Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1 1 Vertragspartner Der vorliegende Darlehensvertrag wird geschlossen zwischen der Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg, Schützengasse 16, 01067 Dresden, diese vertreten durch 2 Vorstandsmitglieder, Susanne Koschker und Jan Stoye, E-Mail: vorstand@egneos.de im Folgenden Darlehnsnehmerin genannt, und Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: im Folgenden Darlehensgeber genannt. 2 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung einer Windenergieanlage, welche auf dem Flurstück 285 in Streumen bei Riesa errichtet werden soll. Die Anlage dient der umweltfreundlichen Erzeugung von Strom durch die Nutzung der Windenergie. 3 Wirksamkeit des Vertrages Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Darlehensgeber der Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg beigetreten ist. Ist der Darlehensgeber schon Mitglied, wird der Vertrag sofort wirksam. Daraufhin erfolgt die Überweisung der Darlehenssumme gemäß 5. 4 Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit beginnt mit Eingang der unter 5 vereinbarten Darlehenssumme auf dem Konto der Darlehensnehmerin. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2035. 5 Darlehenssumme 1. Höhe der Darlehenssumme Der Darlehensgeber stellt der Darlehensnehmerin die Darlehenssumme von EUR (in Worten EUR) zur Verfügung. 2. Der Darlehensgeber überweist die Darlehenssumme innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Darlehensvertrages auf folgendes Konto: Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg (egneos) Seite 1 von 5
Kontoinhaber: egneos IBAN: DE65850900003514631009 BIC: GENODEF1DRS Bank: Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eg (Kontonummer: 3514631009 BLZ: 85090000) 6 Verzinsung Der Zinssatz beträgt 3,5% p.a. Die Zahlung der Zinsen erfolgt jährlich und wird immer spätestens zum ersten Februar des Folgejahres fällig. Liegt nach 20 Jahren Laufzeit der durchschnittliche jährliche Ertrag der Windenergieanlage über 6,5 Millionen Kilowattstunden (kwh) wird ein Bonus in Höhe von 200 Euro pro 1600 Euro Nachrangdarlehen gezahlt. 7 Tilgung Das Darlehen ist von der Darlehensnehmerin an den Darlehensgeber innerhalb der Vertragslaufzeit vollständig zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem 13. vollen Jahr der Vertragslaufzeit in jährlichen Raten. Die Tilgung ist im beigefügten Tilgungsplan beispielhaft für ein Darlehen von 1600.- (ein Baustein in Höhe von 2000.- ) dargestellt. Sie ist immer spätestens zum ersten April des Folgejahres fällig. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. 8 Nachrangigkeit Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung von Zinsen kann nicht verlangt werden, solange der Darlehensnehmer dieses Kapital zur Erfüllung seiner (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d.h. es handelt sich um nachrangige Darlehen. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgeber mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller Gläubiger zurück. Die Darlehensgeber können ihren Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers führt. Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen kann nicht nur aus zukünftigen Überschüssen oder aus einem Liquidationserlös erfolgen, sondern auch aus freien, unbelasteten Mitteln der Genossenschaft. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern vom Darlehensnehmer nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch. 9 Kündigung Der Darlehensgeber kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres vorzeitig kündigen, sofern er eine natürliche oder juristische Person findet, welche den Darlehensvertrag an seiner Stelle fortführt und Mitglied der Genossenschaft ist. Auch die Darlehensnehmerin kann einen Ersatz für den Darlehensgeber vorschlagen. Die der Darlehensnehmerin durch die Kündigung entstehenden Kosten sind vom Darlehensgeber zu tragen. Die vorzeitige Kündigung wird erst wirksam, wenn der Darlehensvertrag zwischen dem neuen Darlehensgeber und der Darlehnsnehmerin unterzeichnet und die Einzahlung des Darlehensrestbetrags durch den neuen Darlehensgeber auf das Konto der Darlehensnehmerin erfolgt ist. Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg (egneos) Seite 2 von 5
10 Schlussbestimmungen 1. Vertragsexemplare Die Darlehensnehmerin sendet dem Darlehensgeber nach Erhalt des von dem Darlehensgeber unterschriebenen Vertrags eine von ihr unterschriebene Kopie zu. 2. Änderung der persönlichen Daten Änderungen der persönlichen Daten in 1 oder der mit dem SEPA-Lastschriftmandat mitgeteilten Kontoverbindung sind dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. 3. Schriftformerfordernis Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 4. Kapitalertragsteuer Einkünfte aus Kapitalanlagen unterliegen der Einkommensteuer. Die Versteuerung von Erträgen über dem Sparer-Freibetrag (z.b. 801 für Einzelpersonen) liegt in der Verantwortung des Darlehensgebers. 5. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag sich als lückenhaft erweist. 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 in Verbindung mit 1 Absatz 1 Nummer 12 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen (egneos) Schützengasse 16, 01067 Dresden vorstand@egneos.de Ende der Widerrufsbelehrung Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg (egneos) Seite 3 von 5
, den Dresden, den (Darlehensgeber) Susanne Koschker (Vorstand egneos) Jan Stoye (Vorstand egneos) Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg (egneos) Seite 4 von 5
Anlage 1: Beispielhafter Zahlungsplan Die in der Tabelle aufgeführten Zahlungen an den Darlehensgeber sine ein Beispiel für eine Beteiligung mit einem Baustein in Wert von 2.000 Euro. Dieser Baustein teilt sich in 1.600 Euro Darlehenssumme und 400 Euro Genossenschaftsanteil auf. Das Darlehen wird fest mit 3,5 % verzinst. Über die jährliche Dividende der Genossenschaftsanteile entscheidet die jährliche Mitgliederversammlung. Zahlungsplan: Verlauf von Zins und Tilgung für einen Baustein von 2000 Euro. JAHR JAHRESZAHL Mögliche ZAHLUNGEN (Dividende 2%) ZAHLUNGEN (ZINSEN 3,5 %) RÜCKZAHLUNG DARLEHEN 1 2016 8 56 0 2 2017 8 56 0 3 2018 8 56 0 4 2019 8 56 0 5 2020 8 56 0 6 2021 8 56 0 7 2022 8 56 0 8 2023 8 56 0 9 2024 8 56 0 10 2025 8 56 0 11 2026 8 56 0 12 2027 8 56 0 13 2028 8 56-200 14 2029 8 49-200 15 2030 8 42-200 16 2031 8 35-200 17 2032 8 28-200 18 2033 8 21-200 19 2034 8 14-200 20 2035 8 7-200 Bei Jahres-Ø über 6,5 Mio kwh einmalig 200 Euro SUMME 160 Euro 924 Euro ( +200 Euro) 1.600 Euro Neben den Erträgen aus Zins und Dividende liegt zum Tilgungsende der Besitz von acht Genossenschaftsanteilen á 50 Euro (=400 Euro) vor. Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg (egneos) Seite 5 von 5