Strategische Umweltprüfung zum Nationalen Entsorgungsprogramm

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1 Strategische Umweltprüfung zum Nationalen Entsorgungsprogramm Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung Darmstadt / Köln, Autorinnen und Autoren Öko-Institut e. V.: Mathias Steinhoff Beate Kallenbach-Herbert Manuel Claus Dr. Mathias Englert Christian Küppers Peter Küppers Falk Schulze Angelika Spieth-Achtnich Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit: Thomas Beuth Dr. Thorsten Faß Peter-Jürgen Larue Dr. Henrich Meyering Dr. Dietmar Weiß Öko-Institut e.v. Geschäftsstelle Freiburg Postfach Freiburg Büro Darmstadt Rheinstraße Darmstadt Telefon info@oeko.de Gesellschaft für Anlagenund Reaktorsicherheit (GRS) ggmbh Schwertnergasse Köln Telefon Der Umweltbericht wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erstellt.

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3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 7 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Gegenstand der Strategischen Umweltprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms Untersuchungsrahmen, Methodik und Umweltziele Untersuchungsraum, voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des NaPro Methodik zur Bewertung der Umweltauswirkungen Umweltziele Übergeordnete Betrachtungen zu Wirkfaktoren, Umweltauswirkungen und Bewertungsrahmen Häufige projektspezifische Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Luftschadstoffe Lärm und Erschütterungen Direktstrahlung Emission radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad (Ableitung) Emission radioaktiver Stoffe über den Luftpfad (Ableitung) Störfälle Unspezifische Wirkfaktoren Unspezifische Wirkfaktoren von untergeordneter Bedeutung Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Standortauswahlverfahren und Endlagerung insbesondere der Wärme entwickelnden Abfälle einschließlich der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren Oberirdische Erkundung von Standorten für ein Endlager Untertägige Erkundung mehrerer Standorte für ein Endlager Errichtung eines Erkundungsbergwerkes Betrieb eines Erkundungsbergwerkes Einstellung des Betriebes des Erkundungsbergwerkes Überführung der Abfälle von den Zwischenlagerstandorten zum Endlagerstandort Aufbewahrung der Abfälle im Eingangslager des Endlagers 61 3

4 Endlagergerechte Konditionierung am Endlagerstandort Endlagerung insbesondere der Wärme entwickelnden Abfälle Errichtung des Endlagers Einlagerungsbetrieb des Endlagers Verschluss des Endlagers Zeitraum nach Verschluss des Endlagers Alternativ: Verbringung der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt wird Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Verlängerte Zwischenlagerzeit für bestrahlte Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung Erweiterung der zulässigen Abfallarten von Standortzwischenlagern zur Aufbewahrung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Zwischenlagerung der Brennelemente aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren Entsorgung der rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und Stilllegung der Schachtanlage Asse II Rückholung und Konditionierung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Konditionierung der rückgeholten radioaktiven Abfälle am Ort der Rückholung Zwischenlagerung der konditionierten radioaktiven Abfälle Stilllegung der Schachtanlage Asse II Überführung der radioaktiven Abfälle in ein Endlager Endlagerung der rückgeholten radioaktiven Abfälle im Endlager nach Standortauswahlgesetz Option: Endlagerung der rückgeholten radioaktiven Abfälle im Endlager Konrad Entsorgung des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung Endlagergerechte Konditionierung der Abfälle Überführung der Abfälle in das Endlager Endlagerung der Abfälle im Endlager nach Standortauswahlgesetz Option: Endlagerung der Abfälle im Endlager Konrad Hypothetische Nullvarianten Nullvariante Langzeitlagerung aller Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle 116 4

5 6.2. Nullvarianten Langzeitlagerung aller radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und aller Reststoffe aus der Urananreicherung Zusätzliche Angaben Grenzüberschreitende potenzielle Umweltauswirkungen Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 121 Literaturverzeichnis 123 5

6 6 Umweltbericht

7 Zusammenfassung Das Nationale Entsorgungsprogramm Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat mit Datum vom 6. Januar 2015 das Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle - Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) - im Entwurf veröffentlicht. Die tragenden Elemente des Nationalen Entsorgungsprogramms sind durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet: Die Entsorgung von radioaktiven Abfällen erfolgt grundsätzlich in nationaler Verantwortung. Die Endlagerung soll im Inland erfolgen. Bestrahlte Brennelemente aus Versuchs-, Demonstrationsund Forschungsreaktoren können in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden, verbracht werden. Es sollen an zwei Standorten Endlager errichtet werden: Das Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und ein Endlager nach dem Standortauswahlgesetz für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle. Die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sollen zurückgeholt und vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden; eine Erweiterung des Endlagers Konrad für geeignete Abfälle wird nicht ausgeschlossen und soll ggf. nach dessen Inbetriebnahme geprüft werden. Das in Deutschland angefallene und anfallende abgereicherte Uran aus der Urananreicherung soll für den Fall, dass eine weitere Verwertung nicht erfolgt, vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden; eine Erweiterung des Endlagers Konrad für diese radioaktiven Stoffe wird nicht ausgeschlossen und soll ggf. nach dessen Inbetriebnahme geprüft werden. Der Rückbau aller Leistungsreaktoren sowie anderer kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen, die im Betrachtungszeitraum außer Betrieb gehen, soll in Abhängigkeit eines verfügbaren Endlagers so rechtzeitig erfolgen, dass die dabei entstehenden vernachlässigbar Wärme entwickelnden radioaktiven Abfälle in das Endlager Konrad eingelagert werden können. Das Endlager Konrad geht voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb. Der Einlagerungsbetrieb für das planfestgestellte Abfallvolumen von m³ soll 40 Jahre nicht überschreiten. Der Standort für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll gemäß dem Standortauswahlgesetz bis zum Jahr 2031 festgelegt werden. Das Endlager soll um das Jahr 2050 in Betrieb gehen. Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden. Die bestrahlten Brennelemente und die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung sollen bis dahin an vorhandenen Zwischenlagerstandorten aufbewahrt werden. Die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben ist beendet. Das Endlager soll stillgelegt und langfristig sicher verschlossen werden. 7

8 Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle gilt bis zur Abgabe an ein Endlager oder eine Landessammelstelle das Verursacherprinzip im Sinne der Handlungspflicht. So haben diejenigen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, dafür Sorge zu tragen, dass anfallende radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet beseitigt werden. Radioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung müssen zunächst an die Sammelstellen der Länder (Landessammelstellen) abgeliefert und dort zwischengelagert werden. Die Landessammelstellen führen die bei ihnen zwischengelagerten radioaktiven Abfälle an ein Endlager ab. Strategische Umweltprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms Das NaPro wird einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. In der SUP des NaPro werden die Umweltauswirkungen folgender geplanter Maßnahmen zur Entsorgung von bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Abfällen untersucht: Standortauswahlverfahren und Endlagerung insbesondere der Wärme entwickelnden Abfälle, einschließlich der Brennelemente aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren Alternativ soweit im Rahmen dieser SUP bewertbar: Verbringung der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Entsorgung der rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und Stilllegung der Schachtanlage Asse II Entsorgung des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung Jede dieser Maßnahmen wird in einzelne Projekte gegliedert, für die die Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die geplanten, oben genannten Maßnahmen des NaPro werden in Anlagen oder Einrichtungen realisiert, deren Standorte und Auslegung noch nicht festgelegt sind. Daher sind in der SUP des NaPro keine realen Anlagen oder Umweltbestandteile von Untersuchungsgebieten darstellbar. Stattdessen werden die von Anlagen oder Einrichtungen ausgehenden Wirkfaktoren qualitativ oder als quantitative Bandbreite abgeschätzt und beschrieben. Die Umweltauswirkungen der so beschriebenen Wirkfaktoren werden unter Annahmen zur Betroffenheit von Schutzgütern und geschützten Umweltbestandteilen prognostiziert und im Hinblick auf die Einhaltung allgemeiner Umweltziele bewertet. Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge. Wirkfaktoren, die Vorsorgewerte überschreiten, werden als potenziell relevante Umweltauswirkungen identifiziert: Potenziell erhebliche Umweltauswirkungen ergeben sich, wenn Wirkfaktoren in ihrer Ausprägung dazu führen können, dass die Umweltziele nicht eingehalten werden. In der SUP des NaPro werden folgende Wirkfaktoren berücksichtigt: Flächeninanspruchnahme und Raumwirkung 8

9 Luftschadstoffe, Lärm und Erschütterungen (quantitative Betrachtung nur für das Schutzgut Mensch) Grundwasserabsenkung konventionelles Abwasser aus Bauvorhaben (Grundwasserabsenkung), Bergbau (Grundwasserabsenkung, Drainagewasser, Haldenentwässerung) und Betrieb von Anlagen wassergefährdende Stoffe, Regenwasser auf Verkehrs- und Dachflächen, Sanitärabwasser konventionelle Abfälle, Wärmeeintrag, Lichtemissionen Medieneintrag, Blow Out, hydraulischer Kurzschluss, Setzung der Tagesoberfläche und Radonemissionen Direktstrahlung und radioaktive Betriebsabfälle Emissionen radioaktiver Stoffe über den Luft- und über den Wasserpfad (Ableitungen) Emissionen von radioaktiven Stoffen oder anderen Schadstoffen aus Endlagern in der Nachverschlussphase Störfälle Die Wirkfaktoren wassergefährdende Stoffe, Regenwasser auf Verkehrs- und Dachflächen, Sanitärabwasser, konventionelle Abfälle, Lichtemissionen und Radonemissionen sind projektspezifisch nicht darstellbar und für die SUP des NaPro von untergeordneter Bedeutung. Die Maßnahmen und Projekte des NaPro sind mit folgenden potenziell relevanten bzw. potenziell erheblichen Umweltauswirkungen verbunden: Standortauswahlverfahren und Endlagerung insbesondere von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen Für das Standortauswahlverfahren und die Endlagerung insbesondere von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen sind die Umweltauswirkungen folgender Projekte zu betrachten: oberirdische Erkundung mehrerer Standorte für ein Endlager, untertägige Erkundung von Standorten für ein Endlager (Auffahren, Betrieb und Einstellung des Betriebes von Erkundungsbergwerken, Stilllegungs- und Verschlussmaßnahmen), Überführung der im Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle endzulagernden Abfälle von den Zwischenlagerstandorten zum Endlagerstandort, Aufbewahrung der endzulagernden Abfälle im Eingangslager des Endlagers (Errichtung, Betrieb und Stilllegung), Endlagergerechte Konditionierung aller im Endlager endzulagernden Abfälle (Errichtung, Betrieb und Beendigung des Betriebs) sowie Endlagerung (Errichtung sowie Betrieb des Endlagers, Endlagerverschluss und Nachverschlussphase). In der nachfolgenden Bewertung wird zwischen konventionellen Wirkfaktoren bei Errichtung und Rückbau, konventionellen Wirkfaktoren in der Phase des Betriebs und radiologischen Wirkfaktoren unterschieden: 9

10 Konventionelle Wirkfaktoren bei Errichtung und Abbau von Anlagen/Einrichtungen und beim Transport Die Befestigung von Erkundungsflächen sowie die Errichtung von Gebäuden und Halden für die Eingangslagerung, die Konditionierung, die Erkundung und die Endlagerung führen zu Flächenversiegelungen, die als potenziell erhebliche Umweltauswirkungen auszugleichen sind. Bei einem späteren Rückbau aller Gebäude und Halden werden diese Flächen wieder entsiegelt. Die Versiegelung von Erkundungsflächen erfolgt lediglich über den kurzen Zeitraum der oberirdischen Erkundung. Die oberirdische Erkundung eines Endlagerstandortes ist neben vorübergehender Flächenversiegelung mit folgenden Wirkfaktoren verbunden, die zu potenziell relevanten Umweltauswirkungen führen, die in den Genehmigungsverfahren zu minimieren sind: Luftschadstoffe und Lärm innerhalb eines Abstandes von einigen 100 m Bau und Rückbau des Eingangslagers und der Konditionierungsanlage sowie der Bau und Verschluss des Erkundungsbergwerks und des Endlagers können für folgende konventionelle Wirkfaktoren zu potenziellen Umweltauswirkungen führen,: Luftschadstoffe- innerhalb eines Abstands von 700 m (Errichtung Erkundungsbergwerk) bzw m (Errichtung Konditionierungseinrichtung, Eingangslager und Endlager) Lärmemissionen und Erschütterungen, innerhalb eines Abstandes von etwa 1000 m hinsichtlich des Schutzgutes Mensch Grundwasserabsenkung Ableitung von konventionellem Abwasser aus Bauvorhaben (Grundwasserabsenkung), Bergbau (Drainagewasser, Haldenentwässerung) Raumwirkung durch errichtete Gebäude und Halden Entlang der Transportrouten für Baustoffe, konventionelle Abfälle und Haldenmaterial können innerhalb eines Abstandes von etwa 100 m potenziell relevante Umweltauswirkungen durch Lärm bestehen. Konventionelle Wirkfaktoren beim Betrieb von Bergwerken und Anlagen Für Bergwerke zur untertägigen Erkundung und zur Endlagerung sind auch während des Betriebes und während der Einstellung des Betriebes bzw. des Endlagerverschlusses potenziell relevante Umweltauswirkungen durch Grundwasserabsenkung sowie konventionelle Abwässer aus der Einleitung von Grundwasser, Drainagewasser und Haldenentwässerung zu berücksichtigen. Während des Betriebs der Konditionierungsanlage sind Ableitungen von konventionellem Abwasser zu berücksichtigen. Beim Betrieb des Eingangslagers können potenziell relevante Umweltauswirkungen aufgrund der Einleitung von Wärme in den Untergrund auftreten, für die im Genehmigungsverfahren Maßnahmen zur Minimierung zu betrachten sind. Radiologische Wirkfaktoren Das Standortauswahlverfahren für ein Endlager beinhaltet keine radiologischen Wirkfaktoren. 10

11 Die Endlagerung Wärme entwickelnder Abfälle führt hinsichtlich radiologisch relevanter Wirkfaktoren zu folgenden potenziell relevanten Umweltauswirkungen: Eingangslager: Direktstrahlung und Risiken möglicher Störfälle Konditionierungsanlage: Direktstrahlung, Emissionen radioaktiver Stoffe über den Luft- und über den Wasserpfad (Ableitungen), Risiken möglicher Störfälle Betrieb und Verschluss des Endlagers: Risiken möglicher Störfälle Emissionen von radioaktiven Stoffen oder anderen Schadstoffen aus Endlagern in der Nachverschlussphase können in geringfügigen Mengen nicht ausgeschlossen werden. Diese sind aber durch die Vorgaben der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle und des Wasserhaushaltsgesetzes begrenzt. Da sich diese Phase über einen extrem langen Zeitraum von einer Million Jahre erstreckt, für den die Entwicklung der Schutzgüter, auf die die potentiellen Umweltauswirkungen einwirken, nicht genau prognostizierbar ist, sind die Bewertungen nicht unmittelbar mit denen für die anderen Projekte vergleichbar. Daher wird für die Nachverschlussphase eines Endlagers auf die Einordnung der Umweltauswirkungen in die üblicherweise verwendeten Bewertungskategorien verzichtet. Alternativ: Verbringung der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden Die für den Transport zu berücksichtigenden Wirkfaktoren Luftschadstoffe und Lärm, Direktstrahlung und Freisetzung radioaktiver Stoffe auf Grund von Unfällen führen nicht zu potenziell relevanten Umweltauswirkungen. Die sich anschließenden Entsorgungsschritte, Aufbereitung der Brennelemente und Endlagerung der daraus resultierenden Abfälle, die beide im Ausland stattfinden, sind nicht Gegenstand der SUP, da sie unter dem regulatorischen Regime des annehmenden Landes erfolgen. Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Hinsichtlich der Umweltauswirkungen im Kontext der Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung sind die verlängerte Zwischenlagerzeit für bestrahlte Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufbereitung, die Erweiterung der zulässigen Abfallarten von dezentralen Zwischenlagern zur Aufbewahrung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung und die Zwischenlagerung von Brennelementen aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren zu betrachten. Für die daraus resultierenden Veränderungen des Betriebs existierender Zwischenlager werden die Wirkfaktoren Wärmeeintrag, radioaktive Betriebsabfälle, Direktstrahlung und Risiken möglicher Störfälle betrachtet. Im Rahmen der übergreifenden Bewertung der SUP sind keine daraus resultierenden potenziell relevanten Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Entsorgung der rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und Stilllegung der Schachtanlage Asse II 11

12 Zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sind folgende Projekte erforderlich: Rückholung und Konditionierung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (Betrieb der Schachtanlage Asse II zur Rückholung; Errichtung, Betrieb und Rückbau einer Konditionierungsanlage), Zwischenlagerung der konditionierten Abfälle (Errichtung, Betrieb und Beendigung des Betriebs), Stilllegung der Schachtanlage Asse II, Transport der Abfälle vom Zwischenlager zum Endlager, Endlagerung der Abfälle im Endlager nach Standortauswahlgesetz sowie Option: Endlagerung der rückgeholten radioaktiven Abfälle im Endlager Konrad Konventionelle Wirkfaktoren bei Errichtung und Abbau von Anlagen und beim Transport Der Bau weiterer Gebäude für den Rückholbetrieb, einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers führen zu potenziell erheblichen Umweltauswirkungen durch Flächenversiegelung, die auszugleichen sind. Bau und ggf. Rückbau des Zwischenlagers und der Konditionierungsanlage sowie die Errichtung von Anlagen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II können für folgende konventionelle Wirkfaktoren zu potenziell relevanten Umweltauswirkungen führen,: Luftschadstoffe innerhalb eines Abstandes von etwa 1,5 km Lärm und Erschütterungen innerhalb eines Abstandes von etwa 1,5 km hinsichtlich des Schutzgutes Mensch Luftschadstoffe sowie Lärm durch Transport von Baustoffen, Abfällen oder Haldenmaterial innerhalb eines Abstandes von etwa 100 m zu den Transportrouten Grundwasserhaltung und Ableitung geförderten Grundwassers als konventionelles Abwasser Raumwirkung durch Gebäude Bei der Errichtung von Anlagen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II können folgende Wirkfaktoren zu potenziell relevanten Umweltauswirkungen führen: Luftschadstoffe und Lärm (Schutzgut Mensch) innerhalb eines Abstandes von etwa 700 m Raumwirkung durch ein Schachtgebäude sowie ggf. weitere Gebäude Während der Stilllegung der Schachtanlage Asse II reduzieren sich alle Auswirkungen allmählich. Konventionelle Wirkfaktoren beim Betrieb von Anlagen Während des Betriebs der Konditionierungsanlage bestehen Ableitungen von konventionellem Abwasser. Während des Rückholbetriebs treten im Sinne der übergreifenden Betrachtungsweise der SUP keine nennenswerten konventionellen Wirkungen auf. 12

13 Radiologische Wirkfaktoren Die Rückholung, Konditionierung und Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II führen hinsichtlich radiologischer Wirkfaktoren zu folgenden potenziell relevanten Umweltauswirkungen: Rückholbetrieb: Emissionen radioaktiver Stoffe über den Luftpfad und Risiken möglicher Störfälle Konditionierungsanlage: Direktstrahlung, Emissionen radioaktiver Stoffe über den Luft- und Wasserpfad, Risiken möglicher Störfälle Zwischenlager: Direktstrahlung und Risiken möglicher Störfälle Der Transport der Abfälle führt nicht zu potenziell relevanten Umweltauswirkungen. Eine Endlagerung der aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholten radioaktiven Abfälle im Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle oder optional im Endlager Konrad führt auf Basis der übergeordneten Betrachtungen der SUP zu vergleichbaren Umweltauswirkungen. Potenziell relevante Umweltauswirkungen ergeben sich während des Betriebs des Endlagers durch Emissionen radioaktiver Stoffe über den Luftpfad und Risiken möglicher Störfälle. Entsorgung abgereicherten Urans aus der Urananreicherung Die Entsorgung abgereicherten Urans aus der Urananreicherung umfasst folgende Projekte: Endlagergerechte Konditionierung der Abfälle (Errichtung, Betrieb und Stilllegung), Überführung der Abfälle in das Endlager, Endlagerung der Abfälle im Endlager nach Standortauswahlgesetz und Option: Endlagerung der Abfälle im Endlager Konrad Konventionelle Wirkfaktoren bei Errichtung und Abbau von Anlagen Der Bau einer Konditionierungsanlage und eines Zwischenlagers führen zu potenziell erheblichen Umweltauswirkungen durch Flächenversiegelung, die auszugleichen sind. Bau und Rückbau des Zwischenlagers und der Konditionierungsanlage können für folgende konventionelle Wirkfaktoren zu potenziellen Umweltauswirkungen führen: Luftschadstoffe und Lärm (Schutzgut Mensch) innerhalb eines Abstandes von etwa 1 km Lärm durch Transport von Baustoffen, Abfällen oder Haldenmaterial innerhalb eines Abstandes von etwa 100 m zu den Transportrouten Grundwasserabsenkung und Ableitung des geförderten Grundwassers als Abwasser Raumwirkung durch Gebäude (Zwischenlager, Konditionierungsanlage) Konventionelle Wirkfaktoren beim Betrieb von Anlagen Während des Betriebs der Konditionierungsanlage bestehen Ableitungen von konventionellem Abwasser. 13

14 Radiologische Wirkfaktoren Die Zwischenlagerung und Konditionierung der nicht verwertbaren Abfälle aus der Urananreicherung führen hinsichtlich radiologischer Wirkfaktoren zu folgenden potenziell relevanten Umweltauswirkungen: Zwischenlagerung: Risiken möglicher Störfälle Konditionierungsanlage: Emissionen radioaktiver Stoffe über den Luft- und Wasserpfad sowie Risiken möglicher Störfälle Die Endlagerung der Abfälle aus der Urananreicherung in einem Endlager nach Standortauswahlgesetz oder im Endlager Konrad führt während des Betriebs des Endlagers zu potenziellen Umweltauswirkungen durch Risiken möglicher Störfälle. Der Transport der Abfälle führt nicht zu potenziell relevanten Umweltauswirkungen. Realisierbarkeit der Maßnahmen, grenzüberschreitende Auswirkungen, hypothetische Nullvarianten und nachfolgende Umweltprüfungen Bei den vorliegenden Ergebnissen der Bewertung von Umweltauswirkungen wurden Vorsorgeaspekte zu Grunde gelegt und die Betroffenheit von empfindlichen Schutzgütern wie z. B. Wohnbebauungen unterstellt. Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung wurden nicht berücksichtigt. Daher müssen die aufgeführten potenziell relevanten Umweltauswirkungen bei der Realisierung der Maßnahmen und Projekte des NaPro nicht zwangsläufig auftreten. Unter Berücksichtigung real betroffener Schutzgüter und Nutzung von Vermeidungs- und Minimierungspotenzialen können die Maßnahmen und Projekte des NaPro unter Einhaltung der Umweltziele realisiert werden, sodass mit Ausnahme der auszugleichenden Flächenversiegelungen keine erheblichen Umweltauswirkungen verbleiben. Da nahezu alle Standorte für die Maßnahmen und Projekte des NaPro nicht festgelegt sind, können derzeit grenznahe Realisierungen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Falle können grenzüberschreitend potenzielle Umweltauswirkungen innerhalb ggf. angegebener Entfernungen zu vorhandenen Schutzgütern bestehen. In der SUP des NaPro wurden hypothetische Nullvarianten, eine Langzeitlagerung der Wärme entwickelnden Abfälle, der aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten radioaktiven Abfälle und des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung, das nicht verwertet wird, untersucht und im Hinblick auf Umweltwirkungen mit den Entsorgungsplänen des NaPro zur Endlagerung verglichen. Die hypothetischen Nullvarianten einer Langzeitlagerung würden im Vergleich zur im NaPro vorgesehenen Endlagerung zu einer überwiegenden Verschlechterung des Umweltzustandes führen. Bei der Realisierung der Maßnahmen und Projekte des NaPro werden Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Bundesrepublik Deutschland (UVPG) /UVPG 2013/ durchgeführt. Dabei werden die realen Umweltbestandteile im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf den erforderlichen Schutz berücksichtigt. Die betroffenen Nachbarstaaten werden bei Hinweisen auf grenzüberschreitende Umweltauswirkungen an den zukünftigen Genehmigungsverfahren nach Maßgabe des UVPG beteiligt. 14

15 Abkürzungsverzeichnis AbwV AtG AtVfV AVV-Baulärm BArtSchV BBergG BBodSchG BBodSchV BImSchG BImSchV BMUB BNatSchG DCRL DIN DVGW ERAM ESK EU Euratom ewg FFH GGBefG HAA HDB ICRP KfZ KKW KrWG LAI Abwasserverordnung Atomgesetz Atomrechtliche Verfahrensverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Bundesartenschutzverordnung Bundesberggesetz Bundesbodenschutzgesetz Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzverordnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesnaturschutzgesetz Derived Consideration Reference Level Deutsches Institut für Normung Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Entsorgungskommission Europäische Union Europäische Atomgemeinschaft einschusswirksamer Gebirgsbereich Fauna Flora Habitat Gefahrgutbeförderungsgesetz Hochaktive Abfälle Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe International Commission on Radiological Protection Kraftfahrzeug Kernkraftwerk Kreislaufwirtschaftsgesetz Länderausschuss für Immissionsschutz 15

16 LAWA LKW NaPro OGewV PKA RAL-UZ 53 SM SRS SSR StandAG StrlSchV SUP US UVP UVPG VSG WAK WHG Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Lastkraftwagen Nationales Entsorgungsprogramm Oberflächengewässerverordnung Pilot-Konditionierungsanlage Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen Umweltzeichen 53 (Baumaschinen) Schwermetall Savannah River Site Specific Safety Requirements Standortauswahlgesetz Strahlenschutzverordnung Strategische Umweltprüfung United States Umweltverträglichkeitsprüfungen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Wasserhaushaltsgesetz 16

17 1. Einleitung Hintergrund Gemäß der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 23. August 2015 ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) zu erstellen, zu notifizieren und regelmäßig zu aktualisieren. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als federführende Behörde führt in diesem Zusammenhang eine Strategische Umweltprüfung (SUP) des NaPro mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Maßgaben des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung /UVPG 2013/ durch. Der vorliegende Umweltbericht beschreibt und bewertet die Auswirkungen der im NaPro dargestellten Maßnahmen auf die Umwelt. Diese Unterlage dient in Ergänzung zum NaPro der Beteiligung der Öffentlichkeit. Betrachtungsumfang Umweltauswirkungen sind feststellbare Einwirkungen/Immissionen (z. B. von Luftschadstoffen, Lärm oder Flächeninanspruchnahme) auf die im UVPG definierten Schutzgüter (Menschen, menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkung). Die Intensität und die Dauer einer Umweltauswirkung bestimmen, ob diese unterhalb einer Bagatellgrenze liegt, als potenziell relevant oder als potenziell erheblich einzustufen ist. Die Betrachtungen in der SUP umfassen die Maßnahmen, die im NaPro /NaPro 2015/ als Planung aufgeführt sind oder aus entsprechenden Planungen resultieren, da für bereits bestehende bzw. zugelassene Maßnahmen im Rahmen der Zulassungsverfahren Umweltauswirkungen bereits berücksichtigt wurden. Die im NaPro dargelegten Maßnahmen werden zum Teil in Anlagen und Einrichtungen (z. B. Endlager und Konditionierungseinrichtungen) realisiert, über deren Standorte und Auslegung noch nicht entschieden ist. Daher sind insoweit in dieser SUP keine realen Untersuchungsgebiete mit realen Umweltbestandteilen darstellbar. Dementsprechend werden Wirkfaktoren als quantitative Bandbreite oder qualitativ beschrieben. Die Umweltauswirkungen werden auf dieser Basis prognostiziert und im Hinblick auf die Einhaltung allgemeiner Umweltziele geprüft. Zur Prüfung der Umweltauswirkungen werden Annahmen zur Betroffenheit von Schutzgütern und geschützten Umweltbestandteilen getroffen. Die zur Umsetzung der Ziele des NaPro zukünftig zu realisierenden Projekte werden in nachfolgenden SUPs und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Detail geprüft. Diese Prüfungen werden dann auf Basis konkreter Anlagenbeschreibungen und Standorte einschließlich der betroffenen Umweltbestandteile im Untersuchungsraum erfolgen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine weitere Konkretisierung des vorgesehenen generisch qualitativen Ansatzes nicht erforderlich ist. Aufgrund des Abstraktionsgrads dieser SUP werden hier keine Schwerpunkte der Umweltprüfung gegenüber nachgeordneten SUPs und UVPs (gemäß 14f Abs. 3 UVPG) festgelegt. Verfahrensschritte und Beteiligung Ein Entwurf des NaPro sowie die Unterlage für den Scoping-Termin zur SUP des NaPro wurden am 6. Januar 2015 durch das BMUB veröffentlicht. Entsprechend 14f Abs. 4 Satz 1 UVPG erhielten die atomrechtlich zuständigen obersten Landesbehörden, sowie die anerkannten überregional tätigen Umweltvereinigungen Gelegenheit, zur Festlegung des 17

18 Untersuchungsrahmens und des Umfangs und Detaillierungsgrads der im Umweltbericht aufzunehmenden Angaben schriftlich Stellung zu nehmen. Am 29. Januar 2015 bestand für diese außerdem Gelegenheit zur mündlichen Erörterung. Der Entwurf des NaPro sowie der vorliegende Umweltbericht werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung für einen Zeitraum von zwei Monaten öffentlich ausgelegt, um der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen zu geben. Unter Berücksichtigung der der übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen werden die Darstellungen und Bewertungen der beiden Berichte geprüft und bei der Überarbeitung des NaPro berücksichtigt. 2. Gegenstand der Strategischen Umweltprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms Die Beschreibung des Prüfgegenstandes stellt die Grundlage für die Ermittlung der Wirkfaktoren und für die darauf aufbauende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen dar. Der Prüfgegenstand für die SUP ergibt sich aus den im NaPro aufgeführten Maßnahmen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in Deutschland. Dabei beschränken sich die Betrachtungen auf solche Maßnahmen, die im NaPro als Planung enthalten sind, da für bestehende bzw. zugelassene Maßnahmen (z. B. vorhandene Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente sowie Errichtung und Betrieb des Endlagers Konrad) im Rahmen der Zulassungsverfahren die mit den Maßnahmen verbundenen Umweltauswirkungen bereits berücksichtigt wurden. Die geplanten Maßnahmen werden unabhängig davon betrachtet, ob sie neben der Planung im NaPro auch Gegenstand gesetzlicher Festlegungen sind. Die Beschreibung der geplanten Maßnahmen wird für die Umweltprüfung anhand von Projekten und Phasen weiter konkretisiert: Maßnahmen: Als Maßnahmen werden die im NaPro beschriebenen Planungen bezeichnet. Projekte: Als Projekte werden die wesentlichen Bestandteile einer Maßnahme bezeichnet. Dies können z. B. Anlagen oder Einrichtungen für bestimmte Entsorgungsschritte sein oder definierte Erkundungsschritte bei der Endlagerung oder Transporte von Abfällen zwischen verschiedenen Anlagen oder Einrichtungen. Phasen: Je nach Art des Projekts sind unterschiedliche Realisierungsschritte zu betrachten, die nachfolgend als Phasen bezeichnet werden. Bei neu zu realisierenden Anlagen und Einrichtungen sind grundsätzlich die Phasen Errichtung, Betrieb und Stilllegung/Verschluss im Umweltbericht zu berücksichtigen. Bei Projekten, die die Änderung oder Verlängerung der Nutzung bestehender Anlagen vorsehen, beschränken sich die Betrachtungen in der Regel auf die Betriebsphase. Soweit für eine Darstellung potenzieller Umweltauswirkungen eine Konkretisierung der Maßnahmen aus dem NaPro notwendig ist, werden in diesem Bericht plausible Annahmen zu Grunde gelegt. Diese Annahmen werden dabei allein für die Abschätzung potenzieller Umweltauswirkung gemacht und sind keine Vorfestlegung für die spätere Durchführung der Maßnahmen des NaPro. Sofern im NaPro für die Realisierung einer Maßnahme ergänzend zu der Planung auch gegebenenfalls zu prüfende Alternativen genannt werden (z. B. für den Ort der Endlagerung der aus der Schachtanlage Asse II rückzuholenden Abfälle), werden die damit jeweils verbundenen Projekte als Optionen aufgeführt. Bei der Beschreibung der Umweltauswirkungen von Optionen 18

19 wird soweit möglich eine vergleichende Betrachtung entsprechend dem generischen Charakter dieser SUP durchgeführt. Aufgrund der Planungen im NaPro werden im Umweltbericht die folgenden geplanten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen betrachtet: Standortauswahlverfahren und Endlagerung insbesondere der Wärme entwickelnden Abfälle, einschließlich der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren Alternativ: Verbringung der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Entsorgung der rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und Stilllegung der Schachtanlage Asse II Entsorgung des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung, für den Fall, dass eine weitere Verwertung nicht erfolgt Nachfolgend wird für jede dieser Maßnahmen ausgeführt, welche Projekte und welche Phasen im Umweltbericht berücksichtigt werden sollen. Standortauswahlverfahren und Endlagerung insbesondere der Wärme entwickelnden Abfälle, einschließlich der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren Das Verfahren zur Suche und Auswahl eines Endlagers für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle ist im Standortauswahlgesetz /StandAG 2013/ beschrieben. Die dort definierten Schritte werden in der SUP als Projekte berücksichtigt. Ergänzend umfasst die Planung des NaPro die Errichtung eines Eingangslagers am Standort des Endlagers, das mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager genehmigt werden soll. Dadurch soll die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden. Entsprechend den Planungen für das Endlager werden soweit sinnvoll und möglich bei allen zu betrachtenden Projekten die im Standortauswahlgesetz genannten Wirtsgesteinsvarianten Steinsalz, Ton- und Kristallingestein berücksichtigt. Allerdings erfolgt eine nach Wirtsgesteinen differenzierte Betrachtung aufgrund des generisch qualitativen Charakters des Umweltberichts nur in Einzelfällen, wenn auf der Basis derzeit verfügbarer Daten hinsichtlich bestimmter Wirkungen erhebliche Unterschiede zu erwarten sind, die maßgeblichen Einfluss auf die Bewertung der Umweltauswirkungen haben. Neben den bestrahlten Brennelementen aus Leistungsreaktoren und den Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen umfassen die Betrachtungen auch bestrahlte Brennelemente aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren, für die das NaPro die Option der Endlagerung in dem nach Standortauswahlgesetz zu errichtenden Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle vorsieht, wenn eine Verbringung in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden, nicht erfolgt. Die Mengen sind im Vergleich zu den beiden anderen Abfallströmen gering. Die Betrachtungen von Umweltauswirkungen durch Transporte der verschiedenen Abfälle von den Zwischenlagern in Endlager erfolgen gemeinsam in einem generischen Ansatz für alle Abfälle und Zwischenlagerstandorte, da eine Differenzierung von Volumen, Inventaren und Transportwegen auf Basis des derzeitigen Planungsstandes nicht möglich ist. 19

20 Für die Maßnahme sind folgende Projekte und Phasen zu berücksichtigen: Maßnahme: Standortauswahlverfahren und Endlagerung insbesondere der Wärme entwickelnden Abfälle einschließlich der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren Projekte Oberirdische Erkundung mehrerer Standorte für ein Endlager Untertägige Erkundung von Standorten für ein Endlager Überführung der im Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle endzulagernden Abfälle von den Zwischenlagerstandorten zum Endlagerstandort Aufbewahrung der endzulagernden Abfälle im Eingangslager des Endlagers Endlagergerechte Konditionierung aller im Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle endzulagernden Abfälle Endlagerung der Abfälle Phasen Durchführung aller Maßnahmen von der Erdoberfläche aus z. B. Erkundungsbohrungen, Messungen etc. Auffahren von Erkundungsbergwerken, Betrieb des Erkundungsbergwerks, Einstellung des Betriebes von Erkundungsbergwerken, Stilllegungs- und Verschlussmaßnahmen Antransport zum Eingangslager des Endlagers Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Eingangslagers Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Konditionierungseinrichtungen zur endlagergerechten Bearbeitung und Verpackung Errichtung des Endlagers, Einlagerungsbetrieb des Endlagers Endlagerverschluss (Stilllegungs- und Verschlussmaßnahmen, Monitoring, Abbau oberirdischer Anlagen), Nachverschlussphase Alternativ: Verbringung der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden Die Verbringung der bestrahlten Brennelemente aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden, ist gemäß NaPro eine Alternative zur Endlagerung in Deutschland. Für die Maßnahme werden folgende Projekte berücksichtigt: 20

21 Maßnahme: Verbringung der Brennelemente von Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden Projekte Überführung vorhandener und noch anfallender Brennelemente von Versuchs-, Demonstrationsund Forschungsreaktoren in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden Phasen Berücksichtigt wird der gesamte Transportweg in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden, in generischer Form Die sich im Empfängerland anschließenden Entsorgungsschritte (Wiederaufarbeitung und Endlagerung der daraus resultierenden Abfälle) sind nicht Gegenstand der SUP, da sie unter dem regulatorischen Regime des entsprechenden annehmenden Landes erfolgen. Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Für die bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung sind in Deutschland ausreichende Zwischenlagerkapazitäten vorhanden. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen tangieren ausschließlich Änderungen des derzeit genehmigten Betriebs der bestehenden Zwischenlager im Hinblick auf die Dauer der Zwischenlagerung und die einzulagernden Abfälle. Auswirkungen durch Errichtung und Abbau von Anlagen sind daher nicht zu berücksichtigen. Die Zwischenlagerung der bestrahlten Brennelemente aus Leistungsreaktoren erfolgt an den Standorten der Kernkraftwerke (Standortzwischenlager) sowie in den Transportbehälterlagern in Gorleben, Ahaus und Rubenow. Aufgrund des Zeitplans für die Bereitstellung eines Endlagers nach Standortauswahlgesetz /StandAG 2013/ kann eine vollständige Räumung der Zwischenlager innerhalb der genehmigten Betriebszeit nicht gewährleistet werden. Im Umweltbericht wird daher die Option einer Verlängerung der Zwischenlagerzeiten berücksichtigt. Die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente im Ausland noch zurückzunehmenden verfestigten Spaltproduktlösungen sind gemäß Artikel 2 des Standortauswahlgesetzes /StandAG 2013/ nicht mehr im Transportbehälterlager Gorleben, sondern in Standortzwischenlagern aufzubewahren. Die im Umweltbericht zu betrachtende Planung bezieht sich auf den Betrieb von Standortzwischenlagern, in die - gegenüber der bestehenden Genehmigung nunmehr auch insgesamt 26 Transport- und Lagerbehälter mit verfestigten Spaltproduktlösungen und verglasten Betriebsabfällen eingelagert werden. Des Weiteren sind Zwischenlagerkapazitäten für die bestrahlten Brennelemente aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren zu berücksichtigen, für die das NaPro die Option der Zwischen- und späteren Endlagerung vorsieht, wenn eine Verbringung in ein Land, in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden, nicht erfolgt. Die Verbringung in ein solches Land ist als Alternative in Kapitel beschrieben. Da die Zwischenlager auf einem vergleichbaren Konzept basieren, erfolgen die Betrachtungen zu den Umweltauswirkungen der drei genannten Entsorgungsmaßnahmen jeweils gemeinsam für alle Zwischenlager in einem generischen Ansatz. 21

22 Für die Maßnahme sind folgende Projekte und Phasen zu berücksichtigen: Maßnahme: Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Projekte Verlängerung der Zwischenlagerzeit für bestrahlte Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den vorhandenen, genehmigten Standortzwischenlagern und Transportbehälterlagern Erweiterung von mehreren bestehenden Standortzwischenlagern zur Aufbewahrung von verfestigten Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente Erweiterung bestehender Zwischenlager zur Aufbewahrung der Brennelemente aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren Phasen Betrieb Betrieb Betrieb Entsorgung der rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und Stilllegung der Schachtanlage Asse II Gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II /Lex Asse 2013/ sind die Abfälle aus der Schachtanlage zurückzuholen. Die rückgeholten radioaktiven Abfälle sollen vor Ort konditioniert und in einem neu zu errichtenden Zwischenlager gelagert werden. Für die Endlagerung der rückgeholten radioaktiven Abfälle sieht die Planung des NaPro die Einlagerung im Endlager nach Standortauswahlgesetz vor. Die Option einer Erweiterung des Endlagers Konrad soll nicht ausgeschlossen und gegebenenfalls nach dessen Inbetriebnahme geprüft werden. Die technische Machbarkeit einer Erweiterung wird als gegeben angenommen. Die Einlagerung der rückgeholten radioaktiven Abfälle in das Endlager Konrad wird daher im Umweltbericht als Option berücksichtigt. Eine Betrachtung von Auswirkungen einer Einlagerung der aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten radioaktiven Abfälle auf den Nachweis der Langzeitsicherheit erfolgt weder für das Endlager nach Standortauswahlgesetz noch für das Endlager Konrad. Für die Maßnahme sind folgende Projekte und Phasen zu berücksichtigen: 22

23 Maßnahme: Entsorgung der rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und Stilllegung der Schachtanlage Asse II Projekte Rückholung und endlagergerechte Konditionierung der rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II am Ort der Rückholung Zwischenlagerung der konditionierten Abfälle Stilllegung der Schachtanlage Asse II Überführung der Abfälle in das Endlager Endlagerung der Abfälle im Endlager nach Standortauswahlgesetz Phasen Rückholung der radioaktiven Abfälle, Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Konditionierungseinrichtungen zur Bearbeitung und Verpackung der rückgeholten radioaktiven Abfälle Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Zwischenlagers Verschluss des Bergwerks und Rückbau der obertägigen Anlagen Transport vom Zwischenlager zum Endlager Berücksichtigung bei den Einlagerungskapazitäten des Endlagers, Betrieb des Endlagers zur Einlagerung der rückgeholten radioaktiven Abfälle (Einlagerungsbetrieb) Option: Endlagerung im Endlager Konrad Endlagerung der Abfälle im Endlager Konrad Erweiterung der Einlagerungskapazitäten des Endlagers Konrad, Betriebsverlängerung des Endlagers Konrad zur Einlagerung der rückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Entsorgung des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung Das in Deutschland angefallene und anfallende abgereicherte Uran aus der Urananreicherung soll für den Fall, dass eine weitere Verwertung nicht erfolgt, vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden. Die Option einer Erweiterung des Endlagers Konrad soll nicht ausgeschlossen und gegebenenfalls nach dessen Inbetriebnahme geprüft werden. Die technische Machbarkeit einer Erweiterung wird als gegeben angenommen. Die Einlagerung der radioaktiven Reststoffe aus der Urananreicherung in das Endlager Konrad wird daher im Umweltbericht als Option berücksichtigt, die einer vergleichenden Betrachtung mit der Verbringung in das Endlager nach Standortauswahlgesetz unterzogen wird. Zur Endlagerung sind diese Reststoffe endlagergerecht zu konditionieren und an den entsprechenden Endlagerstandort zu verbringen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass am Standort der Konditionierungseinrichtung oder am Endlagerstandort Zwischenlagerkapazitäten für die konditionierten Abfälle einzurichten sind, um die Konditionierung unabhängig vom Einlagerungsmanagement im Endlager realisieren zu können. Für die Maßnahme sind folgende Projekte und Phasen zu berücksichtigen: 23

24 Maßnahme: Entsorgung des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung Projekte Überführung der Abfälle in das Endlager Endlagergerechte Konditionierung der Abfälle Endlagerung der Abfälle im Endlager nach Standortauswahlgesetz Phasen Transport vom Zwischenlager zum Endlager Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Konditionierungseinrichtungen Berücksichtigung bei den Einlagerungskapazitäten des Endlagers, Betrieb des Endlagers zur Einlagerung des abgereicherten Urans (Einlagerungsbetrieb) Option: Endlagerung im Endlager Konrad Endlagerung der Abfälle im Endlager Konrad Erweiterung der Einlagerungskapazitäten des Endlagers Konrad Betriebsverlängerung des Endlagers Konrad zur Einlagerung der radioaktiven Reststoffe aus der Urananreicherung 3. Untersuchungsrahmen, Methodik und Umweltziele 3.1. Untersuchungsraum, voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des NaPro Der Untersuchungsraum hat eine räumliche und eine zeitliche Dimension. Im räumlichen Sinne ist der Untersuchungsraum zur SUP des NaPro die Umgebung um die geplanten Maßnahmen und Projekte innerhalb der die Wirkfaktoren auf die Umwelt einwirken (Immissionen). Die im NaPro geplanten Maßnahmen werden weitgehend an bisher nicht festgelegten Standorten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland realisiert. Aufgrund der fehlenden Standortfestlegungen ist eine räumliche Eingrenzung auf konkrete Untersuchungsgebiete sowie eine Beschreibung realer Umweltbestandteile nicht möglich. Zur Eruierung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen wird daher bei der Bewertung der Umweltauswirkungen das Vorkommen von empfindlichen Schutzgütern oder geschützten Umweltbestandteilen im Untersuchungsraum unterstellt. Die zeitliche Dimension des Untersuchungsraumes ist die Betrachtung der Wirkfaktoren über den Zeitraum der Einwirkungsdauer auf die Schutzgüter. Die Erheblichkeit von Umweltauswirkungen hängt unter anderem davon ab, ob das jeweilige Schutzgut nur kurzzeitig oder langfristig betroffen ist. Vorübergehende Beeinträchtigungen von Schutzgütern (z. B. durch Baustellenlärm) sind im Vergleich zu langfristigen Beeinträchtigungen oder gar Verlusten von Schutzgutfunktionen (z. B. Flächeninanspruchnahme) als weniger gravierend einzustufen. Eine voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des NaPro ist im Rahmen der SUP nicht quantitativ zu beschreiben, da die jeweiligen Standorte der Maßnahmen des NaPro nicht festgelegt sind. Für die SUP des NaPro werden in Kapitel 6 hypothetische Nullvarianten entwickelt und beschrieben. 24

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