Ermächtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni

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Transkript:

Anhang Mitarbeiter nach Art. 27 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni 1994 1 Sicherheits- (SJD) SJD.A.01 SJD.A.02 SJD.A.03 SJD.A.04 SJD.A.05 SJD.A.06 Sicherheits Sicherheits Sicherheits Sicherheits Sicherheits Sicherheits Betreibungsverfahren einschliesslich Rechtsöffnungsbegehren Unentgeltliche Rechtspflege Rechtsverbeiständung Zwischenverfügung betreffend aufschiebende Wirkung vorsorgliche Massnahme im Ausländerrecht Vorschuss Entschädigung Genugtuung bis Fr. 10 000. Verzicht auf Rückgriff Grlage Übereinkommen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Art. 99 des Gesetzes die Verwaltungsrechtspflege Art. 18 51 des Gesetzes die Verwaltungsrechtspflege; Art. 17 64 Abs. 2 des Besgesetzes Ausländerinnen Ausländer Art. 21 des Opferhilfegesetzes Art. 19 ff. des Opferhilfegesetzes Art. 7 des Opferhilfegesetzes Mitarbeiter Sachbearbeiter des 1 sgs 140.1.

Grlage Mitarbeiter SJD.A.07 Sicherheits nachträgliche richterliche Entscheide sowie Straf Massnahmenvollzug, ausgenommen gegen verwahrten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Straftätern Art. 50 f. 55 ff. des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- Jugendstrafprozessordnung für Justizvollzug bei Verfügungen gegen Straftätern, bei denen nach den Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission eine Beurteilung der Gemeingefährlichkeit zu erfolgen hat SJD.A.08 Sicherheits nachträgliche richterliche Entscheide sowie Straf Massnahmenvollzug, ausgenommen gegen verwahrten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Straftätern Art. 50 f. 55 ff. des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- Jugendstrafprozessordnung Leiter Straf- Massnahmenvollzug in den übrigen Fällen SJD.A.09 Sicherheits Straf- Massnahmenvollzug, ausgenommen gegen verwahrten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Straftätern Art. 55 ff. des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- Jugendstrafprozessordnung Sachbearbeiter des Straf Massnahmenvollzugs: Gutheissung von Begehren um Bewilligung besonderer Vollzugsformen SJD.A.10 Sicherheits Genehmigung der Wahl des Sektionschefs Art. 2 des Gesetzes das Militärwesen für Militär

SJD.A.11 SJD.A.12 2 Sicherheits Sicherheits Erteilung Entzug der Anerkennung von Schiessvereinen sowie Prüfung der Statuten der Schiessvereine Festlegung des Umfangs der Zugriffsberechtigung SJD.B.01.01 3 Migrationsamt Verfügungen betreffend Einreise Aufenthalt SJD.B.01.02 3 Migrationsamt Verfügungen im Asylbereich Grlage Art. 125 Abs. 1 des Militärgesetzes; Art. 19 51 der Schiessverordnung Art. 3 der die kantonale Einwohnerdatenplattform Besgesetzgebung Ausländerinnen Ausländer Sachbearbeiter des Besgesetzgebung Asylgewährung SJD.B.01.03 3 Migrationsamt Zwangsmassnahmen Art. 73 ff. des Besgesetzes Ausländerinnen Ausländer SJD.B.01.04 4 Migrationsamt Verfügungen Arrest Art. 49 der Verordnung Gefängnisse Vollzugsanstalten SJD.B.02.01 3 Kantonspolizei Verfügungen, Anordnungen, Bewilligungen Weisungen Besgesetzgebung Strassenverkehr SJD.B.02.02 5 SJD.B.02.03 5 Mitarbeiter für Militär Sachbearbeiter Sachbearbeiter Abteilungsleiter Abteilungs leiter Sachbear beiterin Sachbearbeiter Verkehrstechnik 2 Geändert durch Abschnitt II des Nachtrags zur V kantonale Einwohnerdatenplattform vom 22. November 2016, ngs 2017-008 (sgs 453.11). 3 Geändert durch IX. Nachtrag vom 5. Dezember 2017, ngs 2018-001. 4 Eingefügt durch IX. Nachtrag vom 5. Dezember 2017, ngs 2018-001. 5 Aufgehoben durch IX. Nachtrag vom 5. Dezember 2017, ngs 2018-001.

SJD.B.02.04 6 Kantonspolizei Verfügungen betreffend Lagerung von Sprengmitteln SJD.B.02.05 6 Kantonspolizei Bewilligung zur Verwendung von Schiesspulver für die Feier historischer Anlässe für ähnliche Bräuche SJD.B.02.06 6 Kantonspolizei Verfügungen, Beschlagnahmen SJD.B.02.07 Kantonspolizei Waffenhandelsbewilligung SJD.B.02.08 6 Kantonspolizei Seriefeuerwaffe, Einzug von Waffen Grlage Besgesetzgebung explosionsgefährliche Stoffe Art. 15 Abs. 5 des Sprengstoffgesetzes Mitarbeiterin Mitarbeiter Abteilung Sicherheitsfirmen / Besgesetzgebung Waffen, Waffenzubehör Munition Art. 17 des Waffengesetzes Art. 5, 20 31 des Waffengesetzes SJD.B.02.09 6 Kantonspolizei Bewilligungen Art. 51 51 bis des Polizeigesetzes; Privatdetektivverordnung die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- Sicherheitsaufgaben SJD.B.03.01 6 Veranlagung von Abgaben, Einspracheentscheide, Betreibungen einschliesslich Rechtsöffnungsverfahren Gesetz Strassenverkehrsabgaben; Gesetz Wasserfahrzeugsteuer; Schwerverkehrsabgabegesetz Mitarbeiter Leiter Abteilung Sicherheitsfirmen / Mitarbeiterin Mitarbeiter Abteilung Sicherheitsfirmen / Kommandantin Kommandant der Kantonspolizei Leiter Abteilung Sicherheitsfirmen / Leiter Abteilung Sicherheitsfirmen / Sachbearbeiter 6 Geändert durch IX. Nachtrag vom 5. Dezember 2017, ngs 2018-001.

Grlage Mitarbeiter SJD.B.03.02 7 Zulassung von Fahrzeugen Schiffen, Entzug von Kontrollschildern Ausweisen, Fahrzeug- Schiffsprüfungen Art. 7 ff. des Strassenverkehrsgesetzes; Art. 10 ff. des Besgesetzes Binnenschifffahrt; Art. 13.01 ff. der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Sachbearbeiter, Verkehrsexpertin Verkehrsexperte Schiffsexpertin Schiffsexperte SJD.B.03.03 7 Zulassung von Personen zum Strassen- Schiffsverkehr einschliesslich Führerprüfungen Kontrollfahrten, Massnahmen gegen Fahrzeug- Schiffsführern Art. 14 ff. des Strassenverkehrsgesetzes; Art. 16 ff. des Besgesetzes Binnenschifffahrt; Art. 12.01 ff. der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Sachbearbeiter, Verkehrsexpertin Verkehrsexperte Schiffsexpertin Schiffsexperte SJD.B.03.04 7 Sonderbewilligungen Art. 76 ff. der Verkehrsregelnverordnung; Art. 72 ff. der Binnenschifffahrtsverordnung; Art. 7 30 ff. der die Personenbeförderung Sachbearbeiter 7 Geändert durch IX. Nachtrag vom 5. Dezember 2017, ngs 2018-001.

Grlage Mitarbeiter SJD.B.03.05 8 Erteilung Entzug von Bewilligungen für die Selbstabnahme typengeprüfter Fahrzeuge CE-zertifizierter Schiffe sowie die Abgasnachuntersuchung die periodische Kontrolle der Partikelfiltersysteme an Schiffsmotoren Art. 29 ff. der die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge; Art. 100 a der Binnenschifffahrtsverordnung; Art. 10 ff. der Ausführungsbestimmungen des UVEK zur die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern Abteilungsleiter, Fachleiterin Fachleiter, Sachbearbeiter, Verkehrsexpertin Verkehrsexperte SJD.B.03.06 8 Verfügung von Verkehrsan - ordnungen Anbringung von Schifffahrtszeichen Art. 36 ff. der Binnenschifffahrtsverordnung; Art. 5.01 ff. der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Abteilungsleiter Schifffahrt SJD.B.03.07 Zulassung von Aufsicht Fahrlehrpersonen Fahrschulen Art. 47 ff. der die Zulassung von Personen Fahrzeugen zum Strassenverkehr Abteilungsleiter, Fachleiterin Fachleiter SJD.B.03.08 9 Massnahmen Entscheide betreffend Erhalt der Schiffbarkeit, Entfernen von Schifffahrtshindernissen sowie Sturmwarn- Rettungsdienst Art. 5, 6 26 des Besgesetzes Binnenschifffahrt Abteilungsleiter Schifffahrt 8 Geändert durch IX. Nachtrag vom 5. Dezember 2017, ngs 2018-001. 9 Eingefügt durch IX. Nachtrag vom 5. Dezember 2017, ngs 2018-001.

SJD.B.04.01 10 SJD.B.04.02 10 SJD.B.04.03 10 SJD.B.04.04 10 SJD.B.04.05 10 SJD.B.04.06 10 Strafverfügung betreffend Kontrollwesen Disziplinarstrafverfügung Beschwerdeentscheide gegen Bussenver fügungen der Sektionschefinnen Sektionschefs Umwandlung von Bussen in Arrest Verfügungen nach der Besgesetz gebung die Wehrpflichtersatzabgabe Vorzeitige Entlassung von Schutzdienstpflichtigen Grlage Art. 195 Abs. 4 des Militärstrafgesetzes Art. 38 39 der das militärische Kontrollwesen Art. 38 39 der das militärische Kontrollwesen Art. 189 Abs. 6 des Militärstrafgesetzes Art. 1 der Verord nung zur Besgesetzgebung die Wehrpflichtersatz abgabe Art. 7 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Besgesetzgebung Mitarbeiter für Militär Kreiskommandant für Militär Kreiskom mandant für Militär Kreiskom mandant für Militär Kreiskommandant Leiter Wehrpflichtersatz abgabe Leiter Ausbildung 10 Fassung gemäss Nachtrag vom 22. Februar 2011, ngs 46 52.

SJD.B.04.07 11 SJD.B.04.08 11 SJD.B.04.09 11 SJD.B.04.10 11 SJD.B.04.11 11 SJD.B.04.12 11 Verfügung die Abkürzung von Ausbildungsgängen von Dienstpflichtigen Aufhebung von Schutzräumen Festlegung von Art, Anzahl Ort von Bauten Anordnung von Ersatzvornahmen, Festlegung von Ausgleichsgebieten, Festlegung der Mehrkosten je Schutzplatz Verwendung von Ersatzbeiträgen Grlage Art. 3 der Weisungen des Besamtes für Bevölkerungsschutz Absolvierung Durchführung der kurse Art. 49 des eidgenös sischen Bevölkerungs- gesetzes Art. 24 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Besgesetzgebung Art. 36 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Besgesetzgebung Art. 11 Abs. 2 der das militärische Kontrollwesen Art. 40bis Abs. 2 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Besgesetzgebung den Mitarbeiter Leiter Ausbildung Leiter Infrastruktur Leiter Infrastruktur Leiter Infrastruktur Verfügung der Gebühr für ein Duplikat-Dienstbüchlein Kreiskommandant Leiter Infrastruktur 11 Fassung gemäss Nachtrag vom 22. Februar 2011, ngs 46 52.

SJD.B.04.13 12 SJD.B.04.14 12 SJD.B.05.01 13 Amt für Feuerschutz SJD.B.05.02 13 Amt für Feuerschutz Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen zur Personalreserve Freiwillige Schutzdienst leistung Brandschutztech - nische Bewilligungen (Bauten, Nutzungsänderungen, Grossanlässe, Betriebsbewilligungen) Aufforderung zur Mängelbehebung im Zusammenhang mit brandschutztechnischen Bewilligungen Grlage Art. 6bis Abs. 3 Bst. a der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Besgesetzgebung Art. 6 Abs. 2 der Verordnung zum Einführungs gesetz zur Besgesetzgebung Art. 16 Abs. 1 Art. 18 des Gesetzes den Feuerschutz; Art. 14 14 bis der Vollzugsverordnung zum Gesetz den Feuerschutz Art. 21 der Vollzugsverordnung zum Gesetz den Feuerschutz Mitarbeiter Leiter Ausbildung Leiter Ausbildung Leiter der Abteilung Brandschutz Bereichsleiterin Bereichsleiter technischer Brandschutz Leiter der Abteilung Brandschutz Bereichsleiterin Bereichsleiter technischer Brandschutz 12 Fassung gemäss Nachtrag vom 22. Februar 2011, ngs 46 52. 13 Eingefügt durch Abschnitt II Ziff. 1 des IX. Nachtrags zum Geschäftsreglement der Regierung der Staatskanzlei vom 17. Mai 2016, ngs 2016-055 (sgs 141.3).