Schuljahresbeginn 2009/10 Unterstützungsmassnahmen und ihre Umsetzung. Referat von Projektleiterin Ruth Bieri. Sehr geehrte Damen und Herren

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1 Schuljahresbeginn 2009/10 Unterstützungsmassnahmen und ihre Umsetzung Referat von Projektleiterin Ruth Bieri Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Medienschaffende In meinen folgenden Ausführungen werde ich Ihnen kurz darstellen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise wir die Lehrpersonen bei der Bewältigung schwieriger Unterrichtssituationen zeitlich befristet unterstützen wollen. 1 Einleitung Bevor ich näher auf die vorgesehenen Unterstützungsmassnahmen eingehe, gebe ich Ihnen eine Übersicht über die Schüler- und Klassenbestände der Sekundarstufe I im Kanton Bern. Anteile Sekundar- und Realklassen im Kanton Bern Schuljahr 2008/ Realklassen SEK Klassen

2 2. Wir haben im Kanton Bern insgesamt rund 1500 Oberstufenklassen, davon rund 700 Realklassen. Insgesamt werden jedoch nur rund ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Realklassen unterrichtet. Das sind rund 11'000 Schülerinnen und Schüler. Viele Schulen berücksichtigen bereits die anspruchsvollere Lehrtätigkeit in Realklassen und führen kleinere Real- und grössere Sekundarklassen (Real 17.5 S. und Sek und spez. Sek. 20 S.) Schülerzahlen Realklassen Schuljahr 2008/09 12% 0.5 % 35% 15 S. und weniger 16 bis 20 S S. mehr als 26 S. 53% Von schwierigen Unterrichtssituationen ist gemäss unserer Einschätzung nur ein kleiner Teil der Klassen der Sekundarstufe I betroffen. Vorwiegend treten sie in Realklassen auf. Es ist wichtig, nicht zu vergessen, dass die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler auch die Sekundarstufe I problemlos und engagiert durchläuft und den Übergang in die Sekundarstufe II erfolgreich meistert. Gestützt auf unsere Analyse Wo drückt der Schuh? gehen wir davon aus, dass viele Realklassen nicht von schwerwiegenden Problemen betroffen sind. Die Mehrheit der Reallehrpersonen arbeitet gerne an diesem Schultyp, leistet sehr gute Arbeit und engagiert sich gerne für ihre Schülerinnen und Schüler. Wir sprechen im Folgenden also von einer Minderheit der Klassen und von einer Minderheit der Schülerinnen und Schüler.

3 3 Diese geben jedoch viel zu reden und belasten den Alltag einer Lehrperson stark. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn keine echten Handlungsmöglichkeiten von Seiten der Schule vorhanden sind, um unbürokratisch und rasch reagieren zu können. 2 Konkrete Unterstützung im Unterricht Wie Sie vom Erziehungsdirektor gehört haben, wollen wir vor allem Lehrpersonen in den Realklassen in den beiden kommenden Schuljahren noch gezielter unterstützen. Dazu stehen zusätzlich pro Jahr 11'000 Einzellektionen zur Verfügung. Diese können von den Schulleitungen bei den Schulinspektoraten beantragt werden. Die Schulinspektorate können sie bei ausgewiesenem Bedarf rasch und unbürokratisch, zeitlich befristet, bewilligen. Die Schulleitungen können vor Ort entscheiden, wie die Unterstützung in den Klassen organisiert wird. Es wird künftig auch möglich sein, eine Person bei zu ziehen, die zwar keine Lehrbefähigung dafür aber eine andere geeignete Ausbildung besitzt oder durch anderweitige, berufliche oder ehrenamtliche Erfahrungen einen guten Zugang zu Jugendlichen im Oberstufenalter hat. 3 Beispiel Was dies konkret heissen könnte will ich am folgenden Beispiel illustrieren: Es handelt sich um eine 8. Realklasse mit 10 Knaben und 7 Mädchen. In der Klasse sind zwei Schüler und eine Schülerin mit auffälligem Verhalten, die den Unterricht systematisch massiv stören und sich nicht an Abmachungen halten. Es ist kaum mehr ein ordentlicher Unterricht möglich.

4 4 Die Lehrperson gelangt an die Schulleitung und gemeinsam kommen sie zum Schluss, dass einerseits ein Schüler in eine andere Klasse versetzt wird und gleichzeitig für die kommenden Wochen eine zweite Lehrperson eingesetzt wird für jeweils drei Vormittage pro Woche über sechs Wochen, also für insgesamt 72 Lektionen. Die Schulleitung beantragt die Massnahme beim zuständigen Schulinspektorat und der Schulinspektor ist nach Besprechung vor Ort mit der Lösung einverstanden. Die Schulsozialarbeit soll nach Bedarf und wo vorhanden gezielt einbezogen werden. Die Lektionen stehen fünf Tage später bereits zur Verfügung. Die Klassenlehrperson nutzt nun diese zusätzliche Unterstützung auch zur vertieften Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern und plant längerfristige Anpassungen und Massnahmen, damit die Arbeitshaltung, Leistungsbereitschaft und Konzentration im Unterricht dauerhaft gewährt sind. 4 Kriterien für zusätzliche Ressourcen Weitere Kriterien für den vorübergehenden Einsatz von zusätzlichen Ressourcen könnten die folgenden sein: Kriterien (nicht abschliessend) Folie - Hoher Anteil Schülerinnen und Schüler mit Leistungs- und Motivationsproblemen - Klasse mit gleichzeitig mehreren Schwierigkeiten, die sich auf den Schulbetrieb auswirken: Schulschwänzen, Mobbing, Gewalt, Sucht usw. - Hoher Anteil Schülerinnen und Schüler ohne Anschlusslösung (wird mit dem Case Management grösstenteils aufgefangen) - Wiedereingliederung nach Unterrichtsausschluss Im Weiteren können schwierige Situationen in einer Klasse entstehen, deren Ursachen nicht primär von den Schülerinnen und Schülern ausgehen, sondern mit besonderen Umständen, Eigenschaften oder Kompetenzen der Lehrperson in Zusammenhang stehen können, so zum Beispiel:

5 5 Schwierigkeiten von einzelnen Neueinsteigerinnen und einsteigern in den Lehrberuf oder Lehrpersonen mit privaten Problemen oder Schwierigkeiten der Lehrperson mit der Klassenführung. Auch in solchen Fällen ist es wichtig und richtig, dass die Lehrperson Unterstützung anfordert und akzeptiert. Die Schulleitung hat den Auftrag, genau hin zu schauen und frühzeitig Massnahmen einzuleiten und die neu geschaffene Möglichkeit der Unterstützung und Entlastung im Unterricht durch befristete zusätzliche Ressourcen zu beantragen. Dabei darf es aber in diesen Fällen nicht bleiben. Unter Führung der Schulleitung ist zu klären, welche zusätzlichen Massnahmen einzuleiten sind, damit die Lehrperson die Klassenführung wieder erfolgreich übernehmen kann resp. den Einstieg in den Beruf erfolgreich gestalten kann. Dabei denken wir an Unterstützung durch, Beratung, Coaching, Weiterbildung oder Intervision usw.) Diese zusätzlichen Massnahmen werden über die hierfür vorgesehenen Quellen finanziert. Es wird sich zeigen müssen, ob und inwiefern die dargestellte Unterstützungsmassnahme für Schulen ein hilfreiches und wirksames Instrument darstellt. Die zuständige Stelle der Erziehungsdirektion das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung, wird die Nutzung und den Bedarf dieser zusätzlichen Ressourcen laufend beobachten, den Verlauf evaluieren und Ende Schuljahr 2009/10 einen Bericht zu Handen des Erziehungsdirektors erstellen.

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