Erläuterung zur TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

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1 Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingen 2007 für den Anschluss der Seite 1 von 21

2 Herausgegeben und bearbeitet: Groggentalgasse Ehingen Ausgabe: 1. Auflage August netz@ehinger-energie.de Internet: Seite 2 von 21

3 Vorwort Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung 2012 der EHINGER ENERGIE GmbH & Co. KG, ist die Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007, Ausgabe 2011, für den Anschluss des BDEW, sowie zu den neu erschienenen VDE-Anwendungsregeln. Folgende Kapitel werden durch diese Erläuterung ergänzt: TAB 2007 Erläuterungen zu X X X X X VDE-AR-N 4101 Erläuterungen zu X X X X X X X Die Kapitelnummerierung in dieser Erläuterung entspricht den Kapiteln der TAB 2007, Ausgabe 2011 bzw. den Kapiteln der VDE-AR-N Seite 3 von 21

4 Erläuterungen zur TAB 2007 Kapitel: 4 Plombenverschlüsse 5 6 Hauptstromversorgung 6 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze 7 1 Technische Anforderungen an Zählerplätze Schaltbild einer Standardverdrahtung Mehrtarif-Zählers (MZ) Schaltbild einer Standardverdrahtung Mehrtarif-Zählers (MZ) mit Steuerung zur Warmwassererarbeitung Anordnung der Wandlermessung bis 250 A im Zählerschrank Anordnung von Wandler- / und sonstige Zähler Lastgangzähler (Anordnungsbeispiele) Elektrische Verbrauchsgeräte 14 1 Allgemeine Festlegungen Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegung Messeinrichtung VNB-Steuerung Elektroinstallation Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im Netzgebiet der Schaltbild Wärmepumpen Spezielle Bedingung für Altanlagen Elektro Wärme GEH Schaltbild Elektro-Wärme GEH Spezielle Bedingungen der EHINGER ENERGIE für Elektro-Wärme SW 8+3,5h Freigabe Schaltbild Elektro-Wärme SW 8+3,5h Freigabe Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger-Liste der Tonfrequenz Vorübergehend angeschlossene Anlagen 24 1 Absicherung der Anschlussleistung 24 Seite 4 von 21

5 4 Plombenverschlüsse Installateure melden entfernte oder fehlende Plomben an: Adresse: Groggentalgasse Ehingen Postanschrift: Postfach Ehingen Kommunikationsadresse: Telefon: Telefax: netz@ehinger-energie.de Internet: Seite 5 von 21

6 6 Hauptstromversorung Abschnitt Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Bei Anschlussobjekten die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der eine NH-Sicherung, als Hausanschlusssicherung, mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt. Zu den Erläuterungen des VfEW zu Abschnitt Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung. Werden vom Installateur Hausanschlusssicherungen ausgewechselt, richtet sich das Plombierverfahren nach Abschnitt 4 Plombenverschlüsse. 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Das Kapitel 7 der technischen Anschlussbedingungen Juli 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die VDE-Anwendungsregel 4101-Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz ersetzt worden. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel VDE-AR-N Technische Anforderungen an Zählerplätze Im Netzgebiet der EHNGER ENERGIE GmbH & Co. KG sind nur Zählerplätze mit Zählerplatzflächen mit Drei-Punkt-Befestigung freigegeben. Jeder Zählerplatz ist mit einer optischen Datenschnittstelle für die Kommunikation mit dem Zähler auszurüsten. Erfolgt eine Einspeisung nach EEG oder KWK-G so ist auf dem Zählerfeld unterhalb des Zählers, die für den Rücklieferzähler vorgesehen ist, eindeutig und dauerhaft ein Aufkleber z.b. mit einem Pfeil in Energieflussrichtung oder mit dem Wort Einspeisung" anzubringen. Die Hauptleitungsabzweigklemmen im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes sind berührungssicher auszufahren. Bei einer gleichzeitig bezogenen Leistung von mehr als 40 kw (nicht installierte Leistung) oder bei einer Einspeiseleistung von mehr als 40 kva, ist in der Kundenanlage ein Zählerplatz für Wandlermessung zu installieren. Im Netzgebiet der werden a) zur Tarif- bzw. Laststeuerung von Wärmepumpen bzw. Elektroheizungen b) zur Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen laut 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 1 und c) für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen 1 Die öffentliche Entnahmestelle Elektromobilität im Netz der entspricht einer unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung nach 14a EnWG Seite 6 von 21

7 jeweils Rundsteuergeräte mit 3-Punkt-Befestigung verwendet, entsprechende Zählerfelder nach DIN sind hierfür vorzusehen. Die Absicherung der Rundsteuergeräte nach a) und b) erfolgt über eine Steuergerätesicherung nach Anwendungsregel VDE-AR-N Für die Zuleitung zur Steuergerätesicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden, die Steuergerätesicherung ist plombierbar auszuführen. Als Steuergerätesicherung sind Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von mindestens 6 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 ka zu verwenden. Das Rundsteuergerät nach c) ist Eigentum des Anlagenbetreibers und darf nicht mit urgemessener Energie aus dem unteren Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld ist gesondert mit der Aufschrift SG-EM (Steuergerät Einspeisemanagement) zu kennzeichnen. Weitere Informationen zum Einspeisemanagement befinden sich unter. Seite 7 von 21

8 1.1 Schaltbild einer Standardverdrahtung Mehrtarif Zähler (MZ) Legende (1) Mehrtarif-Drehstromzähler (2) Eintarif-Drehstromzähler (3) Steuergerät (SG) (4) SH-Schalter (Trennstelle vor dem Zähler) (5) Hauptleitungsabzweigklemme (unterer Anschlussraum) (6) Steuerleitungsklemme (7x2,5mm²) (7) Überstromschutzeinrichtung 6A für FRE, plombierbar (8) Hauptleitungsabzweigklemme (Trennstelle nach dem Zähler) Seite 8 von 21

9 1.2 Schaltbild einer Standardverdrahtung Mehrtarif Zähler (MZ) mit Steuerung zur Warmwassererarbeitung Steuergerät (SG) Legende: (1) Mehrtarif- Drehstromzähler (3) Steuergerät (SG) (4) SH- Schalter (Trennstelle vor dem Zähler) (5) Hauptleitungsabzweigklemme (unterer Anschlussraum) (6) Steuerleitungsklemme (7 x 2,5 mm²) (7) Überstromschutzeinrichtung 6A für FRE, plombierbar (8) Hauptleitungsabzweigklemme (Trennstelle nach dem Zähler) Kx Relais mit Schließer für Gerätesteuerung Seite 9 von 21

10 1.3 Anordnung der Wandlermessung bis 250 A im Zählerschrank Einkundenanlage: Anordnungsbeispiel beim einstöckigen Zählerschrank: Linkes Zählerfeld = Wandler + Lasttrennschalter Mittleres Zählerfeld = Wandlerzähler Rechtes Zählerfeld = Steuergerät (SG) Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für ein Modem eingebaut werden. Anordnungsbeispiel beim doppelstöckigen Zählerschrank: Linkes Zählerfeld Rechtes oberes Zählerfeld = Wandler + Lasttrennschalter = Wandlerzähler Rechtes unteres Zählerfeld = Steuergerät (SG) Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für ein Modem eingebaut werden. Seite 10 von 21

11 1.4 Anordnung von Wandler- / und sonstige Zähler Mehrkundenanlage: Einstöckige Anordnung: Trennstelle für die Wandler Doppelstöckige Anordnung: Trennstelle für die Wandler Seite 11 von 21

12 1.5 Lastgangzähler (Anordnungsbeispiele) Anordnungsbeispiel beim einstöckigen Zählerschrank: Linkes Zählerfeld = Lastgangzähler (Pmax) Rechtes Zählerfeld = Steuergerät (SG) Oberer Anschlussraum über dem SG: Ggf. Einbau eines Koppelrelais (KR) zur Leistungsoptimierung Anordnungsbeispiel beim doppelstöckigen Zählerschrank: Oberes Zählerfeld = Lastgangzähler (Pmax) Unteres Zählerfeld = Steuergerät (SG) Oberer Anschlussraum: Ggf. Einbau eines Koppelrelais (KR) zur Leistungsoptimierung Seite 12 von 21

13 10 Elektrische Verbrauchsgeräte 1. Allgemeine Festlegungen Bereits im Planungsstadium von Elektro-Wärmeanlagen einschließlich Elektro- Wärmepumpen- Anlagen zur Heizung oder Klimatisierung ist an die EHINGER ENERGIE GmbH & Co. KG eine Netzanschlussanfrage mittels VDN-Anmeldeformular und Datenerfassungsblatt Elektro-Wärmepumpenanlage oder Elektro-Wärmespeicheranlage zu richten. In dieser Anfrage sind Daten zur Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro- Wärmepumpenanlage wie Art und Umfang sowie Auftraggeber, Anschlussnutzer und Anlagenstandort anzugeben. Nach Klärung der Anschlussmöglichkeit erhält der Anfrager eine Antwort. Die Zusage zum Anschluss der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage gilt für Anlagen in Neubauten / in bestehenden Gebäuden 12 Monate. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die Elektro-Wärmeanlage oder Elektro- Wärmepumpenanlage nicht in Betrieb genommen, erlischt die Anschlusszusage der und es ist ggf. wieder eine neue Anfrage zum Anschluss von Elektro-Wärmeanlagen zu stellen. Bei Elektro-Wärmeanlagen oder Elektro-Wärmepumpenanlagen, die ohne Anschlusszusage der errichtet werden, können ggf. nicht die hierfür vorgesehenen niedrigeren Netzentgelte angesetzt werden. Im Netzbereich der werden Elektro- Wärmeanlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen ausschließlich mit getrennter Messung ausgeführt. Beim Anschluss von Speicherheizgeräten und Zentralspeicherheizungen (Feststoff oder Wasser) Fußbodenspeicherheizungen Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte Wärmepumpenheizungen festangeschlossene Klimageräte Warmwasserspeicher (Ein- und Zweikreisspeicher) und Durchflusswassererwärmer Schwimmbecken-Wassererwärmer Kirchenheizungsanlagen und Gesperrte gewerbliche Wärme sind die jeweils gültigen besonderen technischen Bedingungen der EHINGE ENERGIE GmbH & Co. KG für Elektrowärme zu beachten. Der Installateur bzw. Anschlussnutzer der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro- Wärmepumpenanlagen muss auch Leistungsreduzierungen bzw. Leistungserweiterungen der Anlage melden. Der endgültige Ausbau (die Demontage) einer Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro- Wärmepumpenanlage ist ebenfalls der EHINGER ENERGIE GMBH & CO. KG zu melden. Seite 13 von 21

14 2. Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegung Der Anschluss erfolgt zu den hier aufgeführten speziellen Bedingungen zum Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen der EHINGER ENERGIE GmbH & Co. KG. Der Einbau von Neuanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der. Die Zustimmung ist davon abhängig, dass am Netzanschlusspunkt der entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Der Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen. Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Elektrowärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage durch Schottung voneinander zu trennen. Die Anschlussleistung der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist gleichmäßig auf die Außenleiter aufzuteilen. Die Geräte der Elektro-Wärmeanlage / Elektro-Wärmepumpenanlage müssen fest angeschlossen werden. Bei direktem Anschluss sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. 2.1 Messeinrichtung Der Stromverbrauch für Elektro-Wärme- bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen sowie der Steuer-, Regel- und Ladeeinrichtungen werden getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über einen separaten Zweitarifzähler erfasst. Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen werden von der festgelegt. Zähler für allgemeinen Bedarf Seite 14 von 21

15 2.1.1 VNB Steuerung Die Frei- und Zusatzfreigabe für die Aufladung und die Umschaltung der Zählwerke erfolgt mit einem Tarifschaltgerät über Steuerschütze. Die Freigabe und Zusatzfreigabe werden in Zeitblöcke nach den Belastungsverhältnissen der Verteilungsnetze aufgeteilt. Die Steuerleitungen sind entsprechend ihrer Funktion wie folgt gekennzeichnet: L LF LL LZ SH VR LW Elektroinstallation Außenleiter für die Spannungsversorgung für Zentralsteuergerät, der Aufladeeinrichtungen, Schützsteuerungen VNB gesteuerter Außenleiter für die Freigabedauer Laufzeitsteuerung für Zeitglied VNB gesteuerter Außenleiter für die Zusatzfreigabedauer Leitung für das Ladeschütz Leitung für die Kennlinienumschaltung Steuerung der Grundheizung des Elektro-Warmwasserspeichers während der Freigabedauer Die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Bestimmungen) und den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss (TAB) der zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen Diese Bedingungen gelten für festangeschlossene Elektro-Wärmepumpenanlagen oder andere festangeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung. Sonstige zum Betrieb der Elektroheizungsanlage notwendige Einrichtungen, wie z. B. Steuer- und Regeleinrichtungen, Umwälzpumpen und Ventilatoren o. ä. dürfen ebenfalls angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Freigabedauer Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in bestimmten Zeitspannen unterbrochen. Wärmeerzeuger bis 2,0 kw Summenanschlussleistung, der im Anlagenumfang definierten Anlage, werden zeitlich nicht unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden und nicht länger als 3 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit. Schwachlastzeit Täglich außer an Sonn- und Feiertagen von ca bis 6.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist durchgehend Schwachlastzeit. Die behält sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernissen der Netzbelastung zu verändern. Warmwasserbereitung Festangeschlossene elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung können an den Heizungszähler angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Die gibt die Freigabezeit zur Aufladung innerhalb der Schwachlastzeit bekannt. Seite 15 von 21

16 2.2.1 Schaltbild Wärmepumpen F3 1) SH-Schalter (Selektiver Haupt-Leitungsschutzschalter) X1 Hauptleitungsabzweigklemme 4 polig (Zugang) Sicherung 6A, Bauform D, mit durchsichtiger, plombierbarer Abdeckung, auch F4 Bauform D0 oder Leitungsschutzschalter B6 X2 3) Hauptleitungsabzweig- (Schaltvermögen mindestens 10 ka), wenn die vorgeschaltete Sicherung für klemme 4 polig (Abgang) die Hauptleitung 100 A ist K1 Kundeneigenes Steuerschütz mit Schließer für Warmwasser (LW) X3 Schaltleitungsklemme 7polig K2 Kundeneigenes Steuerschütz mit Schließer für Sperrung (LSP) der unter- X4 Steuerleitungsklemme 7polig brechbaren Wärmeerzeuger Gesamt P: > 2 kw K4 2) Kundeneigenes Schütz mit Schließer zur Sperrung der unterbrechbaren Wärmeerzeuger Gesamt P: > 2 kw 1) Die Nennstrom des SH-Schalters ist entsprechend der Anschlussleistung auszuwählen 2) Wird die Sperrung in der Anlagensteuerung sichergestellt, kann auf das Schütz K4 verzichtet werden 3) Ausnahme: 5polig, wenn Leistungsquerschnitt der Verbindungsleitung zum Stromverteiler Heizungsanlage kleiner 10 mm² CU Seite 16 von 21

17 2.3 Spezielle Bedingungen für Altanlagen Elektro Wärme GEH (gesamte Elektroheizung) Die Bedingungen der für Elektro-Wärme gelten für Elektro-Speicherheizungsanlagen. Die Anlage muss bei Speicherheizgeräten der DIN /DIN EN Elektro-Zentralspeicher der DIN entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Die Aufladung des Speicherteils und des speicherfreien Teils sowie der Warmwasserbereitung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit. Die Freigabedauer zur Aufladung des Speicherteils beträgt 8 Stunden innerhalb 24 Stunden. Der speicherfreie Teil wird außentemperaturabhängig per Rundsteuerung so freigegeben, dass die vorgewählte Raumtemperatur erreicht wird. Die Freigabedauer für den speicherfreien Teil am Auslegungstag beträgt 19 Stunden. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 6 Stunden während der Nacht. Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlagen erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist ein kundeneigenes Zentralsteuerungsgerät mit Vorwärtssteuerung einzubauen. Der Anschluss des speicherfreien Teils darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen. Seite 17 von 21

18 2.3.1 Schaltbild Elektro-Wärme GEH Erläuterungen zu den Bezeichnungen K1 Kundeneigenes Steuerschütz, 1 Schließer (1S) für Warmwasser F3 SH-Schalter (Selektiver Haupt-Leitungsschutzschalter) K2 Kundeneigenes Steuerschütz, 1 Schließer (1S) für GEH SF (speicherfreier Heizteil) K3 Kundeneigenes Steuerschütz, 1 Schließer (1S) für GEH S (Speicherheizteil) X1 Hauptleitungsabzweigklemme, 4polig (Zugang) F4 Sicherung 6A, Bauform D, mit durchsichtiger, plombierbarer Abdeckung X2 1) Hauptleitungsabzweigklemme, 4polig (Abgang) Möglich auch Bauform D0 oder Leitungsschutzschalter B 6 X3 Schaltleitungsklemme, 7polig (Schaltvermögen mindestens 10 ka), wenn die vorgeschaltete X4 Schaltleitungsklemme, 7polig Sicherung für die Hauptleitung 100 A ist LW Außenleiter vom Warmwasserspeicher LW VNB-gesteuerter Außenleiter LW zum Warmwasserspeicher 1) Ausnahme: Hauptleitungsabzweigklemme, 5polig, wenn Leiterquerschnitt der Verbindungsleitung zum Stromkreisverteiler Heizstromzähler kleiner 10mm 2 Cu. 2) Der Nennstrom des SH-Schalters ist entsprechend der Anschlussleistung auszuwählen. 3) Andere Anlagen, die nicht zur Elektro-Wärme gehören, müssen über die entsprechenden anlagenspezifischen Rundsteuerbefehle geschaltet werden. 4) Einbau-Ausschalter, 1polig, für S/SF (ggf. im Stromkreisverteiler) Seite 18 von 21

19 2.4 Spezielle Bedingungen der EHINGER ENERGIE für Elektro-Wärme SW 8+3,5h Freigabe Die Bedingungen der EHINGER ENERGIE für Elektro-Wärme SW 8+3,5 Stunden Freigabe gelten für Elektro-Speicherheizungsanlagen. Die Anlage muss bei Speicherheizgeräten der DIN /DIN EN Fußbodenspeicherheizung der DIN Elektro-Zentralspeicher der DIN entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Die Freigabe zur Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage erfolgt während der Schwachlastzeit für die Dauer von 8 Stunden und beginnt in der Regel nach Netzlastverhältnissen zwischen und Uhr. Die EHINGER ENERGIE bietet zur Nachladung der Elektro-Speicherheizungsanlage je nach örtlichen Netz- und Betriebsverhältnissen außerhalb der Schwachlastzeit eine nachrangige Zusatzfreigabedauer von 3,5 Stunden. Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist ein kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Rückwärtssteuerung einzubauen. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 6 Stunden während der Nacht. Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen. Seite 19 von 21

20 2.4.1 Schaltbild Elektro-Wärme SW 8+3,5h Freigabe Steuergerät (SG) F3 SH-Schalter (Selektiver Haupt-Leitungsschutzschalter) F4 Sicherung 6A, Bauform D, mit durchsichtiger, plombier barer Abdeckung K1 Kundeneigenes Steuerschütz, 1 Schließer (1S) für Warmwasser K5.1 Kundeneigenes Steuerschütz, 1 Öffner (1Ö, 1S) K5.2 Kundeneigenes Steuerschütz, 2 Schließer (2S) X1 Hauptleitungsabzweigklemme, 4polig (Zugang) X2 Hauptleitungsabzweigklemme, 4polig (Abgang) X3 Schaltleitungsklemme, 7polig X4 Schaltleitungsklemme, 7polig LW Außenleiter vom Warmwasserspeicher LW VNB-gesteuerter Außenleiter L zum Warmwasserspeicher Seite 20 von 21

21 2.5 Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger Liste der Tonfrequenz Tonfrequenz der EHINGER ENERGIE GMBH & CO. KG 316,66 Hertz 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen 1. Absicherung der Anschlussleistung Als Überlastschutz der Anschlussleistung muss die DIN VDE 0298 Teil 4 beachtet werden. Seite 21 von 21

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