Deponierung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken

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1 Deponierung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken Dr. Dr. Jan Backmann Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

2 Überwachungsbereich Zu entsorgende Massen am Beispiel des Kernkraftwerkes Brunsbüttel Gesamtmasse ca t Radioaktive Reststoffe Kontrollbereich Zwischen- & Endlager radioaktive Abfälle ca. 2% Freigabe zur Beseitigung ca. 2% Überwachungsbereich KB: Kontrollbereich ÜB: Überwachungsbereich Kontrollbereich Herausgabe ca. 34% uneingeschränkte Freigabe ca. 62% ca t ca t ca t Verbrennung Rezyklierung Deponien Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 2

3 Gesetzliche Grundlage der Freigabe ( 29 Abs. 1 und 2 Strahlenschutzverordnung / StrlSchV) Der Inhaber einer Genehmigung darf radioaktive Stoffe sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die aktiviert oder kontaminiert sind, als nicht radioaktive Stoffe nur verwenden, verwerten, beseitigen, innehaben oder an einen Dritten weitergeben, wenn die zuständige Behörde die Freigabe nach Absatz 2 erteilt hat und nach Absatz 3 die Übereinstimmung mit den im Freigabebescheid festgelegten Anforderungen festgestellt ist Die zuständige Behörde erteilt auf Antrag schriftlich die Freigabe, wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die Behörde die Freigabe erteilen. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 3

4 Das 10-Mikrosievertkonzept Natürliche Strahlenexposition in der Bundesrepublik Deutschland (ohne den Anteil des Edelgases Radon) [Dosis pro Jahr] Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz 10 Mikrosievert entsprechen 0,01 msv Jahresdosis in Norddeutschland: 700 msv Die 10 msv wären nach etwa 4 Tagen erreicht Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4

5 Problem und Lösungsansatz Ziel: Beendigung der Kernenergie in SH Stilllegung und Abbau d.h. Entsorgung aller Materialien > 1 Mio. Tonnen Problem: Entsorgung freizugebender Stoffe ist nicht gesichert, da teilweise keine Akzeptanz in der Bevölkerung und bei Deponiebetreibern Lösung: 1. breit angelegte Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung - Interessenverbände, überörtliche Ebene (Umweltverbände, kommunale Landesverbände ) - betroffene Gemeinden, örtliche Ebene (z.b. EÖT KKB, , >15 weitere) 2. Abstimmung weiteres Vorgehen mit Interessengruppen - Aufgreifen von Erkenntnissen aus Öffentlichkeitsbeteiligung - Erarbeitung von Lösungen im Rahmen der rechtl. Möglichkeiten 3. Etablierung der konkreten Entsorgung (z.b. Qualifizierung, zusätzliche Kontrollen) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5

6 Gestaltungsspielräume Rahmen: Sicherer, vollständiger, transparenter und zügiger Abbau aller kerntechnischen Anlagen in SH im gesamtgesellschaftlichen Interesse und gemeinsamer Verantwortung auf Basis geltenden Strahlenschutz- und Abfallrechts Beteiligung: Einbindung von Interessenvertretern (z.b. Begleitgruppe), eigene Sachverständige, Ombudsmann usw. Freigabeverfahren: Messungen, Kontrollen durch unabhängige Sachverständige usw. Sicherheit nach Entlassung aus dem Atomrecht: Qualifizierung von Entsorgungsbetrieben, flankierende Maßnahmen usw. Transparenz: Veröffentlichung von Daten, Besuche vor Ort, Öffentlichkeitsinformation usw. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6

7 Freigabe zur Deponierung: möglicher Ablauf ( 29 Abs. 2 Nr. 2a Strahlenschutzverordnung ) 1. Entsorgungspflichtiger (KKW/örE) wendet sich an anderen öre bzw. sucht sich eine (private) Deponie für einen bestimmten Abfall (ggf. Ausschreibung) 2. Deponie wird qualifiziert im Rahmen der Atomaufsicht des MELUR unter Einbindung Abfallabteilung des MELUR. Eine Verfahrensanweisung zur Entsorgung inkl. Einbau wird erstellt und von den Beteiligten unterschrieben 3. KKW und Deponie erstellen abfallrechtlichen Entsorgungsnachweis. 4. Freigabeverfahren im KKW wird unter Kontrolle der Atomaufsicht durchlaufen. 5. Freigabe zur Deponierung durch Atomaufsicht wird erteilt. 6. Abtransport zur Deponie verpackt und sofortiger Einbau; ggf. Kontrolle durch MELUR und unabhängige Sachverständige. 7. Bestätigung des Einbaus an Atomaufsicht 8. Abschluss des Freigabeverfahrens Parallel dazu: unabhängige Kontrollen / Informationsveranstaltungen / Veröffentlichung von Daten / Einbindung der Begleitgruppe Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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