Tagesstrukturen Ilanz/Glion BETRIEBSREGLEMENT 4. JUNI 2014
1. Leitsätze Mit der schulergänzenden Kinderbetreuung tragen wir den veränderten Lebensformen Rechnung. Das Wohl des Kindes steht im Zentrum. Wir sorgen für ein gutes Betreuungsumfeld. 2. Organisation 2.1 Zielgruppe Die Tagesstrukturen sind für Kinder ab Kindergartenalter bis und mit 6. Primarklasse. Der Mittagstisch ist für Kindergartenkinder und Schulkinder bis zur 9. Klasse. Das Angebot ist primär für die Kinder, welche in Ilanz oder in einer der Fraktionen die Schule besuchen. 2.2 Angebot und Betriebszeiten 2.2.1 Grundsatz Der Besuch der schulergänzenden Betreuungsangebote erfolgt auf freiwilliger Basis jeweils regelmässig an einzelnen oder mehreren Tagen der Woche mit entsprechender Anmeldung. Temporäre Nutzung des Angebotes aus beruflichen oder familiären Gründen ist in Absprache mit der Betreuungsleitung möglich. Ein schulergänzendes Angebot findet ausschliesslich bei einem Bedarf ab mindestens 8 Kindern pro Einheit statt. 2.2.2 Betreuungszeiten Die Schule Ilanz/Glion bietet schulergänzende Betreuungsangebote an 5 Schultagen während den Schulwochen (momentan noch 38, ab Lehrplan 21 > 39 Schulwochen) sowie ein familienergänzendes Betreuungsangebot während den Schulferien von Montag bis Freitag. Schulergänzende Angebote finden täglich von 7.30 Uhr bis maximal 18.00 Uhr statt. An den allgemeinen Feiertagen finden keine schulergänzenden Angebote statt. Während den Weihnachtsferien sind Betriebsferien. Die Zeiten können je nach Fraktion variieren. Schulzeit 11 Einheiten Montag - Freitag 07.30 08.00 Morgen 08.00 08.45 Vormittag (kostenfrei) 08.55 09.40 Vormittag (kostenfrei) 10.05 10.50 Vormittag (kostenfrei) 11.00 11.45 Vormittag (kostenfrei) 11.45 13.30 Mittagstisch 13.30 14.15 Nachmittag 14.15 15.15 Nachmittag 15.15 16.15 Nachmittag 16.15 17.15 Nachmittag 17.15 18.00 Nachmittag Ferienangebot 3 Einheiten Montag - Freitag 07.30 11.45 Vormittagsbetreuung 11.45 13.30 Mittagstisch 13.30 18.00 Nachmittagsbetreuung Betriebsreglement Tagesstrukturen Ilanz, 4. April 2014 Seite 2
2.2.3 Belegung Bis 20 Kinder können während einer Einheit von einer Person betreut werden. Die Betreuung soll am Vormittag weiterhin durch die Lehrperson (bzw. durch die Kindergartenlehrperson) abgedeckt werden. Die Vormittagsbetreuung kann jedoch auch durch nicht pädagogisch geschultes Personal angeboten werden. Am Mittagstisch werden max. 15 Kinder pro Person (ohne pädagogisches Betreuungspersonal) eingeteilt. Die Nachmittagsbetreuung für eine Betreuungsperson soll maximal 10 Kinder umfassen, da sowohl das Alter der Kinder als auch die Beschäftigung während der Betreuung sehr unterschiedlich ausfallen kann (Hausaufgaben, Bewegung & Sport, Werken, Basteln, Singen, etc.). Die Ferienbetreuung wird nur bei einer Anmeldung von mindestens 15 Kindern pro Einheit angeboten. 2.3 Administration 2.3.1. Anmeldung Die schulergänzende Betreuung ist für die Kinder nicht obligatorisch. Ein Anmeldeformular ist im Sekretariat erhältlich. Es kann auch von der Schulwebseite heruntergeladen werden. Die Eltern setzen vorab mit dem Kind anhand vom Stundenplan die optimalen Betreuungsarten und -zeiten (Wochentage und Uhrzeit) fest Die Eltern melden das Kind auf Anfang Schuljahr verbindlich an. Bei genügend freien Plätzen werden auch im laufenden Jahr neue Kinder aufgenommen. Ist ein Kind angemeldet, so ist es dazu verpflichtet, das Betreuungsangebot zu besuchen. Die Eltern sind dafür verantwortlich und melden die Abwesenheit ihrer Kinder direkt beim Betreuungspersonal. Die Eltern haben die Möglichkeit, auf Ende eines Schulsemesters die Betreuungsform zu wechseln/ändern. Es besteht kein Anrecht auf einen Betreuungsplatz. 2.3.2. Anmeldeformular Die jährliche Anmeldung für die schulergänzende Betreuung erfolgt mit einem Anmeldeformular für die Betreuung bzw. den Mittagstisch. 2.3.3 Versicherung Eltern und Erziehungsberechtigte sind analog dem Schulbetrieb für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes verantwortlich. Betreuungs- und Mittagstischangebot verfügen über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Betriebsreglement Tagesstrukturen Ilanz, 4. April 2014 Seite 3
Verunfallt ein Kind während des Betreuungs- und/oder Mittagstischbetriebes, werden umgehend Eltern und Erziehungsberechtigte sowie die betroffene Klassenlehrperson informiert. Das verletzte Kind wird unverzüglich entweder durch die Eltern oder durch die Schule in ärztliche Behandlung (Schularzt) oder in Spitalpflege gegeben. 2.3.4 Krankheiten Bei Krankheiten dürfen die Schüler/innen die Betreuung respektive den Mittagstisch nicht in Anspruch nehmen. Die Betreuungsleitung ist unverzüglich zu informieren. 2.3.5 Medikamente Das Betreuungspersonal ist über Besonderheiten, Allergien sowie über die Einnahme von Medikamenten oder anderen medizinischen Unterstützungsmassnahmen mit der Anmeldung (Betreuung und/oder Mittagstisch) zu informieren. Persönliche Medikamente müssen dem Betreuungspersonal mit den entsprechenden schriftlichen Anweisungen abgegeben werden. 2.3.6 Sicherheit und Notfälle Hier gilt das Notfallkonzept des Schulhauses. 2.3.7 Absenzen der Kinder Planbare Absenzen (Schulreisen, Urlaube, etc.) müssen der Betreuungsleitung am Vortag bis spätestens 13.30 Uhr gemeldet werden. Spontane Absenzen (Unfälle, Krankheiten, etc.) müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 7:30 Uhr des geltenden Tages der Betreuungsleitung gemeldet werden. Fehlt ein Kind unentschuldigt, so erkundigt sich das Betreuungspersonal bei dem Klassenlehrer und allenfalls bei den Eltern telefonisch. Absenzen werden mit dem vollen Tarif verrechnet. 2.3.8 Ausfall des Betreuungspersonals Um das Ziel der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung zu erreichen, wird ein "Netzwerk" aufgebaut. Das "Netzwerk" soll sicherstellen, dass Kinder beim Ausfall von Betreuungspersonen bis 18 Uhr durch stellvertretendes Personal betreut ist. Geeignete Stellvertreter werden zu Beginn des jeweiligen Schuljahres angefragt, ob sie bereit sind, im "Netzwerk" mitzuarbeiten. Die Zusage zu einer Mitarbeit im "Netzwerk" ist für ein Schuljahr verpflichtend. Ein entsprechend grosses "Netzwerk" soll eventuelle Engpässe überbrücken. Die Stellvertreter erhalten nach einem Arbeitseinsatz eine entsprechende Entlöhnung. 2.3.9 Kündigungsfrist Eine schriftlich erfolgte Anmeldung ist unter Kostenfolge verbindlich und gilt in der Regel jeweils für das folgende Schuljahr. Die Eltern haben die Möglichkeit, auf Ende eines Schulsemesters zu kündigen oder die Betreuungsform zu wechseln/ändern. Betriebsreglement Tagesstrukturen Ilanz, 4. April 2014 Seite 4
2.3.10 Ausschluss Die Schulleitung hat das Recht, einzelne Kinder vom Angebot auszuschliessen. Der langfristige oder vorübergehende Ausschluss eines Kindes wird durch den Schulrat, auf Antrag der Schulleitung in Absprache mit dem Leitungspersonal, verfügt. Mit dem Ausschluss werden den Erziehungsberechtigten die Kosten für die Tagesstruktur nicht erlassen. Der Tarif muss auch für die Zeit der Wegweisung bezahlt werden. 3. Tarife 3.1 Beiträge Das Angebot finanziert sich aus folgenden Beiträgen: Kantonsbeiträge Gemeindebeiträge Elternbeiträge pro angebrochene Einheit (Einheit = 60 Minuten) gemäss Tariftabelle 3.2 Berechnungsbasis Elternbeiträge Das für den Betreuungstarif massgebende Einkommen basiert grundsätzlich auf dem steuerbaren Einkommen zuzüglich 10% des satzbestimmenden, steuerbaren Vermögens (Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden, Art. 10 Absatz 1). Das anrechenbare Einkommen von quellenbesteuerten Personen wird von den Steuerbehörden gemäss Art. 99 Steuergesetz Graubünden berechnet (abzüglich Berufsauslagen und Sozialabzüge). 3.3 Steuernachweis Die Erziehungsberechtigten weisen ihr Steuereinkommen schriftlich aus. Eltern oder Erziehungsberechtigten, die ihren Einkommensteuernachweis nicht erbringen, wird automatisch der Höchsttarif in Rechnung gestellt. 3.4 Konkubinat Konkubinatspaare werden für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Einheit betrachtet (Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der schulund familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden, Art. 10 Absatz 2). 3.5 Berücksichtigung aktueller Verhältnisse Entsprechen die verfügbaren Steuerdaten nicht der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so legt die Finanzbuchhaltung in Rücksprache mit der Steuerverwaltung den Tarif aufgrund der aktuellen Lohnabrechnungen und allfälliger Alimenten- und Rentenverfügungen fest. Betriebsreglement Tagesstrukturen Ilanz, 4. April 2014 Seite 5
3.6 Betreuung ohne Erwerbstätigkeit Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Betreuung beanspruchen ohne einer dem Betreuungsumfang entsprechenden Erwerbstätigkeit nachzugehen, bezahlen den Höchsttarif. 3.7 Zahlungstermine Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus via Finanzbuchhaltung. Bei Zahlungsverzug der Eltern und Erziehungsberechtigten kann nach zweimaliger Mahnung der Ausschluss des Kindes erwirkt werden. 3.8 Schulferienbetreuung Für die Schulferienzeit gelten andere bzw. höhere Tarife und die Verrechnung findet jeweils vor den Schulferien statt. 3.9 Tarifänderungen Der Gemeindevorstand Ilanz/Glion setzt die Tarife gemäss Anhang fest. Er ist berechtigt, die geltenden Tarife an neue Gegebenheiten anzupassen. Eine allfällige Tarifänderung erfolgt jeweils auf Schuljahresbeginn. Die entsprechende Information erfolgt zusammen mit der Zeugnisabgabe. 4. Beschwerdeinstanz Die zuständige Beschwerdeinstanz ist der Gemeindevorstand Ilanz/Glion. Fragen bezüglich Monatsrechnungen beantwortet die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Ilanz/Glion. 5. Anhang: Begriffserklärung 5.1 Blockzeiten Im neuen Schulgesetz werden die Blockzeiten wie folgt festgelegt: Die Zeiten können je nach Fraktion variieren! Kindergartenstufe: Die Blockzeit gewährleistet von Montag bis Freitag von 08:45 Uhr bis 11:45 Uhr einen ununterbrochenen Unterricht oder eine unentgeltliche Betreuung. Auf der Kindergartenstufe beträgt die Blockzeit mindestens drei aufeinander folgende Stunden. Primarstufe: Die Blockzeit gewährleistet von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:45 Uhr einen ununterbrochenen Unterricht oder eine unentgeltliche Betreuung. Auf der Primarstufe beträgt die Blockzeit mindestens vier aufeinander folgende Lektionen. Der Besuch der Unterrichts- oder Betreuungslektionen innerhalb der Blockzeit ist obligatorisch. Der Besuch der betreuten Randlektionen während der Blockzeit ist freiwillig. Betriebsreglement Tagesstrukturen Ilanz, 4. April 2014 Seite 6
5.2 Schulergänzende Kinderbetreuung Die schulergänzende Betreuung bezieht sich auf Schulkinder und ist ein Angebot, welches ermöglicht Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Auch kann die schulergänzende Betreuung Kindern mit Migrationshintergrund bessere Bildungschancen eröffnen. Die schulergänzende Kinderbetreuung bietet folgende Möglichkeiten: a) Vormittagsbetreuung Die Schulkinder werden ab 7:30 Uhr bis zu ihrem Unterrichtsbeginn in der Schule betreut. b) Betreuter Mittagstisch Die Schulkinder werden über die Mittagspause an einem Mittagstisch (mit Verpflegung) betreut. c) Hausaufgabenhilfe (wird nicht angeboten) In der Hausaufgabenhilfe erhält die Schülerin/der Schüler die Möglichkeit seine Aufgaben unter Betreuung zu lösen. Die Aufgabenhilfe unterstützt das Kind beim Lösen der Aufgaben und versucht es selber zur Lösungsfindung zu führen. Die Aufgabenhilfe darf nicht als eigentlicher Förderunterricht oder Stützkurs angesehen werden. d) Nachmittagsbetreuung Die Nachmittagsbetreuung beinhaltet die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder im Schulalter, die ihre Hausaufgaben bereits erledigt oder keine Hausaufgaben zu erledigen haben, bis max. 18:00 Uhr. Die Kontaktpflege zwischen den Kindern sowie die Integrationsförderung stehen dabei im Mittelpunkt. Mit den Kindern wird gebastelt und gemalt. Auch Aufenthalte in der Natur, sowie miteinander spielen, stehen auf dem Programm. Die drei Betreuungsformen der schulergänzenden Kinderbetreuung lassen sich gut mit Blockzeiten kombinieren. Sind alle drei Betreuungsformen vorhanden, so spricht man von einer Tagesstruktur. Die Zeiten können je nach Fraktion variieren! 5.3 Zusätzliche Angebote Stütz und Förderkurse (ist nicht Bestandteil der Tagesstruktur): Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen. Familienergänzende Betreuung in den Schulferien: Die Nachmittagsbetreuung bietet Betreuung, Integration, Sozialisation im Rahmen der Erziehung und Förderung der Kinder im Schulalter. Aber auch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Erziehungsverantwortlichen. Aus diesem Grund soll die schul-, in diesem Moment treffender die familienergänzende Betreuung während den Schulferien nicht unterbrochen werden. Während den Schulferien findet ausschliesslich die Nachmittagsbetreuung statt. Es gelten dann andere Tarife. J&S-Sport und Musik: Zusätzliche Betreuungsangebote in den Bereichen Sport und Musik werden wie bisher durch das Angebot von J&S (Jugend und Sport) und das Angebot der musikalischen Früherziehung der Musikschule Surselva im Stundenplan integriert. Sie sind somit abgedeckt. Betriebsreglement Tagesstrukturen Ilanz, 4. April 2014 Seite 7
Tarife Schulzeit Block I Block II Block III Block IV Steuerbares Einkommen Mittag plus 10 % des steuerbaren Vermögens Morgen Vormittag Nachmittag inkl. Verpflegung Stufe ab CHF bis CHF 07:30-08:00 08:00-11:45 11:45-13:30 pro Std. A CHF - CHF 34'999.00 CHF 1.10 CHF 11.00 CHF 2.20 B CHF 35'000.00 CHF 59'999.00 CHF 1.75 CHF 13.00 CHF 3.30 kostenfrei C CHF 60'000.00 CHF 69'999.00 CHF 2.20 CHF 15.00 CHF 4.40 D CHF 70'000.00 CHF 2.75 CHF 17.00 CHF 5.50 Tarife Ferienzeit Steuerbares Einkommen plus 10 % des steuerbaren Vermögens Block I Block II Block III Vormittag Mittag inkl. Verpflegung Nachmittag Stufe ab CHF bis CHF 07:30-11:45 11:45-13:30 13:30-18:00 A CHF - CHF 34'999.00 CHF 16.00 CHF 15.00 CHF 16.00 B CHF 35'000.00 CHF 59'999.00 CHF 21.50 CHF 17.00 CHF 21.50 C CHF 60'000.00 CHF 69'999.00 CHF 27.00 CHF 19.00 CHF 27.00 D CHF 70'000.00 CHF 32.50 CHF 21.00 CHF 32.50