Studienplatzbeschaffung
|
|
- Hilko Albert
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Stand: Januar 2007 AStA-Informationen zur A. Vorweg Studienplatzbeschaffung Download dieses Infos unter Da die Universität Hamburg ein beliebter Ort zum studieren ist, bewerben sich in vielen Studiengängen regelmäßig wesentlich mehr StudienanfängerInnen, als Plätze zur Verfügung stehen. Um welche Studiengänge es sich hier im Einzelnen handelt, kannst du den jeweils aktuellen Bewerbungsunterlagen der Universität oder dem Internet ( für Lehramtsstudiengänge: entnehmen. Insofern ist es nicht erstaunlich, dass jedes Semester viele BewerberInnen abgelehnt werden. Die meisten nehmen daraufhin ein Studium an einem anderen Ort auf, einige haben aber Grund, an dieser Ablehnung schier zu verzweifeln. Das kann verschiedene Ursachen haben. Entweder, sie wollen aus persönlichen Gründen in Hamburg und nur in Hamburg studieren, der gewünschte Studiengang wird nur in Hamburg angeboten oder der Abiturdurchschnitt ist so schlecht, dass sie nirgendwo sofort sondern immer nur erst nach vielen Wartesemestern einen Studienplatz erhalten würden. Wenn dann eine Umorientierung nicht in Frage kommt, bleiben einige Möglichkeiten, doch noch in Hamburg das gewünschte Fach zu studieren. Die folgenden Informationen sind in erster Linie auf die Universität Hamburg zugeschnitten, an anderen Universitäten kann die Situation teilweise ganz anders aussehen. Informiert euch bitte vor Ort über die herrschenden Zustände um Nachteile zu vermeiden! 1. Der Quereinstieg : Unterschieden wird zwischen berechtigtem und unberechtigtem Quereinstieg. Beim berechtigten Quereinstieg studiert man ein Fach, das denselben Aufbau im Grundstudium hat wie das gewünschte Fach (VWL und BWL). Nach Abschluss des Grundstudiums bewirbt man sich dann für das eigentlich gewünschte Fach. Beim unberechtigten Quereinstieg bewirbt man sich für ein zulassungsfreies Fach an der Universität Hamburg, studiert aber in Wirklichkeit das Fach, zu dem man nicht zugelassen wurde. Nach Beendigung des Grundstudiums (Bescheinigung über das absolvierte Grundstudium erforderlich) bewirbt man sich dann für das gewünschte Fach als HauptstudienbewerberIn und hat dann (theoretisch) größere Chancen, genommen zu werden. Sinnvoll ist ein Quereinstieg generell nur, wenn es keine zahlenmäßige Beschränkung für höhere Fachsemester gibt. Gibt es eine Beschränkung, wird eine Quote gebildet von Bewerberlnnen mit benoteten Scheinen und solchen, die sich unbenotet bewerben. Das heißt, die Chancen, einen Studienplatz zu bekommen, sind ähnlich wie bei den Studienanfängerlnnen. Für Diplomfächer sollte man sich am Fachbereich oder bei betroffenen Studierenden erkundigen. Für den unberechtigten Quereinstieg kommt erschwerend hinzu, dass man bei vielen Studiengängen ordentlich eingeschrieben sein muss, um das Lehrangebot wahrzunehmen. Dank dem neuen Kontrollsystem STiNE können Studierende in fast allen Fachbereichen nur noch dann an Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie sich online hierfür registriert haben. Dies ist nur möglich, wenn man auch für das betreffende Fach eingeschrieben ist. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, wann STiNE den Quereinstieg ganz unmöglich gemacht hat. Erschwerend kommt bei dieser Variante hinzu, dass man in der Regel nur einmal und vor Ende des dritten Semesters den Studiengang wechseln darf, wenn man seinen Anspruch auf BAföG nicht verlieren will! Näheres sagt euch die BAföG-Beratung im AStA! Bevor du dich also für diese Variante entscheidest, solltest du dich eingehend erkundigen. 2. Studium an einem anderen Studienort, Weiterstudium in Hamburg Sofern man in einer anderen Stadt zum Studium zugelassen wurde, kann man dort sein Studium absolvieren und nach einem oder mehreren Semestern nach Hamburg wechseln. Da aber auch für höhere Fachsemester in vielen Studiengängen Zulassungsbeschränkungen gelten können, gibt es auch hier keine Erfolgsgarantie! Außerdem werden nach 15 Abs. 2 UniZS Bewerber für ein höheres Fachsemester nur zugelassen, wenn sie durch Bescheinigung der bisherigen Hochschule nachweisen, dass sie die für das bisherige Studium vorgesehenen Prüfungs- und Studienleistungen erbracht haben. Bei einer Zulassung zum Hauptstudium ist der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums erforderlich. Nur wer nachweist, dass er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, eine Prüfungs- oder Studienleistung zu erbringen, kann zu dem Fachsemester zugelassen werden, das dem Stand der bisherigen Prüfungs- und Studienleistungen entspricht ( 15
2 Abs. 3 UniZS). Erforderlich ist eine ausführliche Begründung, gegebenenfalls mit Nachweisen. Außer in Fällen außergewöhnlicher Härte erfolgt eine Zulassung nur bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit ( 15 Abs. 6 UniZS - ob diese Regelungen rechtmäßig sind, ist noch nicht endgültig geklärt). Man kann natürlich auch versuchen, sich per Klageverfahren einen Platz im höheren Fachsemester zu verschaffen (siehe unten). 3. Die Studienplatzklage Mit Studienplatzklage wird ganz allgemein das Verfahren bezeichnet, mit dem man sich mit juristischen Mitteln einen Studienplatz an der Uni Hamburg verschaffen kann, wenn man im normalen Bewerbungsverfahren abgelehnt wurde. Das Verfahren besteht aus einem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid bei der Uni, einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht und für den Fall, dass die Uni den Widerspruch ablehnt, aus einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Es wird in allen Fällen beantragt, einen Studienplatz mit der Begründung zugewiesen zu bekommen, dass die Universität die Studienplatzkapazitäten nicht voll ausgeschöpft hat. Diese Behauptung braucht nicht bewiesen zu werden, vielmehr muss die Uni die Studienumstände darstellen und das Gericht rechnet anhand dieser Angaben ggf. Plätze nach. Und weil das für die Uni nicht immer wünschenswert ist, endet das Verfahren im günstigsten Fall in einem Vergleich: Du ziehst deinen Antrag zurück (was auch die Gerichtskosten erheblich reduziert), die Uni gibt dir deinen Studienplatz. Andernfalls berechnet das Gericht die offenen Studienplätze und verteilt sie in Anlehnung an die Kriterien, nach denen die Universität ihre Studienplätze vergibt, d.h. im wesentlichen nach Leistung und Wartezeit unter allen Antragstellern. Der Erfolg dieses Verfahrens hängt damit davon ab, wie viele Studienplätze es in dem betreffenden Fach gibt, ob und wie viele vom Gericht noch nachberechnet werden, wie viele Personen außer dir noch einen Antrag gestellt haben und was für eine Abinote / wie viele Wartesemester die haben. All dies kann im Vorhinein nicht beantwortet werden. Entsprechend unmöglich ist es damit auch, eine Prognose für die Erfolgsaussichten deiner persönlichen Studienplatzklage abzugeben! Was also festzuhalten bleibt ist, dass es keine Garantie gibt, auf einem dieser Wege einen Studienplatz zu erhalten. Andererseits besteht natürlich immer eine Chance, dass es klappt. Wie groß diese Chance ist, hängt von jedem Einzelfall ab und kann nicht von vornherein prognostiziert werden. B. Einzelheiten Im Folgenden werden nun die einzelnen Schritte zur Studienplatzbeschaffung von der Bewerbung bis zur verwaltungsgerichtlichen Klage durchgegangen. Alle dabei erklärten Verfahrensschritte bis auf die Beschwerde kannst du selbst durchführen, du brauchst dafür keine Anwältin / keinen Anwalt! Es ist nicht richtig, dass die Hinzuziehung eines Anwalts die Erfolgschancen erhöht! Für die Darstellung wird der Einfachheit halber von der Studienplatzbewerbung an der Universität Hamburg ausgegangen. Das Verfahren ist aber auf jede Bewerbung an einer Hamburger Hochschule übertragbar. Achtung: Für Bewerbungen in anderen Bundesländern gelten teilweise besondere Regeln, mache dich daher beim AStA der jeweiligen Hochschule gesondert schlau, damit du nicht deine Bewerbung in den Sand setzt. Die Besonderheiten beim ZVS-Zulassungsverfahren werden jeweils extra angesprochen. 1. Bewerbung an der Universität Hamburg bzw. über die ZVS Ein Studienplatz steht und fällt mit der Bewerbung. Hier einen Fehler zu machen oder eine Besonderheit zu vergessen kann sich übel rächen und viel Arbeit und Ärger machen. Wichtig für die Bewerbung im gewünschten Studiengang ist zunächst die Einhaltung der Fristen. Für das Sommersemester müssen alle Unterlagen bis zum 15. Januar, für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Universität bzw. bei der ZVS eingegangen sein. Eine Besonderheit gilt seit neuestem für BewerberInnen für Lehramt mit dem Unterrichtsfach Sport. Hier wurde zum Sommersemester 2007 ein Auswahlverfahren eingeführt. Nur, wer die Prüfung besteht, darf sich um einen Studienplatz bewerben. Es gab bisher am und am Termine für die Auswahlprüfung. Weitere Infos finden sich unter Der AStA meint, dieses Verfahren ist rechtswidrig. Daher raten wir allen, die Sport auf Lehramt studieren wollen, parallel einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht zu stellen. Ein entsprechendes Formular findet ihr im Download-Bereich des AStA. Da bei einer Ablehnung wegen eines Formfehlers so gut wie nichts zu retten ist, müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig inkl. samt aller ggf. erforderlichen Belege und ordnungsgemäß sein. Fülle daher die Bewerbung gewissenhaft aus! Wenn du, wie die Uni es mittlerweile standardmäßig erwartet, dich per Online- Bewerbung bewirbst, ist es unbedingt erforderlich, alle Seiten der Bewerbungsinformationen auszudrucken
3 und genau zu studieren. Kannst du deinen besonderen Fall nicht in der Online-Maske darstellen, solltest du entweder den Antrag so genau wie möglich bearbeiten und ein extra Schreiben mit dem Kontrollbogen abschicken oder von der Uni die Bewerbungsunterlagen in Papierform anfordern. Überlege, ob ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes aus Gründen besonderer Härte für dich in Frage kommt. Wohnst du in Hamburg bei deinen Eltern? Musst du mit einem Job, den du hier hast, deinen Lebensunterhalt bestreiten? Oder wirst du den vollen BAföG-Satz bekommen? Bist du LeistungssportlerIn oder aktiv in einer Partei oder im sozialen Dienst? All das und mehr können Gründe sein, die dich berechtigen, bevorzugt einen Studienplatz in Hamburg zu erhalten. Auch wenn die Uni es zeitweise behauptet hat, ist ein Härtefallantrag nicht mehr nur aus gesundheitlichen Gründen oder bei Behinderung möglich. Familiäre, wirtschaftliche und soziale Gründe zählen nach wie vor. Allerdings musst du den Antrag formlos und zusammen mit deiner Bewerbung stellen. Lege deinen Härtefall mit geeigneten Nachweisen und ausführlich dar, setze dich ins rechte Licht, denke daran, der Ton macht die Musik. Wenn für dich nur ein Studium in Hamburg in Frage kommt, stelle bei einem ZVS-Fach einen Ortsbindungsantrag und kreuze an, dass du keinen Studienplatz an einer anderen Hochschule möchtest. Nur noch eingeschränkt ratsam ist es, sich für den Fall, dass man ein ZVS-Fach studieren möchte, zugleich an der Uni Hamburg zu bewerben oder bei Bewerbung an der Uni Hamburg einen Hilfsantrag für ein Fach zu stellen, das nicht so stark gefragt ist und in dem bisher immer alle BewerberInnen zugelassen worden sind. Auf diese Weise erhältst du zwar, sofern die Zahl der BewerberInnen die festgesetzte Zahl der Studienplätze nicht übersteigt, zumindest einen Studienplatz mit Matrikelnummer und Semesterticket und bist so schon mal einige Sorgen los. Dann kannst du wenn du Glück hast schon mal beginnen, dein Wunschfach zu studieren (zu den Problemen hier siehe oben Quereinstieg). Aber angesichts der Hindernisse, mit denen das Studium eines Fachs, für welches man nicht eingeschrieben ist, verbunden sein kann (STiNE, Namenslisten, Kontrolle der Semesterausweise), kann ein solcher Quereinstieg parallel zur Studienplatzklage mehr schaden als nutzen. Schließlich ist ein Studiengangwechsel grundsätzlich nur bis zum Beginn des dritten Fachsemesters möglich ist, du musst also allerspätestens bis dahin deinen richtigen Studienplatz haben. Danach bedarf der Studiengangwechsel einer Begründung und der Zustimmung der Hochschule ( 43 Abs. 2 HmbHG). Wichtig ist in diesem Zusammenhang dann auch noch die Darstellung des Wechsels vor dem BAföG-Amt: Nach 7 Abs. 3 BAföG muss der Fachrichtungswechsel unverzüglich nach Feststellung der Nichteignung zu dem bisher betriebenen Studiengang erfolgen. Ein Parkstudium (für a eingeschrieben sein und b studieren) wird beim BAföG normalerweise nicht anerkannt. Lasse dich diesbezüglich unbedingt von unseren BAföG-BeraterInnen beraten!!! 2. Ablehnungsbescheid Obwohl du alles form- und fristgerecht erledigt hast, bekommst du keine Zulassung, sondern einen Ablehnungsbescheid. Dieser Bescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung, so dass du jetzt innerhalb eines Monats (am besten sofort!) juristisch aktiv werden musst. Sofern du neben der Bewerbung bei der ZVS eine Bewerbung an der Uni bzw. einen Hilfsantrag gestellt hast, solltest du dich einschreiben, sobald du hierfür die Zulassung erhältst, wenn du meinst, dass für dich der Nutzen größer ist als die Risiken (siehe oben). Alle rechtlichen Schritte sind ohne weiteres möglich, wenn man bereits einen Studienplatz in einem anderen Fach hat! Und nimm, sofern möglich, ganz normal am Vorlesungsbetrieb teil, und zwar in dem Fach, für das du abgelehnt wurdest. Schließlich kann das ganze Verfahren mehrere Monate dauern und du würdest ein Semester verlieren, wenn du dein Studium nicht trotzdem aufnimmst. Das ist bei einigen Fächern leider nicht möglich, siehe oben, weswegen da auch von einem Quereinstieg abzuraten ist. Aber generell gilt: So viel wie möglich regulär studieren, ob nun mit oder ganz ohne Studienplatz. Du wirst viele treffen, denen es genauso geht wie dir. Wenn du einen Ablehnungsbescheid von der ZVS erhalten hast, kommt jetzt Punkt 3, wenn du einen Ablehnungsbescheid von der Uni Hamburg erhalten hast, kannst du gleich unter Punkt 4 weiterlesen! 3. Ablehnung von der ZVS - Direktbewerbung bei der Uni Hamburg Wenn von der ZVS eine Ablehnung gekommen ist, könntest du ohne einen Zwischenschritt nur gegen die ZVS, nicht aber gegen die Uni Hamburg vorgehen, denn der Ablehnungsbescheid kommt ja nicht aus Hamburg, sondern aus Dortmund. Allerdings hat ein Vorgehen (Studienplatzklage) gegen die ZVS so gut wie nie Erfolg, so dass es wünschenswert ist, doch gegen die Uni Hamburg vorzugehen. Die Möglichkeit dazu erhältst du, indem dir die Uni Hamburg einen Ablehnungsbescheid schickt. Dies tut sie, wenn du dich bei ihr direkt um einen ZVS-Studienplatz bewirbst. Also ist nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids der ZVS schleunigst (unbedingt vor Vorlesungsbeginn) eine formlose Bewerbung für das gewünschte Studienfach bei der Uni Hamburg zu stellen (Formblatt 1). Wenn diese Bewerbung abgelehnt worden ist, musst du dagegen Widerspruch (Punkt 4) einlegen. Es genügt, wenn die ZVS den Ablehnungsbescheid des ZVS-Verfahrens geschickt hat. Der Bescheid über das Auswahlverfahren der Hochschulen muss nicht abgewartet werden. Erhält man hierüber doch noch einen Studienplatz, muss man aber einen ggf. bereits erhobenen Widerspruch bzw. einen Antrag beim Verwaltungsgericht zurücknehmen, letzteres
4 würde mit 52,50 zu Buche schlagen. Doch oft verteilt die Uni Restplätze unter den Studienplatzklägern nach dem Motto first come first served. Geschwindigkeit kann sich also lohnen. 4. Widerspruch bei der Universität Damit der Ablehnungsbescheid nicht wirksam wird, musst du innerhalb eines Monats nach Erhalt (wie gesagt: am besten sofort) bei der Universität Widerspruch einlegen (Formblatt 2). Hattest du einen Härtefallantrag mitgestellt, musst du den Widerspruch um den Satz ergänzen, dass du auch an deinem Härtefallantrag festhältst und der Ansicht bist, seinetwegen stünde dir bereits ein Studienplatz zu. 5. Einstweilige Anordnung Noch vor Beginn der Vorlesungen wirst du einen Antrag auf einstweilige Anordnung eines Studienplatzes beim Verwaltungsgericht Hamburg stellen (Formblatt 3). Dieser Antrag ist das Kernstück deines Vorgehens, also achte darauf, dass er vollständig und fristgerecht eingeht. Normalerweise kannst du den Antrag zeitgleich mit dem Widerspruch an die Uni abschicken. Wenn du aber noch keine Ablehnung der Uni Hamburg bekommen hast (vor allem ZVS-Bewerbern geht es so) und damit noch keinen Widerspruch erheben kannst, aber die Einführungsveranstaltungen schon beginnen, musst du trotzdem den Antrag bei Gericht stellen! Der Antrag muss vor dem ersten Vorlesungstag beim Gericht sein! In diesem Fall musst du den Antrag nur ein wenig umformulieren. Vergleiche hierzu Formblatt 3. Dieses Verfahren ist ein Eilverfahren, sozusagen ein verkürztes Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Es dient dem vorläufigen Rechtsschutz und soll eigentlich dazu verhelfen, noch vor Semesterbeginn eine vorläufige Zulassung zu bekommen. Die Praxis sieht aber so aus, dass für viele Fächer über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erst mitten im Semester bis hin zum Ende der Semesterferien entschieden wird. Geduld ist also nötig, auch wenn im Wintersemester 2006/2007 bereits Ende Oktober über viele Verfahren per Vergleich entschieden wurde. Trotzdem muss der Antrag bis zum Vorlesungsbeginn gestellt werden. Dem Antrag müssen Kopien des Abiturzeugnisses, des Ablehnungsbescheides (Uni und ggf. ZVS) und des Widerspruchs beigelegt werden, außerdem müssen Härtefälle und bisherige Studienzeiten angegeben und durch geeignete Nachweise (Atteste, Semesterbescheinigungen) belegt werden (vgl. Formblatt 3). Wird ein Studiengangwechsel nach Beginn des 3. Semesters beabsichtigt, ist außerdem mitzuteilen, ob dafür ein Antrag auf Genehmigung bei der Uni gestellt wurde (am besten ist es, eine Ablichtung der Begründung für den Studiengangwechsel, die mit der Bewerbung bei der Uni einzureichen war, auch bei Gericht einzureichen). Denkt bitte daran, alle Zeugnisse und Bescheide jeweils vollständig kopiert (einschließlich etwaiger Anlagen z.b. Bescheidung über das Auswahlverfahren oder Entscheidungen über Härtefallanträge) einzureichen. Das Verwaltungsgericht Hamburg verzichtet in der Regel auf Beglaubigungen, es reichen also einfache Kopien. Der Antrag und die Anlagen sind in zweifacher Ausfertigung abzugeben! 6. Wenn die Uni einen Vergleich anbietet......ist alles überstanden! Du ziehst deinen Widerspruch, deinen Antrag auf einstweilige Anordnung und - sofern erhoben - deine Klage zurück und musst dafür die jeweiligen Kosten tragen (Aufstellung siehe unten), die Uni gibt dir einen Studienplatz, Fall erledigt. Die Rücknahme erfolgt durch einen einfachen Brief, der den Satz enthält, dass man den Widerspruch/den Antrag vom (AZ) zurücknimmt. Hierfür braucht es kein Musterformular. 7. Wenn das Gericht Deinen Antrag ablehnt......kann gegen diesen Beschluss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Dies ist wirksam nur durch eine Anwältin / einen Anwalt möglich, wobei innerhalb einer Frist von einem Monat auch die Begründung erfolgen muss. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, hier innerhalb der Frist von 14 Tagen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zwecks Beiordnung einer Anwältin / eines Anwalts zu stellen (mehr dazu unten). 8. Wenn das Gericht dem Antrag stattgibt......bekommst du einen vorläufigen Studienplatz. Das bedeutet, dass du erst mal studieren gehen kannst, aber du deinen Studienplatz wieder verlierst, wenn die Uni deinen Widerspruch ablehnt und du die Klage, die folgen muss, verloren hast (siehe nächster Punkt). 9. ACHTUNG, HANDELN: Widerspruchsbescheid Auf deinen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid wird die Uni nach einiger Zeit einen Widerspruchsbescheid erlassen. Dies kann geschehen während das Verfahren der einstweiligen Verfügung noch läuft oder danach. Wenn der Widerspruchsbescheid negativ für dich ausgeht, die Uni also deinen Ablehnungsbescheid bestätigt und dir keinen Studienplatz zuweist, musst du innerhalb eines Monats Klage auf
5 Zulassung zum gewünschten Studiengang (s. Formblatt 4) beim Verwaltungsgericht erheben. Wenn du dies nicht machst, wird die Ablehnung des Studienplatzes durch die Uni unabhängig von der Entscheidung im Verfahren über die einstweilige Anordnung rechtswirksam (d. h., der Studienplatz, den du evtl. schon bekommen hast, wird dir wieder weggenommen). Mittlerweile hat die Uni begonnen, systematisch Widersprüche vor Ende des Eilverfahrens abzulehnen, um so Antragsteller, die die Klageerhebung verpassen, schnell und einfach loszuwerden. Es ist davon auszugehen, dass dies weiterhin so laufen wird, achtet also auf die Post in eurem Briefkasten! 10. Die Klage Endlich haben wir also die eigentliche Studienplatzklage erreicht! Viele erreichen sie gar nicht erst, und zwar aus folgendem Grund: Ob du einen Studienplatz erhältst, ist eigentlich eine Frage, die bei der einstweiligen Anordnung beantwortet wird! Sie hat lndizwirkung für die Entscheidung der Klage (d.h., sie nimmt die Entscheidung der Klage vorweg). Bekommst du über den Antrag (und ggfs. eine Beschwerde) keinen vorläufigen Studienplatz, wird auch die Klage mit größter Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben. Deshalb ist bei Ablehnung, des Antrages (bzw. einer Beschwerde) meist zu empfehlen, die Klage zurückzuziehen, weil dies hohe Kosten spart. Nur, wenn du einen Studienplatz durch den Antrag erhalten hast und die Uni dennoch deinen Widerspruch abgelehnt hat, empfiehlt es sich, Klage zu erheben! Oder eben, wenn der ablehnende Widerspruchsbescheid vor der Entscheidung über den Antrag ergeht (s.o., Punkt 9.). Wird der Widerspruch trotz positiver einstweiliger Anordnung abgelehnt, muss die Klage dann bis zum Ende durchgeführt werden, um den vorläufigen Studienplatz noch in einen endgültigen Studienplatz zu verwandeln. In der Regel wird sie dann aber auch Erfolg haben. Das schätzt auch die Universität so ein und bietet dir deshalb meistens, wenn die einstweilige Anordnung durchkommt oder durchzukommen scheint, einen Vergleich an (siehe oben Punkt 6). 11. Wenn du noch keinen endgültigen Studienplatz bekommen hast......vergiss nicht, dich zum nächsten Semester erneut wegen deines gewünschten Studienganges bei Uni oder ZVS zu bewerben. Vielleicht klappt es ja diesmal auf Anhieb. Und damit sind wir wieder am Anfang eines schier endlosen Kreislaufs, der entweder mit der Zulassung zum Studium oder eben der Umentscheidung auf einen anderen Studiengang oder ort durchbrochen werden kann. Das kann elend Nerven kosten, sei stark und lass dich von uns individuell beraten, wenn du Fragen oder Probleme hast. Unsere Beratungszeiten findest du im Internet unter Die erneute Bewerbung ist auch dann wichtig, wenn noch keine Entscheidung vom Gericht vorliegt oder es sich nur um einen vorläufigen Studienplatz aufgrund einer einstweiligen Anordnung handelt. C. Kosten Es können folgende Kosten entstehen: Widerspruchsgebühren, Gerichtskosten und, falls du einen Anwalt/eine Anwältin einschaltest, auch Anwaltskosten. Anwaltszwang besteht aber nur für die Beschwerde, sonst nicht mal für die Klage! Wer versucht, sich einen Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin zu verschaffen und scheitert, muss aber zusätzlich zu den unten aufgeführten Kosten die Kosten des Rechtsanwalts, den die Uni für Medizin und Zahnmedizin beschäftigt, bezahlen. Sie betragen für das Eilverfahren (1. Instanz) 402,82! Um diesen Wert erhöhen sich die Kosten für Medizin- und Zahnmedizin-Studienplatzkläger in jedem Fall. Dazu können u.u. noch Anwaltskosten für ein eventuelles Beschwerdeverfahren und für eine Klage kommen. Da zumeist jedes Jahr etwa 600 BewerberInnen versuchen, sich für Medizin einzuklagen, stehen die Chancen für die/den Einzelne/n je nach den Werten in den Ablehnungsbescheiden der ZVS (Note und Wartezeit) und im Auswahlverfahren der Hochschulen u.u. nicht sehr gut. Dies muss bedacht werden, bevor das Verfahren begonnen wird, denn nur wenn das Verfahren auch bis zum Ende durchgezogen wird, macht es überhaupt Sinn. Von daher: Handele erst, wenn du weißt, dass der ganze Akt es dir wert ist. Mit diesen Kosten wirst du im Endeffekt nur belastet, wenn das Verfahren negativ für dich ausgeht oder in einem Vergleich endet. Wenn du einen Studienplatz erstreiten kannst, muss die Gegenseite also die Uni alle oben aufgeführten Kosten tragen und eventuell zurückerstatten. Seit dem werden die Gerichtskosten auch in Verfahren beim Verwaltungsgericht mit Beginn des Verfahrens fällig, d.h. es ist nach kurzer Zeit mit einer Rechnung der Justizkasse zu rechnen. Kosten, die du im Voraus eingezahlt hast, bekommst du ganz von der Uni zurück, wenn du obsiegst (dafür musst du sie aber einfordern, das geht nicht automatisch) oderanteilig, wenn du
6 den Antrag oder die Klage z.b. aufgrund eines Vergleichs, zurücknimmst (das geht dann aber automatisch, wenn du deine Kontonummer angibst). Die Kosten berechnen sich nach dem vom Gericht (ggfs. vorläufig) festgesetzten Streitwert. Der Streitwert wird in einem Beschluss festgesetzt, der dir zugesandt wird. Dies sind im Moment 3750 für einen Studienplatz im Eilverfahren. Nicht erschrecken: Der Streitwert ist nicht die Summe Geld, die du bezahlen musst! Statt dessen wirst du eine gesonderte Zahlungsaufforderung mit Überweisungsträger bekommen. Es fallen Kosten wie folgt an, wobei diese Zahlen sich jederzeit ändern können und wir keine Garantie für die genauen Beträge übernehmen. 1. Widerspruch bei der Uni (Gebühr für Widerspruchsbescheid): 31,00 2. Gerichtskosten: a) Einstweilige Anordnung (bei Streitwert 3.750,00 ) 157,50 (der Betrag reduziert sich auf 1/3 = 52,50 bei Rücknahme des Antrags, bevor das Gericht den Beschluss getroffen hat, gerichtlichem Vergleich oder Erledigungserklärung, bei der die Frage der Kostentragung geklärt ist (KV 5211)) b) Beschwerde (bei Streitwert 3.750,00 ) 210,00 (der Betrag reduziert sich auf 1/2 = 105,00 bei Zurücknahme der Beschwerde) c) Klage (Streitwert 5.000,00 ) 363,00 (dieser Betrag reduziert sich auf 1/3 = 121,00 bei Rücknahme der Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung, gerichtlichem Vergleich oder Erledigungserklärung, bei der die Frage der Kostentragung geklärt ist (KV 5111)) 3. AnwältInnengebühren: Die nachfolgenden Beträge umfassen neben den gesetzlichen Gebühren auch die Postpauschale und die Umsatzsteuer in Höhe von 19%. (Wenn eine Einigung oder Erledigung unter Mitwirkung des Anwalts/der Anwältin erzielt wird, fällt zusätzlich eine weitere Gebühr in Höhe von 349,16 an.) a) Einstweilige Anordnung (bei Streitwert 3.750,00 ) 402,82 (wenn im Eilverfahren ein Erörterungstermin stattfindet, fällt bei einem Streitwert von 3.750,00 eine zusätzliche Terminsgebühr von 349,86 an) b) Beschwerde (bei Streitwert 3.750,00 ) 169,58 c) Klage (Streitwert 5.000,00) 489,45 (Verfahrensgebühr) (wenn im Klageverfahren eine mündliche Verhandlung stattfindet, fällt zusätzlich eine Terminsgebühr in Höhe von 429,83 an)
7 4. Entstandene persönliche Kosten (z. B. Porto, Papier, Telefonate): Belege sollten gesammelt werden, damit sie, wenn die Klage im Hauptverfahren erfolgreich ist, der Universität in Rechnung gestellt werden können. Dann kann auch die Widerspruchsgebühr zurückverlangt werden. 5. Prozesskostenhilfe (PKH) Finanziell bedürftigen Personen gewährt der Staat PKH, dies kann helfen, die Kosten im Falle des Unterliegens deutlich zu mindern. Da bei unterhaltsberechtigten Studienplatzbewerbern das Einkommen der Eltern aber mit berücksichtigt wird, dürfte bei den meisten ein PKH-Antrag im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Sinn haben. Anders sieht es bei der Klage aus. Wurde sie unter der Bedingung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gewährt, und zieht man sie später zurück, weil der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde, fallen für die Rücknahme der Klage keine Kosten an, sonst wären es 121. Es ist also allen zu raten, mithilfe des Muster-Formblattes 5 (unten) PKH im Rahmen der Klage zu stellen. Ein Formular für die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse findet ihr unter D. Was noch? - FAQ's 1. Kann ich mich auch einklagen, wenn ich bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben bin? Wer schon studiert und in das erste Semester eines anderen Faches wechseln möchte, kann dies durch das beschriebene Verfahren versuchen, hat aber keine Vorteile gegenüber anderen Bewerberlnnen. Wichtig ist, bei einem Fachwechsel nach dem 2. Semester, gegenüber der Uni den Wechselwunsch zu begründen! Lass dir dazu am besten bei unserer Beratung helfen. Kommt es dann zum Antrag auf einstweilige Anordnung, ist auch dem Gericht die Kopie dieser Begründung zuzusenden (vgl. Formblatt 3). 2. Ich habe bereits Scheine für das gewünschte Fach erworben. Hilft mir das? Scheine, die in dem angestrebten Fach gemacht wurden, ohne in dem gewünschten Studienfach immatrikuliert zu sein, erhöhen die Chancen im Klageverfahren nicht. Eventuell kannst du dich später mit den Scheinen in den Fachsemestern hochstufen lassen. Dazu musst du den Studienplatz aber erst einmal haben! Kläre mit dem Prüfungsamt ab, ob dir die Scheine angerechnet werden. 3. Wie ist das, wenn ich mich mit einem Härtefall einklage? Grundsätzlich gibt es für jeden Studiengang Plätze, die speziell bestimmten Bewerbergruppen offen gehalten werden. Bewerberlnnen, die schon von Anfang an in eine solche Quotenregelung fallen (AusländerInnen, Härtefälle etc.), haben auch nur innerhalb dieser Quote eine Chance, durch das verwaltungsrechtliche Verfahren einen Studienplatz zu bekommen. Das heißt z.b., bei einer Ausländerlnnenquote von 10 % müssen im Gerichtsverfahren 10 Studienplätze nachgewiesen werden, damit eine Ausländerin / ein Ausländer durch das Verfahren einen Studienplatz bekommt. Allerdings neigt die Uni evtl. beim Vorliegen eines Härtefalles eher dazu, dir einen Vergleich anzubieten, so dass dir der Härtefall insoweit für die Studienplatzbeschaffung nutzen kann. 4. Ich möchte mich für Lehramt einklagen, was muss ich da auf dem Widerspruch und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als Studiengang angeben? Grundsätzlich überprüft das Gericht die Kapazitäten nur in den Teilfächern, in denen du keinen Studienplatz erhalten hast. Es schadet aber nicht und macht den Antrag verständlicher, wenn du den begehrten Studiengang vollständig angibst, also z.b. Lehramt an Sonderschulen mit den Fächern Schwerhörigenpädagogik, Sprachheilpädagogik und Deutsch. 5. Ich habe einen Studienplatz für ein ZVS-Fach in einer Stadt erhalten, in der ich nicht studieren will! Das Besondere an der Studienplatzvergabe durch die ZVS ist, dass die ZVS dir einen Studienplatz an einer anderen als der gewünschten Universität anbieten kann. Möchtest du den nicht annehmen, hast du ein echtes Problem: Nimmst du den anderen Platz an, hast du immerhin einen Studienplatz und kannst loslegen. Dann kommst du aber so schnell aus der unerwünschten Stadt nicht wieder weg (siehe oben)! Nimmst du den Platz aber andererseits nicht an, so musst du dies dem Gericht mitteilen (siehe Formblatt 3). In diesem Fall argumentiert das Gericht, dass du ja einen Platz gehabt hast und deshalb nicht "so bedürftig" bist, wenn nicht besondere Gründe dafür sprechen, den Studienplatz nicht anzunehmen. Auch wird nach der Rechtsprechung Hamburgs die Eilbedürftigkeit deines Antrags verneint, so dass in der Regel nur über die Klage, nicht dagegen im Eilverfahren ein Studienplatz erstritten werden kann. Deine Chancen, dann noch über das verwaltungsrechtliche Verfahren einen Platz zu bekommen, sind dadurch sehr, sehr gering. Wenn es dir aber egal ist, an welcher Uni du studieren wirst, kannst du deine Chancen auf einen Studienplatz
Der Antrag ist keine Klage, sondern bewirkt nur eine vorläufige Entscheidung des Gerichts über den Studienplatz.
Du hast keinen Studienplatz bekommen und möchtest unbedingt an der HCU studieren? Hier findest du eine kleine Anleitung zum Vorgehen bei deiner Studienplatzeinklage. Die ersten beiden Schritte des Vorgehens
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrDas Verfahren der Studienplatzklage stellt sich im ungünstigsten Fall wie folgt dar:
Informationen zur sog. Studienplatzklage Viele Studenten wissen inzwischen, dass es Möglichkeiten gibt, einen Studienplatz auch mit Hilfe eines Gerichts zu erstreiten. Aber wie funktioniert das? 1. Allgemeines
MehrInformationen zur Studienplatzklage für das Wintersemester 2010/11
Informationen zur Studienplatzklage für das Wintersemester 2010/11 Diese Informationen geben nur einen kurzen Überblick über das gesamte Studienplatzbeschaffungsverfahren für StudienanfängerInnen (mit
MehrSprechzeiten täglich von 8:30-13:00 Uhr - Rechtsantragstelle - Tel.:(030) 9014-8602
Verwaltungsgericht Berlin Sprechzeiten täglich von 8:30-13:00 Uhr - Rechtsantragstelle - Tel.:(030) 9014-8602 Merkblatt zu Studienplatzklagen TU Berlin, UdK Berlin, FHW Berlin*¹, FHVR Berlin*¹, TFH Berlin*²,
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrAccounting, Auditing and Taxation, M.Sc.
Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrStudienplatzbeschaffung in Master-Studiengängen
Studienplatzbeschaffung in Master-Studiengängen Dieser Reader ergänzt lediglich den ausführlichen Studienplatzbeschaffungsreader (http://www.asta-uhh.de/uploads/media/studienplatzbeschaffung_juni2012.pdf).
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
MehrB: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert.
A: Ja, guten Tag und vielen Dank, dass du dich bereit erklärt hast, das Interview mit mir zu machen. Es geht darum, dass viele schwerhörige Menschen die Tendenz haben sich zurück zu ziehen und es für uns
MehrVERWALTUNGSGERICHT TRIER
5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrDas Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server
Hallo Leute Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server (= echtes - zeug ) liegt! Die neue Form hat insbesondere folgende Vorteile: Du bekommst einen
MehrR E C H T S A N W Ä LT E W Ü R T H & K O L L E G E N Bürogemeinschaft. Leitfaden für Studienplatzklagen
Leitfaden für Studienplatzklagen Vorbemerkungen: Dieser Leitfaden kann nur ein grober Anhaltspunkt sein und ersetzt nicht die persönliche Beratung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Fallstricke
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrVorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik
Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?
MehrOrdnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine
MehrAnleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge
CampusCenter Alsterterrasse 1 20354 Hamburg Tel.: 040-42838-7000 Anleitung zur Online-Bewerbung für die Lehramtsstudiengänge Bewerbungsbeispiel: Lehramt an Gymnasien (BA und MA) Wichtiger Hinweis: Sie
MehrKosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten
Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich
MehrBewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)
syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den
MehrSS 2016 Bewerbungsende 15.03.2016
Antrag auf Zulassung zum Studium an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - ausgenommen Studienanfänger - Fach Abschluss Fachsemester Psychologie Bachelor
MehrPFOHL Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Kostenerstattungsverfahren Sie können als gesetzlich Versicherte notfalls einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis aufsuchen, wenn die therapeutische Leistung unaufschiebbar ist. Liegt eine dringend
MehrM03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I
M03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I 1. Station: Der Taufspruch Jedem Täufling wird bei der Taufe ein Taufspruch mit auf den Weg gegeben. Dabei handelt es sich um einen Vers aus der Bibel.
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de
1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;
MehrNicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO
MehrOskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen
Allgemeine Studienberatung Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe
MehrCheckliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss
MehrSozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
Mehr50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6
50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrErfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten
Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten Name Ihrer Hochschule: Technische Universität München Studiengang und -fach: Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre In welchem Fachsemester
MehrAntrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende
Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen
MehrWSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge
WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge Die WSW hat ihren Haushaltssonderkunden die laufenden Gaslieferverträge zum 30.09.2010 gekündigt und zugleich einen neuen Vertragsabschluss
Mehreidam & partner. die auslands-experten. interkulturelles training. coaching. consulting. elearning.
das eidam & partner auslandsstipendium bewerbungsunterlagen unser angebot Pro Semester bieten wir 15 deutschen Studenten ein Auslandsstipendium über 450,- Euro pro Monat. Unser Stipendium wird für Auslandspraktika
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-29 13 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrMit BAföG ins Ausland
Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
12 Ca 1902/10 (Arbeitsgericht Würzburg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren I S Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwältin S G - Klägerin und Beschwerdeführerin - gegen Firma
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
Mehr1. Was ihr in dieser Anleitung
Leseprobe 1. Was ihr in dieser Anleitung erfahren könnt 2 Liebe Musiker, in diesem PDF erhaltet ihr eine Anleitung, wie ihr eure Musik online kostenlos per Werbevideo bewerben könnt, ohne dabei Geld für
MehrBewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014. Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge
Bewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014 Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge Gliederung I. Bachelorstudiengänge und Lehramtsstudiengänge 1. Zulassungsarten a)
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-26 65 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrDie Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren
217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend
MehrArbeiten Sie gerne für die Ablage?
University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrKurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft
Kurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft 10 Schritte die deine Beziehungen zum Erblühen bringen Oft ist weniger mehr und es sind nicht immer nur die großen Worte, die dann Veränderungen bewirken.
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrAnmeldeverfahren. Inhalt. 1. Einleitung und Hinweise
Anmeldeverfahren Inhalt In dieser Anleitung finden Sie eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Anmeldeverfahren bzw. Zugangsberechtigungen anhand der verschiedenen Szenarien, die für Sie in der
MehrBewerbungsmerkblatt für den Studiengang Promotion (Dr. phil, Dr. rer. pol.)
Studierendenservice Bewerbungsmerkblatt für den Studiengang Promotion (Dr. phil, Dr. rer. pol.) An der Universität Flensburg werden im Rahmen des erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahrens die akademischen
MehrFakultät für Mathematik und Naturwissenschften_Psychologie_Studienorganisation_jExam. jexam. Einschreibung & Bedienung
Fakultät für Mathematik und Naturwissenschften_Psychologie_Studienorganisation_jExam jexam Einschreibung & Bedienung Grundstudium/Hauptstudium Diplom /BA Psychologie jexam Inhalt HIGHLIGHTS: Wechsel vom
MehrFormular für Interessenten einer Studienplatzklage in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Formular für Interessenten einer Studienplatzklage in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung Herzlich willkommen. Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Tätigkeit. Zur reibungslosen Bearbeitung
MehrMartin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt
Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt Ergänzende Angaben zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester Studiengang Zahnmedizin (Hinweise
MehrNähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.
An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDie Bewerbung an der Hochschule Neu-Ulm
Die Bewerbung an der Hochschule Neu-Ulm Bitte beachten Sie für die Bewerbung das Informationsblatt über das Zulassungsverfahren an der Hochschule Neu-Ulm. 1. Das Dialogorientierte Serviceverfahren - hochschulstart.de
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrStudienplatzbeschaffung
Download dieses Readers unter www.asta-uhh.de Informationen des AStA der Universität Hamburg zur Studienplatzbeschaffung Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 3 II. Die Bewerbung 4 III. Nach der Bewerbung 4
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehr4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit
Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin
MehrSOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES
SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrFragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012
Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012 Gliederung 1 Bachelor of Science in Produk4on und Logis4k 2 Master of Science in Produk4on und Logis4k 3 Allgemeines 4
MehrDas RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer
Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer Allgemein: Das RSA-Verschlüsselungsverfahren ist ein häufig benutztes Verschlüsselungsverfahren, weil es sehr sicher ist. Es gehört zu der Klasse der
MehrFAQ zum Deutschlandstipendium
FAQ zum Deutschlandstipendium Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Deutschlandstipendium 1. Deutschlandstipendium 1.1 Zweck des Stipendiums und Förderfähigkeit 1. Deutschlandstipendium 1.2 Art und
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrMaterialien für den Unterricht zum Film Crazy von Hans-Christian Schmid Deutschland 2000, 93 Minuten
Seite 1 von 5 Materialien für den Unterricht zum Film Crazy von Hans-Christian Schmid Deutschland 2000, 93 Minuten 1 INTERNAT a) Was fällt dir zum Thema Internat ein? Schreibe möglichst viele Begriffe
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAufgabe: Knapp bei Kasse
Bitte tragen Sie das heutige Datum ein: Anna und Beate unterhalten sich: Anna: Ich habe monatlich 250 Euro Taschengeld. Damit komme ich einfach nicht aus. Wieso das? 250 Euro sind doch viel Geld. Mein
MehrErklärung zum Internet-Bestellschein
Erklärung zum Internet-Bestellschein Herzlich Willkommen bei Modellbahnbau Reinhardt. Auf den nächsten Seiten wird Ihnen mit hilfreichen Bildern erklärt, wie Sie den Internet-Bestellschein ausfüllen und
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
Mehr