SIA GEO405 Geoinformationen zu Ver- und Entsorgungsleitungen

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1 SIA GEO405 Geoinformationen zu Ver- und Entsorgungsleitungen GIS/SIT 2010 Vom Branchenmodell zum Leitungskataster, Leitungskataster im KGIG Robert Baumann SIA GEO405, heute 2 Nutzensteigerung 1

2 Kritik an SIA GEO405 Generell: Kunde soll nicht in die Spezifitäten eines jeden Mediums eindenken müssen Für den LK-Kunden ist die Unterscheidung nach Trasse, Haltung, Kanal, Leitung, Abschnitt, Kabel, Rohr etc. nicht relevant. Der Austausch mit INTERLIS auf Basis Werkinformationen mit GEO405-WI findet heute nicht in grossem Umfang statt. Die Werke haben grundsätzlich kein grosses Interesse, ihre Daten anderen Anwendern in der vollen Tiefe zur Verfügung zu stellen. Gefordert ist also ein einfacher Datenaustausch auf Stufe LK. 3 Kritik an SIA GEO405 Inhomogenität, Komplexität, Definitionen Modellierungs- / Abbildungstiefen sowie die Terminologie in den einzelnen Medien sind unterschiedlich: Breite / Durchmesser => medien-individuelle Attribute/Wertbereiche und nicht durchgängig verfügbar, z.b. "Lichte_Hoehe", "Durchmesser", "Breite", "Dimension", "Nennweite Leitungen => diverse Bezeichnungen Kanal, Leitung, Haltung, Leitungsabschnitt, hydraulischer Strang, statischer Strang Trasse => Eine ersichtliche Eindeutigkeit, wann eine Fläche und wann eine Achse abgebildet wird, existiert nicht. Etc. 4 Nutzensteigerung 2

3 Stellungnahme der Kommission SIA GEO405 Die Kommission ist sich einig, dass der Leitungskataster (LK) eine Untermenge der Werkinformationen (WI) sein muss. Folglich muss sich der LK vollständig aus den WI ableiten lassen. Die heutigen Merkblätter (MB) 2015 und 2016 sind bei der Umsetzung nicht konform. So ist heute in den einzelnen INTERLIS-Modellen nicht gewährleistet, dass was im MB 2015 als LK bezeichnet wurde, so in den einzelnen Modellen berücksichtigt oder interpretiert wurde. Unterschiede sind auch im Bereich der Genauigkeit und Höhen in den einzelnen Fachmodellen, auf den LK bezogen, festzustellen. Die Kommission SIA GEO405 hat erkannt, dass die medienspezifisch unterschiedlichen Modellierungsansätze in zunehmendem Masse dazu führen, dass im Bereich Leitungskataster die Norm nicht angewendet wird. 5 Künftige SIA Norm GEO405 Aus der Revisionsarbeit resultierte eine Norm, die sich vor allem auf die grundsätzlichen Festlegungen beschränkt. Sie wird ergänzt durch die beiden bisherigen, ebenfalls revidierten Merkblätter 2015 und 2016 sowie ein neues Merkblatt 2045 zum Thema Webdienste. Die bisherigen Datenmodelle der Fachverbände (=Fachmodelle) bilden nach wie vor integrierender Bestandteil der Norm, werden aber ergänzt durch eine neue Sicht Leitungskataster mit der Bezeichnung LK-Map, die aus den Fachmodellen ableitbar ist. Das Thema Höhen von Werkleitungen im Hinblick auf zukünftige 3D-Darstellungen des Bauraumes wird idgenauer analysiert, um daraus konkrete k Lösungen für die Integration der Höhe in die verschiedenen Medien abzuleiten. Die neue Norm wird in Geoinformationen zu Ver- und Entsorgungsleitungen umbenannt, da die vorhandenen Datenmodelle auch die Abhandlung oberirdischer Objekte zulassen. 6 Nutzensteigerung 3

4 Harmonisierung in LK-Map Die Fachmodelle der Verbände selbst bleiben unverändert, sofern nicht die Fachverbände diese überarbeiten. Der Leitungskataster soll mit der neuen Norm SIA GEO405 und deren Merkblätter verbindlicher und klarer normiert werden. 7 Telecom Kabelkommunikation Elektrizitätität Gas Wasser Vernetzung Fernwärme Abwasser Amtliche Vermessung Parzellen Liegenschaften WI - Daten LK - Daten 8 Auskunft Nutzensteigerung 4

5 Höhen von Werkleitungen Die Kommission SIA 405 kommt zum Schluss, dass eine systematische Erfassung von Höhen bei unterirdischen Infrastrukturbauten und Leitungen in der Norm behandelt werden muss, da: Die Normrevision für die Erfassung von Höhen eine langfristige Vision entwickeln sollte. Die Normtiefen gemäss SIA 205 können wegen engen Platzverhältnissen oft nicht eingehalten werden. Dies gilt besonders für städtische Gebiete. Es gibt Medien, welche in den Werkleitungsinformationen i ti bereits heute Höhen führen. Verminderung des Schadenpotentials 9 Vision der 3D-Visualisierung beim LK Ausschnitt aus einer 3D-Visualisierung von Werkleitungen (Kanton Genf) 10 Nutzensteigerung 5

6 Künftige SIA Norm GEO405 Laut GeoIV gibt die für einen Geobasisdatensatz des Bundesrechts zuständige Fachstelle des Bundes ein minimales Geodatenmodell vor. Daher scheint es sinnvoll, wenn die minimalen Modelle im Bereich Werkinformationen den Leitungskataster abdecken würden. Aus Sicht der Kommission SIA GEO405 muss angestrebt werden, dass die Leitungskataster-Datenmodelle der Schweizer Norm SIA GEO405 als minimale Geodatenmodelle im Sinne der GeoIV Verwendung finden. Durch die Auswirkungen des GeoIG müssen die Kantone verschiedenste Verordnungen in den nächsten Jahren anpassen. Im Zusammenhang mit den Geobasisdaten ist davon auszugehen, dass einige Kantone die Gelegenheit nutzen, den Leitungskataster gesetzlich neu zu regeln. Die Behörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden haben grosses Interesse, an Stelle eigener Regelungen im Bereich des Leitungskataster, auf die SIA GEO405 verweisen zu können. 11 Geobasisdatenkataloge Referenzdaten + thematische Daten Datenherrschaft Beispiele von Produkten Bund Landeskarten Vector25 kantonal kommunal Kant. Richtplan Tankkataster Amtliche Vermessung LK-Pläne 0 - Vom Branchenmodell zum ster, Leitungskataster im KGIG GIS/SIT 2010 Leitungskatas Zonenplan Gewässernetz Verkehrsnetz Lärmbelastungskataster Strassenunterhalt Nutzensteigerung 6

7 Leitungskataster im Rahmen des Bundesrechts 13 Leitungskataster im Rahmen des Bundesrechts 14 Nutzensteigerung 7

8 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht) Gesetzestext Art. 676 ZGB 1 Leitungen für Wasser, Gas, elektrische Kraft u.dgl., die sich ausserhalb des Grundstückes befinden, dem sie dienen, werden, wo es nicht anders geordnet ist, als Zugehör des Werkes, von dem sie ausgehen, und als Eigentum des Werkeigentümers betrachtet. Art. 676 E-ZGB 1 Leitungen zur Versorgung und Entsorgung, die sich ausserhalb des Grundstücks befinden, dem sie dienen, gehören, wo es nicht anders geordnet ist, dem Eigentümer des Werks, von dem sie ausgehen oder dem sie zugeführt werden. 4 (neu) Die Kantone können Leitungskatastern den öffentlichen Glauben des Grundbuchs zuerkennen, sofern die Kataster nach den anerkannten Grundsätzen der Technik erstellt und nachgeführt werden und den Beteiligten zugänglich sind. Sie können Vorschriften über die Aufnahme von privaten Leitungen in diese Kataster erlassen. 15 Leitungskataster im kantonalen Recht Geltungsbereich des Geoinformationsgesetzes knüpft nicht wie das Bundesrecht bei den Geodaten an, sondern bezieht sich auf die Behörden. 4. Abschnitt: Leitungskataster Die Gemeinden legen einen digitalen Leitungskataster an und führen diesen nach. Aus dem Kataster geht die geografische Lage der Leitungen mit ihren ober- und unterirdischen baulichen Anlagen zur Versorgung und Entsorgung hervor. 2 Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Leitungen oder Werke stellen der Gemeinde die Leitungsdaten in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung. 3 Für die Abgabe der Leitungsdaten an Behörden kann eine Bearbeitungsgebühr, für die Abgabe der Leitungsdaten an Dritte eine Bearbeitungs- und Betriebskostengebühr erhoben werden. 4 Der Regierungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen, insbesondere über den Inhalt des Katasters und die technische Ausgestaltung, den Zugang und die Nutzung sowie die Kostentragung und Gebühren. Kantonales Geoinformationsgesetz (KGIG), am Beispiel Kt. ZH 16 Nutzensteigerung 8

9 Branchenmodelle Werkplan / Werkinformation Reale Welt, Werkanlagen mit Transport-, Verteil- und Anschlussleitungen Dokumentiert in Werkinformationen (WI) 17 Leitungskataster (LK) als Untermenge der Werkinformation (WI) 18 Reale Welt, Werkanlagen mit Transport-, Verteil- und Anschlussleitungen Der Leitungskataster (LK) als Untermenge der WI. Nutzensteigerung 9

10 Koordination unter den Beteiligten Phase Beteiligte Projekt Bau Aufnahme Nachführung Betrieb Unterhalt Gemeinde x x x x x x Grundeigentümer x x x Werk, Leitungseigentümer x x x x x x Ingenieurbüro x x x x Bauunternehmer x x Vermessung x x x Andere Werke x x Leitungskataster x x x x Genehmigungsinstanz x Grundbuch x x Bericht Daniel Kettiger, Rechtsanwalt, Mag.rer.publ Kurzgutachten zuhanden des Raumdatenpools des Kantons Luzern 19 Risiko Leitungen / Gefahrenabwehr Risikofeld Öffentlich- Geheim- keit haltung Innere Sicherheit + Risiko Leitungen/Gefahrenabwehr +++ _ Personendaten Fabrikationsgeheimnis Haftung Bericht Daniel Kettiger, Rechtsanwalt, Mag.rer.publ Kurzgutachten zuhanden des Raumdatenpools des Kantons Luzern 20 Nutzensteigerung 10

11 Schutz kritischer Infrastrukturen 21 Empfehlung Kommission SIA 405 Die Interessen der inneren Sicherheit und die Zugangsvorschriften des Bundesrechts können gewahrt werden, wenn der öffentliche Zugang mit einer Registrierung für eine bestimmte Dauer verbunden wird. Bericht Daniel Kettiger, Rechtsanwalt, Mag.rer.publ Kurzgutachten zuhanden des Raumdatenpools des Kantons Luzern 22 Nutzensteigerung 11

12 Herzlichen Dank Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung Telefon: 044 / oder robert.baumann@bau-gis.ch 23 Nutzensteigerung 12

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