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1 BEWERBERINFO Bachelor International Sommersemester 2016 Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen für Vorstudieneinrichtungen (Studienkolleg / Propädeutikum) und grundständige Studiengänge* für die U Berlin Ihre Bewerbung Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen bewerben sich an der U Berlin immer über uni-assist e.v., der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen Zuvor ist eventuell die Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich ( siehe Punkt 1.1): Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich immer bewerben - auch für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang (ohne NC). Vorprüfung durch uni-assist e.v. Uni-assist e.v. prüft nach den Vorgaben der U Berlin: das Vorliegen der Online-Bewerbung ( Antrag auf Zulassung in elektronischer Form und in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift), das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen für das jeweilige Bewerbungssemester und berechnet die Durchschnittsnote siehe die eingereichten Sprachnachweise, die Form der eingereichten Unterlagen: insbesondere amtliche Beglaubigungen und Übersetzungen, ob die Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist vollständig und fristgerecht eingegangen ist. Bearbeitungsergebnis Nach abgeschlossener Vorprüfung werden Sie durch uni-assist e.v. über das Bearbeitungsergebnis informiert. Im Anschluss an die Vorprüfung leitet uni-assist e.v. die Bewerbungen elektronisch an die U Berlin weiter. Hier erfolgt die abschließende Prüfung Ihrer gesamten Bewerbungsunterlagen, insbesondere von Sonderanträgen oder hochschuleigenen Formularen (z.b. Antrag auf Anerkennung), bevor endgültig über die eilnahme am Vergabeverfahren oder eine Zulassung entschieden werden kann. Die abschließende Prüfung erfolgt anhand Ihrer im Antrag auf Zulassung gemachten Angaben. Fehlende oder unvollständige Angaben im Antrag können zur Ablehnung führen; es reicht nicht, lediglich Nachweise einzureichen. Beachten Sie, dass die U Berlin in Einzelfällen nach Prüfung der Unterlagen auch zu einem anderen Bearbeitungsergebnis als uni-assist e.v. kommen kann! Ihre Verantwortung Sie sind allein dafür verantwortlich, sich über die Bewerbungsanforderungen der U Berlin zu informieren und eine frist- und formgerechte Bewerbung einzureichen. Beachten Sie: Es besteht kein Anspruch auf Benachrichtigung über eine fehlerhafte oder unvollständige Bewerbung durch uni-assist e.v. Berücksichtigen Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen die Vorprüfung durch uni-assist e.v. 4 bis 6 Wochen dauern kann. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Auch fehlende oder unvollständige Angaben im Antrag auf Zulassung, insbesondere zur Schulausbildung, zum Studienverlauf und zu Sprachkenntnissen können zur Ablehnung führen. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie unter den im Antrag auf Zulassung angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift und -Adresse) während des gesamten Verfahrens erreichbar sind! Bitte geben Sie immer Ihre vollständige Anschrift an: Appartement- oder Wohnheimnummer oder den Namen derjenigen Person, bei der Sie eventuell wohnen (c/o). Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich. Bearbeitungskosten Für die Vorprüfung durch uni-assist e.v. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Nähere Informationen finden Sie unter: Beachten Sie, dass Bewerbungen auch dann unvollständig sind und abgelehnt werden müssen, wenn der Nachweis über die entrichteten Bearbeitungskosten nicht fristgerecht oder nicht vollständig bei uni-assist e.v. eingegangen ist. BEWERBERINFO Bachelor International Beachten Sie bitte, dass für das Ausfüllen der Anträge sowie für die Form und den Umfang der einzureichenden Unterlagen ausschließlich die Informationen aus dem jeweils aktuellen BEWERBERINFO Bachelor International gelten (und nicht eventuell abweichende Informationen anderer Stellen). Checkliste Bachelor International Am Ende des BEWERBERINFOs Bachelor International können Sie sich anhand der Checkliste orientieren, ob Ihre Bewerbung vollständig ist. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Ihr Servicebereich IA 2 Bachelor International *) Studiengänge mit den Abschlusszielen Bachelor, Bachelor mit Lehramtsoption und Staatsexamen U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

2 Inhaltsverzeichnis itelseite: Ihre Bewerbung - Ihre Verantwortung. 1 Kontakt - Bewerbungsfristen - Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen Wer bewirbt sich wo? Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) Bewerbung über uni-assist e.v. und Anzahl der möglichen Studienwünsche Bewerbung direkt bei der U Berlin 5 2. Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum) Studienkolleg (Feststellungsprüfung) Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums Hinweise zum Fachstudium Erststudium - 1. Fachsemester mit NC Zweitstudium - 1. Fachsemester mit NC 8 4. Weitere Bewerbungsmöglichkeiten Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte gemäß 11 BerlHG Antrag auf eilnahme am Clearingverfahren Antrag auf eilnahme am Losverfahren Allgemeine Hinweise.. 11 MERKBLÄER: Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 12 Sprachkenntnisse Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Übersetzungen und Beglaubigungen Zuordnung der grundständigen Studiengänge zu den Schwerpunktkursen CHECKLISE Bachelor International. 19 Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) Hochschulzugangsberechtigung BEWERBUNGS- VORAUSSEZUNGEN BEWERBERINFO Bachelor International lesen! Sprachkenntnisse Form Frist U Berlin - BA Int U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

3 Kontakt postalisch: persönlich: telefonisch: echnische Universität Berlin Abt. I - Studierendenservice IA - Zulassung und Immatrikulation Servicebereich IA 2 Bachelor International Straße des 17. Juni 135 D Berlin echnische Universität Berlin c/o uni-assist e.v. Geneststr. 5 D Berlin Sprechzeiten im Campus Center der U Berlin (Hauptgebäude, Raum H 30) Mo - Do: Uhr Fr: Uhr im Internet: Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte unseren Internetseiten. elefonservice der U Berlin: +49 (030) Mo - Do: Fr: Uhr Uhr per telefonservice@tu-berlin.de Bei Rückfragen geben Sie bitte Ihre Bewerbernummer von uni-assist e.v. an. Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de): - NUR registrieren, nicht bewerben! Bewerbungsfristen (Bewerbungszeiträume) Für Vorstudieneinrichtungen (Studienkolleg / Propädeutikum): Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums externe Feststellungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs) Ergänzungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs) ab 01. Februar bis 30. Juni für das kommende Wintersemester ab 01. September bis 30. November für das kommende Sommersemester ab 01. Februar bis 15. März für die Ablegung der externe Feststellungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Sommersemester ab 01. August bis 15. September für die Ablegung der externe Feststellungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Wintersemester Für das Fachstudium (grundständige Studiengänge): alle zulassungsbeschränkten Studiengänge / Fachsemester (mit NC) alle nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge / Fachsemester (ohne NC) Studieninteressierte, die sich gemäß 11 des Berliner Hochschulgesetzes als Beruflich Qualifizierte bewerben für Studiengänge mit NC und Studiengänge ohne NC ab 01. Juni bis 15. Juli* für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 15. Januar* für das folgende Sommersemester ab 01. Juni bis 15. September für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 15. März für das folgende Sommersemester ab 01. Juni bis 15. Juli* für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 15. Januar* für das folgende Sommersemester *) Ausschlussfristen: Unterlagen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt! Zur Wahrung der Bewerbungsfristen gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uni-assist e.v. bzw. der U Berlin! Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen für Ihre Bewerbung Homepage der U Berlin und Direktzugang: Servicebereich IA 2 Bachelor International Studienangebot (Bachelorstudiengänge) Studienkolleg uni-assist e.v. Auswärtiges Amt - Visa Bestimmungen Hochschulzugangsberechtigung und Länderinformationen Wir haben in diesem BEWERBERINFO Bachelor International Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich der U Berlin unterliegen. Die U Berlin hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich daher von allen fremden Inhalten. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

4 1. Wer bewirbt sich wo? 1.1 Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) Registrierung bei hochschulstart.de (DoSV / Stiftung für Hochschulzulassung) Bei hochschulstart.de NUR registrieren, dann über uni-assist e.v. bewerben! WER muss sich vor der Bewerbung bei hochschulstart.de registrieren Für die Bewerbergruppen E1 und G1 werden die Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben. Das bedeutet, dass Sie sich vor der Bewerbung zunächst auf dem Portal von als Bewerberin bzw. Bewerber registrieren müssen. Eine Bewerbung legen Bewerberinnen bzw. Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen bei hochschulstart.de nicht an! Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Benutzerkonto eingerichtet und eine Bewerber- Identifikationsnummer (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) vergeben. Die Bewerbung erfolgt anschließend ausschließlich über uni-assist e.v. unter Angabe der BID und BAN. Bewerbergruppe E1: Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens, die sich für ein Erststudium bewerben, müssen sich bei hochschulstart.de registrieren. (Nähere Informationen zum Erststudium siehe Punkt 3.1) Bewerbergruppe G1: Alle Bewerberinnen und Bewerber (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) mit einem Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen, die sich für ein Zweitstudium bewerben, müssen sich bei hochschulstart.de registrieren. (Nähere Informationen zum Zweitstudium siehe Punkt 3.2) 1.2 Bewerbung über uni-assist e.v. und Anzahl der möglichen Studienwünsche Wer muss sich über uni-assist e.v. bewerben Anzahl der möglichen Studienwünsche für ein Fachstudium Alle Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen (= Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer) müssen sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, für die U Berlin über uni-assist e.v. bewerben (Ausnahmen siehe Punkt 1.3 a). Die Anzahl der möglichen Studienwünsche ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Studienform (Erststudium oder Zweitstudium, siehe Punkt 3.). Staatsangehörigkeit Bewerbergruppe Anzahl der möglichen Studienwünsche für das 1. Fachsemester: Bewerbung zusätzlich möglich für: Für ein Erststudium 1. Fachsemester Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen E1 Die Zulassung kann für bis zu 3 Studiengänge mit NC beantragt werden. 1 höheres Fachsemester mit NC und 1 Studiengang/Fachsemester ohne NC Übriges Ausland & Staatenlose C1 Die Zulassung kann für 1 Studiengang mit NC beantragt werden. 1 höheres Fachsemester mit NC und 1 Studiengang/Fachsemester ohne NC Für ein Zweitstudium 1. Fachsemester Unabhängig von der Staatsangehörigkeit G1 Die Zulassung kann für 1 Studiengang mit NC beantragt werden. 1 höheres Fachsemester mit NC und 1 Studiengang/Fachsemester ohne NC Für ein höheres Fachsemester Unabhängig von der Staatsangehörigkeit D1 Die Zulassung kann für 1 Studiengang/Fachsemester mit NC beantragt werden. Siehe Erststudium oder Zweitstudium und 1 Studiengang/Fachsemester ohne NC Anzahl der möglichen Studienwünsche für eine Vorstudieneinrichtung Studienkolleg oder Propädeutikum Unabhängig von der Staatsangehörigkeit A1 / B1 In der Online-Bewerbung ist immer ein grundständiger Studiengang aus dem Studienangebot der U Berlin anzugeben. siehe Punkt 2. Keine weitere Bewerbungsmöglichkeit! U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

5 Bewerberinnen und Bewerber mit mehreren Staatsangehörigkeiten Bewerbungsformular Antrag auf Zulassung für die U Berlin auf dem Portal von uni-assist e.v. Doppelstaatler und Doppelstaatlerinnen : Bewerberinnen und Bewerber, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28. Mai 1965 bei der Bewerbung und eventuellen Zulassung zum Studium wie deutsche Staatsangehörige behandelt. Das bedeutet: Sie müssen sich als deutsche Staatsangehörige bewerben. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen nutzen die Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) der U Berlin auf dem Bewerberportal von uni-assist e.v. Online-Bewerbung vollständig auf dem Bewerberportal von uni-assist e.v. ausfüllen, elektronisch abschicken, anschließend ausdrucken, eigenhändig unterschreiben (Originalunterschrift) und alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen beifügen siehe Checkliste Bachelor International, bis spätestens zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist einreichen. Es werden nur schriftliche (in Papierform) und eigenhändig unterschriebene Bewerbungen berücksichtigt (kein Fax, keine oder andere digitale Medien). Angaben zum Studiengang Das Studienangebot der U Berlin finden Sie unter folgendem Link: Dem Studienangebot ist zu entnehmen, ob es sich um einen Studiengang/Fachsemester mit oder ohne Zulassungsbeschränkung (NC) handelt, die Studienplätze für das 1. Fachsemester in einem Studiengang im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden ( DoSV ), der Studiengang/das Fachsemester nur im Wintersemester oder auch im Sommersemester angeboten wird. 1.3 Bewerbung direkt bei der U Berlin a) Servicebereich IA 2 Bachelor International der U Berlin Wer bewirbt sich direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor International Studieninteressierte, die sich gemäß 11 des Berliner Hochschulgesetzes als Beruflich Qualifizierte bewerben G2: siehe Punkt 4.1 Bewerberinnen und Bewerber, die die eilnahme am Losverfahren für ein zulassungsbeschränktes höheres (mit NC) Fachsemester beantragen G3: siehe Punkt 4.3 Wo ist die Bewerbung einzureichen echnische Universität Berlin Servicebereich IA 2 - Bachelor International Raum H 13/14 Straße des 17. Juni 135, D Berlin internationale_bewerber_innen/ oder: und Direktzugang: b) Servicebereich IA 2 Bachelor National der U Berlin Wer bewirbt sich direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor National Hinweis Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer: Bewerberinnen und Bewerber, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder im Ausland (z.b. Abitur) erworben haben (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit). Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einen ersten berufsqualifizierenden deutschen Hochschulabschluss erworben haben (Bachelor, Diplom, Staatsexamen, Magister) und sich für einen zweiten grundständigen Studiengang bewerben (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit). = Zweitstudium Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an einer Hochschule im übrigen Ausland (außerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens) und einen Masterabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben und sich für ein grundständiges Erststudium bewerben (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit). Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Form und Fristen finden Sie auf den Webseiten des Servicebereichs IA 2 Bachelor National: Wo ist die Bewerbung einzureichen echnische Universität Berlin Servicebereich IA 2 - Bachelor National Raum H 13/14 Straße des 17. Juni 135, D Berlin bachelor/nationale_bewerber/ oder: und Direktzugang: U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

6 2. Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum) Allgemeines zum Studienkolleg und Propädeutikum Bewerbung Eine Registrierung über hochschulstart.de ist grundsätzlich nicht erforderlich! Aufnahmetest Wichtig! Weitere Informationen erhalten Sie beim: Das Studienkolleg dient der Vorbereitung auf das Fachstudium (Vorstudieneinrichtung). Für eine Bewerbung zum Studienkolleg oder Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums nutzen Sie die Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) für die U Berlin auf dem Bewerberportal von uni-assist e.v.: Online-Bewerbung vollständig auf dem Bewerberportal von uni-assist e.v. ausfüllen, elektronisch abschicken, anschließend ausdrucken, eigenhändig unterschreiben (Originalunterschrift) und alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen beifügen siehe Checkliste Bachelor International, bis spätestens zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist einreichen. Sie müssen in der Online-Bewerbung einen grundständigen Studiengang aus dem aktuellen Studienangebot der U Berlin auswählen und das 1. Fachsemester angeben. Diese Angaben werden für die Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung benötigt. Eine fehlende Angabe führt zur Ablehnung der Bewerbung. In den Fragen zur Hochschule in der Online-Bewerbung geben Sie dann an, ob Sie die Aufnahme in das Studienkolleg oder in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums beantragen, Sie die Feststellungsprüfung extern ablegen oder an der Ergänzungsprüfung teilnehmen möchten. Vorbehaltlich einer frist- und formgerechten Bewerbung werden die Bewerberinnen und Bewerber vom Studienkolleg zu einem Aufnahmetest eingeladen. Studienkolleg der U Berlin, Sekretariat EB 15 Straße des 17. Juni 145, D contact@studienkolleg.tu-berlin.de Studienkolleg (Feststellungsprüfung) A1 Allgemeines Wahl des Schwerpunktkurses Schwerpunktkurse -Kurs W-Kurs Schwerpunktkurse G, M und S Externe Feststellungsprüfung und Ergänzungsprüfung zur Feststellungsprüfung Hinweise zur Bewerbung Wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise zum indirekten Hochschulzugang für alle oder nur bestimmte Schwerpunktkurse an einem Studienkolleg in Deutschland berechtigt, haben Sie die Möglichkeit, eine Feststellungsprüfung abzulegen ( Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ). Die Wahl des Schwerpunktkurses ist abhängig von den ausländischen Bildungsnachweisen, das heißt, die bisherige Schulbildung bzw. Hochschulbildung bestimmt den entsprechenden Schwerpunktkurs. Das Studienkolleg der U Berlin bietet folgende Schwerpunktkurse an: Kurse mit dem Schwerpunkt : zur Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche (außer biologische) Studiengänge Kurse mit dem Schwerpunkt W: zur Vorbereitung auf wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge Kurse bzw. die Feststellungsprüfung für geisteswissenschaftliche, künstlerische, medizinische oder sprachliche Studiengänge werden in Berlin am Studienkolleg der Freien Universität Berlin angeboten. Die Feststellungsprüfung können Sie intern (das heißt: mit Aufnahme in das Studienkolleg) oder extern (das heißt: ohne Aufnahme in das Studienkolleg) ablegen. Bewerberinnen und Bewerber, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium in einem Studiengang aufnehmen wollen, zu dem zwar die indirekte Hochschulzugangsberechtigung, nicht aber der bereits besuchte Schwerpunktkurs berechtigt, können sich für eine Ergänzungsprüfung bewerben (ohne Aufnahme in das Studienkolleg). Sie bewerben sich für das Semester, in dem die externe Feststellungprüfung bzw. Ergänzungsprüfung stattfindet. Haben Sie die Prüfung bestanden, wird Ihre Bewerbung automatisch für das folgende Semester und für das Fachstudium umgewidmet. Eine erneute Bewerbung ist grundsätzlich nicht erforderlich. 2.2 Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums B1 Voraussetzung Achtung: Studienwunsch mit dem Abschlussziel Master Wichtig! Wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise zum direkten Hochschulzugang für naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge in Deutschland berechtigen, haben Sie die Möglichkeit im Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums zu erwerben (Vorbereitung auf die Einzelfachprüfung Deutsch und Einführung in die Fachsprachen der Mathematik, Physik, Wirtschaft). Sie müssen in der Online-Bewerbung die Zulassung für einen naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) aus dem aktuellen Studienangebot der U Berlin beantragen. Auch wenn Sie im Anschluss an den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums die Aufnahme eines Masterstudiums beabsichtigen, müssen Sie für die Bewerbung zum Propädeutikum in der Online-Bewerbung immer einen naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) aus dem Studienangebot der U Berlin angeben. U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

7 3. Hinweise zum Fachstudium 3.1 Erststudium - 1. Fachsemester mit NC E1 Definition Bewerberinnen und Bewerber, die noch keinen ersten grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben sich an der U Berlin für ein Erststudium. Die im Folgenden aufgeführten besonderen Voraussetzungen und Sonderanträge gelten nur für Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens und können nur bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (mit NC) geltend gemacht werden. Geltendmachung besonderer Voraussetzungen Sonderanträge 10 BerlHZVO* 3 (3) BerlHZVO* 12 (3), 14 (3) BerlHZVO* 15 BerlHZVO* 6 (1) Nr. 4 BerlHZVO* 6 (1) Nr. 5 BerlHZVO* *) Berliner Hochschulzulassungsverordnung Bevorzugte Zulassung Bewerberinnen und Bewerber können eine bevorzugte Zulassung geltend machen, wenn sie durch Vorlage des Zulassungsbescheides nachweisen, dass sie an der U Berlin im beantragten Studiengang unmittelbar vor oder während der Ableistung eines Dienstes zugelassen worden sind. Die bevorzugte Zulassung muss spätestens zum zweiten Zulassungsverfahren nach dem Dienstende geltend gemacht werden, andernfalls verfällt der Anspruch darauf. Die frühere Zulassung ist durch Vorlage des Zulassungsbescheides nachzuweisen. Bewerbung 55+ Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist des Antragssemesters das 55. Lebensjahr vollendet haben, werden am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe vorliegen. Eine formlose Begründung und entsprechende Nachweise sind dem Antrag auf Zulassung beizufügen. Sonderanträge sind nur zulässig, wenn sie zusammen mit dem Antrag auf Zulassung vollständig und fristgerecht bei uni-assist e.v. eingereicht werden. Die Sonderanträge finden Sie unter: und Direktzugang: Nachteilsausgleich Für den Nachteilsausgleich - Antrag auf Berücksichtigung einer besseren Durchschnittsnote ist die Vorlage eines Schulgutachtens erforderlich, das einen numerischen Notenverbesserungsvorschlag enthalten muss, unter Angabe von Art und Dauer der nicht selbst zu vertretenden Umstände für die Leistungsbeeinträchtigung. Ohne diesen Vorschlag ist eine Entscheidung über den Antrag nicht möglich. Auch für den Nachteilsausgleich - Antrag auf Ermittlung der Wartezeit zu einem früheren Zeitpunkt ist ein Schulgutachten erforderlich. Härtefallantrag Die U Berlin hält bis zu 5 % ihrer Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung weiterer Auswahlkriterien (z. B. Durchschnittsnote oder Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbungen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Antragstellerinnen bzw. Antragsteller in Betracht. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie persönlich auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person der Bewerberin bzw. des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe liegen, dass es ihr bzw. ihm auch nach Anlegung strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Bisher wurde ein Härtefall nur in wenigen Fällen anerkannt. Bitte beachten Sie: In einem fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in den möglichen Gründen genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung oder Behinderung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Das Gutachten muss auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet. Minderjährige Die U Berlin hält bis zu 5 % ihrer Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) für Bewerberinnen und Bewerber vor, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist minderjährig sind und ihren Wohnsitz bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg haben. Geeignete beizufügende Nachweise sind u.a. die Geburtsurkunde und eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als zwei Monate) mit Angabe der sorgeberechtigten Person und Wohnanschrift. Sportprofilquote Die U Berlin hält bis zu 1 % ihrer Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) für Bewerberinnen und Bewerber vor, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören. Dies betrifft insbesondere die Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten. 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8 3.2 Zweitstudium - 1. Fachsemester mit NC G1 Definition Vorabquote Zweitstudium 6 (1) Nr. 3, 11 BerlHZVO Begründung Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen können sich an der U Berlin für ein Zweitstudium bewerben - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Von der Gesamtzahl der zu vergebenen Studienplätze für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges wird für Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen abgezogen. Die Bewerbung wird nur dann innerhalb der Zweitstudienquote berücksichtigt, sofern Sie sich für das 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (mit NC) bewerben. Bei Berücksichtigung der Bewerbung innerhalb der Vorabquote Zweitstudium ist immer das Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses inklusive Fächer- und Notenübersicht sowie eine Begründung beizufügen. Das Formular für die Begründung für das beantragte Zweitstudium finden Sie unter: und Direktzugang: Registrierung bei hochschulstart.de Alle Bewerberinnen und Bewerber, die innerhalb der Zweitstudienquote zu berücksichtigen sind, müssen sich vor der Bewerbung auf dem Portal von registrieren! siehe Punkt 1.1 Hinweis: Sofern Sie an einer Hochschule in Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ausschließlich ein Masterstudium (und kein grundständiges Studium) abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Erststudium. Allgemeine Hinweise Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums muss eine Durchschnitts- oder Gesamtnote (im Rahmen eines Notensystems von 1 bis 6, die auf eine Stelle nach dem Komma bestimmt ist) enthalten und als amtlich beglaubigte Kopie (sowie ggf. übersetzt) dem Antrag auf Zulassung beiliegen. Sofern das Zeugnis keine Durchschnitts- oder Gesamtnote enthält, ist diese durch eine Bescheinigung der Einrichtung nachzuweisen, an der das Erststudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Für den Fall, dass für einen bestimmten Studiengang mehr Bewerbungen für ein Zweitstudium vorliegen, als Studienplätze innerhalb der jeweiligen Quote des betreffenden Fachsemesters vorhanden sind, erfolgt die Auswahl der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber nach den Prüfungsergebnissen des Erststudiums sowie nach den für die Bewerbung für ein weiteres Studium maßgeblichen Gründen. Die zur Festlegung einer Rangfolge zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erforderliche Rangplatzbestimmung wird mit Hilfe einer Messzahl vorgenommen. Die Messzahl wird aus dem Grad der Bedeutung der von der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich dargelegten Begründung für den Zweitstudienwunsch einerseits und der Durchschnitts- bzw. Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums andererseits ermittelt. Sofern keine Durchschnitts- oder Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums nachgewiesen wird, kann nur die Gesamtnote ausreichend (4,0) zur Berechnung herangezogen werden. Zuschläge Hinweise zu Diensten, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten Das Zweitstudienvorhaben kann durch Gewährung eines Zuschlages von bis zu zwei Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden, wenn damit nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder der Neueinstieg in das Berufsleben angestrebt wird. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.b. Eheschließung oder Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet wurde. Die Höhe des Punktzuschlages richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.b. Zahl der Kinder oder Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

9 4. Weitere Bewerbungsmöglichkeiten 4.1 Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte gemäß 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) G2 Definition Allgemeiner Hochschulzugang Formular Fachgebundener Hochschulzugang Aufstiegsstipendienprogramm eilzeit Freistellung von der Arbeit Zusätzlich einzureichende Unterlagen Ausbildung im Ausland Wo ist die Bewerbung einzureichen? Bewerberinnen und Bewerber, die über keine Hochschulzugangsberechtigung (z.b. Abitur oder fachgebundene Hochschulreife etc.) verfügen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen nach 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) als sogenannte beruflich Qualifizierte bewerben. Wer 1) eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (z.b. staatlich geprüfte echnikerin bzw. staatlich geprüfter echniker, Meisterin bzw. Meister, Betriebswirtin bzw. Betriebswirt), 2) eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen hat (z.b. staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher, Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger), 3) eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetz erworben hat oder 4) eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben hat, (z.b. Diätassistentin bzw. Diätassistent, Altenpflegerin bzw. Altenpfleger), ist berechtigt, ein grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Wer a) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und b) im erlernten Beruf mindestens drei Jahre (bei Vollbeschäftigung) tätig war, ist berechtigt, ein seiner bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen zu b): Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes gilt eine Mindestdauer der Berufstätigkeit im erlernten Beruf von zwei Jahren (bei Vollbeschäftigung). Für eilzeitbeschäftigte mit mindestens der Hälfte der vollen Arbeitszeit verdoppelt sich die Mindestdauer der nachzuweisenden Berufstätigkeit. Zeiten mit weniger als der Hälfte der vollen Arbeitszeit werden nicht angerechnet. Bei der Ermittlung der Dauer der Berufstätigkeit werden Zeiten einer Freistellung (Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und ähnliches.) angerechnet - insgesamt höchstens jedoch ein Jahr. Den Antrag auf Zulassung für beruflich Qualifizierte finden Sie unter folgendem Link: und Direktzugang: Es gelten die MERKBLÄER: Sprachkenntnisse Übersetzungen und Beglaubigungen. Nachweis über die Aus- oder Fortbildung sowie die Rechtsgrundlage, in der diese Aus-/ oder Fortbildung geregelt ist oder Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (ggf. Gleichwertigkeitsnachweis) sowie die ätigkeit im erlernten Beruf (Arbeitsverträge oder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit Angaben zu Dauer der Beschäftigung, Umfang und Art der ätigkeit [Vollzeit oder eilzeit]) oder Stipendienbescheid Bewerben kann sich auch, wer eine berufliche Ausbildung im Ausland nachweist, die den oben genannten Vorschriften entspricht (Gleichwertigkeit). Antworten auf Häufig gestellte Fragen finden Sie unter: Die Nachweise müssen von den zuständigen Stellen in Deutschland anerkannt werden. Die zuständigen Stellen finden Sie unter: Die Bewerbung ist vollständig und fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor International der echnischen Universität Berlin einzureichen siehe Punkt 1.3 a) U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

10 4.2 Antrag auf eilnahme am Clearingverfahren (nur 1. Fachsemester mit NC) G3 Allgemeines Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen frei, werden diese in einem bundesweiten Clearingverfahren verlost. Die eilnahme ist ausschließlich über hochschulstart.de möglich. Wenn Sie bereits bei hochschulstart.de registriert sind, können Sie Ihren bisherigen Account nutzen, andernfalls ist eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich. Hinweis Verfahren & Fristen Bescheid ACHUNG! Auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens sowie Staatenlose müssen sich für die eilnahme am Clearingverfahren bei hochschulstart.de registrieren! Mehr Informationen zum Verfahren und zu den Fristen erhalten Sie über Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie über hochschulstart.de einen Zulassungsbescheid. Es gelten die MERKBLÄER: Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse, Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Übersetzungen und Beglaubigungen. Es muss zum Zeitpunkt der Zulassung bereits nachgewiesen werden können, dass 1. eine Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang sowie 2. Sprachkenntnisse auf dem von der U Berlin geforderten Niveau vorliegen (rechtliche Voraussetzungen)! 4.3 Antrag auf eilnahme am Losverfahren (nur höheres Fachsemester mit NC) G3 Allgemeines Bewerbungsfrist Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze in höheren Fachsemestern in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen frei, werden diese verlost. Für die eilnahme an einem eventuell stattfindenden Losverfahren können Sie einen Antrag für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang im höheren Fachsemester stellen. Losverfahren für ein Sommersemester finden ca. Mitte Mai, für ein Wintersemester ca. Mitte November statt, das heißt, die Vorlesungszeit hat im Bewerbungssemester dann bereits begonnen. Dem Antrag auf eilnahme am Losverfahren sind keine Unterlagen oder Nachweise beizufügen. 1. Oktober zum folgenden Wintersemester 1. April zum folgenden Sommersemester Formular Den Antrag erhalten Sie im Campus Center der U Berlin oder unter folgendem Link: und Direktzugang: Wo ist die Bewerbung einzureichen? Bescheid ACHUNG! Der Antrag auf eilnahme am Losverfahren ist fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor International der echnischen Universität Berlin einzureichen. siehe Punkt 1.3 a) Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie von uns einen Bescheid. Es gelten die MERKBLÄER: Hochschulzugangsberechtigung, Sprachkenntnisse, Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Übersetzungen und Beglaubigungen. Es muss zum Zeitpunkt der Zulassung bereits nachgewiesen werden können, dass 1. eine Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang sowie 2. Sprachkenntnisse auf dem von der U Berlin geforderten Niveau vorliegen (rechtliche Voraussetzungen)! U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

11 5. Allgemeine Hinweise Aufenthaltserlaubnis / Visum Versendung der Bescheide Vollmacht Zur Bewerbung wird von der U Berlin kein Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis/Visum verlangt. Die Bearbeitungszeit für die Erteilung eines Visums erfordert jedoch in der Regel mehrere Wochen, deshalb sollte sich jede Studienbewerberin bzw. jeder Studienbewerber frühzeitig bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung über die gültigen Visabestimmungen informieren. Bewerberinnen und Bewerber, die sich über uni-assist e.v. bewerben müssen, erhalten von dort eine Mitteilung über ihre Bewerbung. Mit dieser Mitteilung kann ein Aufenthaltserlaubnis/Visum zu Studienvorbereitenden Maßnahmen bzw. zu Studienzwecken beantragt werden. Bei Angabe einer ausländischen Postanschrift versenden wir den Zulassungsbescheid ausschließlich per . Ablehnungsbescheide werden nur per Post versendet. Eine Vollmacht muss im Original eingereicht werden und eigenhändig von der bevollmächtigenden Person unterschrieben sein (kein Fax, keine , keine einfache Kopie!). Eine Vollmacht muss für einen bestimmten Zweck ausgestellt werden, die Namen der bevollmächtigenden sowie der bevollmächtigten Personen enthalten und mit einem aktuellen Datum versehen sein. Zusätzlich ist jeweils eine einfache Passkopie der bevollmächtigenden und der bevollmächtigten Person beizufügen. Zukünftige Bewerbungen Ausnahme Achtung! Zu jeder erneuten Bewerbung muss geprüft werden, ob für den beantragten Studiengang eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, unabhängig davon, ob Sie sich bereits in einem vorherigen Bewerbungssemester für die U Berlin beworben haben oder schon Studentin bzw. Student an der U Berlin sind oder waren. Für ein neues Bewerbungssemester muss daher eine neue Online-Bewerbung ausgefüllt, elektronisch abgeschickt und in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift bei uni-assist e.v. eingereicht werden. Zusätzlich sind auch alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen in Papierform in der erforderlichen Form einzureichen, inklusive Nachweis über die Bearbeitungskosten für uni-assist e.v. Liegt die letzte Bewerbung nicht länger als 1 Jahr zurück und bei uni-assist e.v. sind die für eine Bewerbung an der U Berlin erforderlichen Unterlagen - für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung und - der Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau in Papierform noch vorhanden, müssen diese Nachweise nicht noch einmal eingereicht werden. Einige Hochschulen lassen sich von uni-assist e.v. die Bewerbungsunterlagen in Papierform aushändigen. Sie liegen uni-assist e.v. dann auch nicht mehr innerhalb der 1-Jahres-Frist vor! Orientierungsstudium MINgrün Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich immer bewerben - auch für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang (ohne NC) und das Orientierungsstudium MINgrün. Wenn Sie sich für das Orientierungsstudium MINgrün interessieren, bewerben Sie sich mit allen für eine Bewerbung erforderlichen Unterlagen über uni-assist e.v. und wählen in der Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) den Studiengang "Physik" mit dem Abschlussziel Bachelor. Erst im Falle einer Zulassung geben Sie im Antrag auf Immatrikulation an, dass Sie sich für das Orientierungsstudium MINgrün / Physik einschreiben möchten. Weitere Informationen zum Orientierungsstudium MINgrün finden Sie unter: und Direktzugang: U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

12 MERKBLA Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Allgemeines Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums bzw. für die Aufnahme in eine Vorstudieneinrichtung an der U Berlin ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Dabei sind alle für die Bewertung einer Hochschulzugangsberechtigung sowie für die Ermittlung einer Durchschnittsnote notwendigen ausländischen Bildungsnachweise bei uni-assist e.v. einzureichen. Alle Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich über uni-assist e.v. bewerben, auch dann, wenn sie bereits eine Zeugnisanerkennung von einer deutschen Kultusbehörde erhalten haben. Die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erfolgt nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen für das jeweilige Bewerbungssemester (siehe Beachten Sie, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erst nach Vorliegen einer Bewerbung bei uni-assist e.v. erfolgen können. Die U Berlin prüft ausländische Bildungsnachweise nicht vorab. Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen als HZB Direkt Indirekt Allgemein direkter Zugang Feststellungsprüfung/Studienkolleg Wichtiger Hinweis! Sie können sich direkt für die Aufnahme eines Fachstudiums bewerben. Vor Aufnahme eines Studiums muss die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt werden. Eine Bewerbung für die Aufnahme in das Studienkolleg der U Berlin ist möglich siehe Punkt 2. Eine Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst nach erfolgreichem Ablegen der Feststellungsprüfung möglich. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die U Berlin weiterhin über uni-assist e.v. Sie können sich für alle Studiengänge (Fachstudium) bzw. alle Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bewerben. Fachgebunden Sie dürfen nur Studiengänge bestimmter Fachrichtungen studieren. Auch die Wahl des Schwerpunktkurses zur Ablegung der Feststellungsprüfung ist abhängig von den ausländischen Bildungsnachweisen. Die bisherige Schulbildung bzw. Hochschulbildung bestimmt die Fachbindung. Länderinformationen Auf der folgenden Internetseite finden Sie die Länderinformationen, denen Sie in den meisten Fällen entnehmen können, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang, für den Sie sich an der U Berlin bewerben möchten, besitzen: Falls durch die Länderinformationen keine eindeutige Beurteilung der ausländischen Bildungsnachweise möglich ist, können Sie sich an eine deutsche Kultusbehörde für die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung ( Zeugnisanerkennungsstelle ) wenden. Zuständig für die Entscheidungen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen zum Zwecke des Hochschulzugangs in Deutschland, einschließlich der Fachbindung und der Klärung von Zweifelsfällen, ist im Land Berlin die Zeugnisanerkennungsstelle der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft: Länderspezifisches und Spezielle Abschlüsse Bewerberinnen und Bewerbern aus der Mongolei, Vietnam und der Volksrepublik China Von Bewerberinnen und Bewerbern aus der Mongolei, Vietnam und der Volksrepublik China werden zusätzliche Nachweise und Unterlagen für eine vollständige Bewerbung gefordert. Diese sind zusammen mit allen Bewerbungsunterlagen fristgemäß einzureichen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS). Hinweis: Die U Berlin akzeptiert für eine Bewerbung zum Fachstudium keine Gruppen-APS. Einzige Ausnahme: Wurde eine Gruppen-APS für eine Bewerbung am Studienkolleg einer deutschen Hochschule eingereicht, an der Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, wird in diesen Fällen (bei Erfüllen der übrigen Bewerbungsvoraussetzungen) diese Gruppen-APS für die Bewerbung zum Fachstudium an der U Berlin akzeptiert. High School Diploma an einer Internationalen Schule Wenn Sie Ihr High School Diploma an einer Internationalen Schule, die von einer Akkreditierungsbehörde der USA akkreditiert ist, gemacht haben, reichen Sie bitte unbedingt folgende Unterlagen ein: die Zeugnisse der 9. bis 12. Klasse mit der Angabe Ihres Notendurchschnitts (GPA) in der 4er-Skala und der Notenskala Ihrer Schule, eine aussagekräftige Beschreibung der Lehrinhalte insbesondere aller mathematischen Fächer (entweder durch einen Auszug aus dem Register oder ein Schreiben Ihres Lehrers), eine offizielle Angabe zum Niveau Ihres Englisch-Unterrichts in der 12. Klasse (English 4, English 12, English Advanced Placement, English Honours Course); alternativ können Sie auch hier eine Beschreibung der Lehrinhalte einreichen, durch die das Niveau bestimmt werden kann. U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

13 IB Diploma (Diplôme du Baccalauréat International / International Baccalaureate Diploma) Für die Bewertung eines IB Diplomas (Land des Erwerbs des Bildungsnachweises ist die "Schweiz") als indirekte oder direkte Hochschulzugangsberechtigung sind neben der Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächerund Notenübersicht zwecks Prüfung der durchgängigen Fächerbelegung nachzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber, deren Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird, können bis zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung den Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem Endresultat Diploma awarded einschließlich der Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen in der Bewerbung die Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der IBO-Website für die Verifizierung bereitgestellt werden. Nach einer eventuellen Zulassung muss die endgültige Diploma-Urkunde zur Immatrikulation nachgewiesen werden! Beachten Sie, dass für die Bewertung des IB Diplomas als direkte Hochschulzugangsberechtigung die Voraussetzungen der Vereinbarung über die Anerkennung des IB Diplomas für das jeweilige Bewerbungssemester erfüllt sein müssen (aktuellster KMK-Beschluss), siehe Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.b. deutsches Abitur) Eine deutsche Hochschulreife (z.b. deutsches Abitur) erkennen Sie daran, dass ein Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) mit der Feststellung, welche Art (fachgebunden / allgemein) die Hochschulreife für Deutschland erworben wurde, in Ihrem Schulabschlusszeugnis zitiert wird. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit werden Bewerber/innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung wie "Bildungsinländerinnen bzw. Bildungsinländer" behandelt und wenden sich an den Servicebereich IA 2 Bachelor National. siehe Punkt 1.3 b) und eventuell Ausnahme, weil Zweitstudium siehe Punkt 3 b) Einzureichende Unterlagen für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung Alle für die Bewertung einer Hochschulzugangsberechtigung sowie für die Ermittlung einer Durchschnittsnote erworbenen ausländischen Bildungsnachweise müssen vollständig, form- und fristgerecht eingereicht werden. Unvollständig vorliegende Bildungsnachweise können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung der Bewerbung! Beachten Sie, dass der zuletzt erworbene Nachweis für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung das Datum der HZB festlegt. Sekundarschulabschlusszeugnis (z.b. IB Diploma, Diplôme du Baccalauréat, Lise Diplomasi ) Nachweis des Sekundarschulabschlusszeugnisses inklusive Fächer- und Notenübersichten, Eventuell zusätzlich Nachweis über die Halbjahres- oder Jahreszeugnisse inklusive Fächer- und Notenübersichten der letzten 2 bis 4 Schuljahre. Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) / Pre-University Course Nachweis über die abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung / Pre-University Course, sofern diese für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist. Bisheriges Studium an Hochschulen Zum Nachweis von erfolgreichen Studienjahren an Hochschulen eventuell Fächer- und Notenübersichten (Studienleistungen), sofern für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesene erfolgreiche Studienjahre erforderlich sind. Abschlusszeugnis über ein Hochschulstudium Nachweis des Abschlusszeugnisses inklusive Fächer- und Notenübersichten, Wenn möglich, zusätzlich Nachweis über die während Ihres Hochschulstudiums erreichte Durchschnittsnote, errechnet von der Hochschule, bei der die Hochschulausbildung absolviert wurde (kann von uni-assist e.v. keine Durchschnittsnote errechnet werden, wird die Note 4,0 des deutschen Notensystems als Verfahrensnote zugrunde gelegt). Bewerbungen von Studieninteressierten mit einem Hochschulabschluss in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen, die sich für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges bewerben, werden innerhalb der so genannten Vorabquote Zweitstudium berücksichtigt. In diesem Fall muss immer der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Erststudiums mit der erreichten Durchschnittsnote und eine Fächer- und Notenübersicht eingereicht werden! siehe Punkte 3 b), 1.1 und 1.2 Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland inklusive aller ausländischen Bildungsnachweise, die zum indirekten Hochschulzugang geführt haben. Grundsätzlich werden die Feststellungsprüfungszeugnisse deutscher Studienkollegs gegenseitig anerkannt. Voraussetzung: 1. Ihre ausländischen Bildungsnachweise müssen zum indirekten Hochschulzugang für den im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs berechtigen! Andernfalls wird das Feststellungsprüfungszeugnis für die Aufnahme eines Fachstudium an der U Berlin nicht anerkannt. 2. Das Feststellungsprüfungszeugnis muss zur Aufnahme eines Studiums an Universitäten (nicht Fachhochschulen) berechtigen. 3. Eine Bewerbung ist nur für Studiengänge möglich, die dem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs zugeordnet sind. Wichtiger Hinweis: Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die U Berlin weiterhin über uni-assist e.v. U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

14 MERKBLA Sprachkenntnisse Alle Sprachnachweise müssen in amtlich beglaubigten Kopien bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist e.v. vorliegen. Berücksichtigt werden grundsätzlich nur Nachweise von anerkannten Sprachenschulen. Die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder eine eilnahmebestätigung ist als Nachweis grundsätzlich nicht ausreichend. Erkundigen Sie sich rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) nach den Prüfungsterminen für die jeweilige Sprachprüfung! Für die Aufnahme in das Studienkolleg bzw. Propädeutikum unabhängig von der Staatsangehörigkeit Nachweis deutscher Sprachkenntnisse: mindestens auf dem Niveau der Stufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-1 (Ausgestellt NUR von einer deutschen Hochschule oder einem deutschen Studienkolleg!) Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - mindestens Stufe I (DSD I) - unabhängig von den eilergebnissen est Deutsch als Fremdsprache (estdaf) mit mindestens dem Ergebnis DN 3 in allen eilprüfungen zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs W am Studienkolleg: mindestens auf dem Niveau der Stufe A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Für die externe Feststellungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs) unabhängig von der Staatsangehörigkeit Nachweis deutscher Sprachkenntnisse: mindestens auf dem Niveau der Stufe C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs W : mindestens auf dem Niveau der Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Für die Ergänzungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs) unabhängig von der Staatsangehörigkeit Nachweis deutscher Sprachkenntnisse: erfolgreich abgelegter Prüfungsteil Deutsch im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs W : mindestens auf dem Niveau der Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Für das Fachstudium (grundständige Studiengänge) Staatsangehörige der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz (deutschsprachiger eil) reichen als Sprachnachweis eine Passkopie ein! Folgende Zertifikate werden als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt: die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder DSH-3 (Ausgestellt NUR von einer deutschen Hochschule oder einem deutschen Studienkolleg!) der est Deutsch als Fremdsprache (estdaf) mit mindestens dem Ergebnis DN 4 in allen eilprüfungen der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs erfolgreich abgelegte Prüfungsteil Deutsch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II (DSD II) - unabhängig von den eilergebnissen die Deutsche Sprachprüfung II (DS-II) des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München ÖSD-Prüfung C2 Wirtschaftssprache Deutsch Goethe-Zertifikat C2: großes Deutsches Sprachdiplom = ehemals Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) des Goethe-Instituts Folgende Schulabschlusszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt: Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde (Vereinbarung vom ) US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./ ) Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien Sekundarabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien) das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale Luigi Galvani in Bologna das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian s das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale Romagnosi in Parma (Italien) und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari (Italien) Maturaprüfung im Fach Deutsch, abgelegt von Absolventen des bilingualen Bildungszweigs am allgemeinbildenden Lyzeum mit dem Fach Deutsch als zweite Unterrichtssprache (Polen). Die in der Absichtserklärung zwischen Polen und Deutschland vom genannten Bedingungen müssen erfüllt sein und nachgewiesen werden. Österreichisches Reifezeugnis (Matura), erworben am Österreichischen St. Georgs-Kolleg Istanbul (ürkei) U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

15 MERKBLA Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Die Dauer der Immatrikulation (Studienzeiten) und anderweitig erbrachte Studien- und/oder Prüfungsleistungen an Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind anzugeben. Hierfür ist der Antrag auf Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und Anrechnung von Studien- und Prüfungszeiten auszufüllen. Die Entscheidung über Inhalt und Umfang von Anerkennung und Anrechnung trifft der für den beantragten Studiengang zuständige Prüfungsausschuss der U Berlin, der auch die Fachsemestereinstufung vornimmt (= entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung). FAQ zum Antrag auf Anerkennung Wer muss den Antrag auf Anerkennung stellen? Alle Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren, müssen den Antrag auf Anerkennung stellen (auch wenn sie der Auffassung sind, dass keine anrechenbaren Leistungen vorliegen oder sie sich keine Leistungen anrechnen lassen wollen). Denn die Entscheidung, ob Studienzeiten und/oder Leistungen aus anderen Studiengängen/Hochschulen anerkannt werden, trifft allein die U Berlin. Der Antrag auf Anerkennung ist auch dann auszufüllen, wenn Sie zwar an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren, bisher jedoch keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht haben. Die Anerkennung von im übrigen Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen kann freiwillig beantragt werden. Der Antrag auf Anerkennung soll dann innerhalb des ersten Semesters an der U Berlin gestellt werden (Ausnahme: Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester, siehe nächste Seite). Bewerberinnen und Bewerber für eine Vorstudieneinrichtung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Studienkolleg oder den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums keinen Antrag auf Anerkennung einreichen. Wann muss der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden? Zu welchem Zeitpunkt der Bewerbung der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden muss, hängt von dem Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ab (1. Fachsemester, 2. oder höheres Fachsemester siehe nächste Seite). Wie ist der Antrag auf Anerkennung auszufüllen? Der Antrag auf Anerkennung besteht aus 4 Seiten, die alle einzureichen sind. Die 1. Seite des Antrags auf Anerkennung muss immer vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben werden. Auf der 1. Seite des Antrages sind alle Studiengänge und alle Hochschulen, in bzw. an denen Sie bisher in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert gewesen sind, anzugeben. Reicht der Platz nicht aus, ist ein zusätzliches Blatt beizufügen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung Ihrer Bewerbung oder zur Rücknahme einer Zulassung führen. Auch nicht bestandene und endgültig nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen sind anzugeben und entsprechende Nachweise beizufügen. Wenn Sie Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben, die mit endgültig nicht bestanden bewertet wurden, muss der zuständige Prüfungsausschuss die Feststellung treffen, dass die "endgültig nicht bestandene Prüfung", die zum Ausschluss vom Studium bzw. zur Exmatrikulation eines Studienganges an einer anderen Hochschule führt bzw. geführt hat, kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist. Der Prüfungsausschuss entscheidet anhand der von Ihnen bereits erbrachten Leistungen über die Fachsemestereinstufung. Die Kontaktdaten des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses erhalten Sie über das Studienangebot der U Berlin zum jeweiligen Studiengang: Welche Unterlagen sind beizufügen? Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind durch Leistungsnachweise oder eine Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Hochschule zu belegen. Das Ausstellungsdatum der Leistungsübersicht sollte nicht älter als zwei Monate sein. Hilfreiche Unterlagen könnten Beschreibungen der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltungen bzw. Module (aus Vorlesungsverzeichnissen, Modulhandbüchern) sein. Für die Form der einzureichenden Nachweise beachten Sie bitte das MERKBLA Übersetzungen und Beglaubigungen. Wo finde ich den Antrag auf Anerkennung? Den Antrag auf Anerkennung erhalten Sie unter: und Direktzugang: oder U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

16 Wann muss der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden? Sie bewerben sich für das 1. Fachsemester Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt. Der Antrag auf Anerkennung ist erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen. Sofern Sie bereits im beantragten Studiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren, ist eine erneute Bewerbung für das 1. Fachsemester nicht möglich! siehe Hochschulwechsel Sie bewerben sich für ein 2. oder höheres Fachsemester Hochschulwechsel Allgemeines Gleichwertigkeitsfeststellung Der beantragte Studiengang ist zulassungsbeschränkt (mit NC) Der beantragte Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (ohne NC) Quereinstieg Studiengänge mit NC und ohne NC Hochschulwechsler/innen sind Bewerberinnen bzw. Bewerber, die - an einer anderen deutschen Hochschule (auch Fachhochschule) oder - an einer Hochschule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren und im gleichen Studiengang an der U Berlin weiterstudieren wollen. Die bereits erbrachten Fachsemester werden fortgezählt, eine Rückstufung ist ausgeschlossen. Das bedeutet, dass für die Fortsetzung des Studiums Leistungen im Umfang der bereits absolvierten Semester notwendig sind. Nur, wenn der jeweils zuständige Prüfungsausschuss der U Berlin feststellt, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden und eine Einstufung in das Fachsemester vornimmt, welches dem letzten Fachsemester an der bisherigen Hochschule folgt und wenn das Fachsemester innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegt, ist eine Zulassung möglich. Bei einer Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist eine Zulassung ausgeschlossen, da die Leistungen dann nicht dem zu beantragenden Fachsemester entsprechen. *Grundsätzlich gilt: Bei Vorliegen einer endgültig nicht bestandenen Prüfung muss der zuständige Prüfungsausschuss im Antrag auf Anerkennung die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist. Wer in einem dem beantragten verwandten Studiengang immatrikuliert ist oder war, kann sich als Hochschulwechsler/in bewerben. Der Studiengang ist eventuell verwandt, wenn: - die Studiengangbezeichnung oder das Abschlussziel abweichen. Zum Beispiel: Sie bewerben sich für den Studiengang Architektur/Bachelor und kommen aus dem Studiengang Architektur und Stadtplanung/Bachelor oder Sie bewerben sich für den Studiengang Architektur/Bachelor of Science und kommen aus dem Studiengang Architektur/Bachelor of Arts. - Sie von einer Hochschule aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen an die U Berlin wechseln und im gleichnamigen Studiengang unter Fortzählung der bereits bisher erbrachten Fachsemester weiterstudieren möchten. Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist eine Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule unter Angabe des Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie Hochschulsemesterzahl bei uni-assist e.v. einzureichen. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden Sie bei vorhandener Kapazität und vor Entscheidung über eine eventuelle Zulassung aufgefordert, den vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Anerkennung* mit Fachsemestereinstufung und allen erforderlichen Nachweisen einzureichen. Bei Bewerbung aus einem verwandten Studiengang muss der zuständige Prüfungsausschuss der U Berlin zusätzlich im Antrag auf Anerkennung bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang handelt (Gleichwertigkeitsfeststellung). Zum Zeitpunkt der Bewerbung wird kein Antrag auf Anerkennung benötigt. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist eine Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule unter Angabe des Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie Hochschulsemesterzahl bei uni-assist e.v. einzureichen. Der Antrag auf Anerkennung* ist erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen. Die Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss ist nicht erforderlich. Bei Bewerbung aus einem verwandten Studiengang muss der zuständige Prüfungsausschuss der U Berlin zusätzlich im Antrag auf Anerkennung bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang handelt (Gleichwertigkeitsfeststellung). Quereinsteiger/innen sind Bewerberinnen bzw. Bewerber, die aus anderen Studiengängen von - deutschen Hochschulen (Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten) oder - Hochschulen in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen oder - Hochschulen aus dem übrigen Ausland kommen und sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studienleistungen für ein höheres Fachsemester bewerben. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind der vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedene Antrag auf Anerkennung* mit Fachsemestereinstufung und alle erforderlichen Nachweise bei uni-assist e.v. einzureichen. Eine vorläufige Fachsemestereinstufung kann nicht anerkannt werden. Das beantragte Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen. U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

17 MERKBLA Übersetzungen und Beglaubigungen Alle für die Bewerbung erforderlichen Nachweise (insbesondere die originalsprachlichen ausländischen Bildungsnachweise für die Ermittlung der Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis über die Sprachkenntnisse) sind, soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen. Wurden die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen. Übersetzungen Die Übersetzung von Zeugnissen muss von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel durch die ausstellende Institution oder durch eine vereidigte Übersetzerin bzw. einen vereidigten Übersetzer. Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer im jeweiligen Land zum Äquivalent einer vereidigten deutschen Übersetzung befugten Institution stammen (so genannte landesübliche Übersetzung). Amtliche Beglaubigungen Amtlich beglaubigen darf in Deutschland: jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Das sind, zum Beispiel, Gemeindeverwaltungen, Landkreise, untere Verwaltungsbehörden (Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser, Kreisverwaltungen), Gerichte, Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen die Kultusabteilungen der Botschaften des Landes, aus dem das Zeugnis stammt Folgende außerhalb Deutschlands vorgenommene amtliche Beglaubigungen werden anerkannt: durch diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland durch die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare (landesübliche Beglaubigung). Nicht akzeptiert werden Beglaubigungen von: Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen Einrichtungen (z.b. Pfarrämter), Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Vereinen, dem AstA, dem DAAD sowie von Übersetzerinnen bzw. Übersetzern. Amtliche Beglaubigungen sind in der Regel kostenpflichtig. Wie muss eine amtliche Beglaubigung aussehen und was muss sie enthalten? Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Originalunterschrift der bzw. des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels im Original. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht! Beglaubigungen bei mehrseitigen Kopien: Besteht eine Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.b. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein eil des Dienstsiegelabdrucks erscheint (siehe Darstellung im linken oberen eil des Musters ). Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie bzw. Abschrift. Jede Seite kann auch gesondert amtlich beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.b. Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt ). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert amtlich beglaubigt werden. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahingehend erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung / Urkunde befindet. Die U Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und Nachweisen für eine Bewerbung an der U Berlin mit folgendem Stempelaufdruck versehen zu lassen: Original hat vorgelegen. Die Übereinstimmung der vorstehenden/umseitigen Kopie mit dem Original wird bestätigt. im Campus Center der U Berlin, Straße des 17. Juni 135, Berlin, Hauptgebäude Raum H 30 Öffnungszeiten siehe: und Direktzugang: Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Beglaubigung oder Legalisation. Bewerberinnen und Bewerber für andere Hochschulen informieren sich bitte direkt bei der Hochschule ihrer Wahl, in welcher Form die Bewerbungsunterlagen dort einzureichen sind. Bitte schicken Sie uns keine Originalzeugnisse und keinen Original-Pass zu! Nur im Zweifelsfall behält sich die U Berlin vor, auf die Vorlage von Originalen zu bestehen! Eine nicht ordnungsgemäße Übersetzung und/oder amtliche Beglaubigung haben den Verfahrensausschluss zur Folge! U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

18 Zuordnung der grundständigen Studiengänge der U Berlin zu den Schwerpunktkursen Studiengang Schwerpunktkurs Bachelor Architektur G geisteswissenschaftlicher Schwerpunkt M medizinischer und biologischer Schwerpunkt S sprachlicher Schwerpunkt technischer, mathematischer und naturwissenschaftlicher Schwerpunkt (nicht biologisch) W wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt Bauingenieurwesen Biotechnologie Brauerei- und Getränketechnologie Chemie Chemieingenieurwesen Economics Elektrotechnik Energie- und Prozesstechnik Geotechnologie Informatik Informationstechnik im Maschinenwesen Kultur und echnik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft Kultur und echnik mit dem Kernfach Philosophie Kultur und echnik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation Kultur und echnik mit dem Kernfach Wissenschafts- und echnikgeschichte Landschaftsarchitektur Lebensmitteltechnologie Maschinenbau Mathematik Medieninformatik Nachhaltiges Management Naturwissenschaften in der Informationsgesellschaft Ökologie und Umweltplanung Physik Physikalische Ingenieurwissenschaft Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung Stadt- und Regionalplanung echnische Informatik echnischer Umweltschutz echnomathematik Verkehrswesen Werkstoffwissenschaften Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsingenieurwesen Wirtschaftsmathematik Staatsexamen Lebensmittelchemie W G und S G und S G und S G und S W M und G und W und W und W und W Bachelor ISS Arbeitslehre Lehramt an Integrierten Sekundarschulen W Bachelor Bautechnik / Bauingenieurtechnik berufl. Schulen Elektrotechnik Lehramt an Ernährung und Lebensmittelwissenschaft beruflichen Schulen M Land- und Gartenbauwissenschaft / Landschaftsgestaltung Metalltechnik M Für eine Bewerbung zum Studienkolleg oder Propädeutikum müssen Sie in der Online-Bewerbung einen grundständigen Studiengang angeben, der den Schwerpunktkursen oder W zugeordnet ist! Näheres siehe Punkt 2 U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

19 CHECKLISE Bachelor International Sommersemester 2016 Link zum BEWERBERINFO Bachelor International: und Direktzugang: Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Bewerbung vollständig ist: Bitte beachten Sie, dass die Vorprüfung durch uni-assist e.v. erst beginnt, wenn auch die Bearbeitungskosten auf dem Konto von uni-assist e.v. eingegangen sind. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von uni-assist e.v.: Bewerbergruppen E1 und G1 bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester mit NC: Registrierung bei und anschließend Bewerbung ausschließlich über uni-assist e.v. siehe Punkt 1.1 Antrag auf Zulassung Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) auf der Homepage von uni-assist e.v. online ausfüllen elektronisch abschicken ausdrucken unterschreiben in Papierform zuschicken Hochschulzugangsberechtigung - in Originalsprache und eine Übersetzung Mehr finden Sie im MERKBLA Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sprachkenntnisse Sekundarschulabschlusszeugnis Eventuell Nachweis der Fächer- und/oder Notenübersichten der letzten zwei bis vier Schuljahre Nachweis über eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) und/oder "Pre-University Course" Nachweis über erforderliche Studienjahre (inklusive Fächer- und Notenübersicht) Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland Studienabschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (inklusive Fächer- und Notenübersicht) Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausland, ggf. Gleichwertigkeitsnachweis Mehr finden Sie im MERKBLA Sprachkenntnisse. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau Bisheriges Studium an Hochschulen - in Originalsprache und ggf. eine Übersetzung Mehr finden Sie im MERKBLA Anerkennung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Fachsemesters der zuletzt besuchten deutschen Hochschule Feststellung der Gleichwertigkeit des Studienganges durch den zuständigen Prüfungsausschuss der U Berlin Entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der U Berlin Bisherige Studienleistungen (Fächer- und Notenübersichten) Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (inklusive Fächer- und Notenübersicht) Nachweis über die staatliche Anerkennung / Akkreditierung der besuchten Hochschule Sonstige Nachweise einfache Kopie vom Pass/Ausweis (die Seiten mit den persönlichen Daten sowie mit der eigenhändigen Unterschrift) sofern Dokumente auf einen anderen Namen als dem Namen im aktuellen Personaldokument (zum Beispiel Pass) ausgestellt wurden, ist ein Nachweis einer offiziellen Stelle über die Namensänderung beizufügen! Form der einzureichenden Unterlagen Mehr finden Sie im MERKBLA Übersetzungen und Beglaubigungen. Legende: Impressum soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, immer in amtlich beglaubigten Kopien sämtliche ausländische Bildungsnachweise in amtlich beglaubigten Kopien sämtliche Übersetzungen im Original oder in amtlich beglaubigten Kopien Original Unterschrift unter (allen) Anträgen Diese Unterlagen sind in jedem Fall einzureichen. Diese Unterlagen müssen Sie nur einreichen, wenn die in diesem Bewerberinfo Bachelor International genannten Umstände auf Sie zutreffen. Information Herausgeber: echnische Universität Berlin - Der Präsident - I A Redaktion: Servicebereich IA 2 Bachelor International Stand: 25. November 2015 Das BEWERBERINFO Bachelor International wird für ein Wintersemester zum 01. Juni eines Jahres und für ein Sommersemester zum 01. Dezember des Vorjahres aktualisiert. U Berlin - BA Int - BEWERBERINFO Bachelor International SoSe

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