Definitionen der Daten. gemäß "Leitfaden für betriebswirtschaftliche. Kennzahlen von kommunalen Aufgabenträgern der. Siedlungswasserwirtschaft"

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TäTIGkEITSABSchlUSS FüR den TäTIGkEITS- BEREIch ElEkTRIzITäTSVERTEIlUnG

Transkript:

en der Daten gemäß "Leitfaden für betriebswirtschaftliche Kennzahlen von kommunalen Aufgabenträgern der Siedlungswasserwirtschaft" Stand: 16.10.2017 Herausgeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Erarbeitung und Redaktion Leitfaden: confideon Unternehmensberatung GmbH, ILB

Inhalt Zinsaufwand... 3 Tilgung... 4 Kalkulatorische Abschreibungen... 5 Kalkulatorische Zinsen... 6 Umsatzerlöse aus Betriebsführungsverträgen... 7 Sonstige Erträge... 8 Aktivierte Eigenleistungen... 9 Gesamtaufwand... 10 Betriebsaufwand... 11 Weitere kalkulatorische Kosten... 12 Wasserabgabe (Betrachtungsjahr)... 13 Wasserabgabe (Vorjahr)... 14 Zinsaufwand... 15 Tilgung... 16 Kalkulatorische Abschreibungen... 17 Kalkulatorische Zinsen... 18 Umsatzerlöse aus Betriebsführungsverträgen... 19 Sonstige Erträge... 20 Aktivierte Eigenleistungen... 21 Gesamtaufwand... 22 Betriebsaufwand... 23 Weitere kalkulatorische Kosten... 24 Einwohnerwert (Betrachtungsjahr)... 25 Einwohnerwert (Vorjahr)... 26 Seite 2 von 26

W17 Zinsaufwand EUR Regelmäßige im Betrachtungsjahr gezahlte Zinsen für die Inanspruchnahme von Fremdkapital und ähnliche Aufwendungen für Wasserversorgung Zu den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen gehören u. a. Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Kreditverbindlichkeiten, aus der Abzinsung von Rückstellungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen, Zinsen für Gesellschafterdarlehen, Darlehen aus dem Geschäftsbereich Abwasser oder von Mitgliedsgemeinden eines Zweckverbandes, Diskontaufwendungen. Achtung! Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber dem Land aus Schuldenmanagementfonds (SchMF) und für Kassenkredite soll nicht berücksichtigt werden. [WKeZ03] Schuldendienstdeckungsgrad, [WKeZ08] Spezifisches EBIT (je Wasserabgabe) Seite 3 von 26

W28 Tilgung EUR Regelmäßige Rückzahlung von Fremdmitteln in der Wasserversorgung im Betrachtungsjahr Achtung! Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Land aus Schuldenmanagementfonds (SchMF) und für Kassenkredite soll nicht berücksichtigt werden. [WKeZ03] Schuldendienstdeckungsgrad Seite 4 von 26

W29 Kalkulatorische Abschreibungen EUR Kalkulatorische Abschreibungen u. a. gemäß dem KAG, die der Kalkulation der wiederkehrenden Wasserentgelte (Gebühren/Preise) im Betrachtungsjahr zugrunde gelegt wurden (unabhängig von der Ermittlungsmethodik) Die kalkulatorischen Abschreibungen verfolgen den Zweck, den tatsächlichen Werteverzehr der Anlagegüter zu erfassen. Die kalkulatorischen Abschreibungen sind die Abschreibungen, die in der Kalkulation des Entgeltes verwendet werden. Zu berücksichtigen ist auch das vorzusehende Abzugskapital. [WKeZ03] Schuldendienstdeckungsgrad, [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 5 von 26

W30 Kalkulatorische Zinsen EUR Kalkulatorische Zinsen u. a. gemäß dem KAG, die der Kalkulation der wiederkehrenden Wasserentgelte (Gebühren/Preise) im Betrachtungsjahr zugrunde gelegt wurden (unabhängig von der Ermittlungsmethodik) Kalkulatorische Zinsen sollen eine angemessene Verzinsung für das aufgewandte betriebsnotwendige Kapital abbilden (u. a. gemäß 6 Abs. 2 KAG). Die kalkulatorischen Zinsen sind auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berechnen. Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung bleiben der aus Beiträgen bzw. Baukostenzuschüsse aufgebrachte Eigenkapitalanteil und die Zuschüsse Dritter (vor allem Fördermittel) außer Betracht (Abzugskapital). Von einer Auflösung des Abzugskapitals zur Ermittlung der Verzinsung kann abgesehen werden, soweit dadurch die dauerhafte Bedienung des Kapitaldienstes nicht gefährdet wird. Die kalkulatorischen Zinsen sind die Zinsen, die in der Kalkulation des Entgeltes verwendet werden. [WKeZ03] Schuldendienstdeckungsgrad, [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 6 von 26

W07 Umsatzerlöse aus Betriebsführungsverträgen EUR Gesamte im Betrachtungsjahr erzielten Umsatzerlöse aus Betriebsführungsverträgen für Wasserversorgung Erträge aus Betriebsführungsverträgen sind Bestandteil der Umsatzerlöse. Hier sind Erträge gemeint aus der Übernahme der technischen und/oder kaufmännischen Betriebsführung für Dritte. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (BilRUG) werden keine Untergliederungen der Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2016 erforderlich. Für dieses Kennzahlensystem ist die Datenerhebung weiter zu untergliedern. [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 7 von 26

W10 Sonstige Erträge EUR Sonstige erzielte Erträge in der Wasserversorgung im Betrachtungsjahr Die sonstigen Erträge umfassen u. a. Auflösung von Rückstellungen, Buchgewinne aus Anlagenabgängen, Erlöse aus Vermietung des Anlagevermögens, Schenkungen, Erstattungen, Schadenersatz, Erlöse aus Nebengeschäften usw. Die Erträge aus Steuern sowie Zinserträge gehören nicht zu den sonstigen Erträgen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (BilRUG) werden keine Untergliederungen der Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2016 erforderlich. Für dieses Kennzahlensystem sollte die Datenerhebung weiter untergliedert bleiben. Außerordentliche Erträge werden ausdrücklich im FWS nicht berücksichtigt. [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 8 von 26

W13 Aktivierte Eigenleistungen EUR Kapitalisierte Herstellungskosten für selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens für Wasserversorgung im Betrachtungsjahr, die nicht verkauft werden, sondern beim Aufgabenträger verbleiben und dort genutzt werden sollen. Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten sowohl das Sachanlagevermögen als auch das immaterielle Anlagevermögen. Die aktivierten Eigenleistungen werden zunächst als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst und erhöhen somit die Umsatzerlöse. Diesem Posten stehen Material- und Personalaufwendungen sowie Abschreibungen gegenüber. Diese Aufwendungen werden mit der Aktivierung der Eigenleistungen neutralisiert. [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 9 von 26

W14 Gesamtaufwand EUR Gesamtaufwand für Wasserversorgung im Betrachtungsjahr Der Gesamtaufwand umfasst den Betriebsaufwand (Materialaufwand, Fremdleistungen, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen), Kapitalaufwand (Zinsaufwendungen und Abschreibungen) sowie außerordentliche Aufwendungen und ergibt sich aus der GuV. [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 10 von 26

W15 Betriebsaufwand EUR Gesamter Betriebsaufwand für Wasserversorgung im Betrachtungsjahr Der Betriebsaufwand umfasst Materialaufwand, Fremdleistungen, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen und ergibt sich aus der GuV. [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 11 von 26

W31 Weitere kalkulatorische Kosten EUR Weitere kalkulatorische Kosten, die der Kalkulation der wiederkehrenden Wasserentgelte (Gebühren/Preise) im Betrachtungsjahr zugrunde gelegt wurden (unabhängig von der Ermittlungsmethodik) Zu den weiteren kalkulatorischen Kosten gehören u. a. Steuern, Wagnisse, Konzessionsabgaben, Wasserentnahmeentgelte. [WKeZ06] Kostenaufwandskoeffizient Seite 12 von 26

W03 Wasserabgabe (Betrachtungsjahr) m³ Gesamte entgeltliche (in Rechnung gestellte) Wasserabgabe an die Letztverbraucher und Weiterverteiler im Betrachtungsjahr Die entgeltliche Wasserabgabe umfasst die Reinwasserabgabe an Weiterverteiler sowie gemessene und nicht gemessene entgeltliche Wasserabgabe. Letztverbraucher umfassen die privaten Haushalte einschließlich Kleingewerbe, gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer, mit denen der Aufgabenträger das abgegebene Wasser unmittelbar abrechnet, unabhängig davon, ob ein Tarif- oder Sondertarifvertrag vorliegt. [WKeZ05] Spezifische Verschuldung (je Wasserabgabe), [WKeZ08] Spezifisches EBIT (je Wasserabgabe), [WKeZ10] Spezifisches Sachanlagevermögen (je Wasserabgabe), [WKeZ12] Entwicklung der Wasserabgabe Seite 13 von 26

W04 Wasserabgabe (Vorjahr) m³ Gesamte entgeltliche (in Rechnung gestellte) Wasserabgabe an die Letztverbraucher im Vorjahr des Betrachtungsjahres Die entgeltliche Wasserabgabe umfasst die Reinwasserabgabe an Weiterverteiler sowie gemessene und nicht gemessene entgeltliche Wasserabgabe. Letztverbraucher umfassen die privaten Haushalte einschließlich Kleingewerbe, gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer, mit denen der Aufgabenträger das abgegebene Wasser unmittelbar abrechnet, unabhängig davon, ob ein Tarif- oder Sondertarifvertrag vorliegt. [WKeZ12] Entwicklung der Wasserabgabe Seite 14 von 26

A17 Zinsaufwand EUR Regelmäßige im Betrachtungsjahr gezahlte Zinsen für die Inanspruchnahme von Fremdkapital und ähnliche Aufwendungen für Abwasserbeseitigung Zu den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen gehören u. a. Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten, aus der Abzinsung von Rückstellungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen, Zinsen für Gesellschafterdarlehen, Darlehen aus dem Geschäftsbereich Trinkwasser oder von Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes, Diskontaufwendungen. Achtung! Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber dem Land aus Schuldenmanagementfonds (SchMF) und für Kassenkredite soll nicht berücksichtigt werden. [AKeZ04] Schuldendienstdeckungsgrad, [AKeZ10] Spezifisches EBIT (je Anschaffungswert des Sachanlagevermögens) Seite 15 von 26

A28 Tilgung EUR Regelmäßige Rückzahlung von Fremdmitteln für Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr Achtung! Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Land aus Schuldenmanagementfonds (SchMF) und für Kassenkredite soll nicht berücksichtigt werden. [AKeZ04] Schuldendienstdeckungsgrad Seite 16 von 26

A29 Kalkulatorische Abschreibungen EUR Kalkulatorische Abschreibungen u. a. gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die der Kalkulation der wiederkehrenden Abwasserentgelte (Gebühren/Preise) für zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr zugrunde gelegt wurden (unabhängig von der Ermittlungsmethodik) Die kalkulatorischen Abschreibungen verfolgen den Zweck, den tatsächlichen Werteverzehr der Anlagegüter zu erfassen. Die kalkulatorischen Abschreibungen sind die Abschreibungen, die in der Kalkulation des Entgeltes verwendet werden. Zu berücksichtigen ist auch das vorzusehende Abzugskapital. [AKeZ04] Schuldendienstdeckungsgrad, [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 17 von 26

A30 Kalkulatorische Zinsen EUR Kalkulatorische Zinsen u. a. gemäß dem KAG, die der Kalkulation der wiederkehrenden Abwasserentgelte (Gebühren/Preise) für zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr zugrunde gelegt wurden (unabhängig von der Ermittlungsmethodik) Kalkulatorische Zinsen sollen eine angemessene Verzinsung für das aufgewandte betriebsnotwendige Kapital abbilden (u. a. gemäß 6 Abs. 2 KAG). Die kalkulatorischen Zinsen sind auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berechnen. Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung bleiben der aus Beiträgen bzw. Baukostenzuschüsse aufgebrachte Eigenkapitalanteil und die Zuschüsse Dritter (vor allem Fördermittel) außer Betracht (Abzugskapital). Von einer Auflösung des Abzugskapitals zur Ermittlung der Verzinsung kann abgesehen werden, soweit dadurch die dauerhafte Bedienung des Kapitaldienstes nicht gefährdet wird. Die kalkulatorischen Zinsen werden der Kalkulation der wiederkehrenden Abwasserentgelte für zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr zugrunde gelegt. [AKeZ04] Schuldendienstdeckungsgrad, [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 18 von 26

A07 Umsatzerlöse aus Betriebsführungsverträgen EUR Gesamte im Betrachtungsjahr erzielte Umsatzerlöse aus Betriebsführungsverträgen für Abwasserbeseitigung Erträge aus Betriebsführungsverträgen sind Bestandteil der Umsatzerlöse. Hier sind Erträge gemeint aus der Übernahme der technischen und/oder kaufmännischen Betriebsführung für Dritte. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (BilRUG) werden keine Untergliederungen der Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2016 erforderlich. Für dieses Kennzahlensystem ist die Datenerhebung weiter zu untergliedern. [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 19 von 26

A10 Sonstige Erträge EUR Sonstige erzielte Erträge in der Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr Die sonstigen Erträge umfassen u. a. Auflösung von Rückstellungen, Buchgewinne aus Anlagenabgängen, Erlöse aus Vermietung des Anlagevermögens, Schenkungen, Erstattungen, Schadenersatz, Erlöse aus Nebengeschäften usw. Die Erträge aus Steuern sowie Zinserträge gehören nicht zu den sonstigen Erträgen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (BilRUG) werden keine Untergliederungen der Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2016 erforderlich. Für dieses Kennzahlensystem sollte die Datenerhebung weiter untergliedert bleiben. Außerordentliche Erträge werden ausdrücklich im FWS nicht berücksichtigt. [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 20 von 26

A13 Aktivierte Eigenleistungen EUR Kapitalisierte Herstellungskosten für selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens für Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr, die nicht verkauft werden, sondern beim Aufgabenträger verbleiben und dort genutzt werden sollen Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten sowohl das Sachanlagevermögen als auch das immaterielle Anlagevermögen. Die aktivierten Eigenleistungen werden zunächst als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst und erhöhen somit die Umsatzerlöse. Diesem Posten stehen Material- und Personalaufwendungen sowie Abschreibungen gegenüber. Diese Aufwendungen werden mit der Aktivierung der Eigenleistungen neutralisiert. [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 21 von 26

A14 Gesamtaufwand EUR Gesamtaufwand für Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr Der Gesamtaufwand umfasst den Betriebsaufwand (Materialaufwand, Fremdleistungen, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen), Kapitalaufwand (Zinsaufwendungen und Abschreibungen) sowie außerordentliche Aufwendungen und ergibt sich aus der GuV. [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 22 von 26

A15 Betriebsaufwand EUR Gesamter Betriebsaufwand für Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr Der Betriebsaufwand umfasst Materialaufwand, Fremdleistungen, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen und ergibt sich aus der GuV. [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 23 von 26

A31 Weitere kalkulatorische Kosten EUR Weitere kalkulatorischen Kosten, die der Kalkulation der wiederkehrenden Abwasserentgelte (Gebühren/Preise) für zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung im Betrachtungsjahr zugrunde gelegt wurden (unabhängig von der Ermittlungsmethodik) Zu den weiteren kalkulatorischen Kosten gehören u. a. Steuern, Wagnisse. [AKeZ08] Kostenaufwandskoeffizient Seite 24 von 26

A03_1 Einwohnerwert (Betrachtungsjahr) EW Gesamtbelastung bezogen auf die gesamte Jahresabwassermenge im Betrachtungsjahr Belastung von häuslichem und gewerblichem Schmutzwasser inkl. dezentrale Entsorgung sowie von industriellen Einleitern unabhängig davon, ob die Abwassermenge in eigenen oder fremden Abwasserbehandlungsanlagen behandelt wird. Belastung von Dritten (anderen Entsorgungsgebieten), die in Kläranlagen des Aufgabenträgers behandelt wird, ist hier zu berücksichtigen. Die Berechnung erfolgt auf Basis EWCSB 120, hilfsweise als Summe der Einwohner und Einwohnergleichwerte. [AKeZ02] Einwohnerwertentwicklung, [AKeZ06] Spezifische Verschuldung (je Einwohnerwert), [AKeZ12] Spezifisches Sachanlagevermögen (je Einwohnerwert) Seite 25 von 26

A04 Einwohnerwert (Vorjahr) EW Gesamtbelastung bezogen auf die gesamte Jahresabwassermenge im Vorjahr des Betrachtungsjahres Belastung von häuslichem und gewerblichem Schmutzwasser inkl. dezentrale Entsorgung sowie von industriellen Einleitern unabhängig davon, ob die Abwassermenge in eigenen oder fremden Abwasserbehandlungsanlagen behandelt wird. Belastung von Dritten (anderen Entsorgungsgebieten), die in Kläranlagen des Aufgabenträgers behandelt wird, ist hier zu berücksichtigen. Die Berechnung erfolgt auf Basis EWCSB 120, hilfsweise als Summe der Einwohner und Einwohnergleichwerte. [AKeZ02] Einwohnerwerteentwicklung Seite 26 von 26