wiederholt werden, die sich auf die andere ehrveranstaltung bezieht und mit nicht ausreichend bewertet wurde; die eistungspunkte werden jedoch erst vergeben, wenn alle Teilleistungen erfolgreich abgeschlossen wurden. () Werden englischsprachige ehrveranstaltungen bzw. Module belegt, ist die Studien- bzw. Prüfungsleistung ebenfalls in englischer Sprache zu erbringen. Mit dem Abschluss des Studiums müssen insgesamt 10 eistungspunkte nachgewiesen werden, die durch Prüfungsleistungen in englischsprachigen Modulen erworben wurden. 2 Abs. 2 und 37 Abs. 2 bleiben unberührt. Die eistungspunkte der englischsprachigen Module können in dem Ersten und / oder Zweiten Studienabschnitt erworben werden. () Schriftliche eistungsnachweise sind mit einer Korrektur und einer nachvollziehbaren, begründeten Beurteilung zu versehen. (6) Zeitraum und Zeitpunkt der Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Die Termine sind mindestens zwei Wochen vorher bekannt zu machen; für Nachprüfungen beträgt die Frist drei Tage. Der Prüfungsausschuss regelt die Meldung zu den Prüfungen und das Meldeverfahren. Studierende, die eine ehrveranstaltung innerhalb eines Moduls zum zweiten Mal belegen, sind verpflichtet, sich zur Prüfung zu melden. Wird die Prüfungsanmeldung unterlassen, so gilt die Prüfungs- bzw. Studienleistung als mit nicht ausreichend bzw. ohne Erfolg beurteilt. 1 und 1 bleiben unberührt. 7 Klausuren (1) Klausuren haben das Ziel festzustellen, ob die bzw. der Studierende in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln Sachverhalte und Probleme des Fachgebietes mit den geläufigen Methoden darstellen bzw. Wege zu ihrer ösung entwickeln kann. (2) Klausuren können als Themenklausuren und/oder Fragenklausuren gestellt werden; zu den Themenklausuren können auch praktische Fälle und größere Rechenaufgaben gehören. Bei der Aufgabenstellung ist dafür Sorge zu tragen, dass die bzw. der Studierende unter gleichwertigen Alternativen wählen kann. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag der Prüferin bzw. des Prüfers Ausnahmen von der Regelung gemäß Satz 2 zulassen sowie für einzelne Module bzw. ehrveranstaltungen generell abweichende Regelungen treffen. (3) Die Bearbeitungszeit für Klausuren beträgt in der Regel zwei Zeitstunden in ehrveranstaltungen mit einem Umfang von bis zu zwei Semesterwochenstunden und drei Zeitstunden in ehrveranstaltungen mit einem Umfang von mehr als zwei Semesterwochenstunden.