Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2016 Hinweise zur Anfertigung einer juristischen Hausarbeit
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1 Univ.- Prof. Dr. Annemarie Matusche- Beckmann Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2016 Hinweise zur Anfertigung einer juristischen Hausarbeit I. Ziel Die Hausarbeit verlangt die wissenschaftliche Erörterung eines Sachverhalts anhand von Literatur und Rechtsprechung beinhalten. Es wird ein Gutachten verlangt, so dass alle in Betracht kommen- den Rechtsfragen zu erörtern sind. Zu Streitfragen und Problemen, die sich im Rahmen der Aufga- benstellung stellen, müssen die Teilnehmer unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur selbständig Stellung nehmen. II. Aufbau Die Hausarbeit sollte enthalten: 1. Deckblatt 2. Sachverhalt 3. Gliederung / Inhaltsverzeichnis 4. Literaturverzeichnis 5. Gutachten 6. Erklärung eigenständiger Anfertigung 7. Unterschrift zu 1. - Deckblatt Auf dem Deckblatt müssen vermerkt werden: Nach- und Vorname des/der Studierenden, Anschrift, - Adresse, Fachsemester, Matrikelnummer, Titel der Lehrveranstaltung, Name des/der Dozenten/in zu 2. - Sachverhalt Der Sachverhalt ist wortgleich in Originalform zu übernehmen. zu 3. - Gliederung Die Gliederung (Inhaltsverzeichnis) der Arbeit muss übersichtlich und logisch strukturiert sein; sie soll den gedanklichen Aufbau der Ausarbeitung erkennen lassen, ohne deren Ergebnisse vorweg- zunehmen. Vorzugsweise ist eine alphanumerische Gliederung zu wählen: A) I. 1. a) aa) usw.
2 Ein Gliederungspunkt ist nur weiter zu untergliedern, wenn mindestens zwei Unterpunkte folgen; sollte es nur einen Unterpunkt geben, ist hierfür kein eigenständiger Gliederungspunkt zu wäh- len: - zulässig: A)... I.... II.... B) - nicht zulässig: A)... I.... B)... In der Gliederung ist zu jedem Gliederungspunkt die entsprechende Seitenzahl rechtsbündig anzu- geben, auf der in der Ausarbeitung die Ausführungen zum Gliederungspunkt beginnen. Die Gliede- rungspunkte, die im Inhaltsverzeichnis angegeben sind, müssen sich exakt mit gleichem Wortlaut in der Ausarbeitung wiederfinden und umgekehrt. zu 4. - Literatur und Literaturverzeichnis Im Literaturverzeichnis ist vollständig die im Rahmen der Ausarbeitung verwendete Literatur an- zuführen. Das heißt: Zu allen in den Fußnoten verwendeten Zitaten lassen sich hier die Quellen in vollständiger Angabe finden. Bei der Bearbeitung ist stets die aktuelle Literatur in den neusten Auflagen zu verwenden; nur in dem Ausnahmefall, dass eine Bezugnahme auf einen früheren Rechtsstand erforderlich ist, darf auch ältere Literatur verwendet werden. Folgendes gehört nicht in das Literaturverzeichnis: - gerichtliche Entscheidungen, - Entscheidungssammlungen, - Gesetze, - Gesetzessammlungen, - Materialien zur Gesetzgebung wie Bundestagsdrucksachen, Protokolle. Anmerkungen zu Gerichtsurteilen sowie Internetquellen hingegen sind im Literaturverzeichnis aufzunehmen. Bei Internetquellen ist das Datum des letzten Abrufs mitanzugeben. Die Literatur wird bei einer Hausarbeit üblicher Weise fortlaufend in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Verfasser angeordnet. Werden mehrere Werke von einem Verfasser zitiert, sind diese chronologisch zu sortieren. Eher unüblich ist bei Hausarbeiten die Untergliederung nach der Gattung (Kommentare, Lehrbücher, Monografien, Aufsätze, Internetquellen). Es sollte unbedingt auf Übersichtlichkeit und gleiche Zitierweise geachtet werden. Hinweise zum Literaturverzeichnis: Ø Im Literaturverzeichnis erfolgt keine Verwendung von f. und ff. ; die Seitenzahlangabe muss präzise erfolgen. Bei Monographien entfällt sie. Ø Verlag und Erscheinungsort sind im Literaturverzeichnis entbehrlich, es sei denn, es han- delt sich um eine nicht im Handel erhältliche Dissertation. Ø Quellenangaben bei Beiträgen aus einem Sammelwerk sind zu spezifizieren: - Angabe des vollständigen Namens des Verfassers, in: Werk xy, hrsg. von xy, Auflage, Er- scheinungsjahr, Seitenzahl des Beitrags; - akademische Grade und Berufsbezeichnungen werden im Literaturverzeichnis nicht erfasst. Ø Ggf. ist zusätzlich zum Titel auch ein vorhandener Untertitel einer Quelle anzugeben. Ø Es ist stets die tatsächlich auch benutzte Auflage eines Buches anzugeben, wobei es sich um die neuste Auflage handeln sollte. Ø Zusätze zur Art der Auflage eines Buchs (z.b. 2. erweiterte und neu bearbeitete Auflage) sind nicht anzugeben.
3 Ø Kennzeichnung der Quelle, wenn sie als Reihe bzw. Serie veröffentlicht wird. Ø Bandnummer und titel sind anzugeben, wenn der Quellenbeleg sich nur auf einen Band von mehreren Bänden eines Werkes bezieht. Ø Beispiele: Brox, Hans/ Allgemeiner Teil des BGB, Walker, Wolf- Dietrich 36. Auflage 2012 Münzberg, Wolfgang Anmerkung zum Urteils des BGH vom , Az.: ZR 365/87, JZ 1989, 252 zu 5. Gutachten Im Rechtsgutachten ist die Aufgabenstellung umfassend zu beantworten. Soweit es umstrittene Fragen gibt, sind diese unter Auswertung von Rechtsprechung und Literaturansichten einer be- gründeten Lösung zuzuführen. zu 6. - Erklärung der selbständigen Bearbeitung Am Ende der Arbeit ist zur Bestätigung des selbständigen Anfertigens der Prüfungsleistung fol- gende Erklärung abzugeben. Beispiel: Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und nur unter Benut- zung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle in der Arbeit aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Datum Unterschrift III. Formalien 1. Allgemeines Die Hausarbeit ist maschinenschriftlich anzufertigen. Die Blätter sind nur einseitig zu beschriften. Die vorgegebene Seitenzahl darf nicht überschritten werden. Um einen gleichen Umfang der abgegebenen Arbeiten zu gewährleisten, sind für das Gutachten (nicht für Deckblatt, Inhaltsverzeichnis usw.) bei der Übung im BGB im Sommersemester 2016 folgende Formatierungen zu wählen: Ø Rand links: 7 cm Ø Rand rechts, oben und unten: jeweils 2 cm Ø Ausrichtung: Blocksatz mit automatischer Silbentrennung Ø Schriftart: Times New Roman Ø Fließtext: Schriftgröße 12 und Zeilenabstand 1,5 Ø Fußnotentext: Schriftgröße 10 und Zeilenabstand 1 Die Seitenzählung hat fortlaufend zu erfolgen. Dabei können die Seitenzahlen mittig oder rechts- bündig in die Kopf- oder Fußzeile gesetzt werden. Alle Seiten vor dem Beginn des eigentlichen Gutachtens sind in römischen Zahlen zu beziffern. Die Zählung beginnt beim Deckblatt, wobei die Seitenzahl auf diesem nicht ausgewiesen wird. Die arabische Zählweise wird ab dem Gutachten verwendet und bis zum Ende der Hausarbeit weitergeführt.
4 2. Fußnoten In der Ausarbeitung ist jeder fremde Gedanke, gleich ob wörtlich oder sinngemäß wiedergegeben, durch einen entsprechenden Hinweis auf die Quelle eindeutig als solcher kenntlich zu machen. Unzulässig sind sogenannte indirekte Zitate: Wenn im Text von der Ansicht der Rechtsprechung die Rede ist, muss in der Fußnote auch ein Beleg aus der Rechtsprechung angegeben sein. Nicht zulässig ist es, wenn hierzu eine Literaturstelle angegeben wird, die nur auf die in Rede stehende Entscheidung Bezug nimmt. Für die Fußnotengestaltung sollten folgende Formalitäten berücksichtigt werden: Ø Fußnoten haben Satzstruktur, d.h. sie beginnen mit Großbuchstaben und werden mit Punk- ten abgeschlossen. Ø Die Nummerierung der Fußnoten hat fortlaufend bis zum Ende der Arbeit zu erfolgen. Ø Fußnotenziffern und Text sind in einer Fluchtlinie angeordnet. Je nachdem worauf sich die Fußnote bezieht, erfolgt eine differenzierte Anordnung im Text: Ø bei Bezug auf ein Wort: Fußnote unmittelbar nach dem entsprechenden Wort Ø bei Bezug auf einen Satz: Fußnote vor dem Punkt eines Satzes Ø bei Bezug auf einen Absatz: Fußnote nach dem letzten Punkt eines Absatzes Besonderheiten bei Online- Quellen: Ø Punkte, Bindestriche sowie Groß- und Kleinschreibung müssen exakt so genannt werden wie in der Internet- Quellenangabe. Ø Am Ende des Zitats muss das letzte Abrufdatum genannt werden, z.b.: zuletzt aufgerufen am: oder Stand: Zitierweise: Es ist wichtig, dass die Zitierweise innerhalb des Fußnotentextes in der gesamten Hausarbeit ein- heitlich erfolgt. Zur besseren Übersichtlichkeit wird empfohlen, die Namen der Autoren kursiv zu setzen. Beispiele: Kommentare: 1 Palandt/Weidenkaff, 433 Rn Münchener Kommentar ZPO/Smid, 857 Rn. 28 f. Zeitschriften: 1 Looschelders, JA 2012, 944 (945). 2 Kanzleiter, DNotZ 2012, 831 (837 f., 840). Urteile: 1 BGH, Urteil vom , Az.: VIII ZR 281/04, BGHZ 163, 234 (242). oder 2 BGH, Urteil vom , BGHZ 163, 234 (242). Die erste Seite bezeichnet dabei immer den Anfang der betreffenden Quelle, die zweite Seite die konkrete Fundstelle.
5 Weiterführende Literatur und Internet- Quellen mit Tipps für die Anfertigung von Hausarbeiten: Oelmüller, Mark A./Peters, Thomas, Die erste Zivilrechtshausarbeit, Grundlagen und Mus- terhausarbeiten, 6. Auflage 2011 Corsten, Hans/Deppe, Joachim, Technik des wissenschaftlichen Arbeitens, 3. Auflage 2008 Becker, Fred G., Zitat und Manuskript, poeschel.de/download/zitat/zitat_und_manuskript.pdf (zuletzt aufgerufen am: ) erfurt.de/fileadmin/user- docs/oeffentliches_recht/ws12_13/hinweiseseminar_hausarbeit.pdf (zuletzt aufgerufen am: ) Viel Erfolg! J
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