LEISTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

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1 LEISTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG STADT GRAZ SOZIALAMT BEAUFTRAGTENSTELLE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG THEODOR KÖRNER STRAßE GRAZ

2 VORWORT Es gibt für Menschen mit Behinderung sehr viele verschiedene Leistungen. Oft ist dieses Angebot sehr unübersichtlich. Diese Broschüre soll klarer machen, welche Leistungen es überhaupt gibt und wo man sich informieren kann. Weil es so viele verschiedene Leistungen gibt, werden zu jeder Leistung nur die wichtigsten Informationen gegeben. Es werden aber die Stellen angeführt, an denen Sie genauere Informationen bekommen. Es war mir sehr wichtig, diese Broschüre für alle Menschen zu schreiben, auch für die, die schwer lesen können. Deshalb habe ich eine einfachere Sprache verwendet. Deshalb sind manchmal Begriffe nicht ganz genau so geschrieben, wie sie im Gesetz oder in anderen Broschüren stehen. Lange Wörter wurden mit Binde-Strichen abgetrennt, damit man sie leichter lesen kann. Manchmal habe ich zum Beispiel nur geschrieben: Ärztinnen, obwohl es auch Ärzte gibt. Ich hoffe, dass ich damit einigen Menschen helfen kann, sich in diesem großen Gebiet besser zurecht zu finden. Mag. Wolfgang Palle Beauftragter der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung 2

3 Inhaltsverzeichnis Kinder Seite 5 Beratung beim Sozial-Ministerium Service Frühförderung und Familien-Begleitung Kinderkrippen, Kindergarten MIKADO-Tagesmütter und Tagesväter Familien-Entlastung Steuerliche Absetz-Möglichkeiten Schule.. Seite 10 Arbeit Seite 14 Unterwegs sein Seite 19 Behinderten-Taxi ÖBB, Graz Linien Der Parkausweis nach 29bStVO Parken und Halten Behinderten-Parkplätze Eigenes Auto Auto und Arbeit Transport zum Arbeitsplatz Fahrt-Kosten und Transport-Kosten nach dem steiermärkischen BHG Wohnen und Umbauen Seite 26 Wohnen mit Assistenz Seite 31 Wohn-Assistenz Freizeit-Assistenz Familien-Entlastung Persönliches Budget Weitere Leistungen Pflege Seite 32 3

4 Hilfsmittel Seite 35 Heilbehandlungen, Therapien... Seite 37 Sachwalterschaft..Seite 38 Sachwalterschaft Angehörigen-Vertretung Vorsorge-Vollmacht Patienten-Verfügung Verschiedene Leistungen...Seite 40 Sozial-Card Gebühren-Befreiung bei der E-Card und Rezepten Euroschlüssel Behinderten-Pass Finanzielles..Seite 43 Lebens-Unterhalt Mindest-Sicherung Persönliches Budget Pflegegeld Familien-Beihilfe Erhöhte Familien-Beihilfe Kinderzuschuss Steuern Rundfunk-Gebühren, Telefon, GIS Ausgleichs-Zulage Wichtige Informations-Quellen.Seite 47 Fonds.. Seite 48 4

5 Kinder Beratung und Untersuchung beim Sozial-Ministerium Service Beim Sozial-Ministerium Service gibt es Beratung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und für die Eltern. Sie bekommen dort folgende Leistungen: - Medizinische und psychologische Untersuchung, Beratung und Betreuung - Es wird genau geklärt, welche Art von Behinderung vorliegt und wie schwer die Behinderung ist - Hilfe und Beratung in sozialen, rechtlichen und finanziellen Fragen Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: post.steiermark@sozialministeriumservice.at Frühförderung und Familien-Begleitung Frühförderung und Familien-Begleitung gibt es für Kinder von 0 bis 6 Jahren oder bis höchstens 3 Monate nach Schuleintritt. Frühförderer und Frühförderinnen machen einen Förderplan und fördern die Fähigkeiten des Kindes. Dazu verwenden sie Spielzeug und Förder-Material. Das Kind soll auch lernen, selbstständig alltägliche Handlungen durchzuführen. Es wird genau beobachtet, wo ein Kind Schwierigkeiten hat. Dann wird mit dem Kind geübt, damit es diese Schwierigkeiten überwindet. Das geschieht auf spielerische Art und Weise. Die Familien-Begleitung unterstützt und berät die Familie bei allen Fragen, die mit Behinderung oder Verhaltens-Auffälligkeit zu tun haben. Sie soll auch helfen, Fehler in der Erziehung zu vermeiden. 5

6 Informationen über die Träger-Vereine, die Frühförderung und Familien-Begleitung anbieten, erhalten Sie beim Verein Sozialwirtschaft Steiermark. Sozialwirtschaft Steiermark Telefon: Auf dieser Webseite können Sie Anbieter selbst suchen: MIKADO-Tagesmütter und Tagesväter MIKADO Tagesmütter und Tagesväter sind speziell ausgebildet, um Kinder mit Behinderung zu betreuen. Betreut werden Kinder im Alter zwischen 0 und 15 Jahren, die besondere Unterstützung und Förderung brauchen. MIKADO- Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder im eigenen Haushalt, mit höchstens vier Kindern zur gleichen Zeit. Tagesmütter Graz-Steiermark Keesgasse Graz Telefon: office@tagesmuetter.co.at 6

7 Kinderkrippen Kinder bis 3 Jahren können in einer Kinderkrippe betreut werden. Auch Kinder mit Behinderung können in Kinderkrippen betreut werden. In einem Aufnahmegespräch wird abgeklärt, ob die Betreuung möglich ist und welche Unterstützung angeboten werden kann. Stadt Graz, Abteilung für Bildung und Integration dein graz - Plattform Kinderbildung und -betreuung Keesg Graz Telefon: office@dein.graz.at Oder unter der Webseite: Kindergarten Heilpädagogische Kindergarten-Gruppen der Stadt Graz Die Stadt Graz bietet am Rosenhain 4 Kindergarten-Gruppen für Kinder mit Behinderung an. In einer Gruppe werden 6 Kinder mit Behinderung betreut und in den anderen 3 Gruppen werden Kinder mit Behinderung zusammen mit nichtbehinderten Kindern betreut. Darüber hinaus gibt es noch 9 weitere Gruppen in Graz, in denen Kinder mit Behinderung betreut werden. Die Integrative Zusatz-Betreuung (IZB) Eltern, die ihr Kind nicht in einem heil-pädagogischen Kindergarten unterbringen wollen, können in jedem Kindergarten der Stadt Graz ein IZB-Team anfordern. Ein IZB Betreuungs-Team besteht aus einer Sonder-Kindergärtnerin, einer Therapeutin und einer Ärztin. Das IZB-Team fördert und unterstützt die Kinder und begleitet und berät die Kindergärtnerinnen und die Eltern. 7

8 Heilpädagogischer Kindergarten der Stadt Graz Panoramagasse Panoramagasse Graz Telefon: Weitere Heilpädagogische Kindergärten Heilpädagogischer Kindergarten Mosaik GmbH Wiener Str. 148, 8020 Graz Telefon Heilpädagogischer Kindergarten Steingruber Grabenstraße Graz Telefon: Waldorf-Kindergarten mit Integration der Karl-Schubert-Schule Riesstr Graz Telefon: Heilpädagogischer Kindergarten für Hör- und Sprachbildung Förderzentrum des Landes für Hör- und Sprachbildung 8010 Graz, Rosenberggürtel 12 Telefon:

9 Familien-Entlastung Wird ein Kind mit Behinderung in der eigenen Familie betreut, kann der Familien- Entlastungs-Dienst helfen. Betreuer und Betreuerinnen helfen den pflegenden Familien-Angehörigen im Pflege- und Betreuungsalltag. Informationen über die Träger-Vereine, die Familien-Entlastung anbieten, erhalten Sie beim Verein Sozialwirtschaft Steiermark. Sozialwirtschaft Steiermark Telefon: Auf dieser Webseite können Sie Anbieter selbst suchen: Steuerliche Absetzmöglichkeiten Informationen finden Sie im Kapitel Finanzielles 9

10 Schule Schuleintritt Die Zentren für Inklusiv- und Sonder-Pädagogik (ZIS) Soll ein beeinträchtigtes Kind eingeschult werden, sollte man sich mit dem ZIS in Verbindung setzen. Das ZIS bietet Beratung und Unterstützung und organisiert die Beschulung von Kindern, die eine besondere Unterstützung brauchen. Zentrum für Inklusiv- und Sonder-Pädagogik Brockmanngasse Graz Telefon: Der sonder-pädagogische Förderbedarf (SPF) Wenn ein Kind wegen seiner Behinderung dem Unterricht in der Volksschule nicht folgen kann, können die Eltern oder die Schule einen Antrag auf Feststellung des sonder-pädagogischen Förderbedarfs stellen. Sobald der SPF festgestellt wurde, informieren der Bezirks-Schulrat oder das ZIS die Eltern über die möglichen Schulformen. Volksschule mit Integration oder Sonderschule? Schüler und Schülerinnen mit sonder-pädagogischem Förderbedarf können eine Sonderschule besuchen. Sie können auch in eine normale Volkschule gehen und bekommen dort Unterstützung. Die Eltern haben das Recht, sich für eine der beiden Schulformen zu entscheiden. Frühförderung Soweit eine Notwendigkeit besteht, kann für maximal 3 Monate nach Schuleintritt noch die Frühförderung weitergewährt werden. 10

11 Schulpflicht Die Schulpflicht umfasst 9 Schuljahre. Darüber hinaus können in den Pflichtschulen nach Beendigung der Schulpflicht noch ein freiwilliges zehntes und elftes Schuljahr beantragt werden. Die Pflichtschulzeit Die Eltern können sich grundsätzlich frei für einen Schultyp entscheiden. Für Kinder mit einer körperlichen Behinderung wird in den Pflichtschulen vom Schulerhalter das nötige Pflegepersonal bereitgestellt. Sonderschule Der Besuch einer Sonderschule kann die ganze Dauer der Schulpflicht hindurch erfolgen. Volksschule Wird keine Sonderschule besucht, dann erfolgt die Integration in der Volksschule. Bei 4 6 Kindern mit SPF wird die Klasse von einer Volksschul-Lehrerin und einer Sonderschul-Lehrerin gemeinsam unterrichtet. Bei weniger als 4 Kindern mit SPF kann zusätzliches sonder-pädagogisches Lehrpersonal stundenweise zur Verfügung gestellt werden. Hauptschule, Neue Mittelschule Auch in Hauptschulen und neuen Mittelschulen wird die Integration von Kindern mit SPF umgesetzt. Die Rahmenbedingungen für Integration und die Klassenschüler- Höchstzahl sind gleich wie in der Volksschule. In den Neuen Mittelschulen wird die Klasse an sich schon von 2 Lehrern unterrichtet. Dazu kommt im Fall, dass 4 6 Kinder mit SPF die Klasse besuchen, noch eine Sonderschul-Lehrerin dazu. Gymnasium Unterstufe In Graz ist die Integration zurzeit in den Gymnasien Klusemannstraße und Kirchengasse möglich. 11

12 Polytechnikum Im Polytechnikum in der Herrgottwiesgasse gibt es 3 Integrationsklassen. Hier kann auch von Integrationskindern die 9. Schulstufe absolviert werden. Nach der Pflichtschulzeit Nach der Pflichtschulzeit gibt es die Möglichkeit, eine Berufsschule, ein AHS- Oberstufen-Gymnasium oder eine Fachschule zu besuchen. Die Integration ist von Schultyp zu Schultyp verschieden. Berufsschulen Schüler mit Hilfebedarf werden in Berufsschulen von Assistenten betreut (PAA: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz). Die Assistenz umfasst je nach Bedarf (Pflegegeldeinstufung) Hilfestellungen im Internat, im Praxisunterricht und in der Schule. AHS Oberstufen-Gymnasium Die Integration in Oberstufen-Gymnasien ist mit Zustimmung des Unterrichts- Ministeriums möglich. Der Abschluss erfolgt mit Matura. Es kann eine persönliche Assistenz für den Schulbesuch beantragt werden. Fachschulen Auch in Fachschulen der integrative Schulbesuch ab der 10. Schulstufe möglich. Bei den Fachschulen handelt es sich um berufsbildende mittlere Schulen ohne Matura- Abschluss. ISI Graz - Initiative Soziale Integration Bahnhofgürtel 59 1.Stock / 4. Tür links 8020 Graz, Austria Telefon: office@isi-graz.at 12

13 Werkstufe der Karl-Schubert-Schule Graz Die Karl-Schubert-Schule bietet für Jugendliche mit Behinderung zwischen 14 und 20 Jahren eine Werkstätten-Gruppe an. Jugendliche, die nach der Pflichtschul-Zeit noch schulische Fähigkeiten erlernen wollen, können dort neben handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten auch noch in schulischen Fächern Wissen erwerben. Karl Schubert Schule Graz Riesstraße Graz Telefon: Ausbildung zur Fach-Sozialhelferin und Fach-Sozialhelfer Diese Ausbildung ist für Männer und Frauen mit Lernschwierigkeiten. Diese Ausbildung dauert 2 Jahre. Nach dieser Ausbildung können Sie Menschen mit Behinderung bei der Arbeit oder im Wohnhaus unterstützen Ausbildungszentrum für Sozialberufe Wielandgasse 31, 8010 Graz Tel.: abz.wielandgasse@caritas-steiermark.at 13

14 Arbeit Der Übergang von der Schule zum Beruf Der Übergang von der Schule zum Beruf ist eine schwierige Zeit. Schon während der Schulzeit sollte man sich klar werden, wohin der Weg später führen soll. Die Zentren für Integrations- und Sonder-Pädagogik können hier ebenso helfen wie die Jugend- Berater des AMS. Jugendcoaching: Das Jugendcoaching ist ein Unterstützungs-Angebot für Jugendliche am Ende der Schulpflicht. Jugendliche mit Behinderung oder mit einem sonder. Die Beraterinnen und Berater helfen ihnen ihnen, einen passenden Bildungsweg oder Berufsweg zu finden. Besondere Unterstützung erhalten dabei Jugendliche, die gefährdet sind, die Schule abzubrechen oder keinen Abschluss zu erlangen. Aber auch Jugendliche mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf können diese Leistung in Anspruch nehmen. Hier bekommen Sie genauere Informationen Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: Zentrum für Inklusiv- und Sonder-Pädagogik Brockmanngasse Graz Telefon:

15 Integrative Berufsausbildung: Wenn die Absolvierung einer üblichen Lehre nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, die Lehrzeit zu verlängern. Oder man kann im Rahmen einer Teilqualifikation nur bestimmte Teile eines Berufsbildes erlernen. Berufsausbildungs-Assistentinnen helfen dabei. Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: Fähigkeiten lernen, damit man in der Arbeitswelt teilhaben kann Nach dem steiermärkischen Behinderten-Gesetz bieten Träger-Organisationen verschiedene Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung an. Es werden Fähigkeiten und Fertigkeiten geübt, die für das Berufsleben notwendig sind. Das Ziel ist, dass man einen Arbeits-Platz bekommt oder eine Ausbildung machen kann. Das geschieht z.b. durch Arbeitstraining mit Hilfe eines Betreuers oder einer Betreuerin in konkreten Arbeits-Situationen oder auch in trägereigenen Betrieben. Informationen über Träger-Vereine, die diese Leistungen anbieten, erhalten Sie über den Dachverband der steierischen Behinderten-Hilfe. Sozialwirtschaft Steiermark Telefon: Auf dieser Webseite können Sie Anbieter selbst suchen: 15

16 Der erste Arbeitsmarkt Für Personen, die am ersten Arbeitsmarkt arbeiten, gibt es verschiedene Förderungen und Rechte. Dieser große Bereich kann nicht im Rahmen dieser Broschüre behandelt werden. Hier können nur einige wichtige Punkte gezeigt werden. Wenn Sie mehr wissen wollen über - die Rechte von Menschen mit Behinderung am Arbeits-Platz oder - über die verschiedener Förderungen, die helfen einen Arbeits-Platz zu bekommen oder zu erhalten dann bestellen Sie die Broschüre des BASB Ein:Blick 2 / Arbeit Hier bekommen Sie die Broschüre: Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: post.steiermark@sozialministeriumservice.at Das Arbeitsmarkt-Service (AMS) Wer Arbeit sucht, muss sich beim AMS vormerken lassen. Die Reha-Betreuer des AMS bieten spezielle Beratung für Menschen mit Behinderung. Sie helfen bei der Vermittlung auf einen Arbeitsplatz. AMS Graz Ost Neutorgasse Graz Telefon: ams.graz-ost@ams.at AMS Graz West und Umgebung Niesenbergergasse Graz Telefon: ams.graz-west@ams.at 16

17 Die Entgelt-Beihilfe des Sozial-Ministerium Service Manchmal kann eine Person aufgrund ihrer Behinderung am Arbeitsplatz nicht die volle Leistung erbringen. Dann kann vom Sozial-Ministerium Service eine Entgelt- Beihilfe an den Arbeitgeber gezahlt werden, die das ausgleicht. Hier bekommen Sie genauere Informationen Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder bei einer Ausbildung (PAA) Menschen mit Behinderung ab der Pflegestufe 3 können eine PAA in Anspruch nehmen. Die PAA umfasst unter anderem - Unterstützungsleistungen körperlicher Art beim Arbeiten (z.b. Kopierarbeiten), - Assistenz bei der Körperpflege während der Dienstzeit, - Begleitung bei Dienstwegen. ISI Graz - Initiative Soziale Integration Bahnhofgürtel 59 1.Stock / 4. Tür links 8020 Graz, Austria Telefon: office@isi-graz.at 17

18 Tageswerkstätten und Tageseinrichtungen mit Tagesstruktur Manche Menschen können nicht im ersten Arbeitsmarkt arbeiten, weil ihre Behinderung zu schwer ist. Dann kann man eine betreute oder begleitete Beschäftigung in einer Tageswerkstätte oder einer Tageseinrichtung mit Tagesstruktur in Anspruch nehmen. Tages-Werkstätten In Tages-Werkstätten können Menschen mit Behinderung arbeiten oder künstlerisch gestalten. Die Anforderungen sind angepasst an das Können der Person, es wird also niemand überfordert. Menschen mit Behinderung können sich in Tageswerkstätten auch auf einen Einstieg in eine berufliche Eingliederungs-Maßnahme oder auf den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Tages-Einrichtungen mit Tages-Struktur Menschen mit einem hohen Grad der Beeinträchtigung können in Tages- Förderstätten betreut werden. Dort bekommen sie so viel Hilfe und Unterstützung, wie sie brauchen. Wenn es notwendig ist, bekommen sie auch durchgehende Aufsicht und Anleitung und Unterstützung. Vor allem beim Miteinander-Reden, in der Bewegung und in der Körperpflege. Hier können auch Menschen mit einem hohen Grad der Beeinträchtigung sich sinnvoll beschäftigen und an einem normalen Tagesablauf teilnehmen. Sozialwirtschaft Steiermark Telefon: Auf dieser Webseite können Sie Anbieter selbst suchen: 18

19 Unterwegs sein Taxi für Menschen mit Behinderung Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung Straßenbahnen und Busse nicht benützen können, dann können Sie das Taxi für Menschen mit Behinderung benützen. In Graz bekommen Sie gratis eine gewisse Anzahl von Taxi-Fahrten. Diese Fahrten werden aber nur dann bezahlt, wenn Sie kein eigenes Auto und keine Grazer Sozial- Card-Mobilität besitzen. Außerdem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Graz haben und dürfen nicht mehr als einen gewissen Betrag verdienen. Büro für Seniorinnen und Senioren der Stadt Graz / Sozialamt Stigergasse 2, 3. Stock Zimmer Graz Telefon ulla.herfort-woerndle@stadt.graz.at ÖBB Menschen mit Behinderung bekommen ÖBB Einzel-Fahrkarten zum halben Preis. Voraussetzung: Ein Behinderten-Pass, in dem steht, - dass Sie eine Behinderung von mindestens 70 Prozent haben oder - "kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen". Telefonnummer der ÖBB kundenservice@pv.oebb.at 19

20 Die Grazer Sozial-Card Mobilität Die Grazer Sozial-Card Mobilität ist gültig für die öffentlichen Verkehrsmittel mit ein- und zweistelligen Linien-Nummern in Graz. Sie kostet 50 Euro für ein Jahr. Wenn Sie auch die Schlossbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 60 Euro. Die Sozial-Card Mobilität bekommt man, wenn man eine Sozial-Card bekommt. Informationen über die Sozial-Card finden Sie im Kapitel: Verschiedene Leistungen Damit man die Sozial-Card-Mobil bekommt, darf man nicht mehr als einen gewissen Betrag verdienen. Mobilitätscenter Graz Jakoministraße Graz Telefon: linien@holding-graz.at Der Parkausweis nach 29b Straßen-Verkehrs-Ordnung Der Parkausweis bringt eine Reihe von Vorteilen, die in den folgenden Abschnitten beschrieben werden. Den Parkausweis bekommen Personen, die einen Behinderten-Pass besitzen, in dem die Eintragung steht: "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitäts-Einschränkung aufgrund einer Behinderung. Der Antrag ist beim Sozial-Ministerium Service einzubringen. Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon post.steiermark@sozialministeriumservice.at 20

21 Parken und Halten Mit dem Parkausweis darf man an Stellen halten oder parken, wo das normalerweise nicht erlaubt ist. Halten ist ein kurzes Stehenbleiben zum Einsteigen oder Aussteigen. Oder zum Einladen und Ausladen eines Rollstuhls oder Rollators. Halten darf man - an Straßenstellen, an denen das Verkehrszeichen Halten und Parken verboten steht und - in zweiter Spur Parken darf man - an Straßenstellen, an denen das Verkehrszeichen Parken verboten steht, - in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung, - in einer Fußgängerzone, in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf Behindertenparkplätze In Graz gibt es viele speziell gekennzeichnete Behinderten-Parkplätze. Auf diesen Parkplätzen darf man mit dem Parkausweis parken. Man muss ihn vorne gut sichtbar hinter die Windschutz-Scheibe legen. Die speziellen Behinderten-Parkplätze sind größer. Sie sind vor allem für Personen mit einem Rollstuhl gedacht, weil diese Personen mehr Platz für das Einsteigen und Aussteigen brauchen. 21

22 Eigenes Auto Zuschuss für die behinderten-gerechte Ausstattung eines Fahrzeuges: Nach dem steiermärkischen Behinderten-Gesetz kann ein Zuschuss für die behinderten-gerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeuges gewährt werden. Dazu muss ein Antrag an das Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz gestellt werden. Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at Vignette: Bestimmte Personen können eine gratis Autobahn-Vignette beantragen. Sie müssen einen Behinderten-Pass haben, in dem die Eintragung steht Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit. Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: post.steiermark@sozialministeriumservice.at 22

23 Mautpflicht: Die Mautpflicht kann unter gewissen Umständen ermäßigt werden. Voraussetzung ist ein Parkausweis (siehe Seite 22). Außerdem muss das Fahrzeug ein Behinderten- Fahrzeug sein oder ein Automatik-Getriebe aufweisen. Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: Motorbezogene Versicherungssteuer: Auch hier kann es unter gewissen Umständen eine Befreiung geben. Voraussetzungen sind: - das Kraftfahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen sein - eine Abgabenerklärung (Formular KR 21) an das Versicherungs-Unternehmen, das für die Haftpflicht zuständig ist und - ein Nachweis über die Körperbehinderung (durch einen Parkausweis oder den Behinderten-Pass). Der Antrag muss bei ihrem Versicherungs-Unternehmen gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie dort. 23

24 Auto und Arbeit Wird ein Auto für eine Ausbildung oder für den Beruf genützt, dann kann man beim Sozial-Ministerium Service um einen Zuschuss ansuchen. Zuschüsse gibt es für - die Kosten für den Erwerb oder den behinderten-gerechten Umbau des Fahrzeuges, - die Kosten der Fahrschule. - Es kann auch um einen Zuschuss für Fahrkosten angesucht werden. Voraussetzungen sind die Einstufung als Begünstigter Behinderter und die Unzumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: post.steiermark@sozialministeriumservice.at Große Pendlerpauschale: Voraussetzungen sind ein Parkausweis nach 29b StVO und die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Finanzamt Graz Conrad von Hötzendorf-Straße Graz Telefon: post.fa69-ic01@bmf.gv.at 24

25 Transport zum Arbeitsplatz Wenn Sie durch ihre Behinderung kein eigenes Auto und kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen können dann können Sie um eine Unterstützung ansuchen. Voraussetzung ist eine dauerhafte starke Gehbehinderung (z.b. Parkausweis) oder Blindheit und der Nachweis der Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Der Antrag ist an das Sozial-Ministerium Service oder an die zuständige Pensions-Versicherungs-Anstalt zu stellen. Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: Fahrt- und Transportkosten nach dem Steiermärkischen Behinderten- Gesetz Nach dem Steiermärkischen Behinderten-Gesetz können die Fahrtkosten übernommen werden: - zu Heilbehandlungen - zu Kindergarten, Tagesmutter und Schule - zu Beschäftigungs-Maßnahmen und - zu Tages-Einrichtungen Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at 25

26 Wohnen Wohnen allgemein Die Wohnungs-Informations-Stelle der Stadt Graz informiert unter anderem über: - Gemeinde-Wohnungen - Barrierefreie Wohnungen - Mietzinszuzahlung - Rechtliche Fragen wie Mietrecht, Wohnungs-Eigentums-Recht - Wohnungssuche Wohnungs-Informations-Stelle der Stadt Graz Schillerplatz 4, Parterre 8011 Graz Telefon: wohnungsinformationsstelle@stadt.graz.at Wohn-Beihilfe Beim Referat für Wohnbeihilfe des Landes Steiermark kann um Wohn-Beihilfe für Miet-Wohnungen und Eigentums-Wohnungen angesucht werden. Ob die Beihilfe gewährt wird, hängt unter anderem ab vom Einkommen und von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben. Amt der steiermärkischen Landesregierung / Referat Wohnbeihilfe Dietrichsteinplatz Graz Telefon: wohnbeihilfe@stmk.gv.at 26

27 Mietzins-Beihilfe Nach dem steiermärkischen Behinderten-Gesetz kann man um eine Mietzins-Beihilfe ansuchen. Voraussetzungen sind: - vollendetes 18. Lebensjahr, - Wohnen in eigener Wohnung, - eine erhebliche Bewegungs-Behinderung und dadurch ein größerer Platz-Bedarf. - Sie dürfen auch nicht mehr als einen gewissen Betrag verdienen. Der Antrag ist an das Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz zu stellen. Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at Barrierefreieheit, Wohnungsumbau Barrierefreiheit Es ist oft schwierig, die eigene Wohnung barrierefrei zu gestalten. Bevor man sich an ein großes Bauvorhaben macht, sollte man sich gut informieren. Referat für Barrierefreies Bauen der Stadt Graz Bauamtsgebäude 8.Stock Europaplatz Graz Telefon: constanze.koch-schmuckerschlag@stadt.graz.at 27

28 Zuschüsse und Förderungen zu behinderten-gerechten Umbauten im Wohnbereich Zuschüsse zu behinderten-gerechten Umbauten im Wohnbereich gibt es - vom Sozial-Ministerium Service, - nach dem steiermärkischen Behinderten-Gesetz und - vom Land Steiermark. Achtung: Die Anträge muss man stellen, bevor man den Auftrag zum Umbau erteilt! Amt der Steiermärkischen Landesregierung Referat Bautechnik und Gestaltung Burggasse 13, Erdgeschoss 8010 Graz Telefon: leo.puerrer@stmk.gv.at Hilfsmittel im Wohnbereich Es gibt viele Hilfsmittel, die helfen, eine Wohnung barrierefrei zu machen, z.b. Haltegriffe, Duschrollstuhl, elektronischer Türöffner, etc. Um diese Hilfsmittel kann beim Referat für Behinderten-Hilfe angesucht werden. Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at 28

29 Die Beratungs-Stelle Bunte Rampe erteilt Auskünfte zu Hilfsmitteln im Wohnbereich: Treppenlifter, Rampen, Hebelifter, Deckenschienen, Toiletten etc. Beratungsstelle Die Bunte Rampe 8020 Graz, Kalvariengürtel 62 Telefon: Fonds Oft bleiben bei einem Umbau Kosten übrig, die man selbst zahlen muss. Hier können Unterstützungs-Fonds helfen. Man sollte sich auch bei der eigenen Krankenkasse oder Pensions-Versicherung informieren, ob es einen Fond gibt. Eine Liste von Fonds finden Sie ganz hinten in der Broschüre im Kapitel Fonds und unterstützende Stellen. 29

30 Wohnen in Einrichtungen Wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht oder noch nicht selbstständig wohnen können, dann gibt es spezielle Angebote. Dort erhalten Sie Betreuung, Pflege, Hilfe und Anleitung von Betreuern und Betreuerinnen. Normalerweise gehen Menschen, die diese Wohnangebote in Anspruch nehmen, tagsüber in Beschäftigung oder in eine Kreativwerkstätte oder Tagesförderstätte. Vollzeit-betreutes Wohnen Vollzeit-betreutes Wohnen richtet sich an Menschen mit Behinderung, die ständige Hilfestellung und Betreuung brauchen. Meistens werden rund 12 Menschen mit Behinderung in einer Gruppe betreut. Die Bewohner und Bewohnerinnen wohnen allein oder zu zweit im selben Wohnhaus oder derselben Wohnanlage. Oder in Wohngemeinschaften z.b. zu Viert. Teilzeit-betreutes Wohnen Wer nicht dauernde Betreuung braucht, aber auch nicht allein wohnen kann, kann Teilzeit-betreutes Wohnen in Anspruch nehmen. Hier wird weniger Betreuung angeboten und man kann selbstständiger wohnen. Trainings-Wohnung In der Trainings-Wohnung lernt man, wie man selbstständig (z.b mit einem Assistenten) wohnt. Vor allem lebenspraktische Fähigkeiten werden trainiert: Verwendung von Geld, öffentlicher Verkehr, Haushalts-Führung etc. In der Trainings- Wohnung werden 8 Menschen mit Behinderung betreut. Nach spätestens 3 Jahren muss man wieder aus der Trainings-Wohnung ausziehen, entweder in eine eigene Wohnung oder in eine andere Form des Betreuten Wohnens. Sozialwirtschaft Steiermark Telefon: office@sozialwirtschaft-steiermark.at Auf dieser Webseite können Sie Anbieter selbst suchen: 30

31 Wohnen mit Assistenz Wohn-Assistenz Wohn-Assistentinnen und Wohn-Assistenten helfen Menschen mit Behinderung, die eine eigene Wohnung suchen oder in einer eigenen Wohnung leben. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung in allen Bereichen, die wichtig sind, um selbstständig zu wohnen. Man kann um höchstens 480 Stunden Wohn-Assistenz ansuchen. Man kann um Wohn-Assistenz und zugleich um Freizeit-Assistenz ansuchen. Freizeit-Assistenz Freizeit-Assistentinnen und Freizeit-Assistenten begleiten Menschen mit Behinderung über 15 Jahren zu verschiedenen Freizeitangeboten. Dadurch können Menschen mit Behinderung, Freizeitangebote nutzen und Kontakte aufbauen. Man bekommt höchstens 200 Stunden Freizeit-Assistenz im Jahr. Freizeit-Assistenz kann gemeinsam mit Wohn-Assistenz oder mit Familien- Entlastung in Anspruch genommen werden. Familien-Entlastung Wer von einem Familien-Angehörigen betreut wird, hat Anspruch auf Familien- Entlastungsdienst. Die Familien-Angehörigen, die ständig einen Menschen mit Behinderung pflegen oder betreuen, sollen auf diese Weise Hilfe bekommen. Wie viele Stunden Familien-Entastung eine Familie bekommt, hängt davon ab, wie viel der Mensch mit Behinderung sonst noch betreut wird (z.b. in der Schule oder bei der Arbeit). Man kann um höchstens 600 Stunden Familien-Entlastung im Jahr ansuchen. Man kann auch zugleich um Freizeit-Assistenz ansuchen. Persönliches Budget Menschen mit - körperlicher- oder Sinnesbehinderung, - die älter als 18 Jahre sind und - selbstständig wohnen wollen können sich einen gewissen Geldbetrag auszahlen lassen und sich damit selbst Assistenten aussuchen, anstellen und bezahlen. Das Persönliche Budget kann für jede Form der persönlichen Hilfe verwendet werden: In den Bereichen Haushalt, Körperpflege, Grundbedürfnisse, Erhaltung der 31

32 Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Freizeit. Diese Möglichkeit bietet natürlich ein sehr hohes Maß an Freiheit. Allerdings muss man sich gut informieren, denn man tritt selbst als Arbeitgeber auf. Man kann um höchstens 1600 Stunden Persönliches Budget im Jahr ansuchen. Wer Persönliches Budget bekommt, kann keine der anderen Assistenz-Dienste in Anspruch nehmen. Weitere Leistungen Folgende Abschnitte sind für ein selbst-ständiges Wohnen mit Assistenz auch wichtig: - Pflegegeld (Kapitel Pflege) - Wohnbeihilfe, Mietzinsbeihilfe, Barrierefreies Wohnen, Wohnbau (Kapitel Wohnen) - Lebensunterhalt, Mindestsicherung, Familienbeihilfe (Kapitel Finanzen) Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at Verein Wegweiser Grazerstraße 48a 8045 Graz Telefon office@wegweiser.or.at Auf dieser Webseite können Sie Anbieter selbst suchen: 32

33 Pflege Im Rahmen dieser Broschüre soll nur auf die wichtigsten Bereiche eingegangen werden. Für genauere Informationen gibt es die Broschüre Pflege[n] zu Hause. Dort finden Sie alle Informationen zu den Unterstützungs-Möglichkeiten, den Kosten und wohin Sie sich bei Fragen wenden können. Hier können Sie die Broschüre bestellen: Telefon Oder Sie können die Broschüre hier herunterladen: > Hauskrankenpflege > Broschüren Das Pflege-Geld Wer Pflege braucht, kann um Pflege-Geld ansuchen. Damit kann man sich die Pflege nach seinen eigenen Bedürfnissen selbst organisieren und bezahlen. Man bleibt dadurch unabhängig und kann in der eigenen Wohnung bleiben. Pflegetelefon: Unterstützungen für pflegende Angehörige Es kann sehr aufwändig und anstrengend sein, Angehörige zu pflegen. Wer Angehörige pflegt, kann oft nur mehr eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Für diese Fälle gibt es Möglichkeiten zur sozialen Absicherung. Sozialversicherung Wenn Angehörige einen Menschen mit Behinderung pflegen und deshalb weniger arbeiten oder gar nicht mehr arbeiten können, dann können diese Zeiten für die Pensions- und Arbeitslosenversicherung angerechnet werden. Außerdem gibt es auch für diese Zeiten eine Krankenversicherung. 33

34 Familienhospizkarenz Wenn man ein sterbendes Familien-Mitglied betreuen möchte, hat man folgende Möglichkeiten: - man darf weniger arbeiten, - man darf die Dienstzeiten verändern oder - man darf sich unbezahlt freistellen lassen. Voraussetzung ist ein lebensbedrohlicher Zustand des Angehörigen. Unterstützung bei Verhinderung Wenn man einen nahen Angehörigen für eine längere Zeit pflegt, dann kann das sehr anstrengend sein. Wenn man krank wird, Urlaub braucht oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht pflegen kann, muss man sich vertreten lassen. Dafür kann man um eine Zuwendung ansuchen. Voraussetzung ist, dass man den Angehörigen seit mindestens einem Jahr pflegt. Pflegetelefon: Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: post.steiermark@sozialministeriumservice.at 34

35 Hilfsmittel Zu Hilfsmitteln gehören z.b. orthopädische Behelfe, Rollstuhl, Duschrollstuhl, Badewannenlifter, Brailletastatur, Sitzschalen etc. Hilfsmittel sind zumeist teuer. Verschiedene Stellen übernehmen Teile der Kosten. Oft muss man Anträge an verschiedene Kostenträger stellen. Im Normalfall wird von einem Therapeuten oder Arzt überprüft, ob man ein Hilfsmittel braucht. Mit der Verschreibung des Arztes und der genauen Beschreibung des Hilfsmittels geht man zum Orthopäden, der bei der Auswahl des Hilfsmittels hilft. Meist hilft der Orthopäde auch beim Antrag an die Krankenversicherung. Die Krankenversicherung übernimmt oft nur einen Teil der Kosten. Zuschuss nach 6 Steiermärkisches Behinderten-Gesetz: Bei Hilfsmitteln, bei denen andere Träger die Grund-Ausstattung leisten (z.b. Brillen, orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Kontaktlinsen etc.) gibt es keinen Zuschuss nach dem BHG. Für andere orthopädische Behelfe und Hilfsmittel kann ein Antrag auf Zuschuss an das Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz gestellt werden. Achtung: Es ist wichtig, dass man zuerst den Antrag stellt und erst dann die Hilfsmittel kauft. (Nur bei orthopädischen Behelfen kann man den Antrag auch bis zu einem Monat nach dem Kauf stellen.) Bleiben immer noch Restkosten übrig, kann man sich an verschiedene Fonds wenden. Die Fonds finden Sie am Ende der Broschüre. Die Härtefall-Regelung des steiermärkischen Behinderten-Gesetzes. Wenn der Mensch mit Behinderung Hilfsmittel braucht und durch die Bezahlung der Selbstbehalte in Not geraten würde, dann werden alle Kosten aus dem Behinderten- Gesetz gezahlt. In bestimmten Fällen übernehmen auch andere Stellen die Kosten von Hilfsmitteln: Die AUVA bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, PVA und BASB bei beruflicher Rehabilitation. Es ist wichtig, sich bei der jeweiligen Stelle genau zu erkundigen. 35

36 Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at Es ist wichtig, sich vor einem Kauf gut über Hilfsmittel zu informieren. Verschiedene Beratungsstellen geben Auskunft bzw. bieten Hilfsmittel zum Ausprobieren an. Beratungsstelle Die Bunte Rampe 8020 Graz, Kalvariengürtel 62 Telefon: bunte-rampe@mosaik-gmbh.org 36

37 Heilbehandlungen, Therapien Zu Heilbehandlungen zählen ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel und Pflege in Kur-Anstalten, Kranken-Anstalten oder sonstigen Anstalten. Auch Fahrtkosten können übernommen werden. Für die eigentliche Kranken-Behandlung ist die Kranken-Versicherung (z.b. GKK) zuständig. Im Falle einer Behinderung werden die Kosten für Heilbehandlungen von der Kranken-Versicherung und vom Land übernommen. Es ist ein Antrag an das Referat für Behinderten-Hilfe nötig. Therapien: Für folgende Therapien werden auch vom Land Kosten übernommen: Physiotherapie Ergotherapie Psychotherapie Logopädie Psychologische Behandlung Die Kosten für eine Therapie übernimmt zu einem Teil die Krankenkasse und zu einem Teil die Behinderten-Hilfe. Es ist ein Antrag an das Referat für Behinderten- Hilfe der Stadt Graz zu stellen. Der Rest muss selbst bezahlt werden. Achtung: Man muss den Antrag vor der ersten Therapie-Sitzung stellen! In bestimmten Fällen übernehmen andere Stellen die Kosten von Heilbehandlungen: Die AUVA bei Arbeits-Unfällen und Berufs-Krankheiten, PVA und BASB bei beruflicher Rehabilitation. Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at 37

38 Sachwalterschaft Manchmal ist ein Mensch durch eine geistige Behinderung oder eine psychische Krankheit nicht in der Lage, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen. Es besteht dann die Gefahr, dass er benachteiligt wird. Wenn die Hilfe von Familien- Angehörigen oder anderen Betreuungs-Personen nicht ausreicht, braucht er eine gesetzliche Vertretung. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die Sachwalterschaft Sachwalter und Sachwalterinnen regeln die Angelegenheiten von psychisch kranken oder geistig behinderten Menschen, die sich nicht selbst helfen können. Sachwalter und Sachwalterinnen bekommen vom Gericht verschiedene Aufgabengebiete, in denen Sie den Menschen mit Behinderung unterstützen sollen. Dazu zählen z.b. die Unterstützung beim Umgang mit Geld und Banken, bei Ämtern und Behörden oder bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Heimplatz. Man kann schon im Vorhinein durch eine Sachwalter-Verfügung festlegen, wer Sachwalter werden soll, wenn es einmal notwendig wird. Die Angehörigen-Vertretung Können die Angelegenheiten eines Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen der eigenen Familie geregelt werden, wird kein Sachwalter bestellt. Nächste Angehörige können diese Aufgaben übernehmen, wenn es sich um Angelegenheiten des alltäglichen Lebens handelt. Dazu müssen sie sich beim Notar registrieren lassen. Die Vorsorge-Vollmacht Jeder Mensch kann von der Hilfe anderer abhängig werden. Dies betrifft etwa Bereiche wie Wohnungs-Angelegenheiten, Versicherungen, Bankgeschäfte oder Betreuung und Pflege daheim oder in Einrichtungen. Für diesen Fall kann man schon heute einer Vertrauens-Person eine sogenannte Vorsorge-Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann. 38

39 Vertretungsnetz Sachwalterschaft Grazbachgasse Graz Telefon

40 Verschiedene Leistungen Sozial-Card der Stadt Graz Menschen mit Behinderung, die von den Fernseh- und Radio-Gebühren befreit sind oder ein niedriges Einkommen haben, können um die Grazer Sozial-Card ansuchen. Auch für Kinder mit Behinderung kann angesucht werden. Das bekommen Sie mit der Grazer Sozial-Card: - Die Grazer Sozial-Card Mobilität. Sie ist gültig für die öffentlichen Verkehrsmittel mit ein- und zweistelligen Liniennummern in Graz. Sie kostet 50 Euro für ein Jahr. Wenn Sie auch die Schlossbergbahn benützen wollen, kostet die Karte 60 Euro. - Im Dezember bekommen Sie vom Sozialamt Geld für die Heizkosten und für Weihnachten. - Geld für Schulsachen Ihres Kindes - Sie können in den Vinzi-Märkten einkaufen. - Sie können in manchen Geschäften billiger einkaufen. Das sind nur ein paar Beispiele. Sozialamt Graz Schmiedgasse26, 2.Stock, Zimmer 242 Telefon: sozialamt@stadt.graz.at 40

41 Befreiung von den Gebühren für die E-Card und Rezepte Bestimmte Personen sind von Rezept-Gebühren und Gebühren für die E-card befreit. Zum Beispiel, wenn man eine Ausgleichs-Zulage oder eine Ergänzungs-Zulage bekommt. Oder wenn man ein geringes Einkommen hat. Außerdem gilt: wenn man in einem Jahr schon zwei Prozent des Jahres-Netto- Einkommens für Rezept-Gebühren bezahlt hat, ist man automatisch für den Rest des Jahres von der Rezept-Gebühr befreit. Genauere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Kranken-Versicherung. Euroschlüssel In Graz gibt es einige barrierefreie WC-Anlagen. Damit Sie nur von Menschen mit Behinderung benutzt werden, kann man sie nur mit einem speziellen Euro-Schlüssel öffnen. Der Euro-Schlüssel kann bei der ÖAR (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) bestellt werden und ist gratis. Voraussetzung ist eine Geh-Behinderung. Man muss die Geh-Behinderung durch den Behindertenpass oder einen 29b-Ausweis (siehe Kapitel Mobilität ) nachweisen. ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Stubenring Wien Telefon: dachverband@oear.or.at 41

42 Behinderten-Pass Der Behinderten-Pass ist ein amtlicher Lichtbild-Ausweis. Im Behinderten-Pass stehen die persönlichen Daten und der Grad der Behinderung. Man kann im Behinderten-Pass auch andere Dinge eintragen lassen, zum Beispiel dass man keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann. Anspruch auf einen Behinderten-Pass haben Personen, die zumindest zu 50% behindert sind. Das kann man mit dem Behinderten-Pass bekommen: - Billigere Eintritte bei Konzerten und Freizeit-Einrichtungen - Verbilligte Mitgliedschaft bei ARBÖ und ÖAMTC Steuer-Erleichterungen - Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer - Fahrpreisermäßigungen bei ÖBB und Verkehrsverbund - Gratis Autobahnvignette - Mautermäßigungen - Euro-Schlüssel (ein Schlüssel zur Benützung von z.b. barrierefreien WC- Anlagen) - Befreiung von Studiengebühren (Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ausbildungs- Stelle) Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: post.steiermark@sozialministeriumservice.at 42

43 Finanzielles Lebensunterhalt Man kann nach dem Steiermärkischen Behinderten-Gesetz um Lebensunterhalt ansuchen. Voraussetzungen sind unter anderem: Der Mensch mit Behinderung muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht in einer Einrichtung der Behinderten-Hilfe vollstationär betreut werden. Das eigene Einkommen darf eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Referat für Behinderten-Hilfe der Stadt Graz / Sozialamt Schmiedgasse 26, 2. Stock 8011 Graz Telefon: behindertenhilfe@stadt.graz.at Mindest-Sicherung Wer keinen Anspruch auf Lebensunterhalt aus dem steiermärkischen Behinderten- Gesetz hat, kann einen Antrag auf Mindest-Sicherung stellen. Die Mindest-Sicherung soll sicherstellen, dass alle Menschen genug Geld zum Leben und zum Wohnen und Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass man den Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht durch Arbeit und durch eigenes Vermögen abdecken kann. Info Point Soziales / Sozialamt der Stadt Graz Schmiedgasse 26 Telefon: sozialamt@stadt.graz.at 43

44 Persönliches Budget Siehe Kapitel: Wohnen mit Assistenz Pflegegeld Siehe Kapitel: Pflege Familien-Beihilfe Eltern bekommen für ihre Kinder Familien-Beihilfe bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht für den eigenen Unterhalt aufkommen kann, bekommt man Familien-Beihilfe auch für ein Kind, das älter als 18 Jahre ist. Die Familien-Beihilfe muss man beim Finanzamt beantragen. Man kann Familien- Beihilfe auch rückwirkend für die letzen 5 Jahre beantragen. Erhöhte Familien-Beihilfe Zusätzlich zur Familien-Beihilfe kann im Falle einer Behinderung des Kindes erhöhte Familien-Beihilfe bezogen werden. Voraussetzungen sind: - Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder - das Kind ist dauerhaft außerstande, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen Auch die erhöhte Familien-Beihilfe ist beim Finanzamt zu beantragen. Finanzamt Graz Conrad von Hötzendorf-Straße Graz Telefon: post.fa69-ic01@bmf.gv.at 44

45 Kinder-Zuschuss Wer eine Alters-Pension, eine Invaliditäts-Pension oder eine Berufsunfähigkeits- Pension bekommt, kann für seine Kinder um einen Kinder-Zuschuss ansuchen. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pensions-Versicherung. Steuern Bei der Einkommens-Steuer-Erklärung kann man Kosten für die eigene Behinderung oder für die Behinderung eines Kindes anführen. Es gibt folgende steuerliche Absetz-Möglichkeiten und Vergünstigungen: - Jährliche Pauschalbeträge - Freibeträge für Krankendiät-Verpflegung - Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes - Nicht regelmässig anfallende Aufwendungen - Großes Pendlerpauschale - Steuerbefreiung bei dauernder starker Gehbehinderung - Befreiung von der motorbezogene Versicherungs-Steuer Finanzamt Graz Conrad von Hötzendorf-Straße Graz Telefon: post.fa69-ic01@bmf.gv.at Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: post.steiermark@sozialministeriumservice.at 45

46 Rundfunkgebühren, Telefon, GIS Folgende Personen können einen Antrag auf Befreiung oder einen Zuschuss stellen: - Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen - Personen, die Pflegegeld oder Mindest-Sicherung bekommen - PensionistInnen und andere Personen GIS Gebühren-Informations-Stelle Telefon: kundenservice@gis.at Ausgleichszulage Wenn jemand eine Pension bekommt und sein Gesamt-Einkommen unter einem gewissen Betrag liegt, bekommt er eine Ausgleichs-Zulage. Durch die Ausgleichs- Zulage wird das Einkommen auf die Höhe der Mindest-Pension angehoben. Genauere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Pensions-Versicherung. 46

47 Wichtige Informations-Quellen Selbsthilfe-Kontakt-Stelle Steiermark Mit anderen Betroffenen zu reden oder wichtige Informationen auszutauschen kann sehr erleichternd und hilfreich sein. Hier erhalten Sie Informationen über Selbsthilfe- Gruppen: Sozial- und Begegnungs-Zentrum Leechgasse Graz Telefon: Informationen des Sozial-Ministeriums Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu fast allen Themen im Bereich Behinderung: www. help.gv.at Webseite der steirischen Behinderten-Anwaltschaft Die Seite der steiermärkischen Behinderten-Anwaltschaft ist sehr empfehlenswert. Hier finden Sie viele wichtige Informationen, Merkblätter und Formulare: Angebots-Landkarte Die ifa-angebots-landkarte zeigt, welche Angebote im eigenen Bezirk zur Verfügung stehen, z.b. Betreutes Wohnen, Tages-Förderstätten, Beratung etc. 47

48 Fonds und unterstützende Stellen Unterstützungs-Fond nach 22 Bundes-Behinderten-Gesetzes Sozial-Ministerium Service Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße Graz Telefon: Unterstützungsfond der GKK Steiermärkische Gebiets-Krankenkasse Josef-Pongratz-Platz Graz Telefon: unterstuetzungsfonds@stgkk.at Unterstützungsfond der Pensions-Versicherung Pensions-Versicherungs-Anstalt Landes-Stelle Steiermark Eggenberger Str Graz Telefon: pva-lsg@pensionsversicherung.at Licht ins Dunkel Verein Licht ins Dunkel Kramergasse Wien Telefon: office@lichtinsdunkel.org 48

49 Joseph Krainer Hilfsfond Amt der steiermärkischen Landes-Regierung, FA 12B Radetzkystraße Graz Telefon: isolde.riegler@stmk.gv.at Familienhärte-Ausgleich Einmalige finanzielle Überbrückungs-Hilfe, die hilfsbedürftige Familien in einer unverschuldeten Notsituation unterstützen soll. Bundes-Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Abteilung II / 4, Familienhärteausgleich, Franz-Josefs-Kai Wien Telefon: post.ii4@bmfj.gv.at Grete Rehor Hilfsfond für behinderte Jugendliche in Ausbildung Österreichischer Gewerkschaftbund Johann Böhmpl Wien Telefon: karin.killian@oegb.at Arbeiter-Kammer Steiermark Für Mitglieder gibt es Unterstützung für Schulkinder und Studierende (unabhängig von Behinderung). AK Steiermark Hans-Resel-Gasse Graz Telefon: info@akstmk.net 49

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