Europäische technische Zulassung

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1 Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte Österreichisches Institut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F mail@oib.or.at Europäische technische Zulassung ETA-13/0756 Handelsbezeichnung Trade name FLAMRO Multi-Kombischott EN Zulassungsinhaber Holder of approval FLAMRO Brandschutz-Systeme GmbH Am Sportplatz Leiningen Deutschland Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck Generic type and use of construction product Geltungsdauer vom Validity from bis to Herstellwerk Manufacturing plant Kombiabschottung Mixed penetration seal FLAMRO Brandschutz-Systeme GmbH Am Sportplatz Leiningen Deutschland Diese Europäische technische Zulassung umfasst This European technical approval contains 51 Seiten inklusive 6 Anhänge 51 pages including 6 Annexes European Organisation for Technical Approvals Europäische Organisation für Technische Zulassungen Organisation Européenne pour l Agrément Technique

2 Seite 2 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, I RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Diese Europäische technische Zulassung wird vom Österreichischen Institut für Bautechnik erteilt, und zwar in Übereinstimmung mit: Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 hinsichtlich der Angleichung von Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von Mitgliedstaaten betreffend Bauprodukte 1, geändert durch die Richtlinie des Rates 93/68/EWG 2 und Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 ; Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz WBAG. LGBl. Nr. 30/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2012; Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Ansuchen, die Erstellung und Gewährung von Europäischen technischen Zulassungen gemäß Anhang zur Kommissionsentscheidung 94/23/EG 4 ; Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall Teil 2: Abschottungen ETAG Nr. 026-Teil 2, Ausgabe August Das Österreichische Institut für Bautechnik ist bevollmächtigt zu überprüfen, ob die Bestimmungen dieser Europäischen technischen Zulassung eingehalten werden. Die Überprüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Trotzdem verbleibt die Verantwortung dafür, dass die Produkte der Europäischen technischen Zulassung entsprechen und sie für den beabsichtigten Zweck geeignet sind, beim Inhaber der Europäischen technischen Zulassung. 3 Diese Europäische technische Zulassung darf nur an die auf Seite 1 erwähnten Erzeuger oder Vertreter von Erzeugern oder an die im Rahmen dieser Europäischen technischen Zulassung genannten Herstellwerke übertragen werden. 4 Diese Europäische technische Zulassung kann vom Österreichischen Institut für Bautechnik zurückgezogen werden, insbesondere nachdem dieses von der Kommission auf Grundlage von Artikel 5 (1) der Richtlinie des Rates 89/106/EWG verständigt wurde. 5 Die Vervielfältigung dieser Europäischen technischen Zulassung, einschließlich ihrer Übertragung auf elektronischem Weg, hat vollständig zu erfolgen. Es kann jedoch mit schriftlicher Zustimmung des Österreichischen Instituts für Bautechnik auch eine teilweise Vervielfältigung erfolgen. In diesem Fall muss die teilweise Vervielfältigung als solche gekennzeichnet werden. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen nicht in Widerspruch zur Europäischen technischen Zulassung sein oder sie missbrauchen. 6 Die Europäische technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in ihrer offiziellen Sprache herausgegeben. Diese Version entspricht der innerhalb zirkulierenden Version. Übersetzungen in andere Sprache müssen als solche gekennzeichnet sein. 1 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 40, , S Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 220, , S. 1 3 Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 284, , S. 1 4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 17, , S. 34

3 Seite 3 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, II BESONDERE BESTIMMUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG 1 Beschreibung der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN und vorgesehener Verwendungszweck Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN wird in Übereinstimmung mit den beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegten Konstruktionsvorgaben und Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers eingebaut. Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, welche vom Zulassungsinhaber oder einem Lieferanten werksmäßig hergestellt werden. Der Zulassungsinhaber ist letztendlich verantwortlich für die Kombiabschottung FLAMRO Multi- Kombischott EN. 1.1 Beschreibung des Bauproduktes FLAMRO Multi-Kombischott EN ist eine Kombiabschottung basierend auf den folgenden Bestandteilen und zusätzlichen Isolierungen. Bestandteile der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN FLAMRO BMA FLAMRO BMS FLAMRO BMK FLAMRO UBB FLAMRO BS RPI-15 FLAMRO Variant FLAMRO Variant N II A Eigenschaften Ablative Brandschutzbeschichtung abgefüllt in Eimern Ablative Brandschutzmasse abgefüllt in Eimern Ablative Brandschutzmasse abgefüllt in Kartuschen Flexibler intumeszierender Streifen (ohne Selbstklebeeinrichtung) mit einer Dicke von 2,0 mm und einer Breite von mindestends 65 mm für Wände und mindestens 60 mm für Decken Mineralwolleplatte RPI-15 vorbeschichtet mit 1 mm (Trockenschichtdicke) FLAMRO BMA auf der sichtbaren Oberfläche Mineralwolleplatte vom Hersteller Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG gemäß EN mit Klassifizierung A1 gemäß EN mit einer Nenndicke von 60 mm und einer Nenndichte von 160 kg/m³ Rohrmanschette gemäß Anhang A-5 der ETA mit beschichtetem Stahlblechgehäuse und einer Einlage aus intumeszierenden Material nur für die Verwendung in FLAMRO Multi- Kombischott EN in vertikalen raumabschließenden Bauteilen wie in Punkt der ETA festgelegt Rohrmanschette gemäß Anhang D-6 der ETA mit beschichtetem Stahlblechgehäuse und einer Einlage aus intumeszierenden Material nur für die Verwendung in FLAMRO Multi- Kombischott EN in horizontalen raumabschließenden Bauteilen wie in Punkt der ETA festgelegt

4 Seite 4 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Isolierungen (zusätzliche Bestandteile) Vorgefertigte Rohrschalen Armaflex Protect Armaflex Band selbstklebend oder baugleiches Produkt Armaflex Kleber 520 oder baugleiches Produkt Eigenschaften Vorgefertigte Rohrschalen gemäß EN aus Steinwolle mit Klassifizierung A1 L gemäß EN , einer Nenndichte von 130 kg/m 3 und einem Schmelzpunkt > 1000 C gemäß DIN (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 vom Hersteller Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG ) Geschlossenzellige Elastomerschaumdämmung in Form von Schläuchen und Platten mit intumeszierenden Brandschutzadditiven mit Klassifizierung E gemäß EN einschließlich Armaflex Band selbstklebend und Armaflex Kleber 520 vom Hersteller Armacell GmbH Geschlossenzellige, flexible Elastomerschaumdämmung (FEF) in Form von Bändern mit einer Selbstklebevorrichtung vom Hersteller Armacell GmbH Kleber auf Polychloroprenbasis, frei von aromatischen Verbindungen (Spezialkleber zur Verarbeitung aller flexiblen Armaflex Dämmstoffe ausgenommen HT/Armaflex ) vom Hersteller Armacell GmbH 1.2 Vorgesehener Verwendungszweck, Nutzungskategorie und Nutzungsdauer Vorgesehener Verwendungszweck Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN ist zur Verwendung zur temporären oder permanenten Aufrechterhaltung des Feuerwiderstandes an Öffnungen in Leichtwandkonstruktionen, Massivwandkonstruktionen und Decken in Massivbauweise, durch die verschiedenste Kabel, Elektroinstallationsrohre / Rohre, Metallrohre, Kunststoffrohre und Kabeltragekonstruktionen (gelochte oder ungelochte Stahlkabeltrassen und Stahlleitern) durchgeführt werden, vorgesehen. Die Dicke der Abschottung in Leichtbauwänden oder in Massivwänden muss mindestens 130 mm betragen (zwei Lagen Mineralwollplatten gemäß Punkt 1.1 der ETA mit einer Nenndicke von 60 mm und einem Abstand von mindestens 10 mm zwischen den zwei Lagen Platten). Die Dicke der Kombiabschottung in Massivdecken muss mindestens 150 mm betragen (zwei Lagen Mineralwolleplatten gemäß Punkt 1.1 der ETA mit einer Nenndicke von 60 mm und einem Abstand von mindestens 30 mm zwischen den zwei Lagen Platten). Die maximale Schottabmessung muss den in der folgenden Tabelle festgelegten Dimensionen entsprechen. Das minimale Verhältnis von Umfang zu Fläche der Abschottung in Massivdecken ist gemäß Punkt der EN :2009 3,729 m/m², bzw. 0, mm/mm². Der Einbau eines Leerschotts mit der in der folgenden Tabelle angegebenen maximalen Schottabmessung ist erlaubt.

5 Seite 5 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN darf nur in den in der folgenden Tabelle angeführten Arten von raumabschließenden Bauteilen eingebaut werden. Raumabschließendes Bauteil Leichtbauwände Massivwände Massivdecken Konstruktion > Stahlständer oder Holzständer, die auf beiden Seiten mit mindestens 2 Lagen Platten (Mindestdicke 15,0 mm) oder mindestens 3 Lagen Platten (Mindestdicke 12,5 mm) bekleidet sind > Bei Holzständerwänden muss ein Mindestabstand von 100 mm zwischen der Abschottung und jedem Holzständer eingehalten werden. Der Hohlraum zwischen der Abschottung und dem Holzständer muss mit mindestens 100 mm Dämmmaterial der Klasse A1 oder A2 gemäß EN verfüllt werden > Mindestdicke 122 mm > Klassifizierung gemäß EN : EI 120 > Die Laibungsbekleidung muss aus Ständern und Platten der gleichen Spezifikation wie die für die Wand verwendeten erstellt werden > Diese Europäische technische Zulassung gilt nicht für Konstruktionen auf der Basis von Sandwichpaneelen und Leichtbauwänden, bei denen die Beplankung die Ständer nicht auf beiden Seiten bedeckt. Durchführungen in derartigen Konstruktionen müssen individuell von Fall zu Fall geprüft werden > Porenbeton, Beton, Mauerwerk > Mindestdicke 122 mm > Die Massivwand muss entsprechend der angestrebten Feuerwiderstandsdauer gemäß EN klassifiziert sein > Porenbeton, Beton > Mindestdichte 650 kg/m³ > Mindestdicke 150 mm > Die Massivdecke muss entsprechend der angestrebten Feuerwiderstandsdauer gemäß EN klassifiziert sein Maximale Schottabmessung (Breite x Höhe) 970 mm x 1200 mm oder 1200 mm x 970 mm 970 mm x 1200 mm oder 1200 mm x 970 mm siehe Anhang D-2 der ETA

6 Seite 6 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN kann nur, wie in den folgenden Tabellen spezifiziert, belegt werden. Andere Teile oder Leitungsabstützvorrichtungen dürfen nicht durch die Abschottung geführt werden. Durchgeführtes Element Kabel Elektroinstallationsrohre Kunststoffrohre Konstruktionsmerkmale für den Einbau des durchgeführten Elementes in Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN in Leichtbauwänden und Massivwänden > Alle Arten von Mantelleitung 5 (mit Ausnahme von Hohlleitern) welche derzeit im europäischen Bauwesen gebräuchlich sind (z.b. elektrische Kabel / Telekommunikationskabel / Datenkabel / optische Faserkabel) mit einem Außendurchmesser 80 mm > Fest verschnürte Kabelbündel 6 bis zu einem Gesamtdurchmesser von 100 mm bestehend aus Mantelleitungen (mit Ausnahme von Hohlleitern) welche derzeit im europäischen Bauwesen gebräuchlich sind (z.b. elektrische Kabel / Telekommunikationskabel / Datenkabel / optische Faserkabel) mit einem Außendurchmesser 21 mm > Elektroinstallationsrohre / Rohre aus Stahl, Ø 16 mm (mit / ohne Steuerleitungen): Elektroinstallationsrohre aus Stahl gemäß EN und / oder EN oder -6 > Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff, Ø 16 mm (mit / ohne Steuerleitungen) gemäß EN > Bündel aus bis zu 3 Elektroinstallationsrohren aus Stahl (mit / ohne Kabelbelegung): Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 0,9 mm (für Ø 20 mm) oder 1,0 mm (für Ø 25 mm) und Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 1,24 mm > Bündel aus bis zu 3 Elektroinstallationsrohren aus Kunststoff (mit / ohne Kabelbelegung): Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 1,8 mm bis 2,2 mm (bei Polyolefinen) oder 0,6 mm bis 0,7 mm (bei PVC-U) und Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 0,2 mm (bei Polyolefinen) oder 0,15 mm (bei PVC-U) > PVC-U Rohre gemäß EN ISO und DIN 8061 / DIN 8062 mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang B-4 und B-5 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang C-3 und C-4 der ETA. > PE-HD Rohre gemäß EN oder EN und DIN 8074 / DIN 8075 mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang B-4 und B-5 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang C-3 und C-4 der ETA. > PP Rohe gemäß EN ISO und DIN 8077 / DIN 8078 mit einem Durchmesser und einer Wandstärke wie in Anhang B-4 der ETA festgelegt sind erlaubt. 5 Ein- oder mehradrige Leitung mit individueller Isolierung der Adern und einer zusätzlichen Schutzhülle des Aderbündels 6 Mehrere parallel verlaufende, dicht gepackte und durch mechanische Hilfsmittel fest miteinander verbundene Kabel

7 Seite 7 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Durchgeführtes Element Metallrohre Kabeltragekonstruktion Durchgeführtes Element Kabel Elektroinstallationsrohre Konstruktionsmerkmale für den Einbau des durchgeführten Elementes in Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN in Leichtbauwänden und Massivwänden > Metallrohre mit einem Brandverhalten der Klasse A1 gemäß EN mit einem Schmelz- oder Zersetzungspunkt größer oder gleich dem von Kupfer (1006 C für EI 90; 1050 C für EI 120) und einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich der von Kupfer mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang B-2 und B-3 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang C-1 und C-2 der ETA. > Metallrohre mit einem Brandverhalten der Klasse A1 gemäß EN mit einem Schmelz- oder Zersetzungspunkt größer oder gleich dem von Stahl (1006 C für EI 90; 1050 C für EI 120) und einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich der von Stahl mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang B-2 und B-3 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang C-1 und C-2 der ETA. > Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht) > Stahlleitern > Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht) und Stahlleitern mit organischer Beschichtung müssen mindestens als A2 gemäß klassifiziert sein Konstruktionsmerkmale für den Einbau des durchgeführten Elementes in Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN in Massivdecken > Alle Arten von Mantelleitung 7 (mit Ausnahme von Hohlleitern) welche derzeit im europäischen Bauwesen gebräuchlich sind (z.b. elektrische Kabel / Telekommunikationskabel / Datenkabel / optische Faserkabel) mit einem Außendurchmesser 80 mm > Fest verschnürte Kabelbündel 8 bis zu einem Gesamtdurchmesser von 100 mm bestehend aus Mantelleitungen (mit Ausnahme von Hohlleitern) welche derzeit im europäischen Bauwesen gebräuchlich sind (z.b. elektrische Kabel / Telekommunikationskabel / Datenkabel / optische Faserkabel) mit einem Außendurchmesser 21 mm > Elektroinstallationsrohre / Rohre aus Stahl, Ø 16 mm (mit / ohne Steuerleitungen): Elektroinstallationsrohre aus Stahl gemäß EN und / oder EN oder -6 > Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff, Ø 16 mm (mit / ohne Steuerleitungen) gemäß EN > Bündel aus bis zu 3 Elektroinstallationsrohren aus Stahl (mit / ohne Kabelbelegung): Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 0,9 mm (für Ø 20 mm) oder 1,0 mm (für Ø 25 mm) und Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 1,24 mm 7 Ein- oder mehradrige Leitung mit individueller Isolierung der Adern und einer zusätzlichen Schutzhülle des Aderbündels 8 Mehrere parallel verlaufende, dicht gepackte und durch mechanische Hilfsmittel fest miteinander verbundene Kabel

8 Seite 8 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Durchgeführtes Element Metallrohre Elektroinstallationsrohre Kunststoffrohre Kabeltragekonstruktion Konstruktionsmerkmale für den Einbau des durchgeführten Elementes in Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN in Massivdecken > Bündel aus bis zu 3 Elektroinstallationsrohren aus Kunststoff (mit / ohne Kabelbelegung): Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 1,8 mm bis 2,2 mm (bei Polyolefinen) oder 0,6 mm bis 0,7 mm (bei PVC-U) und Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 0,2 mm (bei Polyolefinen) oder 0,15 mm (bei PVC-U) > PVC-U Rohre gemäß EN ISO und DIN 8061 / DIN 8062 mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang E-4 und E-5 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang F-4 und F-5 der ETA. > PE-HD Rohre gemäß EN oder EN und DIN 8074 / DIN 8075 mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang E-4 und E-5 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang F-4 und F-5 der ETA. > PP Rohe gemäß EN ISO und DIN 8077 / DIN 8078 mit einem Durchmesser und einer Wandstärke wie in Anhang E-4 der ETA festgelegt sind erlaubt. > Metallrohre mit einem Brandverhalten der Klasse A1 gemäß EN mit einem Schmelz- oder Zersetzungspunkt größer oder gleich dem von Kupfer (1006 C für EI 90; 1050 C für EI 120) und einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich der von Kupfer mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang E-2 und E-3 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang F-1, F-2 und F-3 der ETA. > Metallrohre mit einem Brandverhalten der Klasse A1 gemäß EN mit einem Schmelz- oder Zersetzungspunkt größer oder gleich dem von Stahl (1006 C für EI 90; 1050 C für EI 120) und einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich der von Stahl mit Durchmessern und Wandstärken wie in Anhang E-2 und E-3 der ETA festgelegt sind erlaubt. Für Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken siehe Anhang F-1, F-2 und F-3 der ETA. > Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht) > Stahlleitern > Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht) und Stahlleitern mit organischer Beschichtung müssen mindestens als A2 gemäß klassifiziert sein Nutzungskategorie Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN ist zur Verwendung bei Temperaturen unter 0 C, aber ohne Einwirkung von Regen oder UV vorgesehen, und kann daher gemäß ETAG 026-Teil 2 Punkt als Typ Y 2. eingestuft werden Da die Anforderungen für Typ Y 2 erfüllt werden, sind auch die Anforderungen für Typ Z 1 und Z 2 erfüllt.

9 Seite 9 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Obwohl eine Abschottung nur für den Gebrauch im Gebäudeinneren vorgesehen ist, kann es während der Bauperiode für einen bestimmten Zeitraum vor dem Schließen der Gebäudehülle in gewissem Umfang dazu kommen, dass sie der Witterung ausgesetzt ist. Für diesen Fall müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Abschottungen gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers vorübergehend vor den Witterungseinflüssen zu schützen Nutzungsdauer Die Bestimmungen dieser Europäischen technischen Zulassung beruhen auf einer angenommenen Nutzungsdauer der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN von 10 Jahren, vorausgesetzt, dass die in Punkt 4 und 5 der ETA festgelegten Bedingungen betreffend Herstellung, Einbau, Verwendung und Reparatur erfüllt werden. Die obigen Angaben betreffend der Nutzungsdauer können jedoch nicht als eine vom Produzenten oder der Zulassungsstelle gegebene Garantie ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten. Unter normalen Bedingungen kann die tatsächliche Nutzungsdauer wesentlich länger sein, ohne bedeutende Funktionsminderung in Bezug auf die Wesentlichen Anforderungen. 2 Produktmerkmale und Nachweisverfahren 2.1 Allgemeines Die Identifizierungsversuche sowie die Beurteilung der Brauchbarkeit hinsichtlich der Wesentlichen Anforderungen wurden gemäß der ETA Leitlinie Nr. 026-Teil 2 betreffend Abschottungen Ausgabe August 2011 (in weiterer Folge als ETAG 026-Teil 2 bezeichnet) und dem EOTA Technical Report 024 betreffend Characterisation, Aspects of Durability and Factory Production Control for Reactive Materials, Components and Products Ausgabe November 2006, berichtigt Juli 2009 (in weiterer Folge als TR 024 bezeichnet), durchgeführt. Punkt Nr. ETA Punkt Nr. Eigenschaft Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Nachweis- und Beurteilungsverfahren 2.2 Keine Nicht relevant Brandschutz ETAG ETAG ETAG ETAG ETAG Brandverhalten Feuerwiderstand Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Luftdurchlässigkeit (Materialeigenschaft) Wasserdurchlässigkeit (Materialeigenschaft) Klassifizierung gemäß EN Klassifizierung gemäß EN :2007+A1:2009 Keine Leistung festgestellt Keine Leistung festgestellt Freisetzung gefährlicher Stoffe Herstellererklärung

10 Seite 10 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Punkt Nr. ETA Punkt Nr. Eigenschaft Nachweis- und Beurteilungsverfahren Nutzungssicherheit ETAG Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Keine Leistung festgestellt ETAG Festigkeit gegenüber Stoß / Bewegung Keine Leistung festgestellt ETAG Haftfähigkeit Keine Leistung festgestellt Schallschutz ETAG Luftschalldämmung Keine Leistung festgestellt Energieeinsparung und Wärmeschutz ETAG Wärmeschutztechnische Eigenschaften Keine Leistung festgestellt ETAG Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck ETAG Bewitterungsbedingungen 2.2 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Nicht relevant. Prüfergebnisse von unbewitterten und bewitterten Prüfkörpern 2.3 Brandschutz Brandverhalten Die Bestandteile der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN wurden gemäß ETAG 026-Teil 2 Punkt bewertet und gemäß EN klassifiziert. Bestandteil FLAMRO BMA FLAMRO BMS FLAMRO BMK FLAMRO UBB (ohne Selbstklebeeinrichtung) RPI-15 FLAMRO Variant FLAMRO Variant N II A Klasse gemäß EN E E E E A1 E E Das Stahlblechgehäuse von FLAMRO Variant und von FLAMRO Variant N II A wurde als Klasse A1 gemäß Entscheidung der Kommission 96/603/EG 9 klassifiziert. 9 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 267, , S. 23

11 Seite 11 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Feuerwiderstand Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN wurde gemäß ETAG 026-Teil 2 Punkt und EN :2009 in Verbindung mit EN :1999 geprüft. Auf Basis der erhaltenen Prüfergebnisse und dem direkten Anwendungsbereich aus EN :2009 wurde die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN gemäß EN :2007+A1:2009 klassifiziert. Die individuellen Feuerwiderstandsklassen sind in Anhang B-1 bis B-5 und Anhang E-1 bis E-5 der ETA angeführt. Die maximale Feuerwiderstandsklasse der Abschottung in vertikalen oder horizontalen raumabschließenden Bauteilen hängt von der Feuerwiderstandklasse der durchgeführten Elemente ab. Die Feuerwiderstandsklasse der Abschottung reduziert sich auf die Feuerwiderstandsklasse des durchgeführten Elementes mit der niedrigsten Feuerwiderstandklassifizierung Allgemeines Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN kann in Öffnungen in Wänden (vertikales raumabschließendes Bauteil) und Decken (horizontales raumabschließendes Bauteil) gemäß Punkt der ETA verwendet werden Die Durchführung von Kabeln, Elektroinstallationsrohren / Rohren, Metallrohren, Kunststoffrohren und Kabeltragkonstruktionen gemäß Punkt der ETA ist erlaubt. Der Gesamtquerschnitt der Installationen (einschließlich Isolierung und Kabeltragkonstruktionen) darf nicht mehr als 60 % der Schottfläche betragen. Jedes abzuschottende Metallrohr oder Kunststoffrohr muss einzeln mit geeigneten zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie in Anhang B-2 bis B-5 und Anhang E-2 bis E-5 der ETA beschrieben, versehen werden. Bei Elektroinstallationsrohren aus Kunststoff darf die Rohrendkonfiguration C/C sein. Bei Elektroinstallationsrohren / Rohren aus Stahl darf die Rohrendkonfiguration C/C sein. Bei Kunststoffrohren, welche mit Armaflex Protect isoliert sind, darf die Rohrendkonfiguration U/C, C/C sein. Bei Kunststoffrohren, welche mit FLAMRO Variant oder FLAMRO Variant N II A ausgestattet sind, darf die Rohrendkonfiguration U/U, C/U, U/C, C/C sein. Bei Metalrohren, welche mit Armaflex Protect oder vorgefertigten Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gemäß Punkt 1.1 der ETA isoliert sind, darf die Rohrendkonfiguration C/U, C/C sein. Elektroinstallationsrohre / Rohre, Metallrohre und Kunststoffrohre müssen rechtwinkelig zur Oberfläche der Abschottung eingebaut werden. Alle Arten von Kabeln, Elektroinstallationsrohren / Rohren, Metallrohren und Kunststoffrohren in Leichtbauwänden und Massivwänden müssen auf beiden Seiten des raumabschließenden Bauteils durch Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht), Stahlleitern oder alternative Leitungsabstützvorrichtungen (z.b. Rohrabhängungen) aus Metall mit einem Schmelz- oder Zersetzungspunkt größer oder gleich 1006 C für EI 90, oder 1050 C für EI 120 (z.b. rostfreier Stahl oder verzinkter Stahl) gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers unterstützt werden.

12 Seite 12 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Alle Arten von Kabeln, Elektroinstallationsrohren / Rohren, Metallrohren und Kunststoffrohren in Massivdecken müssen zumindest auf der Oberseite des raumabschließenden Bauteils durch Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht), Stahlleitern oder alternative Leitungsabstützvorrichtungen (z.b. Rohrabhängungen) aus Metall mit einem Schmelz- oder Zersetzungspunkt größer oder gleich 1006 C für EI 90, oder 1050 C für EI 120 (z.b. rostfreier Stahl oder verzinkter Stahl) gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers unterstützt werden. Stahlkabeltrassen (gelocht oder ungelocht) oder Stahlleitern können durch die Abschottung durchgeführt werden oder an dessen Oberfläche enden. Kabelpritschen mit Deckel / Elektroinstallationskanäle dürfen nicht durch die Abschottung durchgeführt werden. Bei Metalrohren, welche mit vorgefertigten Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gemäß Punkt 1.1 der ETA isoliert sind, können die Leitungsabstützvorrichtungen (z.b. Rohrabhängungen) auch innerhalb der Isolierung abgebracht werden. Der Abstand der ersten Unterstützung (Leitungsabstützvorrichtung) für Kabel und Elektroinstallationsrohre / Rohre in Leichtbauwänden und Massivwänden darf maximal 250 mm betragen (gemessen ab Oberfläche der Abschottung). Der Abstand der ersten Unterstützung (Leitungsabstützvorrichtung) für Kunststoffrohre, welche mit FLAMRO Variant ausgestattet sind, in Leichtbauwänden und Massivwänden darf maximal 300 mm betragen (gemessen ab Oberfläche der Abschottung). Der Abstand der ersten Unterstützung (Leitungsabstützvorrichtung) für Kunststoffrohre, welche mit Armaflex Protect isoliert sind, oder für Metallrohre, welche mit Armaflex Protect oder vorgefertigten Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gemäß Punkt 1.1 der ETA isoliert sind, in Leichtbauwänden oder Massivwänden darf maximal 400 mm betragen (gemessen ab Oberfläche der Abschottung). Der Abstand der ersten Unterstützung (Leitungsabstützvorrichtung) für Kabel und Elektroinstallationsrohre / Rohre in Massivdecken darf maximal 500 mm betragen (gemessen ab Oberfläche der Abschottung). Der Abstand der ersten Unterstützung (Leitungsabstützvorrichtung) für Kunststoffrohre, welche mit Armaflex Protect isoliert sind oder mit FLAMRO Variant N II A ausgestattet sind, und Metallrohre, welche mit Armaflex Protect oder vorgefertigten Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gemäß Punkt 1.1 der ETA isoliert sind, in Massivdecken darf maximal 500 mm betragen (gemessen ab Oberfläche der Abschottung). Alle Arten von Kabeln, Elektroinstallationsrohren / Rohren, Metallrohren und Kunststoffrohren müssen gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers an der Leitungsabstützvorrichtung befestigt werden. Bündel aus Elektroinstallationsrohren müssen auf beiden Seiten der Abschottung mit mindestens einer Windung aus Stahldraht (Mindestdurchmesser 2 mm) nach maximal 250 mm (gemessen ab Oberfläche der Abschottung) fixiert (miteinander verbunden) werden. Nachträglicher Einbau (Nachbelegung) und Rückbau von Kabeln, Elektroinstallationsrohren / Rohren, Rohren und Kabeltragekonstruktionen gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers ist erlaubt. Nachbelegung muss gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers und den Vorschriften von Punkt der ETA durchgeführt werden.

13 Seite 13 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Wenn Kabel, Elektroinstallationsrohre / Rohre, Rohre und Kabeltragekonstruktionen entfernt werden, muss die verbleibende Öffnung (Loch) auf beiden Seiten der Abschottung vollständig mit einem Passstück aus FLAMRO BS oder RPI-15 (Nenndicke 60 mm) gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers verschlossen werden. Spalten und Fugen (maximale Breite 5 mm) zwischen dem eingepassten Stück aus FLAMRO BS oder RPI-15 und den Mineralwolleplatten müssen auf beiden Seiten der Abschottung vollständig mit FLAMRO BMS / FLAMRO BMK verfüllt werden. Das Passstück aus FLAMRO BS oder RPI-15 muss auf beiden Seiten der Abschottung auf der sichtbaren Oberfläche mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von mindestens 2 mm (Gesamttrockenschichtdicke) beschichtet werden Details zum Einbau der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN (siehe Anhang A-1 bis F-5 der ETA) Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN (einschließlich aller zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie in Anhang B-1 bis B-5 und Anhang E-1 bis E-5 der ETA beschrieben) muss gemäß den Einbauanweisungen des Zulassungsinhabers installiert werden. Für den Einbau der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN müssen zwei Lagen Mineralwolleplatten gemäß Punkt 1.1 der ETA ( FLAMRO BS oder RPI-15 ) mit einer Nenndicke von 60 mm verwendet werden. In vertikalen oder horizontalen raumabschließenden Bauteilen können die zwei Lagen Mineralwolleplatten bündig mit der Oberfläche des raumabschließenden Bauteils, mittig innerhalb des raumabschließenden Bauteils oder in allen Positionen dazwischen eingebaut werden. Der Abstand zwischen den zwei Lagen Mineralewolleplatten in vertikalen raumabschließenden Bauteilen muss mindestens 10 mm betragen. Der Abstand zwischen den zwei Lagen Mineralwolleplatten in horizontalen raumabschließenden Bauteilen muss mindestens 30 mm betragen. Bei Abschottungen in vertikalen raumabschließenden Bauteilen mit unbelegten Flächen mit Größe > 0,43 m² innerhalb der Abschottung, müssen die zwei Lagen Mineralwolleplatten dieser unbelegten Flächen zusätzlich mit Gewindestangen aus Stahl mit Gewindegröße M6 (mindestens 4 Gewindestangen aus Stahl / m²) miteinander verbunden und auf beiden Seiten mit Unterlegscheiben (Außendurchmesser 25 mm; Innendurchmesser entsprechend dem Außendurchmesser der Gewindestangen aus Stahl) und Muttern (entsprechend dem Außendurchmesser der Gewindestangen aus Stahl) befestigt werden. Bei Abschottungen in horizontalen raumabschließenden Bauteilen mit unbelegten Flächen mit Größe > 0,32 m² innerhalb der Abschottung, müssen die zwei Lagen Mineralwolleplatten dieser unbelegten Flächen zusätzlich mit Gewindestangen aus Stahl mit Gewindegröße M6 (mindestens 4 Gewindestangen aus Stahl / m²) miteinander verbunden und auf beiden Seiten mit Unterlegscheiben (Außendurchmesser 25 mm; Innendurchmesser entsprechend dem Außendurchmesser der Gewindestangen aus Stahl) und Muttern (entsprechend dem Außendurchmesser der Gewindestangen aus Stahl) befestigt werden. Alle Kanten der Mineralwolleplatten FLAMRO BS oder RPI-15 müssen mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von mindestens 1 mm (Nassschichtdicke) beschichtet werden. Alle Mineralwolleplatten FLAMRO BS oder RPI-15 müssen mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK miteinander verklebt werden.

14 Seite 14 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Spalten und Fugen (maximale Breite 5 mm) zwischen den Mineralwolleplatten, den Mineralwolleplatten und den durchgeführten Elementen (Kabel, Elektroinstallationsrohre / Rohre, Metallrohre, Kunststoffrohre und Kabeltragekonstruktionen), den Mineralwolleplatten und dem raumabschließenden Bauteil müssen auf beiden Seiten der Abschottung vollständig mit FLAMRO BMS / FLAMRO BMK verfüllt werden. Bei fest verschnürten Kabelbündeln muss der Kabelzwischenraum nicht verfüllt werden. Die Mineralwolleplatten müssen auf beiden Seiten der Abschottung einseitig auf der sichtbaren Oberfläche mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von mindestens 2 mm (Gesamttrockenschichtdicke) beschichtet werden. Der Übergangsbereich zwischen den Mineralwolleplatten und dem raumabschließenden Bauteil muss auf beiden Seiten der Abschottung mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von mindestens 1 mm (Gesamttrockenschichtdicke) so beschichtet werden, dass die Beschichtung mindestens 25 mm weit über die Mineralwolleplatten übersteht. Alle durchgeführten Elemente (Kabel, Elektroinstallationsrohre / Rohre, Metallrohre, Kunststoffrohre und Kabeltragekonstruktionen) müssen mit geeigneten zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie in Anhang B-1 bis B-5 und Anhang E-1 bis E-5 der ETA beschrieben, versehen werden. Die Mindestarbeitsfreiräume sind in Anhang A-1 und D-1 der ETA festgelegt. 2.4 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Luftdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Wasserdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt Freisetzung gefährlicher Stoffe Gemäß der Herstellererklärung enthalten die Produkte FLAMRO BMA, FLAMRO BMS und FLAMRO BMK keine gefährlichen Stoffe, die über die erlaubten Grenzwerte, die in der Richtlinie des Rates 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt sind, hinausgehen. Gemäß der Herstellererklärung enthält das Produkt FLAMRO UBB keine gefährlichen Stoffe, die in der Richtlinie des Rates 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt sind. Gemäß der Herstellererklärung enthält das Produkt RPI-15 keine gefährlichen Stoffe, die über die erlaubten Grenzwerte, die in der Richtlinie des Rates 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt sind, hinausgehen. Gemäß der Herstellererklärung enthält das Produkt FLAMRO Variant keine gefährlichen Stoffe, die in der Richtlinie des Rates 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt sind. Gemäß der Herstellererklärung wurden die Produktspezifikationen von FLAMRO Variant N II A mit der Liste der gefährlichen Stoffe der Europäischen Kommission verglichen, um nachzuweisen, dass solche Stoffe nicht über den erlaubten Grenzwerten enthalten sind.

15 Seite 15 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Gemäß der Herstellererklärung wurden die Produktspezifikationen von Armaflex Protect, Armaflex Band selbstklebend und Armaflex Kleber 520 mit der Liste der gefährlichen Stoffe der Europäischen Kommission verglichen, um nachzuweisen, dass solche Stoffe nicht über den erlaubten Grenzwerten enthalten sind. Zusätzlich zu den in dieser Europäischen technischen Zulassung enthaltenen spezifischen Punkten in Bezug auf gefährliche Stoffe kann es auch andere Anforderungen geben, die auf die Produkte im Geltungsbereich der Europäischen technischen Zulassung anwendbar sind (z.b. transponierte europäische Gesetzgebung und nationale Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften). Um den Bestimmungen der Bauproduktenrichtlinie zu entsprechen, müssen auch diese Anforderungen erfüllt werden, soweit sie anwendbar sind. 2.5 Nutzungssicherheit Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Keine Leistung festgestellt Festigkeit gegenüber Stoß / Bewegung Keine Leistung festgestellt. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass eine Person auf eine horizontale Abschottung tritt oder gegen eine vertikale Abschottung fällt (z.b. durch Abdeckung mit einem Drahtgitter) Haftfähigkeit Keine Leistung festgestellt. 2.6 Schallschutz Luftschalldämmung Keine Leistung festgestellt. 2.7 Energieeinsparung und Wärmeschutz Wärmeschutztechnische Eigenschaften Keine Leistung festgestellt Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt. 2.8 Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck Alle Bestandteile der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN erfüllen die Anforderungen für die vorgesehene Nutzungskategorie. Die Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN ist daher für die Verwendung bei Temperaturen unter 0 C, aber ohne Einwirkung von Regen oder UV geeignet, und kann gemäß ETAG 026-Teil 2 Punkt als Typ Y 2. eingestuft werden. Da die Anforderungen für Typ Y 2 erfüllt werden, sind auch die Anforderungen für Typ Z 1 und Z 2 erfüllt. Es wird vorausgesetzt, dass das Stahlblechgehäuse von FLAMRO Variant und FLAMRO Variant N II A durch den verwendeten Pulverlack ausreichend gegen Korrosion geschützt ist.

16 Seite 16 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Die Bestandteile FLAMRO BMA, FLAMRO BMS und FLAMRO BMK erfüllen zusätzlich die folgenden optionalen Anforderungen (keine wesentliche Änderung der Leistung): > Beanspruchung mit konstanter Temperatur (40 Tage, 60 C; Auswirkungen durch höhere Temperaturen gemäß TR 024 Punkt ) > Nachträgliches Überstreichen mit Anstrichen auf Basis von Kunststoffdispersion, Alkydharz, Polyurethanacryl, Epoxidharz (Beständigkeit gegenüber Überstreichen gemäß TR 024 Punkt 4.3.3) > Kondenswasserkonstantklimaprüfung gemäß EN ISO :2005 > Salzsprühnebelprüfung gemäß EN ISO 9227:2006 Der Bestandteil FLAMRO UBB erfüllt zusätzlich die folgenden optionalen Anforderungen (keine wesentliche Änderung der Leistung): > Beanspruchung mit konstanter Temperatur (40 Tage, 80 C; Auswirkungen durch höhere Temperaturen gemäß TR 024 Punkt ) > Nachträgliches Überstreichen mit Anstrichen auf Basis von Kunststoffdispersion, Alkydharz, Polyurethanacryl, Epoxidharz (Beständigkeit gegenüber Überstreichen gemäß TR 024 Punkt 4.3.3) > Kondenswasserkonstantklimaprüfung gemäß EN ISO : Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung 3.1 Konformitätsbescheinigungssystem Gemäß der Entscheidung 1999/454/EC 10, geändert durch Entscheidung 2001/596/EC 11 der Europäischen Kommission, gilt System 1 für die Konformitätsbescheinigung. Dieses System der Konformitätsbescheinigung wird wie folgt beschrieben: System 1: Konformitätszertifizierung des Produktes durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle auf Grundlage von: a) Aufgaben des Herstellers: 1) Werkseigene Produktionskontrolle 2) zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller in Übereinstimmung mit einem Kontrollplan b) Aufgaben der notifizierten Stelle: 3) Erstprüfung des Produktes 4) Erstinspektion des Werks und der werkeigenen Produktionskontrolle 5) laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle 10 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 178, , S Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 209, , S. 33

17 Seite 17 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, 3.2 Verantwortlichkeiten Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller hat die ständige Eigenüberwachung der Produktion durchzuführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen einschließlich von Unterlagen über die erzielten Ergebnisse festzuhalten. Dieses Produktionskontrollsystem muss sicherstellen, dass das Produkt mit dieser Europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. Der Hersteller hat Dokumente aufzuzeichnen und auf dem neuesten Stand zu halten, die die angewendete werkseigene Produktionskontrolle definieren. Die Dokumentation, die vom Hersteller durchzuführen ist, und die anzuwendenden Verfahren sollen dem Produkt und dem Herstellungsverfahren angemessen sein. Die werkseigene Produktionskontrolle soll die Konformität des Produktes ausreichend sicherstellen. Dies beinhaltet: a) die Bereitstellung von dokumentierten Verfahren und Anweisungen in Bezug auf die Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle; b) die effektive Einführung dieser Verfahren und Anweisungen; c) die Aufzeichnung dieser Verfahren und deren Ergebnisse; d) die Anwendung dieser Ergebnisse um Abweichungen zu korrigieren, deren Auswirkungen zu reparieren, die Behandlung jeglicher resultierender Umstände der Nicht-Konformität, und wenn nötig, Überarbeitung der werkseigenen Produktionskontrolle um die Ursachen der Nicht-Konformität zu beseitigen; e) ein Verfahren um sicherzustellen, dass die Zulassungsstelle und die notifizierte(n) Stelle(n) informiert werden, bevor signifikante Änderungen am Produkt, dessen Bestandteilen oder Herstellungsverfahren gemacht werden; f) ein Verfahren um sicherzustellen, dass das in den Produktionsprozess und den Qualitätssicherungsprozess involvierte Personal qualifiziert und entsprechend geschult ist, um die von ihnen geforderten Aufgaben zu erfüllen; g) dass jegliche Prüf- und Messeinrichtungen gewartet werden und aktuelle Aufzeichnungen über die Kalibrierung erfolgen; h) die Verwaltung von Aufzeichnungen die sicherstellen, dass jede produzierte Charge eindeutig mit der Chargennummer gekennzeichnet ist, um eine Nachverfolgung der Produktion gewährleisten zu können. Der Hersteller darf nur die in der technischen Dokumentation dieser Europäischen technischen Zulassung angeführten Ausgangsstoffe / Rohstoffe / Bestandteile verwenden. Für Bestandteile, die der Zulassungsinhaber nicht selbst herstellt, hat er sicherzustellen, dass sie aufgrund der von den anderen Herstellern durchgeführten werkseigenen Produktionskontrolle den Bestimmungen der Europäischen technischen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Produktionskontrolle und die Maßnahmen des Zulassungsinhabers für nicht selbst hergestellte Bestandteile haben dem Kontrollplan 12 dieser Europäischen technischen Zulassung zu entsprechen, welcher Teil der technischen Dokumentation dieser Europäischen technischen Zulassung ist. Der Kontrollplan wird im Rahmen des werkseigenen Produktoinskontrollsystems des Herstellers erstellt und beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und gemäß den Bestimmungen des Kontrollplans zu evaluieren. 12 Der Kontrollplan ist ein vertraulicher Teil der Europäischen technischen Zulassung und wird nur der notifizierten Stelle oder am Konformitätsverfahren beteiligten Stellen ausgehändigt.

18 Seite 18 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Weitere Aufgaben des Herstellers Der Hersteller muss ein technisches Datenblatt und eine Einbauanweisung bereitstellen, die mindestens die folgenden Informationen enthalten müssen: > Technisches Datenblatt: a) Anwendungsbereich: 1) Bauteile, in die die Abschottung eingebaut werden darf; Art und Eigenschaften der Bauteile wie Mindestdicke, Dichte und im Fall von leichten Trennwänden der Aufbau 2) Leitungen, die durch die Abschottung geführt werden dürfen; Art und Eigenschaften der Leitungen, wie Material, Durchmesser, Dicke etc. im Falle von Rohren Isolationsmaterialien inbegriffen; notwendige / zulässige Unterstützungen / Befestigungen (z.b. Kabelpritschen) 3) Abmessungen, Mindestdicke, etc. der Abschottung 4) Umgebungskonditionen, welche in dieser Europäischen technischen Zulassung enthalten sind b) Aufbau der Abschottung inkl. Angaben zu notwendigen Bestandteilen und zusätzlichen Produkten (z.b. Hinterfüllmaterial) mit klarem Hinweis, ob diese herstellerunabhängig sind oder nicht (generisch oder spezifisch) > Einbauanweisung: a) Abfolge der einzuhaltenden Arbeitsschritte b) Verfahren im Falle einer Nachbelegung c) Bestimmungen zu Instandhaltung, Reparatur und Austausch Der Hersteller hat aufgrund eines Vertrages eine Stelle (Stellen) hinzuzuziehen, die für die in Punkt 3.1 der ETA genannten Aufgaben notifiziert ist (sind), um die in Punkt 3.3 der ETA festgelegten Tätigkeiten auszuführen. Zu diesem Zweck ist der in Punkt und der ETA genannte Kontrollplan vom Hersteller der notifizierten Stelle oder den notifizierten Stellen zu übergeben. Der Hersteller hat eine Konformitätserklärung abzugeben, in der er bestätigt, dass das Bauprodukt den Bestimmungen dieser Europäischen technischen Zulassung entspricht Aufgaben der notifizierten Stelle Die notifizierte(n) Stelle(n) führt (führen) folgende Aufgaben durch: > Erstprüfung des Produktes Die Ergebnisse aus Prüfungen, die im Rahmen der Beurteilung für die Europäische technische Zulassung durchgeführt wurden, können verwendet werden, es sei denn die Fertigungsstraße oder Anlage wird verändert. In solchen Fällen ist die erforderliche Erstprüfung zwischen dem Österreichischen Institut für Bautechnik und den befassten notifizierten Stellen zu vereinbaren. > Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle Die notifizierte(n) Stelle(n) hat (haben) sich in Übereinstimmung mit dem Kontrollplan zu versichern, dass das Werk (insbesondere die Beschäftigten und die Ausstattung) und die werkseigene Produktionskontrolle geeignet sind, um die laufende und ordnungsgemäße Herstellung der Bestandteile gemäß den in Punkt 2 dieser ETA erwähnten Spezifikationen sicherzustellen.

19 Seite 19 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, > Laufende Überwachung, Bewertung und Zulassung der werkseigenen Produktionskontrolle Die notifizierte(n) Stelle(n) hat (haben) das Werk zumindest einmal jährlich zu besuchen, um zu überprüfen, dass der Hersteller ein werkseigenes Produktionskontrollsystem, in Übereinstimmung mit einem Qualitätsmanagementsystem das die Herstellung der Bestandteile des zugelassenen Produktes umfasst, hat. Es muss überprüft werden, dass das System der werkseigenen Produktionskontrolle und der spezifizierte automatisierte Herstellungsprozess unter Berücksichtigung des Kontrollplans aufrechterhalten werden. Diese Aufgaben sind gemäß den Bestimmungen des Kontrollplans dieser Europäischen technischen Zulassung durchzuführen. Die notifizierte(n) Stelle(n) hat (haben) die wesentlichen Punkte der oben genannten Aufgaben aufzuzeichnen und die erhaltenen Ergebnisse und Schlussfolgerungen in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. Die von dem Hersteller befasste notifizierte Stelle hat ein EG-Konformitätszertifikat für das Produkt auszustellen, in dem die Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Europäischen technischen Zulassung bestätigt wird. Wenn die Bestimmungen der Europäischen technischen Zulassung und des Kontrollplans nicht mehr erfüllt werden, hat die Zertifizierungsstelle das Konformitätszertifikat zu entziehen und unverzüglich das Österreichische Institut für Bautechnik davon in Kenntnis zu setzen. 3.3 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist sowohl auf dem Produkt selbst (ausgenommen RPI-15 und Isolierungen gemäß Punkt 1.1 der ETA) auf einem darauf angebrachten Etikett, oder auf der Verpackung, als auch auf den kommerziellen Begleitpapieren anzubringen. Auf die Buchstaben CE haben die Kennnummer der befassten notifizierten Stelle sowie die folgenden weiteren Informationen zu folgen: > der Name oder das Zeichen und die Adresse des Zulassungsinhabers > die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde > die Nummer des EG-Konformitätszertifikates für das Produkt > die Nummer der Europäischen technischen Zulassung > die Nummer der Leitlinie für die Europäische technische Zulassung (ETAG Nr. 026 Teil 2) > der Name und der vorgesehene Verwendungszweck des Produktes > siehe ETA-13/0756 für relevante Eigenschaften 4 Annahmen, unter denen die Brauchbarkeit des Produktes für den vorgesehenen Verwendungszweck positiv beurteilt wurde 4.1 Allgemeines Es wird vorausgesetzt, dass > Beschädigungen an der Abschottung entsprechend repariert werden, > durch den Einbau der Abschottung die Standsicherheit des angrenzenden Bauteils auch im Brandfall nicht beeinträchtigt wird, > der Sturz oder die Decke über der Abschottung statisch und brandschutztechnisch so bemessen ist, dass die Abschottung (außer ihrem Eigengewicht) keine zusätzliche vertikale Belastung erhält,

20 Seite 20 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, > die Laibungsbekleidung innerhalb einer Leichtbauwand durch die Ständer (Wandstiele und Riegel) so unterstützt wird, dass die mechanische Belastung, welche die Abschottung auf die Laibungsbekleidung ausübt, die Stabilität der Laibungsbekleidung und der Leichtbauwand nicht beeinträchtigt, > die thermische Längenänderung in der Rohrleitung so aufgefangen wird, dass sie keine Last auf die Abschottung bewirkt, > die Befestigungen der Leitungen am angrenzenden Bauteil (nicht an der Abschottung) nach den einschlägigen Regeln erfolgt, so dass im Brandfall eine zusätzliche mechanische Belastung der Abschottung nicht auftreten kann, > die Befestigung der Leitungen im Klassifizierungszeitraum erhalten bleibt und > pneumatische Förderanlagen, Druckluftleitungen o.ä. im Brandfall durch zusätzliche Maßnahmen abgeschaltet werden (für die Abschottung von Kunststoffrohren) Die Verhinderung des Austretens gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase bei Zerstörung der Leitungen unter Brandeinwirkung und die Verhinderung der Brandübertragung durch Wärmetransport über die Medien in den Rohrleitungen sind mit dieser Europäischen technischen Zulassung nicht nachgewiesen Die Verhinderung von Zerstörungen an den angrenzenden, raumabschließenden Bauteilen sowie an den Rohrleitungen selbst, hervorgerufen durch temperaturbedingte Zwangskräfte, sind mit dieser Europäischen technischen Zulassung nicht nachgewiesen. Diesen Risiken ist durch Anordnung geeigneter Maßnahmen bei der Konzeption bzw. bei der Installation der Rohrleitungen Rechnung zu tragen. Die Auflagerung bzw. die Abhängung der Rohre oder die Ausführung der Rohrleitungen muss so erfolgen, dass die Rohrleitungen und die feuerwiderstandsfähigen Bauteile mindestens über einen Zeitraum entsprechend der angestrebten Feuerwiderstandsdauer funktionsfähig bleiben Die Brandübertragung nach unten, verursacht durch brennend abtropfendes Material, das durch ein Rohr hindurch in tiefer gelegene Geschosse fällt, wird im Rahmen dieser Europäischen technischen Zulassung nicht betrachtet (siehe EN :2009, Punkt 1) Die Beurteilung der Dauerhaftigkeit berücksichtigt nicht die möglichen Auswirkungen auf die Abschottung durch die Permeation der Medien durch die Rohrwandung hindurch Die Verhinderung von Zerstörungen an der Abschottung oder den angrenzenden, raumabschließenden Bauteilen, hervorgerufen durch temperaturbedingte Zwangskräfte im Brandfall, sind mit dieser Bewertung nicht nachgewiesen. Diesem ist bei der Planung der Rohrleitungsanlage Rechnung zu tragen. 4.2 Herstellung Die Europäische technische Zulassung wurde für das Produkt auf der Grundlage abgestimmter Daten und Informationen erteilt, die beim Österreichischen Institut für Bautechnik hinterlegt sind und der Identifizierung des beurteilten und bewerteten Produkts dienen. Änderungen am Produkt oder am Herstellungsverfahren, die dazu führen könnten, dass die hinterlegten Daten und Informationen nicht mehr korrekt sind, sind vor ihrer Einführung dem Österreichischen Institut für Bautechnik mitzuteilen. Das Österreichische Institut für Bautechnik wird darüber entscheiden, ob sich solche Änderungen auf die Europäische technische Zulassung und folglich auf die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung auf Grund der Europäischen technischen Zulassung auswirken oder nicht, und ggf. feststellen, ob eine zusätzliche Beurteilung oder eine Änderung der Europäischen technischen Zulassung erforderlich ist.

21 Seite 21 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, 4.3 Einbau Das Produkt muss so wie in dieser Europäischen technischen Zulassung beschrieben eingebaut und verwendet werden. Eine zusätzliche Kennzeichnung der Abschottung hat im Fall von nationalen Bestimmungen zu erfolgen. 5 Empfehlungen an die Hersteller 5.1 Verpackung, Transport und Lagerung Die Vorgaben des Herstellers bezüglich Verpackung, Transport und Lagerung sind einzuhalten. Die begleitenden Dokumente und / oder die Verpackung soll Informationen des Herstellers bezüglich Transport und Lagerung enthalten. Zumindest die folgenden Angaben sind zu machen (gilt nur für FLAMRO BMA, FLAMRO BMS, FLAMRO BMK ): > minimale und maximale Lagerungstemperatur > maximale Lagerungsdauer Die Verpackung des zugelassenen Produktes muss mindestens die folgenden Informationen enthalten: > Handelsname oder Markenzeichen oder ein anderes Symbol für die Produkterkennung > das Herstelldatum (Tag, Monat, Jahr oder verschlüsselte Angabe) Das zugelassene Produkt muss für die Lieferung so verpackt sein, dass den üblichen Lieferbedingungen entsprochen wird und ein ausreichender Schutz vor Einwirkungen, die bei normaler Behandlung entstehen, gegeben ist. 5.2 Verwendung, Instandhaltung und Reparatur Der Feuerwiderstand der Abschottung darf nicht durch zukünftige Änderungen an Gebäuden oder Bauteilen negativ beeinflusst werden. Die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck basiert auf der Annahme, dass die notwendige Instandhaltung und Reparatur in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers während der angenommenen Lebensdauer durchgeführt wird. Im Namen des Österreichischen Instituts für Bautechnik Das Original ist unterzeichnet von: Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits Geschäftsführer

22 Seite 22 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN in Leichtbauwänden und Massivwänden gemäß Punkt der ETA Einbauzeichnung Draufsicht Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Einbau in Leichtbauwand / Massivwand, Dicke 122 mm - ANHANG A-1

23 Seite 23 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN in Leichtbauwänden und Massivwänden gemäß Punkt der ETA durchdrungen von Kabeln und Elektroinstallationsrohren / Rohren gemäß Punkt der ETA Einbauzeichnung Schnittansicht Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Einbau in Leichtbauwand und Massivwand, Dicke 122 mm - ANHANG A-2

24 Seite 24 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN in Leichtbauwänden und Massivwänden gemäß Punkt der ETA durchdrungen von Metallrohren gemäß Punkt der ETA, isoliert mit Armaflex Protect oder vorgefertigten Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gemäß Punkt 1.1 der ETA Einbauzeichnung Schnittansicht Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Einbau in Leichtbauwand und Massivwand, Dicke 122 mm - ANHANG A-3

25 Seite 25 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN in Leichtbauwänden und Massivwänden gemäß Punkt der ETA durchdrungen von Kunststoffrohren gemäß Punkt der ETA, isoliert mit Armaflex Protect oder ausgestattet mit FLAMRO Variant Einbauzeichnung Schnittansicht Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Einbau in Leichtbauwand und Massivwand, Dicke 122 mm - ANHANG A-4

26 Seite 26 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Rohr Manschette damin (mm) damax (mm) Typ (DN) di (mm) da (mm) tac (mm) H (mm) Hg (mm) P (Stk) LB (mm) B (mm) da Rohraußendurchmesser / P Anzahl der Befestigungslaschen / t ac Dicke der aktiven Komponente / B Durchmesser der Bohrungen Installation von FLAMRO Variant : > Es muss die zum jeweiligen Durchmesser des abzuschottenden Rohres passende, kleinste Rohrmanschette verwendet werden. > Die Rohrmanschetten müssen auf beiden Seiten der Abschottung installiert werden. > Die Rohrmanschetten müssen mit Gewindestangen aus Stahl (Gewindegröße M6; entsprechend dem Durchmesser der Bohrungen innerhalb der Befestigungslaschen; Länge Dicke der Abschottung) und auf beiden Seiten der Abschottung mit Unterlegscheiben und Muttern (entsprechend dem Außendurchmesser der Gewindestangen aus Stahl) befestigt werden. > Der Hohlraum (bei einem Abstand von 10 mm) zwischen den zwei Mineralwolleplatten (vorbeschichtete Mineralwolleplatte FLAMRO BS oder Mineralwolleplatte RPI-15 ) muss an der Stelle an der die Gewindestangen aus Stahl durch die Abschottung geführt werden mit einem Stück Mineralwolleplatte RPI-15 der Dimension 60 mm x 60 mm x Hohlraumbreite (B x H x D) verfüllt werden. > Die Anzahl der Befestigungslaschen darf nicht reduziert werden. > Der Ringspalt zwischen dem Kunststoffrohr und den Mineralwollplatten muss auf beiden Seiten der Abschottung vollständig gemäß Punkt der ETA verfüllt werden. Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Beschreibung von FLAMRO Variant und Einbau - ANHANG A-5

27 Seite 27 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN durchdrungen von Kabeln und / oder Elektroinstallationsrohren / Rohren gem. Pkt der ETA eingebaut in Leichtbauwänden und Massivwänden gem. Pkt der ETA Durchgeführte Elemente Alle Arten von Mantelleitungen (mit Ausnahme von Hohlleitern) welche derzeit im europäischen Bauwesen gebräuchlich sind (z.b. elektrische Kabel / Telekommunikationskabel / Datenkabel / optische Faserkabel) mit einem Außendurchmesser von 80 mm Fest verschnürte Kabelbündel bis zu einem Gesamtdurchmesser von 100 mm bestehend aus Mantelleitungen (mit Ausnahme von Hohlleitern) welche derzeit im europäischen Bauwesen gebräuchlich sind (z.b. elektrische Kabel / Telekommunikationskabel / Datenkabel / optische Faserkabel) mit einem Außendurchmesser 21 mm Elektroinstallationsrohre / Rohre aus Stahl, Ø 16 mm (mit / ohne Steuerleitungen): Elektroinstallationsrohre aus Stahl gemäß EN und / oder EN oder -6 Elektroinstallationsrohre aus Kunststoff, Ø 16 mm (mit / ohne Steuerleitungen) gemäß EN Bündel aus bis zu 3 Elektroinstallationsrohren aus Stahl (mit / ohne Kabelbelegung): Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 0,9 mm (für Ø 20 mm) oder 1,0 mm (für Ø 25 mm) und Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 1,24 mm Bündel aus bis zu 3 Elektroinstallationsrohren aus Kunststoff (mit / ohne Kabelbelegung): Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 1,8 mm bis 2,2 mm (bei Polyolefinen) oder 0,6 mm bis 0,7 mm (bei PVC-U) und Elektroinstallationsrohre gemäß EN mit Ø 16 mm bis 25 mm, Wandstärke 0,2 mm (bei Polyolefinen) oder 0,15 mm (bei PVC-U) Feuerwiderstandsklasse EI 90 E 120 EI 120 E 120 EI 120-C/C E 120-C/C EI 120-C/C E 120-C/C EI 120-C/C E 120-C/C EI 120-C/C E 120-C/C Anmerkung: Die Feuerwiderstandsklasse der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - wenn diese von Mantelleitungen mit Klassifizierung EI 90 / E 120 durchdrungen wird - ist EI 90 / E 120 Zusätzliche Schutzmaßnahmen: > Alle Kabeltrassen / Kabelleitern (Boden und Seiten), Kabel und Elektroinstallationsrohre / Rohre müssen auf beiden Seiten der Abschottung auf einer Länge von 250 mm (gemessen ab Oberfläche der Abschottung) mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von 2 mm (Gesamttrockenschichtdicke) und im Durchführungsbereich (Bereich unter und zwischen den zwei Mineralwolleplatten) mit einer Dicke von 3 mm (Gesamttrockenschichtdicke) beschichtet werden. > Alle Elektroinstallationsrohre / Rohre bzw. der Ringspalt zwischen dem / den Kabel(n) und dem Elektroinstallationsrohr / Rohr muss auf beiden Seiten der Abschottung mit FLAMRO BMS / FLAMRO BMK verschlossen werden (unbelegte Elektroinstallationsrohre / Rohre müssen mit FLAMRO BMS / FLAMRO BMK versiegelt werden). > Bündel aus Elektroinstallationsrohren aus Kunststoff müssen nur mit einer Lage FLAMRO UBB (Streifendicke 2 mm, zwei Streifen mit einer Breite von 65 mm oder ein Streifen mit einer Breite von 130 mm), welche innen liegend, bündig mit der Abschottung installiert werden muss, versehen und gegebenenfalls zusätzlich mit Kunststoffkabelbinder oder Stahdraht fixiert werden. Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Feuerwiderstandsklassifizierung - ANHANG B-1

28 Seite 28 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN durchdrungen von Metallrohren gem. Pkt der ETA isoliert mit Armaflex Protect (Länge 2000 mm, lokal-durchlaufend LS oder durchgehend über die Rohrlängedurchlaufend CS) eingebaut in Leichtbauwänden und Massivwänden gem. Pkt der ETA Durchgeführte Elemente* Kupferrohre: Außendurchmesser 8 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser > 8 mm bis 15 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser > 15 mm bis 25 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser >25mm bis 88,9mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Durchgeführte Elemente* Stahlrohre: Außendurchmesser 8 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser > 8 mm bis 15 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser > 15 mm bis 25 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser >25mm bis 88,9mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser >88,9 mm bis 168,3 mm Wandstärke > 2,0 mm bis 14,2 mm Zusätzliche Schutzmaßnahme: Armaflex Protect Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 16 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 19 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 20 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 25 mm (Schlauch) Zusätzliche Schutzmaßnahme: Armaflex Protect Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 16 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 19 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 20 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 25 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 26 mm (Platte) (doppellagig 2 x 13 mm) Anmerkung: Die Feuerwiderstandsklasse der Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - wenn diese von Stahlrohren mit Klassifizierung EI 90 / E 120 durchdrungen wird - ist EI 90 / E 120 * Es sind nur Rohrdurchmesser (Außendurchmesser) und Wandstärken wie in Anhang C-1 der ETA festgelegt erlaubt. Feuerwiderstandsklasse EI 120-C/U EI 120-C/U EI 120-C/U EI 120-C/U Feuerwiderstandsklasse EI 120-C/U EI 120-C/U EI 120-C/U EI 120-C/U EI 90-C/U Zusätzliche Schutzmaßnahme Einbau von Armaflex Protect : > Die Schläuche oder Platten von Armaflex Protect mit einer Gesamtlänge von 2000 mm müssen mittig in die Öffnung der Abschottung eingebaut werden. > Die Länge der Schläuche oder Platten von Armaflex Protect muss auf beiden Seiten der Abschottung 935 mm betragen (gemessen ab Oberfläche der Abschottung). > Bei der Installation von Armaflex Protect müssen alle Stoßnähte und Längsnähte mit Armaflex Kleber 520 verklebt und Armaflex Band selbstklebend abgedeckt werden. > Die Auftragsmenge des Armaflex Kleber 520 darf nicht mehr als 300 g/m² betragen. > Die Abmessung des Streifens von Armaflex Band selbstklebend muss 50 mm x 3 mm (Breite x Dicke) betragen. > Der Schlauch oder die Platte von Armaflex Protect kann entlang der erforderlichen Mindestisolierungslänge ( 2000 mm) durchgängig, oder in der Mitte der Abschottung, wobei die Länge jeder der zwei Schläuche oder Platten 1000 mm betragen muss, verklebt sein. > Bei Rohren mit Durchmesser 89 mm muss Armaflex Protect in Form eines Schlauches verwendet werden. Der Schlauch Armaflex Protect kann entweder auf das Rohr geschoben, oder geschlitzt, um das Rohr gelegt und an der Längsnaht verklebt werden. > Bei Rohren mit Durchmesser > 89 mm muss Armaflex Protect in Form einer Platte verwendet werden. Die Platte Armaflex Protect muss um das Rohr gelegt, an der Längsnaht verklebt und gegebenenfalls zusätzlich mit Wickeldraht (Stahldraht mit einem Durchmesser 2 mm; mindestens 3 Windungen pro Meter) in ihrer Lage fixiert werden. > Abzweigungen und Rohrbögen müssen ebenfalls mit Armaflex Protect entlang der erforderlichen Mindestisolierungslänge ausgestattet werden. > Die Schläuche oder Platten müssen auf beiden Seiten der Abschottung auf einer Länge von 100 mm (gemessen ab Oberfläche der Abschottung) mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von 2 mm (Gesamttrockenschichtdicke) beschichtet werden > Stoßnähte zwischen Armaflex Protect und sonstigen anderen angefügten Isolierungen können gemäß der technischen Literatur des Herstellers verklebt werden. > Weitere Einzelheiten sind der technischen Literatur des Herstellers zu entnehmen. Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Feuerwiderstandsklassifizierung - ANHANG B-2

29 Seite 29 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN durchdrungen von Metallrohren gem. Pkt der ETA isoliert auf beiden Seiten der Abschottung mit vorgefertigten Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gem. Pkt. 1.1 der ETA (Länge 1000 mm, lokal-unterbrochen LI oder durchgehend über die Rohrlänge-unterbrochen CI) eingebaut in Leichtbauwänden und Massivwänden gem. Pkt der ETA Durchgeführte Elemente* Kupferrohre: Außendurchmesser 25 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser >25mm bis 88,9mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Durchgeführte Elemente* Stahlrohre: Außendurchmesser 25 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Außendurchmesser > 25 mm bis 168,3 mm Wandstärke 1,0 mm bis 14,2 mm Zusätzliche Schutzmaßnahme: Vorgefertigte Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gem. Pkt. 1.1 der ETA Länge 1000 mm, auf beiden Seiten der Abschottung Dicke 30 mm Länge 1000 mm, auf beiden Seiten der Abschottung Dicke 40 mm Zusätzliche Schutzmaßnahme: Vorgefertigte Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gem. Pkt. 1.1 der ETA Länge 1000 mm, auf beiden Seiten der Abschottung Dicke 30 mm Länge 1000 mm, auf beiden Seiten der Abschottung Dicke 40 mm * Es sind nur Rohrdurchmesser (Außendurchmesser) und Wandstärken wie in Anhang C-2 der ETA festgelegt erlaubt. Feuerwiderstandsklasse EI 120-C/U EI 120-C/U Feuerwiderstandsklasse EI 120-C/U EI 120-C/U Zusätzliche Schutzmaßnahme Einbau von vorgefertigten Rohrschalen (z.b. ProRox PS 960 / Rockwool 880 ) gem. Pkt. 1.1 der ETA: > Die vorgefertigten Rohrschalen mit einer Länge von 1000 mm (gemessen ab Oberfläche der Abschottung) müssen auf beiden Seiten der Abschottung eingebaut werden. > Die Längsnähte der vorgefertigten Rohrschalen müssen vollflächig mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von mindestens 1 mm (Nassschichtdicke) verklebt werden. > Die vorgefertigten Rohrschalen müssen vollflächig mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von mindestens 1 mm (Nassschichtdicke) mit der Oberfläche der Abschottung verklebt werden. > Die vorgefertigten Rohrschalen müssen mit Wickeldraht (Stahldraht mit einem Durchmesser 2 mm; 3 Windungen pro Meter; z.b. in einem Abstand von 200 mm, 550 mm und 900 mm gemessen ab Oberfläche der Abschottung) in ihrer Lage fixiert werden. > Abzweigungen und Rohrbögen müssen ebenfalls auf beiden Seiten der Abschottung mit vorgefertigten Rohrschalen entlang der erforderlichen Mindestisolierungslänge ( 1000 mm gemessen ab Oberfläche der Abschottung) ausgestattet werden. Die Stoßnaht zwischen der Isolierung des Rohres und der Abzweigung oder des Rohrbogens muss vollflächig mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von mindestens 1 mm (Nassschichtdicke) verklebt werden. > Die vorgefertigten Rohrschalen müssen auf beiden Seiten der Abschottung auf einer Länge von 100 mm (gemessen ab Oberfläche der Abschottung) mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von 2 mm (Gesamttrockenschichtdicke) beschichtet werden. > Weitere Einzelheiten sind der technischen Literatur des Herstellers zu entnehmen. Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Feuerwiderstandsklassifizierung - ANHANG B-3

30 Seite 30 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN durchdrungen von Kunststoffrohren gem. Pkt der ETA isoliert mit Armaflex Protect (Länge 2000 mm, lokal-durchlaufend LS oder durchgehend über die Rohrlänge-durchlaufend CS) eingebaut in Leichtbauwänden und Massivwänden gem. Pkt der ETA Durchgeführte Elemente* PVC-U Rohre: Außendurchmesser 25 mm Wandstärke 1,5 mm bis 2,8 mm Außendurchmesser 32 mm bis 75 mm Wandstärke 1,8 mm bis 5,6 mm Durchgeführte Elemente* PE-HD Rohre: Außendurchmesser 20 mm bis 25 mm Wandstärke 1,9 mm bis 2,3 mm Außendurchmesser 32 mm bis 75 mm Wandstärke 1,9 mm bis 6,8 mm Durchgeführte Elemente* PP Rohre: Außendurchmesser 25 mm Wandstärke 2,3 mm Zusätzliche Schutzmaßnahme: Armaflex Protect Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 20 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 25 mm (Schlauch) Zusätzliche Schutzmaßnahme: Armaflex Protect Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 20 mm (Schlauch) Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 25 mm (Schlauch) Zusätzliche Schutzmaßnahme: Armaflex Protect Länge 2000 mm, durchlaufend Dicke 20 mm (Schlauch) * Es sind nur Rohrdurchmesser (Außendurchmesser) und Wandstärken wie in Anhang C-3 der ETA festgelegt erlaubt. Feuerwiderstandsklasse EI 120-U/C E 120-U/C EI 120-U/C E 120-U/C Feuerwiderstandsklasse EI 120-U/C E 120-U/C EI 120-U/C E 120-U/C Feuerwiderstandsklasse EI 120-U/C E 120-U/C Zusätzliche Schutzmaßnahme Einbau von Armaflex Protect : > Die Schläuche oder Platten von Armaflex Protect mit einer Gesamtlänge von 2000 mm müssen mittig in die Öffnung der Abschottung eingebaut werden. > Die Länge der Schläuche oder Platten von Armaflex Protect muss auf beiden Seiten der Abschottung 935 mm betragen (gemessen ab Oberfläche der Abschottung). > Bei der Installation von Armaflex Protect müssen alle Stoßnähte und Längsnähte mit Armaflex Kleber 520 verklebt und Armaflex Band selbstklebend abgedeckt werden. > Die Auftragsmenge des Armaflex Kleber 520 darf nicht mehr als 300 g/m² betragen. > Die Abmessung des Streifens von Armaflex Band selbstklebend muss 50 mm x 3 mm (Breite x Dicke) betragen. > Der Schlauch oder die Platte von Armaflex Protect kann entlang der erforderlichen Mindestisolierungslänge ( 2000 mm) durchgängig, oder in der Mitte der Abschottung, wobei die Länge jeder der zwei Schläuche oder Platten 1000 mm betragen muss, verklebt sein. > Bei Rohren mit Durchmesser 89 mm muss Armaflex Protect in Form eines Schlauches verwendet werden. Der Schlauch Armaflex Protect kann entweder auf das Rohr geschoben, oder geschlitzt, um das Rohr gelegt und an der Längsnaht verklebt werden. > Abzweigungen und Rohrbögen müssen ebenfalls mit Armaflex Protect entlang der erforderlichen Mindestisolierungslänge ausgestattet werden. > Die Schläuche oder Platten müssen auf beiden Seiten der Abschottung auf einer Länge von 100 mm (gemessen ab Oberfläche der Abschottung) mit FLAMRO BMA oder FLAMRO BMS / FLAMRO BMK mit einer Dicke von 2 mm (Gesamttrockenschichtdicke) beschichtet werden > Stoßnähte zwischen Armaflex Protect und sonstigen anderen angefügten Isolierungen können gemäß der technischen Literatur des Herstellers verklebt werden. > Weitere Einzelheiten sind der technischen Literatur des Herstellers zu entnehmen. Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Feuerwiderstandsklassifizierung - ANHANG B-4

31 Seite 31 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN durchdrungen von Kunststoffrohren gem. Pkt der ETA ausgestattet auf beiden Seiten der Abschottung mit FLAMRO Variant eingebaut in Leichtbauwänden und Massivwänden gem. Pkt der ETA Durchgeführte Elemente* PVC-U Rohre: Außendurchmesser 37 mm Wandstärke 1,9 mm bis 7,0 mm Außendurchmesser 42 mm Wandstärke 1,9 mm bis 7,0 mm Außendurchmesser 51 mm Wandstärke 1,9 mm bis 7,0 mm Außendurchmesser 61 mm Wandstärke 1,9 mm bis 7,0 mm Außendurchmesser 63 mm Wandstärke 1,9 mm bis 7,0 mm Außendurchmesser 81 mm Wandstärke 1,8 mm bis 8,2 mm Außendurchmesser 94 mm Wandstärke 1,8 mm bis 8,2 mm Außendurchmesser 110 mm Wandstärke 1,8 mm bis 8,2 mm Außendurchmesser 125 mm Wandstärke 1,8 mm bis 7,7 mm Außendurchmesser 135 mm Wandstärke 1,8 mm bis 7,7 mm Außendurchmesser 160 mm Wandstärke 1,8 mm bis 7,7 mm Durchgeführte Elemente* PE-HD Rohre: Außendurchmesser 37 mm Wandstärke 1,8 mm bis 5,8 mm Außendurchmesser 42 mm Wandstärke 1,8 mm bis 5,8 mm Außendurchmesser 51 mm Wandstärke 1,8 mm bis 5,8 mm Außendurchmesser 61 mm Wandstärke 1,8 mm bis 5,8 mm Außendurchmesser 63 mm Wandstärke 1,8 mm bis 5,8 mm Außendurchmesser 81 mm Wandstärke 2,7 mm bis 10,0 mm Außendurchmesser 94 mm Wandstärke 2,7 mm bis 10,0 mm Außendurchmesser 110 mm Wandstärke 2,7 mm bis 10,0 mm Außendurchmesser 125 mm Wandstärke 14,6 mm Außendurchmesser 135 mm Wandstärke 14,6 mm Außendurchmesser 160 mm Wandstärke 14,6 mm Zusätzliche Schutzmaßnahme: FLAMRO Variant [Abmessungen der intumeszierenden Einlage [Dicke (tac) x Höhe (H)] 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 10 mm x 80 mm 10 mm x 80 mm 10 mm x 80 mm 15 mm x 80 mm 15 mm x 80 mm 15 mm x 80 mm Zusätzliche Schutzmaßnahme: FLAMRO Variant [Abmessungen der intumeszierenden Einlage [Dicke (tac) x Höhe (H)] 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 5 mm x 50 mm 10 mm x 80 mm 10 mm x 80 mm 10 mm x 80 mm 15 mm x 80 mm 15 mm x 80 mm 15 mm x 80 mm * Es sind Rohrdurchmesser (Außendurchmesser) und Wandstärken wie in Anhang C-4 der ETA festgelegt erlaubt. Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsklasse > Zusätzliche Schutzmaßnahme Installation von FLAMRO Variant : Für Details zum Einbau siehe Anhang A-5 der ETA. Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Feuerwiderstandsklassifizierung - ANHANG B-5

32 Seite 32 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Anmerkung: Die angeführten Diagramme und die darin enthaltenen Feuerwiderstandsklassen gemäß EN :2007+A1:2009 gelten nur für Metallrohre gemäß Punkt der ETA. Anmerkung: Die gestrichtelten vertikalen Linien markieren die oberen Grenzen der erforderlichen Dicke der Isolierung. Die durchgezogene vertikale Linie markiert die Grenze der Feuerwiderstandsklassen. Anmerkung: Die Dimensionen der Diagramme sind nicht maßstabsgetreu. Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken von Metallrohren gemäß Punkt der ETA in Leichtbauwänden und Massivwänden ANHANG C-1

33 Seite 33 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Anmerkung: Die angeführten Diagramme und die darin enthaltenen Feuerwiderstandsklassen gemäß EN :2007+A1:2009 gelten nur für Metallrohre gemäß Punkt der ETA. Anmerkung: Die Dimensionen der Diagramme sind nicht maßstabsgetreu. Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken von Metallrohren gemäß Punkt der ETA in Leichtbauwänden und Massivwänden ANHANG C-2

34 Seite 34 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Anmerkung: Die angeführten Diagramme und die darin enthaltenen Feuerwiderstandsklassen gemäß EN :2007+A1:2009 gelten nur für Kunststoffrohre gemäß Punkt der ETA. Anmerkung: Die Dimensionen der Diagramme sind nicht maßstabsgetreu. Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken von Kunststoffrohren gemäß Punkt der ETA in Leichtbauwänden und Massivwänden ANHANG C-3

35 Seite 35 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Direkter Anwendungsbereich gemäß den Punkten E und E der EN :2009 Möglicher Anwendungsbereich gemäß den Punkten E und E der EN :2009 wenn zusätzliche Manschetten in jeder Konstruktionsgruppe verfügbar sind Anmerkung: Die angeführten Diagramme und die darin enthaltenen Feuerwiderstandsklassen gemäß EN :2007+A1:2009 gelten nur für Kunststoffrohre gemäß Punkt der ETA. Anmerkung: Die Dimensionen der Diagramme sind nicht maßstabsgetreu. Interpolation zwischen Rohrdurchmessern und Wandstärken von Kunststoffrohren gemäß Punkt der ETA in Leichtbauwänden und Massivwänden ANHANG C-4

36 Seite 36 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, FLAMRO Multi-Kombischott EN in Massivdecken gemäß Punkt der ETA Einbauzeichnung Draufsicht Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Einbau in Massivdecke, Dicke 150 mm - ANHANG D-1

37 Seite 37 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0756, Die maximale Höhe der Abschottung in Massivdecken ist 970 mm. Die maximale Länge (Breite) der Abschottung in Massivdecken muss folgenderweise berechnet werden: Höhe Länge ( Breite) ((( cgepr. / 2) Höhe) 1) Umfang gepr. cgepr. 3,729 m / m²; bzw. 0, mm / mm² Fläche der Abschottung gepr. Das minimale Verhältnis von Umfang zu Fläche der Öffnung in Massivdecken ist 3,729 m/m², bzw. 0, mm/mm². Cgepr. wurde aus den Abmessungen der geprüften Abschottung (1200 mm x 970 mm) berechnet. Die Fläche auf der linken Seite des Diagramms gibt einen Überblick über alle möglichen Kombinationen von Länge (Breite) und Höhe wo das minimale Verhältnis von Umfang zu Fläche cgepr. ist. Bei einer Länge (Breite) von z.b mm ist die zulässige Höhe 970 mm; bei einer Länge (Breite) von z.b mm ist die zulässige Höhe 700 mm. Bei einer Höhe kleiner als 538 mm ist keine Einschränkung der Länge (Breite) erforderlich. Anmerkung: Die Dimensionen des Diagramms sind nicht maßstabsgetreu. Kombiabschottung FLAMRO Multi-Kombischott EN - Einbau in Massivdecke Verhältnis von Umfang zu Fläche der Abschottung - ANHANG D-2

Europäische technische Zulassung

Europäische technische Zulassung Ermächtigt u n d n o t i f i z i e r t gemäß Ar tikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte

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