Übertragung der Standortzwischenlager auf die BGZ. Dr. K.-J. Brammer Hannover,

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1 Übertragung der Standortzwischenlager auf die BGZ Dr. K.-J. Brammer Hannover,

2 Zu übertragende Zwischenlager nach AtG Emsland Unterweser Brunsbüttel Brokdorf Krümmel LASMA a.z. Ahaus Gorleben Essen Grohnde Grafenrheinfeld Biblis Obrigheim Philippsburg Neckarwestheim Gundremmingen Isar Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 2

3 Situation an den Standorten (1/2) Wesentliche Aspekte bei der Bewertung der IST-Situation: Die zu übertragenden Zwischenlager befinden sich innerhalb des Anlagensicherungszaunes des Kraftwerks (Funktionsgebäude in unmittelbarer Nachbarschaft) Zugang und Anlagensicherung sind über das Kraftwerk geregelt Ver- und Entsorgung der Zwischenlager sind an das Kraftwerk gekoppelt Kraftwerksbetreiber stellt Zwischenlagerbetrieb sicher Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 3

4 Situation an den Standorten (2/2) Kernkraftwerk Biblis Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Kernkraftwerk Unterweser Kernkraftwerk Emsland Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 4

5 Vorbereitung der Übertragung Der Eigentumsübergang ist als Gesamtübergang nach Umwandlungsrecht (UmwG) zu gestalten Dazu hat BGZ das Projekt ANNUM installiert Als Grundlage für die Bewertung der SZL sowie als Zielbild für einen späteren autarken Betrieb hat BGZ ein Referenzlagerkonzept erarbeitet Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 5

6 Vorbereitung der Übertragung (2/2) Bereisungen aller Anlagen bis März 2018 Anlagentechnik Anlagensicherung Kaufmännische / personelle Fragen Durchführung eines Due Diligence Prozesses Technische, kaufmännische und juristische Bewertung aller für die Übertragung des jeweiligen Lagers relevanten Unterlagen (insbesondere Genehmigungsbescheide, Verträge etc.) unter Einschaltung der von den jeweiligen Parteien beauftragter Berater Abschließende Verhandlungen der erforderlichen Verträge mit den bisherigen Betreibern Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 6

7 Referenzlagerkonzept (1/3) Definition: Das Referenzlagerkonzept beschreibt im Sinne eines Zielbildes den Aufbau und Betrieb eines autarken Zwischenlagers mit in sich geschlossener Infrastruktur Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 7

8 Referenzlagerkonzept (2/3) Autarkes und statisches Zwischenlager als Zielzustand, nur routinemäßige wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen durch Standortpersonal Behälterbewegungen für Ein- und Auslagerungen sowie umfangreiche Prüfungen im Wesentlichen durch Personal besonders ausgestatteter Lager Zentrale wissenschaftlich-technische Betreuung, z. B. Periodische Sicherheitsüberprüfung, Qualitätswesen Alterungsmanagement Spaltmaterialüberwachung Genehmigungsverfahren Grundsatzfragen zur Anlagensicherung Projektabwicklung Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 8

9 Referenzlagerkonzept (3/3) Gebäude und Infrastruktur äußerer Zaun innerer Zaun Detektionszone Versickerungsbecken Funktionsgebäude Zwischenlager Verkehrswege Pförtnergebäude mit Sicherungszentrale Parkplatz Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 9

10 Genehmigungsrechtliche Aspekte Genehmigungsanträge sind im Rahmen der Übertragung der Zwischenlager aufgrund der gesetzlichen Regelungen des EntsorgÜG nicht notwendig Nach der Übertragung gelten die in Bezug auf den bisherigen Betreiber erteilten Genehmigungen, Erlaubnisse, solche Entscheidungen ergänzenden Anordnungen nach 19 Absatz 3 AtG und Zulassungen für und gegen den Dritten nach 2 Absatz 1 Satz 1 EntsorgÜG fort BfE prüft, wie BGZ durch organisatorische Maßnahmen und durch die Bereitstellung von sachlichen und personellen Mitteln die Fortführung des Betriebs gewährleistet. (vgl. 3, Abs. 1 EntsorgÜG) Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 10

11 Betriebsorganisation Die Führungskräfte sollen nach Übertragung der SZL durch Mitarbeiter der BGZ gestellt werden Leiter des Zwischenlagers Leiter Anlagensicherung und Instandhaltung Leiter Überwachung und Strahlenschutz (Strahlenschutzbeauftragter) Auf Basis von Dienstleistungsverträgen besteht für BGZ die Option, weiteres für den Betrieb des SZL notwendiges Personal der EVU im SZL einzusetzen Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 11

12 Ausblick auf die Übertragung der LAW/MAW Zwischenlager Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 12

13 LAW/MAW Zwischenlager (1/2) Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle Lfd. Nr. Standort Zwischenlager Genehmigung nach 1 Biblis* LAW-Lager LAW 2 7 Absatz 1 AtG 7 StrlSchV 2 Brunsbüttel LASMA 7 StrlSchV 3 Grafenrheinfeld BeHa 7 StrlSchV 4 Krümmel LASMA a. Z. 7 StrlSchV 5 Neckarwestheim SAL GKN 7 StrlSchV 6 Obrigheim** Bau 39/52 7 Absatz 3 AtG 7 Philippsburg SAL GKN 7 StrlSchV 8 Unterweser LUW (Lager Unterweser) LUnA 7 StrlSchV 7 StrlSchV 9 Stade** LarA (Lager für radioaktive Abfälle) 7 Absatz 3 AtG 10 Würgassen Transportbereitstellungshalle 7 StrlSchV * Die Genehmigung nach 7 Absatz 1 AtG erstreckt sich ausschließlich auf die Lagerung sonstiger radioaktiver Abfälle. ** Anstelle der für die Lagerung sonstiger radioaktiver Abfälle bestehenden Genehmigungen nach 7 Absatz 3 AtG wird ein Genehmigungsverfahren nach 7 StrlSchV durch den Betreiber eingeleitet. Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 13

14 LAW/MAW Zwischenlager (2/2) Die Übertragung der Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle nach EntsorgÜGerfolgt zum Es ergeben sich an den Standorten folgende Konstellationen: 1. Standorte nur mit HAW-Zwischenlagern Emsland Gundremmingen Brokdorf Grohnde Isar 2. Standorte nur mit LAW/MAW-Zwischenlagern Obrigheim Stade Würgassen 3. Standorte mit HAW und LAW/MAW-Zwischenlagern Biblis Brunsbüttel Grafenrheinfeld Krümmel Philippsburg Neckarwestheim Unterweser Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 14

15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Zwischenlagerworkshop/Dr. Klaus-Jürgen Brammer/ /Seite 15

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