Einreisebestimmungen

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1 Nationalität: Sprache: Einreisebestimmungen Deutschland Deutschland Costa Rica In Deutschland Botschaft der Republik Costa Rica, Reinhardtstraße 47a Berlin (0 30) (0 30) ZIKA-VIRUS - Infektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Weitere Informationen zum Zika-Virus finden Sie auf der Startseite unter "Wichtige ". Impfvorschriften bei Einreise Bei Einreise direkt aus Europa. KEINE. AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEn einreisen. (Hiervon ausgenommen Argentinien, Panama, Trinidad/Tobago). Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter 9 Monaten sowie Reisende, die sich vor Einreise weniger als 12 Stunden im Transitbereich eines Flughafens in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEn aufgehalten haben. Empfohlene Impfungen Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung: gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlich gegen Pneumokokken - alle 5 Jahre bei Immundefekt oder chronischen Nierenerkrankungen BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Malaria Ein mäßiges Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten der Provinz Limon. Die Hauptstadt San José ist malaria-frei. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! B) Zusätzlich sollte ein Medikament zur Behandlung (Stand-by-Therapie) von Malaria MALARIA CT mitgeführt Wichtige Wegen möglicher Infektionen mit dem Dengue- bzw. Chikungunya-Virus sind Maßnahmen zur Vermeidung von Insektenstichen (z.b. Moskito-Repellents) auch tagsüber anzuraten. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen sind möglich. Rechtzeitig mit Konsulat/ Botschaft in Verbindung setzen. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Seite 1

2 Minderjährige * Falls Jugendliche unter 18 Jahren nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten oder mit nur einem Elternteil reisen, sollte man sich unbedingt mit der Botschaft in Verbindung setzen, ob zusätzlich zu den anderen erforderlichen Einreisedokumenten eine Reiseerlaubnis erforderlich ist. In der Regel wird eine von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene und notariell beglaubigte Einverständniserklärung in spanischer Sprache benötigt, evtl. mit Apostille. * Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Einreise ohne Visum Nachfolgend Genannte benötigen kein Visum für die Einreise, sofern sie - keine Arbeit und kein Studium in Costa Rica aufnehmen - im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreise-Tickets SOWIE - ausreichender Geldmittel für den Lebensunterhalt sind: DEUTSCHE Besucher, Touristen und Geschäftsreisende mit Reisepass der Bundesrepublik Deutschland für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. ACHTUNG: Der Vorläufige Reisepass wird zwar offiziell anerkannt, es kann jedoch bei der Einreise mit diesem Dokument Schwierigkeiten geben! Daher wird von Reisen mit dem Vorläufigen Reisepass nach Costa Rica abgeraten! Für deutsche KINDER werden akzeptiert: - Reisepass - maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Tag gültig sein. Bitte beachten: Bei Rückreise über Drittländer ist jedoch in der Regel eine längere Gültigkeit erforderlich. Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, San JoséEdifico "Torre La Sabana", 8 piso, 300 mts oeste del ICE, Sabana NorteSan José Embajada de la República Federal de AlemaniaApartado San José /Costa Rica(00506) (00506) www.san-jose.diplo.de Panama Botschaften und Konsulate - In Deutschland Botschaft der Republik Panama Wichmannstraße 6 (Lützow-Center), Berlin (0 30) , Fax: (0 30) , info@botschaft-panama.de, panaemba@t-online.de, Impfungen und Gesundheit - ZIKA-VIRUS Infektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Impfungen und Gesundheit - Impfvorschriften bei Einreise Von Panama werden im internationalen Reiseverkehr keine Impfungen gefordert. AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN einreisen. Impfungen und Gesundheit - Empfohlene Impfungen BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen GELBFIEBER: Wird allen über ein Jahr alten Reisenden empfohlen, insbesondere denjenigen, die in Panama die Provinz Darien besuchen wollen. Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist für 10 Jahre gültig. Wiederholungsimpfungen vor Ablauf von 10 Jahren sind ab dem Tag der Injektion für weitere 10 Jahre gültig. Impfungen und Gesundheit - Malaria - Malaria-Situation Kein Malariarisiko ist in Panama City zu verzeichnen. Ein mäßiges Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Regionen entlang der Atlantikküste und in den Grenzgebieten zu Costa Rica und Kolumbien. In der Kanalzone gibt es kein bis sehr geringes Übertragungsrisiko. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. Seite 2

3 Impfungen und Gesundheit - Malaria - Malaria-Prophylaxe Mit dem Arzt ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN und DOSIERUNG der Medikamente für die Prophylaxe besprechen! A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! B) Zusätzlich sollte ein Medikament zur Behandlung (Stand-by-Therapie) von Malaria MALARIA T mitgeführt Impfungen und Gesundheit - Wichtige Wegen möglicher Infektionen mit dem Dengue- bzw. Chikungunya-Virus sind Maßnahmen zur Vermeidung von Insektenstichen (z.b. Moskito-Repellents) auch tagsüber anzuraten. Ein- und Durchreise - - Sonstige Informationen * Comarca Kuna Yala: Für den Besuch des autonomen Gebiets Comarca Kuna Yala an der Ostküste von Panama sind vorab besorgte Genehmigungen erforderlich. Dies gilt auch für Bootsfahrten in diesem Gebiet. Weitere Infos: Migrationsbehörde Panamas: Congresos Generales Guna: * Ausweispflicht: Reisende müssen sich jederzeit in Panama mit ihrem Reisepass ausweisen können (eine beglaubigte Kopie wird zur Not auch akzeptiert). Eine Kopie sollte stets an einem sicheren Ort separat deponiert Ausweiskontrollen in Panama werden immer wieder durchgeführt. Ein- und Durchreise - - Legale Einreiseorte/Besondere Einreisewege * Ein- und Ausreise - mit dem Boot wie Yacht etc. als Transportmittel: Für Reisende, die mit dem Boot in Panama ankommen bzw. von dort abreisen, gelten besondere Regelungen (u.a. fällt eine Einreisegebühr von 100 Euro an). Genaue Auskünfte darüber sind vor der Reise bei den Migrationsbehörden der jeweiligen Anlegestellen/Häfen einzuholen. * AN- BZW. RÜCKREISE ÜBER DIE USA: Bei der An- bzw. Rückreise über die USA sind unbedingt die strengen Einreise - und Transitbestimmungen in der Darstellung "USA" zu beachten! Ein- und Durchreise - - Notwendige Nachweise bei Einreise Einreise in Panama über Costa Rica: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, ist von Reisenden bei Einreise auf dem Landweg von Costa Rica aus zu prüfen, dass sowohl ein costa-ricanischer Ausreisestempel als auch ein panamaischer Einreisestempel im Reisepass eingefügt worden ist. Sind diese nicht vorhanden, muss bei Kontrollen während des Aufenthalts (es gilt Ausweispflicht; häufige Überprüfungen) und bei Ausreise aus Panama mit erheblichen Problemen gerechnet werden (Inhaftierung, hohe Geldbußen, Ausweisung). Ein- und Durchreise - - Minderjährige Minderjährige * Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wurde in einzelnen Fällen bei Ausreise aus Panama die internationale Geburtsurkunde verlangt. Bei Ausreise von Minderjährigen aus Panama mit nur einem Erziehungsberechtigten empfiehlt es sich dringend, eine von dem nicht anwesenden Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung zur Reise, beglaubigt von einem Notar, in spanischer Sprache mitzuführen. * Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Bei Minderjährigen handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Ein- und Durchreise - Einreise ohne Visum - Nachfolgend Genannte benötigen als Touristen/Geschäftsreisende/Kreuzfahrtreisende für einen Aufenthalt bis zu 180 Tagen (wenn nicht anders vermerkt) kein Visum, wenn im Besitz: - ausreichender Geldmittel (mindestens 500 US-$ oder Kreditkarte mit aktueller Kreditkartenabrechnung) UND: - bestätigtes Rückreiseticket und -dokumente ODER - bestätigtes Weiterreiseticket in das Land, für das eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorhanden ist (Touristenvisum nicht ausreichend), ODER - bestätigtes Weiterreise-Ticket* und -dokumente für das nächste Reiseziel * Im Falle eines One-Way- oder Bus-Tickets für das nächste Reiseziel ist die Fluggesellschaft zu kontaktieren, ob eine reibungslose Beförderung damit möglich ist. Hilfreich ist in solchen Fällen, wenn z.b. bei einer Reise Deutschland - Panama - Peru ein bestätigtes Rückflugticket von Peru zurück nach Deutschland vorhanden ist Anmerkung: Geschäftsreisende dürfen nur an Besprechungen und Meetings teilnehmen ( darüber hinausgehende Tätigkeiten dürfen nicht vorgenommen werden). Ein- und Durchreise - Einreise ohne Visum - Deutsche DEUTSCHE mit - Reisepass - vorläufigem Reisepass - Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) Die Reisedokumente müssen bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültig sein. Seite 3

4 Vertretungen im Reiseland - Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, Panama City Calle 53 E, Urbanizacion Marbella Edificio World Trade Center Piso 20, Panama City Phone (00507) , Fax: (00507) , info@pana.diplo.de, Ecuador Botschaften und Konsulate - In Deutschland Botschaft der Republik Ecuador Joachimstaler Straße 12, Berlin (0 30) (0 30) Konsularabt.: konsulat@ecuadorembassy.de info@ecuadorembassy.de Impfungen und Gesundheit - ZIKA-VIRUSInfektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Weitere Informationen zum Zika-Virus finden Sie auf der Startseite unter "Wichtige ". Impfungen und Gesundheit - Vorgeschriebene Impfungen Keine bei Einreise direkt aus Europa. Gelbfieber bei Einreise aus ENDEMIEGEBIETEN.Staatsbürger und Personen mit Daueraufenthalt in Ecuador müssen auch bei Ausreise in ENDEMIEGEBIETE eine Impfung gegen Gelbfieber vorweisen. Impfungen und Gesundheit - Empfohlene Impfungen Gelbfieber, Hepatitis A, zusätzlich für Individualreisende Typhus. Impfungen und Gesundheit - Malaria Risiko nur regional, dort allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN. Medikament (Stand-by-Therapie) zur Behandlung von Malaria MALARIA T mitführen. Impfungen und Gesundheit - Impfvorschriften bei Einreise Bei Einreise direkt aus Europa: Keine. AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land mit Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETEN einreisen. Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter einem Jahr. Ferner Gelbfieberimpfung vorgeschrieben für Staatsbürger Ecuadors sowie Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Resident) bei Ausreise in Gelbfieber-ENDEMIEGEBIETE. Impfungen und Gesundheit - Malaria-Situation Quito, Guayaquil sowie andere städtische Gebiete, die Galápagos- Inseln und die Touristengebiete im zentralen Hochland von Ecuador sind malaria-frei.ein Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten unterhalb m. Erhöhtes Risiko in El Oro, Esmeraldas. Los Ríos, Manabí, Morono Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Pichincha und Sucumbíos. Impfungen und Gesundheit - Wichtige Wegen möglicher Infektionen mit dem Dengue- bzw. Chikungunya-Virus sind Maßnahmen zur Vermeidung von Insektenstichen (z.b. Moskito-Repellents) auch tagsüber anzuraten. Die medizinische Versorgung auf den Galápagos-Inseln ist sehr mangelhaft. Es wird empfohlen, medizinische Probleme vorher zu klären und ggf. Medikamente für die Dauer des Aufenthalts mitzunehmen. Die allgemeinen zu NAHRUNGSMITTELN UND TRINKWASSER sind zu beachten. Impfungen und Gesundheit - Empfohlene Impfungen GELBFIEBER: Allen Reisenden mit einem Alter über einem Jahr, die sich in Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbíos, Zamora-Chinchipe, sowie allen anderen Amazonasregionen des Landes aufhalten werden. Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Injektion und ist im internationalen Reiseverkehr 10 Jahre gültig. Auffrischimpfungen vor Ablauf der 10 Jahre sind vom Tag der Injektion an gültig. Ein- und Durchreise - Notwendige Nachweise bei Einreise Seite 4

5 * Ab dem 22. Juli 2018 muss bei Einreise eine für Ecuador gültige Auslandsreisekrankenversicherung nachgewiesen werden.* Reisende, die auf die Galápagos-Inseln möchten, müssen sich vorab online registrieren (mehr Informationen dazu auf Außerdem müssen sie spätestens 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen Quito oder Guayaquil eine Einreisekarte erwerben, die 20 US-$ kostet und in bar bezahlt wird, falls sie nicht im Voraus durch den Reiseveranstalter in Rechnung gestellt wurde. Darüber hinaus muss bei Einreise ein gültiges Rückreiseticket und eine Hotelreservierung für den gesamten Aufenthalt vorgelegt werden. Ein- und Durchreise - Minderjährige Minderjährige Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten reisen, müssen eine von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung mitführen.ecuadorianische Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten aus Ecuador ausreisen möchten, benötigen eine gerichtliche Erlaubnis, um das Land verlassen zu dürfen. Lebt ein Elternteil, der den Jugendlichen nicht begleitet, im Ausland (z.b. in Deutschland), muss er im zuständigen Konsulat eine Reiseerlaubnis unterschreiben. Ein- und Durchreise - Deutsche DEUTSCHE Touristen oder Geschäftsreisende mit - Reisepass - vorläufigem ReisepassFür Kinder unter 12 Jahren wird auch der maschinenlesbare Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, der unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein muss. Der Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Reisedokumente müssen bei Ankunft noch 6 Monate gültig sein. Ein- und Durchreise - Ein- und Durchreise - Aufenthaltsdauer Die Gültigkeitsdauer der Visa beginnt am Tag der Einreise nach Ecuador.- Studentenvisum (12-V) 1 Jahr, verlängerbar (Mindestaufenthaltsdauer 6 Monate)- Arbeitsvisum (12-VI) 1 oder 2 Jahre, verlängerbar- Freiwilligenvisum (12-VII) bis zu 2 Jahre, verlängerbar- kultureller Austausch (12-VIII) 1 Jahr, verlängerbar- Tourismus, Handel etc. (12-IX) bis zu 180 Tagen, nicht verlängerbar (Mindestaufenthaltsdauer 91 Tage)- Kurzaufenthaltsvisum (12-X) bis zu 90 Tage. Vertretungen im Reiseland - Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, QuitoEdificio "Citiplaza", piso 14 Avenida Naciones Unidas E10-44 y República de El Salvador Quito ( ) ( ) , Peru In Deutschland Botschaft der Republik Peru Taubenstraße Berlin Tel. (0 30) )(0 30) Konsularabteilung Tel. (0 30) , Fax (0 30) sc-berlin@embaperu.de info@embaperu.de ZIKA-VIRUS - Infektionen mit dem Zika-Virus sind in Ländern Mittel- und Südamerikas, der Karibik, vereinzelt auch in Afrika, Südostasien und im Pazifischen Ozean aufgetreten. Wenngleich die Infektion im Allgemeinen problemlos ausheilt, wird vermutet, dass Zika-Virus-Infektionen bei Schwangeren zu einer Schädigung des Kindes führen könnten. Weitere Informationen zum Zika-Virus finden Sie auf der Startseite unter "Wichtige ". Impfvorschriften bei Einreise Im internationalen Reiseverkehr werden von Peru keine Impfungen gefordert. Empfohlene Impfungen Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung: gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlich gegen Pneumokokken - alle 5 Jahre bei Immundefekt oder chronischen Nierenerkrankungen BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt GELBFIEBER: Eine Gelbfieberimpfung wird allen Reisenden mit einem Alter über 9 Monate empfohlen, die Aufenthalte in ländlichen Gebieten von Peru haben, z.b. in den Departamentos Amazonas, Ancash, Ayacucho, Cuzco, Huanuco, Junin, Loreto, Madre de Dios, Pasco, Puno, San Martin, Ucayali. Nicht nötig bei Aufenthalt ausschließlich in Lima. GELBFIEBER: Der Impfschutz beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist für 10 Jahre gültig. Wiederholungsimpfungen vor Ablauf von 10 Jahren sind ab dem Tag der Injektion für weitere 10 Jahre gültig. Die Gelbfieber-Impfung ist hier lebenslang gültig. Seite 5

6 Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Malaria Es gibt kein Übertragungsrisiko in Lima und in den Küstengebieten südlich der Hauptstadt sowie im Hochland oberhalb Meter (Cuzco, Machu Picchu, Titicaca-See). Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten unterhalb Meter, vor allem entlang der Flussläufe in den Grenzgebieten zu Brasilien, Ecuador und Kolumbien sowie in den Küstenregionen nördlich von Lima. Ein erhöhtes Risiko ist in der Region Ucayali und Lambayeque zu verzeichnen. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen. Mit dem Arzt ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN und DOSIERUNG der Medikamente für die Prophylaxe besprechen! A) Allgemeine SCHUTZMASSNAHMEN Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Malaria! B) Zusätzlich sollte ein Medikament zur Behandlung (Stand-by-Therapie) von Malaria MALARIA T mitgeführt Wichtige Wegen möglicher Infektionen mit dem Dengue- bzw. Chikungunya-Virus sind Maßnahmen zur Vermeidung von Insektenstichen (z.b. Moskito-Repellents) auch tagsüber anzuraten. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden: - dass die Behörden an der Grenze im Reisepass sowie auf dem Einreisedokument " Tarjeta Internacional de Embarque/Desembarque" den Einreisestempel (das Ankunftsdatum muss erkennbar sein) anbringen (keinen Stempel vorweisen zu können, kann zur Abschiebung mit Kostenberechnung oder zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen ) - dass die von den Behörden eingetragene Aufenthaltsdauer im Reisepass und auf dem Einreisedokument mit der geplanten Reisedauer übereinstimmt (es kam schon vor, dass die Beamten eine geringere Aufenthaltsdauer eingetragen haben, obwohl Reisende eine längere eingeplant hatten) Minderjährige * Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten oder nur eines Erziehungsberechtigten reisen, benötigen neben dem eventuell erforderlichen Visum auch eine von beiden Eltern bzw. dem zurückbleibenden Erziehungsberechtigten unterschriebene und von einem peruanischen Konsulat beglaubigte Einverständniserklärung. Gegebenenfalls muss auch eine Kopie der Sorgerechtsbescheinigung mitgeführt Zusätzliche Dokumente sind erforderlich, wenn der Minderjährige neben der deutschen auch die peruanische Staatsangehörigkeit besitzt oder den Wohnsitz in Peru hat. In diesen Fällen sollten sich Reisende mit dem Konsulat der Botschaft in Berlin in Verbindung setzen. * Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt * Bei Minderjährigen handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit später oder auch früher beginnt. Einreise ohne Visum Nachfolgend Genannte benötigen kein Visum für einen Aufenthalt von max. 183 Tagen als Touristen - wenn nicht anders angemerkt! -, wenn sie bei Einreise vorweisen: - bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket - ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt Deutsche mit bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültigem Reisepass oder maschinenlesbarem Kinderreisepass. BIS MAXIMAL 90 TAGE INNERHALB VON 6 MONATEN KÖNNEN SIE ALS GESCHÄFTSREISENDE UND TOURISTEN VISUMFREI EINREISEN. Einreise mit Visum Von den Ausnahmen in den Abschnitten "Einreise ohne Visum" und "Durchreise ohne Visum" abgesehen, besteht für alle Reisenden Visumpflicht. Es ist in der Regel erforderlich, dass der Reisende persönlich entweder das Visum beantragen oder den visierten Reisepass abholen muss. Bei Beantragung von Visa in Deutschland ist unter anderem ein Reisedokument mit mindestens einer freien Seite notwendig. Es muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Akzeptiert werden Reisepass oder Vorläufiger Reisepass (für Kinder: Kinderreisepass) Genaue Informationen zu Antragsunterlagen unterschiedlicher Visumkategorien sind unter erhältlich. Gebühren Seite 6

7 Die Visumbearbeitung kostet: - Touristenvisum 30 Euro - Businessvisum 30 Euro - Arbeitsvisum 25 Euro - Künstlervisum 50 Euro Reisende sollten sich im Einzelfall rechtzeitig beim für sie zuständigen peruanischen Konsulat informieren, mit welcher Antragsdauer erechnet werden muss. GELTUNGSDAUER - Touristenvisum: Sie sind für die EINREISE innerhalb von 12 Monaten ab Visumausstellung gültig. Nach Einreise sind die Visa für einen AUFENTHALT von 183 Tagen bzw. 90 Tagen gültig (vergleiche nachfolgend). AUFENTHALTSDAUER - Touristenvisum: 183 Tage (nicht verlängerbar); Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, LimaAv. Dionisio Derteano 144 Edificio Alto Caral, pisos 7 y 8 San IsidroLima 18 Embajada de la República Federal de Alemania Apartado Lima 18/ Peru (00511) (00511) info@lima.diplo.de Chile In Deutschland Botschaft der Republik Chile (0 30) Tel. Konsularabt.: (0 30) /02(0 30) Fax Konsularabt.: (0 30) Konsularabt.: consulado1@echile.de echile.alemania@minrel.qob.cl Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheitshinweise vor. Impfvorschriften bei Einreise Im internationalen Reiseverkehr werden von Chile keine Impfungen gefordert. AUSNAHME: Bei Reisen auf die Osterinsel ist eine Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage (vor ihrer Ankunft auf der Osterinsel) in ENDEMIEGEBIETEN aufgehalten oder diese transitiert haben. Empfohlene Impfungen Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung: gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlich gegen Pneumokokken - alle 5 Jahre bei Immundefekt oder chronischen Nierenerkrankungen BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender Impfschutz gemäß IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen durchgeführt Bei INDIVIDUALREISEN unter schlechten hygienischen Bedingungen zusätzlich: TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen Wichtige In Santiago de Chile kann es ganzjährig zu hohen Schadstoffbelastungen (Smog) der Luft kommen. Reisende mit chronischen Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen während diesen Zeiten vermeiden. Beim Baden im Meer oder in Schwimmbecken mit gechlortem Wasser besteht im Prinzip kein Infektionsrisiko. Bei Durchfallerkrankungen ist immer auf eine ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr zu achten. Abgepackte Glukose-Elektrolyt-Mischungen sind im Handel erhältlich und gehören in jede Reiseapotheke. NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich. Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.b. Frischmilch, Speiseeis) sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken. Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN! Seite 7

8 * Bei Ausreise aus Chile muss für alle Minderjährigen eine Geburtsurkunde im Original mit drei Kopien vorgelegt werden. Dies gilt unabhängig von der Nationalität und unabhängig davon, ob der Minderjährige von den Eltern begleitet wird oder nicht. * Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit nicht-chilenischer Staatsangehörigkeit benötigen bei Einreise nach und Ausreise aus Chile in Begleitung eines Elternteiles keine Einverständniserklärung, wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage beträgt. Reisen Minderjährige allein oder beträgt der Aufenthalt mehr als 90 Tage, so wird eine Einverständniserklärung durch beide Elternteile erforderlich (sogenannte Reiseerlaubnis). Die Reiseerlaubnis muss durch einen Notar oder eine chilenische Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Beglaubigung durch einen Notar muss zusätzlich mit einer Apostille versehen Von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigungen, müssen zusätzlich nach Einreise vom chilenischen Außenministerium bestätigt werden. Dies ist in Santiago de Chile oder in den Provinzverwaltungen sowie auf dem Postweg möglich. Weitere Informationen und ein Muster der Einverständniserklärung, die in spanischer Sprache sein muss, sind über die Konsulate sowie im Internet unter erhältlich. * Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann (z.b. eine Geburtsurkunde), mitgeführt Einreise ohne Visum Nachfolgend Genannte benötigen kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen (Ausnahmen bei der maximalen Aufenthaltsdauer in der Liste vermerkt), sofern sie - keine Arbeit in Chile aufnehmen - im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreise-Flugscheine und - ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt sind. Eine Verlängerung der Aufenthaltsfrist um weitere 90 Tage kann spätestens 30 Tage vor Ablauf der Frist in Santiago bei der Ausländerbehörde (Extranjería, Moneda 1342) oder der jeweiligen Provinzverwaltung (Gobernación Providencial) beantragt werden (ca. 100 US-$). DEUTSCHE Besucher, Touristen und Geschäftsreisende mit - Reisepass - vorläufigem Reisepass Für Kinder wird außerdem der Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland mit Lichtbild als Reisedokument akzeptiert. Die Reisedokumente müssen bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültig sein. Monteure/Techniker, die mit Werkzeugen und/oder Materialien oder zu mehrwöchigem Aufenthalt einreisen (also zu Arbeitszwecken) sowie Personen, die in Chile ein Praktikum, Zivildienst bzw. ein soziales Jahr ableisten oder studieren wollen, benötigen immer ein Visum. Meldebestimmungen Personen, die nicht in Santiago wohnen werden, müssen sich gemäß den nachstehenden Angaben an die jeweiligen Provinzverwaltungen wenden. Inhaber eines Visums "Residente Temporario", "Sujeto a Contrato" oder "Estudiante" müssen innerhalb der ersten 30 Tage nach Ankunft die Ausstellung eines "Certificado de Registro" bei der Jefatura Nacional de Extranjería y Policía Internacional, General Borgoño 1052, Santiago de Chile, beantragen. Mitzubringen sind der Reisepass und ein Passfoto. Anschließend ist unter Vorlage des Certificado de Registro, des Reisepasses und Kopien der Reisepass-Seiten mit persönlichen Daten, Visum und Einreisestempel die Ausstellung einer "Cédula de Identidad" durch den Servicio de Registro Civil e Identificación - Pasaportes y Extranjería -, Moneda 1342, Santiago de Chile, erforderlich. Weiterhin muss die Zuteilung einer Steuernummer (RUT = Rol Único Tributario) beantragt Für die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss mit 2 Vormittagen gerechnet Von Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania, Santiago de Chil elas Hualtatas 5677 Vitacura Santiago de Chile Embajada de la República Federal de AlemaniaCasilla 220, Correo 30 Santiago de Chile /Chile(0056 2) (0056 2) Seite 8

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Einreisebestimmungen Nationalität: Sprache: Deutschland Deutschland Peru In Deutschland Botschaft der Republik Peru Taubenstraße 20 10117 Berlin Tel. (0 30) 20 64 10 61)(0 30) 206 41 03Konsularabteilung Tel. (0 30) 229 14

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Einreisebestimmungen Nationalität: Sprache: Deutschland Deutschland Tschechien Botschaft der Tschechischen Republik mit Konsularabteilung, BerlinWilhelmstraße 4410117 Berlin Sprechzeit: Mo bis Fr 8.30-11 UhrBotschaft (0 30)

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