Praxisgruppe Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzrecht

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1 Praxisgruppe Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzrecht 1. Unsere Dienstleistungen 2. Restrukturierung 3. Haftungsvermeidung in der eigenen Krise 4. Umgang mit Vertragspartnern 5. Vertretung im Insolvenzeröffnungs- und Insolvenzverfahren 1. Unsere Dienstleistungen Hoffmannn Liebs Fritsch & berät Sie bei der gesellschafts-, steuer- und vertragsrechtlichen Restrukturierung, bei bilanziellen Restrukturierungen (Contractual Trust Agreements, Factoring etc.), zur Haftungsvermeidung in der eigenen Krise, im Umgang mit insolvenzgefährdeten Vertragspartnern, sowie im Insolvenzeröffnungs- und Insolvenzverfahren. Jede unternehmerische Krise oder Insolvenz wirft zahlreiche Fragestellungen auf, die schneller individueller Lösungen bedürfen. Unsere Praxisgruppe Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzrecht berät Sie in allen rechtlichen und ökonomischen Fragen im Umfeld von Insolvenz und Sanierung und führt sämtliche betroffenen Arbeitsgebiete, insbesondere das Insolvenzrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und das Bankrecht zusammen. Bei Bedarf kooperieren wir mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Sanierungsberatern. Unsere Dienstleistungen bieten wir zu flexiblen, der Situation angemessenen Konditionen an. 6. Beratungspraxis - Beispiele 7. Unsere Praxisgruppe 8. Unsere Kanzlei 1

2 Praxisgruppe Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzrecht 2. Restrukturierung Unsere Restrukturierungsberatung umfasst die Analyse der aktuellen Situation sowie die Erstellung eines tragfähigen Restrukturierungskonzeptes. Gemeinsam mit Ihnen legen wir zunächst die Ziele fest, die erreicht werden sollen. Hier beraten wir bei der Neuverhandlung von Vertriebs- und anderen wichtigen Verträgen, Gesellschaftsgründungen, der Unternehmensfinanzierung einschließlich der Verhandlung neuer Sicherheitenverträge und Kreditkonditionen, z. B. für Immobilienprojekte dem Einstieg von Investoren, dem Verkauf von Unternehmensteilen, Outsourcing, allen arbeitsrechtlichen Fragen und bei der Liquidation. Im Falle einer bereits eingetretenen Krise beraten wir bei Liquiditätsplänen und Überschuldungsbilanzen, zeigen wir Optionen zur Vermeidung der Insolvenzantragspflicht auf, erstellen wir Sanierungskonzepte und -vergleiche, führen wir Verhandlungen mit Kapitalgebern, Lieferanten und Investoren, verhandeln wir mit Gewerkschaften oder Betriebsräten (z. B. Massenentlassungen, Interessenausgleich, Sozialpläne) und formulieren für Sie Insolvenzanträge. 4. Umgang mit Vertragspartnern in der Krise Krisen kommen nicht über Nacht. Gerade Krisen wichtiger Vertragspartner können schnell für das eigene Unternehmen existenzbedrohend werden. Je eher Sie auf erste Signale reagieren, desto größer sind die Chancen, Schäden abzuwehren. Wir verfügen über umfassende Expertise bei Restrukturierungen und Insolvenzen, um Sie in einer solchen Situation optimal zu beraten. Wir erarbeiten zügig praxisorientierte Lösungsvorschläge und unterstützen unsere Mandanten bei allen Fragestellungen, die sich im Umgang mit insolvenzgefährdeten Vertragspartnern ergeben können. Dabei achten wir darauf, nach 129 ff. InsO anfechtbare Rechtshandlungen zu vermeiden und sonstige Haftungsrisiken für Investoren möglichst auszuschließen. Wir sind in der Lage, Risikomanagementsysteme zu implementieren, insolvenzfeste Zahlungsmodalitäten, Lösungsklauseln und Kredite ebenso wie Sanierungsvergleiche zu vereinbaren, Sicherheitenverträge abzufassen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und fällige Forderungen ggf. auch durch Zwangsvollstreckung geltend zu machen. 3. Haftungsvermeidung in der eigenen Krise Gesellschafter, Organe oder Bankinstitute sind ab Eintreten der Krise bis in das eröffnete Insolvenzverfahren erheblichen Haftungsrisiken und Strafandrohungen ausgesetzt. Hoffmannn Liebs Fritsch & berät zu allen zivil- und strafrechtlichen Pflichten von Organen und Gesellschaften in der Krise einschließlich Insolvenzantragspflicht, Kapitalerhaltungsvorschriften (vor und nach MoMiG), steuer-/sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, Pflichten der faktischen Geschäftsführung, Cash-Pooling-Vereinbarungen sowie insolvenzfesten Bestellungen von Sicherheiten. Zugleich wägen wir mit Ihnen Chancen und Risiken bestehender Handlungsoptionen ab. Bei Bedarf verteidigen wir Sie auch gegen alle Vorwürfe insolvenzbezogener Straftaten. 5. Vertretung im Insolvenzeröffnungs- und Insolvenzverfahren Ist Insolvenzantrag gestellt, so berät Hoffmannn Liebs Fritsch & Sie während des Insolvenzeröffnungs- und des Insolvenzverfahrens, um Ihre Rechte als Gläubiger, Gesellschafter, Organ oder Investor durchzusetzen. Im gesamten Insolvenzverfahren beraten wir zivil- und strafrechtlich Organe und Gesellschafter bei der Abwehr von Haftungsansprüchen und dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung, vertreten wir sämtliche Gläubigerinteressen (beispielsweise Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, Vertretung in der Gläubigerversammlung, im Gläubigerausschuss und gegenüber Insolvenzverwaltern, Durchsetzung von Sicherheiten, Vereinbarungen mit dem ggf. vorläufigen Insolvenzverwalter), führen wir Prozesse (insbesondere Abwehr von Anfechtungsansprüchen), setzen wir Schadensersatzansprüche wegen Insolvenzverschleppung mit Hilfe von Asset Tracing und Zwangsvollstreckung durch, begleiten wir Insolvenzplanverfahren und beraten beim Kauf von Unternehmen oder teilen aus der Insolvenz. 2

3 Praxisgruppe Restrukturierung, Sanierung und Insolvenzrecht 6. Beratungspraxis - Beispiele Beispiel 1: Beratung eines Textilunternehmens Wir haben für das Unternehmen einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt, mit dem ein Teil des Personals abgebaut und in eine BQG überführt wurde. Ein Teil der Produktionsanlagen des Unternehmens wurde an einen Investor verkauft, der auch einen Teil des Personals übernommen hat. In einigen Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern haben wir das Unternehmen erfolgreich vor dem Arbeitsgericht vertreten. Beispiel 6: Verschiedene deutsche und internationale Konzerne Wir haben durch Factoring- und M&A-Transaktionen die Zahlungsfähigkeit verbessert bzw. durch die Ausgliederung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen von sog. CTA-Modellen die Bilanzstruktur verbessert. Beispiel 2: Verschiedene Immobilienunternehmen Wir haben Fremddarlehen in Gesellschafterdarlehen umgewandelt, und Gesellschafterdarlehen in Nachrangdarlehen bzw. Einlagen. Mit weiteren Gläubigern wurden Stundungen, Vergleiche und Forderungsverzichte vereinbart, um den Fortbestand der Unternehmen zu gewährleisten. Beispiel 7: Vorstände und Geschäftsführer von AG und GmbH Wir beraten regelmäßig Vorstände und Geschäftsführer bei der Abwehr von Gläubigeransprüchen aufgrund angeblicher Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrug sowie bei der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters wegen Verstoß gegen das Zahlungsverbot aus 64 GmbHG. Beispiel 3: Börsennotierter deutscher Konzern wegen Betriebsstilllegung Tochtergesellschaft Wir haben bei der Erstellung von Überschuldungsbilanzen zur Überprüfung von Insolvenzantragspflichten beraten. Daneben entwickelten wir zusätzliche konzerninterne Haftungskonstruktionen, um die auf der Ebene der Tochtergesellschaft bereits bestehende Insolvenzantragspflicht abzuwenden. Beispiel 8: Beratung einer deutschen Tochtergesellschaft eines internationalen Erdölkonzerns Wir haben im Auftrag der Muttergesellschaft die Schließung des Betriebs der Tochtergesellschaft arbeitsrechtlich begleitet und einen Interessenausgleich- und Sozialplan mit dem Betriebsrat verhandelt. Beispiel 4: Bankinstitut mit Private Equity-Gesellschaft Wir haben ein Bankinstitut und deren Private-Equity-Gesellschaft begleitet, die einem in der Krise befindlichen Unternehmen einen weiteren Sanierungskredit gewährt haben. Die Gläubiger haben in einem Insolvenzplan den Verwalter ermächtigt, Anfechtungsansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Wir berieten hier bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters gegen die angebliche Mitbesicherung von Altkrediten. Beispiel 9: International tätiger Konzern Wir haben die Finanzierungsstruktur in der Krise rechtlich analysiert, Sanierungskonzepte erarbeitet und mit den Darlehensgebern neue Kredit- und Sicherheitenverträge verhandelt. Hierbei spielte die Beachtung der gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzregeln eine große Rolle. Beispiel 5: International tätiger Konzern Wir haben bei der Anpassung von Cashpooling-Systemen und Finanzierungshilfen (sog. Upstream Loans/Securities) an die geltenden gesellschaftsrechtlichen Anforderungen beraten (Kapitalschutz) und Sicherungsvorkehrungen gegen drohende Haftungstatbestände entwickelt. Beispiel 10: International tätiger Hersteller und Lieferant von Kühlschränken usw. Wir haben den Mandanten beraten in der Insolvenz des Arcandor-Konzerns, insbesondere der Quelle GmbH i.i. Dabei ging es u.a. um die Geltendmachung von Aussonderungsrechten aufgrund Eigentumsvorbehalt, den Abschluss von Verwertungsvereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter, die Prüfung einer Haftung nach 61 InsO etc. 3

4 unsere Praxisgruppe Dr. Roland Erne Dr. Volker Hees Telefon (0211) Telefax (0211) Telefon (0211) Telefax (0211) Dr. Roland Erne ist spezialisiert auf Bankrecht und Bankaufsichtsrecht. Er berät deutsche und ausländische Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen sowie institutionelle Kapitalanleger in vielfältigen Fragen des Bank- und Finanzrechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von gewerblichen Immobilienfinanzierungen. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu bankrechtlichen Themen. Unter anderem ist er seit vielen Jahren der verantwortliche Autor für den Abschnitt Kreditrecht in Claussen (Hrsg.) Bank und Börsenrecht. Ferner ist er Referent für die Ausbildung zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beim Heidelberger Finanzkolloquium. Dr. Volker Hees ist spezialisiert auf Insolvenzrecht. Er berät ständig Gläubiger, Organe, Gesellschafter und Investoren bei wirtschaftlichen Krisen und Insolvenzen von Vertragspartnern oder dem eigenen Unternehmen. Das schließt insbesondere ein die rechtliche Beratung sanierungsbedürftiger, mittelständischer Unternehmen zur Vermeidung eines Insolvenzantrags und die Prüfung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters. Darüber hinaus berät er bei der Abwehr von Wirtschafts- und Mitarbeiterkriminalität, z. B. bei Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung, insbesondere im Umfeld von Kriminalinsolvenzen. Er veröffentlicht regelmäßig zu Rechtsfragen aus den Bereichen Insolvenzrecht sowie Abwehr von Wirtschaftskriminalität. Dr. Björn Neumeuer Telefon (0211) Telefax (0211) Heiko Langer Fachanwalt für Arbeitsrecht Maître en Droit Telefon (0211) Telefax (0211) Dr. Björn Neumeuer ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Mergers & Acquisitions. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von nationalen und internationalen Mergers & Acquisitions, Private Equity Transaktionen, Joint Ventures sowie von Schieds- und Prozessverfahren (insbesondere im Zusammenhang mit Transaktionen und Großprojekten). Herr Dr. Neumeuer ist seit 2003 der Sozietät Hoffmann Liebs Fritsch & und seit 1999 als zugelassen. Vor seiner Tätigkeit für Hoffmann Liebs Fritsch & war er für eine deutsche und eine englische Großkanzlei jeweils in den Bereichen Gesellschaftsrecht tätig. Heiko Langer ist spezialisiert auf Arbeitsrecht. Er beschäftigt sich seit 1998 ausschließlich mit der Beratung von deutschen und internationalen Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Umstrukturierungen und M&A Transaktionen und der Vertretung von Unternehmen bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Heiko Langer veröffentlicht regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen. Daneben tritt er als Referent bei arbeitsrechtlichen Seminaren und Inhouse-Schulungen auf. 4

5 Unsere Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch & ist auf die Beratung anspruchsvoller wirtschaftsrechtlicher Mandate spezialisiert. Unsere Kompetenzen reichen dabei von der umfassenden wirtschaftsrechtlichen Begleitung eines Unternehmens bis zur Beratung in komplexen Transaktionen und ausgefallenen Spezialmaterien. Zu unseren Mandanten zählen sowohl im DAX 30, MDAX oder an ausländischen Börsen notierte Gesellschaften als auch eine Vielzahl mittelständischer und familiengeführter Unternehmen. Vom zentralen Standort Düsseldorf sind wir bundesweit tätig. International unterhalten wir seit vielen Jahren intensive Beziehungen zu ausgewählten internationalen Kanzleien, die sich in einer Vielzahl von Auslandsfällen als verlässliche erwiesen haben Wir nennen es unser Best-Friends-Netzwerk. IMPRESSUM Hoffmann Liebs Fritsch &, Kaiserswerther Straße 119, Düsseldorf Als Verantwortlicher im Sinne des 55 RStV steht Ihnen zur Verfügung: Claus Eßers, Hoffmann Liebs Fritsch &, Kaiserswerther Straße 119, Düsseldorf, Die Rechtsanwälte Hoffmann Liebs Fritsch & sind Mitglieder der skammer Düsseldorf und durch die Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf als solche in Deutschland zugelassen. Sie unterliegen berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden auf der Homepage der Bunderechtsanwaltskammer bereitgehalten. Hoffmann Liebs Fritsch & Kaiserswerther Straße Düsseldorf Telefon (0211) Telefax (0211)

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