Wiederkehrende Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Feldspritzgeräten nach landesgesetzlichen Bestimmungen

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1 Wiederkehrende Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Feldspritzgeräten nach landesgesetzlichen Bestimmungen Aktuelle rechtliche Bestimmungen Prüfkriterien und Anforderungen an die Gerätetechnik Erfahrungen aus der praktischen Gerätkontrolle ÖKL-Feldspritzenseminar Juni 2017 Bildungswerkstatt Mold NÖ LLWK Landtechnik Referenten Foto: Pöchlauer /Folie 2 1

2 Pflanzenschutzgerätekontrolle nach landesgesetzlichen Bestimmungen Feldspritzenprüfset der Firma Herbst seit 2015 Überprüfung von ca Feldspritzgeräten nach der NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung /Folie 3, Herbst Gerätekontrolle damals und jetzt bis Gerätekontrolle im Rahmen von ÖPUL für bestimmte Bewirtschaftungsmaßnahmen Autorisierung der Werkstätten durch das BLT/Francisco Josephinum ab Gerätekontrolle im ÖPUL-Programm nicht mehr enthalten verpflichtende Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten auf Basis der EU Richtlinie 2009/128 EG Grundsatzgesetz auf Bundesebene, Ausführungsgesetze und -verordnungen auf Landesebene seit gesetzlicher Mindeststandard /Folie 5 2

3 Wiederkehrende Überprüfung von in Gebrauch befindlichen PS-Geräten nach landesgesetzlichen Bestimmungen Detailregelungen in den Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnungen mittlerweile in allen neun Bundeländern in Kraft getreten. Download unter: /Folie 6 Überprüfungsintervalle, Gültigkeit der Prüfplakette bis zum : mindestens eine Kontrolle (gültige Prüfplakette!) bis Ende 2019: alle 5 Jahre (ausgenommen Wien, Salzburg) ab 2020: alle 3 Jahre Neugeräte (CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätsbescheinigung) Überprüfung innerhalb von fünf Jahren ab Kaufdatum (für Geräte ab 2012) STMK: Überprüfung innerhalb von fünf Jahren ab Kaufdatum (für Geräte, die nach dem erworben wurden) Datum Kaufvertrag als Nachweis (ausgenommen OÖ, Salzburg) /Folie 7 3

4 Überprüfung in dafür autorisierten Kontrollstellen Veröffentlichung des Registers der autorisierten Kontrollstellen durch zuständige Landesregierung! Infos unter: Quelle: BLT Wieselburg /Folie 8 Geräteüberprüfungsverordnungen der BL: Prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte Überprüfungspflichtige Pflanzenschutzgeräte (1) Pflanzenschutzgeräte sind alle Geräte, die - speziell für die Anwendung von PSM bestimmt sind, einschließlich Zubehör, das für den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Geräte von wesentlicher Bedeutung ist (Düsen, Druckmesser, Filter, Siebe, Reinigungsvorrichtungen für den Tank) und - bereits in Gebrauch sind und beruflich eingesetzt werden, unabhängig vom Trägersystem (Anbau- Anhänge- oder selbstfahrende Geräte, Luftfahrzeuge, durch Personen gezogene oder geschobene Geräte) /Folie 9 4

5 Geräteüberprüfungsverordnungen der BL: Prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte Insbesondere folgende PS-Geräte sind prüfpflichtig: PS-Geräte für Flächenkulturen: Geräte mit horizontal ausgerichteten Spritzoder Sprühgestängen (z. B. Feldspritzgeräte, Flächenspritzgeräte für Golfanlagen und Rasenflächen in Parks oder Sportanlagen, ), Buchgraber, Internet /Folie 10 Prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte Geräte mit Sonderausstattungen oder Zusatzeinrichtungen (z.b. Pistolenspritzen, Schlauchspritzvorrichtungen und -anlagen, Karrenspritzen, Nebelgeräte, Gießwägen mit Spritzeinrichtung, Unterstockspritzgeräte und vorrichtungen, Entlaubungsvorrichtungen, Spritz- und Sprühgestänge an Sägeräten, Mulchgeräte und Mähwerke mit Düsenaufsatz zur Herbizidausbringung) sofern ein gezielter Druckaufbau im System für den ordnungsgemäßen Betrieb (gemäß Betriebsanleitung) erfolgt (z.b. durch motorbetriebene Pumpe) Quelle: Herbst, ZUWA /Folie 11 5

6 2 Überprüfungspflichtige Pflanzenschutzgeräte Sonderausstattungen oder Zusatzeinrichtungen Quelle: Internet, Foto: Herbst /Folie 12 Folgende PS-Geräte sind von der Prüfpflicht ausgenommen: handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare PS-Geräte (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, handbetätigte Rückenspritzen oder motorbetriebene Rückenspritz- oder sprühgeräte) /Folie 13 Quelle: Fa. Interforst, AWE-Agrarshop, Fa. Kaas 6

7 Folgende PS-Geräte sind von der Prüfpflicht ausgenommen: Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen (Makroorganismen ausgenommen Wirbeltiere sowie deren Inhaltsstoffe mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung gegen Schadorganismen an Pflanzen, Pflanzenteilen oder Pflanzenerzeugnissen) Keine generelle Ausnahme für Biobetriebe!!! Infos unter: /Folie 14 Foto: Haumer Prüfkriterien geregelt im Anhang zur VO: Prüfanleitung für Pflanzenschutzgeräte Teil 1: Allgemeines Teil 2: Geräte mit horizontalem Gestänge Teil 3: Geräte mit vertikalem Gestänge, Sprühgeräte und ähnliche Geräte Teil 4: Fest installierte, teilbewegliche und sonstige Geräte Teil 5: Prüforgan In Bgld, OÖ, S und Wien auch Prüfung gemäß ÖNORM-EN-ISO Teil 1 bis 4 in Verordnung geregelt /Folie 15 7

8 Teil 1: Allgemeines Die sachkundige Person, in deren Eigentum oder Verfügungsberechtigung das Gerät steht, muss während der Kontrolle anwesend sein und zwar mit einem Traktor, mit dem sie das zu prüfende Gerät ordnungsgemäß betreiben kann! Der Spritzflüssigkeitsbehälter des Pflanzenschutzgerätes muss bis zum Nennvolumen mit reinem Wasser gefüllt sein. Offensichtliche und bekannte Mängel sind bereits vor der Kontrolle zu beheben! Ausweis muss nicht unbedingt mitgeführt werden! /Folie 16 Teil 1: Allgemeines 4 Vorkontrolle 4.1 Allgemeines Sicht- und Funktionskontrolle entsprechend 4.2 bis Reinigung Das Kontrollpersonal muss vor der Kontrolle prüfen, ob das Gerät sauber ist. Unzureichend gereinigte Geräte werden zur Kontrolle nicht zugelassen. Die Reinigung muss innenliegende Teile, Filter, Filtereinsätze und äußere Flächen einschließen. Bereiche mit denen das Kontrollpersonal während der Kontrolle in Berührung kommt, müssen besonders beachtet werden. Überprüfung: Sichtkontrolle Die wichtigste Vorbereitung auf die Kontrolle! Foto: Herbst, Hauer /Folie 17 8

9 Teil 1: Allgemeines 4 Vorkontrolle 4.1 Allgemeines Sicht- und Funktionskontrolle entsprechend 4.2 bis 4.8 Kraftübertragung, Leitungen, Rahmen, Gestängearretierung /Folie 18 Foto: Herbst, Hauer Teil 2: Geräte mit horizontalem Gestänge 1 Anforderungen und Prüfverfahren 1.1 Pumpe (n) Volumenstrom Der Volumenstrom der Pumpe muss auf den Bedarf des Gerätes abgestimmt sein. Die notwendige Mindestpumpenleistung wird wie folgt bestimmt: 5 l/min je Meter Arbeitsbreite plus 5% des Behältervolumens/min bis 1000 l Behälternenninhalt 60 l/min zwischen 1000 l und 2000 l Behälternenninhalt 3% des Behältervolumens über 2000 l Behälternenninhalt Pulsationen Die Pulsationen dürfen 10 % des Arbeitsdrucks nicht übersteigen Undichtheit Die Pumpe(n) muss (müssen) dicht sein, d.h. sie darf (dürfen) z. B. nicht tropfen /Folie 19 Quelle: Holder 9

10 Pumpenleistungskontrolle Anschluss in Druckleitung von Pumpe Pumpennenndrehzahl 6 bar l/min /Folie 20 z.b.: Arbeitsbreite von 12 m und 800 l Fass 5 x % von 800 = = 100 l/min Pulsationen Sind Pulsationen von mehr als 10% vorhanden, dann bei stehender Pumpe den Windkessel überprüfen! /Folie 21 10

11 Luft Bei Erkennen von Luft im Förderstrom den Saugweg und Saugfilter überprüfen! transparentes Rohr /Folie Rührwerk für die Spritzflüssigkeit Hydraulisches Rührwerk Eine deutlich sichtbare Flüssigkeitsbewegung muss aufrechterhalten werden beim höchsten vom Geräte- oder Düsenhersteller empfohlenem Arbeitsdruck (der jeweils geringere ist zu wählen); mit den größten am Gestänge montierten Düsen; bei Nenndrehzahl der Pumpe; Quelle: Rau bei Befüllung bis zum halben Nennvolumen des Behälters /Folie 23 11

12 Sichtkontrolle Rührwerk /Folie Spritzflüssigkeitsbehälter Verschluss Der Behälter muss mit einem der Behälteröffnung gut angepassten und sich in einem einwandfreien Zustand befindlichen Verschluss ausgestattet sein. Der Verschluss muss gut abgedichtet und so ausgestattet sein, damit ein versehentliches Öffnen verhindert wird. Sofern der Verschluss mit einer Belüftung (entsprechend 1.3.4) ausgerüstet ist, darf kein Flüssigkeitsaustritt möglich sein. Überprüfung: Sichtkontrolle /Folie 25 12

13 1.3 Spritzflüssigkeitsbehälter Einfüllöffnung Das obligatorisch vorhandene Einfüllsieb muss eine Maschenweite von < 2 mm aufweisen und sein maximaler Abstand zur Einfüllöffnung darf höchstens 2 mm betragen. Bei sachgemäßer Beanspruchung darf es zu keiner Veränderung der Maschenweite kommen. Überprüfung: Sichtkontrolle /Folie 26 Verschluss und Einfüllsieb - Nachrüstmöglichkeit, Forster /Folie 27 13

14 1.3 Spritzflüssigkeitsbehälter Einspülschleuse Die Einspülschleuse, sofern vorhanden, muss: verhindern, dass Gegenstände mit einem Durchmesser > 20 mm in den Behälter gelangen können einwandfrei funktionieren und darf nicht tropfen. Überprüfung: Messung und Funktionsprüfung /Folie Spritzflüssigkeitsbehälter Druckausgleich Zur Vermeidung von Über- oder Unterdruck im Behälter muss eine Vorrichtung zum Druckausgleich vorhanden sein. Überprüfung: Sichtkontrolle /Folie 29 Quelle: Herbst 14

15 Fehlerhafter Druckausgleich /Folie Spritzflüssigkeitsbehälter Füllstandsanzeige Am Behälter muss eine gut ablesbare Füllstandsanzeige vorhanden sein, die vom Fahrerplatz und/oder von der Stelle aus, von der der Behälter befüllt wird, abgelesen werden kann. Überprüfung: Sichtkontrolle /Folie 31, Besenhofer 15

16 1.3 Spritzflüssigkeitsbehälter Füllstandsanzeige Geringe Mängel: Trüber, schwach durchsichtiger Füllstandsschlauch, Schwimmer schlecht sichtbar, Skala teilweise durch Schläuche oder Geräteteile verdeckt /Folie Spritzflüssigkeitsbehälter Behälterentleerung Es muss möglich sein, den Behälter werkzeuglos mittels z.b. eines Ablasshahnes, zu entleeren und die Flüssigkeit aufzufangen, ohne dass es zu einer Verunreinigung der Umwelt kommt oder der Anwender mit der Spritzflüssigkeit in Berührung kommt. Überprüfung: Sichtkontrolle Geringe Mängel: Schwergängiger Ablasshahn, schlecht verlegter Schlauch behindert das Auffangen /Folie 33 16

17 1.3 Spritzflüssigkeitsbehälter Befüllen des Behälters Bei Vorhandensein eines Wasserfüllanschlusses darf beim Befüllen des Gerätes kein Wasser vom Gerät zur Wasserversorgungsquelle zurückfließen, z. B. durch Ausrüstung mit einem Rückschlagventil Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung /Folie Spritzflüssigkeitsbehälter Reinigungseinrichtung für Pflanzenschutzmittelgebinde Die Reinigungseinrichtung für Pflanzenschutzmittelgebinde, sofern vorhanden, muss einwandfrei funktionieren und dicht sein. Überprüfung: Funktionsprüfung /Folie 35 Quelle: LKÖ Köppl, LfL Bayern Heller 17

18 5, 5 7 6, 5 1) 7,5 4, , ,5 6,5 5, 5 8,5 6 6, l/ha 4,5 7, 5 5, ,5 7, , ,5 8,5 7 8, ,5 Frostfrei aufbewahren -1b ar 7,5 9 9,5 8 10, ,5 8, , 5 9 8,5 10 9,5 10, 5 11, km / h l / h a km / h l / ha l / ha l / ha l / ha N ur f ü r 10 b a r ID- M a nom et e r Be tr i eb san le it ung be a cht e n 2) 12,5 km /h 9,5 1 1, 5 km /h 13 km/ h km/h 1.3 Spritzflüssigkeitsbehälter Reinigungseinrichtungen Sofern vorhanden, müssen Einrichtungen zur Reinigung des Behälters, der äußeren Oberflächen des Gerätes, der Einspülschleuse und Einrichtungen für die vollständige Innenreinigung einwandfrei arbeiten. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung Reinwassertank für die Gerätereinigung sofern vorhanden! 1 1,5 1 2 Quelle: Holder, Rau Druckleitung Saugleitung Rücklaufleitung /Folie 37 18

19 Rücklaufumschaltung/Rührwerksabschaltung sofern vorhanden! Quelle: Holder /Folie 38 Innen- und Außenreinigung, sofern vorhanden, muss funktionieren! /Folie 39 19

20 1.4 Messeinrichtungen, Stellteile und Regeleinrichtungen Allgemeines Alle Mess-, Schalt-, Druck- und/oder Volumenstrom-Einstelleinrichtungen müssen einwandfrei funktionieren und dicht sein. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung. Geringe Mängel: Schalt- oder Einstelleinrichtung schwergängig aber in der Funktion nicht beeinträchtigt /Folie Messeinrichtungen, Stellteile und Regeleinrichtungen Stellteile Stellteile, die während des Spritzvorganges betätigt werden, müssen vom Bedienplatz aus betätigt und Anzeigen abgelesen werden können. Alle Düsen müssen bei laufender Pumpe gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionskontrolle /Folie 41 20

21 1.4 Messeinrichtungen, Stellteile und Regeleinrichtungen Druckanzeige Allgemeines Die Skalierung der Druckanzeige (analog oder digital) muss vom Bedienplatz aus deutlich ablesbar und für den verwendeten Arbeitsdruckbereich geeignet sein. Eine mechanische Druckmessung ist unabhängig von der Art der verwendeten Anzeige für die Beurteilung des zu prüfenden Gerätes erforderlich. Bei analogen Druckanzeigen von Anbaugeräten beträgt der Gehäusedurchmesser mindestens 60 mm und bei Spritzpistolen 40 mm. Überprüfung: Sichtkontrolle /Folie Messeinrichtungen, Stellteile und Regeleinrichtungen Analoge Druckanzeigen Die Skala von analogen Druckanzeigen muss mindestens eine Unterteilung von 0,2 bar für Nennarbeitsdrücke der am Gerät montierten Düsen; darüber 1,0 bar bis zum max. Systemdruck aufweisen. Überprüfung: Sichtkontrolle. Geringe Mängel: Abweichende Skaleneinteilung in ungenutzten Teilbereichen der Skala Beispiel: kurze Injektordüsen am Gerät und Manometer mit Skalierung 0,1 bar bis 5 bar /Folie 43 21

22 Druckanzeige angepasst an den Druckbereich der Düsen! Unzureichende Skalierung - Nachrüstbedarf /Folie 45 22

23 1.4 Messeinrichtungen, Stellteile und Regeleinrichtungen Genauigkeit der Druckanzeige Die Genauigkeit der Druckanzeige muss 0,2 bar bei Arbeitsdrücken zwischen 1 bar und 2 bar (eingeschlossen) betragen. Bei Arbeitsdrücken von 2 bar bis zum Nenndruck muss die Druckanzeige mit einem maximalen Fehler von ± 10 % im Vergleich zu dem auf dem Prüfinstrument abgelesenem Wert arbeiten. Überprüfung: nach /Folie 46 Anschluss Prüfmanometer /Folie 47 23

24 Manometer frostfrei aufbewahren Grundsätzlich sind alle Manometer frostfrei zu lagern! Glycerin ist kein Frostschutz sondern eine Dämpfungsflüssigkeit /Folie 48 Quelle: Nagl 1.5 Leitungen (Rohre und Schläuche) Dichtheit Leitungen und Schläuche sowie deren Verbindungselemente müssen bei dem maximal erreichbaren Systemdruck dicht sein. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung Empfehlung: bei Feldspritzgeräten max. 10 bar /Folie 49 24

25 1.5 Leitungen (Rohre und Schläuche) Knick-/Scheuerstellen Schläuche und Rohre dürfen nicht geknickt sein oder Scheuerstellen durch die Berührung mit Oberflächen aufweisen. Sie dürfen keine Anzeichen von Schäden, z.b. übermäßiger Oberflächenverschleiß, Risse oder Brüche aufweisen. Überprüfung: Sichtkontrolle Geringe Mängel: leichter Oberflächenverschleiß ohne das Gewebeeinlagen sichtbar werden, leichte Knickstellen (Klappvorgang), die keinen Einfluss auf die Verteilungsgenauigkeit haben /Folie Leitungen (Rohre und Schläuche) Anordnung In der Arbeitsstellung dürfen sich Schläuche nicht im Sprühbereich befinden. Überprüfung: Sichtkontrolle /Folie 51 25

26 1.6 Filter Ausrüstung mit Filtern In der Druckleitung der Pumpe muss mindestens ein Filter und bei Verdrängerpumpen muss zusätzlich ein Filter in der Saugleitung vorhanden sein. ANMERKUNG: Düsenfilter werden nicht als druckseitige Filter angesehen. Alle Filter müssen in einwandfreiem Zustand sein und die Maschenweite muss den verwendeten Düsen und den Angaben des Düsenherstellers entsprechen. Überprüfung: Überprüfung der Angaben und Sichtkontrolle /Folie Filter Absperreinrichtung Bei bis zum Nennvolumen gefülltem Behälter müssen Filter gereinigt werden können, ohne dass mehr Spritzflüssigkeit ausläuft als ggf. im Filtergehäuse oder der Saug- bzw. Druckleitung vorhanden ist. Überprüfung: Funktionsprüfung Austauschbarkeit von Filtereinsätzen Filtereinsätze müssen ausgewechselt werden können. Filtereinsätze müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, dürfen nicht beschädigt, gebrochen, oder verstopft sein. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung /Folie 53 26

27 Nachrüstbedarf bei älteren Geräten ohne Druckfilter! Achtung: Bei manchen Armaturen ist der Druckfilter in der Armatur eingebaut! /Folie 54 Nachrüstbedarf bei Saugfilter ohne Absperrmöglichkeit!, Herbst /Folie 55 27

28 1.7 Spritzgestänge Stabilität / Anordnung Das Spritzgestänge muss in allen Richtungen stabil sein, d.h. es darf keine ausgeschlagenen Verbindungen aufweisen oder verbogen sein. Die rechte und die linke Seite des Gestänges müssen gleich lang sein, mit Ausnahme von Gestängen, die eine besondere Funktion haben (z. B. Einsatz in Gärtnereien). Überprüfung: Sichtkontrolle und Messung Geringe Mängel: Geringe Verformungen des Gestänges, die die Ausrichtung der Düsen nicht beeinflussen Foto: Buchgraber /Folie Spritzgestänge Hindernis-Ausweicheinrichtung Sofern vorhanden, muss die Hindernis-Ausweicheinrichtung, die bei Kontakt mit Hindernissen ein Ausweichen nach hinten und, sofern vorgesehen, nach vorne ermöglicht, wirksam sein. Spritzgestänge müssen nach dem Ausweichen von Hindernissen nach kurzer Zeit selbsttätig wieder in ihre Ausgangslage zurückkehren. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionskontrolle Geringe Mängel: selbsttätige Rückstellung erfolgt aufgrund z. B. schlechter Schmierung nur sehr langsam /Folie 57 Quelle: Herbst 28

29 1.7 Spritzgestänge Düsenabstand Der Abstand der Düsen muss am gesamten Gestänge einheitlich sein, mit Ausnahme von besonderen Einrichtungen (z.b. zur Behandlung des Grenzstreifens) Der Düsenabstand (Düsenmitte bis Düsenmitte) darf ± 5% des Nennabstandes nicht überschreiten. Die Position von Düsen darf während der Arbeit nicht unbeabsichtigt verändert werden können, z. B. durch das Zusammen-/Auseinanderklappen des Gestänges. Überprüfung: Sichtkontrolle und Messung /Folie Spritzgestänge Verformung des Gestänges Vertikale Position Bei Messung im Stand dürfen die vertikalen Abstände zwischen den Düsenunterkanten und einer Referenzlinie (z. B. ebene Bodenoberfläche) um nicht mehr als 10 cm oder 0,5 % der Arbeitsbreite variieren, wobei der größere Wert zu wählen ist. Überprüfung: Sichtkontrolle und Messung Horizontale Position Das Gestänge darf nicht horizontal gebogen sein: die Verformung darf 2,5 % der halben Gestängebreite nicht überschreiten. Überprüfung: Sichtkontrolle und Messung /Folie 59 29

30 Toleranz vertikale Gestängeverformung z.b. bei 15 m Gestängebreite 0,5 % von 15 m = 7,5 cm aber mindestens 10 cm /Folie 60 Toleranz Gestängeverformung Legende d Maximale Verformung von der Gestängemitte aus gemessen 2,5 % der halben Gestängebreite Bild 1 Horizontale Verformung des Gestänges z.b. 2,5 % von 7,5 m = 18,75 cm /Folie 61 Quelle: BLT Wieselburg 30

31 Toleranz horizontale Gestängeverformung z.b. bei 15 m Gestängebreite 2,5 % von 7,5 m = 18,75 cm Prüfstandschienen als Orientierungshilfe!!! /Folie Spritzgestänge Vermeidung von Beschädigungen der Düsen Bei Gestängebreiten 10 m muss eine Einrichtung vorhanden sein, die die Düsen vor Beschädigung durch Bodenkontakt schützt. Überprüfung: Sichtkontrolle und Messung. Geringe Mängel: deformierter Abstandhalter /Folie 63 31

32 1.7 Spritzgestänge Teilbreitensteuerung Die Teilbreiten müssen einzeln ein- und ausgeschaltet werden können. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung /Folie Spritzgestänge Höheneinstellung Die Höheneinstelleinrichtung muss einwandfrei funktionieren. Überprüfung: Sichtkontrolle und Funktionsprüfung /Folie 65 Quelle: Lemken 32

33 1.7 Spritzgestänge Schwingungsdämpfung, Hangausgleich Sofern vorhanden, müssen Einrichtungen für die Schwingungsdämpfung und den Hangausgleich einwandfrei funktionieren /Folie Düsen Gleichartigkeit Alle am Gestänge verwendeten Düsen müssen hinsichtlich Typ, Größe, Werkstoff und Hersteller identisch sein, mit Ausnahme von Düsen, die eine besondere Funktion haben, z.b. Düsen am Gestängeende zur Behandlung des Grenzstreifens, Behandlung von Beeten oder Bandspritzeinrichtungen, oder die Düsen, die mit abweichender Bauform ein Anspritzen von Geräteteilen verhindern. Alle anderen am Gestänge montierten Bauteile (Düsenfilter, Tropfstopp- Einrichtungen) müssen hinsichtlich Typ, Größe, Werkstoff und Hersteller gleichwertig sein. Überprüfung: Sichtkontrolle /Folie 67 33

34 Beispiel Düsen - Gleichartigkeit Lechler IDKT POM + Lechler IDK POM 75 % Abdriftminderung Lechler IDKT POM + Lechler IDKN POM 90 % Abdriftminderung Hilfsmittel Lise der abdriftmindernden Geräteteile Quelle: Herbst, Lechler /Folie Düsen Nachtropfen Nach Abschalten der Flüssigkeitszufuhr und 5 s nach Zusammenbruch des Spritzfächers darf kein kontinuierliches Nachtropfen mehr auftreten, auch nicht bei stehender Pumpe. Überprüfung: Sichtkontrolle und Messung /Folie 70 34

35 Tropfstoppventile prüfen! /Folie Querverteilung Allgemeines Werden hydraulische Düsen im Verband eingesetzt um einen gleichmäßigen Sprühstrahl zu erzeugen, ist oder anzuwenden. Kann nicht angewendet werden, kommt zur Anwendung (z.b. bei Bandspritzgeräten) Messung mittels Querverteilungsprüfstand a) Die Querverteilung innerhalb des voll überlappten Bereiches muss gleichmäßig sein. Die Querverteilung wird anhand des Variationskoeffizienten bewertet. Der Variationskoeffizient darf nicht größer als 10 % sein; und b) die in jeder Rinne innerhalb des voll überlappten Bereiches aufgefangene Flüssigkeitsmenge darf um nicht mehr als 20 % vom Gesamt-Mittelwert abweichen. Überprüfung: Messung /Folie 72 35

36 Messung der Querverteilungsgenauigkeit /Folie 73 Ergebnis Querverteilungsmessung /Folie 74 Quelle: Hauer 36

37 Hinweis Düsentausch! Sehr häufig liegt die Ursache für eine mangelnde Verteilungsgenauigkeit nicht am Verschleißzustand der Düsen! Düsentausch bringt dann meist nicht die erhoffte Verbesserung! Wenn nur Teile der Verteilungskurve nicht in Ordnung sind, dann liegt die Ursache dafür ziemlich sicher nicht bei den Düsen! /Folie 75 Häufige Ursachen mangelnder Verteilungsgenauigkeit, Heller /Folie 76 37

38 1.9 Querverteilung Messung des Volumenstroms (z. B. Bandspritzgeräte) Der Volumenstrom einer einzelnen Düse darf vom durchschnittlichen Volumenstrom aller Düsen um nicht mehr als +/- 20 % abweichen (bei Messung der am Gestänge angebrachten Düsen). Überprüfung: Messung nach /Folie 77 Infos unter Auszug Checkliste für Feldspritzgeräte /Folie 78 38

39 Prüfbericht Prüfbericht bei positivem UND negativem Prüfergebnis 1 Exemplar nachweislich an Eigentümer/Verfügungsberechtigten des PSG 1 Exemplar verbleibt bei Werkstätte Aufbewahrung 5 Jahre Inhalte in der Verordnung geregelt EDV-Erfassung möglich /Folie 79 Prüfplakette nur bei positiver Prüfung! Gültigkeit: Ablauf des Monats + 2 weitere Monate (außer Vbg. und T) Stmk., S und Bgld. Lochung gemäß ursprünglichem Datum andere BL: Lochung gemäß aktuellem Datum ab 26. November 2016 dürfen prüfpflichtige PS-Geräte nur in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer gültigen Plakette versehen sind! Bei Unkenntlichkeit neue Plakette! /Folie 80 39

40 Achtung Wiener Prüfmarke! /Folie 81 Übergangsfristen Tirol Anerkennung der ÖPUL-Überprüfung NÖ, K, BGLD, VBG, S bedingte Anerkennung der ÖPUL-Überprüfung Zusatzbestätigung ODER kleine Zusatzüberprüfung Oberösterreich - bedingte Anerkennung der ÖPUL-Überprüfung Prüforgan bestätigt Gleichwertigkeit mit den Anforderungen der Richtlinie Steiermark - bedingte Anerkennung der ÖPUL-Überprüfung ergänzende Überprüfung mit Prüfbericht für Geräte mit ÖPUL-Überprüfung ab 2013 Gültigkeit der Plakette: 5 Jahre ab der ursprünglichen ÖPUL-Überprüfung /Folie 82 40

41 Plakette aufkleben! /Folie 83 Erfahrungen aus NÖ aus der Prüfsaison 2015/16/17 Cirka 1650 Feldspritzgeräte mit dem Prüfset der BW Mold 2015 Großteil der Geräte in gutem Zustand 2016 und 2017 auch Geräte ohne positive Überprüfung Frühjahr 2017 Run der Versäumer - Terminschwierigkeiten ca. 20 bis 30 % der Geräte hat Nachrüstbedarf durchschnittliche Prüfdauer pro Gerät ca. 45 bis 60 min (ca min im Vergleich zur ÖPUL-Kontrolle) Plakette aus sensiblen Material Vorsicht bei der Gerätereinigung /Folie 84 41

42 Empfehlung: Kauf eines Neugerätes mit dem Gütezeichen der ÖAIP Veröffentlichung im Register der Pflanzenschutzgeräte mit ÖAIP- Gütezeichen nformationen/geraetetechnik Quelle: ÖAIP /Folie 85 Empfehlung zur Anschaffung von gebrauchten Feldspritzgeräten Kauf eines gebrauchten Gerätes mit dem ÖAIP-Gütezeichen ab Baujahr 1996! Kauf eines gebrauchten Gerätes mit gültiger Prüfplakette! /Folie 86 42

43 Anerkennung von Prüfberichten und Plaketten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten /Folie 87 Bildungswerkstatt Mold Roman Hauer, Feldspritzgeräte Robert Diem, Gebläsesprüher /Folie 88 43

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