Vorsorge, nicht sexy, aber wichtig



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1 von 6 29.10.2014 18:13» Drucken PATIENTENVERFÜGUNG - TEIL II DER SERIE Vorsorge, nicht sexy, aber wichtig von Katharina Schneider 29.10.2014, 16:35 Uhr Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst wegen Krankheit, Alter oder Unfall nicht kann? Antwort: ein Bevollmächtigter. So verfassen Sie die Regieanweisungen an ihn unter anderem die wichtige Patientenverfügung. Eine Patientenverfügung ist eine Regieanweisung an die Ärzte und den Bevollmächtigten. : Getty Images Düsseldorf. Unabhängig sein und selbst über das eigene Leben entscheiden das ist für die meisten Menschen der größte Vorteil des Erwachsenenlebens. Doch was, wenn man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann? Dann ist es gut, eine Vorsorgevollmacht verfasst zu haben. Die regelt beispielsweise, wer im Notfall medizinische Entscheidungen treffen darf, über den Aufenthaltsort bestimmen, einen Pflegeplatz organisieren und Bankgeschäfte erledigen kann. Was zu beachten ist, wenn man eine Vorsorgevollmacht erstellen möchte, konnten Sie bereits im ersten Teil dieser Serie lesen. Doch einen Bevollmächtigten zu benennen, reicht allein noch nicht aus. Man sollte ihm auch Regieanweisungen geben. Was soll er tun, was muss er lassen? Das schafft zum einen die Gewissheit, dass später tatsächlich alles gemäß den persönlichen Wünschen geschieht. Und zum anderen hilft es auch dem Bevollmächtigten. Hat er feste Vorgaben, muss er sich nicht selbst überlegen, was wohl der mutmaßliche Wille des Vollmachtgebers gewesen wäre. DOSSIER Wie Sie sich gegen Berufsunfähigkeit schützen Ein Unfall und plötzlich ist nichts, wie es mal war. Diagnose: Arbeitsunfähig. Dagegen kann man sich jedoch schützen, mit entsprechenden Policen. Wie das am besten geht, lesen Sie kompakt in unserem Dossier. In diesem zweiten Teil der Vorsorge-Serie geht es also um das sogenannte Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Grundsätzlich sind der Kreativität hier keine Grenzen gesetzt. Der Vollmachtgeber kann all seine Wünsche und Handlungsanweisungen niederschreiben, egal ob es um die Gesundheit, die Verwaltung des Vermögens, den Aufenthaltsort oder den Verbleib der Haustiere geht, sagt Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht. Eine solche Innenregelung mit Außenwirkung gegenüber Ärzten und Pflegern ist auch die Patientenverfügung. Sie nimmt vorweg, was der Vollmachtgeber für sich in gesundheitlichen Fragen wünscht, wenn er einmal nicht

2 von 6 29.10.2014 18:13 mehr selbst entscheiden kann. Vor fünf Jahren wurde die Möglichkeit dazu gesetzlich geregelt (Paragraph 1901a, BGB). Laut einer Umfrage des Vereins Vorsorgeanwalt haben immerhin schon 28 Prozent der Erwachsenen in Deutschland eine solche Verfügung verfasst und 34 Prozent planen diese für die nähere Zukunft. Frauen sorgen demnach etwas besser vor als Männer und mit dem Alter nimmt der Anteil der Personen mit Patientenverfügung zu. Wichtiges zur Vorsorgevollmacht Was ist die Vorsorgevollmacht? Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht und rechtlich gesehen ein Auftrag. Darin können eine oder mehrere Personen benannt werden, die alle Aufgaben für Sie erledigen, wenn Sie es selbst nicht können. Wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Was kann der Bevollmächtigte regeln? Welche Voraussetzungen muss der Bevollmächtigte erfüllen? Was tun ohne Vertrauensperson? Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht? Wo sollten die Dokumente verwahrt werden? Die meisten, die noch keine hatten, gaben als Grund an, sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben (66 Prozent). 27 Prozent wollen, dass im Notfall andere für sie entscheiden. Diese Menschen verzichten auf eine wichtige Chance zur Selbstbestimmung und sie belasten ihre Angehörigen oder ihren Bevollmächtigten, denen im Ernstfall ohne Patientenverfügung die Orientierung fehlt, sagt Dietmar Kurze, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer des Vereins Vorsorgeanwalt. Vordrucke helfen beim Einstieg RENTE Die Deutschen sind zu optimistisch In Deutschland wird sich das Rentensystem verändern. Mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kommt ein Rentenpaket, dass den Deutschen noch teuer zu stehen kommen könnte, so der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Vor allem die neu eingeführte Mütterrente dürfte auf die Rentenkassen lasten. Auf insgesamt 160 Milliarden Euro summieren sich die Mehrausgaben laut Hochrechnungen von Sachverständigen bis zum Jahr 2030 das ist eines der bislang teuersten Vorhaben der Wahlperiode. Eine solche Zusatzbelastung kann selbst bei steigenden Steuereinnahmen lediglich über höhere Rentenbeiträge und sinkende Renten im Alter ausgeglichen werden, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Bild: dpa alle Bilder Formal gesehen braucht man für eine Patientenverfügung keinen Anwalt oder einen Notar, sagt Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht. Dennoch ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen zumindest vom Hausarzt. Denn die einzelnen Punkte sind nicht immer selbsterklärend und bestimmte Kombinationen von Aussagen können sich sogar widersprechen.

3 von 6 29.10.2014 18:13 Ist die Patientenverfügung nicht eindeutig oder widersprüchlich, kann es passieren, dass sich Ärzte später im Ernstfall nicht daran halten. Dann muss der Bevollmächtigte wieder bei Null anfangen und den mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers darlegen wie würde dieser selbst entscheiden, wenn er es noch könnte, sagt Mainz-Kwasniok. Kann er sich mit dem Arzt nicht auf eine Behandlungsweise einigen, muss das Betreuungsgericht entscheiden und das kann sich Monate oder sogar Jahre hinziehen, wie der aktuelle Fall einer Komapatientin zeigt: Die Frau war 2009 nach einem Schlaganfall ins Wachkoma gefallen und noch immer streiten ihre Angehörigen mit dem Gericht darüber, ob die künstliche Ernährung eingestellt werden darf (Az.: XII ZB 202/13). Patientenverfügung ja oder nein? Vorträge besuchen Die Betreuungsgerichte, Hospiz und Wohlfahrtsverbände, Anwaltskanzleien, Alten- und Pflegeheime veranstalten regelmäßig Vorträge zu der Thematik. Achten Sie auf entsprechende Ankündigungen in der Presse. Nehmen Sie sich die Zeit und besuchen Sie solche Veranstaltungen. So nähern Sie sich dem Thema und können die Entscheidung in sich reifen lassen. Mit Freunden diskutieren Mit dem Hausarzt sprechen Schwere Krankheit Kirche kontaktieren Dennoch, als Einstieg in das Thema können Vordrucke sinnvoll sein. Die Stiftung Warentest veröffentlicht diese beispielsweise in ihrem Vorsorge-Set (ISBN: 978-3-86851-360-89). Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) stellt zudem eine Informationsbroschüre und Textbausteine zum Verfassen einer schriftlichen Patientenverfügung bereit. Wer sich mit den Details beschäftigt, wird schnell feststellen, dass dies kein Thema ist, das man mal eben in fünf Minuten abhaken kann. Grundsätzlich werden für die Anwendung einer Patientenverfügung vier Szenarien skizziert: Todesnähe (der Sterbeprozess ist nicht mehr abwendbar), unheilbare Krankheiten im Endstadium (die Krankheit wird tödlich verlaufen, aber der genaue Todeszeitpunkt ist noch nicht absehbar), Hirnschädigung (beispielsweise durch einen Unfall oder Schlaganfall) und Hirnabbau (beispielsweise durch eine Demenzerkrankung). STEUERN UND ERBSCHAFT So gibt es keinen Streit ums Erbe Das Thema Erbschaft ist heikel, doch eine klare Aufteilung des Vermögens wird immer wichtiger. Lesen Sie in diesem 18-Seiten-Dossier, wie Sie Steuern sparen, Streit vermeiden und die Gesetzeslage für sich nutzen. Im Vordruck der Stiftung Warentest können dann bei jedem dieser vier Szenarien die gleichen sieben Handlungsanweisungen angekreuzt werden. Angefangen mit Ich verlange, auf Maßnahmen zu verzichten, die bloß den Eintritt des Todes verzögern, über Ich verlange, mich nicht künstlich zu ernähren bis hin zu Ich verlange Luftnot, Schmerzen, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krankheitserscheinungen entgegenzuwirken und mir dazu geeignete Medikamente zu geben, auch wenn dies die Lebenszeit unter Umständen verkürzt. Zusätzlich zu den Handlungsanweisungen in den vier unterschiedlichen Szenarien kann eine Patientenverfügung noch den Hinweis zur Organspende und einem eventuell vorhandenen Organspendeausweis enthalten. Auch auf eine Vorsorgevollmacht und einen Bevollmächtigten sollte soweit vorhanden hingewiesen werden. Zudem kann die Bitte um Seelsorge und Beistand darin festgehalten werden. Die Handlungsanweisungen in den Textbausteinen des BMJV weichen in der Wortwahl und der Struktur etwas von dem Vordruck ab. Und im Internet finden sich zahllose Vordrucke mit wieder anderen Formulierungen. Das zeigt: Ohne Beratung ist es für den medizinischen und juristischen Laien kaum möglich, eine Patientenverfügung zu verfassen, bei der er sicher sein kann, dass die von ihm gewählten Formulierungen tatsächlich seinen Wünschen entsprechen. Am besten individuell formulieren

4 von 6 29.10.2014 18:13 Wie bei der Vorsorgevollmacht gilt auch hier: Formulare sind als Information für den Arzt besser als gar nichts und eine ausgeschriebene Patientenverfügung ist besser als ein Formular. Die anzustrebende Lösung sollte aber eine Patientenverfügung sein, bei der ein auf solche Fragen spezialisierter Anwalt am besten zusammen oder ergänzend mit dem Hausarzt beraten hat, sagt Anwältin Doering-Striening. Denn bei einer Formulierung kann die individuellen Lebens- und Gesundheitssituation konkreter berücksichtigt werden und es kann ausgeführt werden, welche Handlungen beispielsweise ausdrücklich gewünscht werden und welche nicht, ob man mit speziellen Operationen einverstanden ist, ob man eine Bluttransfusion akzeptiert oder dass bis zuletzt alle lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Patientenverfügung bedeutet nicht, immer nur Maßnahmen abzulehnen. Es können auch ausdrücklich Wünsche geäußert werden. VORSORGEVOLLMACHT Nicht sexy, aber wichtig Keine Top-Models, keine Katzenbilder und keine Anlagetipps trotzdem sollten Sie diesen Artikel lesen. Es geht um Ausnahmesituationen, die jeden treffen können, wie etwa der Unfall von Michael Schumacher zeigte. Sich mit der eigenen Verletzlichkeit beziehungsweise Sterblichkeit auseinanderzusetzen, fordert die Menschen extrem, natürlich möchte sich das niemand ausmalen, sagt Doering-Striening. Wer sich damit beschäftigt, hat dann aber schnell ganz spezifische Fragen: Wie ist das ganz konkret, wenn ich Nahrung und Flüssigkeit ablehne? Wie ist verdursten? Was, wenn ich Schmerzen habe und wegen der Medikamente das Bewusstsein verliere? Für solche Fragen muss man sich viel Zeit nehmen, deshalb gebe ich meinen Mandanten auch immer die Möglichkeit, den ersten Entwurf der Verfügung noch mal in Ruhe zu Hause durchzugehen und mit ihrem Arzt zu besprechen. Kostenpunkt einer solchen anwaltlichen Beratung? Dafür gibt es keinen festen Satz, das muss individuell vereinbart werden und hängt vom Zeitaufwand ab und davon, welche anderen Dokumente zusätzlich verfasst werden und wie komplex diese ausfallen, sagt die Anwältin. Viele Anwälte bieten Pauschalen für die Erstellung von Vorsorgedokumenten an. Beim Notar werden Vorsorgevollmachten nach einer Kostenordnung abgerechnet, dabei bestimmt beispielsweise der Wert des Vermögens die Gebühr. Manche Anwälte bieten zudem spezielle Seminare und Gruppenberatungen an, die günstiger sind als die Erstellung eines einzelnen Dokuments durch den Anwalt. Interessierte sollten vorab danach fragen. Was Berufsbetreuer regeln Gemeinsam planen Zusammen mit ihren Klienten erarbeiten die Berufsbetreuer einen individuell zugeschnittenen Plan mit persönlichen Zielen, die der betreute Mensch erreichen möchte, wie zum Beispiel schuldenfrei zu leben oder zuhause versorgt zu werden. Papierkram erledigen Klienten besuchen Finanzen verwalten Pflegedienst finden Im Krankheitsfall entscheiden Dass viele Menschen noch keine Patientenverfügung verfasst haben, dürfte nicht nur mit der Unbeliebtheit des Themas zu tun haben, sondern teils auch mit Missverständnissen. Manche Menschen glauben, dass die einmal niedergeschriebene Verfügung nicht geändert werden kann oder auch dann vom Arzt zurate gezogen wird, wenn sie ihren Willen noch selbst artikulieren können. Das stimmt aber nicht, sagt Rechtsanwalt Kurze. Wenn ein Mensch noch selbst bestimmen kann, gilt immer das, was er dem Arzt sagt und nicht seine schriftliche Patientenverfügung. Der Bevollmächtigte haftet auch Außerdem muss niemand fürchten, dass er wegen einer Patientenverfügung gar nicht erst behandelt wird. Wer beispielsweise nach einem Unfall ins Krankenhaus kommt, wird zunächst immer behandelt. Erst danach kommen der Bevollmächtigte und die Patientenverfügung ins Spiel, sagt Kurze. Besonders wichtig ist es jedoch, nicht nur eine Patientenverfügung zu verfassen, sondern auch einen Bevollmächtigten zu benennen: Selbst in der ausführlichsten Patientenverfügung können nicht alle möglichen Krankheitsverläufe thematisiert

5 von 6 29.10.2014 18:13 werden, deshalb braucht es einen Bevollmächtigten, der in Zweifelsfällen mit dem Arzt spricht und entscheidet, so der Anwalt. Bei besonders gefährlichen Heilbehandlungen benötigt ein Betreuer oder Bevollmächtigter aber dennoch die Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Der Betreuer kann nicht alleine einwilligen, wenn die ärztliche Maßnahme im Sinne des 1904 Abs. 1 BGB besonders gefährlich ist, das heißt, wenn eine begründete Gefahr besteht, dass der Betreute an dem Eingriff stirbt oder einen längeren und schweren Gesundheitsschaden erleidet, erklärt Mainz-Kwasniok. Gleiches gilt für einen Bevollmächtigten ( 1904 Abs. 2 BGB). Allerdings gab es zum 1. September 2009 eine gesetzliche Neuregelung (3. BtÄndG - Patientenverfügungsgesetz). Nun sind auch gefährliche Behandlungsmaßnahmen nicht mehr genehmigungspflichtig, wenn einerseits der Arzt und andererseits Betreuer oder Bevollmächtigter sich einig sind, dass die Behandlung (oder auch Nichtbehandlung) dem Willen des Patienten entspricht ( 1904 Abs. 4 BGB in der Fassung ab 01.09.2009). Organspendeausweis Wahlmöglichkeiten Wer einen Organspendeausweis hat, kann zwischen verschiedenen Optionen wählen. Uneingeschränkte Spende Mit Ausnahme Selbst wählen Volle Ablehnung Andere entscheiden Die Patientenverfügung bringt einige Vorteile. Damit alleine ist es aber noch nicht getan. Man muss sich auch Gedanken darüber machen, wie man zum Thema Pflege steht: Möchte man lieber in der eigenen Wohnung oder in einem Pflegeheim versorgt werden? Und in welchem?, sagt Rechtsanwältin Mainz-Kwasniok. Auch solche Anweisungen können in einer internen Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem festgehalten werden. Wer mehrere Bevollmächtigte einsetzt, kann auch bestimmen, welcher von beiden in Konfliktfällen das letzte Wort haben soll oder ob beispielsweise einer bei den Finanzen und der andere bei den Gesundheitsfragen die letztendliche Entscheidung trifft. Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte sich auch über die rechtlichen Wirkungen seiner Vollmacht Gedanken machen. Das Verhältnis zum Bevollmächtigten ist selten nur ein Gefälligkeitsverhältnis, sondern ein Verhältnis mit Rechten und Pflichten, sagt Doering-Striening. Juristisch kann es sich um ein sogenanntes Auftragsverhältnis handeln. Dann bekommt der Bevollmächtigte einen Auslagenersatz für seine Tätigkeit. Es kann aber auch ein Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart werden. Dann wird der Bevollmächtigte für seine Tätigkeit bezahlt. Um Zweifelsfragen zu vermeiden, sollte das möglichst schriftlich geregelt werden. Eines haben Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag aber immer gemeinsam: Man kann für einen Schaden aus seiner Tätigkeit haften, sagt Anwältin Doering-Striening. Deshalb sollte bei umfangreichen und gefahrenträchtigen Aufgaben des Bevollmächtigten immer auch die Frage der Haftung angesprochen und geregelt werden. Verschiedene Kontovollmachten Unbeschränkte Kontrollvollmacht Damit ermächtigen Sie den Bevollmächtigten, ohne Einschränkung auf Ihr Konto zuzugreifen, auch Ihren eventuell bestehenden Dispokredit auszuschöpfen. Beschränkte Kontovollmacht Vollmacht über den Tod hinaus Vollmacht auf den Todesfall Außerdem sind Bevollmächtigte rechenschaftspflichtig für das, was sie getan haben. Vollmachten wirken meistens über den Tod hinaus, deshalb kann es sein, dass man gegenüber den Erben darlegen muss, wie man das Geld verwaltet hat und ob man Geschenke gemacht hat. Das kann ärgerlich ausgehen, wenn der

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