Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf

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Transkript:

Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung, Jugendhilfe und Grundsicherung im Bereich U 25 Grobkonzept der BA zur Erprobung und Einführung von lokalen Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf 1. Ausgangslage Seit Inkrafttreten des SGB II sind drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher (U25) zuständig: Agenturen für Arbeit, Grundsicherungsstellen sowie die Träger der Jugendhilfe. - Folge: Schnittstellen zwischen SGB II, SGB III und SGB VIII und Friktionen bzw. fehlende Transparenz für Jugendliche (bzw. deren gesetzliche Vertreter) sowie für Träger. Grundlagen für eine Kooperation an den Schnittstellen ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzbüchern ( 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 SGB II, 9 Abs. 3, 9a SGB III und 81 SGB VIII) sowie den Empfehlungen zur Zusammenarbeit und zum Abschluss von Musterkooperationsvereinbarungen (z.b. HEGA 12/08-38 - Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Grundsicherung und der Jugendhilfe). 2. Auftrag (gem. Absprache zwischen BA und BMAS) Entwicklung, Abstimmung und Kommunikation eines Konzeptes für Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf Bestandsaufnahme und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen SGB II, SGB III und SGB VIII in mind. fünf Grundsicherungsstellen in 2010 In der Folge: Aufbau von weiteren 14 Standorten als Leuchtturmprojekte 3. Ziel Zielsetzung ist, die über die Träger verteilten Ressourcen für die Arbeit mit Jugendlichen über die Brücke der Kooperation sinnvoll miteinander zu verknüpfen und für die Jugendlichen wirksam werden zu lassen. Mittelfristig soll dadurch die berufliche Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit gefördert und somit die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit erreicht werden. In diesem Sinne soll die Initiative den AA, Grundsicherungsstellen und Kommunen ein abgestimmtes und in der Praxis erprobtes Konzept zur ganzheitlichen und vernetzten Betreuung von Jugendlichen an den Schnittstellen SGB II, SGB III und SGB VIII zur Verfügung stellen. Ausgewählte Pilotstandorte sollen zu Leuchtturmprojekten ausgebaut werden. An möglichst vielen Standorten sollen in der Folge durch die Mo- 1

Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf bilisierung und Bündelung der jeweiligen Ressourcen sowie durch die räumliche Zusammenlegung der Kerninstitutionen entsprechende Servicezentren entstehen. Im Verlaufe des Projektes sollen folgende, später näher beschriebene Produkte entstehen: eine Mustervereinbarung zur Kooperation an den Schnittstellen, ein Arbeitskoffer mit Modulen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit vor Ort sowie ein IT- Fachkonzept zum sicheren und datenschutzkonformen Datentransfer zwischen den beteiligten Akteuren. Eckpunkte lokaler Kooperationen Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Transparenz Durchlässiger Informationsaustausch Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen One-stopgovernment Angebotsseite: Trägerangebote, ggf. Betreuungslücken oder Doppelstrukturen Nachfrageseite: Kundenstruktur, Aktionsfelder Zielgerichteter IT-unterstützter Daten- und Informationstransfer z.b. dezentrale Ausgestaltung und Vernetzung relevanter Handlungsstrategien z.b. enge räumliche Zusammenarbeit unter einem Dach Kooperationsvereinbarung Grundsicherungsstelle, Agentur für Arbeit, Kommune, Träger der Jugendhilfe 4. Fachkonzept Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Das Grobkonzept, das an ausgewählten Standorten erprobt werden soll, enthält in modularer Form dezentral auszugestaltende Kernelemente einer Zusammenarbeit auf Basis der oben aufgeführten vier Säulen, die von links nach rechts eine zunehmende Verbindlichkeit der Kooperation beschreiben: 1. Transparenz: a. Auf der Angebotsseite: die spezifischen Angebote der beteiligten Träger (Wer macht was?), Erhebung von lokalen und inhaltlichen Betreuungslücken oder Doppelstrukturen b. Auf der Nachfrageseite: Struktur der zu betreuenden Jugendlichen und deren Handlungsbedarfe (ggf. im Rahmen einer Jugend-Arbeitsmarkt- Monitors ) 2

Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf 2. Durchlässiger Informationsaustausch: Gestaltung des IT-unterstützten Datentransfers/Informationsaustausches zwischen den Kooperationspartnern für eine ganzheitliche Arbeit mit den Familien 3. Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen: a. Nutzung und dezentrale Ausgestaltung der Handlungsstrategien im 4- Phasen-Modell (insbesondere: Einbindung relevanter Netzwerkpartner, Abbildung von Prozessschritten) sowie Vernetzung mit den Angeboten und Abläufen der Jugendhilfe und ggf. weiterer Beteiligter (z.b. Sucht- und Schuldnerberatung) b. Abgestimmtes Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm aller Träger c. Abgestimmte Maßnahmeplanung der Träger 4. One-stop-Government: a. Erfordernis einer engen räumlichen Kooperation; idealerweise unter einem Dach b. Eckpunkte und besondere Anforderungen einer Kooperation in ländlichen Regionen (z.b. mobile Dienstleistungen) c. Einheitliche Services (z.b. Öffnungszeiten, telef. Erreichbarkeit) Ggf. kann eine weitere Säule eingefügt und mit besonderen regionalen Initiativen belegt werden. 5. Umsetzung der Initiative Schrittfolge: Stufe 1 (Arbeit mit mindestens fünf Grundsicherungsstellen bis 31.12.2010): Ziel ist die Erarbeitung eines Arbeitskoffers für die Errichtung lokaler Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf (u.a. Praxismodule, Musterkooperationsvereinbarungen, Netzwerklandkarte, Schnittstellenpapiere, Geschäftsprozesse, Evaluationsdesign). Das Konzept wird im ersten Schritt von der Praxis für die Praxis erarbeitet d.h. es wird auf den Erfahrungsschatz der Grundsicherungsstellen zurückgegriffen, in denen bereits eine intensive Kooperation gelebt wird. Aufgrund unterschiedlicher regionaler Ausprägungen und Ansätze (z.b. unterschiedlicher Grade der Einbeziehung des Angebots der Jugendhilfe) können auch die in Stufe 1 einbezogenen Grundsicherungsstellen von den Erfahrungen der Beteiligten profitieren (moderierte Workshops). Bei allen einzubeziehenden Grundsicherungsstellen wird eine Bestandsaufnahme zu Beginn, während und am Ende des Prozesses durchgeführt. Auf diese Weise wird ein Änderungsmonitoring an allen Standorten ermöglicht (Welche konkreten Kooperationselemente wurden in den vier Handlungsfeldern neu aufgegriffen? Welche mussten wieder verworfen werden?). 3

Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Darüber hinaus werden zusammen mit den fünf Grundsicherungsstellen Überlegungen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und grundlegenden Fragen der Kooperation angestellt und Vorschläge für eine Adressierung im politischen Raum erarbeitet. Stufe 2 (Einbeziehung 14 weiterer Grundsicherungsstellen bis 31.12.2011): Es werden unter Beteiligung der Regionaldirektionen 14 weitere Grundsicherungsstellen einbezogen, in denen ein geringer Kooperationsgrad bei gleichzeitiger Bereitschaft zur Weiterentwicklung festzustellen ist. Ziel ist die Erprobung der Umsetzung des Arbeitskoffers. Der Transfer guter Praxis kann u.a. in Form von Workshops und Patenschaftslösungen vorgenommen werden. Stufe 3 (Erweiterung auf das Bundesgebiet ab 01.01.2012): Festlegung von Mindestkriterien für die Etablierung eines lokalen Arbeitsbündnisses für Jugend und Beruf (z.b. Set bestimmter Kernmodule aus dem Arbeitskoffer ). Messung des Umsetzungsstandes anhand zu definierender Qualitätskriterien. Etablierung von x Bündnissen bundesweit bis 31.12.2012. Staible 4

Auftakt-Workshop am 18./19. August 2010 in der FBA Lauf Arbeitsbündnis Jugend und Beruf

Rahmenbedingungen für die Integration junger Menschen Weltweit ist auch im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise - ein Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen Deutschland ist zwar vergleichsweise weniger deutlich betroffen; trotzdem verdichten sich vor allem bei langzeitarbeitslosen und gesundheitlich beeinträchtigten jungen Menschen die Problemlagen. Die Herausforderung der sozialen und beruflichen Integration insbesondere bei benachteiligten Jugendlicher bleibt bestehen trotz wirtschaftlicher Belebung. Der demographische Wandel verstärkt die Notwendigkeit, die Ressourcen junger Menschen zu nutzen. SP II Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 2

Handlungsansätze im Bereich Grundsicherung Geschäftspolitischer Schwerpunkt 2010/2011: Jugendliche an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen Strategisches Thema des Bereichs SP II 1 in 2010 und 2011: Konzept zur Verbesserung der Kooperation SGB II, SGB III und SGB VIII entwickeln Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf in 2010 bis 2012 mit rechtskreisübergreifender Beteiligung SP II Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 3

Integration Jugendlicher als geschäftspolitischer Schwerpunkt in der Grundsicherung für 2010/2011 Gewährleistungsverantwortung / Umsetzung SGB II Ziel 1 Passive Leistungen Zielsystem Ziel 2 Integration Rechtmäßigkeit Ziel 3 Langzeitbezug Ziel 4 Kundenzufriedenheit Standards Prozessqualität Geschäftspolitische Schwerpunkte Bewerberorientierte Integrationsarbeit verbessern 1 2 3 4 5 6 Jugendliche an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen Beschäftigungschancen für Alleinerziehende erschließen Fachkräftebedarf von morgen sichern (u.a. Ältere, Geringqualifizierte) Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen Zugänge managen Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen Ressort SP II Grundsicherung Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 4

Ausgangslage und Zielsetzung für die Projektarbeit Ausgangslage 1 2 3 Drei unterschiedliche Sozialleistungsträger sind für die Betreuung Jugendlicher (U25) an den Schnittstellen SGB II, SGB III und SGB VIII zuständig: Agentur für Arbeit (Berufsberatung): Berufsorientierung/-beratung, Ausbildungsvermittlung, Förderung Grundsicherungsstelle: Ausbildungs-/Arbeitsvermittlung, Leistungen zur Eingliederung Kommune (Jugendamt): Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Hilfen zur Erziehung Vielfältige Schnittstellenprobleme: Unterschiedliche Gesetzeslogiken fehlende Transparenz für Jugendliche, deren gesetzliche Vertreter und beteiligte Institutionen Doppelbetreuung oder Betreuungslücken Konzeptioneller Ausgestaltungsbedarf: BRH und IR kritisieren fehlende Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen und Ungleichbehandlung der Jugendlichen Zielsetzung Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit durch abgestimmtes Vorgehen an den Schnittstellen ganzheitliche und vernetzte Betreuung räumliche Zusammenlegung der Kerninstitutionen SP II Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 5

Handlungsfelder lokaler Kooperationen Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Transparenz Informationsaustausch Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen One-stopgovernment Angebotsseite: Trägerangebote, ggf. Betreuungslücken oder Doppelstrukturen Nachfrageseite: Kundenstruktur, Aktionsfelder Zielgerichteter IT-unterstützter Daten- und Informationstransfer z.b. dezentrale Ausgestaltung und Vernetzung relevanter Handlungsstrategien z.b. enge räumliche Zusammenarbeit unter einem Dach Kooperationsvereinbarung Grundsicherungsstelle, Agentur für Arbeit, Kommune, Träger der Jugendhilfe SP II Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 6

Vorgehensweise im Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Startaufstellung: 6 Grundsicherungsstellen mit etablierten Kooperationsformen an den Schnittstellen Ziel: Vorhandene Erfahrungen zur Entwicklung von Konzepten und Arbeitsmitteln für eine optimierte Kooperation an den Schnittstellen nutzen Einbeziehung 14 weiterer Grundsicherungsstellen mit geringem Kooperationsgrad bei gleichzeitiger Bereitschaft zur Weiterentwicklung Ziel: Erprobung und Optimierung der in Stufe 1 entwickelten Arbeitsmittel mit Blick auf eine spätere Flächeneinführung Bundesweite Umsetzung als Angebot an alle Grundsicherungsstellen Ziel: Etablierung weiterer lokaler Arbeitsbündnisse für Jugend und Beruf Meilensteine: Workshop zum systematisierten Erfahrungsaustausch Pilotierungs- und Umsetzungskonzept Arbeitskoffer zur Einrichtung lokaler Arbeitsbündnisse Meilensteine: Workshops zum Erfahrungs- und Wissenstransfer Erprobung/Analyse/Weiterentwicklung von Kernelementen des Arbeitskoffers Evaluation zur Entwicklung der Kooperation (Änderungsmonitoring) Handbuch zur Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen Meilensteine: Mindestkriterien zur Etablierung eines lokalen Bündnisses Messung des Umsetzungsstandes anhand definierter Qualitätskriterien Weiterentwickelter Arbeitskoffer und Handbuch 2010 2011 2012 SP II Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 7

Arbeitsschritte und Aufträge in Stufe 1 1 2 3 Auftakt-WS am 18./19.8.2010 in der FBA Lauf 6 Standorte der 1. Stufe pro Standort je 1 Vertreter aus Kommune/AA/ Grundsicherungsstelle Vorstellung des Projektes und des geplanten Vorgehens Bildung von Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern Arbeitsaufträge Weiterentwicklung der Arbeitskoffer in Absprache mit den Mitarbeitern der Arbeitsgruppen Identifizierung möglicher weiterer Handlungsbedarfe Folge-WS im 4. Quartal 2010 Präsentation und Abstimmung der Ergebnisse zu den Arbeitskoffern Abstimmung des weiteren Vorgehens Vereinbarungen zur Begleitung der weiteren 14 Standorte in Stufe 2 SP II Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 8

Ergebnisse und Produkte Ziel 1: Modularer Arbeitskoffer zur Optimierung der Kooperation im Bundesgebiet Ziel 2: Weiterentwicklung der lokalen rechtskreisübergreifenden Kooperation an den Projektstandorten Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Ziel 3: Erarbeitung von Empfehlungen an Politik und Gesetzgeber Vorgehen: systematische Verzahnung von Praxis und Konzeptarbeit SP II Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf Seite 9