Der ÖKV Hundeführschein Allgemeines ÖKV - Mitgliedsvereine leisten mit der Durchführung von Erziehungskursen und den vielen Prüfungen in den verschiedenen Ausbildungssparten (27.291 registrierte geprüfte Hunde im Jahr 1999) bereits heute einen wichtigen Beitrag bei der Vermittlung der Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung von Hunden. Der ÖKV-Hundeführschein ist ein flächendeckendes und einheitliches Angebot mit gleichen Qualitätsstandards für alle Hundehalter. Der ÖKV-Hundeführschein ist eine Prüfung mit einheitlichem Zertifikat. Der "ÖKV - Hundeführschein" bestätigt, dass ein bestimmter Hundehalter sachkundig ist und sich ein bestimmter Hund zum Zeitpunkt der Prüfung ausgebildet und sozialverträglich gezeigt hat. Vorbereitungskurse und Prüfungen zum ÖKV-Hundeführerschein werden von den ÖKV-Vereinen nach einheitlichen Kriterien durchgeführt, wobei nur geprüfte Trainer und lizenzierte Prüfer (ÖKV- Leistungsrichter) eingesetzt werden. Die drei Säulen des ÖKV -Hundeführscheines Die Ausbildung und Prüfung im Rahmen des ÖKV Hundeführscheines basieren auf folgenden drei Säulen: Säule 1: Sachkunde des Hundehalters (Wissen über Hundeverhalten und Hundehaltung) Im Rahmen der Vorbereitungskurse wird den Teilnehmern umfangreiches Wissen über Hunde und Hundehaltung vermittelt. Das erlangte Wissen wird im Rahmen einer schriftlichen Sachkundeprüfung abgefragt. Ein Fragen- und Antwortkatalog steht zur Verfügung. Säule 2: Gehorsam des Hundes Hunde müssen jederzeit durch den Hundeführer kontrollierbar sein - sie müssen gehorsam sein. Die Ausbildung geschieht durch den Hundehalter selbst, unter fachmännischer Anleitung geprüfter Trainer. Der Gehorsam des Hundes wird im Rahmen der praktischen Prüfung überprüft. Säule 3: Sozialverträglichkeit des Hundes (mit Elementen aus Verhaltenstests) Neben dem Gehorsam wird das Verhalten des Hundes in nachgestellten Alltagssituationen überprüft. In diesen Übungen mit den strengen Anforderungen an den Hund sind wesentliche Elemente eines Verhaltens- bzw. Wesenstests abgedeckt. Der Sozialverträglichkeit des Hundes wird im Rahmen der praktischen Prüfung überprüft. Vorbereitungskurse Hundehalter können das geforderte Können und Wissen in den von ÖKV-Vereinen angebotenen Vorbereitungskursen erwerben. Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine Mitgliedschaft in einem ÖKV - Mitgliedsverein ist nicht erforderlich. Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Hunde-Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen. Es sind grundsätzlich alle Hunde, Rassehunde und Mischlinge, ohne Rücksicht auf ihre Größe zugelassen, die mindestens 12 Monate alt sind.
Alle Kursteilnehmer erhalten schriftliche Schulungsunterlagen mit dem Inhalt: Hundehaltung allgemein, Erziehung des Hundes, Wesen und Verhaltenseigenschaften des Hundes, Informationen über geltende Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Hundehaltung. Unter der Leitung und Aufsicht eines geprüften Trainers werden Übungen zum Gehorsam und zur Sozialverträglichkeit des Hundes durchgeführt, die die Teilnehmer auf die praktischen Prüfungsanforderungen zum ÖKV Hundeführschein vorbereiten. Prüfung Hundeführschein-Prüfungen können alle Mitgliedsvereine des ÖKV veranstalten. Die Prüfungen sind öffentlich. Sie können ganzjährig an jedem Tag durchgeführt werden. Sie können sowohl auf Vereinsübungsplätzen und Sportplätzen, als auch an einem öffentlichen Ort durchgeführt werden, sofern eine genügend große Personengruppe, Lärmbelastung und Fahrzeugbewegungen vorhanden sind. Die Teilnahme an einer ÖKV Hundeführschein - Prüfung ist nicht an eine Mitgliedschaft in einem ÖKV - Verein gebunden. Auch ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nicht zwingend erforderlich. Es sind grundsätzlich sind alle Hunde, Rassehunde und Mischlinge, ohne Rücksicht auf ihre Größe zugelassen, die mindestens 12 Monate alt sind. Vor Beginn der Prüfung im praktischen Teil sind die zu prüfenden Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (z.b.: Überprüfen der Tätowier- bzw. Microchipnummer). Der Prüfer darf einen Hund bei augenscheinlichen Wesensmängeln, insbesondere bei Aggressivität gegen Menschen und Hunde nicht zur Prüfung zulassen. Die Prüfungen können nur von anerkannten ÖKV - Leistungsrichtern (siehe Richterliste des ÖKV) abgenommen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist mittels Bewertungsliste vom jeweiligen Prüfer an das ÖKV-Büro zu übermitteln. Die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer erhalten den ÖKV- Hundeführschein. Zusätzlich können entsprechende Urkunden und Hundeplaketten gegen Kostenersatz ausgegeben werden. Die erforderlichen Prüfungsformulare (Richterblätter, Bewertungslisten, Hundeführscheine, Plaketten) sind im ÖKV-Büro erhältlich. Ablauf der Prüfung : Sachkundeprüfung des Hundehalters : Der Prüfling erhält 30 Fragen aus verschiedenen Bereichen (willkürliche Auswahl aus 250 Fragen aus den Gebieten : Allgemeines Wissen über Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft, artgerechte Haltung, Pflichten des Hundehalters, Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Hundehaltung, Erste Hilfe beim Hund, Hygiene und Gesundheit, Verständigung zwischen Mensch und Hund, Erziehung, Wesen, Trieb- und lnstinktveranlagung, Körpersprache und Ausdrucksverhalten des Hundes, Konditionierung, usw. Die Sachkundeprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet wurden Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes : Die praktische Hunde-Führschein-Prüfung besteht aus fünf Übungen, bei denen insgesamt 100 Punkte vergeben werden können. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn eine Punktezahl von mindestens 70 erreicht wird. Übung 1 : Leinenführigkeit - 15 Punkte a) Hörzeichen: Fuß. b) Ausführung: Der Hundehalter begibt sich mit seinem angeleinten Hund zum Prüfer, lässt seinen Hund absitzen und stellt sich vor. Die Leine muss locker durchhängend gehalten werden. Von der Grundstellung aus muss der Hund dem Hundehalter auf das Hörzeichen Fuß 30 Schritte
geradeaus und wieder zurück aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Es ist dann mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und ein Anhalten auszuführen. c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Übung 2 : Freifolge - 15 Punkte a) Hörzeichen: Fuß b) Ausführung:. Der Hundehalter nimmt seinen Hund in Grundstellung, legt ihm einen Maulkorb an und leint ihn ab. Von der Grundstellung werden aus muss der Hund dem Hundehalter auf das Hörzeichen Fuß 30 Schritte geradeaus und wieder zurück aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalters bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen bleiben. Dann nimmt der Hundehalter dem Hund den Maulkorb wieder ab. Von der Grundstellung aus muss der Hund erneut dem Hundehalter auf das Hörzeichen Fuß aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen zu bleiben. Es ist dann wieder mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und das Anhalten auszuführen. c) Bewertung: Abneigung gegen Maulkorb, Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, Geräuschempfindlichkeit, Ablenkung bzw. Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend. Übung 3 : Freilaufen mit Heranrufen - 10 Punkte a) Hörzeichen: beliebig b) Ausführung: Der Hundehalter lässt seinen Hund frei. Wenn sich der Hund zwanglos mindestens 10 Meter entfernt hat, ruft ihn der Hundehalter auf Anweisung des Prüfers mit einem beliebigen Hörzeichen zu sich. Der Hund soll sofort und freudig zum Hundehalter kommen. c) Bewertung: Zögerndes Reagieren und Hereinkommen entwerten entsprechend. Übung 4 : Leinenführigkeit unter Ablenkung - insgesamt 50 Punkte a) Hörzeichen: Fuß b) Teil 1 10 Punkte Ausführung: Auf Anweisung des Prüfers oder Prüfungsleiters geht der Hundehalter mit seinem angeleinten Hund einen Weg oder eine Straße entlang. Der Hund soll seinem Hundeführer auf der linken Seite an lose hängender Leine willig folgen. Auf seinem Weg wird der Hundehalter von einer vorbeilaufenden Person geschnitten. Der Hund soll sich neutral und unbeeindruckt zeigen. Hundehalter und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens sechs Personen, in der eine Person den Hundehalter anspricht und begrüßt. Der Hund soll neben seinem Hundehalter sitzen oder liegen und sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten. Teil 2 10 Punkte Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem Hundehalter und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Der Hundehalter darf beim Vorbeifahren des Radfahrers das Hörzeichen "Fuß" wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in die Sitz- oder Platzposition bringen. In jedem Fall hat sich der Hund unbeeindruckt zu zeigen. Teil 3 10 Punkte Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund von mindestens zwei Joggern überholt. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hundhalter und Hund entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne ihre Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden und entgegenkommenden Personen aber nicht
belästigen. Der Hundehalter darf beim Vorbeilaufen der Personen das Hörzeichen "Fuß" wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in die Sitz- oder Platzposition bringen. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline-Skater Hund und Hundehalter überholen und ihnen wieder entgegen kommen. In jedem Fall hat sich der Hund unbeeindruckt zu zeigen. Teil 4 10 Punkte Ausführung: Danach geht der Hundehalter mit angeleintem Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundehalter und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird heruntergedreht und der Hundehalter um eine Auskunft gebeten. Dabei soll der Hund sitzen oder liegen. Der Hund soll sich ruhig und unbeeindruckt zeigen. Teil 5 10 Punkte Ausführung: Danach überholen den Hundehalter mit angeleintem Hund mindestens 2 andere Hundehalter mit ihren angeleinten Hunden und kommen ihnen wieder entgegen. Beim Überholen und Entgegenkommen anderer Hunde muss der Hund neutral, unbefangen und ohne Aggression gegenüber diesen Hunden bleiben. Der Hundeführer kann hierbei das Hörzeichen " Fuß" wiederholen oder den Hund dabei in die Sitz- oder Platzposition bringen. c) Bewertung: Der angeleinten Hund soll sich gegenüber den Passanten, dem Radfahrer, den Joggern, den Verkehrsgeräuschen und Autos, sowie gegenüber anderen Hunden unbefangen zeigen. Unsicheres und/oder ängstliches Verhalten des Hundes entwerten entsprechend. Übung 5 : Ablegen unter Ablenkung - 10 Punkte a) Hörzeichen: Platz, Sitz b) Ausführung: Der Hundehalter legt seinen Hund zu Beginn der Arbeit eines anderen Hundes mit dem Hörzeichen Platz an einem vom Prüfer angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der Hundehalter wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt zum Hund gewendet stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundehalters ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Während der Übung 4 des anderen Hundes geht der Hundehalter in der Personengruppe mit. Nach der Personengruppe geht der Hundehalter selbständig zu seinem Hund und stellt sich bis zum Ende der Übung 4 an dessen rechte Seite. Während dem Rest der Übungen 4 des anderen Hundes fährt ein Fahrradfahrer (Moped, Auto)und laufen Jogger oder Inline-Skater an dem abgelegten Hund vorbei. Nach Anweisung des Prüfers muss sich der Hund auf das Hörzeichen Sitz aufsetzen. c) Bewertung: Unruhiges Liegen des Hundes entwerten entsprechend. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten Hundes vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten. Der ÖKV Hundeführschein kann auch Hundehaltern/Hunden ausgestellt werden, die höherwertige Prüfungen in speziellen anderen Ausbildungssparten (BgH-2, GH-1,2,3, SchH-1,2,3, FH-1,2,3, alle Rettungshundeprüfungen, Agility-1-2-3, jagdliche Leistungsprüfungen, usw.) unter einem ÖKV - Leistungsrichter erfolgreich abgelegt haben. Ausgenommen davon sind BgH-A und BgH-1. Allgemeines : Erläuterungen zur Hundeführschein-Prüfung (HFS) Die Hundeführscheinprüfung (HFS) ist derzeit eine ganz normale Prüfungsstufe im ÖKV- Prüfungssystem, so wie BgH-A, BgH-1, usw. Es sind derzeit mit der HFS-Prüfung keine Vorteile für den Hundehalter im Bezug auf Hundehaltung und Hundehalteverordnungen verbunden. Derzeit ist es den Gemeinden vorbehalten, für ihr Gebiet Beschränkungen, aber auch Bedingungen für eine Erleichterung den Nachweis einer
Hundeausbildung (z. B. einen Hundeführschein) zu erlassen. Praktisch kann derzeit jede Gemeinde eigene Bedingungen aufstellen, wie es in Deutschland schon die verschiedensten Arten von Sachkundenachweisen für den Hundehalter und die verschiedensten Wesenstests für den Hund gibt. Der ÖKV-Hundeführschein soll den Bürgermeistern zeigen, dass sie nichts eigenes erfinden müssen. Möglichst viele Hundehalter sollten diesen HFS vorweisen können. Ob die Politiker das annehmen werden, steht in den Sternen, aber wir können im Vorfeld und freiwillig die Bereitschaft der verantwortungsbewussten Hundehalter demonstrieren. Allen Vereinen wird deshalb dringend empfohlen Kurse und Prüfungen für den HFS anzubieten. Es ist die Chance, die Kompetenz des ÖKV und seinen Vereinen herauszustellen, nach dem Motto: Der ÖKV - Ihr Partner in Hundefragen. Die HFS-Prüfung ist vom organisatorischen Aufwand nicht zu unterschätzen und bedarf einer guten Vorbereitung. Der Prüfungsleiter braucht unbedingt ein bis zwei Helfer. Beurteiler : Als Beurteiler müssen ÖKV-Leistungsrichter für Gebrauchshunde, Obediencehunde, Agilityhunde, Rettungshunde und Jagdhunde eingesetzt werden. Auswertung : Sowohl bei der Sachkundeprüfung des Hundehalters als auch bei der Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes müssen jeweils 70 % der Punkte erreicht werden um die HFS-Prüfung zu bestehen. Gesamtbewertung : 130-125 Punkte - vorzüglich 124-117 Punkte - sehr gut 116-104 Punkte - gut 103-91 Punkte - befriedigend 90-0 Punkte - mangelhaft Sachkundeprüfung des Hundehalters : Der Multiple Choice Test besteht derzeit aus 141 Fragen. Zu beantworten sind 30 willkürlich ausgewählte Fragen. Von diesen 30 Fragen müssen 70 % (= 21) richtig beantwortet werden, um eine positive Bewertung zu erhalten. Bewertung : 30-29 richtige - vorzüglich 28-27 richtige - sehr gut 26-24 richtige - gut 23-21 richtige - befriedigend 20-0 richtige - mangelhaft Die 30 Fragen sollen willkürlich erst kurz vor der Prüfung ausgewählt werden, so dass der Prüfling sich nicht auf bestimmte Fragen vorbereiten kann und möglichst alle Antworten kennen muss. Man kann für die Prüfung für jeden Prüfling den kompletten Multiple Choice Test ausdrucken und die 30 ausgewählten Fragen markieren. Wenn mehrere Prüflinge gleichzeitig geprüft werden, sollten nicht alle die gleiche Fragenauswahl bekommen bzw. ist darauf zu achten, dass nicht abgeschrieben wird. Die Beantwortung der 30 Fragen muss unter Aufsicht des Leistungsrichters erfolgen, der erforderliche Zeitaufwand beträgt ca. 15 bis 20 Minuten.
Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes : Es wird empfohlen diesen Teil der HFS-Prüfung, obwohl er auch auf Hundesportplätzen erfolgen kann, an öffentlichen Orten durchzuführen, z.b. Fußgängerzonen, dafür geeignete Straßen und Plätze, Parkplätze von Einkaufszentren, und ähnlichen Der Zeitaufwand für Gehorsam und Sozialverträglichkeit ist dem der BgH-2 gleichzusetzen, ca. 8-10 Minuten pro Prüfling. Bewertung : 100-96 Punkte - vorzüglich 95-90 Punkte - sehr gut 89-80 Punkte - gut 79-70 Punkte - befriedigend 69-0 Punkte - mangelhaft Dokumentation Die Prüflinge erhalten bei positiven Abschluss den HFS. Es kann zusätzlich eine Urkunde ausgestellt werden. Die Eintragung in das Leistungsheft erfolgt mit der Abkürzung HFS, und unter A die Sachkunde mit max. 30 Punkten, unter B Gehorsam und Sozialverträglichkeit mit max. 100 Punkten. Die Ergebnisse der HFS-Prüfung müssen, wie alle anderen Prüfungen, mittels komplett ausgefüllten Bewertungslisten dokumentiert werden. Bis zum Druck eigener Bewertungslisten für HFS-Prüfungen können die vorhandenen BgH-Bewertungslisten verwendet werden. Die BgH-Bewertungslisten müssen deutlich mit HFS gekennzeichnet werden, die Punkte für die Sachkunde und die Gehorsam und Sozialverträglichkeit werden mit einem Schrägstrich getrennt eingetragen (z.b.: 28/94). Wenn die Prüfung bestanden wurde, sind die Gesamtpunkte und die dazugehörige Note einzutragen. Wenn bei der Sachkundprüfung des Hundehalters und/oder bei der Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes 70 % der Punkte nicht erreicht wurden, erfolgt keine Eintragung der Gesamtpunkte und als Note mangelhaft. Ausstellung des Hundeführscheines bei Nachweis höherer Prüfungen : Der HFS kann auch ausgestellt werden wenn folgende erfolgreich abgelegten Prüfungen nachgewiesen werden : BgH-2 / GH-1,2,3 / FH-1,2,3, SchH-1,2,3 / IPO-1,2,3 / Agility-1-2-3, RH-E, RH-F-A,B / RH-FL-A,B / RH-T-A,B / RH-L-A,B,C / RH-W-A,B,C / Jagdhundeprüfungen Die Ausstellung kann von einem Vereinsvorsitzenden oder einem Leistungsrichter vorgenommen werden. Die Ausstellung des HFS ist mittels einer Bewertungsliste (siehe oben) oder mittels einer Liste mit folgenden Daten zu dokumentieren. Name des Hundehalters PLZ und Wohnort Straße Name des Hundes
Zuchtbuchnummer Wurftag Geschlecht Tätowierung /Chip Daten der nachgewiesenen Prüfung ( Veranstalter, Art, Datum, Ergebnis, Leistungsrichter ) Aussteller des HFS Ausstellungsdatum des HFS Veranstaltungsgenehmigung Alle ÖKV-Prüfungen haben Öffentlichkeitscharakter. Deshalb muß für die HFS-Prüfung, so wie für alle ÖKV-Prüfungen, eine Veranstaltungsgenehmigung vorliegen. Sie wird von den dafür autorisierten Verbandskörperschaften bzw. dem ÖKV-Leistungsreferat ausgestellt. HFS-Prüfungen können in Zusammenhang mit anderen Prüfungsstufen durchgeführt werden. Formulare, Plaketten: Die Formulare sind im ÖKV-Büro oder in den Büros der Verbandskörperschaften (ÖGV, SVÖ, ÖRV, VHV, usw.) erhältlich : Formular Hundeführschein empfohlener VK Euro 4.- HFS-Plakette für den Hund empfohlener VK Euro 5.- HFS-Pin für den Hundehalter empfohlener VK Euro 4.- Fragenkatalog (Multiple Choice Test) richtige Antworten fett gedruckt empfohlener VK Euro 4.- Fragenkatalog (Multiple Choice Test) neutral, ohne richtige Antworten empfohlener VK Euro 4.- Prüfungsgebühr Empfohlene Prüfungsgebühr für den HFS : 16,- Euro. Ursprünglich war vorgesehen die HFS-Prüfung kostenlos anzubieten. Es wäre eine große Chance für die Vereine sich in ihrer Gemeinde als kompetenten Ansprechpartner für Hundefragen darzustellen und zugleich kostenlos ein Service für die Hundehalter ihrer Gemeinde zu bieten. Die Akzeptanz und Unterstützung der Gemeinde, die der Verein für die Erhaltung eines Platzes oftmals bitter nötig hat, würde sich mancherorts entscheidend verbessern.