Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach
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- Lilli Ilse Thomas
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1 Berner Fachhochschule Soziale Arbeit Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach Prof. Daniel Iseli Verabschiedet von der Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit am 10. Februar 2011 BFH / Soziale Arbeit / / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Ausgangslage und Vorgehen Ergebnisse der Bedarfs- und Ressourcenanalyse Beschluss Gemeinderat und weiteres Vorgehen 5 2 Zielsetzungen und Leistungskatalog Ausrichtung der Schulsozialarbeit Zielgruppen und Ziele Leistungskatalog Angebotsgestaltung Anforderungsprofil Schulsozialarbeiter/-in 11 3 Angebotssteuerung und Organisation Grundsätze Organigramm Aufgaben der Beteiligten Infrastruktur und Ausstattung 14 4 Einführung, Evaluation, Controlling und Reporting Einführungsplanung Evaluation, Controlling und Reporting 16 5 Abläufe und Zusammenarbeit Rahmenbedingungen und methodische Prinzipien Zusammenarbeit mit den Schulen Zusammenarbeit mit Fachstellen 19 6 Kosten und Finanzierung 20 7 Anhang Grundlagen und Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit Literatur- und Quellenhinweise Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit Vorschlag Vertragsanpassung RSD Vorschlag Stellenbeschreibung Schulsozialarbeiter/-in 80% Übersicht Schulsozialarbeit im Kanton Bern 33 BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
3 1 Ausgangslage 1.1 Ausgangslage und Vorgehen Die fünf beteiligten Gemeinden Bleiken, Brenzikofen, Herbligen, Linden und Oberdiessbach mit total ca Einwohner/-innen betreiben verschiedene Gemeindeschulen und in einem Gemeindeverband eine Schule der Sekundarstufe 1. Diese Schulen werden zurzeit von 742 Schüler/-innen besucht. Der Regionale Sozialdienst Oberdiessbach - zuständig für diese Gemeinden - hat im Rahmen eines Stufenmodells seit 2002 mit den Schulen kooperiert. Dieses Kooperationsmodell hat in letzter Zeit bedingt durch knappe Ressourcen des Sozialdienstes und der Schulen an Wirkung eingebüsst. Von Schulleitungen und Regionalem Sozialdienst werden Lücken in den Bereichen Prävention, Früherkennung und niederschwellige Beratung und Unterstützung festgestellt, es wird deshalb eine Erweiterung mit einem klassischen Schulsozialarbeitsangebot vorgeschlagen. Die regionale Schulleitungskonferenz beantragte im November 2009 bei der regionalen Sozialkommission die Prüfung der Einführung von Schulsozialarbeit. Die regionale Sozialkommission unterstützte das Vorhaben und schliesslich bewilligten die beteiligten Gemeinden im Januar 2010 die nötigen Mittel für eine Bedarfserhebung und für die Erarbeitung eines Detailkonzeptes Schulsozialarbeit. 1.2 Ergebnisse der Bedarfs- und Ressourcenanalyse Die Bedarfs- und Ressourcenanalyse wurde in der Periode März bis September 2010 durchgeführt. Die Projektleitung wurde von den beiden Gemeinderäten der Bereiche Schule und Soziales Oberdiessbach wahrgenommen. Eine breit zusammengesetzte Projektgruppe mit Vertretung der wichtigsten Anspruchsgruppen (vgl. Anhang 7.3) begleitete die Analyse der Berner Fachhochschule. Vorgehen und Ergebnisse sind im Bericht vom 8. September 2010 Einführung der Schulsozialarbeit in der Region Oberdiessbach, Bedarfs-/ Ressourcenanalyse und Grobkonzept detailliert dargestellt. Die wichtigsten Ergebnisse: Bedarf nach einem zusätzlichen Schulsozialarbeitsangebot Die Bedarfsanalyse in den Schulen hat gezeigt, dass ein Bedarf nach zusätzlicher Beratung und Unterstützung besteht, im Schuljahr 2009/2010 in 66 Einzelfällen und in mind. 28 Gruppen-, Klassenoder anderen Situationen. Der Bedarf wird auf Stellenprozenten geschätzt. Die Kriterien für die Berechnung richten sich nach: 1. den Empfehlungen der Kant. Erziehungsdirektion (vgl. Anhang 7.1) 2. allgemeinen fachlichen Standards der Sozialarbeit: max. 80 bis 100 Fälle/ 100 Stellenprozente 3. dem Vergleich mit anderen Stellen (Erfahrungswerte, vgl. dazu Anhang 7.6). Berücksichtigt werden müssen die Anzahl der Schulen und Standorte sowie die geographische Situation. Der Bedarf nach Schulsozialarbeit wird von Fachstellen und weiteren Anspruchsgruppen grundsätzlich bestätigt. Das Angebot der Schulsozialarbeit soll folgendes Profil erfüllen: regelmässige Präsenz an den Schulen und ein Leistungsangebot in Prävention, Früherkennung und leicht zugänglicher, niederschwelliger Beratung und Unterstützung. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
4 Lösungsvorschlag und Empfehlungen Das bisherige Kooperationsmodell wird erweitert. Es soll eine Stelle Schulsozialarbeit geschaffen werden im Umfang von 80 Stellenprozenten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die oben erwähnten drei Kriterien und berücksichtigt die grosse Anzahl der beteiligten Schulen und Standorte (insgesamt sieben). Die Schulsozialarbeit wird in das Kooperationsmodell integriert. Es wird ein kombiniertes Modell von integrierter und ambulanter Schulsozialarbeit vorgeschlagen (vgl. dazu Anhang 7.1). Das Schulsozialarbeitsangebot soll in einem dreijährigen Projekt erprobt werden. Grobkonzept Integrierte Schulsozialarbeit für die grösseren Schulen mit regelmässiger Präsenz in grösserem Umfang (z.b. zwei bis drei Halbtage pro Schulwoche). Auftrag: Niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle (bei sozialen Problemen) für Schüler/-innen, Lehrpersonen/ Schulleitungen und Eltern Mitwirkung bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen Information, Triage und Vernetzung mit Fachstellen Ambulante Schulsozialarbeit für alle anderen Schulen inkl. Kindergärten. Die Schulsozialarbeit ist in einem regelmässigen Turnus präsent an diesen Schulen und bietet Sprechstunden an (z.b. wöchentlich oder alle zwei Wochen je 1 bis 3 Stunden). Auftrag: Niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle (bei sozialen Problemen) in erster Linie für Lehrpersonen und Schulleitungen (vermittelt durch diese werden Eltern und Schüler/-innen beraten und unterstützt). Mitwirkung bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen Information, Triage und Vernetzung mit Fachstellen Die konkrete Aufteilung auf die Schulen soll im Detailkonzept geregelt werden. Organisation Die Schulen mit integrierter Schulsozialarbeit stellen je einen geeigneten Raum als Teilzeit-Arbeitsplatz und Besprechungsraum zur Verfügung. Der Schulsozialarbeiter/ die Schulsozialarbeiterin pflegen einen regelmässigen Kontakt mit Schulleitungen, Integrativer Förderung und Schulkollegien (und umgekehrt). Triage und Fallzuweisungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit Integrativer Förderung und Schulleitung, resp. Klassenlehrperson. Die Abläufe sollen im Detailkonzept geregelt werden. Arbeitszeit Der Einsatz des/der Schulsozialarbeiter/in erfolgt grundsätzlich während den Schulwochen. Die Jahresarbeitszeit ermöglicht eine höhere Präsenz während den Schulwochen mit Kompensationsmöglichkeiten während der unterrichtsfreien Zeit (80 Stellenprozente ermöglichen z.b. gegen fünf Tage Präsenz und Arbeitseinsatz während den Schulwochen). Angliederung und Unterstellung Es wird vorgeschlagen, das bisherige Kooperationsmodell mit Schulsozialarbeit zu erweitern. Der Regionale Sozialdienst ist vom bestehenden Know-how und von seinem Auftrag her prädestiniert dazu, die BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
5 Gesamtverantwortung, die fachliche und personelle Führung sowie die organisatorische und administrative Angliederung sicherzustellen. Er kann die Vernetzung mit weiteren Fachstellen und der Sozial- und Vormundschaftsbehörde gewährleisten. Die Schulleitungen sind verantwortlich für die Einsatzplanung in den Schulen, für die Vernetzung mit Kollegium, Elternschaft und Schulkommissionen und für die Gewährleistung der Infrastruktur. Sie haben ein Mitspracherecht bei der Stellenbesetzung. Projektdauer Es wird eine dreijährige Projektdauer empfohlen, damit wird ausreichend Zeit für Projektaufbau, Erprobung und Auswertung ermöglicht. Nach zwei Jahren kann eine Auswertung vorgenommen werden im Hinblick auf eine mögliche Weiterführung. 1.3 Beschluss Gemeinderat und weiteres Vorgehen Der Gemeinderat Oberdiessbach hat am 22. September 2010 die Ausarbeitung eines Detailkonzeptes Schulsozialarbeit beschlossen und die Arbeitsgruppe beauftragt, dieses im Rahmen des vorgesehenen Zeitplanes bis Januar 2011 auszuarbeiten und folgende Inhalte zu definieren: Zielsetzungen, Zielgruppen, Leistungsangebot und -katalog Angebotsgestaltung (Zuteilung auf die Schulen), Präsenz Projektsteuerung und -organisation, Unterstellung und Vernetzung Infrastruktur und Organisation Gestaltung der Abläufe und der Zusammenarbeit mit den Schulen und Fachstellen, Umgang mit freiwilligen und verpflichtenden Angeboten Projektauswertung Kosten und Finanzierung Umsetzungsplanung Anforderungsprofil und Stellenbeschreibung BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
6 2 Zielsetzungen und Leistungskatalog 2.1 Ausrichtung der Schulsozialarbeit Ausgehend von den Ergebnissen der Bedarfsanalysen und den Konzeptideen wird die Ausrichtung der Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach wie folgt beschrieben: Die Schulsozialarbeit ist präventiv für die Schüler und Schülerinnen von Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe 1 tätig. Sie fördert die Früherfassung von sozialen Problemen. Die Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und weitere Bezugspersonen. Die Schulsozialarbeit sichert die Information über und die Zusammenarbeit mit Fachstellen der Region. Sie nimmt eine Drehscheibenfunktion wahr und fördert die Kooperation zwischen Schule und Fachstellen. Für alle Schulen wird im Rahmen der geplanten Ressourcen gestützt auf den Bedarf eine möglichst gute Zugänglichkeit gewährleistet. Die Schulsozialarbeit ist fachlich eigenständig und arbeitet mit der Schule partnerschaftlich zusammen. Der/ die Schulsozialarbeiter/-in ist eine Vertrauensperson mit hohem Bekanntheitsgrad und niederschwelliger Zugänglichkeit für alle Zielgruppen. Er/sie fördert die Kooperation zwischen Eltern, Schule und den Einrichtungen und Behörden des Sozial- und Gesundheitswesens. 2.2 Zielgruppen und Ziele 1. Schüler und Schülerinnen Die Schulsozialarbeit unterstützt die schulische und soziale Integration der Kinder und Jugendlichen. Ungünstige sozial bedingte Entwicklungen werden frühzeitig erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet (Früherkennung). Die Schüler und Schülerinnen werden unterstützt bei der Bewältigung kritischer Lebenslagen (Intervention). Ihre sozialen Kompetenzen werden gefördert, damit sie den Anforderungen weiterführender Ausbildungen und des Lebens gewachsen sind (Prävention). 2. Lehrpersonen und Schulleitungen Die Lehrpersonen und Schulleitungen werden bei der Prävention und Früherkennung von sozialen Problemen und bei der Bewältigung akuter Gefährdungssituationen unterstützt. Die Lehrpersonen und Schulleitungen werden bei der Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützt. 3. Eltern Die Eltern werden bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützt. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
7 2.3 Leistungskatalog 1 Mitwirkung Früherkennung und Prävention Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und des sozialen Wohlergehens in der Schule. Mitwirkung, resp. Unterstützung der Schulleitung und der Lehrpersonen bei der frühzeitigen Erfassung von Schülern und Schülerinnen, deren psychosoziale Entwicklung, resp. Gesundheit gefährdet ist. Dienstleistungen Mitwirkung Früherkennung Kurzbeschreibung Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen bei der individuellen Früherkennung Beratung und spezifische Mitarbeit Schulkonferenz, Weiterbildung und Projekte* Mitwirkung bei spezifischen Themen an Schulkonferenzen, resp. bei spezifischen Weiterbildungen* Mitwirkung bei Projekten zur Prävention und Gesundheitsförderung* * Diese Dienstleistungen werden in Absprache mit Schulleitungen und Speziallehrkräften erbracht. 2 Beratung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen (Einzelne und Gruppen) Erfassung, Begleitung und Förderung von Schülern und Schülerinnen, deren schulische und soziale Integration wegen Verhaltensproblemen und/ oder ungünstigen Entwicklungen in Familie und weiterem Umfeld gefährdet ist (in Kooperation/Absprache mit der integrativen Förderung) Dienstleistungen Information, Triage, Vermittlung* Kurzbeschreibung Information über Sachhilfe und Beratungsangebote Abklärung der Zuständigkeit Vermittlung entsprechender Angebote Psychosoziale Beratung und Begleitung* Beratung mit dem Ziel eigene Problemlösungsstrategien zu entwickeln Fallführung (in Einzelfällen in Absprache mit Schulleitung und Leitung Schulsozialarbeit) Erkennung und Abklärung von Gefährdungen* Eigene Erfassung von Gefährdungssituationen Abklärung von Meldungen betr. Gefährdung durch Lehr- und Betreuungspersonen Einleitung, resp. Mitwirkung bei der Einleitung von Massnahmen Vermittlung in Konfliktsituationen* Vermittlung bei Konflikten zwischen Schüler/-innen, resp. Gruppen Vermittlung bei Konflikten zwischen Schüler/-innen und Lehrpersonen *Systemische Schulsozialarbeit arbeitet gezielt unter Einbezug des Umfeldes der Schüler/-innen, d.h. mit Eltern, Lehrpersonen und allenfalls weiteren Bezugspersonen. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
8 3 Elternberatung Unterstützung des Erziehungsauftrages von Eltern, deren Möglichkeiten beeinträchtigt sind Dienstleistungen Information, Triage, Vermittlung Psychosoziale Beratung Kurzbeschreibung Information über Sachhilfe und Beratungsangebote Motivierung zur Kooperation und Partizipation Vermittlung entsprechender Angebote Unterstützung bei Schulausschlüssen gem. Art. 28 VSG Kurzberatung mit dem Ziel eigene Problemlösungsstrategien zu entwickeln 4 Beratung und Unterstützung Lehrpersonen und Schulleitung Unterstützung der Lehrpersonen bei der Erfüllung des pädagogischen Auftrages und bei der Lösung von sozialen Problemen Dienstleistungen Fachberatung und Fallbesprechung (individuell) Fachberatung und Situationsbesprechung soziale Krisensituationen (Gruppen, Klassen) Mitarbeit Unterrichtsausschlüsse (Art. 28 VSG) Kurzbeschreibung Beratung und Unterstützung bei sozialen Problemen einzelner Schüler/-innen Beratung und Unterstützung bei Konflikten mit Bezugspersonen von Schüler/-innen Information/Triage und Vermittlung von Ressourcen und Beratungsangeboten Beratung und Unterstützung bei sozialen Krisensituationen in Gruppen Beratung und Unterstützung bei sozialen Krisensituationen in Klassen Information/Triage und Vermittlung von Ressourcen und Beratungsangeboten Beratung der Schulleitung und Schulkommissionen bei drohenden Ausschlussverfahren Mitwirkung bei der Suche nach alternativen Lösungen BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
9 5 Informations- und Kooperationsleistungen Information über Schulsozialarbeit Koordination und Vernetzung mit Fachstellen (Triage, Absprachen betr. Zuständigkeit und Fallführung) Dienstleistungen Information und Dokumentation über Schulsozialarbeit Kurzbeschreibung Information Schüler/-innen, Eltern, Lehrpersonen, Auftraggeber Information über Einrichtungen und Unterstützungsangebote (Drehscheibenfunktion) Information Schüler/-innen, Eltern, Lehrpersonen (gestützt auf Dokumentation) Abstimmung mit dem Kooperationsmodell Handlungsleitfaden Schule-Sozialarbeit Region Oberdiessbach Die Schulsozialarbeit ersetzt, resp. ergänzt das bisherige Angebot des Regionalen Sozialdienstes. Sie wirkt mit bei der Erkennung und Abklärung von Gefährdungen und kann auch für die professionelle Begleitung im Rahmen ihres Leistungskataloges beigezogen werden. Der Handlungsleitfaden Kooperationsmodell, resp. das Phasenmodell werden entsprechend angepasst und ergänzt. Gewichtung der Dienstleistungsbereiche Bei der nachfolgenden Gewichtung handelt es sich um Richtgrössen. Diese dienen als Grundlage einerseits für den Aufbau und die Steuerung der Schulsozialarbeit und andererseits für die Formulierung des Anforderungsprofils. Dienstleistungsbereiche (gemäss Leistungskatalog) 1 Mitwirkung Früherkennung und Prävention 15% Gewichtung (im Rahmen des geplanten Stellenpensums) 2 Beratung und Unterstützung von Schülern und Schülerinnen (Intervention) (Einzelne und Gruppen) 30% 3 Elternberatung (Intervention) 10% 4 Beratung und Unterstützung Lehrpersonen und Schulleitung 20% 5 Informations- und Kooperationsleistungen 10% Organisation, Weiterbildung, Administration, Leistungsnachweis (Erfahrungswert) 15% BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
10 2.4 Angebotsgestaltung Grundsätze Gemäss den Ergebnissen der Bedarfsanalyse und den Konzeptideen wird ein kombiniertes Modell von integrierter und ambulanter Schulsozialarbeit entwickelt. Schulsozialarbeit wird für die Schüler und Schülerinnen aller Stufen und Schulen (inkl. Kindergarten) angeboten. Sie ist an den Schulen mit integrierter Schulsozialarbeit für Schulleitungen, Lehrpersonen und Schüler/- innen möglichst niederschwellig zugänglich. Die Zugänglichkeit für Schulleitungen und Lehrpersonen wird an den übrigen Schulen und den Kindergärten durch eine regelmässige Präsenz gewährleistet. Es werden an allen Schulen grundsätzlich die gleichen Leistungen angeboten (vgl. Leistungskatalog). Aufgrund der unterschiedlichen Kapazitäten und Präsenzzeiten ergeben sich jedoch unterschiedliche Prioritäten. Die Aufteilung der Ressourcen auf die verschiedenen Schulen wird periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Personelle Ressourcen Für die direkte Schulsozialarbeit werden 80 Stellenprozente eingesetzt, für die Leitung 10 Stellenprozente. Die Schulsozialarbeitsstelle wird mit einer Fachperson besetzt (80%). Dies ermöglicht die fachliche Entwicklung und Kontinuität und verbessert die Steuerbarkeit und die Koordination. Bei grösseren Pensen können sich Schulsozialarbeitende eher übergreifenden, vernetzenden und präventiven Aufgaben widmen. Zuteilung auf Schulen und Kindergärten Schule Anzahl Klassen Anzahl Schüler/-innen Primarschule Oberdiessbach Sekundarstufe 1 Gemeindeverband* Primar- und Realschule Linden Form der Schulsozialarbeit Stellenprozente Präsenz/ Arbeitsaufteilung während den Schulwochen integriert 50% ca. 25 Arbeitsstunden integriert integriert 15% ca. 7.5 Arbeitsstunden Schule Bleiken 3 46 ambulant 15% ca. 7.5 Arbeitsstunden Schule Brenzikofen Schule Herbligen Total % 40 Arbeitsstunden *ab Sitzgemeindemodell löst Gemeindeverband ab Ausgegangen wird von Jahresarbeitsstunden. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
11 Die Zuteilung der Schulsozialarbeit wird periodisch überprüft und bei Bedarf im Projektverlauf angepasst. Einsatzplanung und Präsenz Der Schulsozialarbeiter/die Schulsozialarbeiterin leistet während den Schulwochen ein erhöhtes Arbeitspensum (ca. 40 Arbeitsstunden) mit entsprechender Kompensation während der unterrichtsfreien Zeit (Jahresarbeitszeit). Die Schulsozialarbeit ist an festen Zeiten regelmässig präsent an der Primarschule und an der Sekundarstufe 1 Gemeindeverband in Oberdiessbach sowie an der Primar- und Realschule Linden. Die Schulsozialarbeit ist in einem festen Turnus wöchentlich bis alle drei Wochen an den übrigen Schulen (inkl. Kindergarten) während 1 bis 3 Stunden präsent (Kontakt mit Schulleitung, resp. Klassenlehrperson Kindergarten, Anlaufstelle für Kollegium, evtl. für Schüler/-innen). Die festen Präsenzzeiten an der Primarschule Oberdiessbach dienen auch als Anlaufzeiten für weitere Kontakte mit den übrigen Schulen. Leistungsangebot Integrierte Schulsozialarbeit: Primarschule Oberdiessbach, Sekundarstufe 1 Gemeindeverband, Primar- und Realschule Linden Ganzes Leistungsangebot gemäss Leistungskatalog 1 bis 5 Ambulante Schulsozialarbeit: Aeschlen, Bleiken, Brenzikofen, Herbligen, Linden inkl. Kindergärten in allen Gemeinden Leistungsangebot gemäss Leistungskatalog: prioritär Leistungsbereiche 1, 4 und 5. Beratungen von Schülern und Schülerinnen sowie Eltern (Leistungsbereiche 2 und 3) werden in der Regel in Absprache mit den Schulleitungen, resp. Klassenlehrperson Kindergarten übernommen. 2.5 Anforderungsprofil Schulsozialarbeiter/-in Diplom in Sozialer Arbeit (Vorzug: Sozialarbeit) Berufserfahrung und/oder Weiterbildung in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen und Familien Methodenkompetenz für Beratung, Prävention und Krisenintervention Vertrautheit mit dem Arbeitsfeld Schule und den Rahmenbedingungen Fähigkeit für interdisziplinäres Denken und Kooperation Hohe Eigenverantwortung und gutes Selbstmanagement Integrierende Persönlichkeit Bereitschaft zur Aufbauarbeit und zu einer länger dauernden Verpflichtung Bereitschaft zu flexiblem Arbeitseinsatz (Arbeitsorte, Arbeitsformen, Vollpensum während Semester mit Kompensationsmöglichkeit in unterrichtsfreier Zeit) PW-Führerausweis BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
12 3 Angebotssteuerung und Organisation 3.1 Grundsätze Die Schulsozialarbeit wird als dreijähriges Projekt geplant, die Evaluation wird nach zwei Jahren vorgenommen. Die gewählte Projektdauer ermöglicht eine zweijährige Aufbau- und Erprobungsphase und eine zeitgerechte Evaluation. Die Schulsozialarbeit wird als Gesamtangebot strategisch gesteuert und entwickelt. Auf der operativen Ebene sind klare Führungsstrukturen im fachlichen und schulischen Bereich vorzusehen. Es wird vorgeschlagen, die Schulsozialarbeit auf Grund der langjährigen Zusammenarbeit im Rahmen des Kooperationsmodells und der fachlichen Kompetenz dem Regionalen Sozialdienst Oberdiessbach zu übertragen. Der bestehende Vertrag zwischen der Gemeinde Oberdiessbach und den Gemeinden Bleiken, Brenzikofen, Herbligen, Linden wird entsprechend angepasst, resp. erweitert. Der/die Schulsozialarbeiter/-in wird der Leitung des Regionalen Sozialdienstes unterstellt. Der Regionale Sozialdienst ist verantwortlich für die personelle und fachliche Führung und sichert die organisatorische und administrative Angliederung. 3.2 Organigramm Sitzgemeinde Oberdiessbach arbeiter/-in Anschlussgemeinden Projektausschuss Schulsozialarbeit Schulleitungen Leitung Regionaler Sozialdienst Schulsozial- Linienunterstellung vgl. Definition unter 3.3 BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
13 3.3 Aufgaben der Beteiligten Sitzgemeinde Oberdiessbach Die Gemeinde betreibt die Schulsozialarbeit als Sitzgemeinde im Rahmen des Regionalen Sozialdienstes. Sie ergänzt zusammen mit den anderen beteiligten Gemeinden (Anschlussgemeinden) den bestehenden Vertrag betreffend Führung der regionalen Sozialbehörde, eines regionalen Vormundschaftskreises sowie des regionalen Sozialdienstes vom mit einem Anhang über die Zusatzdienstleistung Schulsozialarbeit (vgl. Anhang 7.4). Projektausschuss Schulsozialarbeit Die strategische Verantwortung für das Projekt obliegt dem Projektausschuss Schulsozialarbeit. Es wird vorgeschlagen, diese Aufgabe der bisherigen Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit zu übertragen. Zusammensetzung Gemeinderäte der Ressorts Bildung und Soziales der Sitzgemeinde (Präsidium) Drei Gemeinderät/-innen Ressort Bildung/ Soziales der Anschlussgemeinden Eine Vertretung Schulkommission Oberdiessbach Leitung Schulsozialarbeit Zwei Delegierte der Schulleitungskonferenz plus Schulleitung IBEM Aufgaben Verantwortlich für Projektplanung, -steuerung und -umsetzung sowie Controlling und Evaluation Kontrolle Konzeptumsetzung und nötige Anpassungen Berichterstattung und Antragstellung an die Gemeinderäte Antrag auf Anstellung und Entlassung des/der Schulsozialarbeiters/-in Nach Abschluss der Projektphase soll die strategische Verantwortung für die Schulsozialarbeit durch das bestehende Organ des Regionalen Sozialdienstes wahrgenommen werden (Sozialkommission). Leitung Schulsozialarbeit Die operative Leitung der Schulsozialarbeit wird übernommen durch die Leitung des Regionalen Sozialdienstes Aufgaben Steuerung und Koordination Einsatz des/der Schulsozialarbeiters/-in Persönliche und fachliche Führung und Kontrolle Durchführung Mitarbeitergespräche Fall- und Projektbesprechungen, fachliche Unterstützung Planung Weiterbildung und Supervision, Personalentwicklung Information und Öffentlichkeitsarbeit Controlling und Reporting Schulleitungen Die Schulleitungen übernehmen für ihre Schulen schulbezogene Leitungs- und Koordinationsaufgaben. Aufgaben Erfassung, Koordination und Priorisierung der Leistungsbedürfnisse der Schule Koordination und Planung Einsatz im Schulbetrieb und in Projekten und Anlässen Fachliche Unterstützung in pädagogischen und schulischen Fragen Mitsprache bei der Anstellung der Schulsozialarbeitenden (über die Vertretung im Projektausschuss) Regelmässige Arbeitsbesprechungen Einführung und Vernetzung mit Kollegium und Elternvertretung BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
14 Sicherstellung Infrastruktur (Räume, Anschlüsse) Zusammenarbeit Leitung Schulsozialarbeit und Schulleitungen Die Leitung Schulsozialarbeit und die Schulleitungen pflegen eine geregelte Zusammenarbeit mit folgenden Zielsetzungen: Koordination der Einsatzplanung der Schulsozialarbeitenden (Präsenzzeiten, Aufteilung zwischen den Schulen) Regelung der Zusammenarbeit Lösung von allfälligen Konflikten 3.4 Infrastruktur und Ausstattung Der/die Schulsozialarbeiter/-in wird in der Primarschule Oberdiessbach ein Büro zur Verfügung gestellt, welches für die Schülerschaft gut zugänglich ist. Zur Grundausstattung gehören: Büromobiliar, Besprechungstisch, Notebook (inkl. Software und Drucker) sowie (Mobil-)Telefon. In der Sekundarstufe 1 Oberdiessbach und in der Primar- und Realschule Linden wird je ein Arbeitsplatz zur regelmässigen Benutzung mit Besprechungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Es steht ein jährlicher Kredit für Betriebskosten und besondere Aktivitäten der Schulsozialarbeit zur Verfügung. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
15 4 Einführung, Evaluation, Controlling und Reporting 4.1 Einführungsplanung Aufgaben Verantwortlich Termine Beschlüsse Gemeinderäte März 2011 Beschlüsse Gemeinden bis Ende Juni 2011 Abschluss Vertrag Sitz- und Anschlussgemeinden Sommer 2011 Einsetzung und Konstituierung Projektausschuss Schulsozialarbeit Sitz- und Anschlussgemeinden Sommer 2011 Stellenausschreibung und Auswahl Schulsozialarbeiter/-in Sitzgemeinde und Projektausschuss Schulsozialarbeit Zeitbedarf mind. 4 Monate Anstellung Einführungsplanung Bereitstellung Räumlichkeiten Bereitstellung Infrastruktur Schulleitungen Leitung Schulsozialarbeit Information der wichtigsten Beteiligten Leitung Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen Planung und Umsetzung Evaluation Projektausschuss Schulsozialarbeit Planung Einführung in den Kollegien (halbtägige Fortbildung im ersten Jahr) Schulleitungen Arbeitsbeginn Schulsozialarbeiter/-in Wenn möglich 1. Januar 2012 Anpassung Kooperationsmodell Handlungsleitfaden Schule-Sozialarbeit Region Oberdiessbach In den ersten vier Monaten BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
16 4.2 Evaluation, Controlling und Reporting Die Projektausschuss definiert das Controlling und Reporting (Form, Periodizität usw.). Die Leitung Schulsozialarbeit erstattet Bericht an den Projektausschuss (zuhanden der Gemeinderäte) auf der Basis des vorliegenden Konzeptes Schulsozialarbeit und der geplanten Leistungserfassung der Schulsozialarbeit. Vorgesehen ist die laufende Erfassung der Leistungen, Zielgruppen, Einsatzorte usw. mit elektronischen Hilfsmitteln (z.b. spezifische Software MESA oder KLIB SSA). Nach zwei Jahren wird eine systematische Evaluation mit externer Begleitung vorgenommen. Die Ergebnisse dienen den zuständigen Organen als Entscheidungsgrundlage betreffend Weiterführung der Schulsozialarbeit. Für die Qualitätsentwicklung der Schulsozialarbeit wird Supervision als Möglichkeit vorgesehen. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
17 5 Abläufe und Zusammenarbeit 5.1 Rahmenbedingungen und methodische Prinzipien Grundsätze Sozialarbeitende unterstehen dem Amtsgeheimnis und der beruflichen Schweigepflicht gemäss Datenschutzgesetzgebung. Die Schulsozialarbeit arbeitet mit den Methoden und nach den Grundsätzen Sozialer Arbeit. Sie ist einerseits in der Prävention und Früherfassung tätig, was eine möglichst hohe Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Leistungen voraussetzt. Die Schulen wie auch die Sozialarbeit haben andererseits auch den Auftrag, zum Schutz von gefährdeten Schülern und Schülerinnen ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen zu intervenieren. Schulsozialarbeitende und Lehrpersonen sind zudem verpflichtet, Gefährdungen der Vormundschaftsbehörde zu melden (Einführungsgesetz ZGB Art. 25/ Abs. 1). Für die Schulen gelten die Schulpflicht und der obligatorische Unterrichtsbesuch. Die Sozialarbeit kennt das ganze Spektrum von der freiwilligen präventiven Beratung bis zur gesetzlich verpflichtenden Intervention. Die Schulsozialarbeit bewegt sich daher im Spannungsfeld verschiedener Interessen (Schüler/-innen, Schule, Eltern und Behörden), daraus können sich Konflikte ergeben. Dies verlangt genaue Absprachen und Rollenteilungen zwischen der Schulsozialarbeit und den Lehrpersonen resp. weiteren Beteiligten. Anzustreben ist eine Zusammenarbeit aller Beteiligten im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Leistungen in Früherkennung und Prävention, Information und Kooperation (vgl. Leistungskatalog 1 und 5): Die Schulsozialarbeit entwickelt Angebote und führt diese in Absprache mit den Schulleitungen, resp. der Leitung Schulsozialarbeit oder in deren Auftrag durch. Für diese Projekte gelten die Bestimmungen der Schule (obligatorische Teilnahme oder freiwillige Angebote). Leistungen in Beratung und Unterstützung von Schülern/-innen, von Lehrpersonen und Schulleitungen und von Eltern (vgl. Leistungskatalog Bereiche 2 bis 4): Beratungs- und Unterstützungsleistungen können erfolgen: durch Selbstmeldung von Schülern und Schülerinnen auf Initiative von Drittpersonen (z.b. Aufforderung durch Lehrperson, Schulleitung, Eltern, vgl. dazu auch den Handlungsleitfaden Kooperationsmodell Schulen Region Oberdiessbach) durch eine verpflichtende Beratung resp. Fallführung in besonderen Situationen (in Absprache zwischen Schulleitung, Schulsozialarbeiter/-in und Leitung Schulsozialarbeit/ Phase 3 und 4, evtl. 6 gem. Handlungsleitfaden). Es werden besonders in Betracht gezogen: Verfahren in den Bereichen Disziplin, Schulausschluss oder Gefährdungsmeldung. Die Fallführung beschränkt sich auf den sozialarbeiterischen Auftrag. Für die schulischen Fragen (Schul- und Unterrichtsführung, Verfügen und Umsetzen von Sanktionen und disziplinarischen Massnahmen) ist immer die Schule zuständig. Die wichtigsten Abmachungen werden schriftlich festgehalten, z.b. Ziele, Vorgehen, Verantwortlichkeiten, Terminplan, Kommunikation mit den Beteiligten. Falls externe Fachstellen involviert sind, wird das Vorgehen mit diesen abgesprochen. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
18 Umgang mit Schweigepflicht und Meldepflicht Die Vertraulichkeit wird bei freiwilliger Beratung gewährleistet. Da Konflikte und Probleme von Schülerinnen und Schülern ohne Beteiligung des Umfeldes oft nicht lösbar sind, klärt der/die Schulsozialarbeitende die Ratsuchenden auf und holt ihre Einwilligung für die entsprechenden Schritte ein. Bei hohem Gefährdungspotenzial hat sie/er auch bei fehlender Entbindung von der Schweigepflicht eine gesetzliche Meldepflicht. Geht die Initiative für die Beratung von einer Drittperson aus (Schulleitung, Lehrperson, Eltern) und ist diese über den Inhalt der Gefährdung informiert, orientiert der/die Schulsozialarbeitende die Drittperson über die Einschätzung der Situation und das geplante Vorgehen. Bei hohem Gefährdungspotenzial hat er/sie eine gesetzliche Meldepflicht. 5.2 Zusammenarbeit mit den Schulen Grundsätze Zielsetzung ist eine gute Integration der Schulsozialarbeitenden in die einzelnen Schulen. Die Ansprechpersonen für die Schulsozialarbeitenden in den Schulen sind die Schulleitungen. Für die Zusammenarbeit Schule - Schulsozialarbeit werden in erster Linie die bestehenden Gefässe (z.b. Konferenzen) und Strukturen genutzt werden. Die konkrete Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen erfolgt im Rahmen des Leistungskataloges und des Handlungsleitfadens Kooperationsmodell. Die Schulsozialarbeitenden arbeiten kollegial mit Schulleitungen und Lehrpersonen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt unter gegenseitiger Respektierung der Zuständigkeiten, Fachlichkeiten und Verantwortungsbereiche. Projekte und Beratungen werden vereinbart und mit Absprachen geregelt (Thematik, Vorgehen, Zuständigkeiten, Orientierung, Zeitplan). Beratungen sind grundsätzlich vertraulich (vgl. oben). Schulleitungen Die Schulleitungen sind für die Führung der Schulen verantwortlich. Schnittstellen ergeben sich besonders dort, wo Massnahmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen getroffen werden müssen. Für die Bearbeitung von Problemen oder Konflikten im pädagogischen Bereich sind die Schulleitungen zuständig. Die Schulleitungen führen mit den Schulsozialarbeitenden regelmässige Arbeitsbesprechungen durch. Ziel ist die Optimierung der Zusammenarbeit. Themen sind: Anmeldung von Schüler/-innen, Triage, Besprechung von Problemen, Klärung von Erwartungen, Vereinbarungen betreffend Kooperation, Planung von Aktivitäten, Absprachen betr. Fallführung. Die Schulsozialarbeitenden werden in das schulinterne Informationssystem einbezogen. Sie beteiligen sich bei der Erarbeitung der Jahresplanung der Schule. Sie werden zu wichtigen Schulanlässen und periodisch für eine Standortbestimmung zu einer Konferenz eingeladen. Lehrpersonen und Schulkollegien Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen und Schulsozialarbeitenden sowie Ziele, Aufgaben und Rollen werden fall- oder projektbezogen vereinbart (vgl. auch Handlungsleitfaden Kooperationsmodell). Die Teilnahme an Sitzungen der Schulkollegien erfolgt periodisch in Absprache mit der Schulleitung. Die Schulsozialarbeitenden haben die Möglichkeit, an Konferenzen und bei der Teamentwicklung mitzuwirken, an internen Weiterbildungen teilzunehmen und Themen für die Bearbeitung in den Schulkollegien vorzuschlagen. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
19 Integration und besondere Massnahmen (IBEM) Der Spezialunterricht bearbeitet Lern-, Leistungs- und Verhaltensprobleme, bzw. Lernstörungen, Beeinträchtigungen der sprachlichen Möglichkeiten und der Kommunikationsfähigkeit sowie Beeinträchtigungen in Bewegung und Körperwahrnehmung. Schnittstellen ergeben sich besonders bei Beeinträchtigungen und Lernstörungen mit vorwiegend sozialem Hintergrund. Die Schulsozialarbeit, Schulleitungen, Leitung und Lehrpersonen IBEM treffen die nötigen Arbeitsabsprachen. Der/die Schulsozialarbeitende nimmt periodisch an IBEM-Sitzungen teil. Überschneidungen mit der Schulsozialarbeit sind unvermeidbar, sie können sich auch qualitätsfördernd auswirken. Schulkommissionen Die Schulkommissionen sind für Massnahmen gemäss Art. 28 und 29 VSG (disziplinarische Massnahmen und Gefährdungsmeldungen) zuständig. Ist die Schulsozialarbeit involviert, wird sie beigezogen. 5.3 Zusammenarbeit mit Fachstellen Grundsätze Die Schulsozialarbeit orientiert sich am Grundsatz der Subsidiarität. Die generelle und die fall- und projektbezogene Zusammenarbeit mit den Fachstellen sind daher von grosser Bedeutung. Ziele sind eine systematische und sorgfältige Kooperation und Vernetzung und die Förderung einer Kultur der Zusammenarbeit. Dies setzt gute gegenseitige Kenntnisse der Aufgabenbereiche, der Zuständigkeiten, der Abgrenzungen und der Personen voraus. Zusätzlich zur fallbezogenen Zusammenarbeit finden regelmässig themenbezogene Treffen und Veranstaltungen mit den Fachstellen statt. Neben den unten erwähnten betrifft dies z.b. die Fachstellen Contact-Netz und Berner Gesundheit. Erziehungsberatung/ KJPD Die Erziehungsberatung und der KJPD sind u. a. für die psychologische/psychiatrische Abklärung, Einzel- und Gruppenberatung und -therapie sowie die psychologische/psychiatrische erste Hilfe zuständig. Überschneidungen ergeben sich in der Beratung von Eltern und Lehrpersonen. Der/die Schulsozialarbeitende wird für die entsprechenden Fachkonferenzen eingeladen (und umgekehrt). Es werden bilaterale Absprachen in Einzelfällen getroffen, die Fallführung wird geklärt (beidseitige Bringschuld). Vormundschaftsbehörde/ Sozialdienst Die Vormundschaftsbehörde ist für die gesetzlichen Massnahmen (Kindesschutz, Gefährdungsmeldungen) zuständig. Für die Abklärung kann der Sozialdienst beigezogen werden. Der/die Schulsozialarbeitende wird für die entsprechenden Fachkonferenzen eingeladen. In Einzelfällen werden bilaterale Absprachen getroffen, die Fallführung wird geklärt (beidseitige Bringschuld). BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
20 6 Kosten und Finanzierung Wiederkehrende Betriebskosten pro Jahr für 3 Jahre 80% Schulsozialarbeit brutto Fr Fr % Leitung Schulsozialarbeit brutto Fr. 10'000 Fr. 30'000 Betriebskosten (Material usw.) Fr. 3'000 Fr. 9'000 Projekte/ Anlässe Fr. 2'000 Fr. 6'000 Weiterbildung/ Supervision Fr Fr. 3'000 Total Betriebskosten Fr. 113'000 Fr. 339'000 Investitionskosten (einmalig) Einrichtung Büro Fr. 8'000 EDV (Hardware, Software, Wartung und Schulung) Fr. 8'000 Weitere Projektkosten (einmalig) Begleitung, Evaluation Fr. 25'000 Gesamtkosten dreijähriges Projekt Fr Dazu kommen evtl. Kosten für bauliche Anpassungen in den Schulen. Diese werden von den betroffenen Gemeinden übernommen. Finanzielle Beteiligung Kanton Eine finanzielle Beteiligung des Kantons ist im Rahmen der Revision des Volksschulgesetzes auf 2012 geplant. Kostenverteilung Gemeinden Es wird vorgeschlagen, die Kosten gemäss den Schülerzahlen auf die Gemeinden aufzuteilen, vgl. dazu Anhang 7.4./ Vorschlag Vertragsanpassung RSD, Art. 5, Absatz 2. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
21 7 Anhang 7.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit 1. Definition: Was ist Schulsozialarbeit? Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe 1, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/ oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule. (Drilling 2005) Ziele und Verständnis der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit unterstützt den Erziehungsauftrag und damit den Bildungsauftrag der Schule. Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei der Früherkennung, -erfassung und -bearbeitung von sozialen Problemstellungen, welche die soziale und schulische Integration von Kindern und Jugendlichen gefährden oder welche das Schulklima und den Unterricht belasten. Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt Kinder und Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen und vernetzt sie gezielt mit weiteren schulunterstützenden Fachstellen und den Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. 2. Formen der Schulsozialarbeit Grundform: Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen der Schule und dem kommunalen/regionalen Sozialdienst Die Schule, der Sozialdienst und weitere Fachstellen haben den Auftrag, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Einzelfall wie auch in genereller Hinsicht zusammen zu arbeiten. Diese Kooperation wird durch sog. Früherfassungsmodelle gefördert und institutionalisiert. Zu einer verbindlichen Zusammenarbeit gehören gegenseitige schriftliche Vereinbarungen mit folgenden Inhalten: Die konkrete Regelung der Zusammenarbeit und der Abläufe bei sozialen Problemen und Gefährdungen einzelner Kinder und Jugendlicher sowie bezüglich allgemeiner sozialer Probleme in der Schule (Prävention) Der regelmässige Austausch zwischen den Verantwortlichen aus Schule und Sozialdienst und aus den entsprechenden Behörden (Schulkommission, Vormundschafts- und Sozialbehörde). Ambulante Schulsozialarbeit Mit dem Begriff ambulante Schulsozialarbeit wird die geregelte Versorgung einer Schule mit sozialarbeiterischen Dienstleistungen von einer zentralen Stelle aus bezeichnet. Die Schulsozialarbeitenden sind einer oder mehreren Schulen zugeteilt und führen dort regelmässig Sprechstunden durch. (Beispiele: Die ambulante Schulsozialarbeit des Gesundheitsdienstes der Stadt Bern oder die ambulante Schulsozialarbeit von Jugendfachstellen) 11 Jugendhilfe: Mit Jugendhilfe werden sämtliche freiwilligen (Jugendarbeit, präventive Beratung), zivilgesetzlichen (Kindesschutz) sowie strafrechtlichen (Jugendgericht) Massnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien bezeichnet. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
22 Integrierte Schulsozialarbeit Mit dem Begriff integrierte Schulsozialarbeit wird die räumlich in die Schule integrierte Sozialarbeit bezeichnet. Die Schulsozialarbeitenden sind regelmässig in einem erheblichen Umfang an einer Schule präsent und können dadurch einen direkten und niederschwelligen Zugang für die Schüler/-innen gewährleisten. (Beispiele vgl. Anhang 7.6/ Übersicht Schulsozialarbeit im Kanton Bern) 3. Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung Folgende gesetzliche Grundlagen sind zu beachten: Der Auftrag der Eltern gemäss dem Zivilgesetzbuch Der Auftrag der Schulen gemäss dem Volksschulgesetz des Kantons Bern Die Aufgaben im Kindesschutz gemäss dem Zivilgesetzbuch Die Zusammenarbeit in der Jugendhilfe gemäss dem Zivilgesetzbuch Die Ziele der Sozialhilfe gemäss dem Sozialhilfegesetz des Kantons Bern Für die Schulsozialarbeit existieren im Kanton Bern zurzeit keine gesetzlichen Grundlagen. Die Schaffung entsprechender Grundlagen ist im Rahmen der Revision des Volksschulgesetzes im Jahr 2012 vorgesehen, was die Voraussetzung ist für eine finanzielle Beteiligung des Kantons. 4. Empfehlungen der Erziehungsdirektion des Kantons Bern Die Erziehungsdirektion hat einen Leitfaden zur Einführung und Umsetzung von Schulsozialarbeit (2008) herausgegeben. Dieser ist die Grundlage für die Gestaltung von Schulsozialarbeitsangeboten. Empfehlungen zur Pensenberechnung Integrierte Schulsozialarbeit Je nach Schulstufe, Schultyp und Rahmenbedingungen eine 100%-Stelle SSA für Schüler/ -innen Bsp.: Eine Unterstufe und eine Oberstufe = 100% Stelle pro 750 Schüler/innen 1 bis max. 3 Schulhäuser pro Schulsozialarbeitsstelle Mindestpensum von 50 Stellenprozenten je grössere Schule Ambulante Schulsozialarbeit Mindestens 10-20% Stellenprozente je Schule mit ambulanter Schulsozialarbeit in Schulen ab 200 Kindern Maximal 4-6 Schulen je 100%-Stelle BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
23 5. Evaluationsergebnisse Die bisherigen Projektevaluationen zeigen für die Schulsozialarbeit übereinstimmend (Vögeli-Mantovani 2005): Die Lehrpersonen erfahren Unterstützung und Entlastung durch die Schulsozialarbeit Die Zufriedenheit der Lehrpersonen aufgrund der Entlastung und der formellen und informellen Zusammenarbeit wird verbessert Es gibt eine hohe Akzeptanz der Lehrpersonen, in Kollegien und Schulen gegenüber der Schulsozialarbeit Die Angebote der Schulsozialarbeit werden nach einer kurzen Startphase quantitativ gut genutzt Der Leistungsschwerpunkt liegt bei der fall- und situationsbezogenen Beratung Die Berner Fachhochschule hat verschiedene Schulsozialarbeitsprojekte selber evaluiert, u.a. zuletzt in der Stadt Bern (2008), in Burgdorf (2009) und Kirchberg (2010). Die Quellenangaben finden sich im Anhang 7.2. Die einzelnen detaillierten Berichte können über den angegebenen Link eingesehen werden. Weitere ausgewählte Evaluationsergebnisse: Drilling (2004) zeigt auf, dass die integrierte Schulsozialarbeit mit bis zu 60% der Schüler/-innen einer Schule im Rahmen sozialarbeiterischer Hilfeleistungen in einem kontinuierlichen und regelmässigen Kontakt steht, und zwar gleichermassen bei sozial auffälligen wie unauffälligen Schüler/-innen. Die Entlastungsfunktion bei den Lehrkräften wird ebenfalls durchgehend bestätigt (mehr Zeit für Unterrichtstätigkeit, geringere Fluktuation). Wenn die Schnittstelle mit der gesetzlichen Jugendhilfe optimal gestaltet wird, kommt diese zudem früher als bisher mit gefährdeten Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Ein Vergleich der integrierten Schulsozialarbeit mit der ambulanten Schulsozialarbeit in der Stadt Bern ergibt für beide Modelle sowohl Vorteile als auch Nachteile (Wicki 2002): Die integrierte Schulsozialarbeit ist niederschwelliger für Schüler/-innen und Lehrpersonen, hingegen ist die Schwelle für Eltern erhöht. Zudem besteht die Gefahr der Vereinnahmung durch die Schule. Die ambulante Schulsozialarbeit ist hochschwelliger für Lehrpersonen und Schüler/-innen, jedoch niederschwelliger für Eltern. Sie muss sich laufend darum bemühen, das Angebot in den Schulen bekannt zu machen und sich im System Schule vermehrt zu engagieren (durch Präventionsprojekte, Schulaktivitäten). Zusätzliche vergleichende und vertiefte Evaluationen, welche die verschiedenen Modelle und Erfahrungen aufarbeiten oder Wirkungen untersuchen, sind geplant oder im Gang. Erste Ergebnisse aus Wirkungsuntersuchungen der Fachhochschule Nordwestschweiz zeigen, dass die Schulsozialarbeit die gefährdeten Kinder und Jugendlichen erreicht. Landert (2002) hat in einer Untersuchung im Kanton Zürich nachgewiesen, dass die Schulsozialarbeit hilft, die direkten Lebensbedingungen von Kindern und Familien zu verbessern das Schulsystem unterstützt dazu beiträgt, die bestehenden Hilfssysteme zu optimieren und dass 69% der Kosten für die Schulsozialarbeit an anderen Orten des Hilfesystems wieder eingespart werden können. BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
24 Anhang 7.2 Literatur- und Quellenhinweise Baier, Florian et al.: Schulische und schulnahe Dienste Bern 2008 Böni, E. und E. Salm: Multikulturalität in Kindergarten, Primarschule und Sekundarstufe I des Kantons Bern Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Bern 2005 Drilling, M.: Schulsozialarbeit. Antworten auf veränderte Lebenswelten. Bern 2004 Erziehungsdirektion des Kantons Bern: Integration und besondere Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule. Leitfaden IBEM Bern September 2009 Hafen, M.: Soziale Arbeit in der Schule zwischen Wunsch und Wirklichkeit Luzern 2005 Inversini, M.: Schulsozialarbeit ein Positionspapier der LKEB Erziehungsberatung des Kantons Bern, Langenthal 2006 Iseli, D. und R. Stohler: Schulsozialarbeit aus der Perspektive des Sozialmanagements. Ergebnisse einer Modellanalyse in verschiedenen Kantonen. Augsburg 2011 (im Erscheinen in einem Sammelband von Armin Wöhrle) Iseli, D. und S. Grossenbacher: Schulsozialarbeit. Leitfaden zur Einführung und Umsetzung. Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Bern 2008 Landert, Charles: Schulsozialarbeit in der Stadt Zürich. Bericht über die Evaluation Sozialdepartement der Stadt Zürich, Zürich 2002 Müller, S.: Schulsozialarbeit im Kanton Zürich, Schlussbericht HSA Zürich 2004 Neuenschwander, P., Iseli, D., Stohler, R.: Bestandesaufnahme Schulsozialarbeit im Kanton Bern. Berner Fachhochschule, Bern 2007 Vögeli-Mantovani, U.: Schulen erweitern ihre erzieherische Kompetenz. Päd. Arbeitsstelle LCH 2003 BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
25 Vögeli-Mantovani, U.: Die Schulsozialarbeit kommt an. Trendbericht SKBF Aarau 2005 Evaluationsberichte Berner Fachhochschule veröffentlicht unter folgendem Link: Winkelmann, Anja; Neuenschwander, Peter: Evaluation Projekt Schulsozialarbeit Kirchberg Berner Fachhochschule, Bern 2010 Stohler, Renate; Neuenschwander, Peter; Kalbermatter, Marc: Evaluation Projekt Schulsozialarbeit Burgdorf Berner Fachhochschule, Bern 2009 Stohler, Renate; Neuenschwander, Peter; Huwiler, Jolanda: Evaluationsbericht der Schulsozialarbeit in der Stadt Bern Berner Fachhochschule, Bern 2008 Regionale Grundlagen Vertrag zwischen der Gemeinde Oberdiessbach (Sitzgemeinde) und den Gemeinden Aeschlen, Bleiken, Brenzikofen, Herbligen, Linden (Anschlussgemeinden) betreffend Führung der regionalen Sozialbehörde, eines regionalen Vormundschaftskreises sowie des regionalen Sozialdienstes (RSD) vom 1. Januar 2004 Schulen Region Oberdiessbach: Kooperationsmodell Handlungsleitfaden Schule-Sozialarbeit, aktuelle Fassung vom 28. Oktober 2010 Iseli, Daniel: Einführung der Schulsozialarbeit in der Region Oberdiessbach. Bedarfs-/Ressourcenanalyse und Grobkonzept Berner Fachhochschule, Bern, von der Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit verabschiedete Fassung vom 8. September 2010 BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
26 Anhang 7.3 Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit Walter Feuz, Geschäftsführer (ab Hanspeter Schmutz, Journalist), Gemeinderat Oberdiessbach, Ressort Soziales Thomas Käsermann, Leiter Sonderschulheim, Gemeinderat Oberdiessbach, Ressort Schule Karin Briggen, Physiotherapeutin, Gemeinderat Brenzikofen, Ressort Soziales David Blum, Landwirt, Gemeinderat Linden, Ressort Soziales und Finanzen Jonny Meyer, Unternehmer, Gemeinderat Bleiken, Ressort Schule Beat Christ, Sozialarbeiter Kompetenzzentrum Arbeit Bern, Schulvorstand Sekundarschufe 1 Oberdiessbach Werner Burri, Schulleiter Linden, Vertreter regionale Schulleitungskonferenz, Rolf Ogi, Schulleiter Primarschule Oberdiessbach, Vertreter regionale Schulleitungskonferenz Franziska Schmid, Schulleiterin IBEM (Integration und besondere Massnahmen) Region Oberdiessbach, Vertreterin regionale Schulleitungskonferenz Ueli Dällenbach, Leiter Regionaler Sozialdienst Oberdiessbach Daniel Iseli, Dozent und Projektleiter Berner Fachhochschule (externe Beratung) BFH / Soziale Arbeit / Konzept Schulsozialarbeit Region Oberdiessbach / Daniel Iseli / 22. Februar
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