Sanierung des Geschiebehaushaltes. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Schlussbericht Gewässersystem Hasliaare Anhang.

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1 Kanton Bern Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion BVE Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion JGK Volkswirtschaftsdirektion VOL Strategische Planungen nach GSchG/GSchV Sanierung des Geschiebehaushaltes im Kanton Bern Schlussbericht Gewässersystem Anhang GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

2 Inhaltsverzeichnis Anhang A Anhang B Anhang C Längenprofil Geschiebefracht Objektblätter Massnahmen Längenprofil Geschiebefracht nach Massnahme(n) GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

3 Anhang A Längenprofil Geschiebefracht GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

4 Anhang A - Längenprofil Geschiebefracht Gadmerwasser GF/a Ist-Zustand GF/a Referenz-Zustand GF/a erforderlich Geschiebefracht [m 3 /a] Sammler Obermad Spreitbach Sitegrabe Inner Flüeligraben Triftwasser Firschlachtgraben Gentalwasser Innertkirchen Ist-Zustand Distanz [km] GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

5 Anhang A - Längenprofil Geschiebefracht Oltschikanal GF/a Ist-Zustand GF/a Referenz-Zustand Geschiebefracht [m 3 /a] Oberlauf Oltschikanal + Wandelbach Oltschibach 1 Ist-Zustand nach Massnahme(n) Distanz [km] GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

6 Anhang A - Längenprofil Geschiebefracht GF/a Ist-Zustand GF/a Referenz-Zustand GF/a erforderlich Geschiebefracht [m 3 /a] Rotlaui Mallauibach Wachtlammgrabe Sagenbach Bochtenenbach Hostetbach Spreitloui Bänzlauibach Gschitzloui Golperloui Rote grabe Urbachwasser Gadmerwasser Alpbach + Louwibach Rychenbach Brienzersee Ist-Zustand Distanz [km] GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

7 Anhang B Objektblätter Massnahmen GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

8 1 HaA2K16 Obermad, Pfangboden Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Kiesentnahme / Kraftwerke Oberhasli AG, KWO Gadmerwasser sehr stark Nr. HaA2 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme bauliche Massnahme Beschreibung Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien Rückbau des Geschiebesammlers Mit dem Rückbau des Geschiebesammlers Obermad wird die Geschiebeführung im Unterwasser der Anlage wieder hergestellt. Dadurch gelangen die heute jährlich entnommenen Geschiebemengen von 4' m3 ins Unterwasser. Zu berücksichtigen sind Schwachstellen (Hochwasserschutz) durch die erhöhte Geschiebeführung, der grössere Geschiebeintrag in die Aare und dabei insbesondere der Gewässerunterhalt aus Hochwasserschutzgründen in Meiringen (HaA3K17). Durch den Rückbau reduziert sich der Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung von sehr stark im Oberlauf und stark im Unterlauf auf gering im gesamten Zielgewässer. gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Bewilligung des Kantons Bern zur Kiesentnahme 2 ausgelaufen. Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

9 2 HaA44G27 Wandelbach, Obere Ausschütte Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Geschieberückhaltebauwerk / Schwellenkorporation Meiringen Oltschikanal stark Nr. HaA44 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme betriebliche Massnahme Beschreibung Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien Kiesentnahme aus dem Sammler und Rückgabe im Unterwasser an geeigneter Stelle Im Oltschikanal besteht eine Erosionstendenz. Diese kann durch Zugabe von Geschiebe aus den Bauwerken der Sammler Oltschi- und Wandelbach gebremst bzw. gestoppt werden. Dafür muss eine Geschiebezugabestelle geschaffen werden und die Transportkapazitäten bestimmt werden. Der Geschiebeeintrag aus dem Einzugsgebiet des Wandelbach soll um 1-2 m3/a erhöht werden. Durch die Zugabe des Geschiebes aus den beiden Seitenbächen Wandel- und Oltschibach kann der Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung von stark auf gering reduziert werden. gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Kosten für Zugabetelle wurde hälftig auf den Wandelbach und den Oltschibach aufgeteilt. Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

10 3 HaA44G28 Wandelbach, Untere Ausschütte Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Geschieberückhaltebauwerk / Schwellenkorporation Meiringen Oltschikanal stark Nr. HaA44 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme keine Massnahme vorgesehen Beschreibung Keine Massnahme vorgesehen. Sammler hält Feinmaterial zurück, welches für eine Zugabe in den Vorfluter nicht geeignet ist (Rückmeldung OIK I). Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

11 4 HaA44G29 Oltschibach, Obere Ausschütte Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Geschieberückhaltebauwerk / Schwellenkorporation Meiringen Oltschikanal stark Nr. HaA44 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme betriebliche Massnahme Beschreibung Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien Kiesentnahme aus dem Sammler und Rückgabe im Unterwasser an geeigneter Stelle Im Oltschikanal besteht eine Erosionstendenz. Diese kann durch Zugabe von Geschiebe aus den Bauwerken der Sammler Oltschi- und Wandelbach gebremst bzw. gestoppt werden. Dafür muss eine Geschiebezugabestelle geschaffen werden und die Transportkapazitäten bestimmt werden. Der Geschiebeeintrag aus dem Einzugsgebiet des Oltschibach soll um 12 m3/a erhöht werden. Durch die Zugabe des Geschiebes aus den beiden Seitenbächen Wandel- und Oltschibach kann der Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung von stark auf gering reduziert werden. gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Kosten für Zugabetelle wurde hälftig auf den Wandelbach und den Oltschibach aufgeteilt. Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

12 5 HaA44G3 Oltschibach, Untere Ausschütte Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Geschieberückhaltebauwerk / Schwellenkorporation Meiringen Oltschikanal stark Nr. HaA44 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme keine Massnahme vorgesehen Beschreibung Keine Massnahme vorgesehen. Sammler hält Feinmaterial zurück, welches für eine Zugabe in den Vorfluter nicht geeignet ist (Rückmeldung OIK I). Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

13 6 HaA2G2 Inder Flieligraben Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Geschieberückhaltebauwerk / Schwellenkorporation Gadmen Gadmerwasser sehr stark Nr. HaA2 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme keine Massnahme vorgesehen Beschreibung Keine Massnahme vorgesehen. Durch den Rückbau des Geschiebesammlers Obermad ist die Geschiebeführung im Unterwasser ausreichend, die Zielfracht wird erreicht. Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

14 7 HaA2W9 Fuhren Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Wasserkraft / Kraftwerke Oberhasli AG, KWO Gadmerwasser sehr stark Nr. HaA2 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme keine Massnahme vorgesehen Beschreibung Keine Massnahme vorgesehen. Abklärungen werden im Rahmen der Detailplanung durchgeführt. Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

15 8 HaA2W11 Hopflauenen Typ Koordinaten Betreiber Beeinträchtigung Gewässersystem Zielgewässer Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung Wasserkraft / Kraftwerke Oberhasli AG, KWO Gadmerwasser stark Nr. HaA2 Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen, Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt (GSchG Art. 43a) Morphologie: Tiere, Pflanzen und Lebensräume Hochwasserschutz Grundwasserhaushalt Mit dem Grad der Beeinträchtigung der Geschiebeführung wird die Beeinträchtigung von Tieren, Pflanzen und Lebewesen als primärer ökologischer Aspekt bewertet. In Abschnitten mit einer Beeinträchtigung nach diesen Kriterien wurde zudem festgehalten, ob auch Hochwasserschutz und Grundwasserhaushalt beeinträchtigt sind. Ein Gewässerabschnitt mit Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes wurde dort angenommen, wo heute eine Tendenz zur Sohlenerosion bekannt ist oder wo regelmässige künstliche Fixpunkte in der Sohle darauf hinweisen, dass die Geschiebeführung kleiner ist als die Transportkapazität des Gewässers. Korrespondiert der Grundwasserspiegel entlang eines Gewässers mit Tendenz zur Sohlenerosion mit dem Wasserstand im Oberflächengewässer wird angenommen, dass auch der Grundwasserhaushalt beeinträchtigt ist (vgl. Kapitel 5.9 im Schlussbericht - Allgemeiner Teil). Massnahme keine Massnahme vorgesehen Beschreibung Keine Massnahme vorgesehen. Abklärungen werden im Rahmen der Detailplanung durchgeführt. Erwartete Wirkung Verhältnismässigkeit des Aufwandes Konflikte mit Hochwasserschutz Vereinbarkeit mit energiepolitischen Zielen zur Förderung der erneuerbaren Energien gegeben nicht gegeben keine zu erwarten möglich bekannt vereinbar Zielkonflikt nicht bekannt Zielkonflikt bekannt Wirtschaftlichkeit Kategorie der Kosten Kat. Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kostentyp Bemerkungen Sanierungspflicht einmalig wiederkehrend Einbusse Anlage ist sanierungsbedürftig Sanierung ist verhältnismässig Machbarkeit wird erwartet Sanierungspflicht potenziell ja Frist Koordinationsbedarf mit den GEKOBE-Planungen Die Koordinationsarbeiten setzen ein, sobald mit der Teilplanung (z. B. Gewässerrichtplan, Wasserbauplan, Projekt) begonnen wird. Teilprojekt Koordinationsbedarf Revitalisierung (TP2a) Fischgängigkeit (TP2b) Schwall-Sunk (TP3) Anhang B - Objektblätter Massnahmen - GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

16 Anhang C Längenprofil Geschiebefracht nach Massnahme(n) GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

17 Anhang C - Längenprofil Geschiebefracht nach Massnahme(n) Gadmerwasser GF/a Ist-Zustand GF/a Referenz-Zustand GF erforderlich Zielfracht GF/a nach Massnahme(n) Geschiebefracht [m 3 /a] Sammler Obermad Spreitbach Sitegrabe Inner Flüeligraben Triftwasser Firschlachtgraben Gentalwasser Innertkirchen Ist-Zustand nach Massnahme(n) Distanz [km] Geschiebeeintrag [m 3 ] Obermad 1 5 Eintrag Ist-Zustand Eintrag Referenz-Zustand Eintrag nach Massnahme(n) Distanz [km] GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

18 Anhang C - Längenprofil Geschiebefracht nach Massnahme(n) Oltschikanal GF/a Ist-Zustand GF/a Referenz-Zustand Zielfracht GF/a nach Massnahme(n) Geschiebefracht [m 3 /a] Oberlauf Oltschikanal + Wandelbach Oltschibach 1 Ist-Zustand nach Massnahme(n) Distanz [km] Geschiebeeintrag [m 3 ] Wandelbach und Schlüöchtbächli 6 5 Oltschibach Eintrag Ist-Zustand Eintrag Referenz-Zustand Eintrag nach Massnahme(n) 1 Distanz [km] GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht

19 Anhang C - Längenprofil Geschiebefracht nach Massnahme(n) GF/a Ist-Zustand GF/a Referenz-Zustand GF/a erforderlich Zielfracht GF/a nach Massnahme(n) Geschiebefracht [m 3 /a] Rotlaui Mallauibach Wachtlammgrabe Sagenbach Bochtenenbach Hostetbach Spreitloui Bänzlauibach Gschitzloui Golperloui Rote grabe Urbachwasser Gadmerwasser Alpbach + Louwibach Rychenbach Brienzersee Ist-Zustand nach Massnahme(n) Distanz [km] Eintrag Ist-Zustand Eintrag Referenz-Zustand Eintrag nach Massnahme(n) Geschiebeeintrag [m 3 ] GEKOBE.214 Strategische Planung zur Sanierung des Geschiebehaushalts im Kanton Bern - Schlussbericht Gadmerwasser Distanz [km]

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