AKW-Rückbau - aber sicher! Forderungen des BUND zum Rückbau des AKW Krümmel. Thorben Becker

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1 AKW-Rückbau - aber sicher! Forderungen des BUND zum Rückbau des AKW Krümmel Thorben Becker

2 AKW-Rückbau Probleme: Brennstofffreiheit Freigabe Genehmigungsverfahren ohne ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung BUND klagt in Biblis, Isar, Grafenrheinfeld und Unterweser.

3 Worum geht es? Radioaktivitätsinventar eines AKW vor Stilllegung: ca Bq (ohne bestrahlte Brennelemente). Weiterhin hohe Sicherheitsstandards erforderlich Vorsorgegebot Strahlenschutz und Minimierungsgebot Intensive Öffentlichkeitsbeteiligung

4 Rechtsgrundlage 7 Abs. 3 Atomgesetz: Die Stillegung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sowie der sichere Einschluß der endgültig stillgelegten Anlage oder der Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen bedürfen der Genehmigung. Absatz 2 gilt sinngemäß. Eine Genehmigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit die geplanten Maßnahmen bereits Gegenstand einer Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 oder Anordnung nach 19 Abs. 3 gewesen sind. Anlagen nach Absatz 1 Satz 1, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb nach Absatz 1a erloschen ist oder deren Leistungsbetrieb endgültig beendet ist und deren Betreiber Einzahlende nach 2 Absatz 1 Satz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes sind, sind unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für Anlagenteile vorübergehende Ausnahmen von Satz 4 zulassen, soweit und solange dies aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich ist.

5 Vattenfall muss zurückbauen Vattenfall muss die Beendigung der Genehmigung zum Leistungsbetrieb akzeptieren. Vattenfall kann sich nicht aussuchen, ob sie von der Stilllegungsgenehmigung Gebrauch machen. Vorher macht ein Genehmigungsverfahren und eine Öffentlichkeitsbeteiligung keinen Sinn.

6 Gilt die AKW-Genehmigung fort? Im Antrag von Vattenfall heißt es: Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen und deren Ausnutzung. Der BUND hält die klare Trennung der Betriebsgenehmigung und der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für geboten. Sonst drohen maßgebliche Genehmigungsanforderungen unterlaufen zu werden. z.b. aktueller Stand von W+T etwa bei der Sicherung der Anlage.

7 Kein Abbau bei Brennelemente- Lagerung BUND fordert Brennstofffreiheit, weil Größeres Störfallpotenzial durch komplexeren Anlagenbetrieb Höhere Strahlenbelastung Personal Schlechtere Planungsmöglichkeiten (wg. Dekontamination, radiologische Charakterisierung)

8 Detaillierte radiologische Erfassung Muss vor Abbaubeginn erfolgen. Wichtig für: Stilllegungsplanung (Abbaureihenfolge, Abbaumethode, Einhausung). Verringerung bzw. Minimierung der Strahlenbelastung. Bestimmung von Abfall-/Reststoffkategorien und Mengen.

9 Müll beim Rückbau eines AKW HAW-Müll -> StandAG Reaktordruckbehälter, -> Schacht Konrad Mg Gering radioaktive Abfälle -> bisher Freigabe 500 Mg kontrollierte Wiederverwertung Mg Freigabe zur Beseitigung Mg uneingeschränkte Freigabe Keine radioaktive Belastung durch Betrieb des AKW Mg Abriss außerhalb des AtG

10 Freigabe Der BUND lehnt die nicht kontrollierbare Verteilung und Ablagerung von Materialien, die Radioaktivität durch den Betrieb von Atomanlagen aufweisen, in die Umwelt und Stoffkreisläufe ab. Die bestehende Freigaberegelung widerspricht dem Strahlenschutzprinzip, nach der jede zusätzliche und vermeidbare Strahlenbelastung zu unterbleiben hat. Betroffene Personen haben keine Information über die freigegebenen Stoffe und die sie betreffende Strahlenbelastung und können sich nicht schützen.

11 Alternativen zur Freigabe 1. Die Freigabe von Stoffen/Gegenständen, die Radioaktivität aus dem Betrieb von Atomanlagen aufweisen, ist zu unterlassen. 2. Die Stoffe, für die eine Freigabe nach StrlSchV vorgesehen war, sind gesondert und gegen Freisetzungen gesichert aufzubewahren. Sie können in besonders gesicherte Deponien oder in ein oberflächennahes Endlager verbracht werden. Möglich ist auch die Lagerung in entkernten Gebäuden des Atomkraftwerkes oder verbunkert auf dessen Gelände. Diese vier Optionen sollten gleichwertig verfolgt und geprüft werden.

12 Gesamtbetrachtung erforderlich HAW-Zwischenlager Autarkie, fehlende Reparaturmöglichkeit für Castor- Behälter MAW-Zwischenlager und Bereitstellungshallen Genehmigung im Rahmen 7 Abs. 3 AtG erforderlich. Unmittelbarer betrieblicher Zusammenhang mit Stilllegung und Abbau. Muss Teil von UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung sein.

13 Öffentlichkeitsbeteiligung Kein Verlagern in die Aufsicht Klärung von wesentlichen Entscheidungen in der Genehmigung. 1. und 2. Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung, wenn auch die 2. Genehmigung mit UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Öffentlichkeitsbeteiligung braucht eine ausreichende inhaltliche Basis. Alle Zahlen und Fakten, eine radiologische Untersuchung und die Gesamtbetrachtung müssen zum EÖT vorliegen.

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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