Förderung energieeffizienter Beleuchtungskonzepte in sächsischen KMU

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1 Beleuchtungskonzepte in sächsischen KMU Energieeffizient beleuchten! Workshop am im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig Alexandra Künzel Sächsische Energieagentur SAENA GmbH

2 Überblick Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz des SMWA und SMUL 12. Mai 2009 Novellierung Umsetzung der Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik des Freistaates Sachsen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Minderung verkehrsbedingter Emissionen rund 60 Mio. Euro bis 2013 EU-Mittel

3 Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz des SMWA und SMUL - Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien - zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss (Erstattungsprinzip) - Eigenanteil - Förderhöhe abhängig von Maßnahme - Besonderheit: Subventionswert > Euro 75 % Zuschuss 25 % Zinszuschuss zum zinsverbilligten Darlehen - Antrags- und Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB) fachliche Stellungnahme der SAENA

4 R.7: Innenraum- und Straßenbeleuchtung - Zuwendungsfähige Kosten zuwendungsfähige Kosten, z. B.: Substitution von Leuchtmitteln, einschließlich der Nutzung marktgängiger Nachrüstlösungen hocheffiziente Leuchten unter besonderer Berücksichtigung angepasster Reflektorsysteme Ersatz von Vorschaltgeräten/Betriebsgeräten Anlagen zur bedarfs-, präsenz- und/oder tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung Masten und elektrische Zuleitungen (Straßenbeleuchtung) Planungsleistungen (Fachplaner) bis zu 10 %

5 R.7: Innenraum- und Straßenbeleuchtung Fördervoraussetzungen Nachweis fachkundige Beratung (Lichtplanung) signifikante Verbesserung der Energieeffizienz Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Reduzierung gegenüber IST-Zustand min. 40% (Innenbeleuchtung) Nachweis Verbesserung Energieeffizienz: Innenraumbeleuchtung flächenspezifische Anschlussleistung [kw/m 2 ] jährlicher flächenspezifischer Energiebedarf [kwh/(m 2 *a)] Gesamtenergiebedarf [kwh/a]

6 Die Ökodesign-Richtlinie Verordnung (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 347/2010 Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte im wesentlichen unterscheidet die Richtlinie die Lampenarten o Leuchtstofflampen / Hochdruck-Natriumdampflampen / Metallhalogenidlampen / sonst. Hochdruckentladungslampen und legt vorrangig Werte für o Wirkungsgrade von Vorschaltgeräten, o Bemessungs-Lichtausbeuten [lm/w], o den Lampenüberlebensfaktor und o den Lampenlichtstromerhalt fest.

7 Regelförderung Relevanz für Beleuchtung - R.1_Anlagen zur Wärme- bzw. Kälteerzeugung mittels Sorptionstechnik - R.2_Anlagen zur Wärmerückgewinnung - R.3_Anlagen der Kraftwärmekopplung - R.4_Anlagen zur Erzeugung von Heizwärme & Klimakälte unter Einsatz verbrennungsmotorisch o. verbrennungstechnisch betriebener Wärmepumpen - R.5_Energieeffiziente Pumpen und Antriebe - R.7_Innenraum- und Straßenbeleuchtung - R.8_Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen, einschl. Verteilleitungen - R.9_Energieeffiziente Fertigungsverfahren - R.11_Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz - R.12_Innovative Regelungstechnik/Gebäudeleittechnik - R.13_Heizkesseltausch - R.14_Wohnraumlüftung - R.15_2a) Passivhausneubau, Sanierung mit Passivhauskomponenten, 2b) Energetische Sanierung von Betriebsgebäuden

8 Finanzierungsbeispiel zuwendungsfähige Kosten: % Zuwendung: % 25% nicht rückzahlbarem Zuschuss max Zinsverbilligungsmittel! EuK-Darlehenshöhe i Markt = ca. 4% p.a. i Hausbank = zinsverbilligt auf 1,75 % p.a. + Risikoaufschlag Laufzeit EuK-Darlehen: 10 Jahre => EuK-Darlehenshöhe ca

9 Finanzierungsbeispiel Investitionskosten nicht rückzahlbarer Zuschuss zinsverbilligtes EuK-Darlehen Zinsverbilligungsmittel Eigenanteil (mind. 25%) Restfinanzierung

10 Maximale Fördersätze für Unternehmen R.7 Beleuchtung Kleinst- und Kleine Unternehmen 50 % < 50 Mitarbeiter und max. Jahresumsatz oder Bilanzsumme von 10 Mio. 45 % Mittlere Unternehmen 40 % 40 % < 250 Mitarbeiter und max. Jahresumsatz 50 Mio. oder max. Bilanzsumme 43 Mio. Unternehmen mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten 30 % 30 % Die staatlichen Beihilfen werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder als De-minimis -Beihilfen gewährt

11 Besonderheiten im Antragsverfahren fachliche Einschätzung der Projekte erfolgt durch die SAENA Prioritäten für bedeutsame Vorhaben Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung der Zuwendung oder, im Ausnahmefall, nach Genehmigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn begonnen werden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nur auf bezahlte Rechnungen

12 Antragsunterlagen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz Anlage zum Antrag Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung KMU-Erklärung Erklärung kein Unternehmen in Schwierigkeiten Kostenangebot weitere fachliche Unterlagen zum Nachweis der Fördervoraussetzungen juristische Personen zusätzlich: aktueller Registerauszug Unterschriftsproben/Zeichnungsbefugnisse

13 Auszahlungs- und Verwendungsnachweisunterlagen Formular Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Anlage Zuwendungsbescheid) Belegliste im Original und per Original-Rechnung (wird nach Prüfung zurückgeschickt) Original-Zahlungsnachweis (wird nach Prüfung zurückgeschickt) Nachweis des Datums der Auftragsvergabe ggf. weitere Unterlagen gem. Zuwendungsbescheid Eine Auszahlung der Zuwendung kann nur nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgen. Der vollständige Auszahlungsantrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

14 Die unternehmensspezifische Analyse

15

16 Maßnahme Energieart Einsparpotenzial Jährliche Einsparung Investition stat. Amortisation (Zins=0%) Rendite / interner Zinsfuß (3% Energiepreissteigerung) Ersatz Holzspänekessel inkl. neuer thermischer Solaranlage Wärme 15 % , ,- 10 a 8,7 % (über 20% bei Berücksichtigung der Förderung) neuer Kompressor, drehzahlgeregelt Strom 50 % 1.900, ,- 3 a 32 % Austausch Leuchtstoffröhren T8 auf T5 mit EVG und tageslichtabhängiger Steuerung Strom 45 % 6.200, ,- 6 a 12,7 % Summen , ,- Einzelmaßnahmen lohnen sich meist nicht. Nur im Verbund über ein gesamtheitliches Konzept lassen sich die richtigen Entscheidungen treffen - Uwe Vosgerau, Geschäftsführer -

17 Fördermöglichkeiten der KfW für KMU KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU Energieeffizienzberatung

18 Kontakt zur SAB Anfragen an die Abteilung Wirtschaft: Internet: Tel.: 0351/ Fax: 0351/

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sächsische Energieagentur SAENA GmbH Pirnaische Straße Dresden Tel / Fax 0351 /

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