AGFW-Positionierung. Frankfurt am Main, /6

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1 AGFW-Positionierung zur Novelle des Energieeinsparrechtes bei Gebäuden und der Zusammenführung von Energieeinspargesetz/Energieeinsparverordnung EnEG/EnEV und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) Frankfurt am Main, /6

2 Der AGFW begrüßt die Bestrebungen der Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG unter einem gemeinsamen Gesetzesdach. Um die Akzeptanz und Anwendbarkeit des neuen Gesetzes in der Praxis zu gewährleisten, ist eine Reduktion der Komplexität und eine grundsätzliche Vereinfachung im Vollzug geboten. Allerdings sollte die Anpassung des Gesetzesrahmens mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen. Entscheidungen sollten nicht unter Zeitdruck und ohne die Anhörung der relevanten Verbände und Stakeholder getroffen werden. Denn es gilt gut zwischen der bestehenden Gesetzessystematik und einer grundlegenden Neukonzeption und deren Folgen abzuwägen. Aus Sicht der Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Regelungssystematik und Anforderungsgrößen der EnEV beibehalten; 2. Verkomplizierung und Verwässerung der Regelungssystematik durch Einführung von Nachhaltigkeitsfaktoren vermeiden; 3. Primärenergiefaktorbewertung von Fernwärme zu einem zukunftssicheren Lenkungs- und Steuerungsinstrument weiterentwickeln; 4. Bestehende Ausnahmen von der Nutzungspflicht Erneuerbarer Energien beibehalten; 5. Gebäudeübergreifende Ansätze über eine zielführende Quartierdefinition fördern; 6. Bonus-Regelung für Wärmenetze einführen. Für die Umsetzung von UN-Klimaabkommen, europäischer Richtlinie zu Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich und nationale Gebäudeeffizienzstrategie, bieten Wärmenetze eine volkswirtschaftlich kosteneffiziente und gleichzeitig betriebswirtschaftlich tragfähige Lösung für die Städte und Ballungsräume in Deutschland: Die mit einem Wärmenetz verbundenen Vorteile von Effizienz, Klimaschutz und zukünftig vermehrt Erneuerbaren Energien, kommen gleichermaßen sämtlichen angeschlossenen Gebäuden zugute. Damit werden schon heute die Anforderungen von EnEV und EE- WärmeG bei neuen Gebäuden, aber auch Bestandsbauten erfüllt. Wärmenetze bündeln nicht nur effiziente und hocheffiziente Wärmeerzeugungstechnologien, sondern auch sämtliche Energieträger, ob konventionell oder erneuerbar. Das spart Primärenergie und reduziert Kohlendioxid (CO 2 ) in den Städten und Ballungsräumen. In Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmespeichern und Power-to-District-Heat wird darüber hinaus eine effiziente und bezahlbare Kopplung des Strom- und Wärmemarktes schon heute vielfach praktiziert. Das entlastet nicht nur den Strommarkt, sondern reduziert auch die Ausbaukosten des Stromnetzes. 2/6

3 Im Detail 1. Regelungssystematik und Anforderungsgrößen der EnEV beibehalten Um die notwendige Kontinuität, Planungs- und Investitionssicherheit für Planer und Ausführende zu gewährleisten, sollten die Vorgaben für einen maximalen nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf und zur Effizienz und Qualität der Gebäudehülle beibehalten werden. Eine Erweiterung oder einen Ersatz dieser Anforderung, bspw. den CO 2 -Ausstoß eines Gebäudes, lehnen wir ab (siehe Pkt. 2). 2. Verkomplizierung und Verwässerung der Regelungssystematik durch Einführung von Nachhaltigkeitsfaktoren vermeiden 3/6 Die bisherige Regelung ist EU-Konform und entspricht der Zielsetzung (Einsparung von Primärenergie) für Deutschland. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Daraus lassen sich Energieeffizienz und der schonende Umgang mit Ressourcen ablesen. Ein Grundprinzip der EnEV ist, dass Dämmung, Anlagentechnik und Energieträger gleichermaßen und technologieoffen zur Erfüllung der Mindestanforderungen beitragen. Diese Mindestanforderungen stellen sicher, dass eine definierte energetische Qualität nicht unterschritten wird. Eine künstlich geschaffene Mischgröße aus Primärenergiefaktor und CO 2 und/oder Nachhaltigkeitsfaktor ist weder kompatibel mit dem Primärenergiebegriff der Gebäuderichtlinie und der Effizienzrichtlinie sowie ebenso wenig vereinbar mit den bereits etablierten Instrumenten der Klimaschutzpolitik, die auf die Reduktion der THG- Emissionen ausgerichtet sind. 3. Primärenergiefaktorbewertung von Fernwärme zu einem zukunftssicheren Lenkungs- und Steuerungsinstrument weiterentwickeln Eine sachgerechte Allokationsmethode für Kraft-Wärme-Kopplung ist die Basis für den gewollten Ausbau dieser hocheffizienten Erzeugungstechnologie und damit auch für den Ausbau und die Verdichtung von Wärmenetzen in Städten und Ballungsräumen. Es gilt, die Methode sukzessive und mittelfristig von der derzeit gültigen Stromgutschriftenmethode weiterzuentwickeln. Bei einem Methodenwechsel bei der Primärenergiefaktorberechnung spricht sich der AGFW für die Arbeitswert- in Kombination mit der Carnotmethode aus. Erstere ist seit vielen Jahrzehnten auch außerhalb der EnEV eine anerkannte und bewährte Methode. Sie kann auf die Mehrzahl der KWK-Anlagen angewendet werden. Für alle anderen

4 KWK-Anlagen eignet sich die Carnotmethode, als konservative Annäherung an die Arbeitswertmethode, am besten. Zu warnen ist hingegen vor der in diesem Zusammenhang oft zitierten Finnischen Methode. Diese führt nicht nur zu physikalisch unzulässigen Ergebnissen, sondern auch zu Anwendungsfehlern. Zudem ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht immer gewährleistet. Zuweilen wird auch behauptet, die Finnische Methode sei in der EU- Energieeffizienzrichtlinie vorgeschrieben. Tatsache ist jedoch, dass die Richtlinie keine Allokationsmethode beinhaltet. 4. Bestehende Ausnahmen von der Nutzungspflicht Erneuerbarer Energien beibehalten Die derzeit bestehende Flexibilität durch die Möglichkeit der Kombination von EE- Maßnahmen und Ersatzmaßnahmen hat sich bewährt. Gemein ist allen Erfüllungsoptionen die dem EEWärmeG zugrundeliegende Anforderung, den fossilen Anteil im Wärmeenergiebedarf zu senken. Das gelingt durch erneuerbare Wärmequellen, aber auch durch hocheffizient erzeugte Fernwärme. Der Anschluss eines Gebäudes an die Fernwärme sorgt für Einsparungen von Primärenergie, Effizienzsteigerungen bei der Wärmeerzeugung und damit auch für CO 2 - Vermeidung in erheblichem Maß und trägt zum Einsatz hochvolatilen erneuerbaren Stroms bei. In der Praxis hat sich damit die Fernwärme als Ersatzmaßnahme im EEWärmeG bewährt und ist im Neubau derzeit die zweithäufigste Beheizungsstruktur. Dieser Erfolg der Fernwärme geht neben den Vorteilen eines zumeist niedrigen Primärenergiefaktors auch auf eine hohe Verbraucherakzeptanz hinsichtlich Preisstabilität und Komfort zurück. 5. Gebäudeübergreifende Ansätze über eine zielführende Quartierdefinition fördern Quartierskonzepte verknüpfen die energetische Gebäudesanierung, effiziente Energieversorgungssysteme und den Ausbau Erneuerbarer Energien miteinander. Dabei werden Elemente und Fragestellungen u. a. aus sozioökonomischer und -demographischer sowie aus städtebaulicher und wohnungswirtschaftlicher Sicht miteinander kombiniert. Aus Sicht der Fernwärme ist das Quartier, bzw. die Quartiersversorgung, die Keimzelle für die effiziente und klimaneutrale Versorgung der gesamten Stadt. Darunter fallen größere Fernwärmenetze, aber auch kleinere, die beispielsweise nur von einem Gebäude- 4/6

5 eigentümer zu einem anderen gehen. Die Fernwärmenetze werden dabei heute überwiegend mit KWK-Wärme gespeist. In Zukunft allerdings auch mit weiteren Nutzungsformen, wie beispielsweise Power-to-Heat (Stichwort: Nutzen statt abregeln), Solarthermie, industrielle Abwärme, Power-to-Gas und Biogas etc., auch wenn die jeweilige Strom- bzw. Gaserzeugung außerhalb des Quartiers erfolgt. Um das Potenzial für die Fernwärme und damit für einen effizienten, volkswirtschaftlich kostengünstigen Klimaschutz auch in Zukunft vollumfänglich ausschöpfen zu können, bedarf es einer formal rechtlichen Verankerung des Quartiersbegriffes. Hierfür bietet sich die in der Stadtentwicklung (und bei einigen Bundesländern) bereits verwendete Methodik zur Quartiersfestlegung bei der Städtebauförderung an (AGFW-Regelwerksbaustein FW 703). Demnach wird als Quartier eine räumlich konstituierte Teileinheit einer Stadt bezeichnet. 7. Bonus-Regelung für Wärmenetze einführen Ein Wärmenetz in einer Stadt ist in der Regel eine wachsende Infrastruktur, an die Bestandsgebäude angeschlossen sind und stetig neue Gebäude (Bestandsgebäude und neu errichtete Gebäude) angeschlossen werden. Dabei ist die Qualität und Klimafreundlichkeit der Wärme für alle angeschlossenen Gebäude gleich. Das ist einmalig in der Wärmeversorgung: sämtliche an ein Wärmenetz angeschlossene Gebäude erhalten damit ein automatisches Upgrade ihrer Wärmeversorgung, d. h. sobald neue Gebäude an das Wärmenetz angeschlossen werden. Das ist für den Versorger jedoch sehr kostenintensiv und es bestehen derzeit keine Anreize sanierungsbedürftige Bestandsgebäude anzuschließen. Eine Bonus-Regelung, die diesen positiven Effekt von Wärmenetzen für Bestandsgebäude berücksichtigt, bspw. bei der Primärenergiefaktorberechnung, könnte diese Anreizwirkung auslösen. Für die Entwicklung einer solchen Regelung oder Formel, bedarf es allerdings an Augenmaß und einer fundierten Analyse. Hierfür steht der AGFW gern bereit. 5/6

6 Ihr Ansprechpartner John Miller Bereichsleiter Energiewirtschaft und Politik Herausgeber: AGFW Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.v. Stresemannallee 30, D Frankfurt am Main Postfach , D Frankfurt am Main Telefon: Telefax: Internet: AGFW ist der Spitzen- und Vollverband der energieeffizienten Versorgung mit Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung. Wir vereinen rund 500 Versorgungsunternehmen (regional und kommunal), Contractoren sowie Industriebetriebe der Branche aus Deutschland und Europa. Als Regelsetzer vertreten wir über 95 % des deutschen Fernwärmeanschlusswertes. copyright AGFW, Frankfurt am Main 6/6

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