Zweiklassenmedizin in Bayern



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Transkript:

Zweiklassenmedizin in Bayern Wo Kassenpatienten am längsten warten Pressekonferenz mit Theresa Schopper, MdL, Gesundheitspolitische Sprecherin, am 2. August 2013 Gesetzlich Versicherte warten überall in Bayern spürbar länger auf einen Facharzttermin, als Versicherte bei Privatkassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragte Studie, bei der Vergleichsanrufe in bayernweit 610 Facharztpraxen getätigt wurden. Im Durchschnitt aller zwölf untersuchten Gebiete wartet ein Kassenpatient demnach 17 Tage länger auf einen Termin, als der privilegierte Privatpatient. Die Studie zeigt anschaulich: Zumindest bei den Wartezeiten auf einen Facharzttermin ist die Zweiklassenmedizin in Bayern bittere Realität, so Theresa Schopper, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen. Wenn man dann noch die immer häufiger anzutreffenden räumlichen Trennungen zwischen Kassenund Privatpatienten in den Wartezimmern sieht, sind Bedenken, dass es auch bei der Behandlung selbst gravierende Qualitätsunterschiede gibt, naheliegend, so Schopper weiter. Die Studie verortet bei den Differenzen zwischen gesetzlich und privat Versicherten mit wenigen Ausnahmen ein Nord-Süd-Gefälle. Längere Wartezeiten müssen gesetzliche Versicherte vor allem in Bayerns Norden in Kauf nehmen mit 30 Tagen in Aschaffenburg, 28 Tagen in Würzburg, 20 Tagen in Bayreuth/Bamberg/Hof und 16 Tagen in Weiden/Oberpfalz. Geringer sind die Unterschiede hingegen im bayerischen Süden (München 12 Tage, Landshut/Straubing 10 Tage, Rosenheim 9 Tage). Allerdings macht das Allgäu hier eine unrühmliche Ausnahme. Hier warten gesetzlich Versicherte durchschnittlich 22 Tage länger auf ihren Termin, als privat Versicherte, was wohl auch dem Umstand geschuldet war, dass der größte Ausreißer der Studie in Kaufbeuren anzutreffen ist: Bei einem dortigen Augenarzt gab es die Privataudienz bereits nach 26 Tagen, der Termin für den Kassenpatienten wäre in 280 Tagen möglich gewesen. Theresa Schopper: Bei diesen Zahlen liegt der Verdacht nahe, dass manchen Medizinern der eigene Geldbeutel näher ist, als das Wohl der Patienten. Dieser Wildwuchs ließe sich durch entsprechende Gesetzgebung mit Einführung einer Bürgerversicherung beheben, so Schopper. Ein erster konkreter Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit wäre eine einheitliche Honorarordnung für Arztinnen und Ärzte, bei der gleiche Leistungen auch gleich entlohnt werden. Theresa Schopper: Wenn die Honorarunterschiede wegfallen, fehlt der Anreiz zur Bevorzugung bestimmter Gruppen. Da insgesamt nicht weniger Geld zur Verfügung stünde, würde das die Mediziner in Summe nicht benachteiligen, aber den Patientinnen und Patienten, die zu über 80 Prozent gesetzlich versichert sind, erheblich nutzen. 1

Erhebung Warten Kassenpatienten in Bayern länger auf einen Facharzttermin als privat Versicherte? Teil A: Ergebnisse der Erhebung Teil B: Hintergrund-Informationen 2

Teil A: Ergebnisse der Erhebung In allen untersuchten Regionen in Bayern warten gesetzlich Versicherte länger auf einen Arzttermin als Versicherte bei Privatkassen. Besonders auffällig hierbei sind Würzburg und Aschaffenburg. Im Durchschnitt aller 12 untersuchten Gebiete wartet ein Kassenpatient rund 17 Tage länger auf einen Termin. Das ist das Ergebnis einer telefonischen Erhebung, bei der wir in 610 Facharztpraxen je zweimal in kurzen Abständen hintereinander angerufen und um einen Termin gebeten haben einmal als Kassenpatient und einmal als privat Versicherter. Insgesamt wurden also 1220 Anrufe getätigt. Dabei wurden acht Fachrichtungen untersucht: Haut, Auge, Hals-Nasen-Ohren, Neurologie, Kardiologie, Radiologie, Innere Medizin (Magen) und Orthopädie: längere Wartezeit in Tagen von gesetzlich gegenüber privat Versicherten Aschaffenburg Würzburg Allgäu Bayreuth, Bamberg, Hof Weiden/ Oberpfalz Augsburg Ingolstadt Nürnberg Regensburg München Landshut/ Straubing Rosenheim 30 Tage 28 Tage 22 Tage 20 Tage 16 Tage 15 Tage 15 Tage 14 Tage 14 Tage 12 Tage 10 Tage 9 Tage Durchschnitt 17 Tage 3

Auffällig ist das Gefälle zwischen den einzelnen Landesteilen. In Aschaffenburg warten Kassenpatienten 30 Tage länger auf einen Facharzttermin, in Rosenheim sind es nur 9 Tage. Bei 30 % der angerufenen Praxen machte es keinen oder kaum einen Unterschied, ob man Kassenpatient oder privat versichert war, d.h. hier unterschieden sich die angebotenen Wartezeiten kaum. In vielen Fällen unterschieden sich die Wartezeiten um mehr als 100 Tage. Spitzenreiter war hier ein Augenarzt aus Kaufbeuren: Als Kassenpatient wurde uns ein Termin nach 280 Tagen angeboten, als privat Versicherter nach 26. Die Neurologie-Praxen in Würzburg scheinen weniger Wert auf Kassenpatienten zu legen. Nur in einer von vier getesteten Praxis bekamen die Kassenpatienten annähernd gleichschnell einen Termin. Insgesamt bekamen Kassenpatienten in Würzburg nach durchschnittlich 111 Tagen einen Termin und warteten damit 98 Tage länger auf eine Konsultation als privat Versicherte beim Neurologen. In keiner Arztgruppe und Region mussten Kassenpatienten so lange auf einen Termin warten. Auch alle vier angerufenen Radiologiepraxen im Allgäu gaben den Kassenversicherten deutlich schlechtere Termine. Ebenso die vier getesteten Orthopäden in Aschaffenburg. Hier warteten die Kassenpatienten 91 Tage länger als die privaten Versicherten. Bei 14 Praxen haben wir als Kassenpatienten keinen Termin bekommen bspw. weil am Telefon vom Praxispersonal gesagt wurde, dass keine neuen Patienten angenommen werden. Insbesondere Augen- und Neurologiepraxen wimmeln Kassenpatienten ab. Wenig glaubhaft war auch, als eine Orthopädiepraxis unseren Kassenanrufer mit Rückenproblemen mit der Begründung abwimmelte, man wäre nur im Bereich der Fußgelenke aktiv. Als Privatpatient hat man in derselben Praxis aber meistens relativ zeitnah einen Termin bekommen. Bspw. bei einem Internisten aus München: Hier bekam man als Kassenpatient keinen Termin, als privat Versicherter aber nach 1 Tag. Pro Stadt bzw. Region haben wir je nach Einwohnergröße 30 bis 80 Praxen zweimal angerufen (genaue Auflistung im Kapitel Erhebungsdesign). 4

Nach wie vielen Tagen bekommt man im Durchschnitt einen Facharzttermin? Auf einen Facharzttermin müssen Kassenpatienten in Würzburg am längsten warten nämlich 41 Tagen. Am schnellsten bekommen privat Versicherte in Augsburg und Rosenheim einen Termin, im Durchschnitt nach 8 Tagen. Wartezeit gesetzlicher Patient auf einen Termin Wartezeit privater Patient auf einen Termin Würzburg 41 Tage 13 Tage Aschaffenburg 39 Tage 9 Tage Bayreuth, Bamberg, Hof 33 Tage 13 Tage Allgäu 31 Tage 9 Tage Weiden/ Oberpfalz 31 Tage 15 Tage Regensburg 28 Tage 14 Tage Ingolstadt 26 Tage 11 Tage Augsburg 23 Tage 8 Tage Nürnberg 23 Tage 9 Tage Landshut/ Straubing 23 Tage 10 Tage München 22 Tage 10 Tage Rosenheim 17 Tage 8 Tage Durchschnitt 28 Tage 11 Tage Im Durchschnitt aller 12 Gebiete müssen Kassenpatienten 28 Tage auf einen Facharzttermin warten, privat Versicherte nur 11 Tage. 5

Inwiefern unterscheidet sich die Terminvergabe bei den verschiedenen Facharztgruppen? Problematisch ist die Situation für Kassenpatienten insbesondere bei Neurologen. Hier müssen sie 38 Tage länger auf einen Termin warten als privat Versicherte. Ein deutlicher Unterschied zu Kardiologie-Praxen bei denen es nur 4 Tage sind. längere Wartezeit in Tagen von gesetzlichen gegenüber privat Versicherten nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn nn Wartezeit gesetzlicher Wartezeit Patient auf einen Termin privater Patient nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn auf einen Termin nn Neurologe 38 Tage 55 Tage 15 Tage Hautarzt 22 35 13 Augenarzt 18 33 15 Radiologe 16 23 7 Orthopäde 16 21 5 HNO 9 15 6 Internist/ Gastro 5 8 3 Kardiologe 4 15 11 6

Zum Erhebungsdesign: Im Juni wurden innerhalb von 3 Wochen 610 Anrufe in Arztpraxen getätigt. Dabei wurde der gleiche Arzt am selben oder spätestens am übernächsten Tag - jeweils einmal von einem gesetzlich Versicherten und einmal von einem privat versicherten Patienten angerufen. Insgesamt wurden also bei 1220 ÄrztInnen getestet, ob bei ihnen ein Unterschied bei der Vergabe von Terminen besteht. Unsere Testanrufer haben sich jeweils mit dem Satz gemeldet Ich bin privat/ gesetzlich versichert und hätte gerne einen Termin. Falls es Nachfragen seitens des Praxispersonals gab, wurden standardisierte Antworten gegeben, so dass beide Versicherungstypen mit dem gleichen Problem angerufen haben. Bspw: nachlassende Sehkraft soll untersucht werden oder Magenprobleme beim Internisten. In der Regel gab es aber keine Nachfragen seitens des Personals außer bei Radiologen, Neurologen und Kardiologen. Am Ende des Telefonates sind die Anrufer nicht auf das Terminangebot der Praxis eingegangen. Verteilung der Anrufe auf die Arztgruppen: In den jeweiligen Gebieten haben wir jeweils zu je 20% Augen- und Hautärzte angerufen. Jeweils 10 % fielen auf die anderen 6 untersuchten Fachrichtungen. Bsp. Regensburg mit 50 angerufenen Praxen Verteilung: Augenärzte (10 Praxen), Hautärzte (10), HNO (5), Kardiologen (5), Radiologen (5), Neurologen (5), Orthopäden (5) und Internisten (5). Die jeweiligen Praxen wurden per Zufallsprinzip über die Gelben Seiten ausgewählt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Anzahl der angerufenen Fachrichtungen und die ungefähre Einwohnerzahl in einem Gebiet identisch sind, damit eine Vergleichbarkeit gewährleistet wird. Zur Aussagekraft der Erhebung: Insgesamt haben wir 610 Facharztpraxen angerufen. Bei insgesamt rund 5000 Praxen innerhalb der acht untersuchten Fachrichtungen in ganz Bayern entspricht das einer Abdeckung von über 10 Prozent. In den jeweiligen Untersuchungsgebieten erreicht diese Erhebung in den meisten Fällen eine Abdeckungsquote von 30 und 100 % die Ergebnisse sind somit belastbar und mehr als repräsentativ. 7

Teil B: Hintergrundinformationen zur Erhebung 1. Warum warten Kassenpatienten länger als privat Krankenversicherte? Gegenwärtig sind rund 85 % der Bevölkerung Deutschlands gesetzlich krankenversichert, 11% privat. Unterschiedlich lange Wartezeiten entstehen im Wesentlichen aufgrund der Honorarunterschiede zwischen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Für die Behandlung eines Privatpatienten bekommt ein Arzt/eine Ärztin im Durchschnitt das 2,5fache Honorar. Deswegen ist es finanziell lukrativ, möglichst viele Privatpatienten zu behandeln. Damit dies gelingt, bekommen sie auf Nachfrage schneller einen Termin und genießen häufig weitere Servicevorteile in der Arztpraxis. Für die Ärzte hat diese Bevorzugung von Privatpatienten einen umso größeren Stellenwert, wenn ein hoher Kredit für die Praxisübernahme und/oder Einrichtung zu bedienen ist. Insgesamt stehen die rund 10 % der Privatversicherten für 25% der Einnahmen in den Praxen. Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Angestellte mit hohen Einkommen sind häufig privat krankenversichert und bescheren der PKV in ihrer Gesamtheit hohe Einnahmen zudem sind diese Gruppen deutlich seltener krank. Diese im Vergleich zur GKV günstigere Mitgliederstruktur versetzt die PKV in die Lage, deutlich höhere Ärztehonorare zu zahlen. In der solidarisch finanzierten GKV jedoch fehlen diese guten Risiken womit sich ausgerechnet die wirtschaftlich leistungsstärksten und im Regelfall auch gesündesten Bevölkerungsgruppen dem Solidarausgleich entziehen können. 8

2. Was sagt die Ärzteschaft zu den Befunden? Die Argumente und Rechtfertigungsversuche der Ärzteschaft für in früheren Untersuchungen gezeigte unterschiedliche Wartezeiten waren meist die gleichen: A. Die Vergütung der abgefragten ärztlichen Vertragsleistungen spiele sich bei den GKV- Versicherten unter einem von der Politik diktierten gedeckelten Honorarbudget ab. Dadurch bliebe die Geldmenge gleich, egal wie viele Leistungen erbracht werden. Ein Teil der Leistungen würde dadurch regelmäßig nicht honoriert, aufschiebbare Behandlungen würden in der Konsequenz erst im Folgequartal geplant. In unserer Befragung haben wir die meisten Anrufe Anfang Juni durchgeführt. Als PrivatpatientIn bekam man in der Regel zügig einen Termin als KassenpatientIn deutlich später, aber meistens noch im gleichen Quartal. D.h., das genannte Argument einer budgetbedingten Verlagerung der Termine auf das nächste Quartal ist zumindest für unsere Befragung nicht stichhaltig. B. Bei den abgefragten Untersuchungen oder Eingriffen handele es sich um planbare Terminanfragen, die ohne jeden gesundheitlichen Nachteil für die PatientInnen steuerbar seien. Auf die aktuelle Befragung der grünen Bundestagsfraktion ist dieses Argument nicht anwendbar. Wir baten zum Beispiel um einen Termin bei den Neurologen aufgrund von Kribbelschmerzen in der Hand. Andere fingierte Fälle waren häufige Magenbeschwerden, Sehprobleme beim Augenarzt, und Kniebeschwerden, die mittels MRT eingegrenzt werden sollten also alles Beschwerdebilder, die das Wohlbefinden beeinträchtigt haben. Das Praxispersonal der HNO-, Haut-, Augen- und Orthopädie-Praxen hat überdies meist nicht nach der Dringlichkeit des Terminwunsches gefragt. Die Terminvergabe orientierte sich also definitiv nicht am Beschwerdebild, sondern an der Art der Versicherung. C. Die Solidargemeinschaft also die Gemeinschaft der GKV-Versicherten profitiere immerhin von den Mehreinnahmen, die die Ärzte/Ärztinnen durch die Behandlung von Privatpatienten erzielen. Diese Mittel kämen über Investitionen beispielsweise in medizinische Geräte allen zugute. Und diese Einnahmen sicherten auch die Existenzen der niedergelassenen Ärzte/Ärztinnen, wodurch die wohnortnahe, flächendeckende und umfassende Versorgung aller PatientInnen sichergestellt werde. Auch wenn es ethisch nicht vertretbar ist, gesetzlich Krankenversicherte länger warten zu lassen, verhalten sich Ärzte/Ärztinnen tatsächlich anreizkonform, wenn sie Privatpatienten bevorzugen. Geändert werden müssen daher die ökonomischen Anreize fallen die Vergütungsunterschiede weg, werden auch die Wartezeitenunterschiede entfallen. 9

3. Was macht die Bundesregierung? Letztes Jahr hat die Bundesregierung im GKV-Versorgungsstrukturgesetz die bereits bestehende Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen betont, im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags auch eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung auch für Kassenpatienten sicherzustellen. Letztendlich handelt es sich hierbei aber nur um einen frommen Wunsch ohne Sanktionsfolgen. 4. Was wollen die Grünen? Bündnis 90/Die GRÜNEN wollen das Ausgangsproblem grundsätzlicher lösen und mit der Bürgerversicherung für die gesetzlichen wie privaten Versicherer die gleichen solidarischen Rahmenbedingungen schaffen. In den Solidarausgleich werden dann alle Menschen einbezogen, ganz gleich ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Auch Beamtinnen/Beamte, Selbstständige und Angestellte mit hohen Einkommen zahlen dann einkommensabhängige Beiträge entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag. Einbezogen werden alle Einkunftsarten neben Einkommen aus abhängiger Beschäftigung also auch Vermögenseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Gewinne. Einer der Schritte auf dem Weg zur Bürgerversicherung ist eine gemeinsame Honorarordnung für Ärzte/Ärztinnen - für gleiche Leistung wird es dann gleiches Geld geben, ganz gleich welcher Versicherer das Honorar zahlt. Das nimmt die Anreize zur Bevorzugung bestimmter Gruppen. Die Bürgerversicherung ist keine Einheitsversicherung, denn verschiedene Krankenversicherer konkurrieren innerhalb des gleichen Rechtsrahmens miteinander. Dies stärkt den Wettbewerb für mehr Patientenorientierung, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen wollen wir abschaffen, weil sie für arme Menschen große Hürden der Inanspruchnahme darstellen und zur Verschleppung notwendiger Behandlung führen. 10