BERATUNG UND VERMITTLUNG IMPRESSUM. SINDELFINGEN Untere Burggasse Sindelfingen HERRENBERG HERAUSGEBER REDAKTION KONTAKTE KONTODATEN DRUCK

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2 BERATUNG UND VERMITTLUNG SINDELFINGEN Untere Burggasse Sindelfingen Mo-Fr 9-12 Uhr Mo, Mi, Do Uhr Tel.: / Fax: / info@tupf.de HERRENBERG Außenstelle Schweriner Straße Herrenberg Di + Do 9-12 Uhr Uhr Tel.: / Fax: / Sprechzeiten in den Kreisgemeinden erfragen Sie bitte in unserem Hauptbüro in Sindelfingen. Mitglied im - Bundesverband für Kindertagespflege e.v. - Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg - Pflege-/Adoptiveltern Bundesverband e.v. - Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.v. IMPRESSUM HERAUSGEBER REDAKTION KONTAKTE KONTODATEN Tages-und Pflegeeltern e.v. Marion Röcker, 1.Vorsitzende Untere Burggasse Sindelfingen Tel.: / Fax: / Britta Thumm Hirschstraße Sindelfingen Tel.: / Bereich Herrenberg Büro Außenstelle Käthe Teuscher Schweriner Straße Herrenberg Tel.: / Kreissparkasse Böblingen IBAN DE BIC BBKRDE6BXXX Vereinigte Volksbank AG IBAN DE BIC GENODES1BBV DRUCK Landratsamt Böblingen

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 In eigener Sache Wechsel im Vereinsvorsitz. Seite 2+3 Der tupf stellt sich vor. Seite 4 Termine Qualifizierungs- und Weiterbildungskurse Seite 8 Tagesmütter Vormittags-/Abendtreffen.. Seite 9 Gesprächskreise Seite 10 Erste Hilfe am Kind Auffrischung Seite 10 Erfahrungsaustausch Vollzeitpflegeeltern.. Seite 11 Adoptiveltern Seite 11 Haus der Familie Sindelfingen. Seite 12 Familienbildungsstätte Herrenberg.. Seite 15 Kindertagespflege Qualifizierungskonzept Seite 16 Inhalte Kurs I und Kurs II Seite 17 Informationen zur Qualifizierung.. Seite 18 Informationen zur Kindertagespflege. Seite 19 Informationen zu TAKKI. Seite 24 Information Zecken.. Seite 25 Inklusion in der Kindertagespflege Seite 27 Vertretungsmodelle Seite 28 Mindestlohn Seite 31 Pressemitteilung zur Steuer Seite 33 Informationen zur Erstattung der Versicherungsbeiträge.. Seite 34 Informationen zur Verwaltungsvorschrift Investitionen Seite 35 Informationen für Eltern von Tageskindern Seite 36 Elternwerbung Seite 38 Qualifizierungskurse Seite 38 Facebook Seite 29 TAPiR Flyer.. Seite 40 Erziehungsstellen Interview Seite 41 Aus dem Verein Veraabschiedung Ursula Trimpin Seite 42 Bericht Goldbergfest Sindelfingen Seite 44 Anlagen Mitgliedsantrag Seite 46 Mitgliedsantrag für Eltern Seite 47 Spendenformular Seite 48 Anmeldung Erste Hilfe am Kind Auffrischung Seite 49 Informationen zur Haftpflichtversicherung. Seite 50 Anmeldung zur Haftpflichtversicherung Seite 52 Zum Verbleib Seite 53 Anlage zur Einkommenssteuer Seite 55 Gebührenliste Seite 56 Zum Nachdenken 1

4 Liebe Mitglieder, werte Freunde des Vereins, nun ist es tatsächlich wahr geworden: ab wird Marion Röcker den Verein als 1.Vorsitzende führen. Sie wurde bei der Mitgliederversammlung am gewählt. Darüber freue ich mich sehr. Als meine Vorgängerin im Juli 1981 von Sindelfingen wegzog, übernahm ich den Posten als damals 2.Vorsitzende kommissarisch. Im Januar1985 wählte mich die Mitgliederversammlung zur 1. Vorsitzenden. Seitdem wurde ich alle zwei Jahre erneut von der Mitgliederversammlung in diesem Amt bestätigt. Für dieses entgegengebrachte Vertrauen in über 30 Jahren bedanke ich mich ganz herzlich bei unseren Mitgliedern, den Tagespflegepersonen, den Erziehungsstelleneltern, den Bereitschaftspflegeeltern, den Vollzeitpflegeeltern und den Adoptiveltern. Ein besonderes Dankeschön gehört auch den Vorstandsmitgliedern und anderen Ehrenamtlichen, den angestellten MitarbeiterInnen, den SupervisorInnen und den Honorarfachkräften. Sie alle haben am Auf- und Ausbau des Vereins so mitgearbeitet, dass auch unsere Kooperationspartner, insbesondere das Kreisjugendamt Böblingen, Vertrauen in die Arbeit des Vereins gesetzt haben. Aus der Erfahrung heraus, die ich in unserem Verein gesammelt hatte, konnte ich zusammen mit Anderen aktiv bei der Gründung mehrerer Vereine helfen, z.b. dem Bundesverband der Tagesmütter, dem Landesverband der Tagesmüttervereine, der Pflegeelternschule BW (von der Initiative, über die Genehmigung und Unterstützung des Projekts bis hin zur Gründung des e.v.). Des Weiteren konnte ich in den fünf NBL als Tutorin die Kindertagespflege bekannt machen und aufbauen, sowie beim Curriculum zur Qualifikation von Tagespflegepersonen inhaltlich aktiv mitarbeiten, und wir waren als Projektstandort mit wissenschaftlicher Begleitung dabei. Für die dafür erhaltenen Ehrungen bedanke ich mich ebenfalls noch einmal ganz herzlich. Das sind im Einzelnen: die Verdienstmedaille des Landkreises Böblingen, die Landesehrennadel von BW, das Bundesverdienstkreuz am Bande (persönlich überreicht von Bundespräsident Johannes Rau), das Europäische Certificate of Award zusammen mit einem blauen Ordenskreuz. Über alle Auszeichnungen habe ich mich sehr gefreut, am meisten jedoch über die Verdienstmedaille des Landkreises Böblingen. Zuletzt bedanke ich mich für die freundlichen anerkennenden Worte bei der Abschiedsfeier am 2. Juli. Ich wünsche dem Verein und seinen Verantwortlichen gute Zusammenarbeit mit Frau Röcker. Auf Wiedersehen Ursula Trimpin 2

5 Sehr geehrte LeserInnen, an dieser Stelle melde ich mich bei Ihnen nun zum ersten Mal zu Wort! Seit habe ich das Vergnügen neue Vereinsvorsitzende des Tages- und Pflegeelternverein e.v. Kreis Böblingen zu sein. In der Mitgliederversammlung am fand die Wahl hierzu statt. Und es freut mich sehr, dass sowohl dieses Gremium als auch Vorstand und Team des Tages- und Pflegeelternverein sich für mich entschieden haben. Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, an wen die langjährige und geschätzte Vereinsvorsitzende Ursula Trimpin das Zepter übergeben hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich Ihnen kurz vorzustellen: Mein Name ist Marion Röcker. Ich bin 51, verheiratet und wir haben zwei Söhne im Alter von 21 und 19 Jahren. Über verschiedene berufliche Stationen, momentan bin ich Koordinatorin Familienzentren im Haus der Familie Sindelfingen-Böblingen e.v., davor war ich Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der kath. Sozialstationen und Leitung der Caritas in Calw, hat mich mein Weg zum tupf geführt. Die Grundlagen für diese Aufgaben habe ich durch mein Fernstudium zur Fachjournalistin mit dem Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit und mein berufsbegleitendes Fernstudium an der Akademie für Management im Studiengang Sozialmanagement, sowie diversen Fort- und Weiterbildungen erworben. Die vielfältigen Aufgaben der Vereinsvorsitzenden vom tupf sind mehr als interessant und reizvoll. Daher werde ich mich natürlich gerne und mit voller Kraft in diesem Amt engagieren. Und mit so einem engagierten Team an der Seite, wie ich es in der kurzen Zeit schon kennen lernen konnte, wird dies eine doppelte Freude sein. Zukünftig wird auf jeden Fall ein großer Schwerpunkt sein und bleiben, Altbewährtes in gewohnter Form weiterzuführen, aber ebenso auch auf alle anstehenden Anforderungen an den Verein entsprechend zu reagieren und mit Blick in die Zukunft die kommenden Themen gemeinsam anzugehen. Marion Röcker 1. Vorsitzende 3

6 Vorstand Marion Röcker Tel.: / mroecker@tupf.de 1.Vorsitzende Britta Thumm 2.Vorsitzende Sabine Schächer Tel.: / sschaecher@tupf.de Kassenwartin, Finanzbuchhaltung Ute Böhm Schriftführerin Gisela Fritz Beisitzerin 4

7 Dorothea Kryszon Beisitzerin Alle Vorstandsmitglieder sind oder waren auch langjährige Tages- und/oder Vollzeit-/ Bereitschaftspflege- oder Adoptivmütter Teamassistenz Kathrin Ansel Tel.: / kansel@tupf.de Teamassistentin Fachbereich Kindertagespflege Susanne Dreher Tel.: / sdreher@tupf.de Beratungsleitung Kindertagespflege Katrin Butzer Tel.: / kbutzer@tupf.de Organisation Gesprächskreise, Facebook, Werbung, Referentin Grundkurs, Inklusion TAKKI-Ansprechpartnerin für Schönaich, Jettingen, Deckenpfronn und Weil im Schönbuch Julia Jawara Tel.: / jjawara@tupf.de Organisation Grundqualifizierungskurse, Werbung, Inklusion TAKKI-Ansprechpartnerin für Holzgerlingen, Magstadt und Mötzingen Claudia Kürbis Tel.: / ckuerbis@tupf.de Zwischenauswertung, Abschlusskolloquium, Bundeszertifikat, ASS Herrenberg, Homepage TAKKI-Ansprechpartnerin für Herrenberg, Grafenau, Aidlingen und Hildrizhausen 5

8 Doris Lexen Tel.: / dlexen@tupf.de Ansprechpartnerin für TAPiR und DRK, ASS Herrenberg TAKKI-Ansprechpartnerin für Herrenberg, Ehningen und Gärtringen Olaf Müsel Tel.: / omuesel@tupf.de Ansprechpartner TAPiR, ASS Herrenberg TAKKI-Ansprechpartner für Sindelfingen, Böblingen, Steinenbronn Käthe Teuscher Tel / kteuscher@tupf.de Leiterin der Außenstelle Herrenberg Swetlana Eberle Tel / seberle@tupf.de TAKKI-Ansprechpartnerin für Sindelfingen, Waldenbuch, Altdorf und Nufringen Fachbereich Erziehungsstellen Beate Klein Tel.: / kbklein@tupf.de Beratungsleistung Erziehungsstellen Angelika Rentschler Tel.: / arentschler@tupf.de Hubert Stief Tel.: / hstief@tupf.de 6

9 Fachreferentinnen Bettina Burkhardt Grundqualifizierung und Gesprächskreise Pia Frank Grundqualifizierung und Gesprächskreise Bettina Frey Gesprächskreise Esther Mamber Grundqualifizierung 7

10 Qualifizierungs- und Weiterbildungskurse Kindertagespflege Was? Wann? Wo? Erläuterungen Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege ab Montag, :30 21:45 Uhr plus Samstagsseminare ab Donnerstag, :30 21:45 Uhr plus Samstagsseminare Sindelfingen, Vereinshaus, Untere Burggasse 1 Herrenberg, Schweriner Str. 17 insg. 162 UE (Unterrichtseinheiten) Kosten: 486,- Bei pädagogischer Aus/Vorbildung: 30 UE Anmeldeschluss: insg. 162 UE (Unterrichtseinheiten) Kosten: 486,- Bei pädagogischer Aus/Vorbildung: 30 UE Anmeldeschluss: Bitte beachten Sie: Jede Anmeldung (telefonisch, schriftlich, per , per Fax, ) ist eine verbindliche Anmeldung. Wenn keine andere Information bei der Veranstaltung vermerkt ist, gilt: Bei Absage innerhalb einer Woche vor dem Termin erheben wir bei kostenpflichtigen Veranstaltungen eine Stornogebühr von 5,- Euro. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung muss die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung in voller Höhe bezahlt werden. Dies gilt auch für den DRK-Auffrischungsabend. Eine Anmeldung ist immer erforderlich. Anmeldeschluss ist meistens eine Woche vor dem Termin. Die nächste Zertifikatsverleihung für Tagespflegepersonen auf dem Landratsamt findet am 23. November 2015 um 17:30 Uhr statt. Es werden alle dazu eingeladen, die seit der letzten Zertifikatsverleihung im Herbst 2014, eine Abschlussprüfung gemacht haben oder noch ein TAKKI-Zertifikat bekommen. 8

11 Tagesmütter Vormittags-/Abendtreffen Was? Wann? Wo? Erläuterungen Gruppe Gärtringen Einmal im Monat, Termine bitte erfragen 9:00-11:00 Uhr (mit Kindern) Gruppe Dienstags, Holzgerlingen , , :45-11:15 Uhr (mit Kindern) Gruppe Maichingen , , , , abends ab 19:30 Uhr Gruppe Oberes Gäu Bei Interesse bitte bei Frau Nitsche telefonisch melden Gruppe Schönaich , :30-11:00 Uhr (mit Kindern) Gruppe Sindelfingen Gruppe Jettingen Gruppe Böblingen NEU Die Gruppe freut sich über Teilnehmerinnen! , , :00-11:00 Uhr (mit Kindern) Ca. alle zwei Monate, donnerstags ab 18 Uhr, Termine bitte erfragen Einmal im Monat, Dienstags, , , , :30-11:30 Uhr (mit Kindern) Bitte anmelden. Zehntscheune Gärtringen-Rohrau Familienzentrum Holzgerlingen, Familienbühne, Altdorfer Straße 5, Holzgerlingen Restaurant Hellas, Maichingen, Berliner Straße 24, im Ladenzentrum Hohenstaufenstr. 14, Schönaich Stiftshof Sindelfingen Ökumenisches Gemeindezentrum, Freiburger Allee 40, Böblingen Leitung: Regina Hitzler-Wurst, Tel /23193 Bitte anmelden! Leitung: Bärbel Lohberg, Tel /609040, Bitte anmelden! Leitung: Britta Thumm, Tel / Leitung: Kerstin Nitsche, Tel / Leitung: Iris Düll, Tel /650746, Bitte anmelden! Leitung: Ute Böhm, Tel /415027, Bitte anmelden! Leitung: Silke Maisch, Tel / Leitung: Katharina Eckstein, Tel und Laura Wanner In allen Gruppen gibt es noch freie Plätze, schnuppern Sie doch einfach mal rein! Wir freuen uns über jede Menge neue Gesichter! Wer hat Lust / Interesse an seiner Wohnortgemeinde ein neues Treffen aufzubauen? Bitte melden Sie sich bei uns. 9

12 Gesprächskreise Neustart 2016 Anmeldungen dazu Ende 2015 Erste Hilfe am Kind Auffrischung beim DRK Was? Wann? Wo? Erläuterungen DRK Erste Hilfe am Kind Auffrischungskurse Zwei Termine zur Wahl: , 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr , 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr! NEUER ORT! DRK Kreisverband Böblingen e.v. Umberto-Nobile-Str Sindelfingen- Flugfeld Anmeldung über den tupf, Anmeldeformular am Ende des Vereinsdrahtes Kursgebühren: 30,00 Euro, zahlbar direkt am Veranstaltungstag ans DRK Anmeldeschluss: NEU: Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen im Kreis Böblingen sollen künftig alle zwei Jahre Auffrischungskurse besuchen, die mindestens über sechs Unterrichtseinheiten (UE) gehen. Bisher umfassten sie lediglich drei UE. Um die Qualität eines solchen Kurses zu erhöhen, wurde er nun erweitert. Das DRK bietet ab Herbst 2015 Auffrischungskurse für Tagespflegepersonen mit sechs UE an. Jede Tagespflegeperson sollte nach dem Kurs Erste Hilfe am Kind alle zwei Jahre einen Auffrischungskurs mit sechs UE besuchen. Diese regelmäßigen Auffrischungen sind wichtig, um im Notfall schnell und kompetent helfen zu können. Durch Wiederholungen und regelmäßiges Üben erlangen Sie Handlungssicherheit. Erworbene Kenntnisse können vertieft und Neues dazu gelernt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb sehr diese Auffrischungskurse zu besuchen. Bitte beachten Sie den neuen Kursort!: DRK Kreisverband Böblingen e.v. Umberto-Nobile-Str Sindelfingen-Flugfeld Anmeldeschluss: ; Kursgebühren: 30,- Euro/TeilnehmerIn Ein Anmeldeformular finden Sie in diesem Vereinsdraht. Können die zweijährlichen Auffrischungskurse bei Neubeantragung der Pflegeerlaubnis nach fünf Jahren nicht nachgewiesen werden, ist für die neue Pflegeerlaubnis der Besuch eines kompletten Erste Hilfe Kurses am Kind erforderlich. Bei Einstieg in die Kindertagespflege gilt: Der Erste Hilfe Kurs am Kind darf nicht älter sein als ein halbes Jahr. Erste Hilfe Kurse am Kind + Auffrischungskurse können nicht auf die jährliche Praxis begleitende Qualifizierung mit 15 UE angerechnet werden. 10

13 Erfahrungsaustausch Vollzeitpflegeeltern Was? Wann? Wo? Erläuterungen! NEU! Treff Sindelfingen/Böblingen , 19:00 Uhr , 19:00 Uhr Sindelfingen, Vereinshaus, Untere Burggasse 1 Bitte melden Sie sich bei Herr Grünewald an! Tel / Treff Leonberg , 19:30 Uhr , 19:30 Uhr Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch bei Christine Früh an! Tel /47464 Treff Herrenberg , 20:00 Uhr , 19:00 Uhr Herrenberg, Schweriner Straße 17 Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch bei Käthe Teuscher an! Tel /24512 oder 07032/31925 Adoptiveltern AKTIVITÄTEN 2015 FÜR ADOPTIVELTERN,- FAMILIEN UND BEWERBERPAARE So., Sa., Besuch im Maislabyrinth In der Umgebung von Leonberg (Fam. Oberdörfer) Wanderung & Spielplatz & Grillen auf dem Reustener Kirchberg (Familie Weidmann-Kies) 17./ Bewegungslandschaft im Paladion (SVB) Kinder von 4 15 Jahre und Eltern mit der Möglichkeit des gemütlichen Beisammenseins im Restaurant. Eine konkrete Buchung und somit auch Terminauskunft ist erst ab August möglich. (Familie Kircher) Do., Adoptivelternstammtisch Ab 20 Uhr im Come Sempre (Frau Lyszio) s.o. Kontaktmöglichkeit für weitere Interessierte/Rückfragen/Anmeldungen: Angelika Rentschler, Tel /388042, mail: guido.rentschler@t-online.de Neue Familien sind herzlich willkommen! 11

14 Haus der Familie Sindelfingen-Böblingen e.v. Fortbildungen für Tagespflegepersonen Qualifizierungsangebote in der Kindertagespflege Die folgenden Kurse werden ausschließlich für Tagespflegepersonen angeboten. Für TAKKi-TeilnehmerInnen und alle Tagespflegepersonen. Bitte melden Sie sich direkt im Haus der Familie an. Alle Fortbildungen finden im Haus der Familie statt. Wichtiger Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass Tagespflegepersonen unangemeldet oder auf der Warteliste stehend im Kurs erscheinen. Oft wäre der Kurs dann überbelegt, was ein effektives Arbeiten deutlich erschwert. Wer sich per Mail anmeldet, erhält eine Information des Hauses der Familie, ob man am Kurs teilnehmen kann oder auf einer Warteliste geführt wird. Bei Anmeldungen per Post werden Sie nur vom Haus der Familie benachrichtigt, wenn Sie keinen Platz im Kurs erhalten haben. Bei telefonischer Anmeldung bekommen Sie sofort Bescheid, ob Sie einen Platz bekommen haben. Für Tagespflege-Fortbildungsangebote kann keine Ermäßigung berücksichtigt werden. TeilnehmerInnen von Kurs III und IV können sich nur komplett für den gesamten Kurs III oder IV anmelden. Die Kursgebühr wird nach jeder Einzelveranstaltung eingezogen. Kurs III: Voraussichtlich beginnt der nächste Kurs III Anfang Aktuelle Informationen erhalten Sie im Verein für Tages- und Pflegeeltern. Angebote zu Kurs IV: Abschied von Tageskindern - was bedeutet das für Tagespflegepersonen? (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Erziehungspartnerschaft in der Kindertagespflege (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 2.OG Raum 8 12 Tageskinder - Eigene Kinder: Wie komme ich damit zurecht? (3 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 Kooperation zwischen Nähe und Distanz (3 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 Kinder fördern - Haushalt managen (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4

15 Mutterrollen/Vaterrollen in der Kindertagespflege (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 2.OG Raum 8 Kommunikation in der Kindertagespflege: Wie sag ich's? (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Kreativer und konstruktiver Umgang mit Konflikten (6 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 18,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Kommunikation in der Kindertagespflege: Zuhören mit offenen Ohren (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 Beruf Tagesmutter/Tagesvater (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Nicht nur zwischen Tür und Angel - Gespräche mit Eltern (3 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 2.OG Raum 8 Aus welchen Quellen schöpfe ich (3 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Vorbereitung des Abschlusskolloquiums (4 UE) K 15H Z Mittwoch, Uhr G 12,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 Vernetzung und Kooperation Teil I +Teil II (6 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 18,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Kursreflexion (3 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Abschlussabend/-kolloquium: Rückschau und Ausblick (3 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Abschlusskolloquium (4 UE) Ankunft im Raum 2, EG; Prüfung im Raum 7 (Esszimmer), 1. OG K 15H Z Donnerstag, Uhr G ohne Gebühr L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege Teil IV (3 UE) K 15H Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 2.OG Raum 8 13

16 Praxisbegleitende Angebote: Tagespflegepersonen, die sich praxisbegleitend mit 15 Unterrichtseinheiten (UE) im Jahr weiterbilden, können aus den Angeboten von Kurs V auswählen. In unserem Kursprogramm finden Sie im Fachbereich Eltern im Gespräch eine Vielzahl von weiteren pädagogischen Themen, aus denen Sie ebenfalls Kurse mit insgesamt 6 UE belegen können. Bitte beachten Sie hierzu unser Programmheft oder das Internet. Angebote zu Kurs V: Wichtiger Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass Tagespflegepersonen unangemeldet oder auf der Warteliste stehend im Kurs erscheinen. Oft wäre der Kurs dann überbelegt, was ein effektives Arbeiten deutlich erschwert. Wer sich per Mail anmeldet, erhält eine Information des Hauses der Familie, ob sie am Kurs teilnehmen kann oder auf einer Warteliste geführt wird. Bei Anmeldungen per Post werden Sie nur vom Haus der Familie benachrichtigt, wenn Sie keinen Platz im Kurs erhalten haben. Bei telefonischer Anmeldung bekommen Sie sofort Bescheid, ob Sie einen Platz bekommen haben. Warum Kinder nicht (immer) hören (3 UE) Manchmal hat es den Anschein, dass das, was wir zu den Kindern sagen oder besonders das, was wir von ihnen wollen, gar nicht bei ihnen ankommt. Nachdem wir an diesem Abend zuerst kurz über die Gründe hierfür nachdenken, wollen wir uns hauptsächlich damit beschäftigen, was uns dabei unterstützen kann, damit unsere Tageskinder und wir wieder besser zuhören können - Hilfestellungen bzw. praktische Impulse für den Alltag in der Tagespflege inbegriffen. K 15H Z Mittwoch, Uhr G 13,- L Ulrike Palmer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Familientherapeutin O Haus der Familie, EG Raum 2 Hausaufgaben, ein leidiges Thema? (3 UE) Das rechte Maß zwischen Arbeit und Spiel Fast alle Kinder gehen anfangs mit großer Freude und Neugierde in die Schule. Sie gehören jetzt auch zu den Großen, zu den Schulkindern und können es kaum erwarten die ersten Hausaufgaben zu erhalten. Doch oftmals wird diese Freude bald durch die "Pflicht" und das "Muss" der Hausaufgaben getrübt. Kommen dann die ersten Lernschwierigkeiten hinzu, finden sich Eltern oftmals in der Position, ständig anzutreiben oder zu drohen. Doch die Situation verändert sich nur selten zum Positiven. Allzu oft bleiben Hilflosigkeit und Frustration auf beiden Seiten zurück. An diesem Abend beschäftigen wir uns damit, - wie Kinder motiviert werden können, ihre Aufgaben verantwortungsvoll zu erledigen und - was Eltern dazu beitragen können, die Freude am Lernen zu erhalten und zu fördern. Ziel ist es, die Kinder zu einer langfristigen, positiven und verantwortungsvollen Arbeitshaltung zu führen und das rechte Maß zwischen Arbeit und Spiel zu finden. Auf Ihre Rolle als Tagesmutter wird besonders eingegangen. Arbeitsmaterial ist im Kurs für 3,- erhältlich K 15H Z Dienstag, Uhr G 13,- L Bettina Frey, Gordon-Familien-Trainerin, Transaktionsanalytikerin O Haus der Familie, EG Raum 2 Die Bedeutung des freien Spiels (3 UE) Die aktuelle Kleinkindforschung zeigt sehr deutlich, wie wichtig das freie Spiel für die Entwicklung der Kinder ist. Doch wie können wir Tageseltern dieses freie Spiel fördern bzw. anleiten? Der Abend bietet zu dieser Frage konkrete Impulse und praktische Ideen sowie auch eine kurze Einführung über die Bedeutung des freien Spieles und Informationen, um mit den leiblichen Eltern gut ins Gespräch zu kommen. K 15H Z Dienstag, Uhr G 13,- L Ulrike Palmer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Familientherapeutin O Haus der Familie, EG Raum 2 Kindern innere Heimat geben - so fördern wir ihre Resilienz (3UE) Unsere globale Welt bietet viele Chancen, aber fordert von uns und unseren Kinder, dass wir uns ständig auf Veränderungen einstellen müssen. Dieses schnelle Umstellen kostet Kraft und erfordert viel Ausdauer - auch von den Kindern. Der Abend bietet nach einer kurzen Einführung in das Thema Resilienz viele praktische Impulse, wie es uns in der Tagespflege gelingen kann, den Kindern bei all den äußeren Veränderungen und Herausforderungen innere Heimat und Geborgenheit zu vermitteln, die Ihnen Sicherheit, Halt und Stärke gibt. K 15H-1804PR Z Mittwoch, Uhr G 8,- L Ulrike Palmer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Familientherapeutin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 14

17 Familienbildungsstätte für Herrenberg und Umgebung Qualifizierungsangebote in der Kindertagespflege Kurs III + IV Aktualisiert nach der neuen Konzeption für die Qualifikation von Tagespflegepersonen In Kooperation mit dem Tages- und Pflegeelternverein Kreis Böblingen Der nächste Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege ist in Herrenberg im Herbst 2015 geplant. Die Grundqualifikation Kurs l und II des Tages- und Pflegeelternvereins Kreis Böblingen wird in der Außenstelle Herrenberg in der Schweriner Straße 17 stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: Im Anschluss an die nächste Grundqualifikation in Herrenberg finden Sie die Qualifizierungsangebote Kurs III + IV, wie gewohnt, bei der Familienbildungsstätte. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bitte informieren Sie sich dazu direkt in unserem Programmheft oder im Internet! Anmeldung bitte bei der Familienbildungsstätte Herrenberg ( Gerne können Sie sich bei Fragen auch telefonisch (Tel ) an uns wenden. Nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter, wir rufen zurück. Für Tagespflegepersonen, die sich praxisbegleitend (Kurs V) mit 15 Unterrichtseinheiten (UE) pro Jahr weiterbilden, bieten wir einen Kurs V Triple P in der Tagespflege (siehe Kasten 5B-30-00). 6 Unterrichtseinheiten können Sie auch mit Veranstaltungen zu pädagogischen Themen Ihrer Wahl aus unserem Programmheft abdecken. Triple P in der Kindertagespflege (3 UE) Kurs V Mehr Spaß und weniger Stress in der Kindererziehung. Das im Grundkurs kurz vorgestellte Erziehungsprogramm wird an diesem Abend anhand von Praxisbeispielen ausführlicher besprochen. Die Kursleiterin ist eine ausgebildete und erfahrene Triple P Trainerin. 5B Termin: Di., 8. Dezember, Uhr Ort: Klosterhof, Bronngasse 13, Raum 2.6 Leitung: Bettina Burkhardt, Dipl.-Sozialpädagogin, Triple P-Trainerin Gebühr: 15, Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen! Diese sind ab sofort möglich: per Internet, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der FBS-Elternschule (Familienbildungsstätte Herrenberg), Stuttgarter Str. 10, Herrenberg Persönliche Informationen erhalten Sie gerne während unserer Öffnungszeiten: dienstags und freitags von Uhr, sowie donnerstags von Uhr (unsere Geschäftsstelle ist in den Ferien geschlossen) Telefon: ( ) , Fax: , anmeldung@fbs-herrenberg.de Internet: hier finden Sie die Fortbildungsangebote unter: Kursprogramm/ Fachbereiche/Vorträge, Gespräche und Seminare/ Qualifizierungsangebote in der Kindertagespflege. Sie finden darüber hinaus noch weitere interessante Veranstaltungen zu Erziehungsthemen und mehr in unserem FBS-Programmheft, das Anfang September erscheinen wird. Schauen Sie doch mal rein! 15

18 Qualifizierungskonzept Die Qualifizierung erfolgt nach einem standardisierten Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Die Grundqualifizierung umfasst seit 2011 insgesamt 160 UE. Personen mit besonderer einschlägiger Aus- und Vorbildung (nach 7, Abs. 1 KiTAG), z.b. ErzieherInnen, SozialpädagogInnen u.a,. gelten laut der Verwaltungsvorschrift Kleinkindbetreuung mit 30 UE (Kurs I) in der Regel als umfassend qualifiziert. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Tagespflegeperson in den Jahren der Grundqualifizierung einen Bonus in Höhe von 60,- Euro jährlich (max. 120,- Euro für 2 Jahre) bezahlt bekommen. Bei Aufnahme eines Kleinkindes über das Modell TAKKI werden die Kurskosten erstattet. Erwerb des Bundeszertifikats Wer möchte, kann das Zertifikat Qualifizierte Kindertagespflegeperson vom Bundesverband für Kindertagespflege erwerben. Hierfür sind besondere Zugangsvoraussetzungen notwendig. Außerdem sind eine Zwischenprüfung, eine mündliche Abschlussprüfung und ein schriftlich ausgearbeitetes pädagogisches Konzept zu absolvieren/einzureichen. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Verein. Die Absolvierung der Grundqualifizierung von 160 UE (wie oben beschrieben) ist zwingend erforderlich. Personen mit besonderer einschlägiger Aus- und Vorbildung : (z.b. Personen mit einer pädagogischen Ausbildung, Nachweis erforderlich) Für den Erwerb des Bundeszertifikats ist für diesen Personenkreis eine Mindestteilnahme an insgesamt 60 UE ausreichend. 16

19 Kurs I (30 UE; Praxis vorbereitend) Kurs II (32 UE; Praxis begleitend) Kurstitel und UE Kurstitel und UE Einführung in die Qualifizierung (1,5 UE) und Erwartungen an die Kindertagespflege Informationen zu Takki (1,5 UE) Erwartungen an die Kindertagespflege und Motivationsklärung (1,5 UE) Schweigepflicht in der Kindertagespflege (1,5UE) Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege Teil I (3 UE) Gestaltung der Kontakt- und Eingewöhnungsphase (3 UE) Sicherheit drinnen und draußen Umgang mit Gefahrenquellen (3 UE) Rechtliche und finanzielle Grundlagen in der Kindertagespflege Teil II Der Betreuungsvertrag (3 UE) Verständigung und Zusammenarbeit (3 UE) Das Kind in zwei Familien (3 UE) Aufgaben und Alltag der Tagespflegeperson (3 UE) Eine gute Entwicklung was gehört dazu? (3 UE) Die Beziehung zum Tageskind positiv gestalten (6 UE) Gesund leben in der Kindertagespflege (3 UE) Im Dialog mit Säuglingen und Kleinkindern (3 UE) Bevor der Kragen platzt: Gute Beziehungen zu den Kindern pflegen; Anspruch und Alltag (3 UE) Kinder im Tagespflegealltag wahrnehmen. Bildung beobachten und dokumentieren (3 UE) Kinder sind verschieden ihr Recht auf Anerkennung ist gleich (3 UE) Ernährung in der Kindertagespflege (3 UE) Wie erziehe ich wie wurde ich erzogen? (6 UE) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Tagespflege (1,5 UE) und Abschluss von Kurs I / Zwischenbilanz (1,5 UE) 17

20 Informationen zur jährlichen praxisbegleitenden Qualifizierung in der Kindertagespflege Bitte denken Sie daran, sich als Tagespflegeperson jährlich im Umfang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiterzubilden. Das sind in der Regel 5 Themenabende ( Kurs V ) oder 5 themenspezifisch ausgerichtete Gesprächskreisabende. Diese praxisbegleitende Weiterbildung ist zur Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege sehr wichtig! Es besteht die Verpflichtung für Tagespflegepersonen, die seit 2011 einen Qualifizierungskurs begonnen haben, sich mit jährlich mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiterzubilden (ab dem Jahr nach Beendigung der Grundqualifizierung). Für alle anderen ist es eine dringende Empfehlung. Seit dem Jahr 2009 werden alle Themenabende (Kurs V) in der Kindertagespflege von den Familienbildungsstätten (FBS) im Landkreis angeboten, außerdem auch Kurs III und IV der Grundqualifizierung. Bitte melden Sie sich dazu dort an. Die Termine für die Weiterbildungen bei den FBS Sindelfingen und Herrenberg für das zweite Halbjahr 2015 finden Sie auch hier im Vereinsdraht. Wichtig: Bitte lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung geben. 6 von den 15 Unterrichtseinheiten können -ausschließlich bei den Familienbildungsstätten (FBS) im Landkreis- auch zu Themen außerhalb der Kindertagespflege besucht werden. Wichtig dabei ist, dass es sich um familienpädagogische Themen handelt (Teilnahmebestätigung nicht vergessen; bitte gleich bei der Anmeldung dazu sagen). Bei der Herrenberger FBS (Elternschule) können sich die Tagespflegepersonen für die praxisbegleitende Weiterbildung mit 15 UE auch zu den Kursen III und IV anmelden, falls genügend Plätze frei sind. Dort werden nicht immer 15 UE zu Kurs V angeboten. Statt Kurs V kann auch ein themenspezifisch ausgerichteter Gesprächskreis bei unserem Verein besucht werden. 5 Abende/Jahr (15 UE) werden als praxisbegleitende Weiterbildung angerechnet. Die Gesprächskreise beginnen jeweils am Jahresanfang. Die Grundqualifizierungskurse I und II und die Gesprächskreise werden von unserem Verein angeboten. Der Anerkennungsbetrag zur Qualitätssicherung des Amts für Jugend und Bildung Böblingen wird am Ende des Jahres auf Antrag bezahlt, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Antragsformular erhalten Sie im Oktober. Sie müssen dafür pro Jahr mind. 15 Unterrichtseinheiten (UE) praxisbegleitende Qualifizierung (gilt für Weiterbildungen im Bereich der Kindertagespflege, bzw. 6 UE können bei den Familienbildungsstätten auch mit anderen familienpädagogischen Themen belegt werden) absolvieren bzw. einen Grundqualifizierungskurs besuchen. Der Betrag liegt in beiden Fällen bei 60,- Euro pro Jahr. 18

21 Aktuelle Informationen zur Kindertagespflege: Wir haben am folgende Information vom Bundesverband für Kindertagespflege bekommen: Verlängerung der Sonderregelung zur Krankenversicherung im Bundestag beschlossen: Der Deutsche Bundestag hat am das Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Verlängerung der Sonderregelung des 10 SGB V zur Einstufung der selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen. Tagesmütter und Tagesväter, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen, sind demnach regelmäßig nicht als hauptberuflich sondern als nebenberuflich Selbstständige einzustufen. Diese Sonderregelung sollte zum Ende diesen Jahres enden. Nun wurde sie bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, ist die Verlängerung in trockenen Tüchern. Mehr dazu unter Stand Juni 2015 NEU: Erste-Hilfe-Auffrischungskurse für Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen im Kreis Böblingen sollen künftig alle zwei Jahre Auffrischungskurse besuchen, die mindestens über sechs Unterrichtseinheiten (UE) gehen. Bisher umfassten sie lediglich drei UE. Um die Qualität eines solchen Kurses zu erhöhen, wurde er nun erweitert. Das DRK bietet ab Herbst 2015 Auffrischungskurse für Tagespflegepersonen mit sechs UE an. Jede Tagespflegeperson sollte nach dem Kurs Erste Hilfe am Kind alle zwei Jahre einen Auffrischungskurs mit sechs UE besuchen. Diese regelmäßigen Auffrischungen sind wichtig, um im Notfall schnell und kompetent helfen zu können. Durch Wiederholungen und regelmäßiges Üben erlangen Sie Handlungssicherheit. Erworbene Kenntnisse können vertieft und Neues dazu gelernt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb sehr diese Auffrischungskurse zu besuchen. Bitte beachten Sie den neuen Kursort!: DRK Kreisverband Böblingen e.v. Umberto-Nobile-Str Sindelfingen-Flugfeld Anmeldeschluss: ; Kursgebühren: 30,-- Euro/TeilnehmerIn Ein Anmeldeformular finden Sie in diesem Vereinsdraht. Können die zweijährlichen Auffrischungskurse bei Neubeantragung der Pflegeerlaubnis nach fünf Jahren nicht nachgewiesen werden, ist für die neue Pflegeerlaubnis der Besuch eines kompletten Erste Hilfe Kurses am Kind erforderlich. Bei Einstieg in die Kindertagespflege gilt: Der Erste Hilfe Kurs am Kind darf nicht älter sein als ein halbes Jahr. Erste Hilfe Kurse am Kind + Auffrischungskurse können nicht auf die jährliche Praxis begleitende Qualifizierung mit 15 UE angerechnet werden. NEU: Wir haben immer wieder Betreuungsanfragen, zu denen wir keine passende Kindertagespflegeperson vermitteln können. Daher möchten wir nun einmal etwas Neues auf unserer Homepage ausprobieren und die Anfragen direkt an Sie weitergeben. Schauen Sie doch mal auf unserer Homepage unter: Der Verein Besondere Betreuungsanfragen nach. Vielleicht passt die Betreuung eines der aufgeführten Kinder für Sie. Sie können sich direkt mit uns unter der angegebenen Chiffre-Nummer in Verbindung setzen, wir werden dann alles Weitere veranlassen. Bitte reichen Sie uns Ihre IfSG-Erstbelehrungsnachweise ein: Von einigen Tagespflegepersonen fehlt uns immer noch der IfSG-Erstbelehrungsnachweis. Bitte reichen Sie uns diesen baldmöglichst ein. Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Infektionsschutzbelehrung für alle Tagesmütter/-väter Pflicht ist. Sollten Sie uns das Zeugnis nicht einreichen, sind Sie für eventuelle Konsequenzen selbst verantwortlich. Künftig muss ein IfSG-Belehrungszeugnis mit dem Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege eingereicht werden (auch bei Wiederholungsanträgen). 19

22 Wir haben Ihnen in diesem Vereinsdraht wieder das Formular Anlage zur Einkommenssteuererklärung beigelegt. Nachdem wir es zur Überprüfung an das Finanzamt Böblingen geschickt haben, bekamen wir von dort die folgende Information (Mai 2015): Diese Anlage zur Einkommenssteuererklärung kann durchaus in dieser Art und Weise bis zu Einnahmen von Euro im Jahr verwendet werden. Ab einer Höhe von Euro Betriebseinnahmen im Jahr ist jedoch gemäß 60 Abs. 4 EStDV i.v.m. 84 Abs. 3d EStDV eine Anlage EÜR als Gewinnermittlung einzureichen. Sie können die Tabelle in diesem Fall zusätzlich zur Anlage EÜR einreichen. Im Januar 2015 haben wir eine Anfrage an den KVJS gestellt. Unsere Frage bezog sich darauf, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn Tagespflegepersonen andere volljährige Personen ihres Haushalts gelegentlich (oder auch regelmäßig) als Vertretungspersonen einsetzen (Ehemann, volljährige Kinder,.). Die Antwort: Die Kindertagespflege ist eine höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung (vgl. OVG NRW, B 1252/12, VG München, M 18 K ). Sie ist von einer bestimmten Person zu erbringen, der die Tageskinder vertraglich zugeordnet sind. Ein Versicherungsschutz der betreuten Kinder besteht nur, wenn die betreuende Person geeignet ist. Dies bedeutet für jene Fälle, in denen der Ehemann oder ein anderer volljähriger Haushaltsangehöriger die Betreuung ausüben möchte, dass im Vorfeld die Eignung mit allen erforderlichen Rahmenbedingungen festzustellen ist. Darüber hinaus ist diese Vertretung dann vertraglich mit den Eltern offiziell zu regeln. Generell kann eine juristisch einwandfreie Vertretungsregelung nur mit einer geeigneten und qualifizierten Tagespflegeperson sichergestellt werden. Alle anderen Lösungen sind nicht rechtlich abgesichert. Und ein Teil aus der zweiten Mail: eine grundsätzlich geregelte Vertretungs-TPP muss immer geeignet sein, hier steht auch der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Verantwortung. Die Unfallversicherung greift nur dann, wenn die Betreuung durch eine geeignete TPP ausgeübt wird. Alle anderen privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Eltern und TPP zur Übernahme der Betreuungstätigkeit durch familienangehörige Personen entbehren rechtlich im Sinne des SGB VIII und des SGB VII jeder Grundlage. Eine solche privatrechtliche Vereinbarung kann getroffen werden, hierbei besteht dann aber kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für das jeweilige Kind. Dies muss den abgebenden Eltern bewusst sein, im Schadensfall kann dies privatrechtlich Regressforderungen an die zum Zeitpunkt verantwortliche Betreuungsperson nach sich ziehen, wenn dem betreuten Kind etwas zustößt und es Folgeschäden davon trägt. Zum Thema Kinderschutz : Sie finden Informationen zum Thema auf der Homepage von Familie am Start Hilfen von Anfang an : unter Kinderschutz unter Downloads. Das Amt für Jugend hat dort eine Leitlinie zum Kinder- und Jugendschutz als Orientierungshilfe und Wissensdatenbank für alle mit dem Thema befassten Menschen bereitgestellt (als Download). Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung ( Ausstattungspauschale ): Die Landesregierung hat mit Hilfe von Bundesmitteln weitere Investitionsmittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und in einer neuen Verwaltungsvorschrift näher geregelt. Das Programm läuft von 2015 bis Weitere Infos dazu finden Sie hier im Vereinsdraht. 20

23 Vorankündigung: Ab dem Jahr 2016: Änderung bei Kurs V, der vom Haus der Familie Sindelfingen-Böblingen e.v. und von der Familienbildungsstätte Herrenberg und Umgebung angeboten wird: (Kurs zur jährlichen praxisbegleitenden Weiterbildung für Tagespflegepersonen): Ab dem Jahr 2016 wird von den FBS Sindelfingen und Herrenberg statt einzelner Angebote/Themenabende zu Kurs V, ein kompletter Kurs V angeboten. Interessierte melden sich am Jahresanfang zu einem Kurs V an und buchen damit insgesamt fünf Abende, die über das ganze Jahr verteilt stattfinden. Damit ist gewährleistet, dass bei einer ausreichenden Zahl von Anmeldungen zum Kurs alle fünf Abende stattfinden werden. Sollten Sie einen Abend verpassen, können Sie ein anderes familienpädagogisches Themenangebot, außerhalb der Kindertagespflege, bei der FBS buchen (max. 6 UE/Jahr sind möglich). Diese Abende müssen extra bezahlt werden. Das gilt auch für GesprächskreisteilnehmerInnen, die einen Abend verpassen. Bitte lassen Sie sich Ihre Teilnahme bei FBS-Veranstaltungen immer in Ihrem Qualifizierungshandbuch eintragen oder lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung geben und schicken Sie uns bis spätestens Ende November bzw. mit der Beantragung des Anerkennungsbetrags zur Qualitätssicherung eine Kopie zu. Falls Sie Wünsche/Anregungen für Themenabende haben, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir leiten sie an die Familienbildungsstätten weiter. Gesprächskreise 2016: Auch im kommenden Jahr werden wieder Gesprächskreise in Sindelfingen (Referentinnen Pia Frank oder Bettina Frey) und in Herrenberg (Referentin: Bettina Burkhardt) angeboten. Tagespflegepersonen, die im kommenden Jahr weiterhin an ihrer Gesprächskreisgruppe teilnehmen möchten, können sich Ende des Jahres in die Anmeldeliste für das Jahr 2016 eintragen. Diese wird von der Referentin ausgehändigt. Tagespflegepersonen, die 2016 neu in einen Gesprächskreis einsteigen möchten, können sich ab sofort anmelden. Sie können im Tupf das entsprechende Anmeldeformular bekommen. Wenn Sie den Wunsch haben, an einer bestimmten Gruppe teilzunehmen, werden wir versuchen diesem nachzukommen. Leider können wir dies aber aus organisatorischen Gründen nicht gewährleisten. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Ansprechpartnerin für Anmeldungen und Wünsche/Anmerkungen ist Katrin Butzer. Sie erreichen sie unter der folgenden - Adresse: kbutzer@tupf.de oder unter der Telefonnummer 07031/ Von der Unfallkasse Baden-Württemberg haben wir im April 2015 folgende Information bekommen: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz von Kindern in Tagespflege umfasst auch Verletzungen der Kinder durch Haustiere der Tagespflegepersonen. Zum Wohle der Kinder sollte vorab mit den Eltern besprochen werden, ob Probleme im Kontakt mit den Haustieren bekannt sind, beispielsweise Allergien bestehen, oder die Kinder schlechte Erfahrungen, beispielsweise mit Hunden, gemacht haben. Des Weiteren ist z. B. bei der Hundehaltung der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung empfehlenswert. Wird ein Kind in Tagespflege von einem Haustier (z. B. einem Hund) verletzt, so gelten für die Haftung gegenüber der Unfallkasse Baden-Württemberg die 104 ff. Sozialgesetzbuch VII, nach denen die Tagespflegeperson als Tierhalterin für die Handlungen des Haustieres nur haftet, wenn sie den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Zur Erinnerung: Unfallversicherung für Tageskinder: Tageskinder, die durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des 23 Abs. 3 bzw. 43 Abs. 2 SGB VIII betreut werden, sind gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert (gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8 a) SGB VII). Dort müssen Sie den Unfall sofort melden (es gibt Formulare). Die gesetzliche Unfallversicherung für Tageskinder ist kostenlos. 21

24 Wichtige neue Information für Kinderfrauen/KinderbetreuerInnen und Tagesmütter/-väter, die keine Pflegeerlaubnis haben: Damit Sie als geeignete Tagespflegeperson im Sinne des 23 SGB VIII gelten ist es erforderlich, dass Sie jedes Jahr zu einem Gespräch zu uns kommen (bzw. bei Tagesmüttern/-vätern findet jährlich ein Hausbesuch statt) und dass Sie uns folgende Nachweise alle fünf Jahre einreichen: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bei Tagesmüttern/-vätern die im eigenen Haushalt Kinder betreuen auch von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern) Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Eine Kursbestätigung Erste Hilfe am Kind (Auffrischung alle zwei Jahre) Einen Nachweis über eine Grundqualifizierung zur Kindertagespflege (falls uns diese noch nicht vorliegen sollte) Je nachdem, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihre Grundqualifizierung absolviert haben, müssen Sie auch jährlich 15 Unterrichtseinheiten an praxisbegleitender Qualifizierung absolvieren Den Nachweis über eine Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz (für alle Tagesmütter/-väter verpflichtend, für KinderbetreuerInnen eine dringende Empfehlung) Natürlich können alle nach dieser Geeignetheitsfeststellung (auch Kinderfrauen/KinderbetreuerInnen) eine Pflegeerlaubnis über uns beim Jugendamt beantragen. Wir empfehlen dies allen Tagespflegepersonen sehr! Nur wenn Sie als geeignete Tagespflegeperson im Sinne des 23 SGB VIII gelten und diese regelmäßige Prüfung mit den Nachweisen und Gesprächen durch uns erfolgt, sind Ihre Tageskinder während der Kindertagespflege gesetzlich unfallversichert ( 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII) und Sie oder Ihre abgebenden Eltern können im Rahmen der Kindertagespflege öffentliche Zuschüsse beantragen (z.b. Sozialversicherungserstattung, Jugendhilfeantrag, FAG-Antrag,..). Das wurde uns kürzlich auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg bestätigt. Außerdem können wir Sie auch nur vermitteln, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen. WICHTIG: ab sofort gilt: wenn Sie über unseren Verein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, tritt diese Versicherung nur ein, wenn von uns eine Geeignetheit im Sinne des 23 SGB VIII festgestellt wurde (wie oben beschrieben). Sollten Sie oder Ihre abgebenden Eltern im Rahmen der Kindertagespflege öffentliche Zuschüsse beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen! Als Kinderfrau/KinderbetreuerIn oder Tagesmutter/-vater, die bis zu 15 Stunden pro Woche Tageskinder betreuen, brauchen Sie laut Gesetz zwar keine Pflegeerlaubnis, aber ohne diese regelmäßige Geeignetheitsfeststellung durch uns fallen die genannten Vorteile für Sie weg. 22

25 Zur Erinnerung: Information vom Finanzamt Böblingen im Juli 2014: Im Jahr 2008 wurde der 23 des Achten SGB dahingehend geändert, dass die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und zu einer Kranken- und Pflegeversicherung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe steuerfrei gem. 3 Nr. 9 EStG gezahlt werden kann. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass nur der Anteil, den das Jugendamt zahlt, steuerfrei ist. Der darüber hinausgehende Anteil, den die Kommunen zahlen ist aber nicht steuerfrei. Informationsquellen zur Kindertagespflege: Viele Informationen, z.b. über Rechtliche Grundlagen zur Kindertagespflege (bspw. Thema Sozialversicherungspflicht oder Wie werden die Einnahmen versteuert ), finden Sie im Online-Handbuch unter oder im Dokument Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege. Sie finden den Link dazu auf unserer Homepage (unter Der Verein Wichtige Informationen Kindertagespflege ). Beides wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Denken Sie daran, dass Sie es schriftlich mitteilen müssen, wenn Sie aus der Kindertagespflege ausscheiden oder als Tagespflegeperson pausieren (z.b. aufgrund von Schwangerschaft, längerer Krankheit usw.) und Erstattungen zu den Sozialversicherungen vom Jugendamt oder der TAKKI-Kommune erhalten haben! Die Zuschüsse müssen dann eingestellt werden. Rückgabe der Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege: Tagespflegepersonen, die aus der Kindertagespflege ausscheiden oder auf unbestimmte Zeit pausieren möchten, sind verpflichtet ihre Pflegeerlaubnis zurückzugeben (Aufhebungsbescheid gemäß SGB X). Bitte schicken Sie die Erlaubnis an unseren Verein. Wir leiten Sie an das Amt für Jugend und Bildung Böblingen weiter. Sollten Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der Pflegeerlaubnis die Tätigkeit doch wieder aufnehmen, wird Ihnen die Erlaubnis zurück geschickt und die Nachweise müssen nicht erneut eingereicht werden. Dringliche Empfehlung für unsere Tagespflegepersonen: Sie sollten darauf achten, dass Sie in der Nähe von Herd, Kerzen etc. eine Löschdecke griffbereit aufbewahren. Ebenso ist es sinnvoll einen Verbandskasten, der für Kinder geeignet ist, im Haushalt zu haben. Wichtig: Bitte teilen Sie uns immer den aktuellen Stand Ihrer Tagespflegeverhältnisse mit (Namen, Adressen und Anzahl der Kinder, Geburtsdaten, Betreuungszeiten), damit wir unsere Statistik korrekt führen können. Das Mitteilen von Änderungen nicht vergessen! Bitte informieren Sie uns auch gleich, wenn Sie wieder einen Platz frei haben. 23

26 Informationen und Erinnerungen zu TAKKI: Verwenden Sie bitte nur aktuelle TAKKI-Vordrucke: Das TAKKI-Betreuungsvertragsformular und sonstige TAKKI-Formulare werden immer wieder überarbeitet. Bevor Sie mit den Eltern einen Vertrag machen, achten Sie bitte darauf, dass Sie die aktuellste Version haben. Sie finden diese auf unserer Homepage ( zum Herunterladen. Gerne können Sie sich auch ein Exemplar in unseren Büros abholen oder zuschicken lassen. Wir müssen pro kopierten TAKKI-Vertrag 1,- Euro (+ ggf. Porto) berechnen. Für die TAKKI-Mappe müssen wir 2,- Euro (+ ggf. Porto) berechnen. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind, stellen Sie einen Antrag auf die Erstattung der zweiten Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bei der TAKKI-Gemeinde/Stadt. Falls Sie eine Erstattung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge bisher nicht von Ihrer Wohnortkommune bekommen haben, sondern von der Wohnortkommune Ihres Tageskindes, erkundigen Sie sich bitte, ob und wann Sie dafür einen Antrag bei Ihrer Wohnortkommune stellen müssen. Denken Sie daran, dass Sie evtl. regelmäßig einen Wiederholungsantrag für die Sozialversicherungserstattungen bei der Kommune stellen müssen. Falls dies unklar sein sollte, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune. Hinweis: Stellen Sie den Antrag auf die Erstattung der zweiten Hälfte (Sozialversicherungspauschale) bei der TAKKI-Kommune, auch wenn Sie noch keinen Bescheid vom Amt für Jugend und Bildung oder von den Sozialversicherungsträgern erhalten haben und vorlegen können. Schreiben Sie dazu, dass Sie die noch nicht erhaltenen Nachweise nachreichen, sobald Sie sie bekommen. Auf manche Bescheide muss man lange warten und es kann sein, dass Ihnen die Kommune die Sozialversicherungspauschale erst ab dem Datum (bzw. Monat) der Antragstellung gewährt und Sie rückwirkend nichts erstattet bekommen. Am besten ist es, wenn Sie die Vorgehensweise rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Kommune abstimmen, damit keine Ansprüche verloren gehen. 24

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29 Inklusion Kindertagespflege für alle Kinder?! Bereits im letzten Vereinsdraht haben wir darüber berichtet, dass wir uns intensiv mit dem Thema Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege beschäftigen. In Kooperation mit dem Leonberger Tages- und Pflegemutter e.v. haben wir nun die Konzeption zum Projekt in der ersten Fassung fertig gestellt. Diese Konzeption wurde auch dem Leiter des Amtes für Jugend und Bildung, Herrn Trede, vorgelegt. Er befürwortet auch ein solches Projekt. Die nächsten Schritte werden sein: - Akquise von Geldern, um die Qualifizierung für die Tagespflegepersonen und weitere Kosten, die durch das Projekt entstehen, tragen zu können - Bestandsaufnahme: Wie viele Kinder mit Behinderung werden derzeit schon von den Tagespflegepersonen betreut? Welche Arten von Behinderung haben die Kinder? usw. - Tagespflegepersonen finden, die Interesse an dem Thema haben und sich grundsätzlich vorstellen könnten, ein Kind mit Behinderung zu betreuen. Fühlen Sie sich angesprochen? Oder haben Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen in der Kindertagespflege Ideen, die unser Projekt bereichern könnten? Dann melden Sie sich bei Katrin Butzer unter der Telefonnummer 07031/ oder kbutzer@tupf.de 27

30 Thema: Vertretungsmodelle Ihre Meinung ist uns wichtig! Liebe Tagesmütter, liebe Tagesväter! Mit dem Ausbau der Kleinkindbetreuung ist zunehmend auch von dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern die Rede. Eltern entscheiden sich häufig für die Betreuungsform Einrichtung, weil für sie dann kein Vertretungsproblem auftritt (fällt eine Erzieherin aus, werden die Kinder von anderen Erzieherinnen betreut). Damit die Kindertagespflege in dieser Hinsicht für Eltern eine vergleichbare Sicherheit bietet, ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam Gedanken zu einem oder mehreren Vertretungsmodellen machen. Dabei ist zu beachten, dass im konkreten Vertretungsfall die Vertretungsperson dem Kind bekannt und vertraut ist (d.h. es hat zu einem früheren Zeitpunkt eine individuelle Eingewöhnung stattgefunden bzw. es haben zu einem früheren Zeitpunkt Kontakte zwischen Kind und Vertretung stattgefunden). Des Weiteren müssen regelmäßige Kontakte zu der Vertretungsperson eingeplant werden. Außerdem sollten die Eltern die Vertretungsperson kennen und mit ihr einverstanden sein. Dies kann als ein weiterer Vorteil der Kindertagespflege genannt werden. Aus Sicht der Eltern sollte ein gutes Vertretungsmodell im Bedarfsfall möglichst verlässlich und unkompliziert gelingen. In unserem Fachteam Kindertagespflege im Tupf haben wir mehrere Ideen für mögliche Vertretungsmodelle überlegt und diskutiert. Nun interessieren uns Ihre Meinungen und Vorschläge als erfahrene Tagespflegepersonen. Sicher sind Sie in der Vergangenheit mit dem Problem der Vertretung schon konfrontiert gewesen. Wie haben Sie es gelöst? Dazu bitten wir Sie, den beigefügten Fragebogen herauszutrennen, auszufüllen und an den Tupf bis spätestens zurückzusenden. Schon im Voraus bedanken wir uns recht herzlich! Ihr Tupf-Team 28

31 Eltern könnten die nicht verlässlich geregelte Vertretung als einen Nachteil der Kindertagespflege sehen. Wie ist Ihre Meinung dazu? Haben Sie schon Vertretungen für eine/n andere/n Tagesmutter/-vater übernommen? Ja, schon häufig (mehrmals im Jahr) Ja, aber eher selten Nein Falls Sie Nein angekreuzt haben, was waren für Sie die Gründe, keine Vertretung zu übernehmen? Ich hätte zu viele Kinder gleichzeitig betreut Es war keine Eingewöhnung möglich Hat nicht zur Situation meiner Kindergruppe gepasst Bezahlung der Vertretung war nicht gesichert Sonstiges: Falls Sie schon Vertretungen übernommen haben: Was hat gut funktioniert Was hat nicht gut funktioniert 29

32 Wie haben Sie seither Ausfälle (eigene Krankheit, eigene Kinder krank) geregelt? Sehe ich nicht als meine Aufgabe an, ist Sache der Eltern Die Eltern haben sich selbst gekümmert Ist geregelt durch die Vernetzung und regelmäßige Treffen mit anderen Tagespflegepersonen Ich habe die Eltern an den Tages- und Pflegeeltern e.v. verwiesen Sonstiges: Worauf ist Ihrer Meinung nach im Vertretungsfall zu achten? Wie könnte ein praktikables Vertretungsmodell Ihrer Meinung nach aussehen? 30

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36 INFORMATION zum Sehr geehrte Tagespflegepersonen, Antrag auf Erstattung der Versicherungsbeiträge durch das Amt für Jugend und Bildung in Böblingen seit dem Jahr 2009 können Tagespflegepersonen die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer gesetzlichen Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung beim Amt für Jugend und Bildung in Böblingen beantragen. Sie können den Antrag auch stellen, wenn Sie bspw. nur die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet bekommen möchten. Über den Antrag kann nur bei Einreichung vollständiger Nachweise entschieden werden. Der Antrag kann auch von Tagespflegepersonen, die Tageskinder im Haushalt der Eltern betreuen, gestellt werden (sog. Kinderfrauen oder KinderbetreuerInnen), unabhängig davon, ob die Betreuungsperson bei den Eltern angestellt ist oder nicht. Wichtig: Bitte melden Sie es unverzüglich und schriftlich an den zuständigen Tageselternverein, wenn Sie keine Tageskinder mehr betreuen oder keine der beantragten Versicherungsbeiträge mehr bezahlen bzw. sich die Beiträge ändern. Bei Überzahlung haben Sie die Leistungen zu erstatten. Sie müssen diesen Antrag jährlich neu stellen. Sie können sich die jeweils neuen Antragsformulare für das kommende Jahr von unserer Homepage herunterladen. Der Betrag für die Kranken- und Pflegeversicherung und für die Alterssicherung wird monatlich ausbezahlt. Der Betrag für die gesetzliche Unfallversicherung jährlich ein Mal. Es wird ab dem Monat erstattet, in dem der Erstattungsanspruch dem Amt für Jugend und Bildung erstmals bekannt wurde. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, auch wenn Ihnen noch nicht alle Nachweise vorliegen. Falls Sie in diesem Jahr schon einen Antrag gestellt haben und auch im kommenden Jahr wieder Versicherungsbeiträge erstattet bekommen möchten, müssen Sie bis spätestens einen neuen Antrag stellen, damit sie die Erstattungen weiterhin bekommen! Modell TAKKI und die Erstattung der zweiten Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge als Pauschale siehe TAKKI-Informationen. 34

37 Information zur Verwaltungsvorschrift Investitionen Kleinkindbetreuung Zuschüsse für Tagespflegepersonen, die mindestens einen zusätzlichen Platz für Tageskinder unter drei Jahren bereit stellen Eine neue Information, die wir auf der Homepage des Landesverbands der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.v. gefunden haben: Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung Die Landesregierung hat mit Hilfe von Bundesmitteln weitere Investitionsmittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und in einer neuen Verwaltungsvorschrift näher geregelt. Das Programm läuft von 2015 bis Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden für die Ausstattungspauschale für Tagespflegepersonen, die zuhause betreuen (maximal 1.500,-- ) die Ausstattungspauschale für Tageselternvereine und andere freie Träger im Bereich Kindertagespflege, die die Pauschale erstmalig beantragen ein Zuschuss zu den Investitionskosten für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen von 2.000,-- je Platz, max. 70% der anrechenbaren Kosten. Hier kann außerdem ein weiterer Zuschuss für die Ausstattung einer Küche beantragt werden (max. 400 pro neugeschaffenem Platz U3) unter der Voraussetzung, dass sich die Mittagsverpflegung an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientiert, wie sie in Kita und Krippe angewendet werden. Wichtiger Hinweis: Bereits nach dem Investitionsprogramm gestellte Anträge, die wegen fehlender Mittel nicht mehr berücksichtigt werden konnten, gelten als nach dem Investitionsprogramm gestellte Anträge. Diese Anträge können bis spätestens 31. Juli 2015 um einen Antrag auf Gewährung eines Festbetrages für die Ausstattungsinvestition für eine Küche in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ergänzt werden. Alle Tagespflegepersonen, die ab 1. April 2014 ihre Tätigkeit begonnen haben, aber keinen Antrag mehr gestellt haben angesichts der leeren Töpfe, können diese Anträge jetzt stellen. Diese Antragsfrist endet ebenfalls am 31. Juli In unserer Mediathek (Anm. Tupf: Mediathek des Landesverbands) haben wir alle Informationen und Formulare für Sie bereitgestellt. Quelle: Sie finden die Verwaltungsvorschrift (VwV), die Hinweise zur Umsetzung der VwV, die allg. Nebenbestimmungen und das Antragsformular dazu u.a. auf unserer Homepage ( Bitte lesen Sie sich diese Unterlagen mit den weiteren Informationen durch! Sollten Sie keinen Internetzugang haben, schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu. Für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen muss ein besonderes Formular ausgefüllt werden. 35

38 - Informationen für Eltern von Kindern in Tagespflege - Stand März 2015 Liebe Eltern von Tageskindern, Sie als Eltern und Ihre Tagespflegeperson haben die Wahlmöglichkeit, das Betreuungsgeld entweder direkt an Ihre Tagespflegeperson zu bezahlen (Selbstzahler) oder Sie können einen Anspruch gegenüber dem Amt für Jugend und Bildung Böblingen stellen, also die Zahlungen des Betreuungsgeldes, der sog. laufenden Geldleistung, über das Amt für Jugend und Bildung Böblingen laufen lassen. Dann erhält Ihre Tagespflegeperson das Betreuungsgeld monatlich vom Amt für Jugend und Bildung Böblingen ausbezahlt. Bezahlung der laufenden Geldleistung über das Amt für Jugend und Bildung Böblingen (Antrag auf eine laufende Geldleistung ) Entscheiden Sie und Ihre Tagespflegeperson sich dafür, dass das Betreuungsgeld vom Amt für Jugend und Bildung Böblingen an die Tagespflegeperson bezahlt wird, wird die Höhe der laufenden Geldleistung vom Amt für Jugend und Bildung Böblingen festgelegt, das sich an den landeseinheitlichen Vergütungssätzen der Kindertagespflege orientiert. Bei einer Bezahlung über das Amt für Jugend und Bildung Böblingen müssen sich Eltern und Tagespflegeperson an diese Sätze und an die Richtlinien des Landkreises Böblingen halten. Nach den Vergütungssätzen des Amts für Jugend und Bildung Böblingen beträgt die Vergütung seit für die Betreuungsstunde 5,50 pro Kind; Hinzu kommen bei einer Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson noch die Kosten für das Mittagessen (Kostenregelung wird mit der Tagespflegeperson getroffen und von den Eltern immer direkt an diese bezahlt). Die Tagespflegeperson muss eine Pflegeerlaubnis besitzen oder -wenn laut Gesetz keine Pflegeerlaubnis notwendig istbestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Eltern müssen im Landkreis Böblingen wohnen. Die Voraussetzungen sind in den SGB VIII formuliert. Die wöchentliche Mindestbetreuungszeit beträgt 5 Stunden. Als Betreuungszeiten werden auch solche Zeiten ergänzend anerkannt, die eine Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Schulen) nicht ermöglichen (Schließung dieser Angebote in den Ferien und Mangel an Angeboten während ungünstigen Arbeitszeiten), soweit eine Mindestbetreuung von 1 Stunde pro Werktag oder 21,5 Stunden im Monat erreicht ist. Möchten Sie die Kostenabwicklung des Betreuungsgeldes über das Amt für Jugend und Bildung Böblingen laufen lassen, müssen Sie dafür einen Antrag stellen (bitte beim Verein anfordern). Soweit Sie Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse nicht darlegen, geht das Amt für Jugend und Bildung Böblingen davon aus, dass Sie für die kompletten Aufwendungen der Tagesbetreuung aus eigenen Mitteln aufkommen werden. Daher werden Sie einen entsprechenden Kostenbescheid mit Zahlungsaufforderung über die Gesamtleistungen an das Amt für Jugend und Bildung Böblingen erhalten. Sind Sie der Auffassung, dass Sie aus finanziellen Gründen nicht für die Kosten der Tagesbetreuung aufkommen können, können Sie unter Darlegung der eigenen Einkommenssituation und unter Verwendung eines entsprechenden Vordrucks beantragen, dass die Kosten in dem Ihnen unzumutbaren Umfang (die Zumutbarkeit orientiert sich an den Berechnungen in der Sozialhilfe nach dem SGB XII) vom Amt für Jugend und Bildung Böblingen übernommen werden. Nach Auswertung der vollständigen Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid über Ihre Kostenbeteiligung, die von Ihnen an das Amt für Jugend und Bildung Böblingen zu erbringen ist. Beachten Sie den an Sie ergangenen Kostenbescheid nicht, muss der Kostenbeitragsbescheid angemahnt und bei Nichtmitwirkung gegenüber Ihnen vollstreckt werden. 36

39 FAG-Leistungen / Zuschüsse für Eltern von unter dreijährigen Kindern in Tagespflege ( FAG-Antrag ) Bei Kindern unter drei Jahren beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg aus den Mitteln des Finanzausgleichs (gem. 29c FAG) an den Kosten der Tagesbetreuung. Einen Antrag auf FAG-Leistungen / Zuschüsse können Eltern von unter dreijährigen Kindern in Tagespflege jederzeit über unseren Verein beim Amt für Jugend und Bildung Böblingen stellen. Die Zuschüsse werden monatlich an die Eltern ausbezahlt. Erstmals im Monat der Antragstellung; frühestens ab Betreuungsbeginn. Im Falle einer Eingewöhnungsphase kann der Antrag um maximal zwei Wochen vordatiert werden. Die FAG-Leistungen / Zuschüsse sind einkommensunabhängig. Die Eltern müssen im Landkreis Böblingen wohnen. Die Tagespflegeperson muss eine Pflegeerlaubnis besitzen oder -wenn laut Gesetz keine Pflegeerlaubnis notwendig istbestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese FAG-Leistungen werden unabhängig von der Höhe des zwischen Eltern und Tagespflegeperson vereinbarten Betreuungsgeldes, gewährt. Die wöchentliche Mindestbetreuungszeit beträgt 5 Stunden. Bei Tagespflegeverhältnissen, die über das Modell TAKKI laufen, sind diese FAG-Leistungen bereits im Zuschuss der Kommune enthalten. Es kann in diesem Fall kein FAG-Antrag gestellt werden. Für das Modell TAKKI gelten besondere Bestimmungen. Die Höhe der FAG-Leistungen für das Jahr 2015 sieht folgendermaßen aus: Betreuungszeit: (wöchentl. Durchschnitt) bis zu 15 Std/Woche 15- zu 29 Std/Woche zu 34 Std/Woche zu 39 Std/Woche zu 44 Std/Woche 551 üb. 44 Std./Woche 619 FAG-Zuschuss monatlich: maximal 187 (maximal 5,50 Euro/Kind pro tatsächlich anfallender Betreuungsstunde) Die FAG-Anrechnungsbeträge werden für jedes Jahr neu ermittelt und festgesetzt, je nach Anzahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren und deren Betreuungsumfang. Auch Eltern, die ihre unter dreijährigen Kindern von einer angestellten oder selbständig tätigen Kinderfrau / KinderbetreuerIn betreuen lassen, können einen Antrag auf FAG-Leistungen / Zuschüsse stellen. Alle Anträge werden bei unserem Verein eingereicht und von uns an das Amt für Jugend und Bildung Böblingen weitergeleitet. Bei uns erhalten Sie auch die Formulare. Wichtig: Die FAG-Leistungen werden bei Bewilligung höchstens bis zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) vom Amt für Jugend und Bildung Böblingen ausbezahlt. Bitte denken Sie daran, dass sich die Sätze ab des Folgejahres (je nach Zuweisung der Mittel des Landes an den Landkreis) ändern können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen z.b. im Vorjahr erhalten betragsgleichen Zuschuss. Falls Sie diese Zuschüsse im nächsten Jahr wieder bekommen möchten und alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, müssen Sie jährlich bis spätestens zum einen neuen Antrag über uns beim Amt für Jugend und Bildung Böblingen stellen, um die FAG-Leistungen rückwirkend zum zu erhalten. Bitte denken Sie daran. Sie erhalten keine Erinnerung. Antragsformulare können bei uns angefordert werden. Die Tagespflegeperson ist hier an keinen Richtsatz zur Vergütung gebunden. Sie legt ihren Stundensatz selbständig fest. Die Eltern vereinbaren die Bezahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall mit der Tagespflegeperson im Betreuungsvertrag. TAKKI-Leistungen / Zuschüsse für Eltern von unter dreijährigen Kindern in Tagespflege (TAKKI-Vertrag) Eine Teilnahme am Landkreismodell TAKKI (kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen) ist für Eltern von unter dreijährigen Tageskindern möglich, deren Wohnortgemeinde/-stadt bei TAKKI mitmacht. Über die TAKKI-Aufnahme entscheidet die jeweilige Gemeinde/Stadt. Die Teilnahme ist für die Tagespflegeperson und die Eltern freiwillig. Eltern entrichten einen Elternbeitrag an die Gemeinde/Stadt, der sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune im Landkreis Böblingen orientiert. Die Tagespflegeperson wird von der Kommune bezahlt. Die Voraussetzung für Eltern ist in d. Regel ein Mindestbetreuungsumfang von 10 Wochenstunden. Über die Bedarfskriterien informiert die Gemeinde/Stadt. Weitere Infos zu TAKKI finden Sie in der TAKKI-Mappe. 37

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41 Vorstellung unserer Tagespflegepersonen auf Facebook Oftmals wird uns von den Eltern in den Gesprächen die Frage gestellt, wie denn eine Tagesmutter so ist. Es ist natürlich klar, dass diese Frage nicht so pauschal beantwortet werden kann, denn jede Tagespflegeperson ist in ihrer Art und Weise einzigartig, auch wie sie ihren Alltag mit den Tageskindern gestaltet. Um dennoch den Eltern einen gewissen Einblick gewähren zu können, möchten wir gerne in regelmäßigen Abständen unsere Facebook Seite nutzen, um einzelne Tagespflegepersonen, die von uns vermittelt werden, vorzustellen. Wenn Sie daran Interesse haben, schicken Sie uns bitte ihre Antworten zu den unten aufgelisteten Fragen und gerne auch ein Foto von Ihnen dazu. Sollten Kinder auf dem Foto abgebildet sein, denken Sie auch bitte an die Einverständniserklärung der Eltern. Über die Reihenfolge der Veröffentlichung entscheidet der Posteingang. Name: 1. Seit wann sind Sie in der Kindertagespflege tätig? 2. Wie sind Sie zur Kindertagespflege gekommen? 3. Was mögen Sie an ihrem Beruf? Für Tagespflegepersonen: Ich,, bin damit einverstanden, dass der Tages-und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen mein Bild für Werbezwecke ( Steckbrief auf der Facebookseite des Tupf) verwendet. Bildbezeichnung: Datum, Unterschrift Für Eltern: Ich,, bin damit einverstanden, dass der Tages-und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen mein Bild für Werbezwecke ( Steckbrief auf der Facebookseite des Tupf) verwendet. Bildbezeichnung: Datum, Unterschrift 39

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43 In loser Folge stellen wir an dieser Stelle den Bereich der Erziehungsstellen des tupf vor. Wir haben unsere aktiven Erziehungsstellen für Sie interviewt! Hier ein Auszug: Was macht für Sie den größten Reiz an der Arbeit als Erziehungsstelle aus? o Etwas für ein Kind zu erreichen, wie nie zuvor in meiner langjährigen Arbeit (als Erzieherin) und das Helfen in einer Notlage. o Freude, Neugier und die Liebe zu Kindern, um ihnen ein stabiles Zuhause zu geben und damit sie sichere Bindungserfahrungen machen können. o Den Kindern im häuslichen, familiären Umfeld einen Halt und eine neue Entwicklungschance im Leben zu geben. Die hohe Verantwortung und Selbstständigkeit. Was war Ihr schönstes Erlebnis als Erziehungsstelle? o Als ich unsere drei Pflegetöchter das erste Mal sah und wenn sie mir ihre Zuneigung zeigen. o Ich habe schon viele schöne Erfahrungen als Erziehungsstellenmutter gehabt. Das schönste finde ich persönlich, wenn die Kinder mit leuchtenden Augen am Tisch sitzen, lachen, Witze oder ulkige Erlebnisse erzählen und sich wohl fühlen. o Die Freude darüber, wie das Kind heute im Leben steht, im Vergleich zur Anfangszeit. Mit Ihrer heutigen Erfahrung: Was ist Ihres Erachtens die wichtigste Fähigkeit, die man als Erziehungsstelle haben sollte? o Einfühlungsvermögen, auch beim Umfeld des Kindes. o Humor, Kreativität, Freude am gemeinsamen Suchen nach Ideen und Lösungen, Ausdauer und Verlässlichkeit. o In erster Linie die Fähigkeit, die Herkunftskultur und die Verhaltensoriginalität des Kindes mit sehr viel Geduld und eigener liebevoller Zugewandtheit zu begegnen. Was würden Sie als die größte Herausforderung bezeichnen? o Den Ablöseprozess o Den maßvollen Umgang mit Medien, im speziellen mit dem Smartphone. Einerseits ist es wichtig, dass die Jugendlichen Kontakt zu ihren Peergroups bekommen, andererseits bedarf es vieler Regelungen und Absprachen und leider auch Begrenzung im Alltag, damit dies gut funktionieren kann. o Der Umgang mit den Herkunftseltern und deren oft mangelndes Interesse an der Entwicklung des Kindes. Wieso würden Sie es wieder tun? o Weil es unsere Familie erst komplett gemacht hat und wir viel durch unser Kinder lernen durften. o Weil es sich lohnt, den Weg mit den Kindern zu gehen, dabei sehen zu können, wie sie sich entfalten, was sie alles schon geschafft haben, und weil sie einfach liebenswert sind. o In keiner anderen Aufgabe besteht so viel Möglichkeit, selbst zu lernen, Toleranz und Offenheit gegenüber verschiedenen Lebensentwürfen zu üben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn Sie nähere Informationen wünschen, schauen Sie doch mal auf unsere Homepage unter oder rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne unverbindlich! Auch Bewerbungen nehmen wir gerne entgegen. Fachberatung Erziehungsstellen Beate Klein Angelika Rentschler, Hubert Stief 41 Tel / bklein@tupf.de

44 Verabschiedung von Ursula Trimpin Am 2. Juli 2015 um 15:00 Uhr startete das Abschiedsfest für unsere langjährige 1. Vorsitzende bei sommerlich heißen Temperaturen im Tupf-Vereinshaus. Zahlreiche Gäste fanden sich ein: Herr Landrat Roland Bernhard, Frau Losch-Engler und Frau Bettina Konrath als Abgeordnete des Bundesverbandes für Kindertagespflege, MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend und Bildung, der Leonberger Tagesmütterverein, der Tupf-Vorstand, die Tupf-MitarbeiterInnen, Referentinnen, Pflegeeltern, Tagespflegepersonen, ehemalige MitstreiterInnen und die Presse. Alle waren gekommen, das Lebenswerk von Ursula Trimpin zu würdigen und sich von ihr zu verabschieden. Frau Losch-Engler verlas den Brief der ersten Vorsitzenden des Bundesverbands, in dem folgender Vergleich stand: es ist, als würde Queen Elizabeth sagen, sie hört auf. Und auch Herr Landrat Roland Berhard bezeichnete Ursula Trimpin in seiner Rede als die Mutter aller Tagesmütter. Danach sangen Alle gemeinsam das Tupf-Lied, wobei kaum ein Auge trocken blieb Es war ein ergreifendes, schönes Fest, das uns Allen lange in Erinnerung bleiben wird, so wie Ursel selbst! 42

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46 TUPF-Stand beim Goldbergfest Wie Sie vielleicht bereits bemerkt haben, sind Anfragen von Eltern, die eine Tagesmutter für ihr Kind suchen, seit dem Ausbau der Kitas etwas rückläufig geworden. Um dem etwas entgegen zu steuern und Eltern auf den tupf und die wertvolle Arbeit der Tagesmütter aufmerksam zu machen, ist es wichtig, uns immer wieder in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dank Frau Buchlers großartiger Vorarbeit und der Mithilfe einiger anderer Tagesmütter konnten wir in diesem Jahr zum ersten Mal am 14.Juni einen Stand beim Sindelfinger Goldbergfest anbieten. Bei strahlendem Sonnenschein wurde insbesondere unser Glücksrad von eifrigen Kinderhänden gedreht, in der Hoffnung, eines der von Frau Buchler organisierten Werbegeschenke oder gar einen der Hauptgewinne zu ergattern. Auch die gelben tupf-luftballons fanden schnell neue Besitzer. Eltern haben leider weniger zu uns gefunden, diese haben sich wohl eher beim Essen oder am Bühnenprogramm aufgehalten. Wer weiß, vielleicht sind wir ja dennoch der einen oder anderen Familie aufgefallen, die sich zukünftig im Bedarfsfall an uns erinnern und an uns, oder direkt an Sie, liebe Tagesmütter, wenden könnten?! Damit auch in Zukunft die ganze Arbeit nicht nur an einzelnen wenigen Tagesmüttern hängen bleibt, wäre es schön, wenn sich bei anderen Gelegenheiten etwas mehr helfende Hände melden würden. Es macht im Übrigen nicht nur Arbeit, sondern auch Spaß, gemeinsam etwas auf die Füße zu stellen und sich bei dieser Gelegenheit etwas besser kennen zu lernen! Vielen herzlichen Dank abschließend noch an Alle, und hier insbesondere an Frau Buchler selbst, die bei der Organisation und am Stand mitgeholfen haben!!! Julia Jawara 44

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48 Mitgliedsantrag Name des Mitglieds: geboren am oder Familienmitgliedschaft: sie: geboren am er: geboren am erlernter Beruf: Straße Telefon Wohnort adresse Ich möchte dem Tages- und Pflegeelternverein e.v. Kreis Böblingen als Mitglied beitreten. Ich bin: Tagesmutter/vater--Vollzeitpflegemutter/vater--Adoptivmutter/vater--Kinderfrau/KinderbetreuerIn-- Mutter/Vater eines Tageskindes Ich unterstütze den Verein als Fördermitglied. (Zutreffendes bitte unterstreichen) Der Jahresbeitrag für ein Kalenderjahr wird im Februar vom Verein per Einzugsermächtigung eingezogen, bitte dazu unten die Daten für die Bankverbindung eingeben. Ich weiß, dass eine eventuelle Kündigung der Schriftform bedarf. Hiermit ermächtige ich den Verein, den Jahresbeitrag ab dem Jahr... bis auf Widerruf zusammen mit/ohne der/die Haftpflichtversicherung und Kinderunfallversicherung gemäß nachstehender Aufstellung von meinem Konto abzubuchen. Zutreffendes bitte ankreuzen Mitgliedsbeitrag: O Einzelmitgliedschaft 20,00 O Familienmitgliedschaft 30,00 Kindertagespflege: (für Kindertagespflegepersonen, wenn alle Kriterien für eine Pflegeerlaubnis erfüllt sind) O einfache Haftpflichtversicherung 8,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) O erweiterte Haftpflichtversicherung 36,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) O erweiterte Haftpflichtversicherung für TAPiR-Tagespflegepersonen 45,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) Vollzeitpflege: O Unfallversicherung pro Vollzeitpflegekind 26,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) Spenden: O Eine regelmäßige Spende von O Eine einmalige Spende in diesem Jahr von Gesamtsumme:.... Bankverbindung IBAN BIC Kontoinhaber, wenn nicht mit Antragsteller identisch (auch im Namen des Partners; beide Vornamen und evtl. unterschiedlicher Nachnamen bei Familie) (Der Tages- und Pflegeelternverein weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten gemäss 28 Abs.1 Nr.1 des BDSG nach dem Erforderlichkeitsprinzip verarbeitet werden. In unseren Datenbanken werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, den Familienstand, Geschlecht, Telefon, Fax, , Bankverbindung, Qualifikation etc. von Mitgliedern sowie von Klienten, die unsere Leistung in Anspruch nehmen. Alle uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datengeheimnis und werden Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht übermittelt, außer in Ausnahmefällen bei Anfragen von Aufsichtsbehörden, die uns rechtlich vom BDSG entbinden. Sollten Sie dazu Fragen haben steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Ich willige hiermit in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Datum Unterschrift 46

49 Mitgliedsantrag für Eltern Name des Mitglieds: geboren am oder Familienmitgliedschaft: sie: geboren am er: geboren am erlernter Beruf: Straße Telefon Wohnort Adresse Ich möchte dem Tages- und Pflegeelternverein e.v. Kreis Böblingen als Mitglied beitreten. Ich bin Mutter/Vater eines Tageskindes. Der Jahresbeitrag für ein Kalenderjahr wird im Februar vom Verein per Einzugsermächtigung eingezogen, bitte dazu unten die Daten für die Bankverbindung eingeben. Ich weiß, dass eine eventuelle Kündigung der Schriftform bedarf. Hiermit ermächtige ich den Verein, den Jahresbeitrag ab dem Jahr bis auf Widerruf von meinem Konto abzubuchen. Zutreffendes bitte ankreuzen Mitgliedsbeitrag: O Einzelmitgliedschaft 20,00 O Familienmitgliedschaft 30,00 Spenden: O Eine regelmäßige jährliche Spende von O Eine einmalige Spende in diesem Jahr von Gesamtsumme:... Bankverbindung IBAN BIC Kontoinhaber, wenn nicht mit Antragsteller identisch (auch im Namen des Partners; beide Vornamen und evtl. unterschiedlicher Nachnamen bei Familie) Der Tages- und Pflegeelternverein weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten gemäss 28 Abs.1 Nr.1 des BDSG nach dem Erforderlichkeitsprinzip verarbeitet werden. In unseren Datenbanken werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, den Familienstand, Geschlecht, Telefon, Fax, , Bankverbindung, Qualifikation etc. von Mitgliedern sowie von Klienten, die unsere Leistung in Anspruch nehmen. Alle uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datengeheimnis und werden Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht übermittelt, außer in Ausnahmefällen bei Anfragen von Aufsichtsbehörden, die uns rechtlich vom BDSG entbinden. Sollten Sie dazu Fragen haben steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Ich willige hiermit in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Datum Unterschrift 47

50 Ich möchte den Tages- und Pflegeelternverein e.v. Kreis Böblingen mit einer Spende unterstützen: Name geboren am Straße Telefon Wohnort Adresse Ich bin Mutter/Vater eines Tageskindes. Hiermit ermächtige ich den Verein den untenstehenden Spendenbetrag von meinem Konto abzubuchen. Spenden: O Eine regelmäßige jährliche Spende von pro Jahr O Eine einmalige Spende in diesem Jahr von (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bankverbindung IBAN BIC Kontoinhaber, wenn nicht mit Antragsteller identisch (auch im Namen des Partners; beide Vornamen und evtl. unterschiedlicher Nachnamen bei Familie) Der Tages- und Pflegeelternverein weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten gemäss 28 Abs.1 Nr.1 des BDSG nach dem Erforderlichkeitsprinzip verarbeitet werden. In unseren Datenbanken werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, den Familienstand, Geschlecht, Telefon, Fax, , Bankverbindung, Qualifikation etc. von Mitgliedern sowie von Klienten, die unsere Leistung in Anspruch nehmen. Alle uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datengeheimnis und werden Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht übermittelt, außer in Ausnahmefällen bei Anfragen von Aufsichtsbehörden, die uns rechtlich vom BDSG entbinden. Sollten Sie dazu Fragen haben steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Ich willige hiermit in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Datum Unterschrift 48

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