Grenzwerte Ableitung und Bedeutung für den Arbeitsschutz
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- Ferdinand Schumacher
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1 Grenzwerte Ableitung und Bedeutung für den Arbeitsschutz Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz 22. September 2009, Heidelberg Dr. Stefan Engel, Prof. Dr. Herbert Bender Gefahrstoffmanagement
2 Grenzwerte Ableitung und Bedeutung für den Arbeitsschutz In den nächsten Minuten Arbeitsplatzgrenzwerte: Ableitung, Quellen und deren Bedeutung AGWs, IOELVs und BOELVs Grenzwerte für kanzerogene und mutagene Arbeitsstoffe Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Akzeptanz- und Toleranzrisiko 2
3 Expositionsbewertung: Grenzwerte als Beurteilungsmaßstab Wie sicher ist sicher? < Grenzwert Grenzwert > Grenzwert mögliche Risikominderung notwendige Risikominderung Sicherheit Gefahr 3
4 Luftgrenzwerte als Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung der inhalativen Exposition aber mit welcher Relevanz? TRK-Werte DNEL-Werte AGW-Werte AEGL-Werte IOELV-Werte MAK-Werte AETL-Werte BOELV-Werte ARW-Werte ERPG-Werte IDLH-Werte STEL-Werte internationale Grenzwerte NIK-Werte TEEL-Werte 4
5 Grenzwerte als Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung der inhalativen Exposition in Deutschland verbindlich TRK-Werte DNEL-Werte AGW-Werte AEGL-Werte IOELV-Werte MAK-Werte AETL-Werte BOELV-Werte ARW-Werte ERPG-Werte IDLH-Werte STEL-Werte internationale Grenzwerte NIK-Werte TEEL-Werte 5
6 Arbeitsplatzgrenzwerte AGWs 3, Abs.6 GefStoffV: Der Arbeitsplatzgrenzwert ist die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der akute oder chronisch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte: Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei täglich 8-stündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Expositionsspitzen sind gemäß des Kurzzeitwertkonzepts zu beurteilen. 6
7 TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte zum Zäsur bei den Arbeitsplatzgrenzwerten in Deutschland (Auslöser: Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in 2005) Die GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Die Technischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte) für kanzerogene und mutagene Stoffe sind ausgesetzt worden. (Ausnahmen: Benzol, Vinylchlorid und Hartholzstaub (EU)) Halbierung der Anzahl gesetzlicher Grenzwerte (ca. 300 anstatt ca. 650) Bemühungen um Abgleich mit den Werten der MAK-Liste der DFG 7
8 Arbeitsplatzgrenzwerte Indicative Occupational Exposure Limit Values (IOELV) empfohlene Grenzwerte entsprechend der Agentienrichtlinie 98/24/EG gesundheitsbasierte Grenzwerte, die messtechnisch überwachbar sein müssen gesundheitsbasiert keine zwingende Übernahme als nationale Grenzwerte müssen bei der nationalen Festlegung berücksichtigt werden Abweichungen zu niedrigeren und höheren Werten sind zulässig 91/322/EWG: 27 Stoffe (alte Grenzwertrichtline) 2000/39/EG (1. Grenzwertrichtlinie) 2006/15/EG (2. Grenzwertrichtlinie) 8
9 Ableitung gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwerte Grundlage: Technical Guidance Document on Risk Assessment Tierversuche subchronische Studie mit mehreren Dosisgruppen (i.a. oral, an der Ratte) Tierversuche Tierversuche "Range Finder" zur Definition der Dosisgruppen, ggf. subakute Studie experimentelle Ableitung des NOAEL für die Ratte dient als Grundlage zur Festelegung eines Arbeitsplatzgrenzwerts (AGW) theoretische Ableitung der Wirkschwelle für den Menschen Sicherheitsfaktor Pfad-Extrapolation: oral auf inhalativ (SF 2-5) Intraspezies-Extrapolation: Ratte auf Mensch (SF 1-5) Interspezies-Extrapolation: Individuum auf Ensemble (SF 1-3) Zeitextrapolation: subchronisch auf chronisch (SF 1-3) 9
10 Expositionsbewertung: Grenzwerte als Beurteilungsmaßstab Wie sicher ist sicher? < Grenzwert Grenzwert > Grenzwert mögliche Risikominderung notwendige Risikominderung Sicherheit Gefahr 10
11 Arbeitsplatzgrenzwerte Binding Occupational Exposure Limit Values (BOELV) empfohlene Grenzwerte für Stoffe, für die kein gesundheitsbasierter Wert aufgestellt werden kann oder der gesundheitsbasierte Wert technisch nicht einhaltbar ist risikobasiert höhere nationale Grenzwerte sind nicht zulässig technisch begründete Werte nach Art. 16 Krebsrichtlinie 2004/37/EG Benzol 1 ppm Vinylchlorid 3 ppm Hartholzstäube 5 mg/m 3 verbindliche Grenzwerte nach Art. 3 Nr. 4 Agentienrichtlinie 98/24/EG, Anhang 1 anorganisches Blei und seine Verbindungen 0,15 mg/m 3 11
12 Grenzwerte für kanzerogene oder mutagene Arbeitsstoffe Wie soll bei Stoffen vorgegangen werden, für die keine gesundheitsbasierte Wirkschwelle abgeleitet werden kann? Paradigmenwechsel: früher: kleinste Menge eines krebserzeugenden Stoffes führen zur Mutation im Erbgut und können Krebs auslösen heute: differenzierte Betrachtung des Wirkmechanismus nicht gentoxische Kanzerogene (MAK-Liste, Kategorie 4): besitzen eine Wirkschwelle AGW ist grundsätzlich ableitbar gentoxische Kanzerogene (MAK-Liste, Kategorie 5) können eine "quasi-wirkschwelle" besitzen 12
13 Kanzerogene Arbeitsstoffe MAK-Einstufung: Kategorie 1-5 Kategorie 1, 2 (kanzerogen am Mensch, im Tierversuch) Kategorie 3 (Verdachtsstoffe) Kategorie 4 (nicht gentoxisch) Kategorie 5 (gentoxisch) mit "quasi- Wirkschwelle" gentoxische Karzinogene haben grundsätzlich keine Wirkschwelle nicht gentoxische Karzinogene haben eine Wirkschwelle 13
14 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept für kanzerogene oder mutagene Arbeitsstoffe AGS etabliert 2006 die Projektgruppe Risikoakzeptanz Ziele der Projektgruppe: Ausarbeitung eines neuen, risikobasierten Grenzwertkonzepts Festlegung stoffübergreifender Risikozahlen Ableitung von Expositions-Risiko-Beziehungen (ERBs) zur Festlegung stoffspezifischer Konzentrationswerte Ausarbeitung eines begleitenden Maßnahmenkonzepts 14
15 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Stoffübergreifende Risikozahlen Ausarbeitung von Risikozahlen für kanzerogene Arbeitsstoffe, wie z.b. Asbest, KMF, Quarz, Benzol, etc. vernachlässigbares, gesundheitliches Risiko bei Einhaltung der Risikozahlen "akzeptierte" Risiken: bei Unterschreitung des Akzeptanzrisikos besteht ein vernachlässigbares, zusätzliches Risiko am Arbeitsplatz "tolerierbare" Risiken: nicht mehr zulässiges Risiko bei Überschreitung des Toleranzrisikos 15
16 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Überlegungen zur Höhe von Risikogrenzen Risiko eines tödlichen Unfalls je nach Industriebereich: 3 : bis 4 : im Mittel (alle Branchen): 1 : Risiko eines Nichtrauchers für Lungenkrebs: ca : Risiken gemäß staatlicher Regelungen im Umwelt-/Lebensmittelbereich: Arsen im Trinkwasser (10 µg/l): 5 : /Lz Dioxin in Lebesnmitteln (2pg Teq/kg): 1 : /Lz natürliche Strahelendosis: 1 : 1.000/Lz diskutierte Luftgrenzwerte für Kanzerogene (in NL): 1 : /Lz bis zu /Lz Quelle: Bekanntmachung 910 des BMAS (Juni 2008) 16
17 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Risiken bei Röntgenuntersuchungen bei einmaliger Untersuchung Hand, Zahn, Knochendichtemessungen 1 : Ellenbogen, Knie 1 : Lunge, Halswirbelsäule, Schädel 1 : Brustwirbelsäule, Hüfte, Mammographie 1 : Lendenwirbelsäule, Bauchraum, Venendarstellung, 1 : Harntrakt, CT des Kopfes Magen, Dünndarm (mehrere Aufnahmen), CT der 1: Wirbelsäule Dickdarm, Schlagader (mehrere Aufnahmen), CT des 1 : Brustkorbs, CT des Bauchraums Quelle: Prof. Jung, Zusätzliches Mortailitätsrisiko bei Röntgenuntersuchungen, Hamburg 17
18 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Verabschiedete Risikogrenzen Toleranzgrenze 4 : ALz 1 : 250 ALz Ein Risiko oberhalb des Toleranzrisikos ist nicht akzeptabel. Akzeptanzgrenze Unterhalb des Akzeptanzrisikos wird ein Risiko akzeptiert. Oberhalb dessen wird ein Risiko unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen befristet toleriert. längstens bis : ALz 1 : ALz frühestens bis 2013, 4 : ALz 1 : ALz spätestens ab 2018 ALZ = Arbeitslebenszeit (50a, 220d/a, 8h/d) 18
19 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Definierte Risikogrenzen und -bereiche Toleranzrisiko Akzeptanzrisiko Krebsrisiko Bereich hohen Risikos anspruchvollste Maßnahmen (bis zum Verbot) Bereich mittleren Risikos weniger anspruchvolle Maßnahmen Bereich niedrigen Risikos Grundmaßnahmen 4 : : / 4 : (ab 2018) 19
20 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Inhalt der Bekanntmachung 910 des BMAS (Juni 2008) Aufbau analog einer TRGS enthält Anwendungsbereich, Definitionen, etc. Festlegung und Begründung der Risikogrenzen Leitfaden zur Ermittlung von Riskozahlen stoffspezifische Konzentrationswerte, bisher 1 Stoff (Asbest) enthalten Toleranzrisiko Asbest (4 : ALz) F/m 3 Akzeptanzrisiko Asbest (4 : ALz) F/m 3 20
21 Expositions-Risiko-Beziehungen Stoffe in Bearbeitung (AGS UA III) zur Verabschiedung durch den AGS: Acrylamid Acrylnitril Asbest 1,3-Butadien Trichlorethen abgeleitet: KMF in Bearbeitung: Benzo(a)pyren für PAKs Benzol 2-Butenal Cadmium Chrom VI Cobalt 1,4-Dichlorbenzol Dieselmotoremissionen Ethylenoxid Holzstaub N-Vinyl-2-pyrrolidon Nitrosamine o-toluidin 21
22 Stoffe zur Verabschiedung durch den AGS Vorgeschlagene Akzeptanz- und Toleranzwerte Stoff Acrylamid Acrylnitril Asbest 1,3-Butadien Trichlorethen Akzeptanzwert 0,07 mg/m 3 1.) 0,12 ppm F/m 3 0,2 ppm 6 ppm Toleranzwertwert - 2.) 1,2 ppm F/m 3 2 ppm 11 ppm 1.) Nach dem Stand der Technik kann der Akzeptanzwert unterschritten werden. 2.) Ein Toleranzwert wird nicht festgelegt, da bei diesem chronische, nicht krebserzeugende Gesundheitsrisiken bestehen. 22
23 Expositions-Risiko-Beziehungen In Planung bis 2011 (AGS UA III) anorganische Antimonverbindungen Arsenverbindungen Beryllium Bitumen Cristobalit (Quarz) Tridymit (Quarz) 4,4'-Diaminodiphenylmethan Epichlorhydrin Ethylenimin Hartmetallstäube Hydrazin Naphthalin Nickel 2-Nitropropan 23
24 Neues, risikobasiertes Grenzwertkonzept Zusammenfassung In Deutschland sind die gesundheitsbasierten AGWs und die risikobasierten BOELVs rechtlich verbindlich. Für kanzerogene und mutagene Arbeitsstoffe ist ein stoffübergreifendes, risikobasiertes Grenzwertkonzept etabliert worden. Das Konzept ermöglicht die Quantifizierung von Arbeitsplatzrisiken. Für kanzerogene und mutagene Arbeitsstoffe wurde ein Akzeptanzrisiko von 4:10.000/ALz (bis 2017) bzw. 4: /ALz (ab 2017) und Toleranzrisiko von 4:1.000/ALz festgelegt. Auf dieser Grundlage werden Expositions-Risiko-Beziehungen für kanzerogene und mutagene Arbeitsstoffe abgeleitet. 24
25 Gefahrstoffmanagement der BASF HerzlichenDank fürihreaufmerksamkeit! Fragen? Kontakt: Dr. Stefan Engel, Prof. Dr. Herbert Bender BASF SE Gefahrstoffmanagement Ludwigshafen 25
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