Prüfungsregularien für das Querschnittsfach Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik (EMBuMI) (Stand

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1 Prüfungsregularien für das Querschnittsfach Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik (EMBuMI) (Stand ) Inhalt 1. Formales 2. Prüfung und Leistungsnachweis 3. Wiederholungsprüfung 4. Sonderregelungen für Studierende des Modellstudiengangs (Studienbeginn im WS 2013/2014) 5. Sonderregelungen für Studierende des Regelstudiengangs 1

2 1. Formales 1.1. Der Querschnittsbereich 1 der Approbationsordnung für Ärzte Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik (EMBuMI) definiert das Querschnittsfach Epidemiologie, Medizinische Biometrie und Medizinische Informatik (EMBuMI) Das Querschnittsfach EMBuMI ist in der Qualifikationsstufe (3. Studienjahr) im Themenblock Klinisches Denken und Handeln in Diagnostik und Therapie, sowie in der Qualifikationsstufe Q2 (5. Studienjahr) in den Studienblöcken SB Mensch und Umwelt (MuU) und SB Onkologie (Onko) vertreten. 2. Prüfung und Leistungsnachweis 2.1. Format Am Ende einer Qualifikationsstufe findet eine papierbasierte Klausur statt. Die Klausur kann aus Freitextfragen (Modified-Essay-Questions, Short-Essay-Questions, Rechenaufgaben, Verständnisfragen), Multiple-Choice (MC)-Fragen mit einer richtigen Antwort als auch Multiple-Select (MS)-Fragen mit mehreren jeweils als richtig oder falsch zu beurteilenden Antwortmöglichkeiten bestehen. Das genaue Prüfungsformat wird vor dem erforderlichen Dekanatsbeschluss von dem/der Fachvertreter/in bekannt gegeben Hilfsmittel Zur Klausur sind keine Hilfsmittel erlaubt Klausurinhalt Alle Inhalte und Aufgaben der aktuellen jeweiligen Vorlesungen, Seminare, sowie e- Vorlesungen, e-materialien und e-lernmodule in ILIAS ( sind klausurrelevant. Die Klausur ist für jede Qualifikationsstufe als Blockklausur für die in 1.2. genannten Themen-und Studienblöcke aufgebaut und setzt sich wie in Tabelle 1 zusammen Leistungsnachweis Für den Leistungsnachweis im Querschnittsfach EMBuMI müssen Studierende a) im Modellstudiengang kumulativ (d.h. +Q2) mindestens 60% der Gesamtpunktzahl (P=33), d.h. mindestens 20 P erreichen (siehe Tabelle 1). b) im Regelstudiengang 60% der Gesamtpunktzahl der jeweiligen Qualifikationsstufe erreichen, d.h. in der müssen mindestens 11 Punkte (von insgesamt 18 Punkten) und in der Q2 mindestens 9 Punkte (von insgesamt 15 Punkten) erzielt werden (siehe Tabelle 1). Die entsprechende Note wird anhand des Notenschlüssels der entsprechend gültigen Studienordnung für den Studiengang Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ermittelt. 2

3 Tabelle 1: Punktevergabe für den Erwerb des Leistungsnachweises im Querschnittsfach EMBuMI für den Studiengang Humanmedizin (Modell- und Regelstudiengang) ab WS 2017/2018 Qualifikationsstufe Block Punkte (P) bzw. Fragen Je Je Klausur Qualifikationsstufe TB Klinisches 15 (3. Studienjahr) Denken und (TB-9) Handeln in Diagnostik 18 und Therapie (KDHDT) a 3 Q2 (5. Studienjahr) SB Mensch und Umwelt (MuU) SB Onkologie (Onko) (SB-1) Punkte (%) Modellstudiengang Regel- Studiengang b 11 (60%) 9 (60%) Gesamtpunktzahl (60%) 11 (60%)+9 (60%) a vor dem WS 2017/2018 war der Themenblock Klinisches Denken und Handeln in Diagnostik und Therapie aufgeteilt in den Themenblock (TB): TB-9 Grundlagen klinischer Diagnostik und Therapie und den Studienblock SB-1 Diagnostisches Denken und Handeln, woraus sich die Aufteilung der Fragen (15 Fragen (TB-9)+3 Fragen (SB-1)) ergibt b Regelstudierende ohne bestandene Blockklausur A und ohne bestandene Fachklausuren in GkDT und DDH bis zum SoSe

4 3. Wiederholungsprüfung 3.1. Voraussetzung Voraussetzung für eine Wiederholungsprüfung ist der Nichterwerb des Leistungsnachweises in der regulären Klausur (Erstklausur), d.h. wenn a) im Modellstudiengang nach Abschluss der Qualifikationsstufe 2 (des 5. Studienjahres) kumulativ nicht 60% der maximalen Gesamtpunktzahl erreicht wurden, bzw. b) im Regelstudiengang nach Abschluss der jeweiligen Qualifikationsstufe (/3. Studienjahr bzw. Q2/5. Studienjahres) nicht jeweils 60% der jeweiligen Gesamtpunktzahlen in und Q2 erreicht wurden Zeitpunkt Die Wiederholungsprüfung findet für Studierende a) des Modellstudiengangs nach Abschluss der Qualifikationsstufe 2 (des 5. Studienjahres) statt, bzw. b) des Regelstudiengangs nach Abschluss der jeweiligen Qualifikationsstufe statt, d.h. Studierende des Regelstudiengangs haben die Möglichkeit Teil 1 (KDHDT) der Wiederholungsprüfung nach Abschluss der 1. Qualifikationsstufe abzulegen. Der Termin wird auf der Webseite des Studiendekanats bekannt gegeben ( Format Die erste Wiederholungsprüfung entspricht einer Gesamtfachwiederholungsprüfung (vgl. Prüfungsformat 2.1.) und enthält demzufolge insgesamt 33 Fragen (vgl. Tabelle 1) über die Inhalte des Themenblocks TB KDHDT (18 Fragen), SB MuU (10 Fragen) und SB Onko (5 Fragen). Jede weitere Wiederholungsprüfung kann vom Format 2.1 abweichen. Dabei können die Studierenden a) des Modellstudiengangs nur eine Gesamtfachwiederholungsprüfung (+Q2) ablegen (Zeitpunkt der Prüfung vgl. 3.2.), bzw. b) des Regelstudiengangs statt der Gesamtklausur auch nur die jeweilige Teilklausur (: KDHDT (18 Fragen) oder Q2: MuU+Onko (15 Fragen)) wiederholen (Zeitpunkt der Prüfung vgl. 3.2.) Anzahl der Wiederholungen Insgesamt können Studierende a) des Modellstudiengangs die Wiederholungsprüfung 2-mal ablegen (d.h. insgesamt gibt es 3 Prüfungsversuche); b) des Regelstudiengangs die Wiederholungsklausur beliebig oft ablegen Ausnahmefall einer vorzeitigen (nicht regulären) Wiederholungsprüfung Die vorzeitige Wiederholungsprüfung kann vom Format 2.1 abweichen (z.b. aufgrund einer mündlichen Prüfung). Eine vorzeitige (nicht reguläre) Wiederholungsprüfung kann genau dann wahrgenommen werden, wenn alle drei der folgenden Bedingungen gelten: a) Der Leistungsnachweis in der angebotenen regulären Wiederholungsklausur wurde nicht erbracht; 4

5 b) Es handelt sich um einen Student/eine Studentin des Regelstudiengang oder um einen Student/eine Studentin des Modellstudiengang im 3. (und damit letzten) Versuch eine Nachprüfung; c) Es handelt sich um den letzten Schein, der für die Zulassung zum Examen benötigt wird. 4. Sonderregelungen für Studierende des Modellstudiengangs (Studienbeginn im WS 2013/2014) 4.1. Rechtfertigung der Sonderregelung ist die Umstellung des Prüfungsformates mit dem Beginn des Modellstudiengangs ab dem WS 2015/ Leistungsnachweis für Modellstudierende (Jahrgang WS 2013/2014) mit erfolgreicher (d.h. mindestens 60% der Klausurpunkte) Klausurteilnahme (GkDT und DDH) im WS 2015/2016 oder SS 2016 (Tabelle 2) 4.3. Wiederholungsprüfung: Einmaliges Wiederholungsmodell durch eine vorzeitige Wiederholungsklausur, die einer ½ Wiederholungsprüfung entspricht. Wird diese einmalige vorzeitige Wiederholungsprüfung in Anspruch genommen und erreichen Studierende nach Abschluss der Q2 nicht kumulativ (+Q2) mindestens 60%, muss ausschließlich der Teil Q2 wiederholt werden (1/2 Prüfungsversuch). Nach Abschluss dieses Wiederholungsversuches hat der Student/die Studentin folglich 1 Wiederholungsversuch in Anspruch genommen, so dass bei erneutem Nichtbestehen der 2. (und letzte) Wiederholungsversuch in Kraft tritt (vgl. Flowchart in Abbildung 1). Tabelle 2: Übersicht der Äquivalenz von Klausur-und Blockpunkten bei Modellstudenten mit Teilnahme der Blockklausur der Qualifikationsstufe 1 (TB-9 GkDT und SB-1 DDH) bis zum SS 2016 Qualifikationsstufe (3. Studienjahr) Q2 (5. Studienjahr) +Q2 Block Interne Klausurpunkte (KP) Blockpunkte (BP) GkDT a (1 BP=10 KP) DDH a 20 5 (1 BP= 4 KP) DDH b 5 5 (1 BP=1 KP) MuU a (1 BP=4 KP) Onko a 20 5 (1 BP=4 KP) Gesamt % EMBuMI (111 KP bzw. 21 BP) a Klausuranteil EMBuMI (Freitext) b Klausuranteil der Allgemeinmedizin (EBM), der Pädiatrie und des KKS (5 MC-Fragen) 5

6 Abbildung 1: Flowchart für Modellstudierende (Jahrgang 2013/2014) mit -Prüfung im WS 2016/2017 bzw. SS Sonderregelungen für Studierende des Regelstudiengangs 5.1. Leistungsnachweis für Regelstudierende mit a) bestandener Block A-Klausur vor dem SS 2016 (Tabelle 3) b) bestandener Blockklausuren GkDT und DDH ab SS 2016 (Tabelle 4) ist der Erwerb von kumulativ je mindestens 60% in und Q2. Berechnungsgrundlage für die Abschlussnote im Querschnittsfach EMBuMI sind die erreichten Gesamtpunkte, d.h. 72 KP bzw. 18 BP in und 36 KP bzw. 9 BP in Q2. Tabelle 3: Übersicht der Äquivalenz von Klausur-und Blockpunkten bei Regelstudenten mit bestandener Block A-Klausur vor dem SoSe 2016 Qualifikationsstufe Studienjahr 3. Block A (TB-9 GkDT+ SB-1 DDH) Interne Klausurpunkte (KP) Blockpunkte (BP = 4 KP) % (72 KP bzw. 18 BP) 6

7 Tabelle 4: Übersicht der Äquivalenz von Klausur-und Blockpunkten bei Regelstudenten mit bestandenen Klausuranteilen TB-9 GkDT und SB-1 DDH im SoSe 2016 Qualifikationsstufe Studienjahr 3. Block TB-9 GkDT SB-1 DDH Interne Klausurpunkte (KP) Blockpunkte 10 (BP=10 KP) 5 (BP = 4 KP) 60% (72 KP bzw. 18 BP) 7

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