Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Studiengang Medizin Prüfungsregularien Studienjahre 1 3

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1 Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Studiengang Medizin Prüfungsregularien Studienjahre 1 3 Beschlossen vom Dekanat am

2 Inhaltsverzeichnis Studiengang Medizin Prüfungsregularien Studienjahre Blockabschlussklausuren... 3 Leistungsnachweise... 5 Regeln für einzelne Leistungsnachweise... 7 Berufsfelderkundung... 7 Kurs der Med. Psychologie und Med. Soziologie... 7 Seminar der Med. Psychologie und Med. Soziologie... 8 Chemie... 9 Kursus der Makroskopischen Anatomie, Seminar Anatomie...10 Kursus der Mikroskopischen Anatomie...12 Kurs Einführung in die Klinische Medizin (= Famulaturreifekurs, Patientenpraktikum 1 und Patientenpraktikum 2)...14 Praktikum der Physiologie, Seminar der Physiologie...15 Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie, Seminar der Biochemie und Molekularbiologie...15 Integriertes Seminar...17 Seminar mit Klinischen Bezügen (3. Studienjahr)...17 Seminar mit Klinischen Bezügen Teil Physiologie...17 Seminar mit Klinischen Bezügen Teil Biochemie und Molekularbiologie...18 Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik...19 Pharmakologie, Toxikologie...20 Hygiene, Mikrobiologie, Virologie...21 Pathologie...22 Querschnittsbereich 2: Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin...23 Querschnittsbereich 4: Infektiologie, Immunologie...23 Querschnittsbereich 10: Prävention, Gesundheitsförderung...24 Praxisblöcke, Patientenpraktikum 3 und Untersuchungskurs (Kurs: Fertigkeiten und Techniken )...24 Leistungsnachweise mit Abschluss in Q Seite 2 von 26

3 Studiengang Medizin Prüfungsregularien Studienjahre 1 3 Blockabschlussklausuren Für die Bescheinigung der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an den Themen- und Studienblöcken des 1. Studienabschnitts gilt gemäß der Studienordnung: Die Studierenden haben ihre regelmäßige Teilnahme an den Praktischen Übungen, Seminaren und Tutorien nachzuweisen ( 17, Studienordnung). Dabei liegt die regelmäßige Teilnahme am jeweiligen Themen- oder Studienblock vor, wenn mindestens 85% der o.g. Pflichtlehrveranstaltungen absolviert wurden. Die Anzahl der Pflichtlehrveranstaltungen jedes Blockes wird zu Beginn des Blockes bekannt gegeben und in einer Übersichtstabelle für alle Blöcke veröffentlicht. Werden weniger als 85% der Pflichtlehrveranstaltungen absolviert, wird der/die Studierende/r NICHT für die sich anschließende Abschlussprüfung zugelassen. Studierende, die mindestens 70% und weniger als 85% der Pflichtveranstaltungen des Blockes besucht haben, dürfen die versäumten wenigen Kurstermine auf individueller Basis nach Absprache mit dem Studiendekanat (Prüfungskoordination: pruefungen.studiendekanat@hhu.de) und dem jeweiligen Fach nachholen und müssen dies entsprechend nachweisen (Laufzettel). Studierende, die weniger als 70% der Pflichttermine besucht haben, müssen den gesamten Block im Folgejahr bzw. im folgenden Semester wiederholen. Eine Zulassung zur Klausur kann erst nach regelmäßiger Teilnahme erfolgen. Mit Erreichung der Klausurzulassung sind Studierende automatisch zur jeweiligen Blockabschlussklausur angemeldet. Nach einer Anerkennung von bereits erbrachten Leistungsnachweisen werden Lehrveranstaltungen des jeweiligen Faches bei der Berechnung der max. Termine im jeweiligen Block und bei der Zulassung zur jeweiligen Blockabschlussklausur nicht berücksichtigt. Eine Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen ist in Absprache mit dem jeweiligen Kursverantwortlichen möglich. Anzuerkennende Leistungsnachweise sollten vor Beginn der Vorlesungszeit im Original der Prüfungskoordination vorgelegt werden. Anerkennungen später als 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin können für die Zulassung zu ebendieser Prüfung nicht berücksichtigt werden. Eine Abmeldung von Klausurfragen ist in Q1 grundsätzlich nicht möglich. Um die erfolgreiche Teilnahme am Themen- oder Studienblock nachzuweisen, müssen die Studierenden in der Blockabschlussklausur mindestens 60% der maximal erzielbaren Punkte erreichen. Jede Prüfung kann NUR zweimal wiederholt werden, Ausnahmen regelt die Studienordnung. Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur aus einem wichtigen Grund (z.b. Krankheit) möglich. Der Versäumnisgrund muss spätestens sieben Werktage nach der Prüfung dem Studiendekanat mitgeteilt und durch geeignete Dokumente im Original belegt werden (bei Krankheit z.b. in Form eines ärztlichen Attests (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung o.ä.). Der Samstag gilt nicht als Werktag. Das Formular Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der HHU wird ab dem nicht mehr akzeptiert. Der Nachweis des Versäumnisgrunds kann am Empfang in der O.A.S.E. abgegeben werden, in den Briefkasten des Studiendekanats geworfen oder auf dem Postweg an das Studiende- Seite 3 von 26

4 kanat (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, Prüfungskoordination, Gebäude 23.31/32, Düsseldorf) geschickt werden. Die/der Studierende ist dafür verantwortlich, dass der Nachweis fristgerecht eingeht (Nachweispflicht). Es gilt das Datum des Eingangsstempels. Wird ein wichtiger Versäumnisgrund innerhalb der genannten Frist nachgewiesen, gilt die Prüfung als entschuldigt nicht teilgenommen (d.h. es wird nicht als Fehlversuch gewertet). Wird ein Prüfungstermin dagegen ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen oder erfolgt der Nachweis des Versäumnisgrunds nicht fristgerecht, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Dasselbe gilt, wenn die/der Studierende nach Beginn der Prüfung von ihr zurücktritt. Im Falle eines wiederholten Rücktritts von einer Blockabschlussprüfung aufgrund von Krankheit kann die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung verlangt werden. Die Abschlussklausuren in den Themen- und Studienblöcken werden als papierbasierte Klausuren (in der Regel) im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt. Es können sowohl MC- Fragen mit einer richtigen Antwort aus fünf Antwortmöglichkeiten als auch MS-Fragen mit vier jeweils als richtig oder falsch zu beurteilenden Antwortmöglichkeiten eingesetzt werden. Die Fragen werden wie folgt bewertet: - MC-Frage: 1 Punkt je richtig beantworteter Frage - MS-Frage: 4 richtige Entscheidungen: 1 Punkt 3 richtige Entscheidungen: 0,5 Punkte 2, 1 oder keine richtige Entscheidung: 0 Punkte Zur Beantwortung von MC- und MS-Fragen haben Studierende jeweils 1,5 Minuten Zeit. Einzelne Fächer (z.b. Allgemeinmedizin) prüfen auch in Form von schriftlichen Freitextfragen (Modified-Essay-Questions, Short-Essay-Questions o.ä.). Für die Beantwortung von fünf Modified-Essay-Questions stehen insgesamt 30 Minuten Zeit zur Verfügung. Jede dieser Fragen wird mit vier Punkten bewertet, wobei auch halbe Punkte vergeben werden. Für alle Klausuren wird auf der Webseite zu den Prüfungsterminen eine sog. Fortschreiberegel angegeben, welche zur besseren Planbarkeit die voraussichtliche Semesterwoche von zukünftigen Klausurterminen bezeichnet. Dabei bedeutet eine positive Zahl die jeweilige Woche nach Beginn der Vorlesungszeit, während eine negative Zahl Wochen vor dem Start der Vorlesungen bezeichnet. Die Klausuren werden in der Regel in mehreren Versionen geschrieben, die sich voneinander in der Reihenfolge der Fragen sowie der Antwortoptionen innerhalb jeder Frage unterscheiden. Innerhalb von fünf Werktagen nach Veröffentlichung orientierender Ergebnisse können Studierende Einsprüche gegen Klausurfragen erheben, die aus ihrer Sicht fehlerhaft oder nicht eindeutig zu beantworten sind. Dies hat ausschließlich über das Online-Formular auf den Webseiten des Studiendekanats zu erfolgen ( Im Anschluss daran haben die Fachvertreterinnen und -vertreter fünf Werktage Zeit, die eingegangenen Einsprüche zu kommentieren und ggf. den Lösungsschlüssel anzupassen. Dann erfolgen die finale Auswertung der Klausur (inkl. einer eventuellen Anwendung einer Gleitklausel) und die Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse innerhalb von fünf weite- Seite 4 von 26

5 ren Werktagen. Die vorläufigen Resultate sowie der zur Verfügung gestellte Lösungsschlüssel können sich bis zur Veröffentlichung der finalen Resultate ändern! Die ersten orientierenden Ergebnisse werden im Studierendenportal unter Klausurergebnisse veröffentlicht, wo auch andere Teilleistungen aufgeführt werden. Die finalen Prüfungsergebnisse können in der digitalen Studienakte im Studierendenportal unter Prüfungsergebnisse im Studierendenportal eingesehen werden. Nach Veröffentlichung der finalen Ergebnisse kann Widerspruch gegen das persönliche Prüfungsergebnis einlegt werden (siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Studierendenportal). Dafür gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist (siehe 33, Absatz 6 der Studien- und Prüfungsordnung). Über diesen Widerspruch entscheidet der Prüfungsausschuss Medizin innerhalb der nächsten 3 Monate(s. 27, Absatz 3 der Studien- und Prüfungordnung). Die MC-/MS-Fragenteile einer Klausur können nach vorheriger Anfrage per an pruefungen.studiendekanat@hhu.de eingesehen werden. Für die Einsicht in die Freitextfragen sind die entsprechenden Fächer zuständig. Eine Klausureinsicht ist innerhalb der Einspruchs- und Widerspruchsfrist der jeweiligen Klausur möglich. Leistungsnachweise Für alle Leistungsnachweise, die die Studienordnung vorsieht, gilt: Regelmäßig: Für die fachlich zusammenhängenden Lehrveranstaltungen, für die ein Leistungsnachweis erteilt wird (z.b. die Physik-Praktika), muss nachgewiesen werden, dass 85% der hier vorgesehenen Pflichtlehrveranstaltungen absolviert wurden. Für jeden Leistungsnachweis wird zu Beginn der jeweiligen Veranstaltungsserie die Anzahl der Pflichtlehrveranstaltungen mitgeteilt und auch diese werden in einer Übersichtstabelle für alle Blöcke veröffentlicht. Werden weniger als 85% der entsprechenden Pflichtlehrveranstaltungen absolviert, kann der jeweilige Leistungsnachweis nicht erteilt werden. Haben Studierende zu viele Fehlzeiten kumuliert, müssen sie die Lehrveranstaltungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Absprache mit dem Studiendekanat (Prüfungskoordination: pruefungen.studiendekanat@hhu.de) und dem jeweiligen Fach nachholen und dies entsprechend nachweisen (Laufzettel). Dabei können nur solche Termine nachgeholt werden, die thematisch den zuvor versäumten Terminen entsprechen. Ist vor Abschluss der Kumulation absehbar, dass die maximal möglichen Fehltermine überschritten werden, können Studierende nach einem Besuch der Studienberatung und Absprache mit dem jeweiligen Fach eigenverantwortlich eine Wiederholung organisieren und müssen dies entsprechend nachweisen (Laufzettel). Dabei können nur solche Termine nachgeholt werden, die thematisch den zuvor versäumten Terminen entsprechen. Erfolgreich: Werden für einen Leistungsnachweis Fragen in den Blockabschlussklausuren gestellt, so wird der fachbezogene Leistungsnachweis erteilt, wenn die entsprechende(n) Blockabschlussprüfung(en) bestanden wurde(n), mindestens 60% der maximal erreichbaren Punktzahl für das jeweilige Fach erzielt und ggf. weitere durch die Studienordnung oder Beschlüsse der Unterrichtskommission und des Dekanats bedingte Anforderungen erfüllt wurden ( 26, Absatz 2 der Studienordnung). Damit werden Punkte für einen Leistungsnachweis NUR erworben, wenn auch die jeweilige Blockabschlussklausur bestanden wurde. Seite 5 von 26

6 Sollten für einen Leistungsnachweis KEINE Fragen in den Blockabschlussklausuren und keine weiteren Anforderungen gestellt werden (z.b. Integriertes Seminar), kann der Leistungsnachweis nur bei regelmäßiger und aktiver Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erteilt werden. Werden für Leistungsnachweise zusätzliche Anforderungen gestellt, werden diese vom Dekanat auf Vorschlag der jeweiligen Lehrverantwortlichen und der Unterrichtskommission beschlossen und den Studierenden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungsserie mitgeteilt. Die hier (z.b. in Antestaten vor Beginn eines Praktikums) erzielten Leistungen gehen nicht in die Note der Ärztlichen Zwischenprüfung ein. Der aktuelle Status der einzelnen Leistungsnachweise und der dazugehörigen Teilleistungen (Klausurergebnisse, Anwesenheit, Testate oder andere Prüfungselemente) können in der digitalen Studienakte im Studierendenportal eingesehen werden. Die Studierenden sind angehalten, die Angaben unter Klausurergebnisse und Prüfungsergebnisse regelmäßig und zeitnah nach Erreichen von Teilleistungen zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten an die Prüfungskoordination zu melden. Eine gesonderte Benachrichtigung über nicht bestandene Leistungsbereiche erfolgt nicht. Sollten für einzelne fachbezogene Leistungsnachweise die erforderlichen 60% über alle bestandenen Themenblockabschlussklausuren hinweg nicht erreicht werden, so ist eine Wiederholungsprüfung erforderlich. Zu dieser sind die Studierenden automatisch angemeldet, sobald die entsprechenden Ergebnisse bekannt gegeben wurden. Die Wiederholungsprüfung stellt den 2. Prüfungsversuch für den jeweiligen Leistungsnachweis dar. Ihr Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Note der Ärztlichen Zwischenprüfung; es entscheidet nur über Bestehen oder Nicht-Bestehen des Leistungsnachweises. Sind zu einer Wiederholungsprüfung 10 oder mehr Studierende angemeldet, erfolgt diese in der Regel schriftlich und umfasst mindestens 20 MC-Fragen über den gesamten Inhalt des jeweiligen Leistungsnachweises. Es wird die Gleitklausel lt. Studienordnung ( 32a, Absatz 4) angewendet. Sind zu einer Wiederholungsprüfung weniger als 10 Studierende angemeldet, können mdl. Wiederholungsprüfungen angeboten werden, deren Termin die jeweiligen Lehrverantwortlichen mit den Studierenden vereinbaren. Der Prüfungstermin sollte frühestens am ggf. veröffentlichten Klausurtermin (s.u.) liegen. Die Termine der nächsten Wiederholungsprüfungen für die Leistungsnachweise Biologie, Chemie, Physik, Kurs. Med. Psychologie / Med. Soziologie und Seminar Med. Psychologie / Med. Soziologie werden jeweils vom Studiendekanat veröffentlicht. Abweichende bzw. ergänzende Regelungen für einzelne Leistungsnachweise werden im Folgenden aufgeführt. Seite 6 von 26

7 Regeln für einzelne Leistungsnachweise Berufsfelderkundung Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs der Berufsfelderkundung wird bescheinigt, wenn die Studierenden folgende Bedingungen erfüllen: Regelmäßige Teilnahme Für die Vorlesung besteht keine Anwesenheitspflicht. Für das Praktikum 2 ganze Tage gibt es keine Möglichkeit des Fehlens; im Falle des Fehlens muss ein Ersatztermin gefunden werden. Für die 2 x 2 Seminarstunden methodischer Vor- und inhaltlicher Nachbereitung besteht Anwesenheitspflicht, ein Fehltermin ist nicht möglich. Wird ein Termin versäumt, müssen die 2 x 2 Seminarstunden im darauffolgenden Wintersemester erneut absolviert werden. Erfolgreiche Teilnahme Die erfolgreiche Teilnahme ist erfüllt, wenn für das Praktikum ein persönlicher schriftlicher Reflexionsbericht abgegeben wird und sich die/der Studierende an einem Vortrag einer Kleingruppe im Nachbereitungsseminar beteiligt. Kurs der Med. Psychologie und Med. Soziologie Der Erwerb des Leistungsnachweises für die Veranstaltung Kurs der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie setzt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen zum Thema Arzt-Patient Kommunikation in TB1 und an der Blockveranstaltung Kurs der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie voraus. Der Kurs ist formal Bestandteil des zweiten Studienjahres und kann nur belegt werden, wenn TB1 und 2 erfolgreich abgeschlossen worden sind. Studierende, die verspätet in das zweite Studienjahr eintreten, erhalten bevorzugt einen Platz zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester. Regelmäßige Teilnahme Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn die Gesamtfehlzeit kumuliert über alle Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht 15 % und damit 1 Kurstermin nicht überschreitet. Erfolgreiche Teilnahme Antestat Zu jedem der fünf Themenkomplexe der Kurswoche (Beobachten und Beurteilen, Diagnostik, Lernen, Psychotherapieverfahren, Epidemiologie) erfolgt an dem jeweiligen Kurstag ein mündliches Antestat. Hierdurch können maximal 5 Punkte erworben werden, die auf das Klausurergebnis angerechnet werden. Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf die Inhalte der im Vorfeld der Kurswoche zur Verfügung gestellten Literatur. Das Antestat erfolgt ausschließlich zu Beginn der einzelnen Kurstage. Schriftliche Prüfung Seite 7 von 26

8 In die Blockabschlussklausur des TB Einführung in die Medizin, Mensch und Gesellschaft gehen 10 Multiple-Choice Fragen zum Thema Arzt-Patient Kommunikation ein. Die Abschlussklausur nach der Kurswoche besteht aus 20 Multiple-Choice Fragen. Die maximale Punktzahl beträgt somit 35 Punkte (10 Fragen TB1, 5 Antestat-Punkte, 20 Fragen Kursklausur). Eine erfolgreiche Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 60 % der maximal erreichbaren Punkte erreicht worden sind das entspricht 21 Punkten. Sollte die erfolgreiche Teilnahme nicht erzielt worden sein, muss die Kurs-Klausur (20 Fragen) wiederholt werden. Auf Antrag können auch die Antestate (s.o., 5 Punkte) wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist bestanden, wenn 60% der maximal erreichbaren Punkte (15 von 25) erzielt werden. Erkrankung bei einer Prüfung - Kurswoche Studierende, die aufgrund einer Erkrankung an einer Prüfung nicht teilnehmen können, müssen innerhalb von sieben Werktagen ein ärztliches Attest vorlegen. Sollten Sie einen Prüfungstermin aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit Frau Prof. Dr. B. Pollok (bettina.pollok@uni-duesseldorf.de) in Verbindung. Seminar der Med. Psychologie und Med. Soziologie Der Erwerb des Leistungsnachweises für die Veranstaltung Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie setzt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren in TB1, TB4, TB6, TB7 und TB8 voraus. Regelmäßige Teilnahme Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn die Gesamtfehlzeit kumuliert über alle Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht 15 % und damit 2 Termine nicht überschreiten. Erfolgreiche Teilnahme In die Blockabschlussklausuren geht die folgende Anzahl an Klausurfragen ein: TB1: 10 Fragen zu den Inhalten der Medizinischen Soziologie TB4: 12 Fragen zu den Inhalten der Medizinischen Psychologie TB6: 6 Fragen (Psychologie: 4; Soziologie: 2) TB7: 4 Fragen zu den Inhalten der Soziologie TB8: 18 Fragen (Psychologie: 9; Soziologie: 9) Die maximale Punktzahl beträgt somit 50 Punkte. Eine erfolgreiche Teilnahme liegt vor, wenn mindestens 60 % der maximal erreichbaren Punkte erreicht worden sind das entspricht 30 Punkten. Seite 8 von 26

9 Chemie Allgemeine Bemerkungen: Das Praktikum Chemie gehört inhaltlich zum TB3 (Molekulare Architektur des Lebens). Die Inhalte sind Bestandteil der entsprechenden Klausur. Das Praktikum Chemie findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester (zwischen TB2 und TB3) statt. Die regelmäßige Teilnahme wird daher unabhängig von den anderen Veranstaltungen in TB3 festgestellt. An der TB3- Abschlussklausur können daher auch Studierende teilnehmen, die nicht regelmäßig am Chemiepraktikum teilgenommen haben. Sicherheitsbelehrung: Vor dem Praktikum Chemie findet eine Sicherheitsbelehrung statt. Die Teilnahme an dieser Arbeitsschutzunterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben und für alle Praktikumsteilnehmer(innen) verpflichtend. Die Termine können dem jeweils aktuellen Stundenplan des TB2 entnommen werden. Im Rahmen dieser Belehrung findet eine Anwesenheitskontrolle statt, zu der jede/r Studierende den Personalausweis/Pass und den Studierendenausweis mitbringen muss. Die Sicherheitsbelehrung gilt für die Dauer von 12 Monaten (für minderjährige Studierende für die Dauer von 6 Monaten); daher ist sie prinzipiell nur für das Praktikum im gleichen Jahr gültig und muss erneut besucht werden, wenn das Praktikum im Folgejahr wiederholt werden muss. Erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Chemie: Die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Chemie (Leistungsnachweis Chemie) wird bescheinigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die/der Studierende beantwortet mindestens 60% der Fragen des Faches Chemie in den Klausuren TB1 und TB3 zutreffend. Die regelmäßige Teilnahme am Praktikum Chemie wurde nachgewiesen. Regelmäßige Teilnahme am Praktikum Chemie: Das Chemiepraktikum besteht aus zehn Terminen an fünf Tagen (jeweils fünfmal vormittags und fünfmal nachmittags). Für eine regelmäßige Teilnahme müssen mindestens 85% der Lehrveranstaltung (= 9 Termine) besucht werden. Von den Studierenden werden eine aktive Teilnahme und ein angemessener Umgang mit Kommiliton/inn/en und Betreuer/inne/n erwartet. Fehlverhalten kann zum Ausschluss vom Praktikumstag führen. Dieser Tag gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Ausschlusses als Fehltermin. Verspätungen zu Praktikums- oder Seminarterminen werden notiert und summiert. Überschreiten die Verspätungen ein gewisses Ausmaß, wird dies als halber oder ganzer Fehltag gewertet. Wird ein Praktikums- oder Seminartermin versäumt und innerhalb einer Woche eine begründete schriftliche Entschuldigung eingereicht, kann ein Ersatztermin angeboten werden. Seite 9 von 26

10 Besteht die Möglichkeit diesen Termin unter Berücksichtigung des Praktikumsablaufplans und der maximalen Gruppengröße in einer anderen Gruppe nachzuholen, so ist dies nach Rücksprache mit dem Praktikumsleiter möglich. Besteht diese Möglichkeit nicht (kein freier Termin, Praktikumsende, andere Verpflichtungen der/des Studierenden durch Pflegepraktikum, ) kann aus organisatorischen Gründen kein Wiederholungstermin angeboten werden. In diesem Fall bieten wir die Möglichkeit, dass sich die/der Studierende den Inhalt der versäumten Veranstaltung eigenständig erarbeitet. Der Erfolg wird in einem Gespräch mit der/dem zuständigen Betreuer/in und dem Praktikumsleiter überprüft. Es können maximal zwei Versuchstage nachgeholt werden. Sicherheit im Labor: Die Sicherheitsvorschriften im Labor sind zu beachten. Experimentelle Arbeiten im Praktikum sind grundsätzlich nur unter geeigneten Schutzmaßnahmen (Labormantel, allseitig umschließende Schutzbrille, Handschuhe, lange Hosen, keine Strumpfhosen oder Leggins, geschlossene Schuhe ohne Absätze), die in der Sicherheitsbelehrung bekannt gegeben werden, zulässig. In den Praktikumsräumen ist das Essen, Trinken, Schminken und Rauchen nicht gestattet. Die Benutzung von Smartphones, Tablets und Laptops ist im Labor nicht gestattet. Die Einrichtungen und Geräte des Praktikums sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Schäden und Mängel an den Apparaturen/Glasgeräten sind sofort zu melden. Nach Beendigung der Versuche ist jede/r Studierende verpflichtet seinen Versuchsplatz aufzuräumen. Den Anweisungen der Assistent/inn/en ist unbedingt Folge zu leisten. Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften und Anweisungen kann zum Ausschluss vom Praktikumstag führen. Dieser Tag gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Ausschlusses als Fehltermin. Kursus der Makroskopischen Anatomie Seminar Anatomie Allgemeines Der Kursus der Makroskopischen Anatomie wird mit dem Seminar Anatomie und mit Teilen des integrierten Seminars kombiniert angeboten. Er beinhaltet u.a. drei Kursabschnitte, die sich über die Themenblöcke 2, 4 und 5 im Modellstudiengang Medizin erstrecken. Die begleitende Vorlesung dient der theoretischen Vorbereitung der praktischen Kursinhalte. Voraussetzung für den Erwerb der Leistungsnachweise Kursus der Makroskopischen Anatomie ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme sowie das Bestehen der Seite 10 von 26

11 mündlich-praktischen Testate am Ende eines jeden Kursabschnitts (zusätzliche Anforderungen zum Erwerb des Leistungsnachweises gem. 26 Abs. 2 S. 3 StudPrO). Regelmäßige Teilnahme Allgemeines Die regelmäßige Teilnahme am Kursus der Makroskopischen Anatomie sowie am Seminar der Anatomie liegt vor, wenn in jedem Kursabschnitt (Bewegungsapparat, Neuroanatomie und Situs) mindestens 85 Prozent der zum Leistungsnachweis zugehörigen Veranstaltungen besucht wurden, entsprechend 17 Abs. 3 S. 1 StudPrO. Die Anwesenheit wird elektronisch erfasst. Dazu erhält jeder Studierende einen Kursausweis ausgehändigt, der dieser elektronischen Anwesenheitserfassung dient und auch in der mikroskopischen Anatomie Verwendung findet (s. Regularien zum Kursus der Mikroskopischen Anatomie). Im Abschnitt Bewegungsapparat müssen entsprechend mindestens 17 Termine absolviert werden, im Abschnitt Neuroanatomie sind es mindestens 9 Termine und im Abschnitt Situs mindestens 12. Ausnahmen bei Vorliegen besonderer Gründe; Wiederholbarkeit Wird die zur Feststellung der regelmäßigen Teilnahme erforderliche Anwesenheit unterschritten, muss der jeweilige Abschnitt vollständig wiederholt werden. Eine Verlegung oder Kompensation anwesenheitspflichtiger Veranstaltungstermine kann nur beim Vorliegen besonderer Gründe nach Absprache mit der Kursleitung erfolgen. Erfolgreiche Teilnahme Kursus der Makroskopischen Anatomie Die erfolgreiche Teilnahme an dem fachbezogenen Leistungsnachweis Kursus der Makroskopischen Anatomie wird festgestellt, wenn in den fächerübergreifenden Abschlussprüfungen (Themenblockabschlussklausuren) der Themenblöcke 1, 2, 4, 5, 6, 7 und 8 mindestens 60 Prozent der dem Leistungsnachweis zugehörigen Fragen erreicht worden sind, entsprechend 26 Abs. 2 StudPrO. Grundlage der in den fächerübergreifenden Abschlussprüfungen gestellten Fragen bilden die Lehrinhalte des Kurses und der kursbegleitenden Vorlesungen sowie die einschlägigen Lehrwerke des Fachgebiets. Sind nicht mindestens 60% der maximal möglichen Punkte in den Blockabschlussklausuren erreicht worden, sind die betroffenen Studierenden automatisch zu den nächsten Terminen der TB4-, TB5- und TB2-Klausur bzw. der jeweiligen Wiederholungsklausur angemeldet und beantworten dort NUR die Fragen der Makroskopischen Anatomie. Zusätzlich müssen die am Ende eines jeden Kursabschnittes stattfindenden mündlichpraktischen Testate (insgesamt drei) erfolgreich absolviert werden. Die Testate dauern zwischen 10 und 20 Minuten pro Teilnehmer und können in Gruppen von bis zu zwei Studierenden erfolgen. Die Testate können zeitgleich mit denen des Leistungsnachweises Kursus der Mikroskopischen Anatomie des Blockes stattfinden, wobei das Bestehen unabhängig voneinander ist. Zu den Testaten kann nur zugelassen werden, wer regelmäßig im entsprechenden Kursabschnitt anwesend war. Eine Abmeldung von einem Testat ist nur aus einem wichtigen Grund (z.b. Krankheit) möglich. Der Versäumnisgrund muss spätestens sieben Werktage nach dem vorgesehenen Testat-Termin dem Studiendekanat mitgeteilt und durch geeignete Dokumente im Seite 11 von 26

12 Original belegt werden (z.b. in Form eines ärztlichen Attests). Möglich sind die Zusendung der Dokumente per Post, die Nutzung des Briefkastens des Studiendekanats oder die Abgabe am Empfang der O.A.S.E. (siehe auch die allgemeinen Angaben zur Abmeldung von Prüfungen oben). Seminar Anatomie Der Leistungsnachweis Seminar der Anatomie wird nur erteilt, wenn an dem Kurs der Makroskopischen Anatomie (und den darin verankerten Seminaren) regelmäßig und aktiv teilgenommen wurde und zudem alle drei mündlich-praktischen Testate des Kursus der Makroskopischen Anatomie erfolgreich absolviert wurden (siehe oben). Kursus der Mikroskopischen Anatomie Allgemeines Der Kursus der Mikroskopischen Anatomie findet in drei Kursabschnitten (Gewebe, Neuroanatomie, Organe) statt, die sich über die Themenblöcke TB2 (Gewebe), 4 (Neuroanatomie), 5, 6, 7 und 8 (Organe) im Modellstudiengang Medizin erstrecken. Die begleitende Vorlesung dient der theoretischen Vorbereitung der praktischen Kursinhalte. Voraussetzung für den Erwerb des Leistungsnachweises Kursus der Mikroskopischen Anatomie ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme sowie das Bestehen der mündlich-praktischen Testate und/oder des schriftlich-praktischen Testats am Ende des jeweiligen Kursabschnitts (zusätzliche Anforderungen zum Erwerb des Leistungsnachweises gem. 26 Abs. 2 S. 3 StudPrO). Die für den entsprechenden Abschnitt vorgesehene Testatform wird zu Beginn des ersten Themenblocks eines jeden Abschnitts bekanntgegeben. Regelmäßige Teilnahme Allgemeines Die regelmäßige Teilnahme am Kursus der Mikroskopischen Anatomie liegt vor, wenn mindestens 85 Prozent aller zum Leistungsnachweis zugehörigen Veranstaltungen besucht wurden, entsprechend 17 Abs. 3 S. 1 StudPrO. Die Anwesenheit wird elektronisch erfasst. Dazu erhält jeder Studierende einen Kursausweis ausgehändigt, der dieser elektronischen Anwesenheitserfassung dient und auch in der makroskopischen Anatomie Verwendung findet (s. Regularien zum Kursus der Makroskopischen Anatomie). Ausnahmen bei Vorliegen besonderer Gründe; Wiederholbarkeit Wird die zur Feststellung der regelmäßigen Teilnahme erforderliche Anwesenheit unterschritten, muss dies kompensiert werden. Dabei können in Abstimmung mit der Kursleitung entweder die versäumten Kurstermine oder der jeweilige Kursabschnitt vollständig wiederholt werden. Die/der Studierende ist eigenständig für das Nachholen des versäumten Kursinhaltes verantwortlich. Die Terminkoordination erfolgt im Lehresekretariat der Anatomie. Eine Verlegung oder Kompensation anwesenheitspflichtiger Veranstaltungstermine kann nur beim Vorliegen besonderer Gründe nach Absprache mit der Kursleitung erfolgen Erfolgreiche Teilnahme Seite 12 von 26

13 Allgemeines Die erfolgreiche Teilnahme an dem fachbezogenen Leistungsnachweis Kursus der Mikroskopischen Anatomie wird festgestellt, wenn in den fächerübergreifenden Abschlussprüfungen (Themenblockabschlussklausuren) der TB 2, 4, 5, 6, 7 und 8 mindestens 60 Prozent der dem Leistungsnachweis zugehörigen Fragen erreicht worden sind, entsprechend 26 Abs. 2 StudPrO. Grundlage der in den fächerübergreifenden Abschlussprüfungen gestellten Fragen bilden die Lehrinhalte des Kurses und der kursbegleitenden Vorlesungen sowie die einschlägigen Lehrwerke des Fachgebiets. Sind nicht mindestens 60% der maximal möglichen Punkte in den Blockabschlussklausuren erreicht worden, wird als Wiederholungsprüfung KEINE Klausur angeboten, sondern eine mündliche Prüfung anhand eines oder mehrerer mikroskopischer Präparate. Diese Prüfungen werden vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters sowie am Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters abgehalten. Die Termine werden separat durch das Zentrum für Anatomie veröffentlicht. Zusätzlich müssen die am Ende des jeweiligen Kursabschnittes stattfindenden mündlich-praktischen oder schriftlich-praktischen Testate (insgesamt drei) erfolgreich absolviert werden. Voraussetzung für die Zulassung zu den Testaten des zweiten und dritten Kursabschnittes ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Kursabschnittes (Gewebe). Eine Abmeldung von einem Testat ist nur aus einem wichtigen Grund (z.b. Krankheit) möglich. Der Versäumnisgrund muss spätestens sieben Werktage nach dem vorgesehenen Testat-Termin dem Studiendekanat mitgeteilt und durch geeignete Dokumente im Original belegt werden (z.b. in Form eines ärztlichen Attests). Möglich sind die Zusendung der Dokumente per Post, die Nutzung des Briefkastens des Studiendekanats oder die Abgabe am Empfang der O.A.S.E. (siehe auch die allgemeinen Angaben zur Abmeldung von Prüfungen oben). Mündlich-praktische und schriftlich-praktische Testate Überprüft wird die Kenntnis der mikroskopischen Anatomie der im entsprechenden Kursabschnitt besprochenen Gewebe und Organe. Dies umfasst die Fähigkeit zur Gewebeund Organerkennung sowie der differentialdiagnostischen Begründung, grundlegende theoretische Kenntnisse am Präparat und das Verständnis der Variationsbreite der Charakteristika von Geweben/Organen. Mündlich-praktische Testate dauern zwischen 5 und 20 Minuten pro Teilnehmer und können in Gruppen von Studierenden erfolgen. Diese Testate können zeitgleich mit den Leistungsnachweisen des Kursus der Makroskopischen Anatomie stattfinden, wobei das Bestehen unabhängig davon ist. Schriftlich-praktische Testate werden an mindestens einem histologischen Präparat am Mikroskop durchgeführt und dauern 30 Minuten. Zu dem zufällig ausgewählten und zugewiesenen Präparat sind schriftliche Fragen auf einem Antwortbogen zu beantworten. Die Fragen können Freitextfragen, Zeichenaufgaben sowie solche im Antwort-Wahl- Verfahren (1 aus x) beinhalten. Ein schriftlich-praktisches Testat gilt als erfolgreich absolviert, wenn 60 Prozent der maximal erzielbaren Punkte erreicht wurden, entsprechend 32a Abs. 1 StudPrO. Seite 13 von 26

14 Kurs Einführung in die Klinische Medizin (= Famulaturreifekurs, Patientenpraktikum 1 und Patientenpraktikum 2) Der Zugang zum Patientenpraktikum 1 ist nur möglich, wenn der Famulaturreifekurs in den Themenblöcken 2, 3 und 4 regelmäßig besucht wurde. Für eine regelmäßige Teilnahme am Famulaturreifekurs müssen mindestens 85% der Termine absolviert werden. Dies entspricht nach den Themenblöcken 2, 3 und 4 mindestens 12 Terminen von 14. Haben Studierende zu viele Fehlzeiten kumuliert, müssen sie in Absprache mit dem Institut zur Allgemeinmedizin (ifam) eine Wiederholung organisieren. Dabei können nur solche Termine nachgeholt werden, die thematisch den zuvor versäumten Terminen entsprechen. Für Studierende, die vor Beginn des Patientenpraktikums 1 die Voraussetzungen zur Teilnahme nicht nachweisen können, wird nach Erfüllung der Voraussetzungen alternativ ein Patientenpraktikum 1 in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 3. Semester oder später angeboten. Dazu müssen die betroffenen Studierenden mit dem Studiendekanat und direkt mit dem das PP1 koordinierenden ifam Kontakt aufnehmen. Der Zugang zum Patientenpraktikum 2 ist nur möglich, wenn der Famulaturreifekurs in den Themenblöcken 2, 3, 4, 5 und 6 regelmäßig besucht und das Patientenpraktikum 1 absolviert wurde. Für eine regelmäßige Teilnahme am Famulaturreifekurs in den Themenblöcken 2, 3, 4, 5 und 6 müssen 17 von 20 Terminen absolviert werden. Haben Studierende zu viele Fehlzeiten kumuliert, müssen sie in Absprache mit dem ifam eine Wiederholung organisieren. Dabei können nur solche Termine nachgeholt werden, die thematisch den zuvor versäumten Terminen entsprechen. Für eine regelmäßige Teilnahme am Patientenpraktikum 1 müssen 5 von 5 Terminen absolviert werden. Feiertage entfallen ersatzlos. Bei Fehltagen muss das Patientenpraktikum 1 in Absprache mit dem ifam komplett nachgeholt werden. Für Studierende, die vor Beginn des 4. Semesters die Voraussetzungen zur Teilnahme am Patientenpraktikum 2 nicht nachweisen können, wird nach Erfüllung der Voraussetzungen alternativ ein Patientenpraktikum 2 und ggf. zuvor ein Patientenpraktikum 1 in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4. Semester oder später angeboten. Dazu müssen die betroffenen Studierenden mit dem Studiendekanat und direkt mit dem das PP1 und PP2 koordinierenden ifam Kontakt aufnehmen. Für eine regelmäßige Teilnahme am Patientenpraktikum 2 müssen 4 von 4 Terminen absolviert werden. Feiertage entfallen ersatzlos. Bei Fehltagen muss das Patientenpraktikum 2 in Absprache mit dem ifam komplett nachgeholt werden. Die Famulaturreife wird am Ende des Patientenpraktikums 2 über einen MiniCEX erworben. Bei Bestehen der Prüfung und bei regelmäßiger Teilnahme am Famulaturreifekurs des 1. bis 4. Semesters (siehe oben) haben die Studierenden nach 36 (5-6) der Studien- und Prüfungsordnung die Famulaturreife erlangt. Für eine regelmäßige Teilnahme am Famulaturreifekurs des 1. bis 4. Semesters müssen insgesamt mindestens 20 von 23 Terminen absolviert werden. Haben Studierende zu viele Fehlzeiten kumuliert, müssen sie in Absprache mit dem ifam eine Wiederholung organisieren. Dabei können nur solche Termine nachgeholt werden, die thematisch den zuvor versäumten Terminen entsprechen. Die Famulaturreife muss vor Ableisten der ersten Famulatur erlangt werden und ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Ärztlichen Zwischenprüfung. Eine Wiederholung der Famulaturreife-Prüfung ist nur nach einem erneuten Absolvieren des PP2 möglich. Seite 14 von 26

15 Praktikum der Physiologie Seminar der Physiologie Das Praktikum der Physiologie ist in die Themenblöcke Molekulare Architektur des Lebens, Nervensystem und Sinne, Ernährung, Verdauung, Bioenergetik - Innere Organe, Blut, Herz und Kreislauf sowie Atmung, Homöostase, Leistung integriert. Der Leistungsnachweis für das Praktikum der Physiologie kann nur bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme erworben werden. Regelmäßige Teilnahme bedeutet, dass die/der Studierende an den insgesamt 14 Praktikumstagen und 4 praktikumsbegleitenden Seminar-Terminen anwesend ist und sich am Unterricht aktiv beteiligt. In besonders begründeten Fällen darf eine versäumte Veranstaltung nach Rücksprache mit der Praktikums-Koordination nachgeholt werden. Da laut Studienordnung ( 17, 2) für eine regelmäßige Teilnahme mindestens 85 Prozent der Praktikumstermine absolviert werden müssen, erhält keinen Leistungsnachweis, wer an insgesamt 3 oder mehr Praktikumsterminen fehlt. Erfolgreiche Teilnahme bedeutet, dass die/der Studierende sowohl a) in den mit Erfolg bestandenen Abschlussklausuren der o.g. Blöcke von den Fragen zum Praktikum Physiologie mindestens 60% zutreffend beantwortet ( 26, 2) als auch b) in den Antestaten mindestens 60% (33 Punkte) der an den 14 Praktikumsterminen maximal zu erzielenden 56 Punkte erreicht (s.u.). Sind nicht mindestens 60% der maximal möglichen Punkte in den Blockabschlussklausuren erreicht worden, sind die Studierenden automatisch zu den nächsten Terminen der TB7, TB4, TB3 sowie der TB5 und TB6 Klausur bzw. der jeweiligen Wiederholungsklausur angemeldet und beantworten dort NUR die Fragen des Faches. Wir erwarten, dass die/der Studierende sich auf den Inhalt jedes Praktikumstages vorbereitet. Um diese Vorbereitung zu überprüfen, müssen am Anfang jedes Praktikumstages Fragen schriftlich beantwortet werden, für die maximal 4 Punkte vergeben werden. Diese Antestate beziehen sich auf die Inhalte des Praktikumsskriptes und die bis zum jeweiligen Praktikumstag in den Vorlesungen der Physiologie vorgestellten Inhalte. Bei Teilnahme an allen 14 Praktikumsterminen sind insgesamt maximal 56 Punkte erreichbar. Wer bei den Vorbereitungsquizzes die erforderliche Punktzahl nicht erreicht, hat die Möglichkeit, sich nach Erfolg gemäß a) (s.o.) einer mündlichen Prüfung zu unterziehen. Wer zwei Prüfungen nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nicht mehr zugelassen werden. Der Leistungsnachweis Seminar der Physiologie wird erworben, wenn a) das Praktikum der Physiologie regelmäßig und mit Erfolg absolviert wurde b) und an allen Lehrveranstaltungen des Faches (Praktika und Seminare) regelmäßig und aktiv teilgenommen wurde. Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie Seminar der Biochemie und Molekularbiologie Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Praktikum bzw. Seminar der Biochemie / Molekularbiologie wird bescheinigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Studierenden haben regelmäßig an den Praktika bzw. Seminaren (vorlesungsbeglei- Seite 15 von 26

16 tende bzw. E-Learning-Seminare) der Biochemie und Molekularbiologie teilgenommen, wenn mindestens 85% der Pflichtveranstaltungen besucht wurden. Die Biochemie bietet 6 Praktika (Blockpraktikum = 2 Praktika, 4 weitere Praktika als Einzeltermine), 8 E- Learning-Seminare zu den Themen der Praktika und 6 vorlesungsbegleitende Seminare (Nukleinsäuren, Proteine, Ernährung, Blut, Immunsystem, Hormone) an. Die Biochemie wird das Blockpraktikum im Themenblock 6 (TB6) als 2 Termine zählen. Die Teilnahme am 1. Versuchstag (Blockpraktikum) ist hierbei zwingend vor dem 2. Versuchstag. Sollten die Studierenden am 1. Versuchstag fehlen, können sie nicht am 2. Versuchstag des Blockpraktikums derselben Runde teilnehmen und hätten automatisch 2 Fehltermine. Im Rahmen des Möglichen und bei Vorliegen eines guten, zwingenden Grundes (z.b. Krankheit) wird sich die Biochemie bemühen, zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Sollten die Studierenden am 1. Versuchstag teilgenommen haben und nur" den 2. Versuchstag fehlen, so wird 1 Fehltermin angerechnet. Nach der 85%-Regelung ergeben sich daraus 1 möglicher Fehltermin im Rahmen der 6 Praktika sowie 2 mögliche Fehltermine im Rahmen der Seminare. Die/der Studierende muss sich auf den Inhalt der Praktika und auf jedes Seminar ausreichend vorbereiten. Um diese Vorbereitung zu überprüfen, werden stichprobenartig Abfragen zum Skript und den behandelten Themen durchgeführt. Wird eine nicht ausreichende Vorbereitung durch einen Dozenten/Dozentin festgestellt, wird die/der Studierende von der Einzelveranstaltung an diesem Tag ausgeschlossen und der Termin wird als Fehltermin gewertet. Das gilt auch bei gravierendem Fehlverhalten des/der Studierenden, wie zum Beispiel die Nichtbeachtung von Anweisungen der Dozenten/Dozentinnen/Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Lehrstuhls, die an der Durchführung des Praktikums oder des Seminars beteiligt sind. Die Nachholung von Fehlterminen im gleichen Semester ist nur auf Antrag und bei organisatorischer Machbarkeit möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Seminar der Biochemie und Molekularbiologie ist mit Erfolg absolviert, wenn der/die Studierende an jedem der Seminartage anwesend ist (maximal 2 Fehltermine) und sich am Unterricht aktiv beteiligt hat. Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am Seminar ist unabhängig vom Bestehen/Nichtbestehen der Blockabschlussklausuren. Die Studierenden haben erfolgreich am Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie teilgenommen, wenn der/die Studierende an jedem der Praktikumtage anwesend ist (maximal 1 Fehltermin) und wenn bezüglich der fachbezogenen Fragen in den Blockabschlussklausuren, an denen das Fach Biochemie beteiligt ist, insgesamt mindestens 60% der erreichbaren Punkte erzielt worden sind. Studierende, die einzelne Blockabschlussklausuren, an denen das Fach Biochemie beteiligt ist, nicht bestanden haben, müssen diese entsprechend der Studienordnung als Ganzes wiederholen und haben dort keine Punkte in Biochemie erworben. Studierende, die alle Blockabschlussklausuren, an denen das Fach Biochemie beteiligt ist, bestanden haben, aber insgesamt in der Biochemie unter 60% liegen, müssen die jeweiligen fachspezifischen Fragen im Rahmen der regulär angebotenen Blockabschlussklausuren bzw. deren Wiederholungsklausuren in den Themenblöcken (TB3, TB5, TB6 und TB8) wiederholen (Teilschreiber/innen). Dabei bleiben die fachinternen Leistungen der regulären, bestandenen Blockabschlussklausuren erhalten und können durch Nachschreiben punktuell verbessert werden. Die Studierenden werden automatisch zu diesen Blockabschlussklausuren bzw. deren Wiederholungsklausuren angemeldet. Sobald durch Schreiben einer oder mehrerer Teilklausuren in den Themenblöcken (TB3, TB5, TB6 und TB8) mindestens 60% der insgesamt erreichbaren Punkte im Fach Biochemie erzielt werden, kann auf Antrag die erfolgreiche Teilnahme im Fach Bioche- Seite 16 von 26

17 mie festgestellt werden. Eine Wiederholung weiterer Teilklausuren ist dann nicht mehr nötig. Die Punkte dieser Teilklausur(en) sind nur für die fachinterne Berechnung der 60%-Bestehensgrenze relevant, nicht jedoch für das Endergebnis der jeweiligen Blockabschlussklausur. Eine Verschlechterung kann nicht erfolgen, da für jeden Themenblock immer das beste Ergebnis gewertet wird. Jeder Studierende hat jeweils zwei Wiederholungsmöglichkeiten der Fragen der Biochemie in den relevanten Themenblöcken (TB3, TB5, TB6 und TB8). Integriertes Seminar Für den Erwerb des Leistungsnachweises Integriertes Seminar ist Voraussetzung die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren in Anatomie, Biochemie und Physiologie, sowie die aktive und regelmäßige Teilnahme an 6 der insgesamt 7 integrierten Seminare der Biochemie und Physiologie in TB7 und TB8. Seminar mit Klinischen Bezügen (3. Studienjahr) Das Seminar mit Klinischen Bezügen im 3. Studienjahr umfasst insgesamt 18 Termine, je 6 in den Fächern Anatomie, Biochemie und Molekularbiologie sowie Physiologie. Das Seminar ist in den Themen- bzw. Studienblock Klinisches Denken und Handeln in Diagnostik und Therapie sowie in den Themenblock Infektion und Abwehr und in einzelne Praxisblöcke integriert. Der Leistungsnachweis für das Seminar kann nur bei regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme erworben werden. Regelmäßig nimmt am Seminar teil, wer an mindestens 16 der 18 Seminar-Termine anwesend ist und sich am Unterricht aktiv beteiligt. Dabei darf in keinem der o.g. 3 Fächer mehr als 1 Seminar-Termin versäumt werden. Erfolgreiche Teilnahme bedeutet, dass die/der Studierende a) in Anatomie, und b) in Biochemie und Molekularbiologie und c) in Physiologie sich aktiv in das Seminar einbrachte und ggf. durch das Fach definierte Leistungsanforderungen erfüllt. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, muss sich die / der Studierende in dem jeweiligen Fach einer Wiederholungsprüfung stellen. Seminar mit Klinischen Bezügen Teil Physiologie Regelmäßige Teilnahme bedeutet, dass der/die Studierende an 85% der sechs Kurstage anwesend ist (maximal 1 Fehltermin) und sich am Unterricht aktiv beteiligt. In besonders begründeten Fällen darf eine versäumte Lehrveranstaltung nach Rücksprache mit der Koordinatorin / dem Koordinator nachgeholt werden. Ein solcher Terminwechsel kann nur einmal gewährt werden! Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für jeden der 6 Seminartermine werden 4 bis 5 Themen bekannt gegeben. Alle Seminarteilnehmer/-innen sind verpflichtet, sich auf diese Themen so vorzubereiten, dass sie Seite 17 von 26

18 über jedes Thema einen Kurzvortrag halten können, sich aktiv in die Diskussion der Vorträge einbringen und zu jedem Thema Fragen beantworten können. Während der Seminare muss von jedem/jeder Studierenden mindestens ein Kurzvortrag gehalten werden. Die Seminarleitung bestimmt, welche Studierenden zu den einzelnen Themen vortragen. Falls erforderlich, wird die Seminarleitung das jeweilige Thema einschränken. Ein Vortrag sollte etwa 10 Minuten dauern und frei gehalten werden. Der Vortragende soll für Bilder die Tafel und keine Folien oder andere Medien benutzen. Die Seminarleitung entscheidet auch, ob ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin ggf. mehr als einen Vortrag halten darf. Für einen Vortrag werden bis zu 6 Punkte vergeben. Wer diese Prüfungsleistung verweigert, bekommt 0 Punkte; wer an 2 Seminartagen die Leistung verweigert, wird zur mdl. Nachprüfung (s.u.) nicht zugelassen und muss das Seminar erneut besuchen. Für die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am Seminar müssen mit der Vortragsleistung mindestens 60% der max. erreichbaren Punktzahl (3,5 Punkte bei einem Vortrag, 7 Punkte bei zwei Vorträgen) erzielt werden. Wer nach Abschluss des Seminars (1. Prüfungsversuch) ohne Erfolg im Seminar geblieben ist, ist automatisch zu einer mündlichen Nachprüfung (je 1 Prüfer und bis zu 4 Prüflinge) angemeldet. Diese werden am Ende eines Semesters sowie zu Beginn des folgenden Semesters angeboten. Die Nachprüfungen beziehen sich auf den gesamten Stoffumfang des Seminars mit klinischen Bezügen der Physiologie. Wer zwei Nachprüfungen nicht besteht, kann zu einer weiteren Nachprüfung nicht mehr zugelassen werden. Anstelle einer zweiten Nachprüfung kann der Studierende das Seminar wiederholen. Seminar mit Klinischen Bezügen Teil Biochemie und Molekularbiologie In den Seminaren mit klinischen Bezügen werden Krankheitsbilder und die molekularen biochemischen Grundlagen besprochen. Sie sollen dazu dienen, Grundlagen mit klinischen Aspekten zu verknüpfen. Da viele Themen der Biochemie wiederholt bzw. vertieft werden, dienen diese Seminare auch der Vorbereitung auf die mündliche M1- Äquivalenzprüfung. Um eine aktive Mitarbeit in den Seminaren zu gewährleisten, muss sich jeder Studierende auf alle Seminarunterthemen (z.b. Unterthemen des Seminars BC 1: akute bakterielle Infektion, Impfung gegen Infektionskrankheiten, HIV-Infektion, Rheumatoide Arthritis) vorbereiten. Jeder Studierende hat im Verlauf der Seminare mit klinischen Bezügen im 3. Studienjahr mindestens 2 Termine, an denen er für ein Testat ausgewählt werden kann und an denen Anwesenheitspflicht besteht. Die Seminarthemen und die Einteilung zu den Testaten entnehmen Sie bitte ca. 1 Woche vor Beginn des Wintersemesters aus den Gruppenlisten im ILIAS (3. Studienjahr - Seminar mit klinischen Bezügen - Biochemie und Molekularbiologie). Die Zuordnung eines Vortragenden zum jeweiligen Unterthema erfolgt im Seminar durch den Dozierenden. Die Testate können in Form von einem E-Learning-Quiz, Simulationsprüfungen oder Kurzvorträgen erfolgen: 1. E-Learning-Quiz: alle Studierenden beantworten in Zweiergruppen 5-8 Lückentextfragen pro Unterthema. Recherchen zu den Fragen im Internet sind dabei jederzeit möglich. Für die erfolgreiche Teilnahme müssen mindestens 80% der maximal erreichbaren Punktzahlen erreicht werden. Seite 18 von 26

19 2. Die Simulationsprüfungen sollen Ablauf und Inhalt einer mündliche M1-Äquivalenzprüfung simulieren und dauern etwa 20 Minuten. Es wird nach Symptomen, Diagnostik, Therapie, etc. der Krankheitsbilder gefragt. Informationen dazu finden Sie im Internet (z.b. DocCheck). Der Hauptteil der Simulationsprüfungen bezieht sich auf die (patho)bioche-mischen und molekularbiologischen Grundlagen der Erkrankungen. 3. Für die Kurzvorträge, die etwa 15 Minuten dauern sollten, dürfen außer der Tafel und Kreide keine weiteren Hilfsmittel (Folien, Beamer, etc) verwendet werden. Die Krankheits-bilder sollen kurz vorgestellt werden (z.b. Symptome, Diagnostik, Therapie, etc; Informa-tionen: z.b. DocCheck). Der Hauptteil der Vorträge soll sich auf die (patho)biochemischen und molekularbiologischen Grundlagen der Erkrankungen beziehen. Zusätzlich werden Ihnen vom Dozierenden Fragen zum Thema gestellt. Die Testate werden mit den Noten 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) bewertet, wobei ein nicht gehaltener (z.b. bei unentschuldigter Abwesenheit) oder ein verweigerter Vortrag mit der Note 6 bewertet wird. Die Abwesenheit an einem Testattermin kann nur durch ein ärztliches Attest oder bei einem Härtefall auf Antrag an den Lehrbeauftragten / die Lehrbeauftragte des Fachs entschuldigt werden. Ein ärztliches Attest muss bis spätestens 7 Werktage nach dem Testattermin vorgelegt werden. Eine Leistungsverweigerung an 2 Seminartagen (Note 6) führt dazu, dass alle sechs Seminare der Biochemie wiederholt werden müssen. Das Seminar ist mit Erfolg absolviert, wenn die Simulationsprüfungen bzw. Kurzvorträge im Mittel (Summe der Noten/Anzahl der Testate) mit einer Durchschnittsnote von mindestens 4 bewertet werden (4,5 wird als nicht ausreichend gewertet) und eine regelmäßige Teilnahme erfolgte. Regelmäßige Teilnahme bedeutet, dass der/die Studierende an jedem der 6 Seminartage anwesend ist (maximal 1 Fehltermin) und sich am Unterricht aktiv beteiligt hat. Eine versäumte Lehrveranstaltung kann in der Regel nicht nachgeholt werden. Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik Der Querschnittsbereich 1 der Approbationsordnung für Ärzte Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik (EMBuMI) ist als Querschnittsfach in der Qualifikationsstufe Q1 (drittes Studienjahr) im Themen-/Studienblock Klinisches Denken und Handeln in Diagnostik und Therapie (KDHDT) sowie in der Qualifikationsstufe Q2 (fünftes Studienjahr) in den Studienblöcken SB Mensch und Umwelt (MuU) und SB Onkologie (Onko) vertreten. Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb des Leistungsnachweises im Querschnittsfach EMBuMI ist, dass die Blockabschlussklausuren der o.g. Themen- und Studienblöcke bestanden werden. Bestehensgrenzen und Wiederholungsoptionen der Blockabschlussklausuren regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Generell sind alle Inhalte und Aufgaben der aktuellen jeweiligen Seminare, Vorlesungen und e-learningmodule in ILIAS klausurrelevant. Für die Klausurfragen des Querschnittsbereichs wird das Multiple-Choice-Format (MC-Fragen) genutzt. Nach erfolgreicher Teilnahme an den Blockabschlussklausuren zählt der jeweilige EMBuMI-Klausurteil der bestandenen Blockklausuren für den Leistungsnachweis. In den Blockabschlussklausuren werden vom Querschnittsfach EMBuMI maximal folgende Punktzahlen vergeben: Seite 19 von 26

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