Studiengang Humanmedizin. Kurs Klinische Pharmakologie II (im Blockpraktikum Innere Medizin 2017)
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- Elvira Zimmermann
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1 Kurs Klinische Pharmakologie II (im Blockpraktikum Innere Medizin 2017) Datum Montag Dienstag Gruppe / Hyper-/Dyslipoproteinämie KHK / Antibiotika Gastroenterologie / Diabetes / Glukokortikoide Herzinsuffizienz / Asthma / COPD Rheuma / Gicht / Arthrose Gruppe / Hyper-/Dyslipoproteinämie KHK / Antibiotika Gastroenterologie / Diabetes / Glukokortikoide Herzinsuffizienz / Asthma / COPD Rheuma / Gicht / Arthrose Gruppe / Hyper-/Dyslipoproteinämie KHK / Antibiotika Gastroenterologie / Diabetes / Glukokortikoide Herzinsuffizienz / Asthma / COPD Rheuma / Gicht / Arthrose Gruppe / Hyper-/Dyslipoproteinämie KHK / Antibiotika Gastroenterologie / Diabetes / Glukokortikoide Herzinsuffizienz / Asthma / COPD Rheuma / Gicht / Arthrose Gruppe / Hyper-/Dyslipoproteinämie KHK / Antibiotika Gastroenterologie / Diabetes / Glukokortikoide Herzinsuffizienz / Asthma / COPD Rheuma / Gicht / Arthrose Gruppe / Hyper-/Dyslipoproteinämie KHK / Antibiotika Gastroenterologie / Diabetes / Glukokortikoide Herzinsuffizienz / Asthma / COPD Rheuma / Gicht / Arthrose Gruppe / Hyper-/Dyslipoproteinämie KHK / Antibiotika Gastroenterologie / Diabetes / Glukokortikoide Herzinsuffizienz / Asthma / COPD Rheuma / Gicht / Arthrose Klausur: November 2017, Uhr HS Makarenkostr. (Zeitraum für Wiederholungsklausur: März 2018) *Feiertage: , , , ,
2 Kurs Klinische Pharmakologie II (im Blockpraktikum Innere Medizin 2017) Ort: Center of Drug Absorption and Transport (C_DAT), SR 4 Zeit: Montag und Dienstag Uhr Verantwortliche Lehrkraft: Prof. Dr. Stefan Oswald Tel stefan.oswald@uni-greifswald.de Dauer eines Blockpraktikums je 4 Wochen Themen Verantwortliche Lehrkraft Dozenten Woche 1 Montag Hyper-/Dyslipoproteinämie Prof. Chenot Prof. Chenot u. Mitarbeiter Dienstag KHK Dr. Keiser, OÄ Dr. Hummel Woche 2 Montag Antibiotika Dr. Saljé, Prof. Ewert Dienstag Gastroenterologie Prof. Oswald, OA Dr. Pickartz Woche 3 Montag Diabetes / Glukokortikoide Prof. Oswald, Prof. Krabbe Dienstag Herzinsuffizienz Prof. Rauch, Prof. Dörr Woche 4 Montag Asthma / COPD Prof. Oswald, Prof. Ewert Dienstag Rheuma / Gicht / Arthrose Dr. Bien-Möller, Dr. Bossaller Dr. Keiser, OÄ Dr. Hummel, Dr. Saljé Dr. Saljé, Prof. Ewert Prof. Oswald, OA Dr. Pickartz, Dr. Keiser Prof. Oswald. Prof. Krabbe Prof. Rauch, Prof. Dörr Prof. Oswald, Prof. Ewert Dr. Bien-Möller, Dr. Bossaller, Ildiko Toth, Dr. Keiser
3 Praktikumsordnung der Medizinischen Fakultät für den Kurs Klinische Pharmakologie Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Art, Dauer und Ablauf der Veranstaltung 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Zulassungsbeschränkungen 5 Anmeldungen und Zulassung 6 Fehlzeiten und Kompensation 7 Termine und Anforderungen der Abschlußleistung 8 Wiederholung und Teilwiederholung der Abschlußleistung 9 Technische Bestimmung 10 Schlußbestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Veranstaltungsordnung regelt auf der Grundlage der Bestimmungen der Studienordnung Medizin vom die allgemeinen und technischen Bestimmungen der Pflichtveranstaltung im Fach Klinische Pharmakologie gemäß 23 Studienordnung Medizin. 2 Art, Dauer und Ablauf der Veranstaltung (1) Die Veranstaltung ist als Kurs ausgestaltet. Inhalt des Kurses sind die thematisch gegliederte Vermittlung aktueller Therapiestandards, die Diskussion aktueller Therapieoptionen sowie die Erörterung von Arzneimittel- Wechselwirkungen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Dabei werden im Verlauf des Kurses anschauliche Fallbeispiele durch einen Kollegen aus der Klinik demonstriert. (2) Der Kurs wird in zwei Abschnitten durchgeführt: Klinische Pharmakologie I findet im Wintersemester statt und umfasst 13 Lehrveranstaltungen. Der Kurs Klinische Pharmakologie II beinhaltet 8 weitere Lehrveranstaltungen im Rahmen des Blockpraktikums Innere Medizin. Voraussetzung für den Erwerb des Scheines ist die regelmäßige Teilnahme an beiden Abschnitten sowie das Bestehen der Abschlussklausuren. (3) Ein Eingangstest vor Beginn des Kurses ist nicht vorgesehen. (4) Der Kurs beginnt am Dazu wird das Studienjahr in 7 Gruppen aufgeteilt (siehe Aushang). Während des Kurses ist ein Wechsel zwischen den Gruppen nicht möglich. Die Themen sowie die genauen Termine für die zu besuchenden Veranstaltungen werden vor Beginn des Semesters durch Aushang bzw. im Semesterheft bekanntgegeben. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsberechtigt gemäß 9 StudO Medizin sind an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität im Studiengang immatrikulierte Studenten, die folgende fachliche Voraussetzungen erfüllen: a) Nachweis des Scheines Allgemeine Pharmakologie b) Bestehen des Eingangstestates nicht vorgesehen
4 4 Fehlzeiten und Kompensation (1) Die für die Einteilung einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 ÄAppO nach 2 Abs.7 StudO Medizin erforderliche regelmäßige Teilnahme liegt nur vor, wenn nicht mehr als 15 % der Stundenanzahl, also 2 Lehrveranstaltungen im Wintersemester und 1 Lehrveranstaltung im Rahmen des Blockpraktikums Innere Medizin, versäumt wurden. (2) Fehlzeiten aus wichtigem Grund (vorherige Absprache mit dem Kursleiter bzw. Vorlage eines Krankenscheins erforderlich), die den Wert von Abs. 1 überschreiten, können kompensiert werden. Die Kompensation erfolgt durch ein mündliches Testat. 5 Termine und Anforderungen der Abschlussleistung (1) Die gemäß 8 StudO Medizin für die Erteilung einer Bescheinigung gemäß Anlage 2 ÄAppO erforderliche Abschlussleistung wird durch das Bestehen der Klausuren am Ende des Wintersemesters und nach Abschluss des Blockpraktikums erbracht. Das Ergebnis beider Klausuren wird zusammengezogen, wobei sich die Bestehensgrenze an der Summe der in beiden Klausuren erreichbaren Gesamtpunktzahl orientiert. (2) Der Termin für die Abschlussklausuren wird im Semesterheft, durch Aushang und unter publiziert. (3) Die Ergebnisse der Klausuren werden unter Angabe der Matrikelnummer durch Aushang sowie unter bekanntgegeben. 6 Bewertung der Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise gemäß 2 Abs. 8 und 27 Abs. 5 ÄAppO sind zu benoten. Für die Bewertung der Leistungen sind folgende Prüfungsnoten zu verwenden: sehr gut (1) = gut (2) = befriedigend (3) = ausreichend (4) = nicht ausreichend (5) = eine hervorragende Leistung, eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt, eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird, eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt, eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. (2) Hat der Student in beiden Klausuren (Summe) die für das Bestehen erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note sehr gut, wenn er mindestens 75 Prozent, gut, wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent, befriedigend, wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent, ausreichend, wenn er keine oder weniger als 25 Prozent der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat. (3) Eine Leistungsnachweis mit der Gesamtnote nicht ausreichend gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden.
5 7 Wiederholung der Abschlussleistung (1) Die gemäß 8 Abs. 4 StudO Medizin mögliche Wiederholung der Abschlussleistung erfolgt als mündliches Testat. Es umfasst den Inhalt der in beiden Abschnitten behandelten Themenkomplexe (siehe 2 Abs. 2). Der Termin des Testates ist vom Kandidaten frei wählbar. Sollte das Testat auch beim zweiten Mal nicht bestanden werden, muss der Student beide Kurse ein zweites Mal absolvieren. (2) Sollte ein Student aus Krankheitsgründen an einer Abschlussklausur nicht teilnehmen können, so erhält er die Gelegenheit, eine Klausur nachzuschreiben oder nach Maßgabe des verantwortlichen Hochschullehrers die Möglichkeit, zu einem mündlichen Testat. Ein zeitnaher Termin wird durch Aushang sowie unter bekanntgegeben. (3) Im Falle der nach 8 Abs. 5 StudO Medizin notwendigen Wiederholung des Kurses ist für die Zulassung 10 Abs. 2 StudO Medizin zu beachten. 8 Technische Bestimmung Die Studenten haben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Mit der Teilnahme am Kurs verpflichtet sich der Student zur Einhaltung der Hausordnung des Institutes für Pharmakologie. 9 Schlussbestimmungen Diese Praktikumsordnung tritt am Tag nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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