Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Wirtschaft Weiterbildung. Studienreglement Executive Master of Business Administration FHNW



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Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Wirtschaft Weiterbildung Studienreglement Executive Master of Business Administration FHNW Version 2015, gültig ab EMBA 17 Gestützt auf die Rahmenordnung Nachdiplomstudiengänge (Master of Advanced Studies MAS / Executive Master of Business Administration EMBA) an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) vom 30. Januar 2006, beschliesst die Direktion der Hochschule für Wirtschaft: 1 Allgemeines 1.1 Das vorliegende Studienreglement regelt die Zulassungsbedingungen, die Durchführung, die Leistungsbewertung, den Studienabschluss und die Rechtspflege des Executive Master of Business Administration (nachfolgend EMBA genannt) an der Hochschule für Wirtschaft der FHNW (nachfolgend HSW genannt). 1.2 Zielsetzung des Studiengangs Ziel des weiterbildenden, berufsbegleitenden Executive MBA Studienganges ist es, berufstätigen Führungskräften mit in der Regel geringen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen für Managementfunktionen auszubilden. Das Studium wird in der Regel von Hochschulabsolventinnen und -absolventen besucht. Es ergänzt, erweitert und vertieft die in mindestens 3-jähriger Praxis erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, so dass nach Abschluss des Studiums umfassende Managementverantwortung übernommen werden kann. Zur fachlichen Ausbildung tritt die Entwicklung von vertiefenden wissenschaftlichen und analytischen, internationalen und überfachlichen Qualifikationen als wichtiges Element des lebenslangen Lernens. 2 Zulassung zum EMBA-Studium 2.1 Formale Zulassungsbedingungen I Zum Studium kann zugelassen werden, wer a. über einen Hochschulabschluss verfügt und b. den Nachweis von einschlägiger Berufspraxis von mindestens drei Jahren nach Hochschulabschluss erbringt. c. über ausreichende Englischkenntnisse verfügt. In der Regel wird ein Abschluss von Level B1 für deutschsprachige Durchführungen verlangt. Mögliche Nachweise der Englischkenntnisse: Standardisierter Test mindestens auf der geforderten Stufe, Muttersprache, Auslandsaufenthalt in englischsprachigem Land 1

(B1: mindestens drei Monate), für Stufe B1 mindestens befriedigende Note der Sekundarstufe II. 2.2 Formale Zulassungsbedingungen II Studierende, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. 1 Das ist der Abschluss einer Höheren Fachschule, ein Meisterbrief oder Vergleichbares. Eine abgeschlossene Lehre ohne weitere Qualifikation erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Studierende ohne Hochschulabschluss müssen Berufspraxis von mindestens fünf Jahren nach Erreichen der höchsten Qualifikationsstufe vorweisen. Die geforderten Voraussetzungen aus 2.1 gelten analog. 2.3 Über die Aufnahme von Studierenden entscheidet die Studienleitung im Aufnahmeverfahren. Aufnahmeverfahren: Von den Bewerbern sind neben dem Anmeldeformular die dort genannten Dokumente einzureichen. Es findet mit allen Bewerbern ein Aufnahmegespräch statt. Anschliessend entscheidet die Studienleitung über die Aufnahme in den Studiengang. 2.4 Der Aufnahme- respektive Ablehnungsentscheid ist begründet und dokumentiert. Bei Verweigerung der Aufnahme und Erfüllung der formalen Bedingungen besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Einsprache gegen den Entscheid bei der Hochschulleitung innert zehn Tagen nach der Eröffnung des Entscheides. 3 Studienaufbau/Modulbeschreibungen 3.1 Der Studiengang gliedert sich grundsätzlich in Module. Jedes Modul vermittelt bestimmte fachliche, methodische und soziale Kompetenzen. 3.2 Ein Modul bezeichnet einen strukturierten und kohärenten Verbund von Lehr- und Lerneinheiten zur Erreichung von Lernzielen. Es wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. 3.3 Die Hochschule verwendet das European Credit Transfer System (ECTS). Jedes Modul ist ECTS-konform dokumentiert 2. Es sind Angaben enthalten über Modulkategorie, Inhalt, zu erwerbende Kompetenzen und Lernziele, Leistungsnachweise, studentischen Arbeitsaufwand, Modulverantwortung, zu vergebende Kreditpunkte und Eintrittsvoraussetzungen. 1 Vgl. Dokument DI-WB Sur Dossier Zulassung FHNW 2 Vgl. KFH (2004): Die Konzeption gestufter Studiengänge: Best Practice und Empfehlungen 2

4 Leistungsnachweise und Leistungsbewertung 4.1 Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht einer durchschnittlichen studentischen Arbeitsleistung von 30 Stunden (Kontaktstudium, begleitetes und individuelles Selbststudium, Prüfungsaufwand, Projektarbeiten, Praxistransfer, Master Thesis u.ä.). 4.2 Die in den Modulen definierten Kompetenzen bzw. Lernziele werden mit Hilfe von Leistungsnachweisen (Prüfungen oder andere Qualifikationsformen wie Projektarbeiten, Essays, Referate, Präsentationen und dgl., einzeln oder in Gruppen), überprüft und bewertet. Die Einzelleistung der Studierenden muss dabei erkennbar sein und einzeln bewertet werden. 4.3 Ein nach jedem erbrachten Leistungsnachweis aktualisierter Leistungsausweis dokumentiert die Leistungen der Studierenden mit der erzielten Note. 4.4 Die Bewertung eines Moduls erfolgt über die 6er Skala des traditionellen Notensystems in halben oder ganzen Noten oder über die 2er Bewertungsskala mit den Stufen "erfüllt und "nicht erfüllt. CH-Skala Prädikat alternatives Prädikat 6 Hervorragend 5.5 Sehr gut 5 Gut erfüllt 4.5 Befriedigend 4 Ausreichend 3.5 Nicht bestanden <3.5 Nicht bestanden nicht erfüllt 4.5 Die Leistungen werden auch mit ECTS-Noten bewertet. Die Leistung in einem Modul ist genügend, wenn sie entweder mit einem Grade von A bis E oder als "erfüllt bewertet wird. Weitere Informationen dazu im Diploma Supplement. 4.6 Für ein Modul, das mindestens mit der Note 4.0, dem Grade E (ausreichend) oder als erfüllt bewertet wurde, wird die volle dem Modul zugeordnete Anzahl Credits vergeben. Falls die Gesamtleistung in einem Modul nicht erfüllt ist, müssen die ungenügenden Teile des Moduls wiederholt werden. Falls der Leistungsnachweis eines Moduls aus mehreren Teilen besteht, muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden. Modulnoten werden auf halbe Noten gerundet, wobei die Kursnoten als Zehntelnoten eingehen. 3

Gewichtung der Kurse zur Errechnung von Modulnoten und der Gesamtnote: Module Kurs Kursbezeichnung Tage Gewicht ECTS 1 Management 17 9 1.1 Grundlagen Leadership 1,5-1.2 Integrales und strategisches Management 4,5 2/40 1.3 Organisation, Qualitätsmanagement 3 1/40 1.4 Unternehmenskultur 2 1/40 1.5 Wirtschaftsethik und Nachhaltigkeit 3 2/40 1.6 Praktische Unternehmensführung 3-2 Human Resource Management 8-9 5 2.1 Personalführung 3-3,5 2/40 2.2 Personalmanagement 3-3,5 2/40 2.3 Kommunikation und Konfliktmanagement 2-3 Finanzmanagement 15 9 3.1 Financial Accounting Gesamt 6/40 3.2 Management Accounting 15 gesamtes 3.3 Corporate Finance Tage Modul 4 Marketing 7 4 4.1 Strategisches und operatives Marketing 7 3/40 5 VWL 5 3 5.1 VWL 5 2/40 6 Internationales Management 5 3 Internationalisierungsstrategien 6.1/6.2 oder Studienreise 3 2/40 6.3 Cross-Cultural Management 2-7 Recht 5 3 7.1 Recht 5 2/40 8 Master Thesis 15 8.1 Wissenschaftliches Arbeiten, Master Thesis 1 10/40 4

Modul 9 Vertiefungsrichtung Tage Gewicht ECTS Gewählte Vertiefungsrichtung 15 5/40 9 Errechnung des Durchschnitts: Summe der gewichteten Noten. Kurse ohne Gewichtung erhalten keine Benotung, werden aber meist mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen ( erfüllt oder nicht erfüllt ). 4.7 Nicht bestandene bzw. nicht erfüllte Leistungsnachweise inkl. Master Thesis können nur einmal, und zwar innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Unterrichtsphase, wiederholt werden. Die Master Thesis und ggf. ihre Wiederholung sind innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Unterrichtsphase abzuschliessen. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung. Über eine Verschiebung eines Leistungsnachweises und den Zeitrahmen des Nachholens entscheidet die Studienleitung. Wurde ein Leistungsnachweis im zweiten Versuch nicht bestanden bzw. nicht erfüllt, wird der/die Studierende vom Studium ausgeschlossen. Ein Notenausweis mit den bisher erbrachten Leistungen wird ausgehändigt. Es gilt Absatz 7.3. 4.8 Für die Prüfungsorganisation und die Regelung zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist die Studienleitung zuständig. 4.9 Anerkennung von Modulen Die Studienleitung kann Module und Kurse vergleichbaren Inhalts und Umfangs, welche in anderen MAS oder gleichwertigen Studiengängen erfolgreich absolviert und möglichst mit ECTS-Punkten und -Prädikaten bewertet wurden, an Stelle von Modulen und Kursen des EMBA anerkennen. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Reduzierung der Studiengebühren. Es können maximal 10 ECTS-Punkte aus anderen Studiengängen anerkannt werden. Die Noten der anerkannten Module werden übernommen. Für den Fall der Anerkennung externer Module gilt auch, dass die Gesamtzahl der ECTS- Punkte für den EMBA-Abschluss 60 betragen muss. Masterarbeiten sind von einer Anerkennung grundsätzlich ausgeschlossen. 4.10 Verhinderung aus wichtigem Grund Wer Leistungsnachweise oder die Masterarbeit aus wichtigen Gründen nicht antreten kann oder im Falle der Masterarbeit diese nicht beenden kann, hat das Weiterbildungssekretariat und die Studienleitung umgehend zu informieren. Kann eine Prüfung wegen Krankheit oder Unfall oder anderen zwingenden Gründen nicht absolviert werden, so muss dies vor der Prüfung dem Weiterbildungssekretariat mitgeteilt werden. Bei Abwesenheit kann ein Nachweis/Arztzeugnis angefordert werden. Andere Gründe der Verhinderung sind vor der Prüfung schriftlich mitzuteilen. Liegen Entschuldigungsgründe vor, legt die Leitung des Studiengangs die Modalitäten der nachträglichen Leistungsbewertung fest. 5

4.11 Erlaubte Hilfsmittel Bei allen Leistungsnachweisen und der Masterarbeit dürfen nur ausdrücklich erlaubte Hilfsmittel verwendet werden. Bei Unredlichkeiten, insbesondere bei Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen oder bei der Masterarbeit werden diese ganz oder teilweise für nicht bestanden erklärt. 4.12 Nachteilsausgleich Machen Studierende durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit die Prüfung ganz oder teilweise nicht in der vorgesehenen Form ablegen können, gestattet die Studienleitung die Erbringung gleichwertiger Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in einer anderen Form. Entsprechendes gilt für Studienleistungen. 5. Master Thesis (Masterarbeit) 5.1 Die Masterarbeit ist ein spezieller Leistungsausweis, der in der Regel gegen Schluss des Studiums erstellt wird. Die Studierenden zeigen darin, dass sie in der Lage sind, sich selbstständig, kompetent, in geeigneter Darstellungsform, verständlich, wissenschaftsorientiert und praxisnah mit den Inhalten des Studiengangs auseinanderzusetzen. 5.2 Zielsetzung der Masterarbeit: In der Masterarbeit wird innerhalb eines definierten Zeitraumes (in der Regel 6 Monate) eine aus dem Themenbereich des Lehrgangs abgeleitete Aufgabe wissenschaftsorientiert reflektiert, theoretisch und praktisch gelöst. Die Arbeit hat somit einen konzeptionell-theoretischen und einen empirischen praktischen Teil. Mit der Arbeit dokumentieren die Studierenden, dass sie selbständig in einer Einzelarbeit: eine Problemstellung/Fragestellung darstellen, deren Bearbeitung für ein definiertes Zielpublikum nachweislich einen (praktischen) Nutzen stiftet. die im Lehrgang vermittelten (theoretischen) Konzepte, Ansätze, Methoden und Instrumente zur Bearbeitung einer anwendungsorientierten Fragestellung einsetzen. eine auf die Fragestellung abgestimmte, geeignete Methodik zu einer empirischen Untersuchung herleiten, darstellen und anwenden. das Projekt Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS (inkl. Methodenseminar) planen und umsetzen. in der schriftlichen Arbeit von ca. 60 Seiten / 15'000-20'000 Wörter (ohne Anhang) klar und nachvollziehbar argumentieren und in der mündlichen Abschlussprüfung überzeugend und (sozial) kompetent auftreten. 5.3. Der Prozess zum Leistungsnachweis Masterarbeit: Leistungsnachweis erbringen Leistungsnachweis beurteilen Schriftliche Arbeit: 1. Projektskizze (Projektantrag) nach folgender inhaltlichen Struktur verfassen: 1. Arbeitstitel Genehmigung durch wissenschaftlich qualifizierte 6

und Themenbereich/Problemstellung, 2. Leitfrage, 3. Vorläufige (Ergebnis)ziele, 4. Nutzen 2. Proposal nach folgender inhaltlichen Struktur verfassen: 1. Titel/Themenbereich/Leitfrage, 2. Nutzen, 3. Einbettung in Literatur/Forschungslandschaft, 4. Methodisches Vorgehen, 5. Verwendete Literatur, 6. Projektplanung 3. Arbeit erstellen (innerhalb von 6 Monaten, max. 3 Monate Verlängerung möglich) 4. Schriftliche Arbeit einreichen (1 Exemplar elektronisch, 1 Exemplar in Papierform und 2 Exemplare in Papier- oder elektronischer Form für die Betreuungspersonen) B. Mündliche Präsentation Betreuungsperson, Praxisbetreuung und Studiengangleitung Genehmigung durch wissenschaftlich qualifizierte Betreuungsperson Zur Kenntnisnahme an die Studienleitung Besprechung von Zwischenergebnissen mit Betreuungspersonen Begutachtung durch Betreuungspersonen 5. Abschlusskolloquium mit Betreuungspersonen Abschliessende Beurteilung durch die Betreuungspersonen 5.4 Bei der Einreichung der Master Thesis haben die Studierenden in einer ehrenwörtlichen Erklärung am Anfang oder am Schluss der Arbeit schriftlich zu versichern, dass sie diese selbständig und nur mit den angegebenen Quellen, Hilfsmitteln und Hilfeleistungen erstellt haben und Zitate kenntlich gemacht sind (d.h. die Arbeit enthält keine Plagiate). 5.5 Die Bewertung der Master Thesis wird mit Hilfe des HSW-Beurteilungsrasters sowie mit einem schriftlichen Gutachten der Dozierenden dokumentiert und aktenkundig gemacht. Mit der Note 3 oder schlechter bewertete Arbeiten können nicht nachgebessert werden, bei Note 3,5 resp. FX ist eine Nachbesserung möglich, wobei die Arbeit nach der Nachbesserung nicht besser als mit Note 4 bewertet werden kann. 5.6 Studierende ohne ersten Hochschulabschluss (siehe Zulassung unter 2.2) haben noch keine Abschlussarbeit an einer Hochschule geschrieben und sind verpflichtet, den angebotenen zwei- bis dreitägigen Kurs Coaching Master Thesis zu belegen. Es fallen geringe zusätzliche Kosten an. Für die anderen Studierenden ist die Teilnahme empfehlenswert, aber freiwillig. 5.7 Die Master Thesis wird von der zugeteilten Dozentin bzw. dem zugeteilten Dozenten beurteilt und bewertet. Weitere Expertinnen bzw. Experten aus der Praxis werden zugezogen, in der Regel wird jede Master Thesis sowohl von einem Dozierenden als auch von der Praxisvertretung bewertet. Der Leistungsnachweis bei der Master Thesis beruht auf der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation. Die Studienleitung erlässt weitere Richtlinien. 7

6 Diplomierung 6.1 Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen: a. wenn alle geforderten Leistungsnachweise erbracht sind, b. wenn mindestens 80 % aller zu besuchenden Kontakttage im gesamten Studium absolviert wurden. Über schriftlich beantragte und begründete Ausnahmebewilligungen entscheidet die Studienleitung. 6.2 Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten: a. das EMBA-Diplom b. ein Dokument, welches Auskunft über die erzielten Leistungen gibt (Transcript of Records, Datenabschrift oder Leistungsausweis bezeichnet) c. ein Diploma Supplement auf Englisch und Deutsch. 7 Studiengebühren, Zahlungs- und Annullierungsbedingungen 7.1 Die Studiengebühr beinhaltet sämtliche Kursunterlagen. Die Höhe der Studiengebühr kann dem separaten Informationsblatt oder der Website entnommen werden. Übernachtungskosten, Mahlzeiten und Anreise für Blockseminare und Reisen etc. sind in der Studiengebühr nicht enthalten. Bei der definitiven Bestätigung des Studienplatzes wird eine Anmeldegebühr von CHF 500.00 erhoben, welche an die Studiengebühr angerechnet wird. Die Studiengebühr wird je zur Hälfte vor dem ersten und dem dritten Semester fällig. Die Anmeldegebühr wird im Falle einer Abmeldung nicht zurückerstattet. Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die FHNW erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält die Fachhochschule die Anmeldegebühr von CHF 500.00 als Bearbeitungsgebühr ein. Danach und bis zum Veranstaltungsbeginn berechnet die Fachhochschule 50 % der Veranstaltungskosten, sofern keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für den Lehrgang erfüllt. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, wird die Anmeldegebühr von CHF 500.00 als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Nichterscheinen müssen die vollen Studiengebühren bezahlt werden. Die Studienleitung behält sich vor, einen EMBA-Studiengang nicht durchzuführen, falls die Teilnehmendenzahl zu gering ist. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Anmeldegebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Fachhochschule können nicht geltend gemacht werden. 7.2 Es können neben der gewählten Vertiefungsrichtung einzelne Kurse aus anderen Vertiefungsrichtungen besucht werden. In diesem Fall verrechnen wir den Teilnehmenden pro zusätzlich besuchten Kurs einen Betrag von CHF 200.00 pro Kurstag. 7.3 Teilnehmende, die das EMBA-Studium vorzeitig abbrechen, schulden die bis zum Abbruch aufgelaufenen Kosten (proportionaler Anteil zu den Gesamtkosten). Die Fachhochschule stellt zusätzlich 50 % der Restgebühren in Rechnung. Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die FHNW erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. 8

8 Qualitätssicherung und Abweichungen im Modulprogramm Durch systematisch erhobene Feedbacks der Studierenden wird der Executive Master of Business Administration (EMBA) regelmässig überprüft. Das Studium wird auf diese Weise laufend optimiert und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Die Kursleitung behält sich deshalb im Interesse einer Weiterentwicklung des Studiums kurzfristige Abweichungen von den im Studienführer, Website usw. angegebenen Kursinhalten vor. Der auf der Website angegebene Zeitpunkt des Studienendes ist eine ungefähre Angabe, aus der sich kein Anspruch ableiten lässt. Aus organisatorischen und didaktischen Gründen sind Abweichungen möglich. 9 Rechtsmittel 9.1 Erste Einspracheinstanz ist die Studienleitung. Einsprachen erfolgen schriftlich und begründet innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des Vorfalls. 9.2 Einsprachen gegen Entscheide der Studienleitung, die auf dieser Studien- und Prüfungsordnung basieren, sind schriftlich innert 10 Tagen nach Eröffnung des Entscheides bei der Direktion HSW zu erheben. 9.3 Gegen den Einspracheentscheid kann innerhalb von 20 Tagen seit der Eröffnung schriftlich und begründet bei der Beschwerdekommission der Fachhochschule Nordwestschweiz Beschwerde erhoben werden. 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Sofern nicht in diesem Dokument anders geregelt, kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB für Weiterbildungsveranstaltungen der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Anwendung. Sie können bei den Studienleitungen oder auf der Website des EMBA bezogen werden. 11 Schluss- und Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft und gilt ab EMBA 17. 9