AUSLOBUNG 1. Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe)

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1 STADT FORCHHEIM ZWEISTUFIGER PLANUNGSWETTBEWERB Zur Umgestaltung des Paradeplatzes in Forchheim mit Entwicklung einer Leitidee für den funktionalen Zusammenhang mit angrenzendem Marktplatz AUSLOBUNG 1. Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe)

2 Vorbemerkung: Zugunsten einer leichteren Lesbarkeit ist teilweise auf geschlechtsneutrale Formulierungen oder Paarbegriffe verzichtet worden. Selbstverständlich sind aber auch in solchen Fällen immer alle Geschlechter gemeint. Seite 2 von 46

3 ZWEISTUFIGER PLANUNGSWETTBEWERB Zur Umgestaltung des Paradeplatzes in Forchheim mit Entwicklung einer Leitidee für den funktionalen Zusammenhang mit angrenzendem Marktplatz Ausloberin Stadt Forchheim vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein Schulstr Forchheim Tel.: Fax: Internet: Seite 3 von 46

4 Inhaltsverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS und ANGABEN ZU LINKS....6 TERMINÜBERSICHT....8 A TEIL 1. ALLGEMEINES A.1 Ausloberin A.2 Anwendung und Anerkennung der RPW A.3 Wettbewerbs- gegenstand A.4 Art des Wettbewerbs A.5 Verfahrensablauf zweistufiger Wettbewerb A.6 Zulassungsbereich A.7 Sprache A.8 Teilnahmeberechtigung A.9 Preisgericht, Berater A.10 Vorprüfung A.11 Anzahl und Höhe der Preise A.12 Wettbewerbsunterlagen A.13 Wettbewerbsleistung und Kennzeichnung A.14 Einlieferungstermin, Kennzeichnung Einreichungsadresse A.15 Termine für Rückfragen und Kolloquium A.16 Zulasssung der Arbeiten A.17 Nutzung, Rückversand A.18 Art, Umfang und allgemein Bedingungen der weiteren Bearbeitung A.19 Bekanntmachung der Ergebnisse und Ausstellung, A.20 Prüfung A.21 Bestätigung B TEIL 2. WETTBEWERBSAUFGABE B.1 Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs B.1.1 Einführung in die Aufgabenstellung, Anlass des Wettbewerbs B.1.2 Entwicklung B.1.3 Sinn und Zweck der aktuellen Wettbewerbsaufgabe B.2 Wettbewerbsgebiet B.2.1 Region Oberfranken B.2.2 Wettbewerbsort Stadt Forchheim B.2.3 Wettbewerbsgebiet B.3 Rahmenbedingungen für die Planung B.3.1 Planungsgrundstück und Umgebung B.3.2 Paradeplatz und Marktplatz Seite 4 von 46

5 B.3.3 Planungsrechtliche Situation: Bebauungsplan und Flächennutzungsplan B.3.4 Denkmalschutz und Stadtgeschichte B.3.5 ISEK B.3.6 Einzelhandelskonzept B.3.7 Integrierter Energienutzungsplan B.3.8 Verkehr B.3.9 Tourismus und Kultur B.3.10 Topographie, Baugrund B.3.11 Technische Ver- und Entsorgung, Trassen im Bestand B.3.12 Vegetation und Ausstattung B.3.13 Stadtmöblierung und Beleuchtung B.3.14 Marktnutzung C TEIL 3. PLANUNGSZIELE UND ANFORDERUNGEN C.1 Planungsziele und Anforderungen der Wettbewerbsaufgabe C.1.1 Nutzungskonzept C.1.2 Wunsch- und Ideen-katalog des Stadtrats C.1.3 Flächenbedarf Markt C.1.4 Verkehrsflächen C.1.5 Paradeplatz C Bauwerk C Oberfläche C Aufenthalt C Wasser etc C Grün C Beleuchtung C.1.6 Barrierefreiheit C.2 Angaben zur Bürgerbeteiligung D TEIL 4. BEURTEILUNGSKRITERIEN D.1 Beurteilungskriterien Seite 5 von 46

6 ANLAGENVERZEICHNIS und ANGABEN ZU LINKS Formale Vorgaben 1. Einreichungsaufkleber 2. Vordruck Verfassererklärung / Erklärung über Teilnahmeberechtigung Grundlagen: Bestandspläne und Fotos 3. Lageplan / Digitale Stadtgrundkarte, Arbeitsgrundlage dwg / dxf und pdf mit Höhen, Angabe engerer und weiterer Wettbewerbsbereich 4. Filmsequenz Drohnenbefliegung (.avi) 5. Orthofotos: Orthofoto Paradeplatz (5.1.) / Orthofoto Marktplatz (5.2.) 6. Fotos Bestand (6.1.) / Gebäudeabwicklung (6.2.) 7. Historische Abbildungen, Karten (pdf) 8. Auszüge aus Denkmaltopographie (pdf) siehe auch und 9. Dokumentation Bestand Verkehr (pdf) (Lage Haltestellen ÖPNV und Touristenbusse am Paradeplatz, Geschwindigkeitszonen Innenstadt) 10. Pläne Bestand Tiefgarage, Grundrisse und Schnitt (pdf) 11. Gesamtversorgungsnetz Sparten - Datei: Planauskunft der Stadtwerke Forchheim GmbH (pdf) 12. Flächennutzungsplan - als vorbereitender Bauleitplan - mit integr. Landschaftsplan, Stand 12/ _Fl%C3%A4chennutzungs-%20und%20Landschaftsplan%20Dez 15.pdf 13. Bebauungsplan Nr.1/1-8.1 V (Änderung) Tiefgarage Paradeplatz, rechtsverbindlich, Stand 11/11/ Bebauungsplaene%20Forchheim/Forchheim/BP%201_1_8_1V%20Tiefgarage%20Paradepl.pdf 14. Tiefgarage: Angaben zu Lastklassen Decke (14.1.) und Aufbau auf Decke (14.2.) Zusatzinformationen (Hinweis: 18,19,20 sind Angabe zu Links) 15. Umgriff Sanierungsgebiet SAN V Marktplatz / Paradeplatz (pdf) 16. Dokumentation zur Stadterneuerung (pdf) 17. Möblierungskonzept: Ergebnis Herstellerwettbewerb Stadtmöblierung April 2016 (pdf) 18. ISEK, Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, siehe K_Bericht_171220%20inkl.%20Anhänge.pdf Seite 6 von 46

7 19. Tourismuskonzept, siehe Einzelhandelskonzept Forchheim, siehe konzept/einzelhandelskonzept%20stadt%20forchheim_online.pdf 21. Überblick aktuelle Marktnutzung der Stadt Forchheim (pdf) Formblatt 22. Formblatt Angabe zu Nutzungsbereichen (xlsx., pdf.) Die Unterlagen der Ausloberin sind vertraulich zu behandeln. Veröffentlichungen oder die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Ausloberin. Seite 7 von 46

8 Termine 1. Wettbewerbsstufe TERMINÜBERSICHT Bekanntmachung /Tag der Auslobung Schlusstermin für schriftliche Rückfragen :00 Uhr Kolloquium :00 Uhr Vorbesprechung Preisrichter 10:00 Uhr Download Kolloquiumsprotokoll ab mit Rückfragenbeantwortung Abgabe Wettbewerbsarbeiten :00 Uhr ist gleichbedeutend mit Eingang bei der Ausloberin ( Submissionstermin ) Preisgerichtssitzung 13./ Öffentliche Veranstaltung Öffentliche Ausstellung der Arbeiten im Anschluss an die Preisgerichtssitzung bis Öffentliche Beteiligung nach der 1. Wettbewerbsstufe Seite 8 von 46

9 Voraussichtliche Termine 2. Wettbewerbsstufe hier nur informativ eingefügt : Ausgabe der Auslobungsunterlagen 2. Stufe 50.KW 2018 Schlusstermin für schriftliche Rückfragen :00 Uhr Kolloquium , 2. KW 2019 Download Kolloquiumsprotokoll ab , 2. KW 2019 mit Rückfragenbeantwortung Abgabe Wettbewerbsarbeiten , 7. KW :00 Uhr ist gleichbedeutend mit Eingang bei der Ausloberin ( Submissionstermin ) Preisgerichtssitzung , 11. KW 2019 Öffentliche Ausstellung der Arbeiten im Anschluss an die Preisgerichtssitzung Seite 9 von 46

10 A TEIL 1. ALLGEMEINES A.1 Ausloberin Stadt Forchheim vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein Schulstr Forchheim Tel.: Fax: Internet: A.2 Anwendung und Anerkennung der RPW Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS am herausgegebenen Fassung zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. An der Vorbereitung des Teils 1 der Auslobung hat die Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt ( 2 Abs. 4 RPW; Art.13 Abs. 1 Satz 4 BauKaG); die Auslobung wurde dort registriert unter der Nr. 2018/30.10 Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Die Aulsobung wurde ordnungsgemäß bekannt gemacht ( 3 Abs.2 und 3 RPW) A.3 Wettbewerbs- gegenstand Der Gegenstand des Wettbewerbes Umgestaltung des Paradeplatzes Forchheim ist die Gestaltung des öffentlichen Raums des Paradeplatzes mit Entwicklung einer Leitidee für den funktionalen Zusammenhang mit dem angrenzenden Marktplatz und der weiterführenden Straßen in der 1. Wettbewerbsstufe. A.4 Art des Wettbewerbs Offener Realisierungswettbewerb nach 3 (1) RPW in zwei Stufen nach 78 Abs. 3 ff. i.v.m. 69 ff. vor Verhandlungsverfahren nach 17 VgV Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Seite 10 von 46

11 A.5 Verfahrensablauf zweistufiger Wettbewerb Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Erste Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) In der ersten Wettbewerbsstufe soll eine Konzept- bzw. Leitidee entwickelt werden. In der hier vorliegenden ersten Wettbewerbsstufe werden bis zu 10 gleichrangige Preise vergeben. Die Verfasser der Preisgruppe werden veröffentlicht ohne Zuordnung zu den einzelnen Wettbewerbsarbeiten. Bürgerbeteiligung: Nach der ersten Wettbewerbsstufe werden die Ergebnisse einer interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Eingang in die Aufgabenstellung der zweiten Wettbewerbsstufe Zweite Wettbewerbsstufe (Realisierungsstufe): Die Preisträger der ersten Wettbewerbsstufe bilden das Teilnehmerfeld der nachfolgenden zweiten Wettbewerbsstufe, in der ein vollständiger Gestaltungsentwurf für die Neugestaltung des Paradeplatzes entwickelt werden soll. Der Gegenstand des Wettbewerbs die Umgestaltung öffentlicher Verkehrs- und Freiflächen des Paradeplatzes in Forchheim. Ergänzend dazu ist untergeordnet der Wettbewerbsgegenstand Bauwerksplanung, der funktionale Einbauten im Bereich des Paradeplatzes umfasst. Hier informativ die Leistungen der zweiten Wettbewerbsstufe: Übersichtsplan und Gestaltungskonzept im Maßstab 1:500, Vertiefungsbereich Gestaltungsplan und entwurfsrelevante Schnitte im Maßstab 1:200, erläuternde Detailausschnitte, Erläuterungen, Visualisierungen; Voraussichtliche Termine: Ausgabe der Unterlagen: 50.KW 2018 Kolloquium: 2.KW 2019 Preisgerichtssitzung: 11.KW 2019 A.6 Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten. Der Wettbewerb wurde ordnungsgemäß bekannt gemacht ( 3 Abs3 RPW im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 29/05/2018, Nr. S 100/2018, Bekanntmachungsnummer im ABl. : 2018/S ) Tag der Auslobung: Tag der Bekanntmachung A.7 Sprache deutsch Seite 11 von 46

12 A.8 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigung Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt Erklärung gemäß Anlage 2 ab. Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Berufliche Befähigung des Bewerbers oder der Führungskraft des Unternehmens oder der für die Dienstleistung verantwortlichen Person: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt / Stadtplaner befugt sind. Stadtplaner sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Architekten oder Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EG und den Vorgaben des Rates vom über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden. Mindestens der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen haben in der Verfassererklärung den verantwortlichen Verfasser der Wettbewerbsarbeit und einen teilnahmeberechtigten bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bewerber- / Arbeitsgemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerber- / Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der bevollmächtige Vertreter muss Architekt oder Landschaftsarchitekt sein. Seite 12 von 46

13 Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge. Zumindest für die zweite Wettbewerbsstufe wird die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern als Fachberater empfohlen. Soweit zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater hinzugezogen werden, müssen diese selbst nicht teilnahmeberechtigt sein, sofern diese Sachverständigen, Fachplaner oder anderen Berater keine Planungsleistungen erbringen, welche der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die zum Wettbewerb zugelassenen Arbeitsgemeinschaften benennen die Fachberater in der Teilnahmeerklärung. Die Fachberater sind keine Mitverfasser Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung / Auslobung erfüllt sein. Verfassererklärung Für die Verfassererklärung ist der als Anlage beigefügte Vordruck zur Erklärung über Urheberschaft und Teilnahmeberechtigung zu verwenden und rechtsverbindlich zu unterschreiben Teilnahmehindernisse: Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Zusätzliche Ausschlussgründe sind: - Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen könnten. Das gilt insbesondere für die Vertreter des Preisgerichts, deren Ehegatten, Verwandten und Verschwägerten ersten und zweiten Grades, sowie deren ständige Geschäfts- oder Projektpartner und die unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiter der ausgeschlossenen Personen. - Bedienstete der Ausloberin, Angestellte und sonstige ständige Mitarbeiter von Teilnehmern sowie solche Personen, die bis zum Seite 13 von 46

14 Tage der Bekanntmachung der Ausschreibung für diese tätig waren, dürfen nur teilnehmen, wenn sie mit der Wettbewerbsaufgabe nicht unmittelbar befasst waren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Gesellschafter und Mitglieder der Vertretungs- und Aufsichtsorgane von Gesellschaften oder Partnerschaften, die sich am Wettbewerb beteiligen. Das gleiche gilt für Personen, die aufgrund ihrer Funktion in einem Wettbewerbsausschuss einer Architekten- oder Ingenieurkammer die Ausloberin im konkreten Fall beraten. - Nicht ständige Mitarbeiter eines Teilnehmers, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, sowie Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften dürfen nicht selbständig am Wettbewerb teilnehmen. - Ausgeschlossen von der Teilnahme an einem Wettbewerb sind Personen, die ein über die Planungsleistungen hinausgehendes geschäftliches Interesse an dem Wettbewerbsgegenstand haben, wenn dadurch die Konkurrenz um die Leistungen zur Realisierung des Wettbewerbsgegenstandes eingeschränkt werden kann. Teilnehmer, die mit einem ausführenden Unternehmen wirtschaftlich verbunden sind, können durch eine Verpflichtung dieses Unternehmens, sich nicht um Bauleistungen für das Wettbewerbsprojekt zu bemühen, den Ausschluss vermeiden. Seite 14 von 46

15 A.9 Preisgericht, Berater Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung. Fachpreisrichter Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg Jochen Baur, Architekt und Stadtplaner, München Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, München Michaela Messmer, Architektin, Emskirchen Ralph Schäffner, Landschaftsarchitekt, Kitzingen ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter Anita Fesseler, Landschaftsarchitektin, Ingolstadt Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner Sachpreisrichter Dr. Uwe Kirschstein, Oberbürgermeister Forchheim Renè Franz, Stadtplaner, Referatsleiter Stadtbauamt Holger Lehnard, Stadtrat Heike Schade, Stadträtin ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter Franz Streit, Bürgermeister Claudia Stumpf, Architektin, Stadtplanungsamt Forchheim Lisa Hoffmann, Stadträtin Manfred Hümmer, Stadtrat Weitere stellvertretende Sachpreisrichter Manfred Mauser, Stadtrat Dr.Ulrich Schürr, Stadtrat Stefan Schick, Stadtrat Franz Noffke, Stadtrat Beratende Sachverständige Werner Schaup, Tiefbauamt Forchheim Franz Zitzelsberger, Stadtwerke Forchheim) Dr.Robert Pick. Landesamt für Denkmalpflege Dr.Franz Schürr, Stadtheimatpfleger Claus Sperr / Gunter Schramm, Sachverständige Verkehr Elena Büttner, City Managerin Forchheim Seite 15 von 46

16 A.10 Vorprüfung Die Wettbewerbsbetreuung und die Vorprüfung erfolgt gem. Anlage VI zur RPW durch: Mang und Zellner Architekten BDA Griesmühlstraße 8 D Ingolstadt info@mangundzellner.de Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe des mit dem Preisgericht abgestimmten Kriterienkataloges vorgeprüft. Zur Unterstützung der Vorprüfung können Sachverständige Berater hinzugezogen werden. A.11 Anzahl und Höhe der Preise Die Wettbewerbssumme der 1.Stufe beträgt insgesamt netto. Es werden bis zu 10 gleichrangige Preise vergeben, auf die die Wettbewerbssumme zu gleichen Teilen verteilt wird. Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen bedachte Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Für die 2. Stufe beträgt die Wettbewerbssumme insgesamt netto Die Teilnehmer haben über die ggf. zuerkannte Preissumme hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Seite 16 von 46

17 A.12 Wettbewerbsunterlagen Die Unterlagen werden digital und kostenlos zum Download unter ab Tag der Bekanntmachung/Auslobung bereitgestellt. Die Unterlagen sind nur so zugänglich. Ein Versand in anderer Form und ergänzende Hinweise erfolgen nicht. Die Bereitstellung zusätzlicher Informationen wie das Protokoll der Rückfragenbeantwortung werden auch unter dieser Adresse eingestellt und sind selbständig und eigenverantwortlich vom Wettbewerbsteilnehmer abzurufen. Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt: Auslobungstext Teil 1 / A. Allgemeiner Teil der Auslobung Teil 2 / B. Wettbewerbsaufgabe Teil 3 / C. Planungsziele und Anforderungen Teil 4 / D Beurteilungskriterien Anlagen: als Dateien siehe Anlagenverzeichnis Die für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien dürfen nur in Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwendet werden. Deren Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Nach Abschluss und Beendigung der Arbeiten sind die Teilnehmer verpflichtet, die übergebenen Daten auf allen elektronischen Speichermedien ohne zusätzliche Aufforderung zu löschen. Alle Unterlagen der Ausloberin sind vertraulich zu behandeln. Veröffentlichung oder die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des der Ausloberin. A.13 Wettbewerbsleistung und Kennzeichnung Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (1cm hoch, 6cm breit) zu kennzeichnen. Die Kennzahl muss auf jedem Blatt und 1 x auf jedem Schriftstück rechts oben angebracht sein. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen. Alle Wettbewerbsleistungen müssen in Papierform abgegeben werden. Dabei darf die Gesamtfläche aller Pläne pro Arbeit die Größe von 1 Plan DIN A O Hochformat nicht überschreiten. Gebundene Arbeiten, Ringbücher, Broschüren o. ä. sind nicht zulässig und werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Seite 17 von 46

18 Abzugeben sind: A. 1 Originalpräsentationsplan DIN A 0 B. 1 weiterer Planausdruck für die Vorprüfung DIN A 0 C. 3 - fach Präsentationsplan auf Format DIN A3 verkleinert D. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen E. Verfassererklärung Die Erklärung (siehe Anlage 2) nach 5 Absatz 3 RPW ist in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen, neutral-anonymen Umschlag einzureichen. F. Abzugeben ist außerdem ein Datenträger (USB-Stick oder CD) mit folgenden digitalen Daten: Präsentationsplan als PDF Prüfplan als PDF- und DWG-Datei (alle Inhalte in 1 dwg Datei zusammengefasst) ausgefüllte Exceltabelle Erläuterungstext zusätzlich als pdf-datei Die Dateien werden nur im Rahmen der Vorprüfung verwendet und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Geforderte Wettbewerbsleistungen sind: Entwicklung einer Leitidee für ein übergeordnetes Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum des Paradeplatzes und Entwicklung einer Leitidee für den funktionalen Zusammenhang von Paradeplatz, angrenzendem Marktplatz und der angrenzenden Straßenzüge. Prinzipien der Gestaltung und des Konzeptes sollen erkennbar werden. Dem Entwurf soll ein Titel zur Verdeutlichung der besonderen Leitidee gegeben werden. Im Einzelnen werden folgende Inhalte auf dem Präsentationsplan verlangt: Lageplan (genordet) 1:500 auf Grundlage des gelieferten Katasterauszuges Für den Wettbewerbsumgriff ist das Gesamtkonzept der gestalterischen und funktionalen Maßnahmen im städtebaulichen Gesamtzusammenhang aufzuzeigen. Darstellung der Leitidee für die Neugestaltung des Stadtraumes mit folgenden Eintragungen und grundsätzlichen Aussagen: - Zonierung - Gliederung und Nutzung der Verkehrs- und Freiflächen - schematische Darstellung weiterer konzeptprägender Gestaltungselemente - schematische Darstellung der Oberflächengestaltung - Raumkanten Seite 18 von 46

19 Schnitte 1:500 soweit zum Verständnis des städtebaulichen Entwurfs notwendigen Schnitte, jedoch mind. 1 Längs- und 1 Querschnitt, Die Schnitte müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen. Die Lage der Schnitte ist im Lageplan einzutragen. Erläuterungen und Ideenskizzen (auf den Plänen zu platzieren) zum Verständnis des Entwurfskonzeptes und ggf. der wichtigen Gestaltelemente (Text, Schemazeichnungen, skizzenhafte Perspektiven, Piktogramme etc.) fotorealistische Darstellungen (Renderings) sind nicht zugelassen Formblatt Angaben zu Nutzungsverteilungen Nach Abschluss der ersten Wettbewerbsstufe werden die prämierten Arbeiten im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit interessierten Bürgern diskutiert. Die Ergebnisse sollen in die Vorgaben und Planungsziele der zweiten Wettbewerbsstufe einfließen. Eine klare und allgemeinverständliche Darstellung in Text und Bild erleichtert auch Nichtfachleuten das Verständnis des Konzepts und kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden. Seite 19 von 46

20 A.14 Einlieferungstermin, Kennzeichnung Einreichungsadresse Einlieferungstermin für die Wettbewerbsarbeiten ist Donnerstag, der ,16:00 Uhr Die Arbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei folgender Adresse eingegangen sein: Die Einreichungsadresse lautet: Stadt Forchheim Zimmer Nr. 115 Birkenfeldstraße Forchheim Tel.: oder Durchwahl Öffnungszeiten / Annahme der Arbeiten Montag Donnerstag 8:00-12:00 u :00 Freitag 8:00-12:00 Außer Mittwoch, , da ist wegen Feiertag geschlossen! Bei direkter Einreichung ist der Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet, sich von der Annahmestelle die Übergabe der Unterlagen schriftlich mit Namenszeichen, Datum und genauer Uhrzeit bestätigen zu lassen. Unabhängig von der Art der Zustellung (persönlich, Post oder Kurierdienst), gelten nur die Arbeiten als fristgerecht zugegangen, die fristgerecht unter oben genannter Adresse eingegangen sind. Arbeiten, die nicht unter der genannten Adresse eingehen, werden ausgeschlossen. Der Bewerber allein ist für den termingerechten Eingang der Arbeiten bis zum Submissionstermin verantwortlich. Die Arbeiten müssen deutlich mit dem Hinweis auf das betreffende Wettbewerbsverfahren siehe Aufkleber in der Anlage gekennzeichnet werden. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Alle Wettbewerbsunterlagen sind rechts oben durch eine sechsstellige Kennzahl aus arabischen Ziffern ( max 1 cm hoch / 6 cm lang ) zu kennzeichnen. Seite 20 von 46

21 A.15 Termine für Rückfragen und Kolloquium Rückfragen können ausschließlich schriftlich per , bis einschließlich :00 Uhr an die Ausloberin gestellt werden, unter dem Betreff: Rückfragen Wettbewerb Paradeplatz Forchheim Mündliche Anfragen sind nicht statthaft. Die Ausloberin veranstaltet am , 12:00 Uhr ein Kolloquium. Ort: Gewölbe der Kaiserpfalz, Kapellenstr. 16, Forchheim Das Kolloquium erfolgt unter Beteiligung der Mitglieder des Preisgerichts, der sachverständigen Berater und der Vorprüfung. Es dient der Diskussion der Aufgabenstellung und der Beantwortung von Rückfragen. Das Preisgericht trifft vor dem Kolloquium zu einer internen Vorbesprechung zusammen. Allen Teilnehmern steht zeitnah nach dem Kolloquium ein Antwortprotokoll zu allen schriftlich eingegangenen Rückfragen und mündlich im Kolloquium gestellten Fragen zum Download bereit unter Es wird Bestandteil der Auslobung. Eine Führung über das Wettbewerbsgebiet findet nicht statt. Eine eigenständige Besichtigung wird empfohlen. A.16 Zulasssung der Arbeiten Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die Den formalen Bedingungen entsprechen In wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen Termingerecht eingegangen sind Keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt, werden nicht festgesetzt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten sind zu protokollieren. Seite 21 von 46

22 A.17 Nutzung, Rückversand Urheberrechte, Nutzung Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt 8 Abs. 3 RPW. Rückversand Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt oder können innerhalb dieser Frist abgeholt werden. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der/die Teilnehmer(in), auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Die Rücksendung erfolgt in der von den Teilnehmern eingereichten Verpackung; für eventuelle Transportschäden wird keine Haftung übernommen. A.18 Art, Umfang und allgemein Bedingungen der weiteren Bearbeitung Die Ausloberin wird nach Abschluss der zweiten Wettbewerbsstufe, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und den Vorgaben der VgV einem der Preisträger der zweiten Wettbewerbsstufe die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung gemäß 39 und 47 HOAI stufenweise übertragen, das sind mindestens die Leistungsphasen 2-5, in Verbindung mit den Regelungen nach 8 Abs. 2 RPW. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Die Ausloberin behält sich vor, die Aufgabe abschnittsweise zu realisieren und entsprechend abschnittsweise die Planungsleistungen zu beauftragen. Vertragsgrundlage werden im Auftragsfall die Vertragsmuster sowie die Vertragsbedingungen des Auftraggebers als kommunaler Auftraggeber. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Planungsaufgabe aus dem Realisierungsteil in Stufe 2 wird den Honorarzonen IV (Freianlagen), III (Verkehrsanlagen), und II (Gebäude) zugeordnet. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises der zweiten Stufe nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle der weiteren Beauftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Seite 22 von 46

23 Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Wertungskriterien erfüllen. Der Nachweis über die Eignungskriterien (ggf. unter Einbeziehung der sogenannten Eignungsleihe, siehe 47 VgV) muss erst zu den VgV-Verhandlungen gebracht werden. Die Ausloberin behält sich vor, vor Einladung zum Verhandlungsverfahren, die Eigenerklärungen und Nachweise zu den Eignungskriterien Berufszulassung, zur Berufshaftpflichtversicherung und zu einem Projekt vergleichbarer Komplexität einzufordern und nachzuprüfen. Die Wettbewerbsentscheidung wird im anschließenden VgV Verhandlungsverfahren mit 50% gewichtet. A.19 Bekanntmachung der Ergebnisse und Ausstellung, Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch Übersendung des Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Die Ausstellung der eingereichten Arbeiten findet im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gem. 8 RPW statt. Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Ausstellung werden noch bekannt gegeben. Im Zuge der Wettbewerbsausstellung ist eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung, z.b. in Form von Podiumsdiskussionen oder Workshops geplant. Die Verfasser der Preisgruppe der 1. Wettbewerbsstufe werden ohne Zuordnung zu den Wettbewerbsarbeiten genannt. A.20 Prüfung Einwände von Wettbewerbsteilnehmerinnen und teilnehmern gegen das Vergabe- und Wettbewerbsverfahren können an folgende Stelle gerichtet werden: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Postfach Ansbach vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: 0981 / , Fax: 0981 / Seite 23 von 46

24 A.21 Bestätigung. Seite 24 von 46

25 B TEIL 2. WETTBEWERBSAUFGABE B.1 Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs B.1.1 Einführung in die Aufgabenstellung, Anlass des Wettbewerbs Die Stadt Forchheim beabsichtigt, im Rahmen der Stadtsanierung Forchheim den südlich an den mittelalterlichen Stadtkern anschließenden Paradeplatz umzubauen. Die Stadt Forchheim ist seit Jahren bestrebt, im Rahmen der Städtebauförderung einzelne Bereiche der Stadt durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zu verbessern oder umzugestalten. Das Sanierungsgebiet mit der Kennzeichnung SAN V Marktplatz/Paradeplatz umfasst mit insgesamt 3,54 ha ein größeres Gebiet als das Wettbewerbsgebiet. Die Satzung wurde am bekanntgemacht. Sanierungsgebiet V Im Rahmen des integrierten, städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), das vom Stadtrat der Stadt Forchheim am beschlossen worden ist, und durch den am stattgefundenen Tag der Städtebauförderung ist die Notwendigkeit zur Umgestaltung des Paradeplatzes erneut deutlich geworden. Es erfolgte eine aktuelle Abfrage der Träger öffentlicher Belange, der Stadträte, des Beirats für Umwelt- und Naturschutz (BUN) und der Ämter der Stadtverwaltung bezüglich der Anforderungen an den Paradeplatz. Der angrenzende Marktplatz ist bereits vor einigen Jahren umgestaltet worden und deshalb nicht Teil der Umgestaltungsmaßnahme, aber im funktionalen Zusammenhang zu berücksichtigen. Der Wettbewerbsumgriff ist auf beiliegendem Lageplan dargestellt und erstreckt sich von der Nürnberger Straße/Einmündung Torstraße über den Paradeplatz bis in die Klosterstraße hinein. Der funktionale Zusammenhang umfasst auch den Marktplatz. Ziel des zweistufigen Planungsverfahrens ist es, dem Kontext angemessene Lösungsvorschläge für die Neugestaltung des öffentlichen Raums zu erhalten. Wettbewerbsumgriff Mit der Wahl des zweistufigen Planungsverfahrens bietet sich die Chance, die interessierte Öffentlichkeit aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Nach der ersten Wettbewerbsstufe werden die Ergebnisse einer interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und mit den Bürgern diskutiert. Seite 25 von 46

26 Die Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Eingang in die Aufgabenstellung der zweiten Wettbewerbsstufe, die der Stadtrat als Auslobung zu beschließen hat. B.1.2 Entwicklung Rückblick Bereits mehrfach waren der Paradeplatz und seine Gestaltung im Fokus der Öffentlichkeit. Ein kurzer geschichtlicher Abriss zeigt, wie wichtig der Platz schon immer für die Stadt war: erhält der Platz seinen Namen ließ der Fürstbischof hier seine Hof- und Streitmacht aufmarschieren - bis 1935 waren Markt- und Paradeplatz eine Einheit, prachtvolle Linden säumten den Platz - in der 70er Jahren war der Paradeplatz ein Parkplatz - nach dem Bau der Tiefgarage 1982 wurde auch der Platz neugestaltet; er sollte praktisch und nicht teuer sein wurden die Häuser der Südzeile des Platzes abgerissen und nach einem Wettbewerb erfolgte eine Neubebauung mit einer Durchwegung zum Streckerplatz und der Ansiedlung eines Nahversorgers wurde ein Herstellerwettbewerb zur Stadtmöblierung durchgeführt und bereits umgesetzt - In den Jahren 2016 und 2017 folgte die Sanierung der Tiefgarage mit Einbau eines Aufzuges zur barrierefreien Erschließung und eines Behinderten-WC Es gab auch schon einen Wettbewerb für einen Kiosk, Gespräche mit den Marktfieranten, einen Stadtratsworkshop und diverse Anträge und Vorschläge der Parteien. B.1.3 Sinn und Zweck der aktuellen Wettbewerbsaufgabe Ziel Das zweistufige Wettbewerbsverfahren umfasst zwei aufeinanderfolgende Wettbewerbe mit jeweils eigenständigen Aufgabenstellungen. In der ersten offenen Wettbewerbsstufe (Konzeptstufe) soll eine Leitidee für den funktionalen Zusammenhang von Paradeplatz, angrenzendem Marktplatz und der weiterführenden Straßen entwickelt werden. Paradeplatz und Marktplatz als die zentralen Plätze in der Innenstadt neben dem Rathausplatz sind in ihrem Profil zu stärken. Seite 26 von 46

27 Aufgabe ist, ein Nutzungskonzept für Parade- und Marktplatz und ein Gestaltungskonzept zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für den Paradeplatz zu entwickeln. Zur Stärkung des funktionalen Zusammenhanges und im Hinblick auf eine mögliche Neuordnung der Funktionen sind Markt- und Paradeplatz als eine Einheit zusehen. Der Marktplatz ist daher funktionaler Bestandteil des Wettbewerbs. Sinn und Zweck des Wettbewerbs ist Ideen zur Gestaltung des Marktgeschehens für beide Plätze auszuarbeiten ein Konzept zu entwickeln, das Paradeplatz und Marktplatz als Aufenthalts- und Erlebnisraum und damit die gesamte Altstadt stärkt die Verkehrsführung und die Bushaltestellen in das Gesamtkonzept der Neugestaltung des Paradeplatzes zu berücksichtigen und zu integrieren Der Paradeplatz ist Eingang zur Altstadt und zur Fußgängerzone und hat eine hohe Funktionsdichte aufzuweisen. Problematisch sind derzeit seine mangelhafte Aufenthaltsqualität und der dominierende Verkehr im Straßenbild, die es zu verbessern gilt. Der Platz soll künftig Angelpunkt für ankommende Individual- und Bus - Touristen, Drehscheibe für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Schulbusse sein. Dazu soll er als lebendiger Platz die Funktionen als Veranstaltungsort, Treffpunkt und barrierefreier Aufenthaltsbereich im öffentlichen Raum mit Gastronomie und Spielflächen erfüllen. Die Marktnutzung kann mit der Neugestaltung des Paradeplatzes auf Paradeplatz und Marktplatz verteilt werden. Formulierter Wunsch des Stadtrats zum Umbau des Paradeplatzes ist die Schaffung eines multifunktionalen Platzes mit hoher Aufenthaltsqualität, als gestalteter städtischer Freiraum für Veranstaltungen, zum Sitzen, Spielen und Verweilen, mit natürlichem Schatten durch Bäume und Wasserspiel. Seite 27 von 46

28 B.2 Wettbewerbsgebiet B.2.1 Region Oberfranken Der Regierungsbezirk Oberfranken ist im Nordosten Bayerns gelegen. Sitz der Bezirksregierung ist Bayreuth. Im Norden grenzt Oberfranken an die Bundesländer Sachsen und Thüringen und innerhalb Bayerns an die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz und Unterfranken an. Im Osten grenzt Oberfranken an die Tschechische Republik. In Oberfranken, einem der industriedichtesten Räume in Bayern, ist die Industrie nach wie vor die Haupterwerbsquelle für die Bevölkerung. Der Wirtschaftsstandort Oberfranken ist geprägt von kleineren und mittelständischen Unternehmen. Etliche Weltmarktführer in ihrem Geschäftsfeld sind kennzeichnend für die hohe Qualität im produzierenden Gewerbe. Daneben kennt man Oberfranken als Genussregion Bayerns. Hier ist die höchste Brauereidichte der Welt mit mehr als 200 Brauereien zu finden. Viele Städte und Gemeinden bemühen sich zunehmend, durch ein immer breiteres Angebot an Fremdenverkehrseinrichtungen, den Besuchern aus nah und fern einen gesunden und erholsamen Aufenthalt zu bieten. Der Tourismus in Franken hat sich mittlerweile zu einem zentralen Wirtschaftszweig der Region entwickelt. Der nordöstlichste Regierungsbezirk Bayerns ist geprägt von abwechslungsreichen Landschaften wie der fränkischen Schweiz, dem Fichtelgebirge, dem Obermaingebiet sowie dem ehemaligen Herzogtum Coburg. Teile Bambergs sowie das markgräfliche Opernhaus in Bayreuth sind Weltkulturerbe. Im Regierungsbezirk Oberfranken leben heute in etwa so viele Menschen wie 1960, während die Einwohnerzahl in der Stadt Forchheim um etwa 25% zugenommen hat, im Landkreis Forchheim um etwa 45%. B.2.2 Wettbewerbsort Stadt Forchheim Die große Kreisstadt Forchheim mit ihren rund Einwohnern liegt inmitten der Metropolregion Nürnberg, in der heute ca. 3,5 Millionen Menschen leben. Die Stadt weist innerhalb des Verdichtungsraums Nürnberg/Erlangen/Bamberg eine sehr gute regionale wie überregionale Verkehrsanbindung auf. Für den Landkreis mit ca Einwohnern übernimmt Forchheim als Oberzentrum in den Bereichen Kultur, Freizeit, Tourismus und Bildung eine wichtige Versorgungsfunktion. Gemessen an Kategorien wie Bevölkerungszahl, Arbeitsplätze Wohngebäude und Gästeübernachtungen weist Forchheim in den vergangenen Jahren Seite 28 von 46

29 ein kontinuierliches Wachstum auf. Schon heute gehört die Region zu den am dynamischsten wachsenden Wirtschaftsräumen in Deutschland. Eingerahmt durch den weitläufigen Steigerwald im Westen und einem der ältesten und beliebtesten Erholungsgebiete Deutschlands, der Fränkischen Schweiz im Osten, liegt Forchheim selbst in reizvoller Tallandschaft, reichlich mit Freizeit-, Sport- und Parkanlagen versehen. Forchheim wird auch Eingangstor zur Fränkischen Schweiz genannt. Forchheim liegt an der Regnitz, hier Teil des Main-Donau- Kanals, und der Wiesent. Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Die LEP-Teilfortschreibung ist am in Kraft getreten. Forchheim als ein Zentraler Ort im Regierungsbezirk Oberfranken ist mit der LEP-Teilfortschreibung vom Mittelzentrum zum Oberzentrum hochgestuft und der Region Oberfranken-West zugeordnet. Seite 29 von 46

30 Historische Karte Die historische Innenstadt Forchheims liegt zwischen der Regnitz im Westen, als Teil des Main-Donau-Kanal und der Bahnstrecke Nürnberg Bamberg im Osten. Der Main-Donau-Kanal (MDK), eine Bundeswasserstraße, wurde zwischen 1960 und 1992 erbaut und ist als Bestandteils des Rhein-Main-Donau-Kanals Teil des Europakanals. Der Vorläufer des MDK war der 1835 bis 1846 erbaute Ludwig-Donau-Main-Kanal, der östlich am historischen Ortskern vorbeiführte und Mitte des 20.Jh. aufgelassen und mit Autobahn und Straßen überbaut wurde. Die mittelalterliche Stadt hat sich an den Verbindungsachsen nach Nürnberg und Bamberg orientiert und dann kammartig in Ost West Richtung erweitert. Die späteren barocken Befestigungsanlagen haben die Ackerbürgerstadt in das dann erweiterte Stadtgebiet integriert. Geoportal aktuelle webkarte Die Altstadt ist geprägt von Bauwerken mit eindrucksvollen Barockund Fachwerkfassaden und zeugt von der stolzen Geschichte und dem Charme alter fränkischer Stadtarchitektur. Die Fußgängerzone, zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe geben das Gefühl moderner Urbanität. Diese spürbare Verbindung zwischen Geschichte, Brauchtum und neuzeitlichem Leben möchte Forchheim ihren Besuchern vermitteln. Ein positives Erscheinungsbild bietet die Hauptstraße mit sanierten Häusern, Gassen, diversen Geschäften und den Sehenswürdigkeiten wie Rathaus mit Platz, Martinskirche und der sogenannten Kaiserpfalz. B.2.3 Wettbewerbsgebiet Der insgesamt ca. 1 ha große Umgriff des Realisierungsbereiches umfasst den Paradeplatz. Bei der Entwicklung der Leitidee in der Konzeptstufe des Wettbewerbsverfahrens sind der Marktplatz und die südwestlich und südöstlich angrenzenden Bereiche mit einzubinden. Das Betrachtungsgebiet der ersten Wettbewerbsstufe reicht damit etwa von der Einmündung Torstraße in die Nürnberger Straße (südwestliches Ende) bis über den Paradeplatz und Marktplatz bis zum Fluss Wiesent und umfasst damit ca. 1,5 ha. Das Denkmalensemble Altstadt Forchheim umfasst den Stadtkern Forchheims innerhalb der frühneuzeitlichen Befestigung in seinen im historischen Bestand noch erhaltenen Bereichen. Um 1300 wurde der Bereich zwischen Bischofsburg im Westen, der Hornschuchallee im Osten, dem Katharinenspital im Norden und dem Paradeplatz im Süden mit einer Mauer umfasst. Der Verlauf dieser Stadtmauer ist noch heute in der teils gekrümmten Straßenführung, beispielsweise am nördlichen Paradeplatz, zu erkennen. Seite 30 von 46

31 B.3 Rahmenbedingungen für die Planung B.3.1 Planungsgrundstück und Umgebung Der innerstädtische Paradeplatz liegt im denkmalgeschützten Ensemblebereich und im Sanierungsgebiet Paradeplatz/Markplatz". Die Häuser entlang des Paradeplatzes entstammen unterschiedlichen Zeiten und Stilepochen. Neben Fachwerkhäusern, wie dem mit beschnitzten Balken verzierten Haus Paradeplatz 19 (von 1613), sind auch einige repräsentative Barockgebäude hier erhalten, so etwa das Gasthaus Zum Schwanen" (Paradeplatz 5). Der Paradeplatz schließt sich südlich an den mittelalterlichen Stadtkern an. Er war als Aufmarschplatz für die Truppen der Garnison angelegt, diente aber immer auch als Markt. Heute ist der Paradeplatz mit einer öffentlichen Tiefgarage untergraben". Die historische Baumbepflanzung des Platzrandes ist dabei verlorengegangen. Der Paradeplatz wird von der Bevölkerung als gesichts- und meist funktionsloser Platz betrachtet; im ISEK wird er als Platz mit großem Potential beschrieben. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Leben findet innen Stadt" wurde 2010 ein Städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb für ein neues Wohn- und Geschäftshaus auf der Südseite des Paradeplatzes durchgeführt. Diese Neubauten wurden 2012 realisiert. Der Marktplatz wurde früher zum Viehhandel genutzt. Mundartlich wird der Platz auch Säumarkt genannt, denn man konnte dort auch Ferkel erwerben. Bis ca wurde auf dem Platz auch ein Taubenmarkt abgehalten.. Der Marktplatz ist der einzige Platz der Altstadt mit unmittelbarem Bezug zum Wasser. Am Ufer wurde deshalb eine Wassertreppe mit Sitzstufen angelegt. B.3.2 Paradeplatz und Marktplatz Beide Hauptachsen der Stadt verlaufen über das Wettbewerbsgebiet: sowohl die Nord-Süd-Achse der Hauptstraßen - von Norden kommend von der Bamberger Straße über die Hornschuch Allee über Markplatz und Paradeplatz weiter nach Süden zur Nürnberger Straße als auch die künftig an Bedeutung gewinnende Ost West Achse vom Bahnhof bis zur Sportinsel. Seite 31 von 46

32 Ankommende Bustouristen werden am Paradeplatz empfangen. Paradeplatz und Marktplatz sind zentrale Plätze in der Stadt mit wichtigen Verkehrs- und Infrastrukturfunktionen und Einkaufsmöglichkeiten erfolgte die Umgestaltung des Marktplatzes mit neuem Beleuchtungskonzept wurde eine Fußwegeverbindung vom Paradeplatz zum südlich gelegenen Landratsamt geschaffen wurde die öffentliche Tiefgarage unter dem Paradeplatz saniert und mit Aufzug und öffentlich zugänglichen Behinderten-WC ausgestattet. Mit Ausnahme der bebauten Parzellen im Bereich des Marktplatzes sind die Flächen im Besitz der Stadt Forchheim und öffentlich gewidmet. Der Paradeplatz und der Marktplatz, sowie die Alte Wache sind im Besitz der Stadt Forchheim, d.h. mit Benennung der Flurnummern: 242 alte Wache, 243 Paradeplatz, 600/2 Nürnberger Straße, 608/5 Marktplatz. B.3.3 Planungsrechtliche Situation: Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan - als vorbereitender Bauleitplan - mit integriertem Landschaftsplan, Stand 12/2015, ist das Wettbewerbsgebiet als Verkehrsfläche mit Parkplatz ausgewiesen. Teile des Marktplatzes und die angrenzenden Bereiche sind als Kerngebiet ausgewiesen. siehe 0Stadtentwicklung/Bauleitplanung/1_Flächennutzungs- %20und%20Landschaftsplan%20Dez 15.pdf Der Bebauungsplan Nr.1/1-8.1 V (Änderung) Tiefgarage Paradeplatz, rechtsverbindlich, Stand , ist für die Tiefgarage unter dem Paradeplatz aufgestellt worden. siehe 0Stadtentwicklung/Bauleitplanung/Bebauungsplaene%20Forchheim /Forchheim/BP%201_1_8_1V%20Tiefgarage%20Paradepl.pdf Seite 32 von 46

33 B.3.4 Denkmalschutz und Stadtgeschichte Ensemble und Baudenkmal Das Ensemble Altstadt Forchheim wird in der Denkmalliste hier in Auszügen - wie folgt beschrieben: Das Ensemble umfasst den Stadtkern Forchheims innerhalb der frühneuzeitlichen Befestigung in seinen im historischen Bestand noch erhaltenen Bereichen. Die Altstadt lässt die verschiedenen Phasen des Stadtwachstums sowie die Nutzungen und sozialen Schichtungen der Quartiere noch gutablesen, Reste der bastionären Befestigung haben sich bewahrt oder ihr Verlauf ist in der Straßenführung noch nachzuvollziehen. Den Kernpunkt der Entwicklung bilden die bischöfliche Burg und die frühe Pfarrkirche St. Martin. ( ) Die Hauptstraße, noch im 19. Jahrhundert schlechthin die Stadt genannt, prägt das charakteristische Nebeneinander von eng gereihten Fachwerkbauten, z. T. verputzt, und Sandsteinbauten, wobei die Giebelstellung überwiegt. Nach Süden endet sie da, wo heute der Paradeplatz ansetzt, an der Stelle des abgegangenen Nürnberger Tores (Bettlerturm). In dieser prominenten Lage der ehem. Hauptverkehrsstraße Bamberg Nürnberg waren Gasthäuser ebenso zu finden wie Händler mit ihren Läden Bodendenkmal In der Denkmalliste als Einzel-Baudenkmäler sind aufgelistet: Paradeplatz 22 / Hauptstraße 65, Paradeplatz: die Anwesen mit Hausnummern 2, 5, 14/15, 17, 18, 19 Hornschuchallee 34 / Marktplatz 11 Hornschuchallee 35 / Marktplatz Marktplatz:die Anwesen mit Hausnummern 5,8,14,15,16,17 Die Figurengruppe der Immaculata mit zwei Engeln ist mit folgenden Angaben in der Denkmalliste aufgeführt: Sandstein, bez.1747, Georg Reuß zugeschrieben. Diese Figurengruppe kann am Paradeplatz am Standort verbleiben, innerhalb des Wettbewerbsgebietes transloziert werden oder auch an einem anderen Standort in der Stadt ohne Nachweis im Wettbewerbsgebiet aufgestellt werden. Siehe auch e/pdf/denkmalliste_merge_ pdf und Bayerischer Denkmalatlas unter Seite 33 von 46

34 B.3.5 ISEK Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit dem Untertitel Forchheim Querdenken sind Paradeplatz und Marktplatz neben dem Rathausplatz als die zentralen Plätzen in der Innenstadt (Paradeplatz, Marktplatz und Rathausplatz) aufgeführt, denen es heute an Profil fehlt. Siehe 0Stadtentwicklung/ISEK/FO_ISEK_Bericht_171220%20inkl.%20An h%c3%a4nge.pdf Unter den Handlungsschwerpunkten formuliert das ISEK die Städtebauliche Aufwertung der Innenstadt im Bereich Paradeplatz wie folgt: Der Paradeplatz soll künftig den zentralen Ankunftsplatz für die Touristen(Busse) darstellen, jedoch nicht als Parkplatz für diese dienen. ( ) Vom Paradeplatz aus werden die Besucher Richtung historisches Rathaus und Kaiserpfalz gelenkt. Im Bereich der Kommandantur könnten weitere attraktive Nutzungen / Frequenzbringer vorgesehen werden. Natürlich ist in diesem Zusammenhang auch der Paradeplatz mit dem Übergang zum Marktplatz auf die neu geplanten Funktionen auszurichten und gestalterisch aufzuwerten. ISEK S.78, Straßensystem Die Nord-Süd-Achse der Hauptstraßen führt von Norden kommend von der Bamberger Straße über die Hornschuch Allee über Markplatz und Paradeplatz weiter nach Süden zur Nürnberger Straße. Für diese Nord-Südachse wird im ISEK der Vorschlag für den Umgriff zweier städtebaulicher Wettbewerbe gemacht: Zum Einen der Bereich Hornschuchallee, an dessen südlichem Ende der Marktplatz liegt und zum Anderen der Bereich Paradeplatz, der mit diesem Wettbewerbsverfahren behandelt wird. ISEK S.71, Ost-West-Achse Neben den Verkehrsachsen in Nord Süd - Richtung soll die Innenstadt nun durch eine neue, mit attraktiven Funktionen besetzte Ost West Achse vom Bahnhof bis zur Sportinsel gestärkt werden. Beginnend am Bahnhof, über den Paradeplatz als zentrale Ankunftsstelle für Besucher mit einer Infostehle, über das historische Rathaus und über die Kaiserpfalz endet diese auch Perlschnur genannte Achse an der Sportinsel ("Forchheim quer denken"). Seite 34 von 46

35 B.3.6 Einzelhandelskonzept Das aktualisierte Einzelhandelskonzept der Stadt Forchheim wurde im Januar 2017 beschlossen. Siehe 0Stadtentwicklung/Einzelhandelskonzept/Einzelhandelskonzept%2 0Stadt%20Forchheim_online.pdf Aus Gutachtersicht sind der Markt- und Paradeplatz als B-Lagen zu bewerten. Das Einzelhandelsangebot am Paradeplatz konzentriert sich im südlichen und westlichen Bereich mit breitem Angebot. Der Paradeplatz ist derzeit auch Standort des Wochenmarktes. Für den Marktplatz, zugleich auch Bindeglied zur Hornschuchallee und deren differenziertem Warenangebot, sieht das Einzelhandelskonzept noch Entwicklungsbedarf. Am Paradeplatz hervorgehoben ist ein Supermarkt, der als Vollsortimenter wichtig für die Versorgungsfunktion und zugleich als Frequenzbringer wichtig ist. B.3.7 Integrierter Energienutzungsplan Für die Stadt Forchheim gibt es einen Integrierten Energienutzungsplan. Im September 2017 wurden die Kernpunkte des Energienutzungsplan auf einen aktuellen Stand gebracht. Ein Schwerpunktprojet ist die Straßenbeleuchtung. Unter den Maßnahmenempfehlungen für die Stadt Forchheim ist die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf effizientere Technik aufgeführt. B.3.8 Verkehr Es gibt ein Verkehrskonzept aus dem Jahr 1996 für die Innenstadt, das allerdings Lösungen für die heutigen Anforderungen nicht mehr im geeigneten Maße bieten kann. Kleinräumige Planungen und Einzelmaßnahmen, z.b. Umgestaltung Marktplatz, folgten städtebaulichen Konzeptionen für die Innenstadt. Im Oktober 2014 wurde vom Haupt-/ Personal- und Kulturausschuss beschlossen, ein neues Verkehrskonzept für die Innenstadt erstellen zu lassen; dies ist bis heute nicht begonnen worden. Als Ziele für einen Verkehrsentwicklungsplan sind im ISEK Verkehrsvermeidung in der Innenstadt bei Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit für alle Verkehrsarten und Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt formuliert. Ein neues innerstädtisches Verkehrskonzept wird nach der zweiten Wettbewerbsstufe dieses Wettbewerbs aufgestellt. Der provisorische Kreisverkehr an der Kreuzung zur Klosterstraße hat sich bewährt. Seite 35 von 46

36 ÖPNV Für das gesamte Stadtgebiet ist (gem. Personenbeförderungsgesetz 8, Abs. 3, Satz 3 bis ) der barrierefreie Ausbau des ÖPNV, also auch einschließlich der Bushaltestellen mit Kassler Bord von 21 cm Höhe vorgesehen. Der Paradeplatz ist ein vielfrequentierter Bushalt mit mehreren Haltebereichen. Die Haltestellen werden von den jeweiligen Linien einzeln angefahren. Zu 300 Busankünften / Schultag kommen noch die schulfreien Tage und der Wochenendverkehr, seit Dez auch der um 2 Stunden erweiterte Busverkehr am Abend. Es kann damit von ca Busbewegungen p.a. rund um den Parade- und Marktplatz ausgegangen werden. siehe Anlage 9, ÖPNV und Haltestellen Touristenbusse Ankommende Bustouristen werden am Paradeplatz empfangen. Der Paradeplatz soll allerdings nicht als Parkplatz für Touristenbusse dienen. Taxi-Standplätze Derzeit befinden sich an der Süd- Westseite des Paradeplatzes in der Innenkurve drei Taxistellplätze. Individualverkehr, Stellplätze Unter dem Paradeplatz befindet sich die öffentliche kostenpflichtige Tiefgarage mit Zu- und Ausfahrt von Nordosten. Die Zugangsmöglichkeiten zur Tiefgarage sind 1 Aufzug und drei Treppenaufgängen im Bereich Paradepatz und ein weiterer auf die Tiefgaragen- Rampe. Seite 36 von 46

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