Weiterentwicklung der Rehabilitation Abhängigkeitskranker aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund



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Transkript:

Weiterentwicklung der Rehabilitation Abhängigkeitskranker aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund Peter Baron Fachbereichsleiter Rehabilitationseinrichtungen Tel.: 030/865-5 84 30 Fax: 030/865-5 84 32 E-Mail: peter.baron@drv-bund.de

Sehr geehrter Herr Dr. Beutel, sehr geehrter Herr Dr. Koch, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, zunächst möchte ich mich herzlich für Ihre Einladung bedanken. Ich freue mich, Ihnen die Vorstellungen und Erwartungen der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Weiterentwicklung der Rehabilitation Abhängigkeitskranker darstellen zu können. Ihr Kongressthema Die Synapse auf der Couch Neurobiologie und Suchtbehandlung ist ein sehr medizinisches Thema. Hierauf ist gestern Frau Dr. Korsukèwitz als Leitende Ärztin der Deutschen Rentenversicherung Bund in ihrem Grußwort bereits eingegangen. Als ich das Thema Die Synapse auf der Couch gelesen hatte, habe ich mir die Frage gestellt, was ich als eine Kontaktperson der Deutschen Rentenversicherung Bund hier zu diesem Kongress beitragen kann? Wirksame, erfolgreiche Rehabilitation ist nur möglich, wenn die am Rehabilitationsprozess beteiligten Partner einen guten Kontakt zueinander pflegen. Seit Jahren sind der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe und die Deutsche Rentenversicherung Bund partnerschaftlich verbunden. Diese Partnerschaft ist unter anderem auch deshalb erfolgreich, weil die Möglichkeit zum gegenseitigen Informationsaustausch genutzt wird; wie auf dieser Tagung. Ich möchte das Thema unter zwei für die Deutsche Rentenversicherung Bund zentralen Gesichtspunkten betrachten, nämlich Finanzen und Qualität : Dazu werde ich Ihnen zuerst einige aktuelle Daten über die Entwicklung von Anträgen und Bewilligungen vorstellen, die Sie und uns immer für anstehende Planungen interessieren. Danach werde ich auf das Visitationsverfahren eingehen, einem besonderen Qualitätsinstrument der Deutschen Rentenversicherung Bund, anschließend die Anforderungen an das Notfallmanagement in stationären Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitskranke aus Sicht unseres Hauses skizzieren, 2

den derzeitigen Diskussionsstand in unserem Haus zum Rehabilitations- Bewertungs-System (RBS) wiedergeben, Ihnen berichten über ein eigenes internes Qualitätsmanagement in dem von mir geleiteten Fachbereich und nach einigen Anmerkungen zur Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung abschließend einen kurzen Ausblick in die absehbare Zukunft der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker wagen. Die Solidargemeinschaft der Versicherten wendet für die Rehabilitation hohe Summen auf. Folie 1 Ausgaben für Rehabilitationsleistungen 2005* 1.354 339 301 Med. Reha LTA Entgeltersatzleistungen *vorläufiger Jahresabschluss:.02. 06 in Mio 1 Nach dem vorläufigen Jahresabschluss für das Jahr 2005 betrugen die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen im Bereich der medizinischen Reha insgesamt etwas mehr als 1,3 Milliarden Euro. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden 301 Millionen Euro ausgegeben und für so genannte Entgeltersatzleistungen, eine Art Lohnfortzahlung, insgesamt 339 Millionen Euro. 3

Diese Ausgaben sind sinnvoll; denn das Geld ist, entsprechend dem Motto Sparen mit der Rehabilitation und nicht an der Rehabilitation, gut investiert. Die medizinische Rehabilitation insgesamt und ganz besonders die Suchtrehabilitation sind erfolgreich das ist keine Frage! Sie lohnt sich für die betroffenen Versicherten, den Leistungsträger und die Gesellschaft. Das zeigen die Daten über den weiteren sozialmedizinischen Verlauf zwei Jahre nach Abschluss einer Suchtrehabilitation im Jahr 2001 eindrucksvoll. Folie 2 Deutsche Rentenversicherung Bund Sozialmedizinischer Verlauf 2 Jahre nach amb. und stat. Suchtrehabilitation 2001 80% 60% Im Erwerbsleben verblieben 73% 63% ambulant, n=2.742, Durchschnittsalter = 44 Jahre stationär, n=7.058, Durchschnittsalter = 42 Jahre 40% 20% 19% 26% Aus dem Erwerbsleben ausgeschieden 0% lückenlose Beiträge Quelle: RSD BfA 1996 bis 2003 lückenhaft erwerbst. 6% 3% 2% 2% 3% 3% BU/EU-Rente Altersrente Tod 2 Rehabilitanden, die eine stationäre Entwöhnungsmaßnahme absolviert haben, sind zu 63 % nach zwei Jahren noch im Erwerbsleben verblieben Unser Ziel, die Versicherten ins Erwerbsleben wiedereinzugliedern und Frühverrentungen entgegenzuwirken, wird also in der Regel erreicht. Im ambulanten Bereich sind die Zahlen mit 73 % sogar noch etwas besser. Das hängt vor allem damit zusammen, dass als Zugangskriterium zur ambulanten Rehabilitation auch u. a. ein stabiles berufliches Umfeld erwartet wird. 4

Die Ausgaben im Bereich der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker bewegen sich seit Jahren auf konstant hohem Niveau. Folie 3 Deutsche Rentenversicherung Bund Ausgaben für Leistungen zur Rehabilitation Abhängigkeitserkrankungen 160 140 132 134 128 * 120 110 110 110 Mio Euro 100 80 60 40 20 0 Quelle: Dez. 8012 2000 2001 2002 2003 2004 2005 *vorläufiges Jahresergebnis Stand 21.02.2006 3 Die Ausgaben im Bereich der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker bewegen sich auf hohem Niveau. Sie sind im vergangenen Haushaltsjahr zum ersten Mal seit 2003 wieder gesunken. Der Ausgabenanstieg von 2002 zu 2003 ist auch durch das Abrechnungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund verursacht. Nur ein geringer Teil dieser Ausgabenverringerung geht auf kürzere Behandlungszeiten zurück. 5

Folie 4 Deutsche Rentenversicherung Bund Stationäre Sucht-Rehabilitation Behandlungsdauer Tage 2000 2001 2002 2003 2004 2005 210 180 150 120 90 95 94 94 93 93 93 104 100 110 177 178 157 110 156 100 150 103 146 131 139 126 128 123 114 60 30 0 Quelle: Entlassungsberichte 2000 2005 (reguläre Entlassungsform) Alkoholabhängigkeit Medikamentenabhängigkeit Drogenabhängigkeit Mehrfach- Abhängigkeit 4 In den vergangenen fünf Jahren sank zwar die durchschnittliche Behandlungszeit in allen vier dargestellten Segmenten. Der Rückgang war bei Alkoholabhängigkeit sehr moderat, bei Drogen- und Mehrfachabhängigkeit dagegen stärker ausgeprägt. Die Gründe für den Rückgang bei den Ausgaben liegen offenbar in der aktuellen Entwicklung der Anträge und Bewilligungen. Deshalb möchte ich jetzt etwas ausführlicher auf die aktuellen Veränderungen in diesem Bereich eingehen. 6

Folie 5 Deutsche Rentenversicherung Bund Leistungen zur med. Rehabilitation Anträge und Bewilligungen 800.000 600.000 627.449 655.211 688.656 670.297 641.074 619.615 400.000 453.673 465.842 453.176 430.813 418.488 407.845 200.000 0 Anträge Bewilligungen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Quelle: Infosys 5 Sowohl die Anträge wie auch die Bewilligungen gehen bei den gesamten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bereits seit ihrem Höhepunkt im Jahre 2001 bzw. 2002 kontinuierlich zurück, bei etwa konstanter Bewilligungsquote. Das lässt auf einen stabilen Trend schließen. Dieser allgemeine Trend scheint nun auch den Bereich der Abhängigkeitserkrankungen erreicht zu haben. 7

Folie 6 Deutsche Rentenversicherung Bund Aktuelle Entwicklung bei Entwöhnungsbehandlungen Anträge stationär/ambulant 30.000 25.000 23.472 24.928 26.977 28.089 28.762 28.152 20.000 15.000 17.702 18.447 19.663 19.915 19.882 18.768 10.000 5.770 6.481 7.314 8.174 8.880 8.996 5.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 gesamt stationär ambulant * Quelle: Infosys * inklusive amb. Nachsorge 6 Die Statistik für die Gesamtzahl der Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker weist noch bis 2004 eine steigende Tendenz aus. Im Jahre 2005 hat aber auch hier ein Rückgang bei den Gesamtzahlen eingesetzt. Wurden 2004 noch fast 29.000 Anträge gestellt, so waren es im Jahr 2005 nur noch gut 28.000 Anträge. Vor dem Hintergrund einer weiterhin konstant hohen Za hl von ca. 1,5 Mio. Alkoholabhängigen in Deutschland spiegelt dieser Rückgang der Anträge nicht etwa eine Veränderung der Prävalenzrate wieder, sondern eine geringere Nachfrage nach Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, über deren Ursachen uns bisher aber noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Wird bei den Anträgen danach unterschieden, ob eine stationäre oder eine ambulante Rehabilitation beantragt wurde, dann fällt auf, dass bereits im Jahre 2003 mit knapp 20.000 der Höhepunkt bei den Anträgen zur stationären Rehabilitationen überschritten worden ist, während die Zahl der Anträge im ambulanten Bereich auch 2005 noch leicht steigt und knapp 9.000 erreicht. Dabei stieg 8

der Anteil der Anträge auf ambulante Rehabilitation auf fast 50 % des stationären Bereichs. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass bei den ambulanten Leistungen nicht zwischen rein ambulanter medizinischer Rehabilitation und ambulanter Weiterbehandlung unterschieden wird. Die Zahl ausschließlich ambulanter Rehabilitation und damit auch ihr Anteil liegen deutlich darunter, sind aber bei den Abhängigkeitserkrankungen immer noch höher als bei allen übrigen Indikationen. Der Verlauf bei den Bewilligungen in den Jahren 2000 bis 2005 entspricht weitgehend dem der Antragsentwicklung. Folie 7 Deutsche Rentenversicherung Bund Aktuelle Entwicklung bei Entwöhnungsbehandlungen Bewilligungen stationär/ambulant 30.000 25.000 20.000 gesamt stationär ambulant * 21.223 19.999 20.656 18.479 17.053 17.544 15.000 12.166 12.150 12.580 13.155 13.604 13.019 10.000 5.000 4.887 5.394 5.899 6.844 7.619 7.605 Quelle: Infosys 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 * inklusive amb. Nachsorge 7 Hier erreicht der Anstieg der Gesamtzahlen im Jahr 2004 einen Höhepunkt bei etwas mehr 21.000 Bewilligungen. Danach sinkt die Zahl der Bewilligungen um ca. 600. Wie bei den Anträgen ist auch bei den Bewilligungen der Rückgang nicht gleich auf den stationären und ambulanten Sektor verteilt, sondern offenbar fast ausschließlich auf den bei den stationären Behandlungen zurückzuführen. 9

Bemerkenswert erscheint mir, dass der Rückgang im Bereich der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker auch bei den Suchtstoffen unterschiedlich verläuft, wie folgende Grafik zeigt. Folie 8 Deutsche Rentenversicherung Bund Aktuelle Entwicklung bei Entwöhnungsbehandlungen Bewilligungen nach Indikationen 20.000 15.000 14.651 14.966 15.439 16.703 17.878 17.263 10.000 Alkoholabhängigkeit Drogenabhängigkeit 5.000 1.646 1.846 2.192 2.435 2.349 2.317 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Quelle: Infosys/Bewilligungen 8 Betrachten wir die beiden wichtigsten Stoffgruppen, nämlich Alkohol und illegale Drogen, dann fällt auf, dass bei den illegalen Drogen seit 2003 nur ein ganz leichter Rückgang festzustellen ist, während bei Alkohol die Zahl der Bewilligungen im Jahre 2004 deutlich abknickt und um 600 fällt. Ich möchte die Betrachtung der aktuellen Entwicklung bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht abschließen, ohne vorher noch auf ein Sorgenkind der Suchtrehabilitation einzugehen, nämlich die Nichtantrittsquote, d. h. der Anteil der Rehabilitanden, denen eine Leistung bewilligt wurde, die dann aber nicht zur Behandlung erschienen sind. 10

Folie 9 Nicht angetretene Rehabilitationen der im Jahr 2004 bewilligten Maßnahmenmindestens 14 Monate Beobachtungszeit 120% offen durchgeführt nicht angetreten 100% 80% 60% 87% 68% 96% 40% 20% 16% 16% 11% 2% 1% 3% 0% Alkoholabhängigkeit Alkoholabhängigkeit allgemeine Leistungen stationär ambulant zur med. Rehabilitation n=10.145 n=4.471 n=259.462 Quelle: RAD LMR 01.01.2004 bis 31.12.2004 9 Im Vergleich zu den allgemeinen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist bei den Abhängigkeitserkrankungen die Nichtantrittsquote außerordentlich hoch. Sicher trägt zu dieser hohen Quote auch die Krankheit selber bei, so dass ähnliche Quoten wie in anderen Indikationen auch gar nicht zu erwarten sind. Zu fragen ist aber, ob zurzeit im Vorfeld bis hin zum Beginn einer Behandlung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Antritt der Rehabilitation sicher zu stellen. Der auffallend hohe Anteil noch offener Rehabilitationen im ambulanten Bereich ist zu verringern. Wie Sie alle wissen, ist im Vorfeld der Rehabilitation eine intensive Vorbereitung und Motivation erforderlich. Auf diesem Feld sind verschiedene Träger aktiv und leisten einen für die Deutsche Rentenversicherung unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen der medizinischen Rehabilitation. Mit einer gewissen Sorge betrachten wir die Kürzungen finanzieller Mittel in diesen Bereichen, die der medizinischen Rehabilitation vorgelagert sind, denn auf die Dauer können diese Einschränkungen nicht ohne negative Folgen für uns und unsere Versicherten bleiben. 11

Wenn woanders Leistungen wegbrechen, werden wir diese jedoch aus unserem Topf nicht übernehmen können. Bevor ich übergehe zum nächsten wichtigen Thema, der Qualitätssicherung, möchte ich noch einmal betonen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund von der hohen Effizienz der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker überzeugt ist. Die Versicherten erhalten offenbar die richtige Rehabilitation zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort. Der größte Teil der betroffenen Versicherten gewinnt durch die medizinische Rehabilitation eine neue, bessere Lebensperspektive. Sie erhalten die Chance, länger im Beruf zu verbleiben oder wieder in ihren Beruf zurückzukehren. Das führt zu mehr Anerkennung in Familie und Gesellschaft und erhöht ihre Lebensqualität. Das ist nicht nur für die betroffenen Versicherten, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Erlauben Sie mir hier noch einen mir wichtigen Verweis auf die im Jahre 1996 mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz eingeführte Deckelung des Reha-Budgets. Die damit verbundene Problematik hat für uns nicht an Bedeutung verloren. Wir sind weiter angehalten, das Geld für die Rehabilitation insgesamt und damit auch für den Bereich der Abhängigkeitserkrankungen so verantwortungsbewusst und effizient wie möglich zu investieren. Qualitätssicherung Bereits im Jahre 1994, also lange vor dem Inkrafttreten des SGB IX, hat die Deutsche Rentenversicherung das Ihnen vertraute Qualitätssicherungsprogramm entwickelt und zusammen mit den Rehabilitationseinrichtungen umgesetzt. Trotz der hohen finanziellen Aufwendungen hält die Deutsche Rentenversicherung daran fest, die Ergebnisse der Datenerhebungen den Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Qualitätssicherungsprogramm wird ständig weiterentwickelt. Aktuell wird die Erhebung der Strukturqualität von Rehabilitationseinrichtungen ergänzt durch die Erarbeitung von Bewertungskriterien für die einzelnen Elemente der personellen, räumlichen und apparativen Ausstattung. Diese Bewertungskriterien werden im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes gemeinsam von Klinikern ver- 12

schiedener Fachrichtungen und den Rentenversicherungsträgern erarbeitet. Dabei wird erstmals eine vergleichende Bewertung der strukturellen Qualität der Rehabilitationseinrichtungen möglich. Darüber hinaus werden künftig auch so genannte strukturnahe Prozessmerkmale erhoben, die Aufschluss darüber geben können, ob und in welchem Umfang in den Kliniken ein wirksames Qualitätsmanagement durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang sei an die gesetzliche Verpflichtung aus 20 Abs. 2 SGB IX erinnert, die vorschreibt, dass die Erbringer von Leistungen ein Qualitätsmanagement sicherzustellen haben, das durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Einrichtungen, die ein entsprechendes internes Qualitätsmanagement noch nicht aufgebaut haben, sollten dies bald tun. Bei der Patientenbefragung werden eine Überarbeitung und Straffung des Befragungsinstrumentes erfolgen. Außerdem wird die vergleichende Klinikbewertung durch die Einbeziehung der für die Patienten zufriedenheitsrelevanten Merkmale weiterentwickelt. In Entwicklung ist gegenwärtig auch die Erweiterung des Qualitätssicherungsprogramms auf ambulante Einrichtungen und auf Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Hierbei wird angestrebt, ein entsprechendes Konzept gemeinsam mit den anderen Rehabilitationsträgern zu entwickeln. Für die Nutzung der Ergebnisse der Qualitätssicherung sowohl in den Rehabilitationseinrichtungen wie auch bei den Rentenversicherungsträgern wird eine raschere Berichterstattung erfolgen, damit die Reha-Einrichtungen in die Lage versetzt werden, auf die Ergebnisse erforderlichenfalls angemessen und zeitnah zu reagieren. Zu diesem Zweck sollen Möglichkeiten elektronischer Informationstechnologien verstärkt genutzt werden. Für eine klinikbezogene Zusammenfassung der Ergebnisse aus den verschiedenen Bereichen der Qualitätssicherung wird innerhalb der Deutschen Rentenversicherung ein so genanntes Qualitätsprofil für jede einzelne Rehabilitationseinrichtung entwickelt. 13

Visitationen Die durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführten Visitationen sind Ihnen seit Jahren bekannt. Auch das neu entwickelte Visitationsverfahren wurde Ihnen bereits mehrfach, zuletzt auf Ihrer Managementtagung im September 2005, detailliert vorgestellt. Wir erachten dieses Visitationsverfahren als ein zuverlässiges und effektives Instrument der externen Qualitätssicherung, vor allen Dingen bedingt durch Zeitnähe und Inaugenscheinnahme. Außerdem wird das Visitationsverfahren, wie Ihnen bekannt, von uns auch für die Diskussion der Qualitätsparameter Ihrer Fachklinik und für Weiterentwicklungsprozesse genutzt. Ich denke, dass Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Fachbereiches da gute Erfahrungen so hoffe ich es gemacht haben und ich hier auf das eigentliche Verfahren selbst nicht näher eingehen muss. Ich möchte Ihnen vielmehr die Weiterentwicklungsschritte des Visitationssystems vorstellen: Durch die externe wissenschaftliche Evaluation ist dem Visitationsverfahren bescheinigt worden, dass es den gängigen methodischen Standards entspricht. Das Ergebnis der Evaluation hat uns aber auch gezeigt, bei welchen Fragen die Übereinstimmung der Visitoren, (sprich die Reliabilität) noch verbessert werden kann. Dort, wo die Ursache in sprachlichen Unklarheiten oder zu weit gefassten Definitionen lag, wurden bereits Verbesserungen durchgeführt. Ein höherer Überarbeitungsbedarf besteht bei solchen Fragen, die sich auf komplexere Zusammenhänge beziehen und deshalb leicht zu unterschiedlichen Bewertungen führen können. Hier sind intensivere Diskussionen unter den Visitoren notwendig, um zu einem einheitlichen Bewertungsmaßstab zu kommen. Diese Diskussionen werden zurzeit geführt. Die Hauptzielsetzung unserer Visitationen liegt darin, die Einrichtungen konkret, ausführlich und verbindlich über die Anforderungen der Rentenversicherungsträger an die medizinische Rehabilitation in den Einrichtungen zu informieren und zu beraten. Daneben ist sicher auch der Kontrollaspekt von Bedeutung, denn nur 14

vor Ort ist zu entscheiden, ob die Anforderungen der Rentenversicherungsträger auch wirklich in den Einrichtungen erfüllt werden. Beides, Beratung und Kontrolle, soll von unseren Visitoren so geleistet werden, dass die Einrichtungen daraus einen maximalen Nutzen ziehen können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund versteht sich selber hier als Dienstleister und die Einrichtungen als ihre Kunden. Um zu erfahren, ob unsere Kunden mit dieser Dienstleistung zufrieden sind, sie sich also gut und umfassend beraten fühlen, sollen zukünftig regelmäßige Kundenbefragungen durchgeführt werden. Das kann natürlich nur in einem Verfahren erfolgen, das die Anonymität der Beteiligten garantiert. Das Ergebnis einer solchen Kundenbefragung würden wir dazu nutzen, unser Visitationsverfahren weiter zu verbessern. Unser Ziel dabei ist, gemeinsam mit Ihnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen, die Qualität der medizinischen Rehabilitation zu sichern und beständig weiter zu entwickeln. Der Visitationsbogen soll im Portal der Deutschen Rentenversicherung Bund im Internet zugänglich gemacht werden. Dies wird zunächst der Bogen für die Visitationen der somatischen Indikationen sein. Der Bogen für den Bereich der Indikation Abhängigkeitserkrankungen wird aufgrund noch zu leistender inhaltlicher Anpassungen etwas später im Internet zur Verfügung stehen. Das stellt für Sie jedoch keine Benachteiligung dar, da die Änderungen bzw. Ergänzungen spezifisch für den Bereich der Abhängigkeitserkrankungen das Gesamtsystem der Visitationen nicht verändert. Anforderungen an das Notfallmanagement Ich komme jetzt zu einem Thema, dass nicht nur bei Visitationen eine besondere Rolle spielt; das Notfallmanagement. Die Qualität einer Einrichtung lässt sich nicht zuletzt daran messen, ob sie ein qualifiziertes Notfallmanagement vorhält. Das schriftliche Konzept für dieses Notfallmanagement lassen wir uns vorlegen. Es wird von uns inhaltlich und, soweit das möglich ist, während der Visitation auch seine Umsetzung geprüft. 15

Im Unterschied zu den bekannten Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund an alle Rehabilitationseinrichtung kann in Einrichtungen für Rehabilitanden mit einem geringen Notfallrisiko, das von den Rehabilitationsärzten im Konzept zu definieren ist und beim Leistungsträger ärztlich zu prüfen ist, die Forderung nach durchgängiger ärztlicher Präsenz unter Umständen modifiziert werden. Die Anforderungen an das Notfallmanagement ohne ärztlichen Präsenzdienst umfassen folgende Mindestregelungen: alle Ärzte/Ärztinnen und das gesamte Pflegepersonal müssen Reanimation gelernt haben und durch regelmäßige Fortbildung ihre Kenntnisse aktualisieren, alle übrigen Mitarbeiter/innen der Einrichtungen müssen in Erster Hilfe ausgebildet sein, mindestens ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin des medizinisch-therapeutischen bzw. Pflegepersonals ist kontinuierlich anwesend, eine unverzügliche ärztliche Notfallversorgung muss gewährleistet sein; die Notfallausrüstung muss regelmäßig gewartet werden, der Notfallplan muss schriftlich ausgearbeitet vorliegen und mindestens jährlich müssen Notfallübungen durchgeführt und dokumentiert werden. Das Notfallmanagement in den Einrichtungen muss so gestaltet sein, dass wir dessen Funktionsfähigkeit auch ohne ständige ärztliche Präsenz als gegeben ansehen können. Flexibilisierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zu den konzeptionellen Anforderungen an die Flexibilisierung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Rehabilitationseinrichtungen, die sich aufgrund der Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergeben könnten. Hier sehen wir es als erforderlich an, Arbeitszeitmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten vorzuhalten, die ohne Qualitätsverlust umzusetzen sind. Grundsätzlich sollte eine Behandlungskonstanz über die Dauer der Rehabilitation angestrebt werden. 16

In Rehabilitationseinrichtungen ist werktägliche Ansprechbarkeit eines/einer betreuenden Arztes/Ärztin erforderlich. Einmal pro Woche ist eine Stationsarztvisite durchzuführen und einmal pro Woche sollte eine Facharztvisite, in der die Patienten/ Patientinnen jeweils einzeln gesehen werden, durchgeführt werden. Ein/e Arzt/Ärztin muss an Wochentagen auf einer Station mit ca. 30 40 Betten anwesend sein, das gilt auch für kleine Rehabilitationseinrichtungen, die einer Stationsgröße entsprechen. Am Wochenende ist jeweils Ansprechbarkeit einer/ eines Ärztin/Arztes oder Therapeutin/Therapeuten zu gewährleisten. Erstuntersuchung am Ankunftstag und Abschlussuntersuchung frühestens drei Tage vor Entlassung sind zu gewährleisten. Alle Ärzte/Ärztinnen und Therapeuten/Therapeutinnen müssen an Teambesprechungen und Übergabebesprechungen teilnehmen können. Reha-Bewertungs-System (RBS) Wenn wir seit Jahren über Qualität, Qualitätsentwicklung sprechen, ist die Frage legitim, ob sich die Anstrengungen der Fachkliniken auch finanziell lohnen, wenn sie die Qualität der angebotenen Leistungen kontinuierlich überprüfen und weiterentwickeln. Unsere Antwort darauf lautet: Ja, qualitativ hochwertige Leistung muss sich auch finanziell lohnen. In ein umfassendes Rehabilitations-Bewertungs-System sollen die Ergebnisse aus dem Qualitätssicherungsprogramm und weitere Informationen aus den Routinedaten der Deutschen Rentenversicherung Bund einfließen. Beispiele für Qualitätskriterien sind u. a.: die Beschwerdehäufigkeit nicht nur nach Anzahl, sondern auch nach Inhalt gewertet, Ergebnisse der Patientenbefragung, Ergebnisse des Peer-Review-Verfahrens, Laufzeiten der medizinischen Entlassungsberichte und die Ergebnisse der Visitationen. 17

Wichtig für Sie ist die Information, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund dieses System nicht ausschließlich hausintern entwickelt, sondern bereits frühzeitig Expertenworkshops, an denen auch Klinikvertreter und Vertreter der Verbände teilgenommen haben, durchgeführt wurden. Einen Termin für den Abschluss der Entwicklungsarbeiten kann ich Ihnen nicht nennen. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass es bereits in diesem Jahr für die Vergütungssatzgestaltung eingesetzt werden kann. Internes Qualitätsmanagement bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Der Fachbereich 2 der Abteilung Rehabilitation hat im vergangenen Jahr ein eigenes Projekt zum internen Qualitätsmanagement durchgeführt. Wir haben unsere aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen in den einzelnen Bereichen überprüft und angepasst. Da Abläufe und Aufgaben in den beteiligten Dezernaten ähnlich sind, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voneinander lernen und profitieren. Die vorhandenen Ressourcen im Fachbereich lassen sich dadurch künftig effektiver nutzen. Da uns von vornherein klar war, dass ein Qualitätsmanagement nur funktioniert, wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es mittragen, haben wir dementsprechend alle Funktionsebenen beteiligt Schreibkräfte, Bearbeiter, Hauptsachbearbeiter bis hin zu den ärztlichen Dezernenten. Vor dem Hintergrund, dass die Einführung eines Qualitätsmanagements ein Organisationsentwicklungsprojekt ist, das ein hohes Maß an Zusammenarbeit und Kommunikation erfordert, haben wir teilweise externe Unterstützung in Anspruch genommen. In unserem Hause gab es zu Projektbeginn nur wenige Experten auf diesem Gebiet. So haben wir uns nach Analyse der Rahmenbedingungen durch gezielte, terminierte Qualifizierungs- und Coachingleistungen unterstützen lassen. 18 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen absolvierten projektbegleitend eine Qualifikationsmaßnahme zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten. Das Qualitätsmanagement wurde somit auf eine solide Basis gestellt. 18

Unsere zu Beginn des Projektes gesetzten Ziele haben wir auch im Wesentlichen erreicht. Zum einen geht es darum, Schnittstellen zu erkennen bzw. abzubauen, offen mit Fehlern umzugehen und den Kundenwünschen gerecht zu werden. Zugleich müssen aber Konzepte innovativ und zielorientiert weiterentwickelt, Einsparpotenziale genutzt und kostenbewusst gehandelt werden. Zum anderen geht es darum, gut miteinander zu kommunizieren, Teamgeist und Qualifikation zu fördern und die Mitarbeiter immer wieder zu motivieren. Wir wollten ein zertifizierungsfähiges System einführen, das sich an anerkannten Regelwerken orientiert. Und was die Qualitätsentwicklung in Rehabilitationseinrichtungen betrifft, haben wir uns zum Ziel gesetzt, Maßstab in der Rentenversicherung zu sein. Das Handbuch ist das Herzstück des Qualitätsmanagementsystems. Mittlerweile steht es allen Mitarbeitern des Fachbereichs elektronisch oder in Papierform zur Verfügung. Es besteht aus vier Teilen: einem, in dem die Politik und Strategie beschrieben sind, einem Teil mit den Qualitätsindikatoren, einem weiteren, in dem alle Prozesse des Fachbereichs detailliert dargestellt sind, die sog. Prozesslandkarte, und dem vierten Teil mit Arbeitsanweisungen, Standardleitlinien etc. Das Handbuch ist aber nichts Starres, es wird kontinuierlich den aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen angepasst. Das Qualitätsmanagement wurde Ende vergangenen Jahres in den Routinebetrieb übernommen. Jetzt werden die Bewertungsparameter weiter konkretisiert. Wir wollen regelmäßig die Ablauforganisation und Aufgabenverteilung im Fachbereich überprüfen und verbessern. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter wird demnächst eingesetzt und soll die Leitung in allen Qualitätsmanagement-Fragen beraten. Konkret geplant sind bereits auch eine Befragung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und eine zur Kundenzufriedenheit. Unser Qualitätsmanagementsystem wurde inzwischen durch externe Berater auditiert. Dazu konnten wir auch auf das Know-how der Reha-Klinik-Gruppe zurückgreifen. Dabei hat auch ein Qualitätsmanagementbeauftragter einer Reha-Klinik die Praxistauglichkeit unseres Systems genau unter die Lupe genommen. 19

Gemeinsam mit der Reha-Klinik-Gruppe wollen wir jetzt die Schnittstellen optimieren und beide Qualitätsmanagementsysteme weiter entwickeln. Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2005 begann eine neue Epoche für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit dem Gesetz Organisationsreform wurde nicht nur die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben, sondern die organisatorische Struktur in der Rentenversicherung wurde erheblich verändert. Nach dem Gesetz hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine zweigeteilte Aufgabenstellung. Sie ist auf der einen Seite Rentenversicherungsträger, andererseits nimmt sie übergeordnete Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben wahr. Die unterschiedliche Aufgabenstellung spiegelt sich in der Strukturenzusammensetzung ihrer Organe wieder. Diese Doppelfunktion hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Organe, sondern auch auf den internen Verwaltungsaufbau und die Zusammenarbeit der Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen. Am 01.10.2005 wurden der VDR und die BfA zur Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengelegt. Damit wollte der Gesetzgeber eine schlagkräftige Spitzenorganisation der Deutschen Rentenversicherung schaffen. Hier sind sowohl Träger-, wie auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahrzunehmen. Diese veränderte Aufgabenwahrnehmung ist aber auch im Kontext mit den neuen Strukturen der Rentenversicherung zu sehen. Auf der einen Seite sollten die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben gebündelt und eine effektivere Steuerung erreicht werden. Auf der anderen Seite soll die gesetzliche Rentenversicherung stärker als bisher als Einheit auftreten und auch so in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. 20

Folie 10 Organisationsreform Veränderte Zuordnung der neuen Versicherten Verteilung nach Versicherungs-Nummer 5% Regionalträger 40% 55% Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 10 Die Zuordnung der Versicherten zu einem Rentenversicherungsträger bei Eintritt in der Rentenversicherung erfolgt künftig im Rahmen eines Quotenverfahrens. Danach erhalten die Regionalträger 55 %, die Deutsche Rentenversicherung Bund 40 % und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 5% der neuen Versicherten. Die bisher zugeordneten Versicherten, die so genannten Bestandsversicherten, blieben grundsätzlich beim jeweiligen Träger. Um allerdings möglich rasch die vom Gesetzgeber intendierten Quoten für die Versicherungsträger zu erreichen, findet ergänzend zu dem Verfahren zur Versichertennummernvergabe ein Ausgleichverfahren für Bestandsversicherte statt. Die Quoten der Versichertenzuordnung soll in einem Zeitraum von 15 Jahren erreicht werden. 21

Ausblick Zusammenfassend möchte ich folgende Thesen aufstellen: Die medizinische Rehabilitation insgesamt, und damit auch die für Abhängigkeitserkrankungen, hat eine berechtigte Zukunft, auch und nicht zuletzt unter dem Aspekt der Lebensarbeitszeit. Daran müssen wir zusammen mit allen Partnern mitwirken. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird alles in ihrer Kraft stehende tun, dass die zumindest bisher zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin für die Rehabilitation eingestellt und damit zielorientiert ausgegeben werden können. Wir müssen uns zusammen mit Ihnen, den Einrichtungsvertretern wie bisher auch und Ihnen bekannt, die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker weiterentwickeln, neue Konzepte erarbeiten, Behandlungszeiten weiter differenzieren, Kombinationsmöglichkeiten in der Behandlung suchen, Trägerverbünde schließen und bei allem die Behandlungszeiten und damit das Geld nicht aus dem Blickwinkel verlieren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird an der Qualität der medizinischen Rehabilitation festhalten. Wenn wir den Qualitätsanspruch verlassen, geben wir auch die Rehabilitation preis. Die hohe Qualität der medizinischen Rehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland ist auch ein Garant hinsichtlich der Abgrenzung zum übrigen europäischen Gesundheitsmarkt. Die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter ist und darf nichts Besonderes sein. Sie gehört in das Gesamtbild der medizinischen Reha bilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, nur wie für alle anderen Indikationen auch, mit einem indikationsgerechten Behandlungssetting. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! 22