Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Software Plattform Allgemeine Beratungsbedingungen für Beratungsleistungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xamine GmbH Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Software Plattform Allgemeine Beratungsbedingungen für Beratungsleistungen Für die allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen Xamine und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit keine produkt- oder leistungsspezifischen Allgemeinen Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen gelten. Für die Nutzung der Software Plattform gelten die Nutzungsbedingungen der Software, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ergänzung enthalten sind. Für Beratungsleistungen gelten die Bedingungen für Beratungsleistungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen als Ergänzung enthalten sind. Der Auftraggeber erkennt alle vorstehenden Bedingungen durch die Erteilung des Auftrags oder die Entgegennahme der Leistung an. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1 Anwendungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen (1) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Xamine nicht an, es sei denn, Xamine hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (2) Abweichende Vereinbarung müssen durch einen dauerhaften Datenträger z.b. per dokumentiert werden. (3) Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Xamine. Die Wirksamkeit von Individualvereinbarungen wird hierdurch nicht berührt. (4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.s.d. 14 BGB. (5) Unternehmer ist hierbei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (6) Soweit das dem Auftraggeber unterbreitete Angebot von Xamine schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Nutzungsregeln vor. 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Xamine unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über einzelne Leistungen von Xamine. Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch den Auftraggeber. (2) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Xamine kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung bei Xamine zustande. 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Die Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot auf Abschluss eines Vertrags. (2) Die Preise verstehen sich, soweit in den jeweils gültigen Angeboten nichts anderes bestimmt ist, ohne Umsatzsteuer. (3) Alle Preise sind ohne Abzüge zahlbar. (4) Bei Zahlungsverzug ist Xamine berechtigt, den Bezug weiterer Leistungen, insbesondere den Zugang zum System und der Datenbank, zu sperren. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach 288 BGB zu verzinsen.

2 (5) Nach erfolgloser Fristsetzung ist Xamine berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt davon unberührt. zusätzlich bei Beratungsleistungen: (1) Alle Vergütungen und vereinbarten Pauschalhonorare sowie die angefallenen Aufwendungen (Reisekosten, Spesen, Arbeitsmaterial, zugekaufte Leistungen, etc.) verstehen sich als Nettopreise und sind zu vergüten. (2) Haben sich die Vertragsparteien nicht auf eine bestimmte Vergütung geeinigt, so berechnet Xamine ihr erbrachten Leistungen nach Stundensätzen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Xamine. Drittleistungen werden in diesem Fall nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet. (3) Xamine kann jederzeit angemessene Vorschüsse auf Vergütungen, Pauschalhonorare und Aufwendungsersatz verlangen. Xamine ist berechtigt, erbrachte Teil-Leistungen in Rechnung zu stellen. Bei Vertragsende wird Xamine eine Abschlussrechnung stellen, die insbesondere auch eine Aufstellung aller bisher in Rechnung gestellten Leistungen und Aufwendungen und deren Status (bezahlt/unbezahlt) ausweist. (4) Durch die Zahlung der Vergütung/Pauschalhonorars werden alle Ansprüche von Xamine für die vertragsgemäße Erbringung ihrer Beratungsleistungen abgegolten. 4 Leistungsbeschreibung Software Plattform (1) Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der entgeltliche Zugang zu der durch Xamine bereitgestellten und in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung näher beschriebenen Plattform. (2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung. (3) Der Vertragspartner beabsichtigt, die Plattform zum Zweck der analytischen Auswertung der vom Vertragspartner und/ oder Dritten betriebenen Web-Site zu verwenden. (4) Xamine gewährleistet eine Verfügbarkeit von 98% auf den Monat bezogen. Angekündigte Wartezeiten werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet. (5) Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Xamine liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit, die erforderlich sind, um die Systeme zu warten oder zu pflegen. Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit wird Xamine mit dem Auftraggeber gesondert vereinbaren. Xamine kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. (6) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Daten aus Quellen von Dritten wie z.b. google stammen und Xamine keinen Einfluss auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität hat und diese auch nicht schuldet. Beratungsleistungen (1) Xamine bietet Beratungen auf dem Gebiet der Online-Marktforschung sowie Consulting-Dienstleistungen. (2) Der Leistungsumfang der von Xamine zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung. (3) Einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis der Marktforschung oder der Consultingdienstleistungen schuldet Xamine nicht. Xamine gewährleistet jedoch, die Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.

3 5 Rechtseinräumung (1) Xamine ist Inhaber sämtlicher Rechte in Zusammenhang mit der Plattform und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform, dem Datenbankwerk, der Datenbank stehen ausschließlich Xamine zu. (2) Der Auftraggeber hat das einfache, zeitlich auf die Vertragsdauer befristete, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Recht, ausschließlich unter Verwendung der von Xamine zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Scripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Plattform dürfen nicht verändert werden. (3) Der Auftraggeber darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeglicher Form und/oder b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung gegenüber Dritten. (4) Mit der Übermittlung der zur Analyse durch die Plattform eingestellten und erforderlichen Inhalte räumt der Vertragspartner Xamine das Recht ein, diese Inhalte für die Dauer dieses Nutzungsvertrags auf die für die Bereithaltung in die Datenbank und den Abruf durch den Vertragspartner erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und bereitzuhalten. (5) Xamine ist widerruflich berechtigt, den Auftraggeber samt Logo im Rahmen seines Internet-Auftritts und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu benennen. 6 Gegenseitige Rechte und Pflichten (1) Xamine verpflichtet sich, dem Auftraggeber die zur Nutzung der Internet-Plattform erforderlichen Zugangsdaten auf einem Datenträger oder per elektronische Datenübermittlung z.b. per innerhalb von fünf Werktagen nach Zustandekommen einer verbindlichen Bestellung zu liefern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Passwörter zur Nutzung der Dienstleistungen von Xamine geheim zu halten und Xamine unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Passwort von Dritten missbraucht wurde. (3) Der Auftraggeber ist für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Passwortes vorgenommen werden. Hat der Auftraggeber den Missbrauch seines Passwortes nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Auftraggeber nicht. (4) Der Auftraggeber schafft die auf seiner Seite für die Nutzung der Dienstleistungen der Xamine erforderlichen Voraussetzungen, einschließlich Netzwerkanbindungen (Internetanbindung), Telekommunikationsanbindung, Hard- und Software (ins- besondere aktuelle und kompatible Browsertechnologie) sowie hinreichend sachkundiges Personal. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Xamine die vertragsgegenständlichen Leistungen durchführen kann. (6) Sämtliche Fragen von Xamine über Angelegenheiten in Zusammenhang mit zu erbringenden Beratungsleistungen werden vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. (7) Xamine wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für eine zu erbringende Beratungsleistung sein können. (8) Von Xamine gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang abgenommen. (9) Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden Xamine unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Zugang nicht, gilt die Leistung als abgenommen. (10) Xamine ist berechtigt, nach Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Vertragsparteien dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von Auftragnehmer nach außen zu kommunizieren.

4 (11) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle elektronischen Kopien der vertragsgegenständlichen Zugangsdaten zu löschen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen sind an Xamine herauszugeben. 7 Fristen und Termine (1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Xamine schriftlich bestätigt worden sind und der Auftraggeber Xamine alle zur Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Eingang der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Xamine liegende und von Xamine nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe entbinden Xamine für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. (2) Verzögert sich die Leistungserbringung von Xamine, ist der Auftraggeber nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Xamine die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist. (3) Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, beispielsweise durch nachträgliche Änderungswünsche oder verspätete Informationsverschaffung, so kann sich die Lieferung über den Verzögerungszeitraum hinaus verschieben. Xamine stellt Service an Werktagen von 09:30 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Feiertage am Standort des Auftraggebers gelten nicht als Werktage. 8 Vertraulichkeit (1) Keine der Vertragsparteien wird vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offen legen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis. Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien sämtliche vertraulichen Informationen sofort zurückgeben oder vernichten und, auf entsprechende Nachfrage, dies schriftlich bestätigen. (2) Vertrauliche Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung sind sämtliche urheberrechtlich geschützten Daten sowie alle sonstigen Informationen, die von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen offen gelegt werden und die entweder als vertraulich gekennzeichnet werden oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Abweichend hiervon gehören zu den vertraulichen Informationen nicht solche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind, die der jeweils anderen Partei, gegenüber der sie offenbart wurden, bereits vor der Offenbarung bekannt war oder die unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden. 9 Schutzrechte (1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Xamine überträgt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche Recht, die Software gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu nutzen. (2) Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen und Berichten, sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei Xamine oder ihren Lizenzgebern.

5 (3) Der Auftraggeber darf die mittels der Software gewonnenen Daten und Auswertungen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Nachbereitung ein Analyseergebnis abzuspeichern. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort. 10 Garantien und Haftung (1) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Xamine nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist, durch Xamine beruhen. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichbarkeit der Internet-Seiten des Vertragspartners. (2) Sofern Xamine fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Xamine haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Soweit die vertragliche Haftung von Xamine ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. (3) Soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist, haftet Xamine nach den gesetzlichen Bestimmungen. (4) Schadensersatzansprüche verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz spätestens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (5) Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz ( 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. (6) Für die Richtigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. ermittelten Daten und Inhalte wird nicht gehaftet. Insbesondere übernimmt Xamine keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit ihrer Dienste sowie für Verzögerungen, die durch unvollständige Datenübermittlung und Ähnlichem entstehen. (7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die alle Leistungen unverzüglich nach Erhalt der Zugangsdaten auf ihre Vollständigkeit und im Falle der Software Plattform auf die Funktionstüchtigkeit zu untersuchen und etwaige auftretende Mängel Xamine unverzüglich mitzuteilen. (8) Wenn und soweit bei Beratungsleistungen etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß 6 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Xamine ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftraggeber führen. (9) Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit ist mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht geschuldet. (10) Bei Datenverlust haftet Xamine nur in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwands. 11 Laufzeit und Kündigung (1) Verträge beginnen zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt. (2) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate sofern nicht vertraglich anders geregelt. (3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit keine Partei diesen mit einer Frist von 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt. (4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen gem. 3 dieses Vertrages trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6 (6) Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ist Xamine berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherte Daten unwiderruflich zu löschen. 12 Zurückbehaltungsrecht Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 13 Schlussbestimmungen (1) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, sofern sie nicht in den Vertrag eingeflossen sind. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. (4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München. (5) Erfüllungsort ist München. Stand: April 2014

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