Tagesmütter- Börse. Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege. Informationen für Tagespflegepersonen
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- Dorothea Adler
- vor 8 Jahren
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1 Jugend- und Familienhilfe Tagesmütter- Börse Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege Informationen für Tagespflegepersonen Kontakt Caritasverband für Stuttgart e.v. Bereich Jugend- und Familienhilfe Tagesmütter-Börse Wagnerstraße Stuttgart Telefon Telefax
2 Kinder mit Behinderung in der Kindertagespflege Informationen für Tagespflegepersonen Liebe Tagesmutter, lieber Tagesvater, Sie interessieren sich für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung in der Kindertagespflege? Wir freuen uns sehr darüber, denn gemeinsam aufwachsen tut allen gut! Weil es seit geraumer Zeit möglich ist, Leistungen der Eingliederungshilfe zu beantragen, wenn ein Kind mit Behinderung bei einer Tagespflegeperson betreut wird, möchten wir Ihnen hiermit ein paar Tipps für den Alltag und vor allem wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen an die Hand geben. Der Alltag in der Kindertagespflege Bei der Betreuung von Kindern mit einer Behinderung ist es hilfreich, Unterschiedlichkeiten anzuerkennen. Eine Grundauffassung der inklusiven Pädagogik ist es z.b. individuelle Entwicklungsunterschiede von Kindern zu akzeptieren. Häufig ist man zunächst als Tagespflegeperson mit einer besonderen Situation konfrontiert und hat den Blick automatisch bei den Defiziten und dem Mehrbedarf des Kindes mit einer Behinderung. Der Betreuungsalltag kann erleichtert werden, wenn man sich auf Schatzsuche statt auf Fehlersuche begibt. Schauen Sie einfach mal, was das Kind schon alles kann. Fachliche Unterstützung und Begleitung Wir bieten Ihnen gerne eine individuelle Begleitung an, wenn Sie ein Kind mit Behinderung bei sich aufnehmen möchten und beraten Sie zu den Fragen, die im Rahmen der Kindertagespflege dadurch entstehen. Die Lebenshilfe Stuttgart e.v. bietet allen Tagespflegepersonen in Stuttgart eine professionelle Unterstützung, Begleitung und Beratung bei Fragen rund um das Thema Kind mit Behinderung in der Kindertagespflege an. Dies wird ergänzt durch regelmäßige Fortbildungsangebote zu diesem Thema in der Tagesmütter-Börse und durch eine Gesprächsgruppe für Tagespflegepersonen, die sich für dieses Thema interessieren oder bereits Kinder mit Behinderung betreuen. -1
3 Die finanzielle Unterstützung über die Eingliederungshilfe Wenn Sie als Tagespflegeperson ein Kind mit einer Behinderung betreuen und dieses Kind auch einen erhöhten Betreuungsbedarf hat, kann es für diesen Mehraufwand finanzielle Unterstützung geben. Die Geldleistungen der Eingliederungshilfe können nun entweder direkt Ihnen als Tagespflegeperson zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie dafür einen Platz weniger in ihrer Tagespflege belegen und somit mehr Zeit haben um den speziellen Betreuungsbedarf des Kindes abzudecken. Sie entscheiden mit den Eltern gemeinsam, ob dies für die individuelle Situation des Kindes die richtige Lösung darstellt, und der Alltag damit für Sie und das Kind gut gestaltbar ist oder für eine zusätzliche Integrationskraft genutzt werden, die dann stundenweise die Betreuung in der Kindertagespflege unterstützen kann. Siehe dazu Punkt Integrationskraft. Im ersten Schritt müssen die Eltern beim Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Hierbei unterstützt sie der Sozialdienst für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung im Gesundheitsamt. Im Rahmen dieser Antragstellung erfolgt auch die Feststellung der wesentlichen Behinderung, wenn dies nicht schon vorher geschehen ist. Das Sozialamt lädt dann zum Hilfeplangespräch ein. Die Beteiligten hierbei sind die Eltern, Sie als Tagespflegeperson und das Sozialamt. In diesem Hilfeplangespräch werden Förderziele für das Kind festgelegt. Es gibt gemeinsame Absprachen der Maßnahmen zur Zielerreichung und es erfolgen Aufklärung und Verständigung zu behinderungsspezifischen Risikofaktoren. Am Ende wird dann ein Gesamtplan erstellt. Sie als Tagespflegeperson müssen jährlich einen kurzen Entwicklungsbericht schreiben, wodurch dann der Hilfeplan bei Bedarf fortgeschrieben wird und die Leistungen der Eingliederungshilfe weiterhin gewährt werden können. -2-
4 Integrationskraft Falls Sie mit einer Integrationskraft als Unterstützung arbeiten möchten, gibt es vom rechtlichen Rahmen her grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1) Angestellte Integrationskraft die Integrationskraft kann von der Tagespflegeperson oder den Eltern direkt angestellt werden, oder - wenn möglich können Sie sich eine angestellte Integrationskraft vermitteln lassen (siehe Kindergästehaus im Adressenanhang) Bei der Anstellung nehmen Sie die Rolle eines Arbeitgebers ein. Bitte informieren Sie sich hierzu vorher ausführlich über Ihre auf Sie zukommenden Rechte und Pflichten und über die finanziellen Auswirkungen. Über die Höhe der Sozialversicherungsabgaben, die Sie als Arbeitgeber bezahlen müssen, können Sie sich bei der Krankenkasse der Integrationskraft erkundigen. Bei einem geringen Stundenumfang kommt evtl. auch eine Anstellung auf Minijobbasis in Frage oder eine Anstellung in der Gleitzone, dem sog. Midijob. Die Anstellung bei einer Tagespflegeperson gilt hierbei als Anstellung im gewerblichen Bereich. Informationen hierzu gibt es unter: oder obs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.pdf 2) Integrationskraft auf Honorarbasis Bei der Zusammenarbeit mit einer Integrationskraft auf Basis eines Honorarvertrages muss die Rentenversicherungspflicht der Integrationskraft und das Thema Scheinselbständigkeit im Voraus gut abgeklärt werden. Informationen hierzu gibt es bei der Clearingstelle der Statusfeststellung Scheinselbständigkeit in Berlin unter: oder telefonisch unter: Versicherungen: Unfallversicherung Kind Wichtig zu wissen ist, dass ein Kind nur unfallversichert ist, wenn es von einer Tagespflegeperson mit einer Pflegeerlaubnis bzw. Eignungsfeststellung betreut wird. Ist eine Integrationskraft nicht gleichzeitig Tagespflegeperson mit einer Pflegeerlaubnis oder einer Eignungsfeststellung, greift die Unfallversicherung in den Zeiten nicht, in denen das Kind von der Integrationskraft persönlich betreut wird. Die Eltern sollten in diesem Falle eine extra Unfallversicherung für ihr Kind für diesen Betreuungskontext abschließen. Haftpflichtversicherung Für die Integrationskraft greift die Sammel - Haftpflichtversicherung des Jugendamtes nicht. Weitere Informationen können wir Ihnen gerne in einem Gespräch dazu geben. -3-
5 Rechtliche Grundlagen Es gibt verschiedene Grundlagen, aufgrund derer ein Kind mit Behinderung bei einer Tagespflegeperson betreut werden kann. In der Verwaltungsvorschrift Kindertagespflege des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom sind Regelungen zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg getroffen. Diese Regelungen beziehen auch Kinder mit Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind, mit ein. Auch im Sozialhilferecht wird auf die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung in der Gesellschaft hingewiesen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie wird erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderung so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Nach 4 Abs. 3 SGB IX sollen Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Voraussetzung für die Betreuung eines Kindes bei einer Tagespflegeperson ist immer die Pflegeerlaubnis nach 43SGBVIII. Kontaktadressen: Ansprechpartnerin der Tagesmütter-Börse: Sigrid Stein Tagesmütter-Börse, Caritasverband für Stuttgart e.v. Wagnerstraße 35, Stuttgart, Tel: s.stein@caritas.stuttgart.de Kooperationspartner: Lebenshilfe Stuttgart e.v.; Fachbereich Kinder, Jugend & Offene Hilfen Ansprechpartnerin: Katrin Schairer Löwentorstraße 18-20, Stuttgart Tel.: schairer@lebenshilfe-stuttgart.de Beratungsstellen: Sozialdienst für Menschen mit chronische Erkrankung oder Behinderung am Gesundheitsamt Schlossstraße Stuttgart Tel.: Interdisziplinäre Frühförderstelle am Gesundheitsamt (IFF) Schlossstraße Stuttgart Tel.: Kindergästehaus zum Verschnaufen, Caritasverband für Stuttgart e.v. Gnesener Straße 85, Stuttgart, kindergaestehaus@caritas-stuttgart.de (Möglichkeit der Vermittlung einer Integrationskraft) -4-
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